Wasserburger Heimatnachrichten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wasserburger Heimatnachrichten"

Transkript

1 Wasserburger Heimatnachrichten 21 / 2012 mit amtsblatt der stadt wasserburg a. inn 16. November 2012 Benefizkonzert im Historischen Rathaussaal Samstag, 24. November, 20 Uhr zugunsten des Fördervereins Wasserburger Elternnetz Zauberhafte Arien und Duette aus Oper und Operette von Verdi, Puccini, Donizetti, Kálmán, Lehár Mit Judith Spießer, Alexander Geller, Tonje Haugland, Rafael Cavero und Adrian Marcan. Am Flügel Kamilla Akhmedjanova 300 jahre Barockkirche St. Michael Attel, Seite 11 weihnachtskonzert des Wasserburger Kammerorchesters, Seite 15 gelungener start ins Wallenstein-Jahr, Seite 15 ach du liebe weihnachtszeit Christmas-Cracker für die Ohren, Seite 15 adventmärkte in diversen Einrichtungen, Seite 19

2 SEITE 2 21/2012 abfallwirtschaft Altpapiersammlung am 24. November Bitte stellen Sie ihre Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Broschüren, Kataloge) gebündelt bereit. Die Sammlung findet am Samstag, 24. November, im Auftrag der Stadt Wasserburg a. Inn durch die Feuerwehr-Oldtimer-Freunde statt. Für die Abholung ist zu beachten, dass die fest verschnürten und nicht in Plastiktüten verpackten Papierbündel vor 8 Uhr deutlich sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Machen Sie die einzelnen Bündel bitte nicht schwerer als 5 Kilo. Sollten die Bündel am Sammeltag nicht bis 13 Uhr abgeholt worden sein, benachrichtigen Sie bitte den einsammelnden Verein unter Telefon Bürgersprechstunden des Ersten Bürgermeisters Der Erste Bürgermeister Michael Kölbl bietet jeweils an zwei Tagen eines Monats Sprechstunden für Bürger im Rathaus an. Wegen der vier Bürgerversammlungen im November finden die nächsten Bürgersprechstunden erst wieder im Dezember am > Montag, 10. Dezember, von 14 bis 17 Uhr und > Montag, 17. Dezember, von 14 bis 17 Uhr statt. Eine telefonische Voranmeldung mit Angabe des Besprechungsthemas ist erforderlich. Anmeldung bitte bis spätestens 12 Uhr des vorhergehenden Freitags bei Maria Scharlach oder Petra Hofmeister unter Sollten Sie ein dringendes persönliches Anliegen haben, können Sie natürlich auch gerne einen individuellen Termin vereinbaren. Impressum Die Wasserburger Heimatnachrichten sind das Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn. Herausgeber, Anzeigen, Druck und Verlag: Druckerei Weigand, Wambach und Peiker GmbH Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Stadt Wasserburg a. Inn, Redaktion: Andreas Hiebl Anschrift der Redaktion: Wasserburger Heimatnachrichten Marienplatz 2, Wasserburg a. Inn Tel.: ( ) , Fax: ( ) whn@stadt.wasserburg.de, Internet: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Druckerei Weigand, Wambach und Peiker GmbH Leitung: Herbert Wambach und Franz Peiker Anschrift des Verlages: Druckerei Weigand, Wambach und Peiker GmbH Dr.-Fritz-Huber-Str. 12, Wasserburg a. Inn Tel.: ( ) 39 04, Fax: ( ) info@weigand-druck.de, Internet: Auflage: Stück Verteilung an alle Haushalte der Stadt Wasserburg a. Inn Erscheinung: Freitags, 14tägig Gestaltung und Konzept: ATNIC GmbH - Agentur für vernetzte Kommunikation, Druck: Offsetdruck auf umweltfreundlichem Papier Die Wasserburger Heimatnachrichten werden in Ausschnitten unter auch im Internet veröffentlicht. Erscheinungstermine: Die nächsten Ausgaben der Wasserburger Heimatnachrichten erscheinen am: > Freitag, , Redaktionsschluss > Freitag, , Redaktionsschluss (Änderungen vorbehalten) energiedialog wasserburg 2050 Kostenlose Bürgersprechstunde der Wasserburger Energieberater Im Rahmen des Energiedialogs Wasserburg 2050, einer Initiative, die das Erreichen der Klimaschutzziele in Wasserburg verfolgt, wird jeden letzten Freitag im Monat eine kostenlose Kurzberatung zum Thema Energiesparen angeboten. Der nächste Termin: > Freitag, 30. November Die Beratungen werden in der Ratsstube im 1. Obergeschoss des Rathauses in der Zeit von 16 bis 18 Uhr angeboten. Die Kurzberatung dauert 30 Minuten, richtet sich an Eigentümer und Nutzer von Immobilien im Stadtgebiet und wird abwechselnd von den Energieberatern Kai Mandel, Heinz Matzke, Jörg Plottke, Tobias Rieder und Horst Weinmann durchgeführt. Anmeldung hierzu ist erforderlich und wird von der Energieberatung der Stadtwerke Wasserburg a. Inn, Heinz Matzke, unter 08071/ oder per energieberatung@stadwerke-wasserburg.de entgegengenommen. amtliche bekanntmachungen stadtbauamt Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 An der Krankenhausstraße im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Öffentliche Auslegung gem. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 An der Krankenhausstraße im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück Flurnr. 647/10 der Gemarkung Wasserburg a. Inn und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist: Maßgebend für die öffentliche Auslegung ist der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom , gefertigt vom Stadtbauamt Wasserburg a.inn. Für das Gebiet wird folgendes Planungsziel verfolgt:

3 21/2012 SEITE 3 Änderung der Festsetzungen für das Grundstück Flurnrn. 647/10, Gemarkung Wasserburg a. Inn, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Garagengebäudes zu schaffen. Von einer Umweltprüfung (UP) wird im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens abgesehen. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom liegt mit Begründung in der Zeit vom bis einschließlich im Rathaus der Stadt Wasserburg a. Inn (Marienplatz 2, Wasserburg a. Inn, Zimmer 31, III. Stock) öffentlich aus und kann von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr eingesehen werden. Stellungnahmen können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Wasserburg a. Inn, Stadt Wasserburg a. Inn Michael Kölbl 1. Bürgermeister ordnungsamt Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren Vom Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Stadt Wasserburg a. Inn erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG) Aufwendungsersatz für folgende Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren: 1. Einsätze, 2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), 3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. (2) Die Stadt Wasserburg a. Inn erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG): 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch, 3. Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt, Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet. (4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. 2 Schuldner (1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG. (2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Fälligkeit Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheides zur Zahlung fällig. 4 Inkrafttreten 1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom in der Fassung der Änderungssatzung vom außer Kraft. Wasserburg a. Inn, den STADT WASSERBURG A. INN Michael Kölbl 1. Bürgermeister Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Aufwendungs- und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 4) und den Personalkosten (Nummer 5) zusammen. 1. Streckenkosten: Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für 1.10 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 3, Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 4, Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 5, Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 5, Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 6, Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 5, Drehleiter DL , Rüstwagen RW 1/2 8, Lastkraftwagen (auch als Anhänger, 1.90 Zugfahrzeug, Absetz- oder Abroll kipper) Versorgungs-LKW 3, Kleinalarmfahrzeug 3, Transporter, Kombi, Mehrzweck fahrzeug (MZF) 2, Lichtmastfahrzeug 3, Kommandanten-/ Leitfahrzeug 2,95 bei einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 % 2. Ausrückstundenkosten: Mit den Ausrückstundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu den Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückstundenkosten erhoben. Die Ausrückstundenkosten betragen berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens je Stunde für

4 SEITE 4 21/ Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 66, Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 82, Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 95, Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 95, Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 110, Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 75, Drehleiter DL , Rüstwagen RW 1/2 146, Lastkraftwagen (auch als Anhänger, 1.90 Zugfahrzeug, Absetz- oder Abroll kipper) Versorgungs-LKW 27, Kleinalarmfahrzeug 52, Transporter, Kombi, Mehrzweck fahrzeug (MZF) 26, Lichtmastfahrzeug 76, Kommandanten-/ Leitfahrzeug 26,20 3. Arbeitsstundenkosten: Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört, und können demnach dafür keine Ausrückstundenkosten geltend gemacht werden, werden Arbeitsstundenkosten berechnet. In die Arbeitsstundenkosten nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für 3.1 ein Brennschneidegerät 103, ein leichtes Tauchgerät 25, eine Tragkraftspritze oder 3.3 Lenz-Pumpe 76, ein umluftabhängiges Atemschutz- 3.3 gerät, Preßluftatmer 3.3 incl. Atemmaske 39, einen Generator 5 KVA, 8 KVA 38, eine Tauchpumpe 20, einen Mehrzwecksauger ein Lüftungsgerät 32, einen Verkehrssicherheitsanhänger 30,69 4. Leistungen der Atemschutzwerkstatt; Reinigungs,- Prüfungs,- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Für folgende Leistungen werden Kostenpauschalen berechnet: Atemschutzmaske: Reinigung und Prüfung nach Einsatz 12, Reinigung und Prüfung halbjährlich 15, Reinigung und Prüfung Sechs-Jahresfrist 28, Lungenautomat und Grundgerät Reinigung und Prüfung nach Einsatz 30, Reinigung und Prüfung halbjährlich 34, Reinigung und Prüfung Sechs-Jahresfrist 50, Preßluftbehältnisse Füllung bis 200 kp/cm 2 je Liter 1, Füllung bis 300 kp/cm 2 je Liter 2, Chemieschutzanzug Prüfung 50, Reinigung und Prüfung 75, Einsatzkleidung: Reinigung: Jacke Bayern , Hose Bayern , Übermantel Atemschutz 12, Einsatzhose Atemschutz 12, Jugendeinsatzjacke, oder -parka, oder -hose 5, Jacke oder Hose Bayern 2 5,- Fallen bei den Leistungen nach Nummer 4.1 bis 4.3 Wartungsund/oder Instandsetzungsarbeiten an und ist die Feuerwehr dazu befugt und in der Lage diese auszuführen, werden zusätzlich Personalkosten nach Nr. 5 Satz 1 und 3, Nr. 5.1 berechnet. Materialkosten der Atemschutzwerkstatt werden zu den Gestehungskosten zuzüglich eines Zuschlags von 10 % für Materialbewirtschaftung und Lagerhaltung berechnet. 5. Personal: Personalkosten werden nach Ausrückstunden bzw. Arbeitsstunden berechnet. Bei Ausrückstunden ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. 5.1 Personalkosten: Für den Einsatz hauptamtlich Bediensteter werden folgende Stundensätze berechnet (Personaldurchschnittskosten im öffentlichen Dienst): Sonstige (Beamter 1. Qualifikationsstufe): 26,71 (Bei hauptamtlichen Feuerwehreinsatzkräften kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes bei Pflichtaufgaben wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden). 5.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende: Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 20,- Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls, Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts, gesetzlich vorgesehene Entschädigungen, Aus- und Fortbildungskosten, Gesundheitsfür- und vorsorge (Art. 1, 4, 9, 10, 11 BayFwG). (Der Klammerzusatz zu Nummer 5.1 gilt sinngemäß). 5.3 Sicherheitswachen: Für die Stellung von Sicherheitswachen nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst berechnet für einen sonstigen Bediensteten, wenn der Sicherheits wachdienst in der Freizeit wahrgenommen wird 11, einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (Art. 11 Abs. 2 und 4 BayFwG) 11,50 stadtwerke wasserburg Wichtige Informationen zur Strompreisanpassung Warum steigt der Strompreis? Der Preisanstieg ist vor allem auf den dramatischen Anstieg der staatlichen Steuern und Abgaben wie insbesondere der EEG-Umlage 2013 sowie auf die Erhöhung der Netznutzungsentgelte zurückzuführen. Die staatlich regulierten Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Wasserburg a. Inn werden ab 2013 um voraussichtlich 1,20 Cent / netto erhöht. Da auch diese Bestandteil des Strompreises sind, ist eine Preisanpassung ab dem leider unumgänglich. Der Anstieg der Staatslasten lässt sich auch durch größere Effi-

5 21/2012 SEITE 5 zienz bei Vertrieb und Service sowie durch vorausschauenden Stromeinkauf leider nicht mehr auffangen. Der VBEW (Verband der Bayerisches Elektrizitätswirtschaft) hat aufgrund des enormen Anstiegs des staatlichen Anteils am Strompreis folgende Grafik und die dazugehörigen Erläuterungen veröffentlicht: *durchschn. Konzessionsabgabe variiert je nach Gemeindegröße **Mehrwertsteueranteil geschätzt Erläuterung zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen: Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kwh ( 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)). Stromsteuer/Energiesteuer Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. EEG-Umlage Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. KWK-G Umlage Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. 19 StromNEV-Umlage Mit der 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Offshore-Haftungsumlage Mit der Offshore-Haftungsumlage nach 17 f Energie-wirtschaftsgesetz, welche voraussichtlich zum wirksam wird, werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Mehrwertsteuer (i.h.v. 19%) Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben. Häufig gestellte Fragen zur Preisanpassung: Ab wann gelten die neuen Preise? Ab 01. Januar 2013 Um wieviel erhöht sich mein Preis? Die Erhöhung variiert von Produkt zu Produkt zwischen 2,38 Cent brutto bis 4,05 Cent brutto pro Kilowattstunde. Jeder Stromkunde hat aber auch bereits ein persönliches Schreiben erhalten, womit die genaue Erhöhung mitgeteilt wurde. Werden die Abschläge angepasst? Ja, die monatlichen Abschläge werden angepasst. Die genaue Höhe des neuen Betrages wird den Kunden mit der Jahresabrechnung 2012 mitgeteilt. Diese wird voraussichtlich Mitte Januar versendet. Wo findet man mehr Informationen zu Umlagen und Abgaben? Auf der Internetseite Welcher Stadtwerke-Stromtarif ist der günstigste? Das ist von Kunde zu Kunde bzw. von Verbrauch zu Verbrauch verschieden. Die Mitarbeiter der Kundenberatung der Stadtwerke prüfen auf Anfrage gerne Ihren derzeitigen Tarif und empfehlen Ihnen das für Sie günstigste Stromprodukt. Eine Umstellung des Tarifs ist jederzeit möglich. Kann ich meinen Stromliefervertrag kündigen? Als Kunde sind Sie im Falle einer Preisänderung dazu berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Lohnt sich ein Wechsel des Stromanbieters? Das sollten Sie genau prüfen! Verbraucherschützer warnen zur Vorsicht beim Preisvergleich. Achten Sie auf das Kleingedruckte, auf einmalige Bonus-Regelungen oder Preiserhöhungen bei Mehrverbrauch etc.. Leider werden in diversen Internetportalen auch immer wieder unfaire Vergleiche dargestellt. Falls Sie sich nicht sicher sind, können Sie gerne bei uns nachfragen! Haben Sie weitere Fragen? Wir sind gerne für Sie da: telefonisch unter: / persönlich von: Montag bis Freitag von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis Uhr bis Uhr an: info@stadtwerke-wasserburg.de

6 SEITE 6 21/2012 Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Wasserburg a. Inn: Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn geben hiermit bekannt, dass die folgenden Strompreise mit Wirkung ab angepasst werden: Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Strom Stromsonderpreisvereinbarungen Inn.Strom / Inn.Strom natur Inn.Strom+ / Inn.Strom+ natur Inn.Strom Wärme / Inn.Strom Wärme natur Inn.Strom smart Die jeweils ab gültigen Preise sind nachfolgend abgedruckt. Die einzelnen Preisblätter stehen aber auch zum Download im Internetauftritt der Stadtwerke Wasserburg a. Inn (www. stadtwerke-wasserburg.de) bereit bzw. liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Wasserburg a. Inn (Max-Emanuel-Platz 6, Wasserburg a. Inn) zur Einsicht aus. Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die untenstehend abgedruckten Preise zwischen den Stadtwerken Wasserburg a. Inn und den betreffenden Kunden ab als vereinbart gelten, wenn die betroffenen Kunden den ab gültigen Preisänderungen nicht jeweils bis spätestens in Textform widersprechen und die betreffenden Kunden nach Ablauf der Widerspruchsfrist weiterhin Strom beziehen sowie die auf die Preisänderung folgende nächste Abschlagszahlung leisten. Stadtwerke Wasserburg a. Inn Wasserburg a. Inn, den

7 21/2012 SEITE 7 Unsere Ökostromprodukte bestehen zu 100 % aus erneuerbarer Energie und sind Bestandteil des oben genannten Anteils an Erneuerbaren Energien. Bei ihrer Erzeugung entstehen keine CO2-Emissionen und kein radioaktiver Abfall. Ende des amtlichen Teils informationen aus dem rathaus bürgerbüro Neue Software: kein Zugriff auf das Gewerberegister am 21. November Mittwochs hat das Bürgerbüro im Rathaus immer nur vormittags geöffnet. Deswegen wurde dieser Tag für die Installation eines neuen Computerprogramms gewählt, um die nötige Schulung des Bürgerbüro-Teams in den Nachmittagsstunden durchführen zu können. Weil aber die Software schon vormittags installiert wird, gibt es bereits dann keinen Zugriff auf das Gewerbeprogramm mehr. Das An-, Ab- und Ummelden von Gewerbebetrieben wird so leider nicht sofort möglich sein. Alle genannten Arbeitspreise enthalten jeweils bereits die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netznutzungs-entgelte, die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz, die Umlage gem. 19 StromNEV sowie die Offshore-Haftungsumlage. Die Umsatzsteuer ist in den Bruttopreisen in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten (Umsatzsteuer ab : 19 %). Alle Bruttopreise sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Sofern eine zusätzliche unterjährige Ablesung und Abrechnung vom Kunden gewünscht wird, werden hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. Stromkennzeichnung 2011 gem. 42 EnWG Die Gesamtstromlieferung der Stadtwerke Wasserburg a. Inn setzte sich im Jahr 2011 prozentual aus den nachfolgenden Energieträgern zusammen. (Stand: November 2012) stadtrat Sitzungstermine des Stadtrats und seiner Ausschüsse im ersten Halbjahr 2013 > Mi, , 17:00 Sitzung des Werkausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Bauausschusses > Do, , 17:00 Sitzung des Stadtrates > Do, , 18:00 Sitzung des Bauausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Stadtrates > Do, , 17:00 Sitzung des Werkausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Bauausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Stadtrates > Do, , 17:00 Sitzung des Umweltausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Stadtrates > Di, , 18:00 Sitzung des Bauausschusses > Di, , 17:00 Sitzung des Werkausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Stadtrates > Do, , 18:00 Sitzung des Bauausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Bauausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Stadtrates > Do, , 17:00 Sitzung des Werkausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Bauausschusses > Do, , 18:00 Sitzung des Stadtrates Die Tagesordnungspunkte finden Sie zeitnah zur jeweiligen Sitzung im Internet auf unter Stadtrat.

8 SEITE 8 21/2012 weitere mitteilungen stadtwerke wasserburg Stadtwerke - ABC... KonzessionsabgabeK Die Konzessionsabgabe (KA) ist ein Entgelt, das ein Netzbetreiber (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) an eine Stadt oder Gemeinde für die Benutzung von öffentlichen Wegen durch die ober- und unterirdischen Versorgungsleitungen zu entrichten hat. Ihre Höhe variiert gemäß der Konzessionsabgabenverordnung je nach Größe der Kommune zwischen 1,32 und 2,39 Cent / kwh für die Lieferung von elektrischen Strom an Haushaltskunden. Die Strom-Konzessionsabgabe in Wasserburg a. Inn beträgt für einen Haushaltskunden (Eintarif) 1,32 Cent / kwh und ist im Strompreis enthalten. Im Jahr 2011 hat die Stadt ca Euro KA für Stromlieferungen und ca Euro für Wasserlieferungen von den Stadtwerken erhalten. badria Viel Licht im Badria Die Sieger sind: Altersgruppe 7 bis 10 Jahre: 1. Paul Neumann 2. Sophia Griebl 3. Jack Niklas Schrenk 4. Angelina Leube Altersgruppe 11 bis 14 Jahre: 1. Leonhard Eichhorn 2. Marie Multerer 3. Corinna Schmid 4. Denise Alms Altersgruppe 15 bis 18 Jahre: Leider keine Teilnehmer Altersgruppe ab 19 Jahre: 1. Hans Simonis 2. Katja Hirle 3. Herbert Pommer 4. Rainer Exmer Das Badria-Team gratuliert und wünscht viel Spaß beim Einlösen der Gutscheine. Badria-Adventskalender Bald ist es soweit, der beliebte Badria-Adventskalender wird wieder geöffnet. Ab 1. Dezember wird den Bade- und Saunagästen mit tollen Tagesangeboten die Vorweihnachtszeit versüßt. So können zum Beispiel alle Bad-Gäste, die am 5. Dezember für vier Stunden zahlen, den ganzen Tag baden. Am 10. Dezember erhält jeder 25 Prozent Rabatt auf alle Shop-Artikel und auch an jedem anderen Tag bis Weihnachten bietet der Badria-Adventskalender tolle Angebote und Überraschungen. Vorankündigung Am Freitag, 7. Dezember, von 19 bis 23:30 Uhr findet im Badria wieder die beliebte Bade- und Saunanacht statt. Dieses Mal unter dem Motto Weihnachtstraum. Neue Unterwasserscheinwerfer bringen stimmungsvolles Licht in das große Badria-Hallenbecken. Die energiesparenden LED-Lampen erleuchten das Wasser in verschiedenen bunten Farben. Der angenehme Effekt ist vor allem am Abend sichtbar. Wettrutschmeister Am 2. November fand im Badria eine Wettrutschmeisterschaft statt. Jeder Teilnehmer versuchte, mit verschiedensten Rutschtechniken der Schnellste zu sein. Um ein hohes Tempo zu erreichen wurden, die außergewöhnlichsten Verrenkungen ausprobiert. Das war natürlich eine Riesengaudi. Von jeder Altersgruppe gewannen die vier Schnellsten einen Badria-Gutschein im Wert von 50, 30, 20, oder 10 Euro. Angebote im Badria-Shop Im gut sortierten Badria-Shop finden Sie immer das Passende. Sie erhalten 10 % Rabatt vom > bis auf Kinderbadeschuhe > bis auf alle Bälle > bis auf Kinderbadebekleidung Ein Beitrag der Projektgruppe Lebensstile, Lebensmittel Filmtipp Alles Honig - oder was? Herbstzeit ist Teezeit - gerne auch gesüßt mit Honig. Ein guter Grund, sich einmal genauer mit der Herstellung des beliebten Nahrungsmittels zu beschäftigen. Der Filmemacher Markus Imhoof hat dazu die beeindruckende Dokumentation More than honey gedreht, die einen Einblick in die Abgründe unserer industriellen Nahrungsmittelproduktion gibt. Markus Imhoff stammt aus einer Schweizer Imkerfamilie, sein Interesse am Schicksal der Biene liegt also nahe. Von der alpinen Familienimkerei bis zur industrialisierten Honigfarm in den USA - sein Dokumentarfilm zeichnet ein nachdenklich machendes Bild globalisierter Naturbeherrschung. Wenn die Bienen aussterben, stirbt der Mensch vier Jahre später aus, soll Albert Einstein gesagt haben. Denn Bienen machen nicht nur Honig, sondern sind über

9 21/2012 SEITE 9 Bestäubung an der Herstellung eines Drittels der menschlichen Nahrung beteiligt. Auch in Deutschland ist die Biene offiziell das drittwichtigste Wirtschaftstier. Markus Imhoof begibt sich auf die Reise um den Globus, um den Ursachen des Colony Collapse Disorder nachzuspüren. In seinem Dokumentarfilm entfaltet er ein multidimensionales Bild über das Bienensterben und das Leben im Superorganismus Bienenvolk. Visuell ist More than honey faszinierend. Man sieht die Biene in Nahaufnahme in ihrem Stock, wie sie ihre Fühler putzt oder ihre Zunge in den Honig steckt. Makroaufnahmen, die mit Kameras entstanden sind, die für Operationen beim Menschen genutzt werden. Um den Flug einer Biene in Nahaufnahme zu zeigen, setzte Imhoof Minihelikopter ein, bestückt mit einer kleinen Kamera. Zudem führt uns er Regisseur die verstörende Welt unserer Nahrungsmittelproduktion vor. Beispiel: Chinesische Landarbeiter klettern auf Bäume und spielen Biene, weil es in einigen Regionen Chinas diese Insekten nicht mehr gibt und der Mensch nun von Hand bestäuben muss. Der Film ist in Wasserburg ab 22. November im Kino Utopia zu sehen. grundschule reitmehring Verstärkung für die Mittagsbetreuung gesucht Die Grundschule Reitmehring sucht zum 1. Dezember 2012 zur Verstärkung eine/n Mitarbeiter/in für die Mittagsbetreuung - im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (400 Euro-Basis) zunächst befristet für das Schuljahr 2012/13. Die Arbeitszeit an Schultagen: Montag bis Donnerstag von bis 14 Uhr, Freitag von bis Uhr. Zu betreuen sind Kinder unserer Schule aus allen Jahrgangsstufen. Wir wünschen uns eine/n kinderliebe/n, verantwortungsbewusste/n, teamfähige/n Mitarbeiter/in, evtl. mit pädagogischen Grundkenntnissen. Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung an die Grundschule Reitmehring, Bgm.-Schmid-Str. 1, Reitmehring. Für Rückfragen erreichen Sie uns vormittags unter der Telefonnummer romed klinik wasserburg Das 500ste Baby in Wasserburg ist da! Am 30. Oktober um 1.30 Uhr war es dieses Jahr fast einen Monat früher als im Jahr 2011 soweit: das 500ste Baby erblickte mit Hilfe von Stationsärztin Frau Ludmila Scheibel und Hebamme Andrea Karrer per Kaiserschnitt das Licht der Welt. Die kleine Johanna, 51 cm groß und 3015 g schwer ist das zweite Kind von Kathi und Martin Wetterstetter aus Eiselfing. Der dreijährige Tobias ist ein stolzer großer Bruder. Er wollte sie gestern gleich mit nach Hause nehmen, lachte die Mutter Kathi Wetterstetter, aber ein bisschen muss er noch warten. Mutter und Kind sind wohlauf. Stationsärztin Frau Ludmila Scheibel, Chefarzt Dr. med. Martin Heindl und Hebamme Andrea Karrer freuten sich mit Kathi Wetterstetter (Mitte) über die kleine Johanna. kindertagesstätte burgau Der neue Elternbeirat in der KiTa Burgau Das Bild zeigt hinten von links: Mairhofer Claudia, Tanja Apfelbacher, Susanne Brem, Nadine Pfaffenzeller; vorne von links: Nicole Fastus, Diana Kohlmann, Claudia Witten, Nadine Ebert. Es fehlen: Birgit Lindner, Matthias Menzel und Katharina Berger Kasperltheater auf dem Christkindlmarkt Der neue Elternbeirat spielt am Wasserburger Christkindlmarkt das Kasperltheater Kasperl und die Suche nach dem Schnee. Der Eintritt ist frei; Spenden kommen der Kindertagesstätte in der Burgau zugute. Gespielt wird an den beiden Freitagen 30. November und 14. Dezember jeweils um 16 Uhr im Zelt in der Hofstatt. kindertagesstätte altstadt Ich geh mit meiner Laterne... Mit diesem und anderen bekannten Liedern ging es zu den Bewohnern des Altenheimes Maria Stern auf der Burg. Die Füchsekinder des Altstadtkindergartens sangen mit aller Kraft die in den letzten Wochen geübten Laternenlieder. Mit einem Lächeln im Gesicht und vielen gesunden und natürlich auch süßen Leckereien bedankten sich die ältern Herrschaften bei den Kindern. Als Geschenk brachten die Kleinen selbstgebastelte Sterne mit. kindertagesstätte reitmehring Buntes Lichtermeer beim Martinszug Am 9. November trafen sich die Kinder der Kita Reitmehring an der Schule zum Laternenumzug. In meiner Latern zünd a Liachtl i o, das leicht n und strahl n und funkl n ko, sangen sie dann

10 SEITE 10 21/2012 gemeinsam mit ihren Eltern und Erzieherinnen. Ein buntes Lichtermeer selbstgebastelter Laternen zog danach durch die Straßen bis zur Kirche. Dort konnten alle Teilnehmer gespannt zuschauen, wie die Vorschulkinder das Martinsspiel darstellten. Unter musikalischer Begleitung einiger Eltern wurde der Mantel mit einem Schwert geteilt, damit der Bettler nicht erfrieren muss. Anschließend ging es zurück zur Kindertagesstätte, wo fleißige Helfer schon Glühwein, Kinderpunsch, Martinsgänse und Hotdogs vorbereitet hatten. Hier klang das Martinsfest gemütlich aus. Wir bedanken uns hiermit bei allen fleißigen Helfern, die zum Gelingen unseres Festes beigetragen haben. kindergarten st. jakob/ st. konrad Vorschule mal anders Unter dem Motto Der Wald ruft erlebten die Vorschulkinder des Kindergartens St. Jakob/St. Konrad die Vorschule mal ganz anders. Vorschule heißt nämlich nicht Druck ausüben, sondern die Kinder in allen Bereichen zu unterstützen und Erfahrungen machen zu lassen. Dadurch wird ihnen ein leichter Schuleintritt ermöglicht. Deshalb haben sich die Vorschulkinder im Oktober für eine Woche auf den Weg in und durch den Herderwald gemacht. Am ersten Tag suchten sich alle einen Platz, an dem sie ihre Sachen ablegen konnten. Ein Tippie sowie ein Waldsofa wurden gemeinsam gebaut. An diesem Lagerplatz machte man dann jedem Tag Brotzeit und startete die verschiedensten Aktionen. Bei Wind, Regen und Sonnenschein war vor allem das Matschrutschen den Hang hinunter, aber auch die Schatzsuche, die Waldgeschichte vom König Grr, das Schnitzen mit Taschenmessern und das Entdecken des Waldes ein riesen Spaß. Besonders viel Freude hatten die Vorschulkinder auch beim Klettern an steilen Hügeln. Dies war nicht nur eine Bewegungsherausforderung sondern auch eine Selbstbewusstseinsstärkung. Die Kinder liefen auf unterschiedlichsten Böden, stiegen und kletterten über Hindernisse. Sie lernten so sich und ihren Körper besser kennen, Gefahren einzuschätzen und dass man manche Dinge gemeinsam viel besser schafft. Natürlich war auch der Umweltschutz ein wichtiger Aspekt. Sie lernten den Wald als besonderes Geschenk kennen, den man schützen muss. Fragen wie Warum darf man keinen Müll im Wald abladen? und Was ist das für ein Pilz? wurden gemeinsam erarbeitet. So konnten die Kinder das Bewusstsein für die Natur, Pflanzen und Tiere intensivieren. Für eine Gruppe konnte sich Robert Hiebl Zeit nehmen und so erfuhren die Kleinen genaueres zum Wald und zur Baumpflege. Sie setzten gemeinsam zehn kleine Bäume ein und suchten nach kranken Bäumen, die vom Borkenkäfer betroffen sind. Zum Abschluss der gelungenen Woche machten alle ein Lagerfeuer grillten an selbst geschnitzten Stecken saftige Würstel. Eine aufregende Zeit liegt hinter den Kindern, die neben Selbstbewusstsein, Umweltbewusstsein und Sozialverhalten auch neue Freundschaften gebildet hat. Auf Wunsch der Kinder wird das Haus für Kinder im nächsten Frühjahr die Waldwoche wiederholen und alle freuen sich schon darauf, wieder viele neue Erfahrungen zu sammeln. die johanniter Johanniter-Weihnachtstrucker sammeln Päckchen Gemeinsam mit Lidl und A.T.U bitten Johanniter um Unterstützung für Menschen in Osteuropa Ab Montag, 3. Dezember, können in allen bayerischen Lidl- und A.T.U-Filialen sowie in den Johanniter-Dienststellen wieder Pakete für den Johanniter-Weihnachtstrucker abgegeben werden. Die Aktion ruft dazu auf, für bedürftige Familien in Osteuropa Lebensmittelpakete zu packen, um die Not dieser Menschen über die Weihnachtstage etwas zu lindern. Aufgrund unserer Erfahrungen in der Auslandsarbeit haben wir dafür eine Packliste erstellt, sagt Christian Haberkorn, verantwortlich für die Logistik des Johanniter-Weihnachtstruckers. Sie enthält neben Lebensmitteln und Hygieneartikeln auch eine Kleinigkeit für Kinder. Für die Transportkosten wird um 1 Euro Spende pro Päckchen gebeten. Bis Montag, 24. Dezember, können die Pakete in allen bayerischen Filialen von Lidl und A.T.U. abgegeben werden. Alle bayerischen Johanniter-Dienststellen nehmen bis Donnerstag, 20. Dezember, Pakete an. Die Päckchen werden anschließend auf LKW verladen, die gemeinsam am zweiten Weihnachtsfeiertag von Landshut aus in die Zielländer fahren. Ihre Fahrt wird sie dieses Jahr nach Albanien, Bosnien und Rumänien führen. Dort werden die Pakete bedürftigen Familien überreicht. Dabei arbeiten die Johanniter eng mit Organisationen und Kirchengemeinden vor Ort zusammen.

11 21/2012 SEITE 11 Die Packliste sowie weitere Informationen zum Johanniter-Weihnachtstrucker finden sich im Internet: Packliste für den Johanniter-Weihnachtstrucker: 1 Geschenk für Kinder (Malbuch/Block und Buntstifte), 3 kg Zucker, 3 kg Mehl, 1 kg Reis, 1 kg Nudeln, 1 Liter Speiseöl (in Plastikflaschen), 3 Multivitamin-Brausetabletten, 3 Packungen Kekse, 5 Tafeln Schokolade, 500 g Kakaopulver, 2 Duschgels, 1 Handcreme, 2 Zahnbürsten, 2 Tuben Zahnpasta und 1 Euro für die Transportkosten der Weihnachtstrucker (bitte nicht in das Paket legen). Bis auf die Spende für die Transportkosten soll alles in einen festen Karton verpackt werden und vom 3. Dezember 2012 an abgegeben werden. Die Spende kann in die Spendendose bei den Sammelstellen vor Ort geworfen oder auch überwiesen werden: Johanniter- Unfall-Hilfe e.v.; Kontonummer: ; Bank für Sozialwirtschaft, BLZ ; Stichwort: Weihnachtstrucker. PROVIDENTIA DEI AEDIFICAVIT SIBI HANC DOMUM MDCCXIII - MMXIII 300 Jahre Barockkirche St. Michael Attel die kürchen in den mitten ganz paufällig und der reparation woll vonnethen, das hatten schon die Wahlkommissare bei der Besichtigung der Klostergebäude anlässlich der Wahl Abt Joseph Mayrs im Jahr 1687 festgestellt. Eine Restauration der Kirche konnte unter der Regierung Abt Josephs aber nicht vollzogen werden. Im Juni des Jahres 1708 ging ein furchtbares Unwetter mit schwerem Hagelschlag über Attel nieder. Der Hagel verwüstete nicht nur das Wintergetreide und die Obstbäume, sondern auch Dach und Fenster der baufälligen Kirche. Da sich die Erneuerung des Dachstuhles nicht mehr lohnte, weil das Gotteshaus insgesamt sehr wacklig war, beabsichtigte der rührige Abt Cajetan Scheyerl (reg ) einen Neubau: Wan nun aber dass liebe gottshaus dergestalt ruinos und baufählig ist, dass es aine neue tachung hierauf zumachen nit mehr werth und solche zu tragen gar zu baufählig ist, als mues ich getrungner solche völlig reparieren und erbauen lassen. In der Folgezeit entstand die neue Klosterkirche St. Michael in der Gestalt, wie sie im Grundriss noch heute zu sehen ist, und zwar mit geringsten Mitteln. Es ging zunächst darum, den Außenbau aufzuführen. Der weitläufige aber nüchterne Bau hält sich im Hauptteil an das Wandpfeilerschema: tonnengewölbt, mit kreuzgewölbten Seitenkapellen und darüberliegenden tonnengewölbten Emporen. Der stark eingezogene Chor ist halbrund geschlossen. Vorbild war die Kirche St. Michael in München. Am 17. Juni 1715 war das Kirchengebäude soweit erbaut; es fehlte nur noch an der Inneneinrichtung wie etwa den Altären. Das neue Kirchengebäude misst in der Länge 187, in der breite 55 und in der höhe 57 schuh. Nach der Chronik des letzten Atteler Abtes Dominikus II und der Chronik von Gaudenz Adlgasser war Abt Cajetan selbst der Architekt. Die Stuckarbeiten entstanden in der Folgezeit. (Über den Kirchenbau Abt Cajetans liegen keine Bauakten vor. Ein Grund für das Fehlen dieser Akten könnte in der Eigenregie liegen, in welcher die Kirche erbaut wurde.) Über die neue Atteler Klosterkirche lässt sich in den Kongregationsakten des Jahres 1719 folgender Vermerk finden: Denn wer das Alter und die Ruinen der alten und von Tag zu Tag mehr einstürzenden Kirche sah, gibt zu, dass sie keinen geringeren Unterschied zwischen der früheren und der jetzigen Kirche wahrnehmen könnten als den, der zwischen einer Hütte und einem Herrscherhof besteht. Am Chorbogen ließ der Abt und Baumeister den Schriftzug anbringen: PROVIDENTIA DEI AEDIFICAVIT SIBI HANC DOMUM Am 15. September 1715 weihte Fürstbischof Johannes Franz von Eckher aus Freising das neue Gotteshaus, ausgestattet mit einem Hauptaltar und acht Seitenkapellen, im Rahmen eines festlich-barocken Pontifikalgottesdienstes ein. Abt Cajetan starb Seinen Gedenkstein ist in der Atteler Kirche in der hintersten Kapelle der nördlichen Langhausseite an der Nordwand zu sehen. In seinem Wappen führt er ein Herz, dem drei Ähren entsprossen. Aus Dr. Paul Schinagl Die Abtei Attel in der Neuzeit Weitere Informationen in der Heimat am Inn 26/27 Zeitlich passend zum Jubiläum stehen in der Pfarrei St. Michael - Attel in nächster Zeit einige herausragende Ereignisse an: > Die zeitgenössische Skulptur der Immaculata, von Elke Härtel für den Rosenkranzaltar geschaffen, wird übertragen und gesegnet. > Als Mitte der Glaubensfeier und Glaubensgemeinschaft wird ein neuer Volksaltar aus den Werkstoffen Glas und Messing seinen Platz in der Kirche finden und geweiht werden. > Die 1769 von Anton Bayr erbaute Orgel wird durch die Firma Orgelbau Linder aus Nußdorf sachkundig und unter Verwendung brauchbarer Teile erneuert. Bis zum Jahresende 2013 soll die Linder-Orgel nach Anton Bayr wieder erklingen. Weiterhin sind in lockerer Reihenfolge Vorträgen und Konzert- Veranstaltungen zum Jubiläum geplant, bis dann im September des Jahres 2015 der Einweihung der Kirche vor 300 Jahren feierlich gedacht wird. heimatverein wasserburg Buchvorstellung Der Heimatverein (Historischer Verein) für Wasserburg und Umgebung e.v. lädt herzlich zur Präsentation der neuen Heimat am Inn 32 ein. Nach der Begrüßung und einführenden Worten von Dr. Martin Geiger, dem 1. Vorsitzenden, werden die Autorinnen und Autoren anhand von Kurzvorträgen das Buch vorstellen. Natürlich besteht anschließend auch eine Möglichkeit zum Kauf des Buches. > Montag, 26. November, Uhr Die Buchvorstellung findet entgegen der Ankündigung des Jahresprogramms im Saal der Sparkasse Wasserburg, Rosenheimer Straße 2, statt. Das Jahrbuch 2012 der Reihe Heimat am Inn nimmt eine besondere Stelle ein, weil es mit dem Beitrag über die Heil- und

12 21/2012 SEITE 13 Pflegeanstalt Gabersee Opfern der NS-Diktatur eine Stimme gibt und darstellt, was im benachbarten Stadtgebiet immer nur lückenhaft und gerüchteweise bekannt wurde. Anhand vielfältiger Unterlagen zeichnet der Archivar des Bezirks Oberbayern ein sachliches, beeindruckendes, düsteres Bild zunehmender Entmenschlichung - von der Kürzung der erforderlichen finanziellen Mittel bis zum Entzug von Nahrung für die nicht arbeitsfähigen Kranken, von der menschenverachtenden Schaffung des Begriffs unwertes Leben bis hin zu zwangsweiser Sterilisation und Tötung in dafür eingerichteten Anstalten. Ergänzung findet die Beschreibung der Verhältnisse bis zur Schließung der Heil- und Pflegeanstalt Gabersee im Jahr 1941 durch eine Chronik der anschließenden Verwendung des Krankenhausbaues in der Kriegs- und Nachkriegszeit, verfasst vom ehemaligen ärztlichen Direktor, Professor Dr. H. L. Bischof. Verkauf sowie Umbau eines Stadthauses am Marienplatz und die damit verbundene Übergabe von Archivalien und Museumsgut durch die Nachfahren des Seifensieders und Waschmittelherstellers Hinderegger waren der Anlass für Maike Gildenast, Näheres über dieses Handwerk und das damit verbundene Wissen zu Körperpflege und Textilreinigung, über das Ladengeschäft und den Niedergang des Gewerbes durch die Industrialisierung niederzuschreiben. Von Landtagen im späten 16. Jahrhundert handelt ein Beitrag der Japanerin Haruka Oba. Landtage waren damals Versammlungen der Stände- und Kommunenvertreter, darunter auch jeweils zwei aus der Stadt Wasserburg (eine der wohlhabendsten und Vornehmsten Städte Bayerns ), deren Abgeordnete offensichtlich erheblichen Einfluss auf Geschehen und Beschlüsse hatten. Museumsstücke, die zu weiteren Untersuchungen anregen, verschwundene Altäre, eine Steintafel, deren Inschrift Rätsel aufgibt, ein künstlerisch wertvolles Epitaph in einer Rosenheimer Kirche, auf dem der Name Gumpelzheimer steht, ein Gelübde, das die stilistische Umgestaltung von St. Jakob in Wasserburg zur Folge hatte, und ein architektonisches Kleinod auf einem Gutshofgelände, all das sind Themen, denen sich Ferdinand Steffan widmet, dessen Aufsätze nicht nur lesenswert sind, sondern auch neues Wissen vermitteln und zum Nachdenken anregen. Inhaltsverzeichnis der Heimat am Inn 32: Nikolaus Braun Die Heil- und Pflegeanstalt Gabersee in der Zeit des Nationalsozialismus ( ) Hans Ludwig Bischof Gabersee zwischen Schließung und Wiedereröffnung der Heil - und Pflegeanstalt ( ) Maike Gildenast Wasserburger Waschzauber - Die Seifensiederei Hinderegger Haruka Oba Wasserburg und die bayerischen Landtage im späten 16. Jahrhundert Ferdinand Steffan Der kurfürstliche Beamte Heinrich Jeger und seine Wappen Die Verehrung der hl. Eugenia und ihr Altar in St. Jakob zu Wasserburg Der Philomena-Altar von St. Jakob, eine verlorene Zwischenlösung Die Erinnerungstafel an das Pestgelübde von 1634 in St. Jakob Annäherung an ein außergewöhnliches Denkmal Das Peer- Gumpelzheimer-Epitaph in St. Nikolaus in Rosenheim Straß - Geschichte und Ausstattung der Hauskapelle von Gut Straß bei Eiselfing Im Buchhandel wird das Buch ab Anfang Dezember 2012 zum Preis von 12,50 Euro zu erwerben sein. wagnerwirtschützen reitmehring Gastgeber siegte knapp Bereits zum 51. Mal trafen sich die Wagnerwirtschützen aus Reitmehring mit der SG 1887 Staudham zum freundschaftlichen Vereinsvergleich. Als diesjähriger Gastgeber schafften es die Reitmehringer leider nicht, die meisten Schützen zu stellen, denn dieser Vergleich ging mit jeweils 34 Schützen unentschieden aus. Doch im sportlichen Vergleich siegten die Wagnerwirtschützen mit insgesamt 919 Ringen und damit 10 Ringen Vorsprung knapp. Das beste Blattl bei der Vergabe des Ehrenkrügerls erschoss sich bei den Wagnerwirtschützen Christa Oberschmied mit einem 48,0 Teiler. Bei den Staudhamern gewann das Krügerl Resi Landenhamer mit einem 166,7 Teiler. In gemütlicher Runde wurde auf die langjährige Freundschaft beider Vereine angestoßen. Im Bild: Der gastgebende Schützenmeister Otto Niedermayr bei der Überreichung des Krügerls an Resi Landenhamer. veranstaltungen Magic Opera Opern- und Operetten-Highlights im Historischen Rathaussaal von Wasserburg Nach dem Erfolg von Cosi fan Tutte, Fledermaus und Zauberflöte, gibt es am Samstag, 24. November, um 20 Uhr, bereits das vierte Benefizkonzert zugunsten der Arbeit der Wasserburger Familienberaterin. In diesem Jahr wird es erstmals nicht vom Wirtschafts- Förderungs-Verband son-

13 21/2012 SEITE 15 dern vom neu gegründeten Verein Wasserburger Elternnetz veranstaltet, aber nach wie vor organisiert von der Kulturreferentin Edith Stürmlinger und der Sopranistin Judith Spießer, die natürlich auch selbst vor ihrem Heimpublikum singen wird. Eine Auswahl der bekanntesten Arien und Duette aus Oper und Operette von Verdi, Puccini, Donizetti, Kálmán, Lehár und anderen wird das Publikum verzaubern. Mit Alexander Geller (Tenor), Tonje Haugland (lyrische Sopranistin, Norwegen), Rafael Cavero (italienischer Tenor aus Peru) und Adrian Marcan (rumänischer Bariton) konnten hervorragende junge Sänger engagiert werden. Am Flügel begleitet werden sie von der temperamentvollen und virtuos spielenden Pianistin Kamilla Akhmedjanova. Nicht nur ein Hörgenuss sondern auch eine Augenweide werden die in Kostümen halbszenisch agierenden Sänger für die Konzertbesucher sein. Der historische Rathaussaal bildet die natürliche Kulisse für dieses Ereignis. Karten gibt es ab sofort in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Wasserburg oder über die Internetseite Den Ticketservice gibt s auch ganz bequem telefonisch unter 08071/ Die Karten kosten 25 Euro bzw. 28 Euro zuzüglich Vorverkaufs. Ermäßigte Karten für Schüler, Studenten und Behinderte in der 2. Kategorie gibt s für 19 Euro plus Vorverkauf. Inhaber des Wasserburger Familienpasses erhalten 50% Ermäßigung (nicht über Internet buchbar). Weihnachtskonzert des Wasserburger Kammerorchesters > am Samstag, 15. Dezember, um 20 Uhr im Rathaussaal Wasserburg Mit seinem traditionellen Weihnachtskonzert im Wasserburger Rathaussaal stimmt das Wasserburger Kammerorchester das Publikum musikalisch auf Weihnachten ein. Das abwechslungsreiche Programm unter der Leitung von Prof. Klaus Kaufmann beginnt mit einem der meistgespielten Werke von Georg Friedrich Händel. In seinem Oratorium Solomon beschreibt der Komponist virtuos und pompös zugleich den Einzug der Königin von Saba. Es folgt das Brandenburgische Konzert Nr. 5 von Johann Sebastian Bach, das wegen seines überaus virtuosen Partes am Cembalo auch als Vorgänger des Klavierkonzertes gilt. Für die solistischen Instrumente konnten drei hochkarätige Musikerinnen engagiert werden. Die Cembalistin Brigitte Engelhard ist als Solistin und Kammermusikerin in vielen Kulturzentren der Welt tätig. Seit 2006 ist sie zudem Vizerektorin der Universität Mozarteum. Die Geigerin Michaela Girardi konzertiert regelmäßig als Solistin mit verschiedenen Orchestern und fungiert als Konzertmeisterin unter anderem auch zeitweise für die berühmte Camerata Salzburg. Die Flötistin Vera Becker gehört seit 2000 dem Bayerischen Staatsorchester an. Auch die Solisten der Sinfonia Concertante für Bläser und Orchester von Wolfgang Amadeus Mozart sind hier tätig. Die Zusammenarbeit zwischen den Bläsern des Bayerischen Staatsorchesters und dem Wasserburger Kammerorchester hat eine langjährige Tradition, und so ist es an der Zeit, dass sich diese hervorragenden Musiker auch einmal solistisch in Wasserburg präsentieren. Die Sinfonia Concertante für Bläser ist nicht mit letzter Sicherheit Mozart zuzuschreiben, was ihr aber nichts von ihrem Reiz und ihrer großen Beliebtheit beim Publikum nimmt. Nach der Pause wird schließlich die Sinfonie Nr. 5 von Franz Schubert zu hören sein. Schubert schrieb sie im Alter von 19 Jahren für ein Liebhaberorchester. Sie zeigt noch eine gewisse Nähe zu Schuberts großem Vorbild Mozart, hat aber dennoch schon die typischen Merkmale des späteren Schubert. Solisten: Brigitte Engelhard (Cembalo), Michaela Girardi (Violine), Vera Becker (Flöte), Gottfried Sirotek (Oboe), Martina Beck (Klarinette), Gernot Friedrich (Fagott), Franz Draxinger (Horn) Das Konzert beginnt um 20 Uhr. Karten sind bei allen Geschäftsstellen der Sparkasse Wasserburg, unter (ticketservice) oder unter der Ticket-Hotline 08071/ erhältlich. theaterkreis wasserburg Gelungener Start ins Wallenstein-Jahr Ein rundum gelungener Auftakt: Mit einem feierlichen Gottesdienst in der Pfarrkirche Albaching (Foto), zelebriert vom Andechser Alt-Abt Odilo Lechner, starteten die derzeit rund 300 Mitwirkende aus Stadt und Altlandkreis Wasserburg am Inn offiziell ins Festival-Jahr Wallenstein12/13. Historische Theater unterm Dach und unter freiem Himmel, ein vierwöchiges Kulturprogramm der Superlative am Wasserburger Inndamm sowie Festzüge, Festtage und ein Winterevent der ganz besonderen Art das alles steht jetzt bis September 2013 auf dem Programm. Eines der Highlights: Das Sommerfestival am Wasserburger Inndamm rund um die Altstadt, das verschiedenste kulturelle, gesellschaftliche oder einfach nur unterhaltsame Veranstaltungen auf den zahlreichen Bühnen bietet. Ein Stück deutscher Geschichte und urdeutscher Literatur kann man im Rahmen des Wallenstein-Festivals in der Alpicha-Halle in Albaching sehen. Dort bringen 30 Darsteller aus zehn Gemeinden rund um Wasserburg Schillers Wallenstein auf die Bühne. Spielleiter Christian Huber hat das im Original fast zehnstündige Stück auf gut zwei Stunden eingedampft und dem Ganzen ein zeitgemäßes Gewand verpasst. Karten können auch bei der der RSA Bank in Albaching, Telefon , reserviert werden. Die weiteren Aufführungstermine: > Freitag, 16. November, 20 Uhr > Samstag 17. November, 20 Uhr > Sonntag, 18. November, 18 Uhr > Freitag, 23. November, 20 Uhr > Samstag, 24. November, 20 Uhr Einlass jeweils eine Stunde vor Spielbeginn. Foto: Alex Heck Ach, du liebe Weihnachtszeit... Christmas-Cracker für die Ohren Vier Benefizveranstaltungen zu Gunsten der Aktion Sternstunden In ihren nächsten musikalischen Sprech(er) stunden bereiten Ihnen die Sprecherinnen und Sprecher des Bayerischen Rundfunks eine schöne Bescherung. > Freitag, 30. November, 19 Uhr, Sparkassensaal Wasserburg mit den Geschwistern Grundl Weitere Termine sind Mittwoch, 5. Dezember, 19 Uhr, Studio 1, Funkhaus München (Vokalensemble mixtur), Samstag, 8. Dezember, 20 Uhr, Zehntstadel Leipheim (Erich Broy) und Mittwoch, 12. Dezember, Uhr, Stadtbücherei Rosenheim (Eabachmusi) Viele Stimmen kennen die Hörerinnen und Hörer des Bayeri-

14 21/2012 SEITE 17 schen Rundfunks schon lange, manche schon Jahrzehnte, und so mancher wird sich ein Bild davon gemacht haben, wie eine bestimmte Sprecherin, wie ein bestimmter Sprecher wohl aussehen mag. Ihre Stimmen erklingen im Wohnzimmer, in der Küche, im Bad. Aber wen holt man sich da ins Haus? Die im Dunkeln sieht man nicht. Das wollten die Sprecherinnen und Sprecher des BR vor gut vier Jahren ändern. Eine Idee war geboren und die Reihe der Sprech(er)stunden ist eine feste Größe im Literaturbetrieb. Die Hörer können die akustischen Visitenkarten des Bayerischen Rundfunks kennenlernen und dabei überprüfen, ob das Bild, das sie sich gemacht haben, stimmt. In loser Folge wird ins Funkhaus in München, ins Studio Franken und an andere Orte eingeladen. In diesem Jahr serviert die Sprechercrew zu Beginn des Advents an vier Orten Lesungen unter dem Titel Ach, du liebe Weihnachtszeit... Die Szenen, Geschichten und Gedichte sind teils bayerischbarock und besinnlich, teils frech und sarkastisch. Vor allem für letzteres gibt es gute Gründe, liegen doch Lebkuchen und Stollen schon kurz nach der Urlaubszeit in den Regalen. Und am Fest des Friedens und der Freude hängt oftmals der Haussegen schief. Der Gründe gibt es viele: Die Gans ist verbrannt, die Christbaumspitze ist zerbrochen, die Geschenke sind falsch ausgesucht. Um nicht missverstanden zu werden - Provokation ist nicht angesagt. Aber es sei erlaubt, mit manch kritischem Text auf den eigentlichen Sinn des Weihnachtsfestes hinzuweisen. Den musikalischen Kontrapunkt zu den Lesungen setzen die Geschwister Grundl (Wasserburg), das Vokalensemble mixtur (München), Erich Broy (Leipheim) und die Eabachmusi (Rosenheim). Der Eintritt ist bei allen Veranstaltungen frei, die Mitwirkenden treten ohne Gage auf und die Spenden fließen einem wohltätigen Zweck zu: der Aktion Sternstunden, die Kinder in Not unterstützt. Wolpertinger s Christmas > Freitag, 16. November, 20 Uhr: Gasthaus Bichler, Ramerberg > Samstag, 17. November, 20 Uhr: Botenwirt, Niedernburg Für die Theater-Comedy mit Uta Lammerding, Chris Blunser und Jörg Herwegh über zwei sehr ungleiche Männer, die auf einer ehemaligen Bergalm den Weihnachtsdienst für Shining Mountain, der weltgrößten Weihnachtsbeleuchtung, machen müssen, gibt es noch Rest-Karten. Man kann über Weihnachten auch lachen. Kasperltheater > Sonntag, 18. November - 11 Uhr: Kasperl sucht den Lumpenhund An allen Adventssonntagen zeigt Katis Kasperltheater jeweils um 11 Uhr ein Kasperlstück. Liebenswertes, professionelles Kasperltheater... und danach auf den Wasserburger Christkindlmarkt. Da das Theater Das Narrenschiff den Narrenkeller auch nicht mehr als Proben- und Kursraum weiterführt, sind das die endgültig letzten Kasperlvorstellungen im Narrenkeller. Mimes & More im Paulaner! > Ab Freitag, 15. Februar, läuft zum elften Male Mimes & More im Hotel Paulaner. Bei der Premiere und sonst an den Samstagen ist die Komödie in ein raffiniertes Vier-Gänge-Menü eingebettet, an den übrigen Spieltagen gibt es á la carte-bewirtung wird die Komödie Happy Birthday, du Idiot! gespielt. Der Gutscheinund Kartenverkauf hat bereits begonnen. museum wasserburg Aus dem Nähkästchen geplaudert... Sprichwörter & Redensarten Sonderausstellung im Museum Wasserburg Wir alle kennen sie, benutzen sie täglich und doch können wir uns oft nicht erklären, woher sie kommen: Sprichwörter! Geflügelte Worte, Sinnsprüche und Redensarten haben oft die Jahrhunderte überdauert. Die Ausstellung erklärt noch bis zum 6. Januar die bekanntesten Sprichwörter und Redewendungen anhand historischer Objekte und legt deren Bedeutung offen. So erfährt der Besucher, wo man einen Zahn zulegen konnte oder wann alles in Butter war. Darüber hinaus geht sie den Fragen nach, wie Sprichwörter entstehen, warum sich Redewendungen über die Jahrhunderte erhalten haben und welche Sprichwörter das Deutsche mit anderen Sprachen teilt. Auch Redewendungen der bayerischen Sprache werden in der Ausstellung aufgegriffen. Von Tuten und Blasen... Eine etwas andere Führung durch die Altstadt Wasserburgs II > Samstag, 24. November, 15 Uhr Aufgrund der großen Nachfrage bietet Stadtführer Thomas Rothmaier noch einmal im Rahmen der Sonderausstellung Aus dem Nähkästchen geplaudert... Sprichwörter & Redensarten einen Gang durch die Altstadt Wasserburgs an, während dem er viele Redewendungen und Sprichwörter anhand des historischen Stadtbildes erklärt. So erfahren die Teilnehmer, wer von Tuten und Blasen keine Ahnung hatte, wo sich der Stein des Anstoßes befand und in welcher Gasse man sein blaues Wunder erleben konnte. Vor der Führung besteht die Möglichkeit zum Ausstellungsbesuch. Um Anmeldung wird gebeten unter Kosten: 2,50 Euro pro Teilnehmer.

15 21/2012 SEITE 19 Von Tuten und Blasen keine Ahnung haben Nachtwächter und Hirten nutzten zur Verrichtung ihrer Berufe ein Horn. Beide führten eine mindergeachtete Tätigkeit aus. Wer selbst zur Ausübung dieser Berufe unfähig war, hatte noch nicht einmal von Tuten und Blasen eine Ahnung. Zeichen, Bilder und Symbole Führung durch das Museum Wasserburg > Sonntag, 18. November, 15 Uhr Wasserburg Stadtturm mit Türmerwohnung Das Museum Wasserburg besitzt eine kunst- und kulturhistorische Sammlung, die von der Vor- und Frühgeschichte bis ins frühe 20. Jahrhundert reicht. Sie umfasst Kunstwerke, Textilien, Möbel und Musikinstrumente genauso wie Handwerkzeuge und Hausgerät. Viele dieser Objekte tragen Zeichen, Bilder und Symbole, die uns heute noch bekannt sind, deren Bedeutung und Ursprung sich aber oft nicht tradiert haben. Andere Sinnbilder, die aus unserer heutigen Alltagswelt weitgehend verschwunden sind, geben wichtige Einblicke in unsere Kulturgeschichte. Die ca. 90-minütige Führung gibt Einblick in Bedeutung und Ursprung wichtiger Symbole, Bilder, Zeichen und Formelemente vergangener Zeiten anhand der Museumsobjekte. Anmeldung bei der VHS Wasserburg unter Weihnachten im Museum Vom Ersten Advent bis Heilige Drei Könige In der Weihnachtszeit ist das Museum festlich geschmückt. Auf den Tischen der Bauernstuben stehen Paradeisl und Adventskranz, unter den Betten schauen die gefüllten Nikolausstiefel hervor und auf den Truhen blühen Barbarazweige. Im Kaspar Aiblinger Zimmer erwartet die Besucher ein Christbaum des Biedermeier. Durch die gotische Wohnhalle schlängelt sich ein Krippenweg. Auch die Puppenstuben des Hauses sind festlich geschmückt. Andere weihnachtliche Inszenierungen warten darauf, entdeckt zu werden. An den Adventssamstagen wird traditionelles Gebäck verkostet. In den frühen Abendstunden ist die Stimmung im Museum besonders schön. Wasserburger Adventsmarkt der Hobbykünstler- und Kunsthandwerker Geschenkideen zur rechten Zeit Am Sonntag, 25. November, findet in der Wasserburger Badria- Halle in der Zeit von 10 bis 17 Uhr der ganz auf den Adventund die Weihnachtszeit abgestimmte Hobbykünstler- und Kunsthandwerker-Markt statt. Wer jetzt noch keine Geschenke hat oder sein Heim weihnachtlich schmücken möchte, ist hier genau richtig. Auf über 90 Ständen werden tausende von Weihnachtswünschen präsentiert. Da alle Werke von den Künstlern selbst hergestellt sind, finden sie hier das außergewöhnliche und individuelle Christkindl. Selbstverständlich gibt es eine Woche vor dem ersten Advent auch eine große Auswahl an Adventskränzen. Ansonsten umfasst die Angebotspalette insbesondere Keramik und Ton, Malerei von Aquarell bis Öl und von Seide bis Hinterglas, Natur- und Kunstgestecke, Arbeiten aus Holz, Zinn, Wachs und Wolle sowie Puppen und Puppenkleidung der verschiedensten Stilrichtungen. Natürlich gibt es auch viele Stände mit außergewöhnlichem Schmuck, Tiffany, Salzteig, Serviettentechnik, Patchwork und Stick- und Strickwaren sowie vieles mehr. Diese Einmaligkeiten können Sie zu günstigen Preisen erwerben. Auch für eigene Weihnachts-Basteleiein kann man sich so manche Anregung holen und einigen Künstler beim Erstellen ihrer Werke zusehen. Weihnachtsbasar im kbo-inn-salzach-klinikum > Sonntag, 25. November, im Festsaal des kbo-inn-salzach-klinikums ab 12 Uhr Mittagstisch, ab 13 Uhr Markt, Ende gegen 16 Uhr Unter Federführung des Fördervereins Gabersee werden Produkte von Patienten, die in liebevoller Detailarbeit hergestellt wurden, ausgestellt und zum Verkauf angeboten. Die breit gefächerte Produktpalette umfasst unter anderem Tonwaren, Seidentücher, Kerzen, Holzkrippen und Holzspielzeug, Tiffanylampen, Korbwaren und Produkte aus der Gärtnerei. Für das leibliche Wohl ist mit Brotzeiten, Gebäck, Kaffee, kalten Getränken sowie Glühwein gesorgt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Kraus, Vorsitzender des Fördervereins, unter der Telefonnummer caritas wasserburger helferkreis Einladung zum Adventmarkt Der Adventmarkt des Caritas Helferkreises Wasserburg findet am ersten Adventwochenende statt und zwar am Samstag, 1. Dezember, von 14 bis 17 Uhr und am Sonntag, 2. Dezember, von 10 bis 12 Uhr im Pfarrsaal von St. Konrad. Angeboten werden selbst gefertigte Adventgebinde, -gestecke und -kränze, Weihnachtskarten, Caritas-Abreißkalender, Geschenkanhänger, Socken und allerlei Gestricktes und Genähtes, Schmuckkerzen, Christbaumschmuck, Geschenkartikel, Arbeiten aus Bangladesh, hausgemachte Plätzchen und Kuchen, Marmeladen, Liköre, Tee, Kräuter und anderes mehr. Wie immer können Besucher und Käufer sich bei Kaffee und Kuchen auf den Advent einstimmen lassen. Spendenfreudige Gemeindemitglieder und Freunde des Helferkreises können ihre Gaben für den Adventmarkt am Freitag, den 30. November, von 14 bis 17 Uhr und am Samstag, den 1. Dezember, von 9 bis 12 Uhr im Pfarrsaal St. Konrad abgeben. frauenkreis / kinder- und jugendförderverein reitmehring Wir laden ein zum Weihnachtsbasar In der Reitmehringer Unterkirche > am Samstag, 24. November, von 13 bis ca. 16 Uhr Wir verkaufen im Jugendraum Adventskränze, Türkränze, Weihnachtsdekorationen und Handarbeiten. Für die Kinder gibt s eine kleine, nette Bastelüberraschung und die Großen können sich mit Kaffee und Kuchen verwöhnen lassen. Kuchen gibt es auch zum Mitnehmen.

Stadt Wasserburg am Inn

Stadt Wasserburg am Inn Stadt Wasserburg am Inn Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aktenzeichen: 1.2 0918 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Aufwendungs- und Kostenersatz

Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung der Gemeinde Erlabrunn über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Abensberg

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Abensberg Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Abensberg Die Stadt Abensberg erlässt auf Grund des Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Mehr

Satzung der Stadt Merkendorf über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Vom 09.

Satzung der Stadt Merkendorf über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Vom 09. Satzung der Stadt Merkendorf über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Vom 09. Dezember 1999 Die Stadt Merkendorf erläßt aufgrund des Art. 28 Bayerisches

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pleystein Vom 06.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pleystein Vom 06. S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pleystein Vom 06. Februar

Mehr

Stadt Pottenstein Forchheimer Str.1, Pottenstein, Tel.: 09243/708-0

Stadt Pottenstein Forchheimer Str.1, Pottenstein, Tel.: 09243/708-0 Stadt Pottenstein Forchheimer Str.1, 91278 Pottenstein, Tel.: 09243/708-0 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 29. März 1999 geändert

Mehr

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM Vom 20. Dezember 2001 (ABl. S. 317) Die Stadt Rosenheim erlässt aufgrund des Art.

Mehr

Satzung des Marktes Oberthulba über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren vom

Satzung des Marktes Oberthulba über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren vom Satzung des Marktes Oberthulba über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren vom 01.06.1999 Der Markt Oberthulba erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG

Mehr

Lesefassung. der. Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende.

Lesefassung. der. Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende. Lesefassung der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren geändert durch Satzung vom 24.10.2007 in der seit 01.12.2007 gültigen Fassung,

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Emtmannsberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Riedenburg

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Riedenburg Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Riedenburg Die Stadt Riedenburg erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz. für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz. für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Vom 03. März 2015 Die Gemeinde Schwaig b.nürnberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz

Mehr

S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom

S a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom 5.10.1 S a t z u n g über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Hausen vom 12.03.2015 (Amtsblatt Nr. 12 vom 20.03.2015) Änderungen: 5.10.2 Satzung

Mehr

Feuerwehrsatzung (Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze u.a.)

Feuerwehrsatzung (Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze u.a.) Feuerwehrsatzung (Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze u.a.) Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Auf Grund des Art. 28 des Bayerischen

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Langensendelbach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren geändert durch Satzung zur Anpassung der Satzung der Gemeinde Vilgertshofen an den Euro (EuroAnpS)

Mehr

Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. vom

Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. vom 028/13 S.1 Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 09.10.1997 in Kraft getreten am 23.10.1997 (Amtsblatt vom 22.10.1997 Nr. 19) in der

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Kolitzheim erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

GEMEINDE FINNING. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

GEMEINDE FINNING. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren GEMEINDE FINNING Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Finning erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Mömbris

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Mömbris 1 aktuelle Satzung einschließlich Änderungen Pauschalsätze (2017) Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Mömbris Der Markt

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren S A T Z U N G

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren S A T Z U N G 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Mehr

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Die Stadt Trostberg erlässt auf Grund des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen

Mehr

1.Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Miltenberg

1.Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Miltenberg Die Stadt Miltenberg erlässt aufgrund des Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) vom 23.07.1993 (GVBl S. 522), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2011 (GVBl S. 689) und durch Verordnung

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Jachenau

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Jachenau Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Jachenau Die Gemeinde Jachenau erlässt aufgrund des Art. 28 BayFWG folgende Satzung 1 Aufwendungs-

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Karlstadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung STADT EICHSTÄTT -Hauptamt- Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kleinostheim

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kleinostheim Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kleinostheim vom 26. November 1999 beschlossen vom Gemeinderat am 26.11.1999; amtlich

Mehr

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Vom

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Vom Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Vom 25.11.2003 Die Stadt Deggendorf erlässt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs-

Mehr

Hier stellen wir Ihnen die. Satzung

Hier stellen wir Ihnen die. Satzung Hier stellen wir Ihnen die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lauingen (Donau) informativ zur Verfügung. In diese Ausfertigung

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Der Markt Berchtesgaden erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 BayFwG folgende S A T Z U N G 1 Aufwendungs-

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Flintsbach a.inn erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)

Mehr

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung) 137 B S. 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung) Vom 18. Dezember 2015 Die Stadt Waldkraiburg

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Osterhofen erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung)

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung) Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung) Vom 15.01.2010 (Zeiler Nachrichten vom 21.01.2010, KW 3/2010), geändert

Mehr

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. vom

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. vom STADT KITZINGEN Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren vom 11.11.2008 Inkrafttreten: 01.03.2008 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs-

Mehr

Satzung der Gemeinde Happurg über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung der Gemeinde Happurg über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Nr.: 730 Seite: 1 Satzung der Gemeinde Happurg über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Vom 22.03.2013 Nr.: 730 Seite: 2 Inhaltsverzeichnis Bezeichnung

Mehr

SATZUNG über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Vom Satzung

SATZUNG über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Vom Satzung 402 SATZUNG über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Vom 05.03.2004 Die Stadt Neusäß erläßt aufgrund Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG)

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Die Gemeinde Oberammergau erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Pöcking erläßt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Oberschleißheim

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Oberschleißheim Die Gemeinde Oberschleißheim erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - BayFwG - (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (GVBl S. 40) folgende

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Zwiesel erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende S

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Lohr a. Main erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Vom 20.01.2010 Auf Grund des Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetzes (BayFwG) erlässt die

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 22 vom 25.06.2014, S. 166-170,

Mehr

- 1 - Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für die Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Luhe-Wildenau

- 1 - Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für die Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Luhe-Wildenau - 1 - Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für die Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Luhe-Wildenau Der Markt Luhe-Wildenau erlässt aufgrund des Art.28 BayFwG

Mehr

Satzung der Gemeinde Alfeld über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung der Gemeinde Alfeld über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung der Gemeinde Alfeld über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Vom 13.08.2013 (zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 16.12.2015) Inhaltsverzeichnis

Mehr

S a t z u n g. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz für Pflichtleistungen

S a t z u n g. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz für Pflichtleistungen Satzung über Aufwendungen und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Der Markt Königstein erläßt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sowie

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth Die Gemeinde Immenreuth erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren 7.0 Die Gemeinde Eckersdorf erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende SATZUNG 1 Aufwendungs- und

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Ein sätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Ein sätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz

Mehr

Muster. für die. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung

Muster. für die. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung Anlage 7 Muster für die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde (Stadt, Markt, Zweckverband 1) ). erlässt aufgrund des Art.

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Marktheidenfeld erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z u n g über Aufwendungs-

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching Die Stadt Berching erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z u n

Mehr

A U S F E R T I G U N G

A U S F E R T I G U N G A U S F E R T I G U N G S a t z u n g über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01.12.2014 Die Stadt Weilheim i.ob erlässt aufgrund Art. 28

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Mehr

1 Aufwendungs- und Kostenersatz

1 Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert

Mehr

Markt Triftern -Rechtsreferat- FD 11 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Markt Triftern -Rechtsreferat- FD 11 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Markt Triftern -Rechtsreferat- FD 11 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Stamm- vom in Kraft ab /Änderungssatzung Stammsatzung 16.10.2007

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Gemeinde Karlsfeld Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Inkrafttreten am: 02.08.2016 Geändert zum: Satzung über Aufwendungs-

Mehr

Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Harburg (Schwaben)

Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Harburg (Schwaben) Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Harburg (Schwaben) Die Stadt Harburg (Schwaben) erläßt aufgrund von Art. 28 Abs. 1

Mehr

S a t z u n g. Die Gemeinde Roggenburg erläßt aufgrund von Art. 28 Abs. 1 und 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende.

S a t z u n g. Die Gemeinde Roggenburg erläßt aufgrund von Art. 28 Abs. 1 und 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende. S a t z u n g über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Biberach, Ingstetten, Meßhofen, Roggenburg und Schießen - Gemeinde Roggenburg Die Gemeinde

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Laugna S A T Z U N G

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Laugna S A T Z U N G Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Laugna Die Gemeinde Laugna erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S A T Z U

Mehr

S a t z u n g. Über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

S a t z u n g. Über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren S a t z u n g Über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Aufgrund des Art. 28 Abs. 1 bis 6 BayFwG in Verbindung mit Art. 2 und 8 KAG erlässt die Gemeinde

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Coburg vom 09.11.1999 (Coburger Amtsblatt Nr. 44 S. 288 vom 19.11.99), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren 5.1.1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 15.01.2015 (in Kraft getreten am 01.02.2015) in der zur Zeit geltenden Fassung einschl.

Mehr

Geändert durch 1. Änderungssatzung vom Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

Geändert durch 1. Änderungssatzung vom Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dingolfing und deren Einrichtungen Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 01.10.2012

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm vom 20.11.2014 Die Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm erlässt aufgrund

Mehr

S a t z u n g. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der. Freiwilligen Feuerwehr Dachau

S a t z u n g. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der. Freiwilligen Feuerwehr Dachau S a t z u n g über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dachau vom 26.06.2001 Bekanntmachung: 29.06.2001 bzw. die Berichtigung 7./8.07.2001 (Dachauer

Mehr

Die Stadt Schlüsselfeld erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende SATZUNG

Die Stadt Schlüsselfeld erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende SATZUNG Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren In der Fassung der Änderungen vom 04. Dezember 2001, vom 03. Dezember 2003 und vom 27. Oktober 2005

Mehr

Satzung zur Erstattung von Kosten für Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren im Bereich des Marktes Buttenheim

Satzung zur Erstattung von Kosten für Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren im Bereich des Marktes Buttenheim Satzung zur Erstattung von Kosten für Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren im Bereich des Marktes Buttenheim 1 (1) Der Markt Buttenheim erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG Aufwendungsersatz

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen Beschluss des Stadtrats vom 19. Februar 2004 Bekanntmachung:

Mehr

Die Gemeinde Kinsau erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Die Gemeinde Kinsau erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 07. Juni 1999 geändert durch Satzung zur Änderung über Aufwendung- und Kostenersatz für Einsätze

Mehr

Nachfolgende Neubekanntmachung wird nach Ausfertigung hiermit bekannt gemacht: Bekanntmachung der Neufassung

Nachfolgende Neubekanntmachung wird nach Ausfertigung hiermit bekannt gemacht: Bekanntmachung der Neufassung 67 mm SVBl Nr. 14 vom 22. Juli 2011 Nachfolgende Neubekanntmachung wird nach Ausfertigung hiermit bekannt gemacht: Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze

Mehr

S a t z u n g über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Monheim.

S a t z u n g über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Monheim. S a t z u n g über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Monheim Die Stadt Monheim erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 1 bis 4 Bayerisches

Mehr

S A T Z U N G S A T Z U N G

S A T Z U N G S A T Z U N G S A T Z U N G über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren Beschlossen in der Stadtratssitzung vom 25.02.2014 Veröffentlicht durch Niederlegung im Haupt-

Mehr

Vom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013

Vom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013 2.1.2 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt Schwandorf FwKS) 1 Vom 13. März 2000 Geändert

Mehr

S at z u n g. Aufwendungs- und Kostenersatz

S at z u n g. Aufwendungs- und Kostenersatz Die Gemeinde Dürrlauingen erlässt aufgrund von Art.28 BayFwG folgende S at z u n g 1 Aufwendungs- und Kostenersatz Die Gemeinde erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs 1 und 2 BayFwG Aufwendungsersatz für folgende

Mehr

Verzeichnis der Pauschalsätze

Verzeichnis der Pauschalsätze Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Vohenstrauß

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Vohenstrauß Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Vohenstrauß Vom 19.03.2007 Die Stadt Vohenstrauß erlässt aufgrund von Art. 28 BayFwG

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01. 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.2015 Die Gemeinde Geroldsgrün erlässt auf Grund des Art.

Mehr

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN Der erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde erhebt im Rahmen

Mehr

Preisblatt. Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Strom

Preisblatt. Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Strom Die Stadtwerke Wasserburg a. Inn möchten mit dieser Sonderausgabe der Wasserburger Heimatnachrichten über die anstehenden Strompreisanpassungen zum 01.01.2011 informieren. Die vermehrte Einspeisung von

Mehr

GEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF

GEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF GEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Die Gemeinde Westendorf erlässt

Mehr

Verzeichnis der Pauschalsätze

Verzeichnis der Pauschalsätze Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummer 1 bis 4) und den Personalkosten (Nummer 5 und 6) zusammen. 1. Streckenkosten Die Streckenkosten

Mehr

Energie für Mühlheim 2017

Energie für Mühlheim 2017 Energie für Mühlheim 2017 Die Strom- und Gas- Grundversorgungstarife Grün & gut! Wir machen das. Ihre Stadtwerke mühl heim ammain Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, eine Verordnung des Gesetzgebers sieht

Mehr

Die Stadt Leutershausen erlässt aufgrund von Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende

Die Stadt Leutershausen erlässt aufgrund von Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende Die Stadt Leutershausen erlässt aufgrund von Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. (Feuerwehr-Kostensatzung) vom 25.05.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. (Feuerwehr-Kostensatzung) vom 25.05. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehr-Kostensatzung) vom 25.05.2009 Die Stadt Kronach erlässt aufgrund Art. 28 des Bayer. Feuerwehrgesetzes

Mehr

Die Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende. Satzung

Die Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende. Satzung Die Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren 1 Aufwendungs-

Mehr

Aufwendungs- und Kostenersatz

Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg vom 22.12.1998 (amtlich bekannt gemacht am 31.12.1998), geändert durch Änderungssatzung

Mehr

vom i.d. Fassung der letzten Änderung vom

vom i.d. Fassung der letzten Änderung vom Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neumarkt i.d.opf. vom 03.12.2010 i.d. Fassung der letzten Änderung

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHR DER STADT KAUFBEUREN (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung) Vom 03.04.2003 Bekanntgemacht.

Mehr

Staatliche Strompreisbestandteile

Staatliche Strompreisbestandteile Staatliche Strompreisbestandteile 2018 Stand: 25.10.2017 Staatsanteil am Strompreis für Haushalte 54 % sind Steuern, Abgaben und Umlagen 20,0 ct/kwh Abgaben gesamt Durchschnittlicher Haushalt mit 3.500

Mehr

Seite 1 von 7. Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Marktes Mering (GS/FFW)

Seite 1 von 7. Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Marktes Mering (GS/FFW) Seite 1 von 7 Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Marktes Mering (GS/FFW) Vom 16.05.2002 Beschluss - Datum: 16.05.2002 Beschluss

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen vom

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen vom Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen vom 28.07.2015 Die Stadt Füssen erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayerisches

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenberg vom

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenberg vom Landkreis Aue-Schwarzenberg Große Kreisstadt Schwarzenberg Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenberg vom 26.06.2007

Mehr

Vom 30. Juli Auf Grund Art. 28 Bayer Feuerwehrgesetz (BayFwG) erlässt die Gemeinde Michelau i.ofr. folgende Satzung:

Vom 30. Juli Auf Grund Art. 28 Bayer Feuerwehrgesetz (BayFwG) erlässt die Gemeinde Michelau i.ofr. folgende Satzung: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren (Michelau i.ofr., Schwürbitz, Neuensee und Lettenreuth) der Gemeinde Michelau i.ofr. Vom 30. Juli

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung. Aufwendungs- und Kostenersatz

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung. Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Salching erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Mehr

Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Schweinfurt vom 01.12.1993, geändert durch Satzung vom 20.07.1995, geändert durch Satzung vom 05.10.1998, geändert durch Satzung vom 25.09.2001, geändert durch Satzung

Mehr

Vom Bestimmung

Vom Bestimmung Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mittweida und für Leistungen im vorbeugenden Brandschutz Vom 11.05.2012 Der Stadtrat der Stadt

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung. Aufwendungs- und Kostenersatz

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung. Aufwendungs- und Kostenersatz Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Aiterhofen erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Mehr

Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung:

Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung: Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der Fassung der Änderungssatzung vom 07.11.2012 Die Gemeinde Ursberg erlässt aufgrund von Art.

Mehr