A1neu Atomkraft 2016: Nein Danke!

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1 Antrag an den Kleinen Parteitag der bayerischen Grünen am 16. April 2016 in München A1neu Atomkraft 2016: Nein Danke! Antragsteller*in: Landesvorstand, Ludwig Hartmann, Martin Stümpfig Antragstext Atomausstieg beschleunigen - Atommüll sicher verwahren - Konzerne in die Pflicht nehmen Energiewende beschleunigen Es ist ein Erfolg der Grünen und der gesamten deutschen Anti-Atom-Bewegung, dass die Katastrophe von Fukushima dazu geführt hat, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 ihre Laufzeitverlängerung zurückgenommen hat. Es ist ein Erfolg, dass acht Atomkraftwerke innerhalb weniger Monate vom Netz genommen werden mussten. Und es ist ein Erfolg, dass die einseitige Festlegung auf Gorleben als Endlagerstandort aufgegeben wurde und ein neuer Endlagersuchprozess in Gang gekommen ist. Dennoch gibt es fünf Jahre nach Fukushima und 30 Jahre nach Tschernobyl keinerlei Anlass zur Zufriedenheit. Denn die Atomgefahr ist deshalb noch lange nicht gebannt. Auch fünf Jahre nach Fukushima bedrohen acht Atomkraftwerke in Deutschland (und viele in den benachbarten Ländern wie Temelin in Tschechien, Tihange in Belgien und Fessenheim in Frankreich) Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland. Von diesen acht deutschen Reaktoren stehen drei in Bayern. Gundremmingen: Beide Blöcke abschalten! Zwei davon sind die gefährlichen Siedewasserreaktoren Gundremmingen B und C, die letzten ihrer Art in Deutschland. Ihr technisches Konzept stammt aus den 1960er und 1970er Jahren. Siedewasserreaktoren waren zwar billiger als Druckwasser- Reaktoren zu bauen, dafür sind sie aber auch deutlich gefährlicher: Sie haben nur einen Hauptkreislauf mit der Folge, dass, Radioaktivität leichter in die Umwelt geraten kann. Die brisanten Abklingbecken mit dem ungeheuren Atommüll liegen außerhalb des Sicherheitsbehälters, der Atommüll wird dadurch erheblich weniger geschützt. Darüber hinaus gibt es in Gundremmingen erhebliche Zweifel, ob die Notkühlung ausreichend gesichert ist und ob die gesamte Anlage robust genug gegen Erdbeben ausgelegt ist. Auch die Reaktoren in Fukushima waren Siedewasserreaktoren. Die beiden Siedewasserreaktoren Gundremmingen sind nicht nur das größte Sicherheitsrisiko unter den deutschen Atomreaktoren sie sind auch vollkommen überflüssig. Gundremmingen produziert ca. 21 TWh Strom im Jahr, Deutschland hat aber im vergangenen Jahr 50 TWh Strom mehr ins Ausland exportiert als importiert. Gleichzeitig verstopft der Atomstrom die Netze, sodass viele andere Kraftwerke in Deutschland stillstehen und Verluste schreiben. Mit der Fertigstellung der Thüringer Strombrücke im Sommer 2016 werden zusätzliche Leitungskapazitäten über 2000 MW die Versorgungssicherheit in Bayern deutlich erhöhen. Die ältesten und gefährlichsten Atomreaktoren Gundremmingen B und C haben dann jede Bedeutung für die Versorgungssicherheit Bayerns verloren. Wir fordern:

2 Atomkraft 2016: Nein Danke! Abschaltung beider Gundremminger Reaktoren nach der Fertigstellung der Thüringer Strombrücke! Atommüll sicher verwahren Das Atommüllproblem wird von Tag zu Tag größer. Zum einen wird ständig neuer hochradioaktiver Atommüll produziert. Zum anderen werden sich die Suche, der Bau und die Inbetriebnahme eines möglichst sicheren Endlagers noch über Generationen hinziehen. Deshalb werden die atomaren Zwischenlager an den Standorten in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und am AKW Isar nicht wie versprochen Mitte der 40er Jahre geräumt werden. Für die daher erforderliche noch jahrzehntelange Zwischenlagerung müssen neue, erheblich robustere Anlagen gebaut werden. Denn der Schutz vor Angriffen von außen ist unzureichend angesichts größerer Flugzeuge und steigender terroristische Bedrohung. Zudem fehlen an den bisherigen Standorten Reparatureinrichtungen für die immer älter werdenden Castoren. Eine weitere Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger folgt aus dem Versuch der Atomkonzerne, angesichts der geschrumpften Gewinne die alten Atomkraftwerke möglichst billig abzureißen. Wir fordern: für die Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls sichere Castorlager in Bayern, die mit Reparatureinrichtungen ausgestattet sind, die schnellstmögliche Räumung des Nasslagers im Reaktor des abgeschalteten AKW Isar 1, den eindeutigen Vorrang für Sicherheit beim Abriss der Atomkraftwerke gegenüber Überlegungen zur Kostenminimierung, kein Abriss von Atomkraftwerken, solange noch abgebrannte Brennelemente im Abklingbecken lagern. Nicht die Steuerzahler*innen sondern die Konzerne in die Pflicht nehmen Angesichts des absehbaren Endes der Atomkraft versuchen sich die Atomkonzerne aus der Verantwortung für den von ihnen geschaffenen Atommüll zu stehlen. Jetzt bewahrheitet sich, wovor die Grünen schon seit Jahrzehnten warnen: Es war und ist ein Fehler die Rückstellungen für die Atommüllentsorgung in den Händen der Atomkonzerne zu lassen. Mit Aufspaltungen ihrer Konzerne versuchen die Atomkraftwerksbetreiber sich ihrer finanziellen Verpflichtungen zu entledigen. Unverhohlen drohen sie mit ihrer eigenen Liquidierung. Jahrzehntelang verdienten die Energiekonzerne jeden Tag Millionen mit ihren oft bereits abgeschrieben Atomreaktoren und wurden ihre Aktionäre mit hohen Ausschüttungen bedient. Nun wollen sie die Kosten des Atommülls sozialisieren. Wir fordern: die Fortführung der Brennelementesteuer im jetzigen Umfang über 2016 hinaus, den Verbleib der finanziellen Verantwortung für den Atommüll bei den Konzernen, eine zügige Überführung der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds, Seite 2

3 Atomkraft 2016: Nein Danke! eine Aufstockung des Fonds von derzeit geplant 20 Mrd. Euro auf ein Vielfaches; bis dahin sind Gewinnausschüttungen weitgehend zu verbieten, ein klares Verbot von Abspaltungen. Das gesamte Vermögen der Unternehmen inklusive der nachhaltigen Energie muss für den Atommüll haften, ein betriebswirtschaftliches Frühwarnsystem, so wie dies jede Bank mit großen Kreditnehmern vereinbart. Unsere Chance: Die Energiewende beschleunigen Bereits heute ist jede dritte Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt. Bereits 2014 haben wir mehr Windstrom gewonnen als Atomstrom. Doch sowohl die große Koalition als auch die Bayerische Staatsregierung bremsen mit voller Kraft. Die geplante Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes bremst die Energiewende massiv, die dezentrale Bürgerenergie steht vor dem Aus. Das neue bayerische Energieprogramm sieht sogar vor, den Ausbau der erneuerbaren Energien für die nächsten 10 Jahre einzufrieren. Wir fordern: keine Beschränkung des Ausbaus der Erneuerbare Energien durch verringerte Ausbaukorridore und durch eine starre Deckelung, Abbau der durch Ausschreibungen verursachten Hemmnisse für Bürgerenergie- Genossenschaften und kommunale Stadtwerke und Stärkung der dezentralen regenerativen Energiewirtschaft in Bayern; durch die Förderung von Konzepten wie Direktvermarktung oder Contracting kann die Wertschöpfung vor Ort gehalten werden, keine Einbeziehung des selbst erzeugten und genutzten Stroms (Eigenerzeugung) in die EEG-Umlage (Sonnensteuer), die sofortige Einleitung eines geordneten Ausstiegs aus der Kohle, die sofortige Aufhebung der 10H-Abstandregelung für Windkraftwerke. Seite 3

4 Antrag an den Kleinen Parteitag der bayerischen Grünen am 16. April 2016 in München A2 Konkordatslehrstühle Antragsteller*in: LAG Säkulare Grüne Beschlussdatum: Antragstext Die bayerischen Grünen setzen sich mit Nachdruck für die Abschaffung der sog. Konkordatslehrstühle in Bayern ein. Bei diesen Lehrstühlen, die alle nichttheologischen Fakultäten zugeordnet sind, hat der katholische Diözesanbischof ein Vetorecht bei der Ernennung des betreffenden Lehrstuhlinhabers bzw. der betreffenden Lehrstuhlinhaberin. Dieses Vetorecht soll ersatzlos gestrichen werden. Begründung Dieses Privileg der katholischen Kirche widerspricht einem wichtigen Grundsatz unserer Rechtsordnung, nämlich dem Recht des Zugangs zu öffentlichen Ämtern ohne Ansehen der Konfession oder religiösen Überzeugung der BewerberIn. Es bildet einen klaren Verstoß sowohl gegen die bayerische Verfassung, Art. 107, Abs. 4, nach der die Zulassung zu den öffentlichen Ämtern von dem religiösen Bekenntnis unabhängig ist, als auch gegen das Grundgesetz, Art. 33, Abs. 3, nach dem niemandem aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen darf, außerdem gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel es ist, Benachteiligungen aus Gründen... der Religion oder Weltanschauung... zu verhindern oder zu beseitigen ( 1) sowie gegen die Richtlinie der Europäischen Union 2000/78/EG (12), nach der jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung untersagt werden sollte. Dieses Vetorecht wurde der katholischen Kirche 1974 mit einer Zusatzbestimmung im Konkordat zwischen dem Hl. Stuhl und dem Freistaat Bayern zugestanden: Der Freistaat Bayern verpflichtete sich, an sieben bayerischen Universitäten in einem für das erziehungswissenschaftliche Studium zuständigen Fachbereich je einen Lehrstuhl für Philosophie, für Gesellschaftswissenschaften und für Pädagogik (Art. 3 5) einzurichten. Gegen die Ernennung von deren Inhabern steht dem örtlich zuständigen Bischof ein Vetorecht zu. Zu der genannten Änderung des Konkordats mit dem Zugeständnis eines Vetorechtes bei 21 Lehrstühlen kam es nach dem Volksentscheid, der im Jahre 1968 zur Abschaffung der konfessionellen Grundschulen und deren Ersatz durch die christliche Gemeinschaftsschule führte. Vorher hatte es nur in München und Würzburg jeweils zwei Konkordatslehrstühle gegeben. Dieser Volksentscheid war für die CSU eine empfindliche Niederlage, da sich der Vorschlag der beiden Oppositionsparteien SPD und FDP durchgesetzt hatte. Die erhebliche Ausweitung der Anzahl der Konkordatslehrstühle von 4 auf 21 war wohl auch ein Versuch der CSU, die beim Volksentscheid erlittene Schlappe auszubügeln. Bei einem kleineren Fach wie der Philosophie führte dies dazu, dass ein Drittel der bayerischen Lehrstühle für Philosophie mit Professoren besetzt sind, denen der Bischof einen katholisch-kirchlichen Standpunkt bescheinigt hat. Da es sich dabei zumeist um Lehrstühle für Moralphilosophie handelt, liegt die Ausbildung der Lehrer für den Ethik-Unterricht weitgehend in der Hand katholischer Moralphilosophen. Schließlich ist hervorzuheben, dass die bayerischen Bischöfe im Januar 2013 beschlossen haben, auf die Ausübung dieses Vetorechts zu verzichten. Dieses Verhalten der Kirche lässt vermuten, dass die Bischöfe sich bewusst sind, dass dieses kirchliche Privileg nicht mit unserer Rechtsordnung zu vereinbaren ist.

5 Antrag an den Kleinen Parteitag der bayerischen Grünen am 16. April 2016 in München A3neu Dem Hass keine Chance geben! Rechtsextremismus und Rassismus entschieden und engagiert entgegen treten. Antragsteller*in: Katharina Schulze (KV München Stadt), Stefan Schmidt (KV Regensburg-Stadt), Dominik Krause (KV München Stadt), Eva Lettenbauer (KV Donau-Ries), Matthias Ernst (KV Straubing- Bogen), Gülseren Demirel (KV München Stadt), Jutta Koller (KV München Stadt), Helga Stieglmeier (KV Erding), Andreas Wagner (KV Nürnberg- Stadt), Marlene Schönberger (KV Landshut-Land), Leon Eckert (KV Erding), Theresa Eberlein (KV Regensburg), Beate Walter-Rosenheimer (KV Fürstenfeldbruck), Jan Erdmann (KV München Stadt), Markus Büchler (KV München Land), Agnes Krumwiede (KV Ingolstadt), Martin Heilig (KV Würzburg-Stadt), Joachim Siebler (KV Ingolstadt), Dagmar Mosch (KV München Stadt), Achim Liebl (KV Dachau), Marese Hoffmann (KV Dachau), Florian Kraus (KV München Stadt), Martin Knobel (KV Rosenheim), Maximilian Deisenhofer (KV Günzburg), Dieter Janecek (KV München), Ekin Deligoez (KV Neu- Ulm), Jürgen Mistol (KV Regensburg-Stadt), Barbara Pfeuffer (KV Würzburg-Land), Sonja Reichold (KV Neustadt a.d.waldnaab), Maria Anneser (KV Passau Stadt), Karl- Heinz Herbst (KV Amberg-Sulzbach), Margit Kunc (KV Regensburg-Stadt), Veit Wagner (KV Weiden i.d.opf.), Stefan Christoph (KV Regensburg-Stadt), Dr. Thomas Gambke (KV Landshut-Stadt), Gudrun Lux (KV München), Christine Schoerner (KV Hof), Ruth Halbritter (KV Neustadt/Aisch - Bad Windsheim), Nicolai Bube (KV Regensburg-Land), Andrea Schuch-Leitl (KV Weiden i.d.opf.), Georg Ott (KV Amberg-Stadt), Gabi Bayer (KV Neumarkt OPf.), Elisabeth Bauer (KV Schwandorf), Ingeborg Hubert (KV Regensburg- Stadt), Michael Dusch (KV Schwandorf), Monika Werft (KV Neumarkt OPf.), Wolfgang Fick (KV Neumarkt OPf.), Marion Juniec-Möller (KV Schwandorf), Udo Philipp (KV München), Tina Winklmann (KV Schwandorf), Martina Pfauntsch (KV Schwandorf), Reinhold Schmalzbauer (KV Schwandorf), Karl-Heinz Herbst (KV Amberg-Sulzbach), Andrea König (KV Weiden i.d.opf.), Stefan Helgath (KV Weiden i.d.opf.), Gisela Helgath (KV Weiden i.d.opf.), Karl Bärnklau (KV Weiden i.d.opf.), Stephan Korb (KV Weiden i.d.opf.), Günter Stalinski (KV Weiden i.d.opf.), Sonja Schuhmacher (KV Weiden i.d.opf.), Lisa Badum (KV Forchheim) Antragstext Dem Hass keine Chance geben! Rechtsextremismus und Rassismus entschieden und engagiert entgegen treten. Rassistische, rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte verbreiten Hass und Hetze. Die zunehmende Enthemmung bei Worten und Taten gibt Anlass zu größter Sorge. Die Zahl rechtsextrem motivierter Straftaten steigt bundesweit und auch in Bayern rasant an. Besonders der Anstieg fremden- und insbesondere flüchtlingsfeindlicher Straftaten ist besorgniserregend. So wurden im vergangenen Jahr 2293 rechtsextremistische Straftaten alleine in Bayern registriert. Auch die Anzahl der Anschläge auf bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte in Bayern hat sich seit 2013 versechsfacht. Menschenfeindliches Gedankengut ist nicht nur ein Problem der rechten Ränder, sondern es durchdringt die Gesellschaft. Lautstark bedienen populistische Kräfte in unserem Land rassistische, antisemitische, völkische, homophobe und sexistische Deutungsmuster. Aussagen islam- und fremdenfeindlichen Proteste wie zum Beispiel Pegida bleiben zu häufig ungeahndet oder unwidersprochen oder werden gar verharmlost. Die Radikalisierung der AfD und ihre hohen

6 Dem Hass keine Chance geben! Rechtsextremismus und Rassismus entschieden und engagiert entgegen treten Wahlergebnisse bei den Landtagswahlen im März zeigen allzu deutlich, dass ein nicht unerheblicher Teil der Gesellschaft für populistische Hetze und Schuldzuweisungen empfänglich sind. Es ist außerdem ein zunehmender Trend zu beobachten, dass sich immer mehr Gruppen, aber auch Einzelpersonen, bewaffnen. Mancherorts bilden sich sogar so genannte Bürgerwehren, die sich mit rassistischer Gewalt gegen das Gewaltmonopol des Staates stellen wollen. In Bayern verschärft insbesondere die CSU-Regierung diese Situation, indem sie mit unsäglichen Aussagen gegen Asylsuchende das politische Klima vergiftet. Statt sich ihrer politischen Verantwortung bewusst zu sein und zu ernsthaften Lösungen beizutragen, beschränkt sie sich auf unqualifizierte Kritik an der Bundesregierung, der sie selbst angehört. All dem muss von Anfang an Einhalt geboten werden. Rechter Hetze, Rassismus und Gewalt muss mit allen geeigneten rechtsstaatlichen und gesellschaftspolitischen Mitteln entgegengetreten werden. Es geht darum, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu verteidigen und die geistigen Brandstifter*innen von AfD von Pegida als Stichwortgeber für den brauen Terror zu entlarven. Insbesondere das Internet und soziale Netzwerke sind vielfach von Hass und Hetze geprägt. Dort werden immer öfter Personen, soziale Gruppen oder ganze Berufsstände wie Journalist*innen beleidigt und bedroht, wenn sie sich für Toleranz und Demokratie einsetzen oder Rechtspopulismus und Rechtsextremismus als Bedrohung benennen. Wir Grüne stellen uns mit aller Entschiedenheit gegen jede Form und Androhung rechtsextrem bzw. rassistisch motivierter Gewalt. Wir sprechen all jenen Personen, die sich aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, aufgrund ihrer sexuellen Identität oder ihres politischen bzw. humanitären Engagements von rechtsextremer bzw. rassistischer Gewalt bedroht fühlen, unsere volle Solidarität aus. Die Bekämpfung des wachsenden Rechtsextremismus und des rechten Terrors hat bei uns oberste Priorität. Wir verurteilen die rechtsextreme und rassistische Stimmungsmache, die derzeit auf widerlichste Weise nicht nur die sozialen Medien, sondern beispielsweise in Form der allwöchentlichen PEGIDA-Demonstrationen auch das Straßenbild bayerischer Städte prägt, aufs Schärfste. Denn unsere Demokratie ist nicht erst dann bedroht, wenn Gewalttaten von Neonazis öffentliches Aufsehen erregen. Islam- und geflüchtetenfeindliche Hetze gefährdet das demokratische Klima und bildet den Nährboden für entsprechende Gewalttaten. Rechtsextreme, rassistische und antisemitische Einstellungen stellen kurz- und langfristig nicht nur eine Gefahr für einzelne explizit bedrohte Personengruppen dar sondern für unsere Demokratie als Ganzes. Vielerorts stellen sich zivilgesellschaftliche Initiativen, viele engagierte Menschen in Kommunen, Behörden, Parteien, Vereinen, Verbänden, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dem Hass entgegen und leisten unschätzbar wertvolle Arbeit für unsere Demokratie. Ihren Einsatz zur Stärkung unserer Demokratie unterstützen wir ausdrücklich und sagen Danke. Diesen Einsatz für eine offene und tolerante Gesellschaft gilt es gemeinsam zu unterstützen, um damit unsere Demokratie zu stärken. Wir wissen, die beste Antwort auf die rechte und rassistische Gesinnung ist eine weltoffene Grundeinstellung und ein Umgang, bei dem jedem Menschen vorurteilsfrei und hilfsbereit begegnet wird. Seite 2

7 Dem Hass keine Chance geben! Rechtsextremismus und Rassismus entschieden und engagiert entgegen treten Menschlichkeit statt Hass ist das Gebot der Stunde für alle demokratischen Kräfte! Wir Grüne fordern deswegen: die Bekämpfung des wachsenden Rechtsextremismus mit zur obersten Priorität der bayerischen Sicherheitsbehörden zu machen; im Rahmen einer Aufgabenkritik die Ressourcen der Polizei dementsprechend neu zu verteilen; Konsequenzen aus der NSU-Aufklärung beim Verfassungsschutz und den Ermittlungsbehörden zu ziehen; landesweite Notfallpläne zum Schutz von bedrohten Einrichtungen, insbesondere von Geflüchtetenunterkünften, zu erarbeiten; bei der Vergabe von Aufträgen an private Sicherheitsdienste in Geflüchtetenunterkünften klare Vorgaben zur Qualifizierung des Personals und zur Einhaltung von umfangreichen Qualitätsstandards zu erstellen; den intensiveren Austausch zwischen Bundes- und Landeskriminalämtern sowie den Verfassungsschutzbehörden zu rechter Gewalt und deren Erscheinungsformen, um frühzeitig auf Probleme reagieren zu können. Nachholbedarf gibt es hier insbesondere im frühzeitigen Erkennen politisch motivierter Straftaten. den Ermittlungs- und Fahndungsdruck auf die rechte Szene weiter zu erhöhen, um damit die bereits begangenen Taten schneller aufzuklären und potenzielle Nachahmer*innen abzuschrecken; die CSU-Regierung auf alle ihr möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Verbot der neonazistischen Gruppierungen Die Rechte und Der III.Weg zu initiieren; eigenständige Aussteigerprogramme für Rechtsextremist*innen zu initiieren eine Bildungsoffensive gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Demokratische und politische Bildung muss früh beginnen. In den Stundentafeln des bayerischen Schulsystems, aber auch im Bereich von Kitas und Kindergärten besteht hier erheblicher Nachholbedarf, ebenso in der Ausbildung der Lehrer*innen, Erzieher*innen und weiterer pädagogischer Fachkräfte. Prävention und Bildungsmaßnahmen sind nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, weswegen wir ihm diese Aufgabe entziehen wollen. ein enges Unterstützungs- und Aufklärungsangebot zum Umgang mit Rassismus und rechter Ideologie in Bildungseinrichtungen, staatlichen Behörden und Verwaltungen sowie im breiten Verbands- und Vereinsleben; dass Anbieter von Internetforen und sozialen Netzwerken strafbare Hate Speech schnell prüfen und entsprechend unverzüglich löschen müssen. Urheber*innen müssen stärker als bislang ermittelt und ihre Kommentare zur Anzeige gebracht und geahndet werden; Seite 3

8 Dem Hass keine Chance geben! Rechtsextremismus und Rassismus entschieden und engagiert entgegen treten das bayerische Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu evaluieren und weiterzuentwickeln; eine eigenständige Opferberatung für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt und Diskriminierung in Bayern einzurichten; ein bayerisches Förder- und Aktionsprogramm zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen aufzulegen, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus oder andere Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit engagieren. Seite 4

9 Antrag an den Kleinen Parteitag der bayerischen Grünen am 16. April 2016 in München A4 Leitbild Friedenswissenschaft Antragsteller*in: LAG Hochschule, Forschung, Technologie Beschlussdatum: Antragstext Damit, dass das Denken der Zukunft Kriege unmöglich machen muss, hat einst Albert Einstein seinen Anspruch auch an die Wissenschaft formuliert. Diese soll nicht ohne ethische Grundsätze forschen. Wissenschaftliche Forschung und Lehre trägt nicht nur Verantwortung gegenüber dem Rest der wissenschaftlichen Community, GeldgeberInnen und direkten NutzerInnen der wissenschaftlichen Erkenntnisse, sondern gegenüber der Gesellschaft als Ganzem. Eine solche soziale Verantwortung kann verschiedene Ausprägungen annehmen. So können sich WissenschaftlerInnen primär ethischen Grundsätzen, wie der Gleichwertigkeit aller Menschen verpflichten oder sich etwa die Beseitigung gesellschaftlicher Missstände zur Aufgabe machen. Friedenswissenschaft als Leitmotiv hat, spätestens mit der Mitte des 20. Jahrhunderts und den fortschreitenden Erkenntnissen in der Kernforschung, an Relevanz gewonnen. Friedenswissenschaft beschränkt sich nicht nur auf Sozial- oder Geschichtswissenschaften, die die Umstände der Entstehung von Konflikt und Frieden untersuchen, sondern wirkt in alle Fachdisziplinen hinein. Das Leitbild der Friedenswissenschaft greift schon an den Grundlagen des Wissenschafssystems an. Jede Disziplin sollte die ethisch-philosophischen Grundlagen seiner eigenen Fachkultur auch in die eigene Arbeit miteinbeziehen. Wir sehen es daher als unerlässlich an, ethische Grundlagen in jeglicher wissenschaftlichen Ausbildung zu vermitteln. Sie sind die Grundlagen, damit eine Disziplin später auf ethische wie technische Voraussetzungen zur Abschätzung der Folgen beispielsweise einer Technologie oder einer Wirtschaftstheorie zurückgreifen kann. Öffentliche Forschung muss sich dem gesellschaftlichen Leitbild der Friedenswissenschaft verpflichtet fühlen! Ein bedeutsamer Hebel besteht dabei in der Vergabe öffentlicher Drittmittel. Wissenschaftsgesellschaften wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft sollten dieses Leitbild ebenso übernehmen, wie sie bereits Frauenförderung und Diversity unterstützen. In diesem Kontext müssen auch konkret Instrumente wie Transparenz und Zivilklauseln vorangetrieben werden. Transparenz an bayerischen Hochschulen schaffen Damit die öffentliche Forschung dem Leitbild der Friedenswissenschaft gerecht werden kann, muss die Annahme von Drittmittelprojekten an Hochschulen und Universitäten transparenter gestaltet werden. Nur wenn alle Interessensgruppen innerhalb und außerhalb der Hochschulen detaillierte Informationen über die laufenden Forschungsprojekte erhalten, kann projektbegleitende Folgenabschätzung und die Diskussion ethischer Bedenken gewährleistet werden. Dafür muss das bayerische Hochschulgesetz um umfassende Offenlegungspflichten und Transparenzvorschriften für Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen ergänzt werden.

10 Leitbild Friedenswissenschaft Wir wollen, dass Hochschulen zukünftig öffentliche Register zu ihren laufenden und geplanten Projekten führen müssen. In diesen soll der Auftraggeber samt Geschäftsfeld der Abteilung, Titel des Projektes, Zielsetzung, Projektzeitraum bzw. Vertragslaufzeit, Finanzvolumen und Informationen zu Geheimhaltungsverpflichtungen bereits vor Projektbeginn aufgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse aus dem angegebenen Geschäftsfeld klar hervorgeht. Bei der öffentlichen Nennung des genauen Projektnamens können auf begründeten Antrag hin zeitlich befristete Ausnahmen gewährt werden. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen Der freie Zugriff der Gesellschaft auf öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen, sollte selbstverständlich sein. Solch eine Pflicht zur offenen Publikation würde zu der geforderten Transparenz beitragen. So könnten sowohl WissenschaftlerInnen als auch die interessierte Öffentlichkeit Klarheit über Richtung und Ergebnisse der Forschungsarbeit erlangen. Eine Verpflichtung zur kostenfrei zugänglichen Zweitveröffentlichung (Open Access) für alle Arbeiten, die im öffentlich finanzierten Wissenschaftsbetrieb entstanden sind, sieht beispielsweise auch das Hochschulgesetz im Nachbarland Baden-Württemberg bereits jetzt vor. Zivilklauseln fördern Zivilgesellschaft an der Hochschule unterstützen Wir wollen so genannte Zivilklauseln als freiwillige Selbstverpflichtungen der Hochschulen zum Verzicht auf Rüstungsforschung fördern. An vielen bayerischen Hochschulen gibt es Initiativen, sowohl vonseiten Studierender als auch von Lehrenden, die solche Selbstverpflichtungen fordern. Diese lokalen Bündnisse sollen Unterstützung durch die Politik erhalten um zivile und friedliche Forschung an Bayerns Hochschulen zu fördern. Eine Zivilklausel könnte, neben der von uns geforderten Pflicht zur Offenlegung und Transparenz, für die Hochschulen einen Verzicht auf rüstungsnahe Forschung bedeuten. Zur Bestimmung, ob Projekte vorrangig militärischen Zwecken dienen oder dienlich sein können, sollten die Hochschulen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung Prüfgremien einrichten, die sich nicht vorrangig mit den rein fachlichen Aspekten, sondern vor allem mit ethischen Fragestellungen beschäftigen sollen nach den Vorbildern der Ethikkommissionen, die vor allem im medizinischen Forschungsbereich verbreitet sind. In diesen Gremien sollten alle an der Hochschule vertretenen Statusgruppen (HochschullehrerInnen, wissenschaftlicher Mittelbau, Studierende, nichtwissenschaftliches Personal) paritätisch an der Entscheidungsfindung beteiligt sein. Um auch von öffentlicher Hand Anreize für die Einführung von Zivilklauseln zu schaffen, wäre es möglich, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu ziviler und friedlicher Forschung als Bonus bei der Vergabe öffentlicher Drittmittel etwa von der Deutschen Forschungsgemeinschaft anrechenbar zu machen. Nicht zuletzt sollte auch der Freistaat selbst in seinen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen auf eine friedliche Ausrichtung der Forschung an bayerischen Forschungseinrichtungen pochen. Wir fordern deshalb: Die Vergabe öffentlicher Drittmittel soll an das Leitbild der Friedenswissenschaft gekoppelt werden Seite 2

11 Leitbild Friedenswissenschaft Ethische Grundlagen und Folgenabschätzung gehören in das Curriculum jeglicher wissenschaftlicher Ausbildung Über eine Transparenzklausel sollen Forschungsvorhaben im Freistaat detailliert offengelegt werden Durch eine Verpflichtung auf Open-Access-Standards soll auch die Öffentlichkeit von Forschungsergebnissen profitieren Die Einführung von Zivilklauseln an bayerischen Hochschulen soll von der Politik gefördert werden Die Einführung paritätisch besetzter Prüfgremien zur Umsetzung der Zivilklauseln Seite 3

12 Antrag an den Kleinen Parteitag der bayerischen Grünen am 16. April 2016 in München A5 Aktionsplan Inklusion B90/DIE GRÜNEN in Bayern Antragsteller*in: Michael Gerr (KV Würzburg-Stadt), Wiebke Richter (KV Regensburg), Constanze Kobell (KV München Stadt), Marlene Schmid-Krammer (KV Memmingen), Sofie Langmeier (KV München Stadt), Helmut Lauterwasser (KV München Stadt), Oswald Utz (KV München Stadt), Matthias Grünberg (KV Würzburg-Stadt), Thomas Odewald (KV Bayreuth Stadt), Robert Neuhauser (KV Augsburg Land), Gregor Schlicksbier (KV Ebersberg), Georg Nitsche (KV München Stadt), Michael Frey (KV Augsburg-Land), Kerstin Täubner- Benicke (KV Starnberg), Annemarie Probst (KV Augsburg Land), Harald Fleischmann (KV München Stadt), Lydia Bauer-Hechler (KV Fürth), Heidi Terpoorten (KV Dillingen), Klaus Trunzer (KV Kempten), Helga Mandl (KV Traunstein) Antragstext Der Landesvorstand bereitet federführend und koordinierend die Erstellung eines Aktionsplan Inklusion B90/DIE GRÜNEN in Bayern zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention unter den folgenden Maßgaben vor: 1. Der Aktionsplan beinhaltet eine Stärken- und Schwächenanalyse bei den bayerischen Grünen sowie Maßnahmenempfehlungen insbesondere zu den Feldern Politische Teilhabe, Barrierefreiheit sowie Arbeit und Beschäftigung. 2. Der Aktionsplan umfasst als Untersuchungsgegenstand die Landes-, Bezirks- und Kreis-/Ortsverbandesebene der Partei sowie die Mandatsstrukturen in ganz Bayern. 3. Der Landesvorstand prüft die Beauftragung eines Sozialinstituts zur Unterstützung bei der Erstellung des Aktionsplans. 4. Mitglieder mit Behinderungen sowie die LAG Inklusion und Behindertenpolitik werden bei der Erstellung des Plans beteiligt. 5. Der Entwurf des Aktionsplans Inklusion soll möglichst der nächsten Landesversammlung oder spätestens dem nächsten Kleinen Parteitag als Antrag vorgelegt werden. Begründung Die bayerischen Grünen stehen politisch zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention und den daraus folgenden Verpflichtungen auf allen staatlichen Ebenen. Das schließt auch die eigene Partei ein. In der Landessatzung sind bereits Regelungen zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen enthalten, nämlich für die Landesversammlung und den Kleinen Parteitag. Dennoch gibt es auch bei uns noch viele Mängel: Büros und Versammlungsorte sind nicht immer barrierefrei. Behinderte Menschen in Amt oder Mandat kommen selten vor; ähnliches gilt für Beschäftigte. Die grüne Partei könnte für viele behinderte Menschen politisch noch attraktiver sein, wenn auch unsere Strukturen noch besser wären. Ein Aktionsplan für die Grünen in Bayern ist sinnvollerweise nicht nur auf einer Ebene anzusiedeln, sondern besser übergreifend, auch wenn die Entscheidungen, z.b. für barrierefreie Büros oder Satzungsergänzungen in der jeweiligen Zuständigkeit erfolgen müssen. Deshalb soll die Landesebene, ähnlich wie z.b. bei Wahlkämpfen, koordinierend wirken; die Empfehlungen des Aktionsplans richten sich dann an die jeweiligen Zuständigen. Ein Aktionsplan mit einer möglichst umfassenden Analyse und

13 Aktionsplan Inklusion B90/DIE GRÜNEN in Bayern konkreten Maßnahmeempfehlungen ist ein bewährtes Instrument und auch geeignet für uns Grüne, um zu zeigen, dass wir nicht nur schön reden, sondern auch bereit sind zu handeln. Zu prüfen ist, ob der Landesvorstand bzw. die Landesgeschäftsstelle die Erstellung des Aktionsplans alleine stemmen kann oder ob hierzu Unterstützung von außen etwa durch ein Sozialinstitut angezeigt ist, z.b. um die notwendigen Erhebungen und Befragungen durchzuführen. Seite 2

14 Antrag an den Kleinen Parteitag der bayerischen Grünen am 16. April 2016 in München A6 Atomkraftwerke besser gegen Terroranschläge schützen - europäischen Atomausstieg einleiten Antragsteller*in: Dieter Janecek (KV München-Stadt), Stefan Schmidt (KV Regensburg-Stadt), Katrin Habenschaden (KV München-Stadt), Gudrun Lux (KV München-Stadt), Patrick Friedl (KV Würzburg-Stadt), Martin Heilig (KV Würzburg-Stadt), Markus Büchler (KV München- Land), Beppo Brem (KV München-Stadt), Alexander König (KV München-Stadt), Thomas Vizl (KV Schweinfurt), Rudi Seibt (KV Bad Tölz/Wolfratshausen), Matthias Lewin (KV Haßberge), Birgit Mooser-Niefanger (KV Freising), Reginhard von Hirschhausen (KV Schweinfurt), Karl Bärnklau (KV Weiden), Udo Philipp (KV München-Stadt), Heiner Schmidt (KV Kitzingen), Andrea Schuch-Leitl (KV Weiden), Stephan Link (KV Würzburg-Stadt), Josef Schmid (KV Würzburg-Stadt), KV Dillingen, Heidi Terpoorten (KV Dillingen), Maximilian Deisenhofer (KV Günzburg) Antragstext Die Terrorangriffe vom 22. März 2016 in Brüssel haben uns schockiert und mit tiefer Trauer erfüllt. Unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen der 35 getöteten Menschen sowie den hunderten Verletzten und ihren Familien. Vor terroristischen Anschlägen kann es keine absolute Sicherheit geben, gerade für das Wohl der Bevölkerung kritische Infrastrukturen müssen wir aber bestmöglich schützen. Mit großer Sorge nehmen wir daher zur Kenntnis, dass im Umfeld der IS-Terroristen offenbar Anschlagspläne auf belgische oder französische Atomkraftwerke (AKW) geprüft wurden und möglicherweise auch weiterhin verfolgt werden. So wurde unter anderem der Direktor des Zentrums für Nuklearenergie monatelang observiert, und in den Jahren 2012 bis 2014 arbeitete ein belgischer Dschihadist unbehelligt als Sicherheitstechniker im Hochsicherheitsbereich des Atomkraftwerks Doel. An ebendiesem AKW kam es nach Einschätzung der belgischen Atomaufsichtsbehörde im Sommer 2014 im nicht-nuklearen Teil der Anlage zu einem bislang unaufgeklärten Sabotageakt. Seit 2014 wurden sowohl französische als auch belgische Atomkraftwerke, darunter Uralt-AKW wie Fessenheim und Cattenom (beide Frankreich) oder Doel (Belgien), mehrere Dutzend Male illegaler Weise von Drohnen überflogen. Die Herkunft der Drohnen und die Hintergründe der Flüge konnten bislang nur teilweise aufgeklärt werden. Auch wenn zumindest bisher von den Drohnen selbst für die Sicherheit von Atomkraftwerken nur ein geringes Risiko ausgeht, ist es dennoch beunruhigend, dass anonyme Drohnen trotz Verbots wiederholt die Anlagen von Atomkraftwerken überfliegen und auskundschaften konnten. Nach wie vor ist die Sicherung europäischer AKW gegen mögliche Flugzeugabstürze oder Angriffe mit Helikoptern unzureichend. Für kein deutsches Kernkraftwerk ist nachgewiesen, dass es den Absturz einer mittleren oder gar großen Verkehrsmaschine standhielte. Die Gefahr, die von französischen oder belgischen Schrottreaktoren auch und gerade für die bayerische Bevölkerung ausgeht, wurde zu lange unterschätzt. Die Bayerische Staatsregierung schaut hier bislang tatenlos zu. Das unterfränkische Aschaffenburg liegt beispielsweise näher am belgischen Tihange als am tschechischen Temelin. Und auch die Entfernung von Augsburg zum französischen Schrottreaktor Fessenheim ist geringer als die zum umstrittenen AKW Temelin. Wenn man dann noch mit einbezieht, dass in Bayern der Wind hauptsächlich von Westen her weht, dann sind die grenznahen französischen wie auch die belgischen AKW mindestens so bedrohlich für Bayern wie Temelin.

15 Atomkraftwerke besser gegen Terroranschläge schützen - europäischen Atomausstieg einleiten Vor den Gefahren der Atomkraft haben wir Grüne seit Jahrzehnten gewarnt, die Gefahr ist nicht neu. Die besondere Gefahr aber, die von Atomkraftwerken als möglichen Anschlagzielen von Terroristen ausgeht, ist nach allem, was wir derzeit wissen, real und macht einen schnellen und konsequenten europaweiten Atomausstieg nur noch dringlicher. Wir bayerischen Grünen fordern deshalb: Die deutsche Bundesregierung wie auch insbesondere die Bayerische Staatsregierung müssen sich gegenüber Belgien und Frankreich energisch für eine sofortige Stilllegung der problematischen Altreaktoren Fessenheim, Cattenom, Tihange und Doel einsetzen. Mit der schnellstmöglichen Abschaltung des besonders anfälligen AKW Gundremmingen gehen Bayern und Deutschland hier mit gutem Beispiel voran. Noch in diesem Jahr muss auf europäischer Ebene ein Atomgipfel stattfinden mit dem klaren Ziel, möglichst schnell eine möglichst große Zahl europäischer Atomkraftwerke abzuschalten, dabei vorrangig solche mit besonders mangelhafter Sicherheitsauslegung und einer besonderen Anfälligkeit für mögliche Terrorangriffe vom Netz zu nehmen, und auch die Förderpolitik für Atomkraft in der EU endlich und nachhaltig zu beenden. Solange auch nur noch ein einziges AKW im Betrieb ist, müssen sämtliche Sicherheitskonzepte verschiedene denkbare terroristische Angriffe berücksichtigen, seien es mögliche Angriffe mit Drohnen, mit entführten Flugzeugen oder Helikoptern, durch Sabotage, Manipulationen der IT- Infrastruktur oder durch bewaffnete Angreifer*innen von außen. Für alle atomaren Zwischenlager und Lager müssen umgehend umfassende Schutzkonzepte gegen mögliche terroristische Angriffe entwickelt werden. 30 Jahre nach Tschernobyl und 5 Jahre nach Fukushima und angesichts neuer Sicherheitsbedrohungen muss allen verantwortlichen Akteur*innen klar sein, dass Atomenergie für eine sichere Energieversorgung so überflüssig wie schädlich ist. Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung müssen sich deshalb nachdrücklich dafür einsetzen, dass es innerhalb der EU zu keinem Neubau von Atomkraftwerken kommt, es künftig ausgeschlossen ist, dass EU-Gelder in den Bau neuer AKW fließen, und dass die EU ein geregeltes Ende der Atomkraft, bei sofortiger Abschaltung aller Hochrisikoreaktoren, in den EU-Mitgliedstaaten einfordert. Seite 2

16 Antrag an den Kleinen Parteitag der bayerischen Grünen am 16. April 2016 in München A7 3. Startbahn endgültig beerdigen Antragsteller*in: Katharina Schulze, Helga Stieglmeier, Beate Walter-Rosenheimer, Christian Magerl, Markus Büchler, Lena Satzger, Christian Hierneis, Sebastian Weisenburger, Beppo Brem, Barbara Fuchs, Andreas Lösche, Claudia Bosse, Matthias Lewin, Christine Schoerner, Marese Hoffmann, Achim Liebl, Christoph Sticha, Manuel Eberhard, Klaus Fenzl, Ursula Gessner, Georg Nitsche, Antje Wagner, Dagmar Mosch, Walter Voit, Susanne Zwanzger, Philipp Messner, Albert Hartl, Anton Speierl, Doris Kraeker, Albert Hartl, Manfred Sengl, Andreas Kirchgessner, Gerald Geßner, Gerhard Blahusch, Ulrike Frank-Mayer, Gisella Gigliotti, Alexander König Antragstext Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf: Bürgervotum ernst nehmen! 3. Startbahn endgültig beerdigen! Begründung Am hat die Münchner Bevölkerung entschieden und sich klar gegen eine 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen ausgesprochen. Durch den Bürgerentscheid ist klar: Die Landeshauptstadt München als Gesellschafter der FMG stimmt gegen den Bau der 3. Start- und Landebahn. Da in der Gesellschafterversammlung Beschlüsse für größere Ausbauvorhaben einstimmig fallen müssen, ist der geplante Ausbau damit vom Tisch. München hat wiederholt erklärt, sich an das Votum gebunden zu fühlen. Darüber hinaus sprechen auch die Fakten eine deutliche Sprache: Es gibt keinen Bedarf für eine 3. Startund Landebahn. Wir Grüne haben den Widerstand von Anfang an unterstützt, am Erfolg des Münchner Bürgerentscheids waren wir maßgeblich beteiligt. Auch heute noch brauchen die Menschen in der Flughafenregion unsere Solidarität: Das Damoklesschwert der 3. Bahn lähmt die unmittelbar betroffenen Kommunen und belastet die Anwohner*innen enorm. Nur eine endgültige Absage der Ausbaupläne kann hier endlich wieder Planungssicherheit herstellen. Die bayerische Staatsregierung muss endlich den Bürgerwillen, der sich auch in Unterschriften einer bayernweiten Massenpetition zeigt, akzeptieren und im Sinne der Menschen und der Umwelt die Ausbaupläne beerdigen.

17 Antrag an den Kleinen Parteitag der bayerischen Grünen am 16. April 2016 in München A8 Ausbildungsgarantie auch für Geflüchtete umsetzen Antragsteller*in: Beate Walter-Rosenheimer (KV Fürstenfeldbruck), Thomas Gehring (KV Oberallgäu), Barbara Fuchs (KV Fürth), Susanne Zwanzger (KV FFB), Alexander Reichert (KV FFB), Lena Satzger (KV FFB), Andreas Kirchgessner (KV FFB), Manfred Sengl (KV FFB), Gerhard Blahusch (KV FFB), Albert Hartl (KV FFB), Gisella Gigliotti (KV FFB), Ursula Geßner (KV FFB), Gerald Geßner (KV FFB), Walter Voit (KV FFB), Philipp Messner (KV FFB), Jan Halbauer (KV FFB), Manuel Eberhard (KV FFB), Andreas Lösche (KV Bamberg), Maria Kalin (KV Passau), Mücahit Tunca (KV München), Matthias Ernst (KV Straubing), Michael Mittag (KV Regensburg), Matthias Lewin (KV Haßberge), Christine Kamm (KV Augsburg- Stadt), Manfred Hierdeis (KV Fürth) Antragstext Jeder junge Mensch in Deutschland hat das Recht auf eine gute Ausbildung. Dieser Anspruch muss auch für Geflüchtete gelten. In einem ethnisch und kulturell vielfältigen Einwanderungsland wie Deutschland darf Herkunft nicht über Zukunft entscheiden. Junge Geflüchtete brauchen nicht nur ein Dach über dem Kopf, Essen und medizinische Versorgung, sondern auch breiten Zugang zu Bildung und Qualifizierung. Nach allen bisherigen Erfahrungen sind die meisten jungen Geflüchteten hoch motiviert, etwas zu lernen, sie wollen insbesondere die deutsche Sprache und berufliches Praxiswissen erwerben. Wenn aus der großen Herausforderung der Integration hunderttausender Schutzsuchender in Kitas, Schulen, Berufsschulen, Universitäten und Betriebe eine Erfolgsgeschichte werden soll, müssen wir jetzt die Weichen richtig stellen. Die Berufliche Bildung wird in diesem Prozess eine wichtige Rolle einnehmen. Sie bietet nicht nur grundsätzlich hervorragende Berufsperspektiven und damit die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben, sondern ist wegen ihrer praxisnahen Ausrichtung zugleich auch besonders geeignet, um junge Menschen mit Fluchtgeschichte in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu integrieren. Obwohl weitgehende Einigkeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Beruflichen Bildung darüber besteht, dass ausbildungsinteressierte Geflüchtete und ausbildende Betriebe besser als bisher unterstützt werden müssen, sind die sozial- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen nach wie vor ungenügend. So verhindert beispielsweise die mangelhafte Regelung zum Bleiberecht während der Berufsausbildung noch immer, dass Betriebe und junge Asylsuchende und Geduldete zusammenfinden. Zugleich führt die allzu zögerliche Öffnung von Integrationskursen und berufsvorbereitenden bzw. ausbildungsbegleitenden Unterstützungsleistungen dazu, dass nur ein geringer Anteil der Geflüchteten die Möglichkeit zum Spracherwerb und sozialpädagogischer sowie fachlicher Unterstützung erhält, obwohl ein Großteil von ihnen auf absehbare Zeit in Deutschland bleiben wird. Aber auch für Jugendliche, die möglicherweise nicht dauerhaft in Deutschland bleiben, ist es wichtig, dass sie die Zeit hier nutzen, um zu lernen und eine Ausbildung zu absolvieren. Ohne passgenaue Bildungsangebote wird aber kaum ein junger Geflüchteter den Sprung in die Ausbildung schaffen. Aus unserer Sicht ist es ist nicht nur die Aufgabe, sondern sogar die Plicht verantwortungsvoller Politik, auch jungen Menschen mit Fluchtgeschichte die Chance auf Bildung, Arbeit und eine bessere Zukunft zu ermöglichen.

18 Ausbildungsgarantie auch für Geflüchtete umsetzen Sprachförderung, Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, der Zugang zu ausbildungsvorbereitenden und -unterstützenden Hilfen, betrieblichen Praktika sowie sozialpädagogischen und psychologischen Betreuungsangeboten sind aber vor allem dann erfolgreich, wenn sie gebündelt werden und im Sinne einer modularen Unterstützungsstruktur flexibel auf die jeweiligen Bedarfe der jungen Menschen reagieren können. Das Rad muss dabei nicht neu erfunden werden. Eine solche Ausbildungsvorbereitungsphase für Geflüchtete sollte vielmehr als angepasste Einstiegsqualifizierung (EQ) betriebliche Praktika mit intensiver Sprachförderung und sozialpädagogischer Unterstützung verknüpfen und allen Interessierten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus entweder parallel oder direkt im Anschluss an die Integrationskurse offen stehen. Wir fordern bayerische Staatsregierung und Bundesregierung deshalb auf, das Recht auf Ausbildung für alle jungen Menschen in Deutschland unabhängig vom Aufenthaltsstatus umzusetzen: 1. Aufenthaltsrechtliche Hürden beseitigen Motivierten lern- und ausbildungsinteressierten jungen Menschen darf der Weg zur Fachkraft nicht durch aufenthaltsrechtliche Hürden verstellt werden. Alle Asylsuchenden und Geduldeten, die eine betriebliche oder vollzeitschulische Ausbildung beginnen, sollen deshalb für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung und einer anschließenden Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies entspricht auch dem berechtigten Interesse der Betriebe, ihre Auszubildenden nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss weiterbeschäftigen zu können. Asylsuchenden, die bereits während ihres Asylverfahrens an der Ausbildungsvorbereitungsphase teilnehmen, muss im Falle einer negativen Entscheidung im Asylverfahren eine Ermessensduldung ausgesprochen werden können, damit sie ihren Weg in die berufliche Zukunft nicht vorzeitig abbrechen müssen. Auch für Asylsuchende, die absehbar keine Chance auf Anerkennung im Asylverfahren haben, weil sie etwa aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommen, ist ein Spurwechsel für die Aufnahme einer Berufsausbildung zu ermöglichen. 2. Sozialrechtliche Hürden abbauen Von der Erstregistrierung bis zur Entscheidung im Asylverfahren müssen Asylsuchende oft monate-, teilweise sogar jahrelang untätig warten. Während dieser Zeit haben sie in der Regel weder Zugang zu Integrationskursen noch zu den Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Das ist nicht nur für die Betroffenen selbst höchst problematisch, sondern auch integrationspolitisch fatal. Um eine schnelle und umfassende Integration durch Bildung und Qualifizierung zu ermöglichen, sollen auch Asylsuchende und Geduldete von Beginn an Zugang zu allen notwendigen Sprach- und Förderangeboten erhalten. 3. Beratung und Berufsorientierung von Anfang an Jede Ausbildung beginnt mit guter Beratung. Insbesondere Ausländerinnen und Ausländer mit Fluchtgeschichte wissen oft nichts über das deutsche Berufsbildungssystem und die hervorragenden Perspektiven, die eine Ausbildung mit sich bringt. Zudem stehen viele der Geflüchteten unter dem Druck, Geld verdienen zu müssen, um ihre fluchtbedingten Schulden zu bezahlen oder ihre Familien in den Herkunftsländern zu unterstützen. Bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung sollten deshalb rechtsübergreifende Kompetenzteams aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter, Arbeitsagenturen und Seite 2

19 Ausbildungsgarantie auch für Geflüchtete umsetzen Jugendhilfe gemeinsam mit den Sozialpartnern umfassend über Berufsbilder, Ausbildungswege und Karrierechancen informieren und für die berufliche Bildung werben. 4. Berufliche Schulen stärken Mit den BAF-Klassen (Berufsintegrationsjahr 1 und 2) und anderen Maßnahmen leisten berufliche Schulen bereits einen wichtigen Beitrag zur schulischen Integration von schulpflichtigen Geflüchteten. Auch wenn es eine Berufsschulpflicht in Bayern für Geflüchtete bis zum 21. (in Ausnahmefällen bis zum 25.) Lebensjahr gibt, reicht das derzeitige Angebot allenfalls für bis zu 40 % der Jugendlichen. Das heißt, der Freistaat kommt seiner Pflicht nicht nach. Berufsschulpflicht heißt: Ein Angebot für 100 Prozent der jungen Geflüchteten schaffen. Deshalb fordern wir, die BAF-Klassen entsprechend auszubauen. Die Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in diesen Klassen brauchen faire und dauerhafte Arbeitsverträge, die Berufsschulen müssen für ihren Aufwand besser unterstützt werden und ihre strukturelle Unterfinanzierung muss beendet werden. Deshalb brauchen wir einen Ausbauplan für besser ausgestattete berufliche Bildung in Bayern. Auch der Bund ist hier in der Pflicht und muss die Länder mit einem bundesseitigen Ausbauprogramm für die beruflichen Schulen finanziell unterstützen. Damit der Eintritt in eine berufliche Ausbildung und erfolgreiches Absolvieren einer Ausbildung gelingen, bedarf es eines entsprechenden Unterstützungsangebotes mit entsprechender Sprachförderung (u.a. Berufssprache). Dies muss von der Staatsregierung in Kooperation mit den jeweiligen Partnern (Arbeitsagentur, Bildungsträger, Kammern, Betrieben) eingerichtet werden. 5. Sprach- und Bildungsangebote mit betrieblicher Praxis kombinieren Junge Geflüchtete bringen sehr unterschiedliche Qualifikationen und Interessen mit. Darauf muss eine weitsichtige Förderstruktur antworten können. Erfolgreiche Projekte haben gezeigt, dass Geflüchtete und Betriebe vor allem dort zusammenfinden, wo sie über betriebliche Praktika die Möglichkeit haben, sich kennenzulernen. Um junge Geflüchtete bestmöglich auf die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule vorzubereiten, muss deshalb das Instrument der Einstiegsqualifizierung um intensive allgemeine und berufsbezogene Sprachförderung ergänzt werden. Auch bei der konkreten Ausgestaltung der Sprachkurse sollten die ausbildenden Betriebe miteinbezogen werden. Eine solche praxisnahe Ausbildungsvorbereitungsphase muss allen Geflüchteten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus offenstehen. 6. Arbeitsmarktzugang erleichtern Wir müssen die Potentiale älterer oder bereits qualifizierter Geflüchtete besser erkennen und nutzen. Wir wollen eine bessere Koordinierung der Zuständigkeiten der Anerkennung von Qualifikationen. Insbesondere Teilqualifikationen und nichtformelle Qualifikationen müssen besser anerkannt werden können. Angebote für Anpassungs- und Nachqualifizierungen müssen entwickelt, ausgebaut und, wo vorhanden, deutlich verbessert werden. Arbeitsverbote während der Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung und sonstige integrationshemmende Einschränkungen, wie etwa die Wohnsitzauflage für Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder die Vorrangprüfung sind abzuschaffen. Seite 3

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