AMTSBLATT FÜR DAS LAND VORARLBERG

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1 P. b. b. Mittwoch, 13. Dezember Z Jahrgang 60 / Nr. 51 Erscheint einmal wöchentl. AMTSBLATT Mittwoch oder Samstag Redaktionsschluss: Montag, 10 Uhr bzw.dienstag,16 Uhr Preis: Jährlich 10, (Inland) bzw. 17, (Ausland) einschl. Versand und Porto Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6900 Bregenz FÜR DAS LAND VORARLBERG Inhalt: Liste der Abfallbesitzer (Abfallersterzeuger), Abfallsammler und Abfallbehandler Gemäß 22 Abs 4 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl I Nr 102/2002, ist der Zugriff auf Name und Sitz der Abfallbesitzer und Adressen der Standorte und auf den Umfang der Berechtigung der Abfallsammler und behandler, einschließlich der zu diesen Angaben gehörenden Identifikationsnummern, jedermann einzuräumen. Abfallbesitzer: A B C D E F Abfallersterzeuger Abfallsammler Abfallbehandler Erlaubnisfreie Abfallsammler Problemstoffsammelstellen Abfallkatalog, Verzeichnis gefährlicher Abfälle und Übernehmer A - Abfallersterzeuger Zugriffe und Auskünfte über Abfallersterzeuger können im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflicht beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, unter Tel: 05574/ , Fax: 05574/ , per walter.kotz@vorarlberg.at, oder über die Internetadresse eingeholt werden. B - Abfallsammler Böhler Abfall-Abluft-Umweltschutz GmbH, Wasserfeld 5, 6800 Feldkirch, Tel Nr 05522/74188 Abfallsammlernummer: GLN: g überlagerte Lebensmittel gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Spelze, Spelzen- und Getreidestaub gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Würzmittelrückstände gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Melasse gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Teig gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Rübenschnitzel, Rübenschwänze gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g sonstige schlammförmige gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für Nahrungsmittelabfälle die g Rückstände aus der Konserven- und gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für Tiefkühlfabrikation (Fleisch, Fisch) die g überlagerte Lebensmittelkonserven; gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für Glas und Metall die g Rückstände aus der Konserven- gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für und Tiefkühlfabrikation (Obst, Gemüse, Pilze) die g überlagerte Genussmittel gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Malztreber, Malzkeime, Malzstaub gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die

2 g Hopfentreber gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Ausputz- und Schwimmgerste gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempe gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Trub und Schlamm aus Brauereien gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Schlamm aus der Weinbereitung gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Schlamm aus Brennereien gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Trester gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Fabrikationsrückstände von Kaffee gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für (z.b. Röstgut und Extraktionsrückstände) die g Fabrikationsrückstände von Tee gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Fabrikationsrückstände von Kakao gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Hefe oder hefeähnliche Rückstände gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Spül- und Waschwasser mit gefährlich auch Spül- und Waschwasser, das von sich aus eine gefahrenrelevante Eigenschaft aufweist; Schlüssel- Nummer ist nicht für Abfälle zur biologischen die Nummern der Abfallgruppe 92 schädlichen Verunreinigungen, organisch belastet g Schlamm aus der Tabakverarbeitung gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Rückstände und Abfälle aus gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für der Fruchtsaftproduktion die g Futtermittel gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g überlagerte Futtermittel gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g überlagerte Futtermittelkonserven; gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für Glas und Metall die g Ölsaatenrückstände gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g verdorbene Pflanzenöle gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Wachse gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Fette (zb Frittieröle) gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Ziehmittelrückstände Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Fettsäurerückstände Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Inhalt von Fettabscheidern gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Molke gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Öl-, Fett- und Wachsemulsionen gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Schmier- und Hydrauliköle, mineralölfrei Schlüssel-Nummer ist nicht für die ABl. Nr. 51/2006 Seite 2

3 g Schlamm aus der Speisefettproduktion gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Schlamm aus der Speiseölproduktion gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Zentrifugenschlamm gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Bleicherde, ölhaltig gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die ; auch gefährlich e Abfälle, g Borsten und Horn gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Knochen gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Innereien gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Geflügel gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Fisch gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Blut gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Federn gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Magen- und Darminhalte gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Wildabfälle gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Fleisch- und Hautreste, Därme, gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für sonstige Tierkörperteile die gn Versuchstiere Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Konfiskate gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Kadaver gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Tierkörperteile gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Geflügelkot gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Schweinegülle gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Rindergülle gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die g Mist gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für die gn Mist, infektiös Schlüssel-Nummer ist nicht für die gn Kot, infektiös Schlüssel-Nummer ist nicht für die gn Gülle, infektiös Schlüssel-Nummer ist nicht für Abfälle g Leimleder gefährlich g Rohspalt gefährlich g Gelatinespalt gefährlich g Häute und Felle gefährlich g Äschereischlamm gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Gerbereischlamm gefährlich auch gefährlich e Abfälle, ABl. Nr. 51/2006 Seite 3

4 g Chromlederabfälle gefährlich g Pelzabfälle und nicht chromgegerbte Leder gefährlich g Lederschleifschlamm, Ledermehl gefährlich g sonstige Abfälle aus der gefährlich Pelz- und Lederverarbeitung g Rinde gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für Rinde zur biologischen Verwertung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung idgf g Eisenbahnschwellen g Holz (zb Pfähle und Masten), zb kyanisierte oder mit nicht fixierten Salzen salzimprägniert, mit behandelte Hölzer gefahrenrelevanten Eigenschaften g Holz (zb Pfähle und Masten), teerölimprägniert g Holzemballagen, Holzabfälle und auch Abfälle und Bearbeitungsrückstände von Hölzern, Holzwolle, durch organische Chemikalien die mit organischen Holzschutzmitteln imprägniert sind; (zb Mineralöle, Lösemittel, nicht ausgenommen sind nicht verunreinigte lackierte und ausgehärtete Lacke) verunreinigt organisch beschichtete Hölzer (zb Möbel, Fenster) und Holzemballagen g Holzemballagen, Holzabfälle und Holzwolle, auch Abfälle und Bearbeitungsrückstände durch anorganische Chemikalien salzimprägnierter Hölzer (zb Säuren, Laugen, Salze) verunreinigt g Sägemehl und -späne, durch organische zb als Aufsaugmittel verwendet oder so Chemikalien (zb Mineralöle, Lösemittel,, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft nicht ausgehärtete Lacke) verunreinigt, zutrifft mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Sägemehl und -späne, durch anorganische zb als Aufsaugmittel verwendet oder so Chemikalien (zb Säuren, Laugen, Salze), dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft verunreinigt, mit gefahrenrelevanten zutrifft Eigenschaften g Rückstände aus der Zellstoffherstellung gefährlich (Spuckstoffe und Äste) g Rückstände aus der Chemikalienrück- gefährlich gewinnung der Zellstoffherstellung g Rückstände aus der Papiergewinnung gefährlich (Spuckstoffe) ohne Altpapieraufbereitung g Rückstände aus der Altpapierverarbeitung gefährlich g Abfälle aus der gefährlich Zelluloseregeneratfaserherstellung g Schnitt- und Stanzabfälle gefährlich g Papier und Pappe, beschichtet gefährlich g Fotopapier gefährlich g wachsgetränktes Papier gefährlich g Papierklischees, Makulatur gefährlich g Papierfilter, ölgetränkt g Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch g Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend anorganisch g Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch g Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend anorganisch g Verpackungsmaterial mit schädlichen Verunreinigungen oder Restinhalten, vorwiegend organisch g Verpackungsmaterial mit schädlichen Verunreinigungen oder Restinhalten, vorwiegend anorganisch g Altpapier, Papier und Pappe, unbeschichtet gefährlich g Stärkeschlamm gefährlich g Gelatineabfälle gefährlich g Rückstände aus der gefährlich Kartoffelstärkeproduktion g Rückstände aus der Maisstärkeproduktion gefährlich g Rückstände aus der Reisstärkeproduktion gefährlich g Seifenunterlauge g Sudkesselrückstände (Seifenherstellung) gefährlich g Schlamm aus Seifensiedereien gefährlich g Darmabfälle aus der Verarbeitung gefährlich g Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen g Ofenausbruch aus metallurgischen verfestigt Prozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen g Ofenausbruch aus nichtmetallurgischen Prozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen g Ofenausbruch aus nichtmetallurgischen verfestigt Prozessen mit produktionsspezifisch schädlichen Beimengungen ABl. Nr. 51/2006 Seite 4

5 g Hütten- und Gießereischutt gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Kupolofenschlacke gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Schlacken aus NE-Metallschmelzen g Schlacken aus NE-Metallschmelzen verfestigt g Bleikrätze g Bleikrätze verfestigt g Schlacken aus Schmelzelektrolysen g Schlacken aus Schmelzelektrolysen verfestigt g Eisenoxid, gesintert gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Zinkschlacke g Zinkschlacke verfestigt g Salzschlacken, aluminiumhaltig g Salzschlacken, aluminiumhaltig verfestigt g Salzschlacken, magnesiumhaltig g Salzschlacken, magnesiumhaltig verfestigt g Zinnaschen gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Bleiaschen g Bleiaschen verfestigt g Gichtgasstäube gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Filterstäube, NE-metallhaltig g Filterstäube, NE-metallhaltig verfestigt g sonstige Schlacke aus der Stahlerzeugung g sonstige Schlacke aus der Stahlerzeugung verfestigt g Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen g Stäube, Aschen und Krätzen aus verfestigt sonstigen Schmelzprozessen g Metallkrätze, gasbildend oder g Metallkrätze, gasbildend verfestigt oder g Flugaschen und -stäube aus gefährlich auch gefährlich e Abfälle, sonstigen Feuerungsanlagen g Kohlenasche gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Holzasche, Strohasche gefährlich Schlüssel-Nummer ist nicht für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung idgf; auch gefährlich eabfälle, g Kesselschlacke gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Schlacken und Aschen aus Abfallverbrennungsanlagen g Schlacken und Aschen aus verfestigt Abfallverbrennungsanlagen g Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen g Flugaschen und -stäube aus verfestigt Abfallverbrennungsanlagen g feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallpyrolyseanlagen g feste salzhaltige Rückstände aus der verfestigt Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallpyrolyseanlagen g feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen für konventionelle Brennstoffe (ohne Rea-Gipse) g feste salzhaltige Rückstände aus der verfestigt Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen für konventionelle Brennstoffe (ohne Rea-Gipse) g Schlacken und Aschen aus Abfallpyrolyseanlagen g Schlacken und Aschen aus verfestigt Abfallpyrolyseanlagen g Flugaschen und -stäube aus Ölfeuerungsanlagen g Flugaschen und -stäube verfestigt aus Ölfeuerungsanlagen g Glasvlies gefährlich auch gefährlich e Abfälle, Bauschutt (keine Baustellenabfälle) verfestigt Straßenaufbruch verfestigt g Mineralfasern gefährlich auch gefährlich e Abfälle, ABl. Nr. 51/2006 Seite 5

6 g Gesteinsstäube, Polierstäube gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Feinstaub aus der Schlackenaufbereitung gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Rußabfälle gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Kohlenstaub gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Kiesabbrände gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g ölverunreinigte Böden g ölverunreinigte Böden verfestigt g sonstige verunreinigte Böden g sonstige verunreinigte Böden verfestigt g verunreinigte Mineralfaserabfälle gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Graphit, Graphitstaub gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen (zb Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) g verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen verfestigt mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen (zb Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) g Asbestabfälle, Asbeststäube auch schwach gebundene Asbestabfälle (Abfälle mit einer Rohdichte < 1000 kg/m 2 und einem Asbestanteil > 5 %); verfestigte Asbestabfälle, Asbeststäube sind der SN zuzuordnen g mineralische Rückstände aus der Gasreinigung g mineralische Rückstände verfestigt aus der Gasreinigung g Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen g Strahlmittelrückstände mit verfestigt anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen g Brandschutt oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen g Brandschutt oder Bauschutt mit verfestigt schädlichen Verunreinigungen g Kieselsäure- und Quarzabfälle gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Schleifmittel gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Gipsabfälle mit produktionsspezifischen schädlichen Beimengungen g Gipsabfälle mit produktionsspezifischen verfestigt schädlichen Beimengungen g Kieselsäure- und Quarzabfälle mit gefährlich auch gefährlich e Abfälle, produktionsspezifischen Beimengungen, vorwiegend organisch g Kieselsäure- und Quarzabfälle mit gefährlich auch gefährlich e Abfälle, produktionsspezifischen Beimengungen, vorwiegend anorganisch g keramische Bottichauskleidungen gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Kesselstein gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Glasurabfälle gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Glas und Keramik mit produktions spezifischen schädlichen Beimengungen g Glas und Keramik mit produktions- verfestigt spezifischen schädlichen Beimengungen g Gleisschotter gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Weißglas (Verpackungsglas) gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Buntglas (Verpackungsglas) gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Bodenaushubmaterial sowie Schütt material aus der biologischen Behandlung g Bodenaushubmaterial sowie Schütt- verfestigt material aus der biologischen Behandlung g Bodenaushubmaterial sowie Schütt material aus der chemisch/physikalischen Behandlung g Bodenaushubmaterial sowie Schütt- verfestigt material aus der chemisch/physikalischen Behandlung ABl. Nr. 51/2006 Seite 6

7 31486 g Gießformen und -sande vor dem Gießen, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Gießformen und -sande vor dem Gießen, verfestigt mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Gießformen und -sande nach dem Gießen, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Gießformen und -sande nach dem Gießen, verfestigt mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Schlamm aus der Betonherstellung gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Steinschleifschlamm gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Filterschlamm aus der gefährlich auch gefährlich e Abfälle, Bleicherdeherstellung g Tonsuspensionen gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Schlamm aus der Zementfabrikation gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Schlamm aus der gefährlich auch gefährlich e Abfälle, Kalksandsteinfabrikation g Schlamm aus der Fertigmörtelherstellung gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Rotschlamm aus der gefährlich auch gefährlich e Abfälle, Aluminiumerzeugung g leschlamm gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Graphitschlamm g Graphitschlamm verfestigt g Kalkschlamm ausstufbar unter der Voraussetzung, dass 4 Abs Abfallverzeichnisverordnung zutrifft g Kalkschlamm verfestigt g Schlamm aus Eisenhütten gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Schlamm aus Stahlwalzwerken gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Schlamm aus Gießereien gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Carbidschlamm g Carbidschlamm verfestigt g Gichtgasschlamm gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Gipsschlamm mit produktions spezifischen schädlichen Beimengungen g Gipsschlamm mit produktions- verfestigt spezifischen schädlichen Beimengungen g Kalkschlamm mit produktions ausstufbar unter der Voraussetzung, dass 4 Abs spezifischen schädlichen Beimengungen Abfallverzeichnisverordnung zutrifft g Kalkschlamm mit produktions- verfestigt spezifischen schädlichen Beimengungen g Magnesiumoxidschlamm gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Eisenoxidschlamm aus gefährlich auch gefährlich e Abfälle, Reduktionsprozessen g Erdschlamm, Sandschlamm, gefährlich auch gefährlich e Abfälle, Schlitzwandaushub g Schlamm aus der Nichteisenmetall-Erzeugung g Schlamm aus der verfestigt Nichteisenmetall-Erzeugung g Aluminiumoxidschlamm gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Härtereischlamm aus cyanidhaltigen Härtebädern g Härtereischlamm aus cyanidhaltigen verfestigt Härtebädern g Härtereischlamm aus nitrat- bzw nitrithaltigen Härtebädern g Härtereischlamm aus nitrat- bzw. verfestigt nitrithaltigen Härtebädern g Bariumcarbonatschlamm g Bariumcarbonatschlamm verfestigt g Bariumsulfatschlamm gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Bariumsulfatschlamm aus der Chlor Alkali-Elektrolyse, quecksilberhaltig g Bariumsulfatschlamm aus der Chlor- verfestigt Alkali-Elektrolyse, quecksilberhaltig g Glasschleifschlamm mit produktions spezifischen schädlichen Beimengungen g Glasschleifschlamm mit produktions- verfestigt spezifischen schädlichen Beimengungen g Carbonatationsschlamm gefährlich auch gefährlich e Abfälle, ABl. Nr. 51/2006 Seite 7

8 g Rübenerde gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Bohrschlamm, verunreinigt gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Phosphatierschlamm g Phosphatierschlamm verfestigt g Calciumsulfitschlamm g Calciumsulfitschlamm verfestigt g sonstige Schlämme aus Fäll- und Löseprozessen mit produktionsspezifischen schädlichen Beimengungen g sonstige Schlämme aus Fäll- und verfestigt Löseprozessen mit produktionsspezifischen schädlichen Beimengungen g Füll- und Trennmittelsuspensionen gefährlich auch gefährlich e Abfälle, (Mineral-, Feststoffanteile) g Calciumfluoridschlamm gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Kesselreinigungsrückstände g Kesselreinigungsrückstände verfestigt g Schlamm aus der Gas- und Abgasreinigung g Schlamm aus der Gas- und verfestigt Abgasreinigung g Zunder und Hammerschlag, gefährlich auch gefährlich e Abfälle, Walzensinter g Eisen- und Stahlabfälle, verunreinigt gefährlich g Eisenmetallemballagen und -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten g Kfz-Katalysatoren und andere gefährlich Edelmetall-Katalysatoren gn elektrische und elektronische Geräte und Geräte und Geräteteile, die keiner Sammel- und Geräteteile, mit umweltrelevanten Mengen Behandlungskategorie einer Verordnung nach an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen 14 AWG 2002 unterliegen (zb Nachtspeicheröfen mit Asbestbestandteilen) g Kühl- und Klimageräte mit FCKW-, FKW- und KW-haltigen Kältemitteln (zb Propan, Butan) g Kühl- und Klimageräte mit anderen Kältemitteln (zb Ammoniak bei Absorberkühlgeräten) g Leiterplatten, bestückt bestückte Leiterplatten ohne umweltrelevante Mengen an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen sind entstückten Leiterplatten gleichzusetzen g Elektrolytkondensatoren g Bildröhren (nach dem Prinzip der verfestigte Bildröhren (nach dem Prinzip der Kathodenstrahlröhre) Kathodenstrahlröhre) sind der Abfallart zuzuordnen g Flüssigkristallanzeigen (LCD) g Bildschirmgeräte, Geräte, deren Hauptbestandteil der Bildschirm einschließlich Bildröhrengeräte darstellt (keine kleinen LCD-Anzeigen) gn Elektro- und Elektronik-Altgeräte Großgeräte mit einer Kantenlänge größer oder gleich 50 cm, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Elektro- und Elektronik-Altgeräte Kleingeräte mit einer Kantenlänge kleiner 50 cm, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Stanz- und Zerspanungsabfälle gefährlich g Blei (Bleistäube sind der gefährlich Schlüssel-Nummer zuzuordnen) g Hartzink gefährlich g Aluminium, Aluminiumfolien gefährlich g Elektronspäne gefährlich g Berylliumspäne gefährlich g Magnesium gefährlich g Zink, Zinkplatten gefährlich g Kupfer gefährlich g Kabel gefährlich g berylliumhaltige Stäube oder g berylliumhaltige Stäube verfestigt g sonstige NE-metallhaltige Stäube gn Bleiakkumulatoren gn Nickel-Cadmium-Akkumulatoren gn Knopfzellen ABl. Nr. 51/2006 Seite 8

9 35326 gn Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände, Quecksilberdampflampen g NE-Metallemballagen und -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten gn Cadmium und cadmiumhaltige Abfälle, ausgenommen stückige Schrotte, auch cadmiert mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Cadmium und cadmiumhaltige Abfälle, verfestigt mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Nickel und nickelhaltige Abfälle gefährlich (Nickelstäube sind der Schlüssel-Nummer zuzuordnen) gn Zink-Kohle-Batterien gn Alkali-Mangan-Batterien gn Lithiumbatterien gn Batterien, unsortiert gn Gasentladungslampen (zb Leuchtstoff lampen, Leuchtstoffröhren) g PCB-haltige Kabel bis 50 ppm PCB PCB-Gehalt größer als 30 bis 50 ppm; PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen g PCB-haltige Kabel größer als 50 bis PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen ppm PCB gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen g PCB-haltige Kabel größer als 100 bis PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen ppm PCB gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen g PCB-haltige Kabel größer als 500 bis PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen ppm PCB gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen g PCB-haltige Kabel größer als 5000 ppm PCB PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen g Kabel mit gefährlichen Isolierstoffen (Teer, Öl u. dgl.) g Zinkschlamm g Zinkschlamm verfestigt g Metallschleifschlamm g Metallschleifschlamm verfestigt g Bleischlamm g Bleischlamm verfestigt g Anodenschlamm g Anodenschlamm verfestigt g sonstige Metallschlämme g sonstige Metallschlämme verfestigt g sonstige feste Abfälle mineralischen Ursprungs mit produktionsspezifischen oder anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen g sonstige feste Abfälle mineralischen Ursprungs mit produktionsspezifischen oder anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen verfestigt g cyanidhaltiger Galvanikschlamm g cyanidhaltiger Galvanikschlamm verfestigt g chrom(vi)haltiger Galvanikschlamm g chrom(vi)haltiger Galvanikschlamm verfestigt g chrom(iii)haltiger Galvanikschlamm g chrom(iii)haltiger Galvanikschlamm verfestigt g kupferhaltiger Galvanikschlamm g kupferhaltiger Galvanikschlamm verfestigt g zinkhaltiger Galvanikschlamm g zinkhaltiger Galvanikschlamm verfestigt g cadmiumhaltiger Galvanikschlamm g cadmiumhaltiger Galvanikschlamm verfestigt g nickelhaltiger Galvanikschlamm g nickelhaltiger Galvanikschlamm verfestigt g kobalthaltiger Galvanikschlamm g kobalthaltiger Galvanikschlamm verfestigt g edelmetallhaltiger Galvanikschlamm g edelmetallhaltiger Galvanikschlamm verfestigt g sonstige Galvanikschlämme g sonstige Galvanikschlämme verfestigt g sonstige Metallhydroxidschlämme g sonstige Metallhydroxidschlämme verfestigt g Blei-, Nickel-, Cadmiumhydroxidschlämme g Blei-, Nickel-, verfestigt Cadmiumhydroxidschlämme g Aluminiumhydroxidschlamm, verunreinigt g Aluminiumhydroxidschlamm, verfestigt verunreinigt g Zinkoxid gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Zinkhydroxid g Zinkhydroxid verfestigt g Zinnstein gefährlich auch gefährlich e Abfälle, ABl. Nr. 51/2006 Seite 9

10 g Braunstein, Manganoxide gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Aluminiumoxid gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Chrom(III)oxid gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Kupferoxid gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g sonstige Metallhydroxide g sonstige Metallhydroxide verfestigt g Häutesalz g Häutesalz verfestigt g Imprägniersalzabfälle g Imprägniersalzabfälle verfestigt g Lederchemikalien, Gerbstoffe g Lederchemikalien, Gerbstoffe verfestigt g Düngemittelreste g Düngemittelreste verfestigt g Pottascherückstände g Pottascherückstände verfestigt g Salmiak (Ammonchlorid) g Salmiak (Ammonchlorid) verfestigt g Salzbadabfälle g Salzbadabfälle verfestigt g Ammoniumfluorid g Ammoniumfluorid verfestigt g Arsenkalk g Arsenkalk verfestigt g Arsentrisulfid g Arsentrisulfid verfestigt g Brüniersalze g Brüniersalze verfestigt g Bleisulfat g Bleisulfat verfestigt g Bleisalze g Bleisalze verfestigt g Bariumsalze g Bariumsalze verfestigt g Alkali- und Erdalkalisulfide g Alkali- und Erdalkalisulfide verfestigt g Schwermetallsulfide g Schwermetallsulfide verfestigt g Kupferchlorid g Kupferchlorid verfestigt g Chlorkalk g Chlorkalk verfestigt g Salze, cyanidhaltig g Salze, cyanidhaltig verfestigt g Salze, nitrat-, nitrithaltig g Salze, nitrat-, nitrithaltig verfestigt g Vanadiumsalze g Vanadiumsalze verfestigt g sonstige Arsenverbindungen g sonstige Arsenverbindungen verfestigt g sonstige Salze, leicht löslich g sonstige Salze, leicht löslich verfestigt g sonstige Salze, schwerlöslich g sonstige Salze, schwerlöslich verfestigt g gebrauchte ammoniakalische Kupferätzlösungen g Kupfersalze, wasserlöslich (ausgenommen Kupferchlorid) g Kupfersalze, wasserlöslich verfestigt (ausgenommen Kupferchlorid) g Akku-Säuren g Säuren und Säuregemische, anorganisch g Säuren, Säuregemische mit anwendungsspezifischen Beimengungen (zb Beizen, Ionenaustauschereluate) g Chromschwefelsäure g organische Säuren und Säuregemische, halogeniert g organische Säuren und Säuregemische, nicht halogeniert g Laugen, Laugengemische g Ammoniaklösung (Salmiakgeist) g Laugen und Laugengemische mit anwendungsspezifischen Beimengungen (zb Beizen, Ionenaustauschereluate, Entfettungsbäder) g Hypochlorit-Ablauge g Fixierbäder g Gerbereibrühe ABl. Nr. 51/2006 Seite 10

11 52711 g Bäder, sulfidhaltig g Konzentrate, chrom(vi)haltig g Konzentrate, cyanidhaltig g Spül- und Waschwässer, cyanidhaltig g Bleichbäder g Konzentrate, metallsalzhaltig (zb Nitratlösungen, Entrostungsbäder, Brünierbäder) g Bleichereiablauge, chlorfrei g Bleichereiablauge, chlorhaltig g Spül- und Waschwässer, metallsalzhaltig g Entwicklerbäder g Kühlmittellösungen g sonstige wässrige Konzentrate g Altbestände von Pflanzenbehandlungs und Schädlingsbekämpfungsmitteln g Altbestände von Pflanzenbehandlungs- verfestigt und Schädlingsbekämpfungsmitteln g Produktionsabfälle von Pflanzen behandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln g Produktionsabfälle von Pflanzen- verfestigt behandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln g überlagerte Körperpflegemittel gefährlich g Produktionsabfälle von gefährlich Körperpflegemitteln g Produktionsabfälle der Arzneimittelerzeugung g Produktionsabfälle der verfestigt Arzneimittelerzeugung g Trester von Heilpflanzen gefährlich g Pilzmycel gefährlich g Proteinabfälle gefährlich g Desinfektionsmittel g Desinfektionsmittel verfestigt g Lebendimpfstoffe g Arzneimittel, wassergefährdend, schwermetallhaltig (zb Blei, Cadmium, Zink, Quecksilber, Selen), Zytostatica und unsortierte Arzneimittel g Arzneimittel, wassergefährdend, verfestigt schwermetallhaltig (zb Blei, Cadmium, Zink, Quecksilber, Selen), Zytostatica und unsortierte Arzneimittel g Öle, säurehaltig g Altöle g Kraftstoffe mit Flammpunkt unter 55 C (zb Benzine) g Trafoöle, Wärmeträgeröle, halogenfrei g Trafoöle, Wärmeträgeröle, halogenhaltig g Heizöle und Kraftstoffe mit Flammpunkt über 55 C (zb Dieselöle) g Bohr-, Schneid- und Schleiföle g PCB-haltige und PCT-haltige bis 50 ppm PCB in Abhängigkeit PCB/PCT-Gehalt größer als 30 bis 50 ppm bezogen elektrische Betriebsmittel vom Betriebs- auf das Betriebsmittel; PCB/PCT-haltige Elektromittel spezifisch altgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektrozuordnen altgeräte-abfallart zuzuordnen; auch sonstige PCB-haltige und PCT-haltige Abfälle mit 30 bis 50 ppm PCB g PCB-haltige und PCT-haltige größer als 50 bis in Abhängigkeit PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; elektrische Betriebsmittel 100 ppm PCB vom Betriebs- PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen mittel spezifisch gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen zuordnen g PCB-haltige und PCT-haltige größer als 100 bis in Abhängigkeit PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; elektrische Betriebsmittel 500 ppm PCB vom Betriebs- PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen mittel spezifisch gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen zuordnen g PCB-haltige und PCT-haltige größer als 500 bis in Abhängigkeit PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; elektrische Betriebsmittel 5000 ppm PCB vom Betriebs- PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen mittel spezifisch gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen zuordnen g PCB-haltige und PCT-haltige größer als 5000 ppm PCB in Abhängigkeit PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; elektrische Betriebsmittel vom Betriebs- PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen mittel spezifisch gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen zuordnen g sonstige PCB-haltige und größer als 50 bis 35202, PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCT-haltige Abfälle 100 ppm PCB oder PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen; sonstige PCB-haltige und PCT-haltige Abfälle größer als 30 bis 50 ppm PCB/PCT sind der Abfallart zuzuordnen ABl. Nr. 51/2006 Seite 11

12 g sonstige PCB-haltige und größer als 100 bis 35202, PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCT-haltige Abfälle 500 ppm PCB oder PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen g sonstige PCB-haltige und größer als 500 bis 35202, PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCT-haltige Abfälle 5000 ppm PCB oder PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen g sonstige PCB-haltige und größer als 5000 ppm PCB 35202, PCB/PCT-Gehalt bezogen auf das Betriebsmittel; PCT-haltige Abfälle oder PCB/PCT-haltige Elektroaltgeräte sind der jeweiligen gefährlichen Elektroaltgeräte-Abfallart zuzuordnen g Hydrauliköle, halogenfrei g Hydrauliköle, halogenhaltig g Bremsflüssigkeit g Silikonöle g Ölgatsch g Fette g Fettsäurerückstände g Stearinpech g Metallseifen g Wachse gefährlich g synthetische Kühl- und Schmiermittel g Bohr- und Schleifölemulsionen und Emulsionsgemische g Honöle g Wachsemulsionen g Bitumenemulsionen gefährlich g sonstige Öl-Wassergemische g Bohrspülung und Bohrklein, ölfrei gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Bohrspülung und Bohrklein, rohöl g Bohrspülung und Bohrklein, verfestigt rohöl g rohölhaltiger Schlamm g rohölhaltiger Schlamm verfestigt g rohölverunreinigtes Erdreich, Aushub, und Abbruchmaterial g rohölverunreinigtes Erdreich, Aushub, verfestigt und Abbruchmaterial g sonstige rohölverunreinigte Rückstände aus der Erdölförderung g sonstige rohölverunreinigte Rückstände verfestigt aus der Erdölförderung g Sandfanginhalte, öl- oder kaltreinigerhaltig g Sandfanginhalte, öl- oder kaltreinigerhaltig verfestigt g Ölabscheiderinhalte (Benzinabscheiderinhalte) g Ölabscheiderinhalte verfestigt (Benzinabscheiderinhalte) g Schlamm aus Öltrennanlagen g Schlamm aus Öltrennanlagen verfestigt g Schlamm aus der Tankreinigung g Schlamm aus der Tankreinigung verfestigt g Paraffinölschlamm g Erodierschlamm (petroleum- und graphithaltig) g Erodierschlamm verfestigt (petroleum- und graphithaltig) g Hon- und Läppschlamm g Hon- und Läppschlamm verfestigt g Schleifschlamm, ölhaltig g Schleifschlamm, ölhaltig verfestigt g Schlamm aus der Behälterreinigung (zb aus Fässern, Containern, Tankwagen, Kesselwagen) g Schlamm aus der Behälterreinigung verfestigt (zb aus Fässern, Containern, Tankwagen, Kesselwagen) g Schwefeleisen g Schwefeleisen verfestigt g Bleicherde, mineralölhaltig g Bleicherde, mineralölhaltig verfestigt g Säureharz und Säureteer g Rohschwefel gefährlich g Säureharz-, Aufbereitungsrückstände g Abfallsäure, mineralölhaltig g wässrige Rückstände aus der Altölraffination g Abfalllauge, mineralölhaltig g phenolhaltiger Schlamm g mercaptanhaltiger Schlamm g feste Anthracenrückstände g feste naphtalinhaltige Rückstände g feste phenolhaltige Rückstände ABl. Nr. 51/2006 Seite 12

13 54910 g Pech g Bitumenkoks gefährlich g Bitumen, Asphalt gefährlich g Teerrückstände oder g Teerrückstände verfestigt g Destillationsrückstände aus der Teerproduktion g Destillationsrückstände aus verfestigt der Teerproduktion g festes Dichtungsmaterial und gefährlich auch gefährlich e Abfälle, Unterbodenschutzabfälle g Phenolwasser g Petrolkoks gefährlich g cyanidhaltiger Schlamm g cyanidhaltiger Schlamm verfestigt g sonstige Schlämme aus Kokereien gefährlich auch gefährlich e Abfälle, und Gaswerken g sonstige Schlämme aus der Petrochemie g sonstige Schlämme aus der Petrochemie verfestigt g gebrauchte Ölbindematerialien g gebrauchte Ölbindematerialien verfestigt g gebrauchte Öl- und Luftfilter, gefährlich zb ölverunreinigte Luftfilter mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g gebrauchte Ölgebinde g feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel (Werkstätten-, Industrie- und Tankstellenabfälle) g Kältemittel auf Mineralölbasis g 1,2-Dichlorethan (Ethylenchlorid) g Chlorbenzole g Trichlormethan (Chloroform) g fluorkohlenwasserstoffhaltige Kälte-, Treib- und Lösemittel g Dichlormethan (Methylenchlorid) g Chlorphenole g anchlorierte Paraffine g Tetrachlorethen (Perchlorethylen, Per) g Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff; Tetra) g 1,1,1-Trichlorethan g Trichlorethen (Trichlorethylen; Tri) g Kaltreiniger, halogenhaltig g Lösemittelgemische, halogenhaltig g sonstige halogenierte Lösemittel g Lösemittel-Wasser-Gemische mit halogenierten Lösemitteln g Aceton g Ethylacetat g Ethylenglykol g Ethylglykol g Ethylphenol g Benzol g Butylacetat g Cyclohexanon g Dekahydronaphthalin (Dekalin) g Diethylether g Dimethylformamid g Dimethylsulfid g Dimethylsulfoxid g Dioxan g Methanol g Methylacetat g Methylethylketon g Methylisobutylketon g Pyridin g Schwefelkohlenstoff g Tetrahydrofuran g Tetrahydronaphthalin (Tetralin) g Terpentinöl g Toluol g Waschbenzin, Petrolether, Ligroin, Testbenzin g Xylol g Ethanol g aliphatische Amine g aromatische Amine g Butanol g Glycerin g Glykolether g Kaltreiniger, halogenfrei g Kresole g Petroleum g Polyetheralkohole ABl. Nr. 51/2006 Seite 13

14 55362 g Propanol g Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile, Farb- und Lackverdünnungen (zb Nitroverdünnungen ), auch Frostschutzmittel g Kältemittel ohne halogenierte organische Bestandteile g sonstige nicht halogenierte organische Lösemittel g Lösemittel-Wasser-Gemische ohne nicht für Glycerinphase zur Vergärung halogenierte Lösemittel g lösemittelhaltiger Schlamm mit halogenierten organischen Bestandteilen g lösemittelhaltiger Schlamm mit verfestigt halogenierten organischen Bestandteilen g lösemittelhaltiger Schlamm ohne halogenierte organische Bestandteile g lösemittelhaltiger Schlamm ohne verfestigt halogenierte organische Bestandteile g lösemittelhaltige Betriebsmittel mit halogenierten organischen Bestandteilen g lösemittelhaltige Betriebsmittel mit verfestigt halogenierten organischen Bestandteilen g lösemittelhaltige Betriebsmittel ohne halogenierte organische Bestandteile g lösemittelhaltige Betriebsmittel ohne verfestigt halogenierte organische Bestandteile g Altlacke, Altfarben, sofern lösemittel und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden g Altlacke, Altfarben, sofern lösemittel- verfestigt und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden g Lack- und Farbschlamm g Lack- und Farbschlamm verfestigt g Farbstoffrückstände, sofern lösemittel und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden g Farbstoffrückstände, sofern lösemittel- verfestigt und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden g Anstrichmittel, sofern lösemittelhaltig und/oder schwermetallhaltig und/oder biozidhaltig sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden g Anstrichmittel, sofern lösemittelhaltig verfestigt und/oder schwermetallhaltig und/oder biozidhaltig sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden g Pulverlacke, schwermetallhaltig g Pulverlacke, schwermetallhaltig verfestigt g Druckfarbenreste, Kopiertoner, mit schwermetallhaltig gefahrenrelevanten Eigenschaften g Druckfarbenreste, Kopiertoner, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften verfestigt g Harzrückstände, nicht ausgehärtet g Harzrückstände, nicht ausgehärtet verfestigt g Harzöl g Harzöl verfestigt g Leim- und Klebemittelabfälle, nicht ausgehärtet g Leim- und Klebemittelabfälle, verfestigt nicht ausgehärtet g Leim- und Klebemittelabfälle, gefährlich auch gefährlich e Abfälle, ausgehärtet g Kitt- und Spachtelabfälle, nicht ausgehärtet g Kitt- und Spachtelabfälle, nicht ausgehärtet verfestigt g Kitt- und Spachtelabfälle, ausgehärtet gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Harzrückstände, ausgehärtet gefährlich auch gefährlich e Abfälle, g Phenol- und Melaninharz gefährlich g Polyester gefährlich g sonstige Gießharze gefährlich g Imprägnierharz gefährlich g ausgehärtete Formmassen (Duroplast) gefährlich g Polystyrol, Polystyrolschaum gefährlich g Hartpapier, Hartgewebe, Vulkanfiber gefährlich g Polyurethan, Polyurethanschaum gefährlich g Polyamid gefährlich g Hartschaum gefährlich (ausgenommen solcher auf PVC-Basis) ABl. Nr. 51/2006 Seite 14

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