SPITEX Region Thun S t a t u t e n

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SPITEX Region Thun S t a t u t e n"

Transkript

1 SPITEX Region Thun S t a t u t e n Genehmigt von der Mitgliederversammlung am 24. April Überarbeitete Version von der Mitgliederversammlung genehmigt am Statuten SPITEX Region Thun

2 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Art. 2 Sitz Art. 3 Zweck II. Allgemeines Art. 4 Neutralität Art. 5 Handelsregister Art. 6 Leitbild Art. 7 Mitgliedschaft bei anderen Organisationen Art. 8 Aufnahme weiterer Spitex Organisationen III. Mitgliedschaft Art. 9 Mitgliedschaft Art. 10 Aufnahme Art. 11 Austritt Art. 12 Ausschluss Art. 13 Rekurs IV. Organisation Art. 14 Organe Art. 15 Mitgliederversammlung Art. 16 Vorstand Art. 17 Revisionsstelle Art. 18 Geschäftsleitung V. Finanzen Art. 19 Einnahmen des Vereins Art. 20 Mitgliederbeiträge Art. 21 Entschädigungen und Spesen Art. 22 Rechnungsführung des Betriebes Art. 23 Betriebseinnahmen Art. 24 Rechnungsjahr Art. 25 Haftung Art. 26 Vereinsvermögen VI. Schlussbestimmungen Art. 27 Fusion Art. 28 Auflösung Art. 29 Liquidation Art. 30 Inkrafttreten 2 Statuten SPITEX Region Thun

3 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name Unter dem Namen SPITEX Region Thun besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB. Art. 2: Sitz Der Sitz des Vereins ist Thun. Art. 3: Zweck 1. Der Verein betreibt eine SPITEX-Organisation in der Region Thun- Simmental. Er versteht sich als Versorger der Einwohnerinnen und Einwohner dieser Region mit SPITEX-Dienstleistungen und orientiert sich namentlich am Bedarf der Bevölkerung. 2. SPITEX Region Thun fördert, unterstützt und ermöglicht mit ihren Dienstleistungen das Wohnen und Leben zu Hause für Menschen aller Altersgruppen, die der Hilfe, Pflege, Behandlung, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen. 3. Die Dienstleistungen stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der durch einen Leistungsvertrag angeschlossenen Gemeinden zur Verfügung. 4. Der Verein arbeitet mit anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Freiwilligenarbeit zusammen. 5. Der Verein setzt sich für die Förderung des beruflichen Nachwuchses ein. II. Allgemeines Art. 4: Neutralität Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Art. 5: Handelsregister Der Vorstand kann den Verein im Handelsregister eintragen lassen. Art. 6: Leitbild Die Zielsetzungen, das Selbstverständnis und die Unternehmenskultur des Vereins sowie des von ihm geführten Betriebes werden in einem Leitbild umschrieben. 3 Statuten SPITEX Region Thun

4 Art. 7: Mitgliedschaft bei anderen Organisationen Der Verein kann Mitgliedschaften bei anderen Organisationen eingehen, sofern dies dem Vereinszweck dient. Er ist insbesondere Mitglied des SPITEX Verbandes des Kantons Bern. Art. 8: Aufnahme weiterer Spitex Organisationen Der Verein kann seine Tätigkeit durch Aufnahme von weiteren SPITEX Organisationen in der Region Thun-Simmental ausdehnen. III. Mitgliedschaft Art. 9: Mitgliedschaft Dem Verein können folgende Mitglieder angehören: natürliche Personen juristische Personen oder Personengesellschaften gemäss OR öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Gemeinden) Personen im Anstellungsverhältnis zum Verein sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Art. 10: Aufnahme Der Beitritt von Mitgliedern erfolgt in Form einer schriftlichen Beitrittserklärung. Für die Aufnahme ist der Vorstand zuständig. Beschlüsse über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme werden schriftlich und begründet mitgeteilt. Art. 11: Austritt Der Austritt eines Vereinsmitgliedes kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Art Ausschluss Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied ausschliessen, wenn es die Vereinsstatuten in schwerwiegender Weise verletzt. Dieser Beschluss wird schriftlich und begründet mitgeteilt. Wer seinen Mitgliederbeitrag trotz Mahnung während zwei Jahren nicht bezahlt, wird vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen, ohne dass dem betreffenden Mitglied ein Rekursrecht an die Vereinsversammlung zusteht. 4 Statuten SPITEX Region Thun

5 Art. 13: Rekurs Im Falle einer Nichtaufnahme (Art. 10) sowie im Falle eines Ausschlusses (Art. 12 Abs. 1) kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses an die Mitgliederversammlung rekurriert werden. Der Rekurs erfolgt schriftlich an das Präsidium und umfasst einen Antrag und eine Begründung. IV. Organisation Art. 14: Organe Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand die Revisionsstelle Art. 15: Mitgliederversammlung 1. Stellung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie entscheidet in allen Belangen, welche die Statuten vorsehen. 2. Aufgaben Der Mitgliederversammlung stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu: Erlass der Statuten sowie deren Revision Genehmigung der Abrechnung des Fonds der Vereinsmitglieder Genehmigung von Geschäftsbericht (ohne Betriebsrechnung) Entlastung Vorstand und Revisionsstelle Wahl und Abberufung der Revisionsstelle Wahl und Abberufung des Vorstandes und des Präsidiums Genehmigung des Entschädigungs- und Spesenreglementes Vorstandsentschädigung Festsetzung von Mitgliederbeiträgen Beschlussfassung von Rekursen von Mitgliedern (Art. 13) Beschlussfassung über weitere traktandierte Geschäfte Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern und des Vorstandes Beschlussfassung über den Abschluss von Verträgen über dingliche Rechte an Grundstücken Beschlussfassung über die Aufnahme weiterer SPITEX Organisationen Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und Liquidation des Vereinsvermögens Beschlussfassung über Gegenstände, die ihr durch Gesetz oder Statuten vorbehalten sind 5 Statuten SPITEX Region Thun

6 3. Einberufung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und wird vom Vorstand einberufen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes einberufen oder wenn dies mindestens 1/5 der Mitglieder mit schriftlichem Gesuch unter Angabe der Traktanden verlangen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich bis spätestens vier Wochen vor dem Versammlungsdatum unter Beilage der Traktandenliste. Jedes Mitglied hat das Recht, zuhanden der nächsten Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Diese sind zu behandeln, sofern sie dem Vorstand bis spätestens drei Wochen vor dem Versammlungsdatum schriftlich eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge werden grundsätzlich an der nächsten Mitgliederversammlung behandelt. 4. Beschlüsse Jedes Mitglied hat eine Stimme, Stellvertretung ist ausgeschlossen. Jede statutengemäss einberufene Mitgliederversammlung ist, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig. Abstimmungen und Wahlen werden offen durchgeführt, sofern die Versammlung kein anderes Vorgehen beschliesst. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder. Mitglieder haben bei Geschäften, die sie persönlich betreffen, in den Ausstand zu treten. Beschlüsse können nur zu traktandierten Geschäften gefasst werden. Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen. 5. Leitung Das Vorstands-Präsidium, bei Verhinderung das Vizepräsidium des Vorstandes, führt den Vorsitz und leitet die Mitgliederversammlung. Die Leitung stimmt mit; im Falle von Stimmengleichheit entscheidet bei Beschlüssen das Präsidium mit einer zweiten Stimme, bei Wahlen das Los. Art. 16: Vorstand 1. Geschäftsführung und Vertretung Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt diesen nach aussen. Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selbst. 6 Statuten SPITEX Region Thun

7 2. Zusammensetzung Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern, darunter das Präsidium. Es ist anzustreben, dass die folgenden Kompetenzen im Vorstand vertreten sind: Fachkenntnisse (Unternehmensführung, Strategie, Finanzen/Controlling, Oeffentlichkeitsarbeit/Marketing, Jurisprudenz) Branchenkenntnisse (Gesundheitswesen, Sozialwesen, Politik/Verwaltung) Ausserdem sollen die Mitglieder folgende Fähigkeiten und Ressourcen besitzen: Strategisches Denken Zeitliche Verfügbarkeit Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit 3. Aufgaben In den Aufgabenbereich des Vorstandes fallen alle Aufgaben des Vereins, soweit sie in den Statuten nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Für die Führung des Vereins nimmt der Vorstand insbesondere die folgenden Aufgaben wahr: Vertretung des Vereins auf strategischer Ebene nach aussen mit zugehöriger Öffentlichkeitsarbeit Festlegung der Zeichnungsberechtigung Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern unter Vorbehalt des Rekursrechtes an die Mitgliederversammlung Einberufung der Mitgliederversammlung Wahl und Abberufung der Mitglieder von Kommissionen, welche durch den Vorstand bestellt werden Erstellung Jahresbericht zuhanden der Mitgliederversammlung Erstellen des Budgets und Jahresrechnung des Fonds der Vereinsmitglieder Verwaltung des Vermögens des Fonds der Vereinsmitglieder Beschlussfassung über Anhebung von Prozessen, Klagerückzug oder -unterziehung Für die Führung des Betriebes nimmt der Vorstand insbesondere die folgenden Aufgaben wahr: Festlegen von Vision, Strategie und Unternehmenspolitik Erarbeitung, Überprüfung und Anpassung des Betriebsleitbildes Mittelfristige Planung auf strategischer Ebene (Aufgaben, Ziele, Finanzen) Jahresplanung Abschluss Leistungsvertrag mit der Sitzgemeinde Festsetzung der Tarife Controlling auf strategischer Ebene (Führungsziele, finanzielle Eckwerte, Leistungsdaten) Erlass Organisationsreglement Ausgestaltung der Führungsinstrumente, insbesondere des Rechnungswesens, des Controllings und des Qualitätsmanagements 7 Statuten SPITEX Region Thun

8 Festlegung der Grundsätze der Personalpolitik und der Personalentwicklung Bezeichnung der Geschäftsleitung und Genehmigung des entsprechenden Arbeitsvertrages Stellenbeschreibung der Geschäftsleitung und Festlegung ihrer Aufgaben und Kompetenzen Vertretung auf strategischer Ebene nach aussen und zugehörige Öffentlichkeitsarbeit Genehmigung Geschäftsbericht, Betriebsrechnung (Jahresrechnung) und Betriebsbudget 4. Wahl und Amtsdauer Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Vorstandes. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; zwei Wiederwahlen sind möglich. Werden während einer Amtsdauer Ergänzungswahlen getroffen, so vollenden die Neugewählten die laufende Amtsperiode ihrer Vorgänger. 5. Einberufung und Beschlussfassung Der Vorstand versammelt sich, sooft dies für die Besorgung der anfallenden Geschäfte notwendig ist. Die Einberufung erfolgt durch das Präsidium oder auf Verlangen von zwei Vorstandsmitgliedern. Das Präsidium, bei Verhinderung das Vizepräsidium, leitet die Vorstandssitzungen. Die Leitung stimmt mit und entscheidet bei Stimmengleichheit mit einer zweiten Stimme. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Über nicht auf der Traktandenliste aufgeführte Verhandlungsgegenstände kann nur Beschluss gefasst werden, sofern alle Vorstandsmitglieder anwesend sind und zustimmen. Über die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen. Beschlüsse über einen gestellten Antrag können ebenfalls auf dem Korrespondenzweg oder auf dem Weg der Telekommunikation gefasst werden, sofern nicht ein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt. Ein Beschluss ist angenommen, sofern ihm die Mehrheit aller Vorstandsmitglieder zustimmt. Diese Beschlüsse sind ebenfalls zu protokollieren. Die Geschäftsleitung nimmt mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil und ist für die Abfassung des Protokolls verantwortlich. Art. 17: Revisionsstelle Als Revisionsstelle wählbar ist eine externe Treuhandstelle, die Mitglied der Schweizerischen Treuhandkammer ist oder die Revisionsstelle der Sitzgemeinde. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist möglich. 8 Statuten SPITEX Region Thun

9 Die Revisionsstelle kontrolliert die Buchhaltung, Bilanzen und Erfolgsrechnungen des Vereins und überprüft grundsätzlich die zweck- und statutenkonforme Verwendung der Mittel. Sie erstellt eine Erläuterungsbericht zuhanden des Vorstandes und einen Bestätigungsbericht zuhanden der Mitgliederversammlung. Die Revisionsstelle ist berechtigt, jederzeit die Vorlage aller Unterlagen der Rechnungsführung sowie aller Belege zu verlangen. Art. 18: Geschäftsleitung Der Vorstand setzt eine Geschäftsleitung ein. Die Geschäftsleitung zeichnet für die Führung des Betriebes im Rahmen ihrer Stellenbeschreibung verantwortlich. V. Finanzen Art. 19: Einnahmen des Vereins (Fonds der Vereinsmitglieder) Die Einnahmen des Vereins-Fonds setzen sich zusammen aus Mitgliederbeiträgen Gönnerbeiträgen Spenden und Legate die für diesen Fonds bestimmt sind Kapitalerträgen weiteren Einnahmen Art. 20: Mitgliederbeiträge Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Austretende oder ausgeschlossene Vereinsmitglieder schulden ihren Mitgliederbeitrag bis zum Ende des laufenden Vereinsjahres. Art. 21: Entschädigungen und Spesen Die Entschädigung der Organe des Vereins sowie die Spesenvergütung werden in einem Entschädigungs- und Spesenreglement durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Art. 22: Rechnungsführung des Betriebes Der Betrieb wird nach kaufmännischen Grundsätzen und den Standards des kantonalen Spitex Verbandes geführt. Für seine Finanzen wird eine von der Vereinsrechnung (Fonds der Vereinsmitglieder) getrennte Rechnung geführt, welche diesen Grundsätzen genügt. 9 Statuten SPITEX Region Thun

10 Art. 23: Betriebseinnahmen Die Einnahmen des Betriebes setzen sich zusammen aus Tarifeinnahmen Beiträgen der Versicherer Beiträgen der öffentlichen Hand Einnahmen aus Nebenbetrieben weiteren Einnahmen Art. 24: Rechnungsjahr Als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Art. 25: Haftung Für die finanziellen Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen; jegliche Haftung seitens der Mitglieder ist ausgeschlossen. Art. 26: Vereinsvermögen Jeder persönliche Anspruch der Vereinsmitglieder auf das Vereinsvermögen ist ausgeschlossen. VI. Schlussbestimmungen Art. 27: Fusion Im Falle der Fusion mit einer Institution, welche ähnliche oder gleiche Zwecke verfolgt, entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes über das Vorgehen. Eine Fusion darf nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen. Art. 28: Auflösung Für den Beschluss zur Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von 3/4 der an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Art. 29: Liquidation Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht und die Schlussabrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Verwendung des noch vorhandenen Vermögens, welches einer wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zukommen muss. 10 Statuten SPITEX Region Thun

11 Art. 30: Inkrafttreten Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom genehmigt und ersetzen die Statuten des Vereins SPITEX Thun vom ; sie treten am 1. Januar 2008 in Kraft. 1. Überarbeitung an der Mitgliederversammlung vom genehmigt, sie treten rückwirkend per 1. Januar 2008 in Kraft. 11 Statuten SPITEX Region Thun

VEREIN SPITEX -DIENSTE OBERES GÜRBETAL

VEREIN SPITEX -DIENSTE OBERES GÜRBETAL S P I T E X Hilfe und Pflege zu Hause VEREIN SPITEX -DIENSTE OBERES GÜRBETAL STATUTEN der Gemeinden Blumenstein, Burgistein, Forst-Längenbühl, Gurzelen, Pohlern, Seftigen, Uebeschi, Wattenwil Name, Sitz,

Mehr

Spitex Region Konolfingen

Spitex Region Konolfingen Spitex Region Konolfingen STATUTEN 1 Fassung vom 24.05.2016 1 Die Statuten sind der besseren Lesbarkeit wegen nur in der männlichen Form formuliert. Die Personenbezeichnungen gelten sinngemäss für beide

Mehr

Verein Landart Grindelwald

Verein Landart Grindelwald Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere

Mehr

Statuten des Vereines Forsthaus Hölli

Statuten des Vereines Forsthaus Hölli Statuten des Vereines Forsthaus Hölli Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere

Mehr

Statuten des Vereins IG Hanf Schweiz (IG Chanvre Suisse / IG Canapa Svizzera / IG Chonv Svizra)

Statuten des Vereins IG Hanf Schweiz (IG Chanvre Suisse / IG Canapa Svizzera / IG Chonv Svizra) Statuten des Vereins IG Hanf Schweiz (IG Chanvre Suisse / IG Canapa Svizzera / IG Chonv Svizra) Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch

Mehr

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des LAC Wohlen Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

Verein Amici di Sciaredo

Verein Amici di Sciaredo Verein Amici di Sciaredo I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Name / Sitz Unter dem Namen Amici di Sciaredo besteht mit Sitz in Biel/Bienne ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

MAG Verei nsstatuten

MAG Verei nsstatuten MAG Verei nsstatuten I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen MAG Besteht mit Sitz in Aarau ein Verein gemäss den Bestimmungen Schweizerischen Zivilgesetzbuches. der Art. 60 ff. des Zweck

Mehr

Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017

Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017 Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017 Name, Sitz Art. 1 Zweck Art. 2 I. Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Freies Gymnasium Bern besteht

Mehr

Statuten Trägerverein Theater Duo Fischbach

Statuten Trägerverein Theater Duo Fischbach Statuten Trägerverein Theater Duo Fischbach Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag

Mehr

Statuten. des. s Drü-33-Clübli

Statuten. des. s Drü-33-Clübli Statuten des s Drü-33-Clübli I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen s Drü-33-Clübli besteht mit Sitz in Suhr ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

STATUTEN. Spitex Verein Obersiggenthal. Statuten definitive Version/ Spitex Verein Obersiggenthal 1

STATUTEN. Spitex Verein Obersiggenthal. Statuten definitive Version/ Spitex Verein Obersiggenthal 1 STATUTEN. Spitex Verein Obersiggenthal Statuten definitive Version/09042013 Spitex Verein Obersiggenthal 1 I NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Spitex Verein Obersiggenthal (im Folgenden Verein

Mehr

STATUTEN. des. Vereins für Notschlafstellen. mit Sitz in Zürich

STATUTEN. des. Vereins für Notschlafstellen. mit Sitz in Zürich STATUTEN des Vereins für Notschlafstellen mit Sitz in Zürich Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 2 Art. 1 Name und Sitz... 2 Art. 2 Zweck... 2 II. Mitgliedschaft... 2 Art. 3 Erwerb... 2 Art.

Mehr

Classic Car Event. Classic Car Event.

Classic Car Event. Classic Car Event. Classic Car Event Classic Car Event www.classiccarevent.com Inhaltsverzeichnis 1 I. Name, Sitz und Zweck Seite 2 Art. 1 Art. 2 Name, Sitz Zweck II. Mitgliedschaft Art. 3 Art. 4 Art. 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Mehr

S T A T U T E N. des Vereins Kunst zum Anfassen. Kunst zum Anfassen

S T A T U T E N. des Vereins Kunst zum Anfassen. Kunst zum Anfassen S T A T U T E N des Vereins Kunst zum Anfassen I. NAME, SITZ UND ZWECK 1. Name und Sitz Unter dem Namen Kunst zum Anfassen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Gümligen. 2. Zweck

Mehr

Statuten des Vereins Frienisberg Tourismus

Statuten des Vereins Frienisberg Tourismus 1 Statuten des Vereins Frienisberg Tourismus Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag

Mehr

Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet )

Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet ) Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet 21.05.92) Überarbeitete Version 2005 Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 25. Februar 2005 1 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen

Mehr

Statuten Verein Schule im Lindenhof mit Sitz in Herisau. I. Name, Sitz und Zweck

Statuten Verein Schule im Lindenhof mit Sitz in Herisau. I. Name, Sitz und Zweck Statuten Verein Schule im Lindenhof mit Sitz in Herisau I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Verein Schule im Lindenhof besteht mit Sitz in Herisau ein Verein gemäss den Bestimmungen

Mehr

Verein Kino Openair hof3

Verein Kino Openair hof3 STATUTEN des Vereins Kino Openair hof3 I. NAME, SITZ UND ZWECK Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Kino Openair hof3 besteht mit Sitz in Unter Blapbach, 3555 Trubschachen, ein Verein gemäss den Bestimmungen

Mehr

STATUTEN. des Vereins. Kino Openair hof3. Verein Kino Openair hof3. Der Verein soll keinen Gewinn anstreben.

STATUTEN. des Vereins. Kino Openair hof3. Verein Kino Openair hof3. Der Verein soll keinen Gewinn anstreben. STATUTEN des Vereins Kino Openair hof3 I. NAME, SITZ UND ZWECK Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Kino Openair hof3 besteht mit Sitz in Unter Blapbach, 3555 Trubschachen, ein Verein gemäss den Bestimmungen

Mehr

Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet )

Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet ) Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet 13.06.06) I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen Elternverein Holziken besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen Art. 60 ff. des Schweizerischen

Mehr

Statuten der. Rheumaliga St.Gallen, Graubünden und Fürstentum Liechtenstein

Statuten der. Rheumaliga St.Gallen, Graubünden und Fürstentum Liechtenstein Statuten Statuten der Rheumaliga St.Gallen, Graubünden und Fürstentum Liechtenstein Inhaltsübersicht Artikel 1. Name, Sitz 2. Zweck 3. Erwerb der Mitgliedschaft 4. Austritt 5. Ausschliessung 6. Anspruch

Mehr

Statuten Verein SPITEX Biel-Bienne Regio

Statuten Verein SPITEX Biel-Bienne Regio Statuten Verein SPITEX Biel-Bienne Regio Biel Evilard-Macolin Leubringen-Magglingen Bienne Perles / Longeau Pieterlen / Lengnau Inhaltsverzeichniss I. Name, Sitz, Zweck......................................

Mehr

Statuten der Volkshochschule Region Solothurn

Statuten der Volkshochschule Region Solothurn Statuten der Volkshochschule Region Solothurn Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag

Mehr

I. Name, Sitz und Zweck. II. Mitgliedschaft

I. Name, Sitz und Zweck. II. Mitgliedschaft I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Ortsverein Niederscherli, nachfolgend Verein genannt, besteht mit Sitz in Niederscherli (Gde. Köniz) ein Verein gemäss den Bestimmungen Art. 60

Mehr

Statuten SPITEX VIAMALA. Art. 1 Name Unter dem Namen SPITEX VIAMALA besteht ein Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Statuten SPITEX VIAMALA. Art. 1 Name Unter dem Namen SPITEX VIAMALA besteht ein Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. STATUTEN SPITEX Statuten SPITEX Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in diesen Statuten beziehen sich auf beide Geschlechter. I. NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen SPITEX besteht ein

Mehr

Art. 1. Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Vojta Therapie (SAVT)

Art. 1. Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Vojta Therapie (SAVT) Statuten I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Vojta Therapie (SAVT) besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches,

Mehr

Statuten SPITEX VIAMALA. Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen beziehen sich in diesen Statuten auf beide Geschlechter.

Statuten SPITEX VIAMALA. Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen beziehen sich in diesen Statuten auf beide Geschlechter. STATUTEN SPITEX VIAMALA Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen beziehen sich in diesen Statuten auf beide Geschlechter. I Name, Sitz, Zweck Art. 1 Name Unter dem Namen SPITEX VIAMALA besteht ein

Mehr

SWISSIX INTERNET EXCHANGE

SWISSIX INTERNET EXCHANGE STATUTEN VOM 18. MAI 2016 DES VEREINS SWISSIX INTERNET EXCHANGE I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen "SwissIX Internet Exchange" besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art.

Mehr

Statuten des gemeinnützigen Vereins "Pro Buechibärg"

Statuten des gemeinnützigen Vereins Pro Buechibärg Seite 1 von 8 Statuten des gemeinnützigen Vereins "Pro Buechibärg" Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitglieder 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7

Mehr

Gönnerverein Spitex Region Brugg

Gönnerverein Spitex Region Brugg Gönnerverein Spitex Region Brugg vom 25.2.2013 I Art. 1 NAME, SITZ UND ZWECK Name 1.1 Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB. Art. 2 Sitz 2.1

Mehr

Statuten der OdAS-SH. Inhalt. 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name, Sitz Art. 2. Zweck

Statuten der OdAS-SH. Inhalt. 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name, Sitz Art. 2. Zweck Statuten der OdAS-SH Inhalt 1. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name, Sitz Art. 2. Zweck 2. Mitgliedschaft Art. 3. Mitglieder Art. 4. Aufnahme Art. 5. Mitgliederbeiträge Art. 6. Austritt Art. 7. Ausschluss 3.

Mehr

Statuten VEREIN SCHLÖSSLI BIEL-BIENNE

Statuten VEREIN SCHLÖSSLI BIEL-BIENNE VEREIN Statuten VEREIN SCHLÖSSLI BIEL-BIENNE Verein mit Sitz in Biel-Bienne Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen

Mehr

Statuten der Spitex AareBielersee

Statuten der Spitex AareBielersee Statuten der Spitex AareBielersee I Art. 1 Art. 2 Art. 3 Name, Sitz, Zweck Name Unter dem Namen Spitex AareBielersee (im Folgenden «Verein» genannt) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen

Mehr

Art. 3 Der Verein verfolgt mit seiner Tätigkeit und seinen Mitteln ausschliesslich einen gemeinnützigen Zweck.

Art. 3 Der Verein verfolgt mit seiner Tätigkeit und seinen Mitteln ausschliesslich einen gemeinnützigen Zweck. 1 Statuten Verein Freunde der Wiriehornbahnen Präambel Aufgrund der Finanzprobleme und der Möglichkeit eines Konkurses der Wiriehornbahnen AG wurde ein unabhängiger Verein «Freunde der Wiriehornbahnen»

Mehr

STATUTEN. Gemeinnützigen Frauenvereins. Lützelflüh-Goldbach. des

STATUTEN. Gemeinnützigen Frauenvereins. Lützelflüh-Goldbach. des STATUTEN des Gemeinnützigen Frauenvereins Lützelflüh-Goldbach INHALTSVERZEICHNIS I. NAME, SITZ UND ZWECK ARTIKEL Name, Sitz 1 Zweck 2 II. MITGLIEDSCHAFT Erwerb 3 Austritt 4 Ausschluss 5 Anspruch auf das

Mehr

Statuten. Inhalt. Impulsis Statuten erstellt am/von geprüft am/von freigegeben am/von Version 0.0 / / /Vorstand Version 0.

Statuten. Inhalt. Impulsis Statuten erstellt am/von geprüft am/von freigegeben am/von Version 0.0 / / /Vorstand Version 0. Inhalt I. Name, Sitz, Zweck und Tätigkeit... 2 Artikel 1 Name... 2 Artikel 2 Sitz... 2 Artikel 3 Sozialer Zweck und Steuerbefreiung... 2 Artikel 4 Tätigkeit... 2 II. Mittel... 2 Artikel 5 Zusammensetzung

Mehr

Statuten des Vereins Sonnensegel Münsingen

Statuten des Vereins Sonnensegel Münsingen Statuten des Vereins Sonnensegel Münsingen I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Sonnensegel Münsingen besteht mit Sitz in Münsingen ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60ff.

Mehr

a. Erhöhung des Stellenwertes der Angehörigenarbeit in der psychiatrischen Versorgung/Behandlung und Förderung des Wissens unter Fachpersonen.

a. Erhöhung des Stellenwertes der Angehörigenarbeit in der psychiatrischen Versorgung/Behandlung und Förderung des Wissens unter Fachpersonen. Vereinsstatuten Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie NAP besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Geschäftsstelle. Art. 2 Zweck

Mehr

Statuten. Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS. Zuchwilerstrasse Solothurn. Nationale Spitex-Nummer

Statuten. Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS. Zuchwilerstrasse Solothurn. Nationale Spitex-Nummer Statuten Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS www.spitexso.ch Zuchwilerstrasse 21 4500 Solothurn Telefon 032 623 00 33 Fax 032 623 00 35 info@spitexso.ch Nationale

Mehr

Statuten des Vereins egov-schweiz zur Förderung der Innovation im E-Government

Statuten des Vereins egov-schweiz zur Förderung der Innovation im E-Government Statuten des Vereins egov-schweiz zur Förderung der Innovation im E-Government I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen egov-schweiz besteht der Verein zur Förderung der Innovation im

Mehr

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT Artikel 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen Verein Mittagstisch Langmatt besteht ein Verein (Verein) im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Die Dauer des

Mehr

Katzen Schutz Projekt Protaras - Cyprus

Katzen Schutz Projekt Protaras - Cyprus I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Katzen Schutz Projekt Protaras - Cyprus besteht mit Sitz in Stansstad NW ein gemeinnütziger Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60ff. des Schweizerischen

Mehr

STATUTEN Spitex Oberwil plus, Mühlegasse 1, 4104 Oberwil

STATUTEN Spitex Oberwil plus, Mühlegasse 1, 4104 Oberwil STATUTEN Spitex Oberwil plus, Mühlegasse 1, 4104 Oberwil Telefon 061 401 14 37, Fax 061 401 22 92, E-mail info@spitexoberwilplus.ch A Art. 1 ALLGEMEINES Name und Sitz Die Spitex Oberwil plus (im folgenden

Mehr

Statuten des Vereins Boxteam Thun Oberland

Statuten des Vereins Boxteam Thun Oberland Statuten des Vereins Boxteam Thun Oberland Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Boxteam Thun Oberland besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und der vorliegenden

Mehr

Unter dem Namen d-club besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Beinwil am See.

Unter dem Namen d-club besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Beinwil am See. I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen d-club besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Beinwil am See. Art. 2 Zweck Der Verein bezweckt, Fans der Beinwiler

Mehr

STATUTEN Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel Fax

STATUTEN Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel Fax STATUTEN 24.03.2004 Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel. 041-340 40 70 - Fax 041-340 40 77 info@spitex-horw.ch www.spitex-horw.ch I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Spitex Horw (vormals

Mehr

Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp. besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Meiringen.

Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp. besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Meiringen. S T A T U T E N Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp I. Allgemeines Artikel 1: Name und Sitz Unter dem Namen Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein

Mehr

STATUTEN. Verein Alterszentrum Suhrhard

STATUTEN. Verein Alterszentrum Suhrhard Alterszentrum Suhrhard Verein Alterszentrum Suhrhard Rohrerstrasse 8, 5033 Buchs www.alterszentrum-suhrhard.ch info@azsbuchs.ch Telefon 062 838 11 11 Telefax 062 838 11 02 STATUTEN Verein Alterszentrum

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.

Mehr

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck Statuten Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum Inhalt Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite 1-2 1.1. Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck Mitgliedschaft Seite 2 2.1. Beitritt und Mitgliederbeitrag 2.2. Stimmrecht

Mehr

Der Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs.

Der Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs. S T A T U T E N I NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Gemeinnütziger Frauenverein Burgdorf besteht seit 1911 ein politisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verein im Sinne von

Mehr

Statuten des Vereins Sitterbugs

Statuten des Vereins Sitterbugs Statuten des Vereins Sitterbugs I. Name, Zweck und Mittel Art. 1 Name Art. 2 Zweck Art. 3 Mittel Unter dem Namen Sitterbugs besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in St. Gallen ein Verein im Sinne von

Mehr

Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung

Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung I Allgemeines Art. 1 Name und Sitz des Vereins Unter dem Namen Spitex Hochdorf und Umgebung besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Hochdorf.

Mehr

I. Name, Sitz und Zweck... 3

I. Name, Sitz und Zweck... 3 STATUTEN DES VEREINS BFB BILDUNG FORMATION BIEL-BIENNE VOM 30. AUGUST 2010 2 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 3 Name und Sitz... 3 Zweck... 3 II. Die finanziellen Mittel... 3 Finanzen... 3

Mehr

Statuten micropark Pilatus

Statuten micropark Pilatus Statuten micropark Pilatus Kapitel 1 Name, Zweck und Sitz Artikel 1 Name, Zweck Unter dem Namen micropark Pilatus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht

Mehr

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig. Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1 Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Arbon-Frasnacht" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.

Mehr

Statuten. Verein slowup Solothurn-Buechibärg

Statuten. Verein slowup Solothurn-Buechibärg Statuten Verein slowup Solothurn-Buechibärg Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel

Mehr

Verein BENEVOL Aargau. Statuten

Verein BENEVOL Aargau. Statuten Verein BENEVOL Aargau Statuten Gründung: 9. September 2009 Überarbeitung der Statuten: 23. Mai 2012/16. Juni 2014/12. Mai 2016 I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "BENEVOL Aargau"

Mehr

VEREINSSTATUTEN. Mitglied der Dachorganisation Alumni UZH

VEREINSSTATUTEN. Mitglied der Dachorganisation Alumni UZH Mitglied der Dachorganisation Alumni UZH VEREINSSTATUTEN Inhaltsverzeichnis I. NAME, SITZ UND ZWECK Seite Artikel 1 Name / Sitz 2 Artikel 2 Zweck 2 II. MITGLIEDSCHAFT Artikel 3 Aktivmitglieder 2 Artikel

Mehr

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein für Eltern und Kinder Stetten besteht mit Sitz in Stetten ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des

Mehr

STATUTEN. des Vereins. Gewerbeverein Steinhausen. (der "Verein")

STATUTEN. des Vereins. Gewerbeverein Steinhausen. (der Verein) STATUTEN des Vereins Gewerbeverein Steinhausen (der "Verein") I. Name, Sitz, Dauer und Zweck des Vereins Artikel 1: Name, Sitz und Dauer Unter dem Namen Gewerbeverein Steinhausen besteht ein Verein gemäss

Mehr

S T A T U T E N VEREIN WALD - SCHÖNENGRUND

S T A T U T E N VEREIN WALD - SCHÖNENGRUND Seite 1 von 9 S T A T U T E N VEREIN WOHNHEIM UND WERKSTÄTTE LANDSCHEIDE WALD - SCHÖNENGRUND Seite 2 von 9 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Name 3 Art. 2 Zweck 3 II.

Mehr

SPITEX FLAACHTAL. Statuten

SPITEX FLAACHTAL. Statuten SPITEX FLAACHTAL Statuten 06 Genehmigt von der Generalversammlung am 5. Mai 06 Version Statuten 06 SPITEX FLAACHTAL Seite von 4 Inhaltsverzeichnis Name, Sitz und Zweck Art. Art. Art. Name Sitz Zweck Allgemeines

Mehr

Statuten des Vereins Stress Management

Statuten des Vereins Stress Management Statuten des Vereins Stress Management I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Stress Management besteht mit Sitz in Solothurn ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60ff.

Mehr

Vereinsstatuten Tagesplatzvermittlung Region Entlebuch

Vereinsstatuten Tagesplatzvermittlung Region Entlebuch Vereinsstatuten Tagesplatzvermittlung Region Entlebuch 1 Vereinsstatuten Tagesplatzvermittlung Region Entlebuch I Name, Sitz, Zweck und Mittel Art. 1 Name 1 Unter dem Namen Tagesplatzvermittlung Region

Mehr

V e r e i n M U R G H O F L a u b g a s s e F r a u e n f e l d

V e r e i n M U R G H O F L a u b g a s s e F r a u e n f e l d V e r e i n M U R G H O F L a u b g a s s e 5 7 8 5 0 3 F r a u e n f e l d S T A T U T E N Genehmigt an der Jahresversammlung vom 21. Juni 2012 Inhalt: 1. NAME, SITZ UND ZWECK 2. MITGLIEDER 3. FINANZEN

Mehr

Vereinsstatuten 2015

Vereinsstatuten 2015 Vereinsstatuten 2015 Spitex Muri und Umgebung, Marktstrasse 8, 5630 Muri T 056 670 99 88 / F 056 670 99 89 / info@spitexmuri.ch / www.spitexmuri.ch 1. Grundlagen I. Name Unter dem Namen Spitex Verein

Mehr

Verein Gemeindemarketing Buchs Statuten

Verein Gemeindemarketing Buchs Statuten I. Name, Sitz, Zweck und Aufgaben 1 Name, Sitz Unter dem Namen "Gemeindemarketing Buchs" besteht ein Verein im Sinne von 60 ZGB mit Sitz in Buchs. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. 2 Zweck

Mehr

Art. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen

Art. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen STATUTEN I. Name, Gründung, Sitz Art. 1 Name Unter dem Namen..* besteht ein Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in... Er ist ein Ortsverein des Kantonalen Katholischen Frauenbundes und somit dem

Mehr

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Statuten des Clubs Nothveststein 1238 Statuten des Clubs Nothveststein 1238 I. Name, Zweck und Sitz Artikel 1: Name und Zweck Unter dem Namen Club Nothveststein nachfolgend Nothveststein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

Mehr

Statuten des Vereins Spuntan

Statuten des Vereins Spuntan Statuten des Vereins Spuntan I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Spuntan besteht ein politisch und konfessionell neutraler gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, welcher

Mehr

Statuten des Vereins beraber Bern

Statuten des Vereins beraber Bern Statuten des Vereins beraber Bern I. Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung Verein beraber Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB. II. Zweck und Ziel Art. 2 Zweck Der Verein

Mehr

Statuten Verein AVOI avoi

Statuten Verein AVOI avoi avoi 01 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Sitz Art. Zweck II. Mitgliedschaft Art. Art. Art. 5 III. Finanzen Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 IV. Organisation Art. 10 Eintritt in den Verein

Mehr

Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e

Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau A u s g a b e 2 0 0 8 1 Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau Einfachheitshalber wird in diesen Statuten auf weibliche Textformen verzichtet. I. Name,

Mehr

Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN

Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1. Unter dem Namen Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen

Mehr

Der Verein betreibt die Uniklinik Balgrist.

Der Verein betreibt die Uniklinik Balgrist. Statuten Name, Sitz Art. 1. Unter der Bezeichnung «Schweizerischer Verein Balgrist» besteht seit 1909 ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sitz des

Mehr

Statuten. Fbi Liestal Verein für Schulferienbetreuung

Statuten. Fbi Liestal Verein für Schulferienbetreuung Statuten Fbi Liestal Verein für Schulferienbetreuung I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen: Ferienbetreuungsinitiative (Fbi) Liestal besteht mit Sitz in Liestal ein Verein im Sinne

Mehr

Statuten. Version vom Inhaltsverzeichnis

Statuten. Version vom Inhaltsverzeichnis Statuten Version vom 31.3.2015 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 I. Name, Sitz, Zweck... 2 Art. 1 Name, Sitz... 2 Art. 2 Zweck... 2 II. Mitgliedschaft... 2 Art. 3 Mitglieder... 2 Art. 4 Aufnahme...

Mehr

STATUTEN DES VEREINS GÖNNER CHRISTOPH DÜRR

STATUTEN DES VEREINS GÖNNER CHRISTOPH DÜRR STATUTEN DES VEREINS GÖNNER CHRISTOPH DÜRR 1. ZWECK UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1: Rechtsnatur, Name, Sitz Unter der Bezeichnung Verein "Gönner Christoph Dürr" (nachfolgend "Verein" genannt) besteht

Mehr

Verein Ziegler-Freiwillige

Verein Ziegler-Freiwillige Verein Ziegler-Freiwillige Statuten I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen Ziegler-Freiwillige, nachfolgend Verein genannt, besteht in Bern ein Verein gemäss den Bestimmungen Art. 60

Mehr

Statuten des Vereins BaBeL nachhaltige Quartierentwicklung Basel-/ Bernstrasse Luzern

Statuten des Vereins BaBeL nachhaltige Quartierentwicklung Basel-/ Bernstrasse Luzern Statuten des Vereins BaBeL nachhaltige Quartierentwicklung Basel-/ Bernstrasse Luzern I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen BaBeL nachhaltige Quartierentwicklung Basel-/Bernstrasse

Mehr

STATUTEN. der INTERESSENGEMEINSCHAFT. und Dauermieterr von Ferienwohnungen in Engelberg

STATUTEN. der INTERESSENGEMEINSCHAFT. und Dauermieterr von Ferienwohnungen in Engelberg Sekretariat: Martin Mahler Treuhand GmbH Engelbergerstrasse 41 6390 Engelberg Tel. +41 416374777 Fax +41 416374778 www.ig-engelberg.ch martin.mahler@ig-engelberg.ch STATUTEN der INTERESSENGEMEINSCHAFT

Mehr

Unter dem Namen "Säntisblick" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau.

Unter dem Namen Säntisblick besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau. Vereinsstatuten Art. Name, Sitz Unter dem Namen "Säntisblick" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau. Art. Patronat Der Verein steht unter dem Patronat der Appenzellischen Gemeinnützigen

Mehr

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Im Statutentext werden folgende Abkürzungen verwendet: MV für Mitgliederversammlung RS für Revisionsstelle VS für Vorstand

Mehr

STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN

STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Unter dem Namen HPV Rorschach (HPV genannt) besteht ein 1952 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit

Mehr

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1 STATUTEN des Vereins Schulkinder Darjeeling I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Schulkinder Darjeeling" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in Naters ein gemeinnütziger Verein gemäss

Mehr

Sitz Art. 2 Sitz des Vereins ist Glarus Süd. Das Tätigkeitsgebiet umfasst den ganzen Kanton Glarus.

Sitz Art. 2 Sitz des Vereins ist Glarus Süd. Das Tätigkeitsgebiet umfasst den ganzen Kanton Glarus. Statuten I. Name, Sitz und Zweck Name Art. 1 Unter dem Namen «Schuldenberatung Glarnerland» besteht ein Verein nach Artikel 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist politisch und konfessionell

Mehr

insieme Statuten insieme Freiamt Verein der Eltern und Freunde geistig Behinderter freiamt

insieme Statuten insieme Freiamt Verein der Eltern und Freunde geistig Behinderter freiamt insieme freiamt Statuten insieme Freiamt Verein der Eltern und Freunde geistig Behinderter Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1. Name / Sitz 3 Art. 2. Neutralität

Mehr

Statuten von Basel Tourismus

Statuten von Basel Tourismus Statuten von Basel Tourismus Name, Sitz, Zweck und Mittel Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Basel Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist im Handelsregister

Mehr

SwissBoardForum. Statuten

SwissBoardForum. Statuten Statuten Fassung: Januar 08 Kapitel : Wesen und Zweck Art. Name und Sitz Unter dem Namen SwissBoardForum besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Art. Ziel und Zweck Der Verein

Mehr

Haus für Mutter und Kind. Verein Haus für Mutter und Kind. Statuten

Haus für Mutter und Kind. Verein Haus für Mutter und Kind. Statuten Haus für Mutter und Kind Verein Haus für Mutter und Kind Statuten Statuten / Verein Haus für Mutter und Kind, Luzern A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Name und Sitz Unter

Mehr

Statuten des Vereins SPITEX Seeland

Statuten des Vereins SPITEX Seeland Statuten des Vereins SPITEX Seeland I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name / Sitz 1 Unter dem Namen Verein SPITEX Seeland besteht ein politisch unabhängiger, gemeinnütziger und konfessionell neutraler Verein

Mehr