Einzelheiten des Netzanschlusses sind der Anlage Anschluss- und Vertragsdatenblatt (Gas) dieses Vertrages zu entnehmen.

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1 Netzanschlussvertrag (Mitteldruck) Netzanschlusspunkt: nachfolgend Anschlussnehmer genannt. Ebertstraße 30, D Gelsenkirchen Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen Registernummer: HR B 8405 nachfolgend Verteilnetzbetreiber genannt. 1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist 1. die Erstellung des dem Anschlussnehmer in der Anlage Anschluss- Vertragsdatenblatt (Gas) zugeordneten Netzanschlusses an das Verteilnetz des Verteilnetzbetreibers; 2. der Anschluss gastechnischer Anlagen des Anschlussnehmers an das Verteilnetz des Verteilnetzbetreibers. Einzelheiten des Netzanschlusses sind der Anlage Anschluss- Vertragsdatenblatt (Gas) dieses Vertrages zu entnehmen. 2 Vertragsvoraussetzung Sofern es sich bei dem Anschluss um einen Neuanschluss oder eine Anschlussänderung handelt, sind Voraussetzungen für die Wirksamkeit dieses Vertrages 1. das vom Anschlussnehmer angenommene "Angebot zur Anschlusserstellung"/ Angebot zur Anschlussänderung, das diesem Vertrag beiliegt; 2. die Erfüllung der daraus resultierenden Leistungspflichten (Bau Zahlung). 3 Hauptleistungspflichten 1. Der Verteilnetzbetreiber errichtet den Anschluss am Netzanschlusspunkt. 2. Der Verteilnetzbetreiber hält die Netzanschlusskapazität für den Bezug am Netzanschlusspunkt vor. 3. Der Anschlussnehmer ist berechtigt, gastechnische Anlagen an diesen Netzanschluss anzuschließen. 4. Der Anschlussnehmer ist berechtigt, Dritten die Anschlussnutzung des Netzanschlusses bis zur Höhe der Netzanschlusskapazität für den Bezug zu ermöglichen. 5. Der Anschlussnehmer stellt sämtliche Einrichtungen, die für den Netzanschluss erforderlich sind, auf eigene Kosten zur Verfügung. Diejenigen dieser Einrichtungen, die dem Netzanschlusspunkt der in der Anlage Anschluss- Vertragsdatenblatt (Gas) festgelegten Eigentumsgrenze liegen, werden Eigentum des Verteilnetzbetreibers. 4 Anlagen/Weitere vertragliche Regelungen 1. Alle Anlagen in dem beigefügten Anschluss- Vertragsdatenblatt sowie das Anschluss- Vertragsdatenblatt selbst sind Inhalt Bestandteil dieses Vertrages. Die in diesem Vertrag genannten Regelwerke Richtlinien, die nicht beigefügt sind, sind dem Anschlussnehmer bekannt werden von ihm beachtet. 2. Soweit den Vertragspartnern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist gelten ergänzend die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sowie die Ergänzen- 1-3

2 den Bedingungen der zur NDAV in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung die Ergänzenden Bedingungen sind beigefügt. 3. Der Verteilnetzbetreiber ist berechtigt, einen Baukostenzuschuss in voller Höhe der bezogen auf die bereitgestellte Netzanschlusskapazität anteiligen Herstellungskosten der vorgeschalteten Netzanlagen zu verlangen. Die Höhe des vom Anschlussnehmer zu tragenden Baukostenzuschusses wird vom Verteilnetzbetreiber in einem vereinfachten Verfahren ermittelt, welches Mittelwerte der aktuellen Anschaffungs- Herstellungskosten für vorgeschaltete Netzanlangen im gesamten Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers berücksichtigt. Soweit der Anschlussnehmer für einen bestehenden Netzanschluss bereits einen Baukostenzuschuss gezahlt hat, ist der Verteilnetzbetreiber berechtigt, für vom Anschlussnehmer veranlasste Änderungen, z.b. Verstärkungen, der genannten Anlagen, für eine über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Inanspruchnahme der Netzanschlusskapazität durch den Anschlussnehmer oder für die Herstellung eines neuen Netzanschlusses einen weiteren Baukostenzuschuss zu verlangen. Die Höhe des weiteren Baukostenzuschusses wird vom Verteilnetzbetreiber entsprechend 315 ff BGB nach billigem Ermessen unter Zugrelegung des zuvor genannten vereinfachten Verfahrens ermittelt. 4. Der Anschluss von gastechnischen Anlagen sowie der Bezug von Gas über den Entnahmepunkt bedürfen des vorhergehenden Abschlusses eines Anschlussnutzungsvertrages bzgl. dieses Entnahmepunktes. 5. Messung Sofern es sich bei der Messeinrichtung um einen Zähler mit einer Registrierung Speicherung des Lastganges (fortlaufend registrierende Leistungsmessung) handelt, hat die ELE Verteilnetz GmbH das Recht, eine Zählwertfernübertragung (ZFÜ) zu verlangen. Der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer wird hierfür vor Beginn der Anschlussnutzung in unmittelbarer Nähe der Messeinrichtung einen durchwahlfähigen Telekommunikations-Endgeräteanschluss im Festnetz einen Hilfsspannungsanschluss (z.b. für den Anschluss des Modems) unentgeltlich zur Verfügung stellen. Erforderliche technische Arbeiten hat der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer mit der abzustimmen. Bei fehlendem oder nicht termingerecht vor Beginn der Anschlussnutzung verfügbarem Telekommunikationsanschluss ist auch berechtigt, einen Telekommunikationsanschluss im GSM-Netz zu installieren bzw. installieren zu lassen. Die entstehenden Kosten sind vom Anschlussnehmer/Anschlussnutzer zu tragen. Sollte die maximal stündliche Ausspeiseleistung am Netzanschluss 500 Kilowatt übersteigen oder ist die maximale jährliche Entnahme größer als 1,5 Millionen Kilowattsten, so verlangt ELE Verteilnetz GmbH eine Zählwertfernübertragung. Hierzu muss vom Anschlussnehmer/Anschlussnutzer der unter oben beschriebene Telekommunikations-Endgeräteanschluss sowie der Hilfsspannungsanschluss unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (analog dem vorherigen Absatz). Die Art der beim Anschlussnehmer/Anschlussnutzer vorhandenen bzw. zu installierenden Messeinrichtung wird grsätzlich durch festgelegt. Die Ablesung der Messeinrichtung sowie die Bereitstellung der Zählwerte erfolgt grsätzlich durch oder deren Beauftragten. Zu diesem Zweck hat der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer, der bzw. einem im Auftrag dieser handelnden sich ausweisenden Person, den Zutritt zu seinen Räumen zu gestatten. 6. Führt die für vergleichbare Fälle allgemein neue Vertragsbedingungen ein, so ist sie berechtigt, dieselben nach Ablauf von 3 Monaten seit ihrer Mitteilung an den Anschlussnehmer auf das Vertragsverhältnis anzuwenden; innerhalb der 3-Monatsfrist kann der Anschlussnehmer das Vertragsverhältnis jederzeit schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Ablauf eines Monats kündigen 5 Vertragsbeginn Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt läuft auf unbestimmte Zeit. 6 Rechtsnachfolge Die Rechte Pflichten aus dem Vertrag können mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen zu können. Eine Zustimmung des anderen Vertragspartners ist entbehrlich, wenn der Vertrag auf ein gemäß 15 AktG verbenes Unternehmen übertragen wird. 2-3

3 7 Salvatorische Klausel Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Vertragspartner, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn sich aus sonstigen Gründen ein Änderungs- oder Anpassungsbedarf ergibt, insbesondere bei Maßnahmen oder bestandskräftigen Verfügungen der Besnetzagentur. 8 Gerichtsstand Soweit der Anschlussnehmer Kaufmann i.s.d. Handelsgesetzbuches ist, gilt für alle Streitigkeiten aus im Zusammenhang mit dem Vertrag Gelsenkirchen als Gerichtsstand. Das gleiche gilt, wenn der Anschlussnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Anschlussnehmer nach dem Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 9 Datenverarbeitung Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden im Sinne des Besdatenschutzgesetzes vom Verteilnetzbetreiber verarbeitet genutzt. Falls erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligten Unternehmen weitergegeben., den (Unterschrift des Anschlussnehmers) Gelsenkirchen, den i. A. i. A. () 3-3

4 Anlage zum Netzanschlussvertrag (Mitteldruck) Netzanschlusspunkt Anschluss- Vertragsdatenblatt (Gas) Anlagen Zustimmung des/der Grstückseigentümer/s / Anschlusserstellung (Gas) (ggf.) Bestätigung der Annahme des Angebotes zur Anschlusserstellung / Anschlussänderung (Gas) Ortsangabe der Kenanlage (Straße, PLZ Ort) Druck am Netzanschlusspunkt Vom Verteilnetzbetreiber zur Verfügung gestellter Druck (in mbar) Vorzuhaltende Leistung (in kw) Grstückseigentümer (Anschlussnehmer/Dritter) Eigentumsgrenze Wird die Gasdruckregelung -messung nach dem DVGW Arbeitsblatt G459-2 erstellt, ist der Übergabepunkt die Hauptabsperreinrichtung unmittelbar nach Eintritt in das Anschlussnehmergebäude vor der Gasdruckregelung -messung. Alle in Gasflussrichtung dahinter liegenden Anlagen Anlagenteile befinden sich im Eigentum des Anschlussnehmers sind vom Anschlussnehmer zu unterhalten, mit Ausnahme des Gasdruckregelgerätes selbst der Zähl- Messeinrichtung. Bei einer Gasdruckregel- Messanlage nach dem DVGW Arbeitsblatt G 491 ist der Übergabepunkt des Erdgases die Schweißnaht der ersten Flanschverbindung hinter der ausgangsseitigen Absperrarmatur. Dies bedeutet, dass alle vor dieser definierten Stelle liegenden gastechnischen Anlagen Einrichtungen im Eigentum des zuständigen Netzbetreibers der liegen. Alle danach liegenden Anlagen Anlagenteile befinden sich im Eigentum des Anschlussnehmers sind vom Anschlussnehmer zu unterhalten. Wird ein separates Gebäude für die Gasdruckregelung -messung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 491 benötigt errichtet, befindet sich dieses im Eigentum des zuständigen Netzbetreibers. Der Übergabepunkt der Anlage ist in diesem Fall die ausgangsseitige Schweißnaht der Isoliertrennstelle in der Ausgangsleitung., den (Unterschrift des Anschlussnehmers) Gelsenkirchen, den i. A. i. A. () 1-1

5 Anlage zum Netzanschlussvertrag (Mitteldruck Netzanschlusspunkt Zustimmungserklärung des/der Grstückseigentümer(s) bzw. Erbbauberechtigten Anschlusserstellung (Strom) Mit der Herstellung des Anschlusses an das Netz des Verteilnetzbetreibers für den nachfolgend angegebenen Netzanschluss erkläre(n) ich/wir mich/uns als Grstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte(r) einverstanden. Ortsangabe der Kenanlage (Straße, PLZ Ort) Grstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte(r) ist/sind: Name(Nachname, Vorname)/Firma Straße PLZ Ort Telefonnummer Ich/Wir gestatte(n) dem Verteilnetzbetreiber zum Zwecke der örtlichen Versorgung im Rahmen des Erforderlichen Zumutbaren unentgeltlich das Anbringen Legen von Leitungen zur Zu- Fortleitung von Gas über das Grstück, ferner das Anbringen von Leitungsträgern sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen. Die Anlagen des Verteilnetzbetreibers müssen zugänglich vor Beeinträchtigungen Beschädigungen geschützt sein. Des Weiteren dürfen auf der Leitungstrasse keine Gebäude oder bauliche Anlagen errichtet oder tief wurzelnde Bepflanzungen vorgenommen werden. Über Art Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grstücks durch den Verteilnetzbetreiber hat sich der Verteilnetzbetreiber rechtzeitig mit mir/uns zu verständigen. Nach Beendigung des Netzanschlussvertrages gestatte(n) ich/wir dem Verteilnetzbetreiber, seine Anlagen noch drei Jahre unentgeltlich auf dem Grstück zu belassen. Ich/Wir gestatte(n), dass der Verteilnetzbetreiber seine Anlagen innerhalb dieser Frist ungehindert entfernt. Das Eigentum des Verteilnetzbetreibers an sämtlichen auf dem Grstück befindlichen oder noch zu errichtenden Anlagen des Verteilnetzbetreibers erkenne(n) ich/wir an. Vorstehende Verpflichtungen werde(n) ich/wir auf meinen/unseren Rechtsnachfolger übertragen., den (Unterschriften des/der Grstückseigentümer(s) bzw. Erbbauberechtigten) 1-1

6 Anlage zum Netzanschlussvertrag (Mitteldruck) Netzanschlusspunkt Bestätigung der Annahme des Angebotes zur Anschlusserstellung / Anschlussänderung (Gas) Mit dem Inhalt des Angebotes zur Anschlusserstellung vom erklären wir uns einverstanden erteilen Ihnen hiermit den Auftrag zur Herstellung / Änderung des darin spezifizierten Anschlusses., den (Unterschrift des Anschlussnehmers) 1-1

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