Geschäftsbericht Geschäftsjahr 2010

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1 Geschäftsbericht Geschäftsjahr 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten Freiburg im Breisgau

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3 Auf einen Blick Kennzahlen der Gesellschaft Umsatzerlöse 1) Ergebnis vor Ertragsteuern (=EBT) 1) Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (=EBIT) 1) ) EBITDA 1) Konzernjahresergebnis Ergebnis je Aktie EUR 0,64-0,36-3,12-0,50 0,24 0,04 Bilanzsumme Eigenkapital vom Gesamtkapital % 68,3 67,2 57,7 73,0 75,7 88,0 Eigenkapitalrentabilität 1) % 15,5-9,9-59,6-7,8 4,7 1,5 ROI % 10,5-6,1-39,8-5,8 3,8 1,1 Umsatzrendite 1) % 3,4-3,1-20,3-3,6 2,8 0,7 1) Angaben für 2009 und 2008 beziehen sich auf fortgeführte Geschäftsbereiche

4 Inhalt Auf einen Blick 1 Bericht des Vorstandes 2 Bericht des Aufsichtsrates 3 Organe der Gesellschaft Zusammengefasster Konzern-Lagebericht und Lagebericht Rahmenbedingungen und Geschäftsentwicklung 4.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik AG 4.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik Gruppe 4.4 Management/Mitarbeiter 4.5 Vergütungsbericht 4.6 Zusätzliche Angabepflichten gemäß HGB 4.7 Umweltschutz 4.8 Nachtragsbericht 4.9 Risiko- und Chancenbericht 4.10 Prognosebericht 4.11 Erklärung zur Unternehmensführung Finanzbericht 5.1 Konzernbilanz 5.2 Konzern Gewinn & Verlustrechnung 5.3 Gesamtrergebnisrechnung 5.4 Konzern-Kapitalflussrechnung für Eigenkapitalspiegel 5.6 Konzernanhang Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers 5.8 Mehrjahresvergleich Corporate Governance Bericht Bilanzeid Einzelabschluss 8.1 Bilanz 8.2 Gewinn & Verlustrechnung Weitere Informationen Kontakt Unternehmenskalender Impressum 112

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6 1 Bericht des Vorstandes Sehr geehrte Aktionäre, Mitarbeiter und Freunde der Solar-Fabrik AG, das Jahr 2010 war ein besonders erfolgreiches Geschäftsjahr für die Solar-Fabrik AG. Dies trifft insbesondere auf die Ergebnissituation zu, aber auch auf die von der Solar-Fabrik demonstrierte Flexibilität, sich erfolgreich auf sich immer wieder ändernde Rahmenbedingungen einstellen zu können. Das positive Jahresergebnis wurde erwirtschaftet auf Basis eines abatzstarken deutschen Marktes im ersten Halbjahr und eines boomenden italienischen Marktes im zweiten Halbjahr Daneben hatte der französische Markt in dem die Solar-Fabrik AG traditionell gut positioniert ist einen wichtigen Anteil am erfolgreichen Geschäftsverlauf. Während sich unsere regionale Ausrichtung, sowohl bezüglich Vertrieb als auch Produktportfolio unter diesen Randbedingungen vom ersten bis zum vierten Quartal um mehr als 50 % gewandelt hat, haben wir innerbetrieblich intensiv Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung geplant und umgesetzt, alles unter dem Aspekt der weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. In dem Auf und Ab der Quartalsumsätze ist es uns gelungen, die Anzahl unserer Mitarbeiter schrittweise auf ein Niveau zu bringen, das einen gesunden Kompromiss darstellt zwischen Perioden starker Nachfrage einerseits und den in unserer Industrie immer wieder vorkommenden, meist saisonal bedingten, Schwächephasen andererseits. Dieses Anwachsen der Stammbelegschaft beschleunigt auch die Umsetzung der Produktivitätssteigerungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist es uns gelungen, die Produktionskosten durch eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen zu senken. Wir werden diesen Weg auch in 2011 konsequent fortsetzen. 5 Der erfolgreiche Eintritt in den italienischen Markt erfolgte rückblickend betrachtet zum optimalem Zeitpunkt, was sich einerseits in den Ergebnissen niederschlägt und andererseits demonstriert, wie effektiv wir Regionalstrategien um setzen können. Unter dem gleichen Aspekt stellten wir den Markteintritt USA zurück, als wir erkennen mussten, dass der optimale Zeitpunkt für eine Investition noch nicht gekommen war, für die wir im Juli 2010 eine 10 % Kapitalerhöhung durchgeführt hatten. Die Solar-Fabrik AG wird auch weiterhin konsequent mit ihrer neugewonnenen Stärke ihre Marktposition ausbauen und neue Regionen erschließen. In Europa sind dies vor allem die sonnenreichen Mittelmeer-Anrainerstaaten. Hier wurde die Netzparität teilweise bereits erreicht bzw. kann in wenigen Jahren Solarstrom sogar zu wettbewerbsfähigen Kosten produziert werden. Dies eröffnet nicht nur der Photovoltaik Industrie vollkommen neue Perspektiven, sondern ermöglicht eine energiepolitische Diskussion, in der endlich die strategischen Vorteile der Photovoltaik ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt werden. Ich danke unseren Mitarbeitern für ihr Engagement und ihre Flexibilität, ebenso unseren Aktionären für ihre treue Unterstützung. Wir blicken voller Zuversicht in eine Zukunft mit stetig zunehmendem Sonnenstrom. Mit freundlichen Grüßen Günter Weinberger

7 2 Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010 Sehr geehrte Aktionäre, das Geschäftsjahr 2010 war für die Solar-Fabrik AG insbesondere von dem Ausbau der internationalen Vertriebstätigkeit sowie dem weiterhin intensiven Wettbewerbs- und Regulierungsumfeld gekennzeichnet. Der Solar-Fabrik-Konzern hat im Geschäftsjahr 2010 gute Ergebnisse erzielt und die Erwartungen erfüllt. Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner gesetzlichen Beratungs- und Überwachungsfunktion intensiv begleitet. Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit Sonderthemen befasst. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat diesbezüglich regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. 6 Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns einschließlich der Risikosituation. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen wurden im Einzelnen erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wurde vom Vorstand mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Zu den Beschlussvorschlägen und Berichten des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach Gesetz und Satzung erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Im Berichtsjahr fanden insgesamt sieben Präsenzsitzungen und acht Sitzungen im Wege von Telefonkonferenzen für fernmündliche Beschlussfassungen statt. Darüber hinaus wurde in sachlich gebotenen Fällen eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Mit Ausnahme der Sitzung vom 9. November 2010 haben die Aufsichtsratsmitglieder an allen Sitzungen jeweils vollzählig persönlich oder telefonisch teilgenommen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden, in regelmäßigem Kontakt und hat mit ihm die Strategie, die Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie das Risikomanagement beraten. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft lediglich aus drei Mitgliedern besteht, wurden keine Ausschüsse gebildet.

8 Bericht des Aufsichtsrats Im Aufsichtsratsplenum intensiv beratene Themen Gegenstand regelmäßiger Beratungen im Plenum waren die Umsatz-, Ergebnisund Beschäftigungsentwicklung der Solar-Fabrik AG, ihrer Geschäftsbereiche und des Konzerns, die Finanzlage, die wesentlichen Beteiligungs- und Desinvestitionsprojekte sowie Fragen des Risikomanagements und der Compliance-Organisation. Der Vorstand berichtete regelmäßig und umfassend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte sowie die aktuelle Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Compliance- Managements. Der Aufsichtsrat hat sich fortlaufend über die Entwicklung des Unternehmens, insbesondere über die Auswirkungen der Änderungen des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes informieren lassen. In mehreren Sitzungen wurde die künftige Aufstellung des operativen Geschäfts der Solar-Fabrik AG erörtert; außerdem wurde über Vorstandspersonalien entschieden. 7 Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats In der Sitzung vom 8. Februar 2010 hat der Vorstandsvorsitzende die Aufsichtsratsmitglieder über die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands und die Umsetzung der Geschäftsordnung informiert. Der Aufsichtsrat diskutierte gemeinsam mit dem Vorstand die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die strategische Weiterentwicklung der Solar-Fabrik AG sowie der Gruppe. Im Rahmen einer Telefonkonferenz am 25. Februar 2010 wurden Einzelheiten der neu abzuschließenden D&O-Versicherung besprochen, die die gesetzlichen Änderungen bzgl. der Selbstbehalte der Vorstände beinhalten sollte. Die Bilanzsitzung am 30. März 2010 stand ganz im Zeichen des Einzel- und des Konzernabschlusses 2009, die nach eingehender Prüfung und Erörterungen festgestellt bzw. gebilligt wurden. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung der Solar-Fabrik AG am 29. Juni 2010 vorzuschlagen, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen. Am 10. Mai 2010 wurde im Wege einer Telefonkonferenz der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2010 sowie dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Solar-Fabrik AG und der Solar Application GmbH zugestimmt. In der Sitzung vom 15. Juni 2010 wurde ausführlich die Geschäftsentwicklung des 1. Halbjahres und die Aussichten für das 2. Halbjahr diskutiert sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erörtert. Die Unternehmensstrategie, insbesondere die Internationalisierung, und die weitere Investitionsplanung 2010 waren ebenfalls Tagesordnungspunkte. Daneben wurde der Status der Verhandlungen über mögliche Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmit-

9 glieder besprochen. Auch wurde die Sitzung genutzt, um die jährliche Effizienzprüfung durchzuführen. Des Weiteren wurde die Bestellung von Herrn Günter Weinberger zum Vorstand und Vorstandsvorsitzenden verlängert und dem neuen Anstellungsvertrag von Herrn Weinberger zugestimmt. Die Sitzung vom 29. Juni 2010 fand im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2010 statt. Gegenstand war hauptsächlich die Zukunftsperspektive der Tochtergesellschaft Solar Energy Power Pte. Ltd. (SEP) und die weitere strategische Ausrichtung. Am 22. Juli 2010 wurden in einer Telefonkonferenz die Finanzierungssituation und insbesondere der Stand des KfW-Darlehens der Solar-Fabrik AG besprochen. In diesem Zusammenhang wurden auch verschiedene Finanzierungsvarianten vor dem Hintergrund einer Expansion nach Nordamerika diskutiert. 8 In Telefonkonferenzen am 29. Juli 2010 und am 30. Juli 2010 wurde dem Beschluss des Vorstands über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zugestimmt, der Ausgabepreis für die neuen Aktien festgelegt sowie die entsprechende Anpassung der Satzung beschlossen. In der Sitzung vom 17. September 2010 wurden insbesondere die Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage detailliert analysiert und besprochen. Daneben waren die Entwicklung der weltweiten Photovoltaik-Märkte sowie die entsprechenden Entwicklungen in Deutschland und Europa Gegenstand der Diskussion. Gegenstand der Sitzung am 4. Oktober 2010 war neben der Geschäftsentwicklung der ersten drei Quartale der Status der Verhandlungen über den Markteintritt in den USA. Weiterhin wurden das Vergütungssystem des Vorstands sowie die Verlängerung und die Laufzeiten der Vorstandsverträge besprochen. Im Rahmen einer Telefonkonferenz am 5. Oktober 2010 wurde Herr Norbert Binder zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. In der letzten Präsenzsitzung des Jahres 2010 am 9. November 2010 wurden mit den Wirtschaftsprüfern der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg, die Prüfungsschwerpunkte und der Ablauf der Abschlussprüfung festgelegt. Weiterhin war die Verlängerung der in 2011 auslaufenden Vorstandsverträge Gegenstand der Sitzung. Gemeinsam mit den Vorständen wurden die bisherige Geschäftsentwicklung und der Ausblick für das 4. Quartal sowie der Businessplan für das Geschäftsjahr 2011 diskutiert. Der Finanzvorstand erläuterte zudem das System zur Überwachung der Rechnungslegungsprozesse, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements sowie der Compliance-Organisation. In weiteren Telefonkonferenzen des Aufsichtsrats am 17. November 2010 und 1. Dezember 2010 stand unter anderem die Gewährung von Bonuszahlungen für Vorstandsmitglieder zur Diskussion.

10 Bericht des Aufsichtsrats Unternehmensstrategie und Produktportfolio In mehreren Sitzungen hat der Vorstand dem Aufsichtsrat einen Überblick über die Unternehmensstrategie gegeben und diese gemeinsam mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Die Strategie der Konzentration auf die Kernkompetenz als Hersteller von qualitativ hochwertigen Solarstrommodulen wurde in 2010 konsequent und erfolgreich weitergeführt. Im Mittelpunkt der Philosophie steht das Streben nach Premium Solarlösungen mit dauerhaft hohen Erträgen. Dies ist die Voraussetzung, um Kunden eine sichere Investition und langfristige Rentabilität zu garantieren. Insbesondere die Ausweitung des Exportanteils war ein gewichtiger Teil der Unternehmensstrategie. Finanzierung In mehreren Sitzungen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Entwicklung der Liquidität und die Finanzierung des Unternehmens ausführlich erörtert. Das starke Wachstum des Geschäftsvolumens und die damit verbundenen Investitionen in Sachanlagen sowie der Aufbau des Umlaufvermögens haben auch im Geschäftsjahr 2010 erhebliche Finanzmittel absorbiert. 9 Am 29. Juli 2010 hat die Solar-Fabrik AG eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen und am 30. Juli 2010 erfolgreich durchgeführt. Der Gesellschaft flossen hierdurch Bruttomittel von rund 6 Mio. EUR zu. Die Solar-Fabrik AG hat über ein Bankenkonsortium eine Kreditzusage über 16 Mio. EUR aus dem KfW-Sonderprogramm Mittelständische Unternehmen erhalten. Das Gesamtfinanzierungsvolumen teilt sich auf in ein Investitionsdarlehen in Höhe von 6 Mio. EUR und ein Betriebsmitteldarlehen in Höhe von 10 Mio. EUR. Die Kredite haben eine Laufzeit von fünf bzw. drei Jahren. Das Investitionsdarlehen ist voll abgerufen, da die Solar-Fabrik AG auf den bislang nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag in Höhe von 1 Mio. EUR aus dem Investitionsdarlehen verzichtet hat. Die Abruffrist für das Betriebsmitteldarlehen wurde hingegen bis zum 9. September 2011 verlängert. Weiterhin steht ein Schuldscheindarlehen über 5 Mio. EUR zur Verfügung. Mit Hilfe der zusätzlichen Betriebsmittel ist die Solar-Fabrik AG in der Lage, das geplante und anhaltende Wachstum zu finanzieren. Corporate Governance Der Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards im Deutschen Corporate Governance Kodex fortlaufend beobachtet und sich mit den Änderungen befasst. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie ein ausführlicher Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand sind als Bestandteil des Corporate Governance Berichts im Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2010 enthalten. Der Vergütungsbe-

11 richt ist zudem Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts für das Geschäftsjahr Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Entsprechenserklärung nach 161 AktG am 8. März 2010 von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären auf der Website dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Geschäftsjahr 2011 am 7. März 2011 die Entsprechenserklärung verabschiedet und diese den Aktionären ebenfalls auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Solar- Fabrik AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils aktuellen Fassung mit den in der Entsprechenserklärung genannten Ausnahmen und wird ihnen auch zukünftig - mit den genannten Ausnahmen - entsprechen. Billigung des Jahres- und Konzernabschluss 10 Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten sowie der nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Konzernabschluss 2010 nebst dem zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der Gesellschaft wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Solar-Fabrik AG vom 29. Juni 2010 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat von der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg i. Br., geprüft. Der Abschlussprüfer hat jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahres- und der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und waren Gegenstand der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 25. März In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat die Vorlagen in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete und sämtliche ergänzenden Fragen beantwortete, umfassend behandelt. Der Vorstand hat in dieser Sitzung neben den Abschlüssen der Solar-Fabrik AG und des Konzerns und dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern auch das Risikomanagementsystem erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss dementsprechend am 25. März 2011 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

12 Bericht des Aufsichtsrats Personalien Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Laufe des Geschäftsjahres 2010 geändert. Der langjährige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Alfred Ritter, hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats und damit auch sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender mit Wirkung zum 30. September 2010 niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Ritter für die konstruktive Zusammenarbeit und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Auf Antrag des Vorstands wurde Frau Carolin Salvamoser, Tochter des Firmengründers Georg Salvamoser, durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 4. Oktober 2010 zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Mit dieser Bestellung und der anschließenden Wahl von Herrn Norbert Binder zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden war der Aufsichtsrat wieder vollständig und damit voll handlungsfähig. Die Bestellung von Herrn Günter Weinberger zum Vorstand und Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft wurde durch Beschluss vom 15. Juni 2010 um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. 11 Am 27. Januar 2011 wurde die bereits im Geschäftsjahr 2010 diskutierte Ver längerung der Vorstandsbestellung von Herrn Martin Friedrich zum Finanzvorstand (CFO) sowie von Herrn Martin Schlenk, der im Vorstand als Chief Operating Officer (COO) die Bereiche Produktion, Einkauf und Logistik verantwortet, um jeweils zwei Jahre bis zum 30. April 2013 formal beschlossen. Gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegende Interessenkonflikte von Vorstandsoder Aufsichtsratsmitgliedern traten im Berichtsjahr nicht auf. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften Dank und Anerkennung für die im Geschäftsjahr 2010 geleistete Arbeit aus. Sie alle haben auch in 2010 konstruktiv, verantwortungsbewusst und mit hohem persönlichem Engagement zusammengearbeitet. Freiburg i. Br., 25. März 2011 Für den Aufsichtsrat Norbert Binder Aufsichtsratsvorsitzender

13 3 Organe der Gesellschaft Vorstand 12 Günter Weinberger Vorstandsvorsitzender Dr. Freddy Goh Vorstand Technik Martin Friedrich Vorstand Finanzen Martin Schlenk Vorstand Produktion, Einkauf und Logistik Aufsichtsrat Norbert Binder Aufsichtsrat, Rechtsanwalt Gerhard E. Kulbe Aufsichtsrat, Steuerberater Carolin Salvamoser Politik- und Kommunikationswissenschaftlerin

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15 4 Zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br. 4.1 Rahmenbedingungen und Geschäftsentwicklung 14 Erneuerbare Energien in der globalen Energiewirtschaft Erneuerbare Energien spielen eine herausragende Rolle bei der Minderung von Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie Beitrag der Erneuerbaren Energien zu den europäischen Klima schutzzielen bis 2020 vom November 2010 die vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Auftrag gegeben wurde. Die Energieerzeugung aus Erneuer baren Energien ist in allen 27 europäischen Staaten zwischen 1990 und 2007 um etwa 80 % von 760 auf Terawattstunden (TWh) gestiegen. Die Prognosen der EE-Branche für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergeben zusammen bis 2020 einen Anstieg der regenerativen Energieerzeugung um 150 % auf rund TWh. Verglichen mit dem von der EU-Kommission prognostizierten Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020, der eine Energieeffizienzsteigerung von 20 % vorsieht, haben die Erneuerbaren Energien bis dahin bereits einen Anteil von 23,2 %. Damit würden die Erneuer baren Energien das 20 Prozent-Ziel bis zum Jahr 2020 übertreffen. Entscheidend für den Klimaschutz: Für das von der EU selbst gesteckte Ziel von 20 % Emissionsminderung bis zum Jahr 2020 müssen absolut 1,07 Milliarden Tonnen Treibhausgase im Vergleich zum Basisjahr 1990 ein gespart werden. Allein die Erneuerbaren Energien werden jedoch bis zum Jahr 2020 mehr als 1,1 Milliarden Tonnen klimaschädliche Emissionen ver hindern, wenn es zu dem festgelegten Ausbau kommt. Dadurch wird das 20-Prozent-Minderungsziel der EU allein durch die Erneuerbaren Energien übertroffen. Im Juni 2010 wurde vom Institut für Technische Thermodynamik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt eine Energiestudie im Auftrag von Greenpeace und dem European Renewable Energy Council veröffentlicht. Der zu Folge kann durch Effizienzmaßnahmen selbst unter Berücksichtigung des weiterhin schnell wachsenden Energieverbrauchs in Ländern wie China, Indien oder Brasilien der Anstieg des weltweiten Gesamtenergiebedarfs deutlich gebremst werden. Die in der Studie entwickelten Szenarien zeigen, dass bis zum Jahr 2030 der Anstieg des Energieverbrauchs bis auf zirka 115 % des heutigen Bedarfs gebremst werden kann, danach ist ein Rückgang des weltweiten Energiebedarfs möglich. Im Jahr 2050 könnten Erneuerbare Energien dann bis zu 80 % des weltweiten Primärenergiebedarfs bereitstellen. Eine Vorreiterrolle spielt dabei die Stromerzeugung: Im Jahr 2050 können im weltweiten Durchschnitt knapp 95 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden, der Anteil an Erneuerbaren Energien zur Wärmebereitstellung wird dann voraussichtlich bei bis zu 90 % liegen. Im Verkehr tragen laut den Szenarien zunächst Biokraftstoffe, ab 2020 dann ein wachsender Anteil von Elektromobilität zu einer Ablösung der fossilen Rohstoffe bei. Im Advanced Energy [R]evolution Scenario trägt Strom aus erneuerbaren Energien 2050 dann die Hälfte zum Endenergieverbrauch im Transportsektor bei. Kostenvorteile durch Erneuerbare Energien Ein wesentliches Hindernis bei dem schnellen Umbau der Energiesysteme sind die heute zum Teil noch hohen Kosten der Erneuerbaren Energien. Ein steigender Anteil Erneuerbarer Energien führt aber mittel- und langfristig zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten im Vergleich zur fossilen Energieerzeugung. Bei einer Beibehaltung der bisherigen Entwicklung ohne verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien ("Business-as-usual"-Szenario) steigen die Kosten der weltweiten Stromversorgung wegen des ungebremsten Wachstums der Energienachfrage, der steigenden Rohstoffpreise und der Kosten der CO 2 -Emissionen von heute zirka Milliarden US-Dollar pro Jahr auf bis über Milliarden US-Dollar im Jahr Im Advanced Energy [R]evolution Szenario dagegen, mit seinen massiven und frühzeitigen Investitionen in erneuer bare Energien, werden nicht nur die Klimaschutzziele erfüllt, sondern liegen gleichzeitig die Kosten der Stromversorgung im Jahr 2050 um mehr als 40 % unter denen des Business-as-usual -Szenarios.

16 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht Das Potenzial von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz wird in globalen Energieszenarien bislang zu gering bewertet. Zu diesem Ergebnis kommt die von einem Forschungskonsortium um das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erstellte Studie. Die Studie zeigt vielfältige Möglichkeiten auf, wie künftige CO 2 -Emissionen des Energiesektors deutlich reduziert werden können, sie wurde im Dezember 2009 veröffentlicht. Demnach weisen die erneuerbaren Energien weltweit beachtliche, bisher nicht ausgeschöpfte Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz sowie von Verhaltensänderungen auf. Ferner könnten sie eine wesentlich bedeutendere Rolle unter dem Gesichtspunkt Energieeffizienz in der globalen Energieversorgung spielen. Dies wird allerdings nur dann gelingen, wenn Erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen weiterentwickelt werden. Vor allem aber müssen ökonomische, infrastrukturelle und politische Schwierigkeiten überwunden werden. Das technische Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energien beträgt das Zwanzigfache des heutigen Endenergiebedarfs. Das weltweit größte Potenzial zur Stromerzeugung besitzen dabei solare Technologien wie konzentrierende solarthermische Kraftwerke und Photovoltaik. Die Forscher erwarten zudem, dass sich die Kosten für die Stromerzeugung fast aller Technologien zur Nutzung Erneuerbarer Energien in den nächsten zwanzig Jahren deutlich reduzieren. Unter Annahme steigender Kosten für fossile Energieträger und für CO 2 - Emissionen werden bis 2030 die meisten Technologien zur Erzeugung regenerativen Stroms wettbewerbsfähig sein. Auch für die Steigerung der Energieeffizienz bestehen erhebliche Potenziale: So können Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz die Primärenergienachfrage bis zum Jahr 2050 um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Fall einer Business as usual -Entwicklung verringern. Über 50 % dieser Maßnahmen konnten dabei sogar als kostendeckend identifiziert werden. Der Markt der erneuerbaren Energien in Deutschland Deutschland ist weltweit führend im Umwelt- und Klimaschutz. Das ist das Ergebnis des Umweltberichtes 2010, den das Bundeskabinett am veröffentlicht hat. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen unterstrich anlässlich der Vorstellung des Berichts im Kabinett das große wirtschaftspolitische Potenzial des Umweltschutzes: Klima- und Umweltschutz, Ressourcen- und Energieeffizienz tragen in großem und wachsendem Umfang zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Wertschöpfung und zur technologischen Entwicklung in unserem Land bei.". Der deutsche Anteil am Weltmarkt für Umwelttechnologien und -dienstleistungen beträgt bereits 224 Milliarden Euro, das sind 16 %. Die Unter nehmen halten Anteile zwischen 5 und 30 % am Export von Umweltschutzgütern. Die Kernkompetenzen Deutschlands liegen 15

17 16 insbesondere in der umweltfreund lichen Energieerzeugung sowie in der Trennung und Verwertung von Abfall. Damit ist der Umweltsektor nicht nur Wachstumstreiber, sondern auch Beschäftigungsmotor: Rund 1,8 Millionen Menschen finden hier eine Beschäftigung, allein im Bereich der Erneuerbaren Energien. Gemäß Bundesumweltminister Röttgen hat Deutschland auch im Klimaschutz seine Ziele erreicht: Das im Kyoto-Protokoll international gesteckte Ziel, den nationalen Treibhausgas- Ausstoß gegenüber 1990 bis 2010 um 21 % zu senken, werde voraussichtlich sogar deutlich übertroffen. Ende 2009 hat Deutschland bereits eine Reduktion von über 25 % erreicht. Bis 2006 ist der globale Treibhausgas-Ausstoß um rund 24 % gegenüber 1990 gestiegen. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Nach dem stärksten je verzeichneten Abschwung wuchs die Weltwirtschaft im Jahr 2010 wieder mit einer moderat über dem Trend liegenden Rate, und die Deutsche Bank prognostizierte in Ihrem World Outlook vom für 2011 bzw eine Expansion, die in etwa dem Trend (knapp 4 %) entspricht bzw. etwas darüber liegt. Hinter diesem Gesamtbild verbergen sich zwei sehr unterschiedliche Teilbilder: Eins für diejenigen Länder, die vom Platzen der Immobilienpreisblasen und von Staatsanleihekrisen stark in Mitleidenschaft gezogen wurden, und eins für diejenigen, die weniger stark und indirekt von Ansteckungseffekten im Zuge der weltweiten Konjunkturverlangsamung betroffen waren. Die Länder der ersten Gruppe vor allem die USA und weite Teile Europas mussten einen beträchtlichen Rückgang der Produktion im Vergleich zum Trend hinnehmen, und es dürfte ihnen schwerfallen, die großen Potenziallücken langsam im Zeitablauf zu schließen. Die Länder der zweiten Gruppe vor allem Schwellenländer verzeichneten lediglich moderate Abweichungen vom vorhergehenden Trend und sollten künftig über dem Trend liegende Wachstumsraten registrieren. Die Inflation ist weltweit bereits wieder von den rezessionsbedingten Tiefständen aus angestiegen. Die Deutsche Bank geht davon aus, dass sie sich in den USA, Europa und Japan moderat beschleunigt und in den Schwellenländern im Durchschnitt hoch bleibt (6 % oder darüber). Die Zentralbanken der Schwellenländer und des Dollarblocks heben ihre Leitzinsen seit der zweiten Jahreshälfte 2009 an; in einigen Fällen wurden sie bereits um über 200 Basispunkte erhöht. Bei einer Rückkehr der Inflation zu den jeweiligen Zielwerten wird die EZB die Zinsen laut Prognose der Deutschen Bank ab dem 3. Quartal 2011 anheben; die US-Ökonomen der Deutschen Bank gehen davon aus, dass die Fed ihrerseits ab dem Jahresende 2011 die Leitzinsen erhöhen wird. Photovoltaikbranche Die Absenkung von Einspeisetarifen in den verschiedensten Ländern Europas war das dominante Thema der vergangenen 12 Monate. Die PV-Industrie hat trotz dieser unsicheren Rahmenbedingungen ihre Produktionskapazitäten und ihren Absatz erhöhen können. Durch kontinuierliche Kostenreduktionen konnten die notwendigen Preisanpassungen vollzogen und die Nachfrage aufrechterhalten werden, d.h. die Nachfrage nach Solarenergie zeigte sich in den vergangenen zwei Jahren erstaunlich krisenresistent. Für 2010 rechnen die Analysten der Bank Sarasin, deren aktuelle Nachhaltigkeitsstudie im November 2010 unter dem Titel Solarwirtschaft unterwegs in neue Dimensionen veröffentlicht wurde, mit einer globalen Zuwachsrate von 87 % auf 13,8 GW bei der neu installierten PV-Leistung. Der Studie zufolge werden in den kommenden zwei Jahren mindestens acht neue PV-Märkte mit einem Potenzial von 500 MW pro Jahr hinzukommen. Dadurch würde die PV-Industrie die nötige Stabilität und politische Unabhängigkeit erreichen, um ungehindert weiter zu wachsen und in neue Dimensionen vorzustossen. Bis 2020 erwartet die Bank Sarasin einen Anstieg des globalen Markts auf 116 GW. In den Absatzplanungen der Solar-Fabrik AG spielen neben Deutschland insbesondere Italien und Frankreich eine wichtige Rolle. Nach der Analyse der Bank Sarasin ist Italien in 2009 mit 723 MW neuer Leistung zum zweitgrößten PV-Markt Europas aufgestiegen. Mit den bestehenden Fördermechanismen ist ein sehr aussichtsreicher Markt mit hoher Sonneneinstrahlung entstanden. Trotz der zu erwartenden Kürzungen des Einspeisetarifs bleibt die erzielbare Rendite je nach Standort sehr attraktiv. Die Solar-Fabrik AG hat in 2010 mit dem

18 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht Aufbau des italienischen Vertriebs begonnen und wird ihn in 2011 weiter ausbauen. In Frankreich wurden in 2009 rund 250 MW an neuer PV-Leistung installiert. Die Vergütungsstruktur unterstützt weiterhin gebäudeintegrierte PV-Systeme mit einem speziellen Vergütungssatz gerade in diesem Marktsegment ist die Solar-Fabrik AG gut positioniert. Zum 1. September 2010 hat die französische Regierung beschlossen, die Einspeisetarife für Großflächenanlagen um 12 % zu kürzen. Die am 7. März 2011 neu veröffentlichten Tarife für Einspeisevergütungen in Frankreich sehen nochmals drastische Kürzungen bei der Förderung vor. Besonders stark fallen dabei die Kürzungen der Fördersätze für Solaranlagen mit einer Leistung von über 100 kwp aus. Da die Solar-Fabrik vornehmlich Kleinanlagen unter 100 kwp vertreibt, bleibt der französische Markt nach wie vor ein interessanter Absatzmarkt für die Solar-Fabrik. Die Solar-Fabrik AG ist seit mehreren Jahren im französischen Markt aktiv und wird ihre Präsenz durch den Ausbau des Vertriebsteams weiter stärken MWp Strategische Positionierung Die siliziumbasierte photovoltaische Wertschöpfungskette beginnt bei der Gewinnung von solarzellenfähigem Silizium und geht über die Herstellung von Ingots und Wafern aus dem Silizium zur Weiterverarbeitung der Wafer zu Solarzellen. Solarstrommodulhersteller verschalten und fertigen sodann aus den Solarzellen sogenannte Solarstrommodule, die schließlich von Systemanbietern kombiniert mit geeigneten Elektronik-, Speicher- und Montagelösungen auf dem Markt angeboten bzw. beim Kunden installiert werden Jahr Entwicklung der jährlich neu installierten Photovoltaikleistung in Deutschland (Quelle: BSW-Solar) Die Solar-Fabrik AG fokussiert sich in der solaren Wertschöpfungskette auf ihre Kernkompetenz als Hersteller von qualitativ hochwertigen Solarstrommodulen. Im Mittelpunkt ihrer Philosophie steht das Streben nach Premium Solarlösungen mit dauerhaft hohen Erträgen. Dies ist die Voraussetzung, um Kunden eine sichere Investition und langfristige Rentabilität zu garantieren.

19 18 Geschäftsfelder der Solar-Fabrik Im Wirtschaftsjahr 2010 wurden ausschließlich die Konzernsegmente Solarzellenproduktion und Solarstromsysteme betrieben. Solarzellenproduktion: Solar-Fabrik Services Pte. Ltd./ Solar Energy Power Pte. Ltd. Die Konzerngesellschaft Solar-Fabrik Services Pte. Ltd. (kurz: SFS), die eine 100 % Tochtergesellschaft der Solar-Fabrik AG ist, bildet zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft Solar Energy Power Pte. Ltd. (kurz: SEP), an der sie 90 % der Anteile hält, in Singapur das Segment Solarzellenproduktion. SEP verfügt über eine Produktionslinie für die Herstellung von hocheffizienten Solarzellen mit einer Maschinenkapazität von 10 MWp. SEP beschäftigte in 2010 durchschnittlich 45 Mitarbeiter (Vj. 39). SEP produziert Solarzellen nahezu ausschließlich für die konzerninterne Fertigung von Solarstrommodulen und -systemen durch die Solar-Fabrik AG. Solarzellen, die nicht den konzerninternen Qualitätsanforderungen für die Modulherstellung entsprechen, verkauft SEP an konzernfremde Dritte. Solarstromsysteme: Solar-Fabrik AG Die Solar-Fabrik AG mit Sitz in Freiburg beinhaltet die Entwicklung, Fertigung, den Vertrieb und Verkauf von Solarstrommodulen und -systemen und technischen Produkten und Komponenten, die der Ausnutzung und Umwandlung der Sonnenenergie dienen. Komplette Solarstromsysteme bestehen aus Solarstrommodulen, einem Wechselrichter und der Befestigungstechnik. In diesem Segment waren in 2010 durchschnittlich 322 Mitarbeiter (Vj. 258) tätig. Darüber hinaus waren in 2010 in der Solar-Fabrik AG durchschnittlich 52 (Vj. 40) Zeitarbeiter beschäftigt. Hauptsitz der Solar-Fabrik AG ist Freiburg. In 2010 wurde in zwei Werken hochwertige Module mit modernster Fertigungstechnologie nach deutschen Qualitätskriterien produziert. Die Gesamtkapazität liegt derzeit bei 210 Megawatt (MWp) pro Jahr. Im ersten Quartal 2010 wurde die Produktionslinie aus dem Werk 1 in das neue Werk 3 verlagert. Am ehemaligen Standort befindet sich jetzt nur noch ein Großteil der Verwaltung. Das hochmoderne dritte Werk bietet mit rd m² Fläche auch die Möglichkeit für zukünftige Erweiterungen am Standort Freiburg. Der notwendige Finanzrahmen für die geplante Expansion ist durch die mit Datum vom 21. Oktober 2009 abgeschlossene strukturierte Finanzierung abgesichert. Kunden der Solar-Fabrik sind Solarfachbetriebe sowie Generalimporteure in ganz Europa. Die Modulfertigung ist ISO-zertifiziert und erfolgt ausschließlich mit erneuerbaren Energien in der europaweit ersten CO 2 -neutralen Nullemissions-Fabrik für Solarmodule. Die Solar-Fabrik bietet ihren Kunden komplette Systemlösungen mit sorgfältig abgestimmten Qualitätskomponenten. Überdurchschnittliche Stromerträge von Solar-Fabrik Anlagen wurden bereits in mehreren Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme bestätigt. Ziel der Solar-Fabrik AG ist es, wieder eine führende Marktstellung unter den Anbietern von Solarstrommodulen und -systemen in Deutschland zu erlangen sowie eine führende Marktstellung in internationalen Wachstumsmärkten aufzubauen. Dies soll vorrangig durch die kontinuierliche Verbreiterung der Kundenbasis, durch die systematische Erschließung von ausgewählten europäischen und weiteren inter nationalen Absatzmärkten sowie durch die gezielte Diversi fikation der Produkt- und Dienstleistungspalette erreicht werden. Hauptumsatzträger der Solar-Fabrik sind selbst produzierte Solarstrommodule, die entweder einzeln oder mit weiterem Zubehör als On Grid-Systeme verkauft werden. Solar Application GmbH Die Solar Application GmbH mit Sitz in Freiburg erhält Provisionen aus dem Verkauf von Stringlötautomaten, an deren Entwicklung die Gesellschaft beteiligt war. Daneben entfaltet die Gesellschaft derzeit keine weitere Geschäftstätigkeit.

20 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht 19

21 20 Entwicklung der Solar-Fabrik im Geschäftsjahr 2010 Finanzmarktkrise Die Finanzmarktkrise hat sich in 2010 nachhaltig entspannt. Vielmehr wird zwischenzeitlich von einer Schuldenkrise einzelner Staaten ausgegangen. Die Geschäftsentwicklung der Solar-Fabrik Gruppe hatte sich bereits im zweiten Halbjahr 2009 spürbar erholt und war in 2010 nicht mehr wesentlich von der Finanzkrise beeinflusst. Zwar haben die Verkaufspreise im Wirtschaftsjahr 2010 um rd. 8,4 % nachgegeben, doch konnten die Einkaufspreise zumindest im ersten Halbjahr mindestens ebenso reduziert werden. Der Preisdruck wird aufgrund politischer Rahmenbedingungen und Überkapazitäten im Markt weiter anhalten. Vor dem Hintergrund der globalen Finanzmarktkrise haben sich die Kreditaufschläge deutlich erhöht. Dies verschlechtert die Refinanzierungsbedingungen für die Finanzdienstleister erheblich. Führende Notenbanken darunter die US-Notenbank, die Europäische Zentralbank sowie die Bank of England ergriffen gemeinsam Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte und senkten die Leitzinsen, um die Versorgung der Geld- und Kapitalmärkte mit Liquidität zu gewährleisten und um den Folgen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft entgegenzuwirken. Dadurch sanken in den bedeutendsten Märkten die Zinssätze auch für mittlere Laufzeiten und milderten die negativen Effekte der gestiegenen Kreditaufschläge. Die weitere Entwicklung der Refinanzierungskosten wird deshalb im Wesentlichen davon abhängig sein, wie schnell und dauerhaft das Vertrauen in den Märkten wiederhergestellt werden kann. In 2009 gab es diesbezüglich bereits erste positive Tendenzen und zwischenzeitlich wurden die Leitzinsen bereits in einigen Ländern wieder leicht angehoben. Die am 21. Oktober 2009 neu abgeschlossene strukturierte Finanzierung unter Einschaltung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (nachfolgend: KfW) sieht einen fixen Zinssatz von 6,55 % vor. Solarstromsysteme Solar-Fabrik AG Unternehmensphilosophie und heutige Marktstellung der Solar-Fabrik sind Ausdruck einer konsequenten Qualitätsausrichtung und eines langfristigen, aufwändigen Aufbaus einer breiten und zuverlässigen Kundenbasis. Das langjährige Bekenntnis zur PV-Branche als eines der Pionierunternehmen verhilft der Solar-Fabrik AG zu sehr hoher Glaubwürdigkeit und damit zu einem Imagevorsprung, der durch die Ausrichtung auf hohe Qualität noch unterstrichen wird. Die Solar- Fabrik AG setzt im Vertriebsbereich auf spezialisierte Fachbetriebe (Elektro- bzw. Heizungsinstallateure) sowie Großhändler und Projektierungs-Gesellschaften und bietet eine für die Kundenloyalität entscheidende, umfangreiche Betreuung an. Die Solar-Fabrik AG verkauft nicht nur Module, sondern unterstützt die Abnehmer ihrer Produkte beim Aufbau einer eigenen Solarkompetenz. Dies geschieht in Form von umfangreichen Seminaren, die den Kunden sowohl technisch als auch vertriebsseitig fortbilden. Darüber hinaus erfolgt eine enge Kooperation mit dem Ziel einer optimalen Konfiguration der kompletten PV-Systeme. Auch 2010 wurde in die Ausbildung von zusätzlichen Partnerbetrieben investiert. Der typische Kunde der Solar-Fabrik AG zeichnet sich dadurch aus, dass er neben Handel, ggf. einen eigenen Installationsbetrieb besitzt bzw. zusätzlich auch im Projektgeschäft tätig ist. Neben den Fachbetrieben beliefert die Solar-Fabrik AG deshalb insbesondere auch Handelsunternehmen. Dies erhöht die Planbarkeit des Absatzes, da dieses Klientel größenbedingt in der Lage ist, Rahmenverträge auf Jahresbasis abzuschließen. Einkauf und Produktion können deshalb mit dem Vertriebsplan in Einklang gebracht werden. Zum Bilanzerstellungszeitraum hatte die Solar-Fabrik einen Auftragsbestand von über 120 MWp für 2011 in den Büchern, was die Planungssicherheit deutlich erhöhen sollte.

22 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht 21 Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr ihre Rohstoffversorgung weiter ausbauen können. Sämtliche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden im Rahmen von Ausschreibungen neu verhandelt und zusätzliche Lieferanten der internen Qualifizierung unterzogen. Strategisches Ziel ist es, qualitativ hochwertige Materialien zu wettbewerbsfähigen Preisen zu beziehen sowie die Rohstoffversorgung abzusichern. Die Solar-Fabrik AG strebt generell bei den Abschlüssen von Beschaffungsverträgen längerfristige strategische Partnerschaften an. Dennoch kann es von Vorteil sein, wenn man bei sinkendem Preisniveau die Einkaufspreise mit den einzelnen Lieferanten neu verhandeln kann. Dieser Punkt kann insbesondere in 2011 von essentieller Bedeutung sein, wenn sich die Preise weiter degressiv entwickeln sollten. Die konzernfremden Solarzellenlieferanten der Solar-Fabrik verfügen über Solarzellenqualitäten, die den hohen Anforderungen der Gesellschaft entsprechen. Die Belieferung durch konzernfremde Solarzellenhersteller ist auch deshalb notwendig, weil SEP bei weitem nicht über die Kapazitäten verfügt, um die entsprechenden Solarzellenmengen zur Vollauslastung der Modulherstellung durch die Solar-Fabrik AG zu sichern. Bei der Auswahl der Lieferanten spielen neben den Qualitätsaspekten sowohl die angebotenen Preise als auch die generelle Zuverlässigkeit eine entscheidende Rolle. Die Solar-Fabrik AG hat ihre Lieferantenstruktur in 2010 weiter diversifiziert. Neben den konzerneigenen Fertigungslinien der Tochtergesellschaft SEP, die allerdings nur einen Bruchteil des Bedarfs an Solarzellen decken kann, wurden mit externen dritten Solarzellenlieferanten Materiallieferungen vereinbart. Darüber hinaus bestehen teilweise langfristige Liefervereinbarungen, die Restlaufzeiten bis zu 6 Jahren beinhalten. In der Regel streben die Parteien jeweils eine langfristige Kooperation an. Die Solar-Fabrik AG produziert hocheffiziente, robuste Solarstrommodule, die einfach und zeitsparend installiert werden können. Der Produktionsschwerpunkt lag im Geschäftsjahr 2010 in der Produktion von Modulen mit einer Nennleistung zwischen 130 Wp und 240 Wp und zwar als Standardaufdach- bzw. Indachmodule. In 2009 verfügte die Solar-Fabrik AG am Stammsitz in Freiburg im Breisgau im Werk I über eine nutzbare Kapazität von zusammen ca. 25 MWp. Der Mietvertrag für das Werk I lief Ende 2010 aus. Das Management hat entschieden, bereits Ende 2009 mit der Verlagerung der Fertigungslinie in das Werk III zu beginnen. Die Verlagerung wurde im ersten Quartal 2010 abgeschlossen. Das nahe gelegene Werk II (ca qm) hat eine Maschinenkapazität von ca. 35 MWp. Das Management hat im 4. Quartal 2010 beschlossen, den Mietvertrag, der im August 2011 ausläuft, nicht zu verlängern. Die hoch automatisierte Fertigungsstraße im Werk III (ca qm) bietet eine Maschinenkapazität von rd. 60 MWp. Darüber hinaus wurde eine vierte Produktionslinie, die Halbfabrikate verarbeitet, im dritten Quartal 2010 in Betrieb genommen. Somit ergibt sich eine nutzbare Gesamtkapazität von rd. 210 MWp. Mit steigendem Automatisierungsgrad wird

23 22 schrittweise der Zellendurchsatz nachhaltig erhöht. Die modernen Maschinen verbinden höhere Durchlaufgeschwindigkeiten mit einer erhöhten Zuverlässigkeit und geringeren Ausschussquoten und sind damit geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft nachhaltig zu stärken. Auf den Fertigungsanlagen können alle gängigen Zelltypen verarbeitet werden. Bei Bedarf können die Kapazitäten kurzfristig weiter erhöht werden. Im Wirtschaftsjahr 2010 hat die Solar-Fabrik AG rd. 128,2 MWp (Vj. rd. 61 MWp) an Solarstrommodulen verkauft. Bezogen auf die aktuelle Marktschätzung des Bundesverband Solarwirtschaft für das Jahr 2010 von MWp bedeutet dies einen Marktanteil von rd. 1,1 % (Vj. 2,4 %) in Deutschland. Das Management hatte im Abschluss 2009 einen Mindestabsatz von über 80 MWp prognostiziert. Dieses Ziel wurde insbesondere aufgrund folgender Einflüsse deutlich übererfüllt: Die angekündigte Einspeisevergütungskürzung in Höhe von 13 % zum hat eine Sonderkonjunktur in Deutschland ausgelöst. Investoren wollten unbedingt noch zu den alten Konditionen ihre PV-Anlagen an das Netz bringen, um von den höheren Renditen zu profitieren. Aufgrund der in 2009 stark gesunkenen Preise für Solartechnik waren die erzielbaren Renditen aus Investorensicht sehr lukrativ. Im zweiten Halbjahr 2010 waren es dann insbesondere die französischen und italienischen Absatzmärkte, die aufgrund der hohen Fördersätze und der damit verbundenen Renditemöglichkeiten überproportional stark gewachsen sind und somit den Absatz der Solar-Fabrik nachhaltig positiv beeinflussten. Der Anteil der Module am Umsatz belief sich im Jahr 2010 auf rd. 95,8 % (Vj. rd. 93,0 %). Die Solar-Fabrik AG misst dem Thema Auslandsexpansion eine hohe Priorität bei. Der Auslandsanteil am Umsatz betrug in 2010 rd. 41,3 % (Vj. 27,3 %). Für das laufende Jahr 2011 hat das Management eine Zielvorgabe von mindestens 45 % Exportanteil gemacht. Angesichts der steigenden ausländischen Wachstumsdynamik ist dieses Ziel realistisch. Für das Jahr 2011 liegen bereits signifikante Aufträge für die Zielländer Frankreich und Italien vor. Die Solar-Fabrik AG arbeitet konsequent am Aufbau eines Netzes an Generalimporteuren und deren Ausbildung in ausgewählten Zielmärkten. So wurde in 2010 ein Verkaufsbüro in Lyon/Frankreich gegründet, um die Kunden vor Ort bedienen zu können. Ferner wurden sowohl in Frankreich als auch in Italien Vertriebsmitarbeiter eingestellt. Das Management plant das Vertriebsteam in beiden Ländern weiter auszubauen. Bei der Fertigung wird auf ein Höchstmaß an Qualität geachtet. Internationale Testverfahren bescheinigen Solar-Fabrik Modulen hervorragende Langzeitbeständigkeit. Die Gesellschaft gewährt unter anderem auch deshalb eine Leistungsgarantie von bis zu 25 Jahren. Solaranlagen-Betreiber erwarten hohe und zuverlässige Energieerträge von ihrer Anlage. Mit der Produktreihe convert bietet die Solar-Fabrik AG Wechselrichter an, die diesen Anforderungen im höchsten Maße genügen. Convert Wechselrichter wandeln Solarstrom trafolos auf elektronischem Wege in Wechselspannung um. Das garantiert hohe Wirkungsgrade in einem sehr breiten Leistungsspektrum. Die Solar-Fabrik bietet vorzugsweise Wechselrichter in der Dreiphasen-Einspeisetechnologie an. Diese verbinden die Stabilität und Langlebigkeit der großen Zentralwechselrichter mit der Flexibilität und dem hohen Wirkungsgrad der trafolosen Stringwechselrichter. Mit dem eigenen Befestigungssystem bietet die Solar-Fabrik AG ein innovatives Montagesystem für rahmenlose und gerahmte Module sowie für die Flachdachmontage. Profilink bietet zahlreiche technische, montagebezogene und ästhetische Vorteile, die eine schnelle, komfortable und flexible Montage von Solarstrommodulen ermöglichen. Solar Application GmbH Die Provisionserlöse in Höhe von 48 (Vj. 162) sind gegenüber dem Vorjahr um 70,4 % gesunken. Aufgrund des zwischen der Solar-Fabrik AG und der Solar Application GmbH in 2010 abgeschlossenen Gewinnab führungsvertrags beläuft sich der Jahresüberschuss auf 0 (Vj. 115).

24 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht Solarzellenproduktion 23 Die Solarzellenproduktion der Solar-Fabrik dient in erster Linie zur konzerninternen Versorgung des Bereichs Solarstromsysteme. Die Materialversorgung mit Wafern wird dabei über den Geschäftsbereich Solarstromsysteme sichergestellt. Im Wirtschaftsjahr 2010 wurden rund 6,6 MWp (Vj. 5,6 MWp) produziert und verkauft. Das negative Segmentergebnis ist im Wesentlichen auf die außerplanmäßige Abschreibung auf das Sachanlagevermögen in Höhe von 462 zurückzuführen. Forschung und Entwicklung Die Solar-Fabrik betreibt selbst keine nennenswerte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit. Sie arbeitet auf diesem Sektor eng mit dem ebenfalls in Freiburg ansässigen Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) zusammen. Bei Bedarf kann die Solar-Fabrik jederzeit auf das umfassende Know-how dieses Instituts zurückgreifen, weshalb die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für die Solar-Fabrik insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.

25 4.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik AG Der Einzelabschluss der Solar-Fabrik AG für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wurde nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften HGB aufgestellt. d) Die hohe, weltweite Nachfrage nach Solartechnik hat zu einem konstanten Verkaufspreisniveau bis in das dritte Quartal 2010 geführt. 24 Ertragslage Die Solar-Fabrik AG hat das Wirtschaftsjahr 2010 mit einem Jahresüberschuss von (Vj ) abgeschlossen. Die Umsatzrendite (= Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag/umsatz) lag damit bei 3,6 % (Vj. -1,9 %). Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte (Vj ). Die Umsätze der Solar-Fabrik AG haben in 2010 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum von um 65,0 % auf zugenommen. Dieser Anstieg ist mengenbedingt. Tatsächlich konnte der Absatz in 2010 um 67,2 MWp auf 128,2 MWp gesteigert werden. Die Verkaufspreise in 2010 haben sich gegenüber dem Vorjahr um rund 8,4 % verringert. Das signifikante Umsatz- und Absatzwachstum ist folgenden Umständen geschuldet: Der Markt für Photovoltaik profitierte im 1. Halbjahr 2010 von den in 2009 eingetretenen Einkaufspreissenkungen auch wenn es aufgrund der hohen Nachfrage teilweise wieder zu Versorgungsengpässen im Laufe des Jahres 2010 kam und damit die Einkaufspreise im Jahresverlauf wieder anzogen. Trotz der Verkaufspreisreduktionen hat sich die Materialaufwandsquote (= Materialaufwand / Gesamtleistung) von 84,6 % im Vorjahr auf 82,8 % in 2010 um 1,8 Prozentpunkte verbessert, da unter anderem die Einkaufspreise von Rohmaterialien, insbesondere Solarzellen, gefallen sind. Wie oben bereits erwähnt, stieg die Materialaufwandsquote im 2. Halbjahr jedoch wieder deutlich an. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden im Wesentlichen Währungskursgewinne in Höhe von 436 (Vj. 993) ausgewiesen. a) In 2009 hatte der Einbruch der Siliziumnachfrage zu einem Verfall der Verkaufspreise für Solarzellen und Solarmodule und zu einer abwartenden Investitions haltung geführt. b) Die politische Diskussion um eine unterjährige, zusätzliche Kürzung der Einspeisevergütung für den deutschen Markt hat die Nachfrage nach Photovoltaik im ersten Halbjahr 2010 im Inlandsmarkt nachhaltig positiv beeinflusst. Deshalb war die Nachfrage nach Solartechnik in Deutschland trotz des strengen und lang andauernden Winters im ersten Quartal sowie im zweiten Quartal 2010 unverhältnismäßig hoch. c) Zusätzlich ist die Nachfrage nach Photovoltaik in den angrenzenden europäischen Märkten weiter stabil und steigend aufgrund der jeweils geltenden Förderbedingungen in den einzelnen Ländern. Insbesondere der italienische Markt ist seit August zum umsatzstärksten Exportmarkt geworden. Der Kapazitätsausbau hat personelle und finanzielle Kapazitäten in Anspruch genommen. Die Personalkosten sind von im Vorjahr auf in 2010 gestiegen, was einem Anstieg von bzw. 28,0 % entspricht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die gestiegene Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter sowie auf die erfolgten Lohn- und Gehaltssteigerungen, die im Wesentlichen durch die tarifvertraglichen Erhöhungen und Eingruppierungen erfolgten, zurückzuführen. Infolge der mengenbedingten Erhöhung der Umsatzerlöse hat sich die Personalaufwandsquote (= Personalaufwand /Gesamtleistung) von 7,6 % im Vorjahr auf 5,8 % in 2010 verbessert. Die Gesamtleistung je Mitarbeiter (durchschnittlich Beschäftigte ohne Vorstände und Auszubildende) hat sich mit 764 in 2010 (Vj. 566) um rund 35,0 % im Wesentlichen aufgrund der Umsatzsteigerung erhöht.

26 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht Die Abschreibungen aus Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen haben sich im Vorjahresvergleich um 860 auf in 2010 erhöht. Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Investitionen im Werk III zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 630 auf Tatsächlich konnten in Teilbereichen Einsparungen erzielt werden, so sanken die Raumkosten um 118 auf (Vj ), die Versicherungen, Beiträge und Abgaben um 55 auf 243 (Vj. 298) sowie die Kosten der Warenabgabe um 43 auf 683 (Vj. 726). Daneben wurden zum 31. Dezember 2010 Drohverlustrückstellungen in Höhe von gebildet, um im Wesentlichen ein bestehendes vertragliches, absatzseitiges Marktrisiko abzudecken. Zum Bilanzstichtag waren Kursverluste in Höhe von 277 (Vj. 581) zu verzeichnen. 25 Das Finanzergebnis in Höhe von (Vj ) wurde durch Abschreibungen auf Finanzanlagen von 283 (Vj. 0) beeinträchtigt. Diese betreffen Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz an der Solar-Fabrik Services Pte. Ltd. auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Im Vorjahr war das Finanzergebnis wesentlich durch Bankprovisionen an das Bankenkonsortium im Zusammenhang mit einer Brückenfinanzierung in Höhe von 503 belastet. Die Finanzierungsaufwendungen enthalten im Berichtsjahr die Abzinsung einer unverzinslichen Anzahlung für Vorräte in Höhe von 444 (Vj. 0) sowie die ganzjährige Zinsbelastung für in Anspruch genommene Konsortialmittel. Aufgrund des erzielten Jahresüber schusses wurden Steuerrückstellungen in Höhe von (Vj. 0) gebildet, um der trotz bestehender steuerlicher Verlustvorträge geltenden Mindestbesteuerung Rechnung zu tragen.

27 26 Finanzlage Die Pflege eines ausgewogenen und soliden Verhältnisses von Eigen- und Fremdkapital ist Basis für das Finanzmanagement der Solar-Fabrik AG. Die Eigenkapitalquote (= Eigenkapital/Bilanzsumme) ist mit 68,5 % (Vj. 67,5 %) nahezu unverändert. Der Jahresüberschuss sowie die vollzogene Kapitalerhöhung aus dem Genehmigtem Kapital führten zwar zu einer deutlichen Ausweitung des Eigenkapitals, aber im Gleichklang hat sich auch die Bilanzsumme entwickelt. Die Eigenkapitalquote ist damit nach wie vor als hoch einzustufen. Die Solar-Fabrik AG hat mit einem Bankenkonsortium unter Einbindung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 21. Oktober 2009 einen Konsortialdarlehensvertrag in Höhe von insgesamt bzw abgeschlossen. Das Darlehen A dient der Finanzierung der in der Investitionsplanung aufgeführten Investitionen und beläuft sich auf 7.000, wovon bis zum 31. Dezember in Anspruch genommen wurden. Das Darlehen B dient der Finanzierung von Betriebsmitteln und beläuft sich auf und wurde vertragskonform per 30. November 2009 um auf re duziert. Von dem Darlehen B sind per 31. Dezember in Anspruch genommen. Der Zeitpunkt der Endfälligkeit ist der 30. September 2014 für das Darlehen A und der 30. September 2012 für das Darlehen B. Mit Nachtrag zur Konsortialfinanzierung wurde zum einen der Inanspruchnahmezeitraum (Abruffrist) für das Darlehen B auf den 9. September 2011 verlängert und zum anderen von Seiten der Solar-Fabrik AG auf den bislang nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag in Höhe von aus dem Darlehen A verzichtet. Die Inanspruchnahme des Darlehens A ist in sechzehn gleichen, vierteljährlichen Raten zurück zuzahlen. Der erste Rückzahlungstermin war der 30. Dezember Das in Anspruch genommene Darlehen B ist in einer Summe am Endfälligkeitstermin zurückzuzahlen. Die Verzinsung der in Anspruch genommenen Darlehen A und B beträgt 6,55 % p.a. Dieser Zinssatz gilt für eine erste Zinsbindungsperiode bis zum 30. September Auf den nicht in Anspruch genommenen Betrag wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % p.m. fällig. Die Einrichtung und Gewährung der Darlehen ist an die Einhaltung von im Kreditvertrag definierten Finanzkennzahlen (Netto-Verschuldungsgrad, bereinigte Eigenmittelquote) gebunden. Die Berechnung dieser Finanzkennzahlen ist vom Vorstand der Solar-Fabrik AG monatlich zu bestätigen. Des Weiteren wurden von der Gesellschaft eine Globalzession für Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, eine Sicherungsübereignung von Anlagevermögen sowie ein Raum sicherungsübereignungsvertrag für Warenlager mit wechselndem Bestand als Sicherheiten gestellt. Ferner besteht seit 7. September 2006 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 20. März 2012 und wird mit 6,51 % p.a. verzinst. Die Solar-Fabrik AG muss aufgrund des Schuldscheindarlehens in bestimmten Abständen eine Bonitätsbewertung durchführen lassen. Abhängig von der Bonitätsbewertung kann eine Anpassung des Zinssatzes erfolgen. Auch hier besteht ein Kündigungsrecht der begebenden Bank, sofern die Bonitätsbewertung der Solar-Fabrik AG sich um mehr als drei Ratingstufen in einem Jahr verschlechtert oder die Bonitätsbewertung unter "Ba3" fällt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt insbesondere aufgrund des erzielten Jahresüberschusses (Vj ). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit hat aufgrund der Investitionen in das Werk III zu einem Mittelabfluss von (Vj ) geführt. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf (Vj ) und resultiert im Wesentlichen aus der vollzo genen Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital, die eine Erhöhung des Eigenkapitals um brachte. Insgesamt hat sich der Netto-Finanzmittelfonds (liquide Mittel abzüglich Kontokorrente) auf (Vj ) verbessert.

28 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht Vermögenslage Die Solar-Fabrik AG verfügt zum Bilanzstichtag über eine solide Vermögensstruktur. Die langfristigen Vermögenswerte (Anlagevermögen) sind zu rd. 379 % (Vj. 282 %) durch längerfristiges Kapital (Eigenkapital und langfristige Bankdarlehen) gedeckt. Das Anlagevermögen hat um 7,9 % auf abgenommen, im Wesentlichen bedingt durch die Ausbuchung von Anlagevermögen im Zusammenhang mit der Stilllegung des Werkes 2 sowie durch Abschreibungen auf Finanzanlagen. Gleichzeitig erhöhte sich das Eigenkapital aufgrund des Jahresüberschusses sowie aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital um 35,2 % auf Die langfristigen Bankschulden sind um 375 auf durch planmäßige Tilgungen gesunken. Die Eigenkapitalquote von 68,5 % (Vj. 67,5 %) ist im Vorjahresvergleich nahezu unverändert. Die kompletten Schulden in Höhe von (Vj ) werden durch die kurzfristigen Vermögenswerte mehr als kompensiert. Die Investitionen in das Anlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr 2010 insgesamt (Vj ). Davon betraf der überwiegende Teil Investitionen in das Werk III. Insgesamt entfielen 703 auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, 527 auf technische Anlagen und Maschinen, 469 auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und 296 auf gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte auf 366 abgebaut wurde. Am Bilanzstichtag hat die Solar-Fabrik AG (Vj ) an Anzahlungen auf Vorräte geleistet. Die geleisteten Anzahlungen enthalten Vorauszahlungen auf zukünftige Solarzellenlieferungen in Höhe von und Waferlieferungen in Höhe von Die durchschnittliche Lagerdauer (= (365 Tage x Durchschnittlicher RHB-Lagerbestand)/Materialaufwand pro Jahr) betrug rd. 20 Tage (Vj. 44 Tage). Die Reduktion ist dem konsequenten Working Capital Management geschuldet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich mit (Vj ) gegenüber dem Vorjahr stichtagsbedingt nahezu nicht verändert. Die durchschnittliche Forderungsdauer (= (365 Tage x Durchschnittliche Netto- Forderungen)/Umsatz) sank stichtagsbedingt auf 2,8 Tage (Vj. 12,4 Tage). Zum Bilanzstichtag hat die Solar-Fabrik AG Betriebsmittellinien in Höhe von sowie aus einer Investitionslinie in Anspruch genommen, wovon zum 30. Dezember getilgt wurden. Darüber hinaus besteht per 31. Dezember 2010 noch ein Schuldscheindarlehen in Höhe von Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbedingt um auf erhöht. 27 Die Anlagenintensität (= (Immaterielle Vermögensgegenstände + Sachanlagevermögen)/Bilanzsumme) verringerte sich in 2010 auf 21,0 % (Vj. 30,0 %) vor allem bedingt durch die stichtagsbedingte Ausweitung der Bilanzsumme. Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 935 betreffen mit 493 im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, Sozialversicherung sowie Lohn- und Kirchensteuer. Das Vorratsvermögen hat in 2010 absatzbedingt um auf (Vj ) zugenommen. Besonders bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie den Fertigerzeugnissen und Waren war ein signifikanter Aufbau zu verzeichnen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben um gegenüber dem Vorjahr auf zugenommen. Des Weiteren stiegen die Fertigerzeugnisse und Waren um gegenüber 2009 auf an, wohingegen der Bestand an Unfertigen Erzeugnissen um

29 Mehrperiodenübersicht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik AG Umsatzerlöse Gesamtleistung Materialaufwand von Gesamtleistung % 82,8 84,6 90,2 90,8 Personalaufwand von Gesamtleistung % 5,8 7,6 4,9 6,8 Umsatz je Mitarbeiter Operatives Ergebnis (= EBIT) Finanzergebnis Ergebnis vor Ertragsteuern von Gesamtleistung % 4,2-1,9-15,8-17,0 Jahresergebnis Anzahl der Aktien TStk Abschreibungen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Bilanzsumme Eigenkapital vom Gesamtkapital % 68,5 67,5 67,6 79,8 Eigenkapitalrentabilität % 17,5-6,3-65,4-22,2 EBITDA ROI 1) % 11,9-4,3-36,8-22,4 1) ROI: Der Return on Investment (ROI) berechnet sich als Jahresüberschuss geteilt durch durchschnittliches Gesamtkapital multipliziert mit 100.

30 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht 4.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik Gruppe Der vorliegende Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wurde nach den International Financial Reporting Standards (nachfolgend: IFRS) wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Im Wirtschaftsjahr 2009 wurde der Geschäftsbereich Waferaufbereitung veräußert sowie der Geschäftsbereich Wafer aufgegeben. Durch die Anforderungen des IFRS 5 werden die den aufgegebenen bzw. veräußerten Geschäftsbereichen zugeordneten Ergebniseffekte als Gesamtbetrag separat in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Das Ergebnis der aufgegebenen bzw. veräußerten Geschäftsbereiche beträgt 0 (Vj ). Die nachfolgenden Angaben zur Ertragslage beziehen sich somit ausschließlich auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Ertragslage Die Solar-Fabrik hat das Wirtschaftsjahr 2010 mit einem Periodenergebnis von (Vj ) abgeschlossen. Die Umsatzrendite (= Periodenergebnis/Umsatz) lag damit bei 3,4 % (Vj. -3,1 %). Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der fortzuführenden Geschäftsbereiche betrug (Vj ). Der Umsatz stieg im Berichtszeitraum um rd. 68,6 % auf (Vj ). Dieser Anstieg ist mengenbedingt. Tatsächlich konnte der Absatz in 2010 um 67,2 MWp auf 128,2 MWp im Kerngeschäft Solarstromsysteme gesteigert werden. Die Verkaufspreise in 2010 haben sich gegenüber dem Vorjahr um rund 8,4 % verringert. Das signifikante Umsatz- und Absatzwachstum ist folgenden Umständen geschuldet: a) In 2009 hatte der Einbruch der Siliziumnachfrage zu einem Verfall der Verkaufspreise für Solarzellen und Solarmodule und zu einer abwartenden Investitionshaltung geführt. b) Die politische Diskussion um eine unterjährige, zusätzliche Kürzung der Einspeisevergütung für den deutschen Markt hat die Nachfrage nach Photovoltaik im ersten Halbjahr 2010 im Inlandsmarkt nachhaltig positiv beeinflusst. Deshalb war die Nachfrage nach Solartechnik in Deutschland trotz des strengen und lang andauernden Winters im ersten Quartal sowie im zweiten Quartal 2010 unverhältnismäßig hoch. c) Zusätzlich ist die Nachfrage nach Photovoltaik in den angrenzenden europäischen Märkten weiter stabil und steigend aufgrund der jeweils geltenden Förderbedingungen in den einzelnen Ländern. Insbesondere der italienische Markt ist seit August zum umsatzstärksten Exportmarkt geworden. d) Die hohe, weltweite Nachfrage nach Solartechnik hat zu einem konstanten Verkaufspreisniveau bis in das dritte Quartal 2010 geführt. Der Markt für Photovoltaik profitierte im 1. Halbjahr 2010 von den in 2009 eingetretenen Einkaufspreissenkungen auch wenn es aufgrund der hohen Nachfrage teilweise wieder zu Versorgungsengpässen im Laufe des Jahres 2010 kam und damit die Einkaufspreise im Jahresverlauf wieder anzogen. Trotz der Verkaufspreisreduktionen hat sich die Materialaufwandsquote (= Materialaufwand /Gesamtleistung) von 82,3 % im Vorjahr auf 81,7 % in 2010 um 0,6 Prozent punkte verbessert, da unter anderem die Einkaufspreise von Rohmaterialien, insbesondere Solarzellen, gefallen sind. Wie oben bereits erwähnt, stieg die Materialaufwandsquote im 2. Halbjahr jedoch wieder deutlich an. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Währungskursgewinne in Höhe von 593 (Vj. 508), Buchgewinne aus dem Abgang von Sachanlagevermögen in Höhe von 142 (Vj. 3) sowie Buchgewinne aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen in Höhe von 0 (Vj. 598) ausgewiesen. 29 Der Kapazitätsausbau hat personelle und finanzielle Kapazitäten in Anspruch genommen. Die Personalkosten sind von im Vorjahr auf in 2010 gestiegen, was einem Anstieg von bzw. 27,7 % entspricht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die gestiegene Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter sowie auf die erfolgten Lohn- und Gehaltssteigerungen, die im Wesentlichen durch die tarifvertraglichen Erhöhungen und Eingruppierungen erfolgten, zurückzuführen. Infolge der mengenbeding-

31 30 ten Erhöhung der Umsatzerlöse hat sich die Personalaufwandsquote (= Personalaufwand/Gesamtleistung) von 8,3 % im Vorjahr auf 6,2 % in 2010 verbessert. Die Gesamtleistung je Mitarbeiter (durchschnittlich Beschäftigte ohne Vorstände und Auszubildende) hat sich mit 658 in 2010 (Vj. 427) um rund 54 % im Wesentlichen aufgrund der Umsatzsteigerung erhöht. Die Abschreibungen aus Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten haben sich im Vorjahresvergleich um auf in 2010 erhöht. Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Investitionen im Werk III sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachan lagen und Firmenwerte zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um auf Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Zuführung zu Drohverlust-Rückstellungen in Höhe von 2.273, vornehmlich zur Abbildung eines bestehenden vertraglichen, absatzseitigen Marktrisikos, erhöhten Aufwendungen für Zeitarbeiter in Höhe von 626, dem Verlust aus dem Abgang von Sachanlagevermögen in Höhe von 663 sowie im Berichtsjahr erhöhten Kursverlusten in Höhe von 632 zurückzuführen. Das Finanzergebnis beläuft sich auf (Vj ). Im Vorjahr war das Finanzergebnis wesentlich durch Bankprovisionen an das Bankenkonsortium im Zusammenhang mit einer Brückenfinanzierung in Höhe von 503 belastet. Die Finanzierungsaufwendungen enthalten im Berichtsjahr die Abzinsung einer unverzinslichen Anzahlung für Vorräte in Höhe von 444 (Vj. 0) sowie die ganzjährige Zinsbelastung für in An spruch genommene Konsortialmittel. Aufgrund des erzielten Jahresüberschusses wurden Steuerrückstellungen in Höhe von (Vj. 0) gebildet, um der trotz bestehender steuerlicher Verlustvorträge gebotenen Mindestbesteuerung Rechnung zu tragen. Der im Vorjahr ausgewiesene Steueraufwand von -802 ist im Wesentlichen durch die vollständige Wertberichtigung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge begründet. Finanzlage Die Pflege eines ausgewogenen und soliden Verhältnisses von Eigen- und Fremdkapital ist Basis für das Finanzmanagement der Solar-Fabrik AG. Die Eigenkapitalquote (= Eigenkapital / Bilanzsumme) von 68,3 % (Vj. 67,2 %) ist ein deutliches Zeichen für eine solide Finanzierungsstruktur. Der ausgewiesene Gewinn sowie die durchgeführte Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital führten zu einer deutlichen Ausweitung des Eigenkapitals, aber im Gleichklang hat sich auch die Bilanzsumme entwickelt, so dass die Eigenkapitalquote somit nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr blieb. Ziel ist es, die Stabilität und kontinuierliche Verbesserung von Finanzkennzahlen zu erreichen, was zu einer sich verbessernden Bonität und somit zu günstigeren Möglichkeiten der Finanzierung am Kapitalmarkt führen sollte. Die Solar-Fabrik AG hat mit einem Bankenkonsortium unter Einbindung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 21. Oktober 2009 einen Konsortialdarlehensvertrag in Höhe von insgesamt bzw abgeschlossen. Das Darlehen A dient der Finanzierung der in der Investitionsplanung aufgeführten Investitionen und beläuft sich auf 7.000, wovon bis zum 31. Dezember in Anspruch genommen wurden. Das Darlehen B dient der Finanzierung von Betriebsmitteln und beläuft sich auf und wurde vertragskonform per 30. November 2009 um auf reduziert. Von dem Darlehen B sind per 31. Dezember in Anspruch genommen. Der Zeitpunkt der Endfälligkeit ist der 30. September 2014 für das Darlehen A und der 30. September 2012 für das Darlehen B. Mit Nachtrag zur Konsortialfinanzierung wurde zum einen der Inanspruchnahmezeitraum (Abruffrist) für das Darlehen B auf den 9. September 2011 verlängert und zum anderen von Seiten der Solar-Fabrik AG auf den bislang nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag in Höhe von aus dem Darlehen A verzichtet. Die Inanspruchnahme des Darlehens A ist in sechzehn gleichen, vierteljährlichen Raten zurückzuzahlen. Der erste Rückzahlungstermin war der 30. Dezember Das in Anspruch genommene Darlehen B ist in einer Summe am Endfälligkeitstermin zurückzuzahlen. Die Verzinsung der in Anspruch genommenen Darlehen A und B beträgt 6,55 % p.a. Dieser Zinssatz gilt für eine erste Zinsbindungsperiode bis zum 30.

32 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht September Auf den nicht in Anspruch genommenen Betrag wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % p.m. fällig. Die Einrichtung und Gewährung der Darlehen ist an die Einhaltung von im Kreditvertrag definierten Finanzkennzahlen (Netto-Verschuldungsgrad, bereinigte Eigenmittelquote) gebunden. Die Berechnung dieser Finanzkennzahlen ist vom Vorstand der Solar-Fabrik AG monatlich zu bestätigen. Des Weiteren wurden von der Gesellschaft eine Globalzession für Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, eine Sicherungsübereignung von Anlagevermögen sowie ein Raumsicherungsübereignungsvertrag für Warenlager mit wechselndem Bestand als Sicherheiten gestellt. Ferner besteht seit 7. September 2006 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 20. März 2012 und wird mit 6,51 % p.a. verzinst. Die Solar-Fabrik AG muss aufgrund des Schuldscheindarlehens in bestimmten Abständen eine Bonitätsbewertung durchführen lassen. Abhängig von der Bonitätsbewertung kann eine Anpassung des Zinssatzes erfolgen. Auch hier besteht ein Kündigungsrecht der begebenden Bank, sofern die Bonitätsbewertung der Solar-Fabrik AG sich um mehr als drei Ratingstufen in einem Jahr verschlechtert oder die Bonitätsbewertung unter Ba3 fällt. sowie sonstiger Aktiva um (Vj. Rückgang von ) zurückzuführen. Neben dem erwirtschafteten Periodenergebnis in Höhe von (Vj ) haben sich insbesondere die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva i.h.v (Vj ) positiv ausgewirkt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit hat im Wesentlichen aufgrund der Investitionen in das Werk III zu einem Mittelabfluss von (Vj ) geführt. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf (Vj ) und resultiert im Wesentlichen aus der durchgeführten Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital, die eine Erhöhung des Eigenkapitals um ergab. Insgesamt hat sich dadurch der Netto-Finanzmittelfonds inklusive Wechselkursänderungen um auf verbessert. Ziel der Solar-Fabrik ist, auf Basis einer gesicherten Rohstoffversorgung durch eine deutliche Steigerung des Absatzes sowie durch konsequentes Working Capital Management den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in 2011 zu erhöhen. 31 Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich im Geschäftsjahr 2010 auf ( ). Die Verschlechterung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

33 32 Vermögenslage Die Solar-Fabrik verfügt zum Bilanzstichtag über eine solide Vermögensstruktur. Die langfristigen Vermögenswerte sind zu rd. 355,5 % (Vj. 259,1 %) durch längerfristiges Kapital (Eigenkapital und langfristige Finanzschulden) gedeckt. Das Anlagevermögen hat mit (Vj ) aufgrund einer geringeren Investitionsquote abgenommen, wohingegen sich das Eigenkapital mit (Vj ) aufgrund des positiven Periodenergebnisses sowie der durchgeführten Kapitalerhöhung nachhaltig erhöht hat. Die Finanzschulden haben um 725 auf abgenommen. Die Eigenkapitalquote von 68,3 % (Vj. 67,2 %) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte verbessert. Die kompletten Schulden in Höhe von (Vj ) werden durch die kurzfristigen Vermögenswerte mehr als kompensiert. Die Investitionen in das Anlagevermögen im Geschäftsjahr 2010 betrugen insgesamt (Vj ). Davon betrafen (Vj ) Investitionen in das Sachanlagevermögen und 296 (Vj. 738) Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie 0 (Vj. 3) in das Finanzanlagevermögen. Insgesamt entfielen 653 (Vj ) auf technische Anlagen und Maschinen, 476 (Vj. 876) auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und (Vj ) auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Die Anlagenintensität (= (Immaterielle Vermögenswerte + Sachanlagevermögen) / Bilanzsumme) in Höhe von 23,2 % (Vj. 34,1 %) hat sich im Berichtsjahr um 10,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr vermindert, was vornehmlich der deutlichen Ausweitung der Bilanzsumme geschuldet ist. Der latente Steueranspruch hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt von 18 um 18 auf 0 vermindert. Das Vorratsvermögen hat sich in 2010 auf (Vj ) erhöht. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben um auf und die Fertigerzeugnisse und Waren um auf zugenommen, wohingegen die Unfertigen Erzeugnisse um auf und die Geleisteten Anzahlungen um auf abgenommen haben. Diese Geleisteten Anzahlungen auf Vorräte stehen mit Solarzellenund Waferlieferungen in Verbindung. Die zugrunde liegenden Lieferverträge haben eine Restlaufzeit bis zu 6 Jahren; die Vorauszahlungen werden mit zukünftigen Solarzellen- bzw. Waferlieferungen verrechnet. Die durchschnittliche Lagerdauer (= (365 Tage x Durchschnittlicher RHB-Lagerbestand)/Materialaufwand pro Jahr) betrug rd. 20 Tage (Vj. 48 Tage) und hat sich damit deutlich verbessert. Der Rückgang ist der volumenbedingten Erhöhung des Materialaufwands geschuldet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt um 124 auf angestiegen. Die durchschnittliche Forderungsdauer (= (365 Tage x durchschnittliche Netto-Forderungen)/Umsatz) verringerte sich, insbesondere bedingt durch die starke Umsatzausweitung auf 2,9 Tage (Vj. 15 Tage). Zum Bilanzstichtag hat die Solar-Fabrik AG Betriebsmittellinien in Höhe von sowie aus einer Investitionslinie in Anspruch genommen. Darüber hinaus besteht per 31. Dezember 2010 noch ein Schuldscheindarlehen in Höhe von nominal Unter Berücksichtigung der in den Finanzschulden zudem enthaltenen Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing sanken die Finanzschulden von um 725 auf Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt um auf gestiegen. Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen haben um auf durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zur Antizipation eines absatzbedingten Marktrisikos zugenommen. Das Management verwendet zur Steuerung des Konzerns neben Absatzzahlen, Einkaufsmengen und der Segmentberichterstattung in der Kommunikation gegenüber dem Aufsichtsrat auch die in der nachfolgenden Tabelle genannten Kennziffern.

34 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht Mehrperiodenübersicht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik Gruppe Umsatzerlöse 1) Gesamtleistung 1) Materialaufwand 1 ) von Gesamtleistung 1) % 81,7 82,3 89,8 87,5 Personalaufwand 1) von Gesamtleistung 1) % 6,2 8,3 5,2 6,0 Umsatz je Mitarbeiter 1) EBIT 1) Finanzergebnis 1) Ergebnis vor Ertragsteuern 1) von Gesamtleistung 1) % 3,9 0,0-3,2-5,9 Jahresergebnis davon fortzuführende Geschäftsbereiche aufgegebene bzw. veräußerte Geschäftsbereiche Anzahl der Aktien TStk Abschreibungen Immaterielle Vermögenswerte 1) Sachanlagen 1) Bilanzsumme Eigenkapital vom Gesamtkapital % 68,3 67,2 57,7 73,0 Eigenkapitalrentabilität 1) % 15,5-9,9-59,6-7,8 EBITDA 1) ROI 2) % 10,5-6,1-39,8-5,8 1) Angaben für 2009 und 2008 beziehen sich auf fortgeführte Geschäftsbereiche. 33 2) ROI: Der Return on Investment (ROI) berechnet sich als Jahresergebnis geteilt durch durchschnittliches Gesamtkapital multipliziert mit 100.

35 4.4 Management/Mitarbeiter Die Zusammensetzung des Vorstands hat sich in 2010 nicht geändert. Vorstandsvorsitzender (CEO) ist Herr Günter Weinberger. Dr. Freddy Goh übt die Funktion des technischen Vorstands (CTO) aus und führt in Singapur den Solarzellenhersteller SEP. Herr Martin Friedrich übt das Amt des Finanzvorstands (CFO) aus und Herr Martin Schlenk ist Vorstand für Produktion, Einkauf & Logistik (COO). Damit wird der Solar- Fabrik Konzern derzeit von vier Vorständen geführt. Auf der zweiten Führungsebene unterstützen drei Prokuristen den Vorstand im operativen Tagesgeschäft. Im Geschäftsbereich Solarstromsysteme wurde bereits in 2008 ein Anerkennungstarifvertrag mit der IGM geschlossen. Neben den auf der Fläche ausgehandelten Lohnerhöhungen wird die Solar-Fabrik künftig eine zusätzliche prozentuale Lohn- bzw. Gehaltssteigerung bezahlen, um die Differenz zwischen dem Flächenlohnniveau und dem Solar-Fabrik-Niveau abzuschmelzen. Die Mitarbeiter haben in 2010 Einmalzahlungen in Höhe von rd. 87 sowie durchschnittliche Lohn- und Gehaltserhöhungen von 1,75 % erhalten. Die Solar-Fabrik AG ist zwischenzeitlich Mitglied im unabhängigen Unternehmensverband Südwest e.v. Bis dahin unterlagen die Anstellungsverträge umfänglich einzelvertraglichen Regelungen. Dies gilt ebenso für sämtliche Tochtergesellschaften. Die Solar-Fabrik misst der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter große Bedeutung bei. Die Solar-Fabrik unterstützt deshalb die Aus- und Weiterbildung in finanzieller und zeitlicher Hinsicht. 34 Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat im Wirtschaftsjahr 2010 folgende Änderung erfahren: Herr Alfred T. Ritter hat mit Wirkung zum 30. September 2010 sein Amt als Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitzender niedergelegt. Nachgerückt in den Aufsichtsrat ist mit Wirkung vom 4. Oktober 2010 Frau Carolin Salvamoser. Zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Herr Norbert Binder ernannt. Herr Gerhard Ernst Kulbe übt die Funktion des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden aus. Die Solar-Fabrik Gruppe beschäftigte in 2010 durchschnittlich 367 Mitarbeiter (Vj. 327). Darüber hinaus wurden im Segment Solarstromsysteme durchschnittlich 52 Zeitarbeiter in 2010 (Vj. 40) beschäftigt. Der weit überwiegende Teil der Mitarbeiter ist in der Fertigung tätig. In der Produktion wird in den kommenden Jahren parallel zur weiteren Kapazitätsausweitung auch der stärkste Personalaufbau geplant der wie in Vorjahren auch jedoch deutlich unterproportional zur Umsatzsteigerung ausfallen dürfte.

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37 4.5 Vergütungsbericht 36 Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der Solar- Fabrik AG Anwendung finden, und erläutert Höhe sowie Struktur der Vorstandseinkommen. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts, erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG), Bestandteil des Anhangs bzw. des Lageberichts sind. Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Solar-Fabrik AG orientiert sich an der Größe und der globalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im Inund Ausland. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie am internationalen Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiche Arbeit gibt. Es existieren 2 Varianten von Vorstandsverträgen: Die erste Variante setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: (a) einer festen Vergütung und (b) einem variablen Bonus: (ad a) Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. (ad b) Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der erfolgsabhängigen Variablen der Vorstandsbezüge ist das Konzern-EBITDA. Die zweite Variante enthält lediglich eine feste Vergütung, die monatlich als Gehalt ausbezahlt wird. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus weitere variable Bonuszahlungen beschließen. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben. Die Vorstandsmitglieder haben in 2010 Fixgehälter in Höhe von insgesamt 684 (Vj. 596) bezogen. Darüber hinaus haben die Vorstandsmitglieder Tantiemen i.h.v. insgesamt 110 als variablen Vergütungsbestandteil erhalten. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung festgelegt worden. Sie ist in der Satzung geregelt. Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Die gegenwärtig geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2006 verabschiedet; sie sind in 12 der Satzung der Solar- Fabrik AG enthalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ein fixes Sitzungsgeld in Höhe von 3 je Sitzung. Der Vorsitzende erhält den doppelten-, der Stellvertreter den 1,5fachen Betrag. Insgesamt haben 7 Aufsichtsratsitzungen in 2010 stattgefunden. Insgesamt belief sich die Aufsichtsratsvergütung in 2010 auf 86 (Vj. 95).

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39 4.6 Zusätzliche Angabepflichten gemäß 289 Abs. IV bzw. 315 Abs. IV HGB Abs. IV (1) bzw. 315 Abs. IV (1) HGB Das voll einbezahlte Grundkapital der Solar-Fabrik AG, wie es im vorliegenden Konzernabschluss ausgewiesen wird, ist eingeteilt in auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die Stückaktien sind somit gemäß 8 Abs. 3 AktG am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt. 289 Abs. IV (3) bzw. 315 Abs. IV (3) HGB Es besteht folgende Beteiligung am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: Herr Alfred T. Ritter, Deutschland: 19,03 % = Stückaktien. 289 Abs. IV (6) bzw. 315 IV (6) HGB Die Mitglieder des Vorstands werden gemäß 84, 85 AktG bestellt und abberufen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt satzungsgemäß der Aufsichtsrat. Gemäß 13 der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Die Satzung enthält keine über das Aktiengesetz hinausgehenden Bestimmungen, sodass die aktienrechtlichen Regelungen zur Satzungsänderung gelten. 289 Abs. IV (7) bzw. 315 IV (7) HGB Genehmigtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2008 wurde der Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 aufgehoben, der den Vorstand der Solar-Fabrik AG ermächtigte, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2012 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR ,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien (Stammaktien) gegen Baroder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Hauptversammlung hat am gleichen Tag den Vorstand in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2013 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR ,00 durch Ausgabe neuer, nennwertloser, auf den Inhaber lautender Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008). Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand der Solar-Fabrik AG hat am 29. Juli 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 29. Juli 2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR ,00, das eingeteilt ist in auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis zu EUR ,00 auf bis zu EUR ,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Solar-Fabrik AG hat anschließend am 30. Juli 2010 eine Aktienplatzierung im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei deutschen und internationalen Investoren erfolgreich durchgeführt. Platziert wurden dabei Aktien, so dass aus der Genehmigung vom 1. Juli 2008 nur noch EUR ,00 zur Verfügung stehen. Aktienoptionsprogramm 2007 (Bedingtes Kapital I) Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 wurde das bisherige am 9. April 2002 beschlossene bedingte Kapital (bisheriges Bedingtes Kapital I) i.h.v. bis zu EUR ,00 aufgehoben. Gleichzeitig wurde in der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von bis zu auf den Inhaber lautenden Stückaktien um bis zu EUR ,00 beschlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt oder Barausgleich leistet. Die neuen Akti-

40 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht en nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital II 4.7 Umweltschutz Die Solar-Fabrik zeigt bereits durch ihre Geschäftstätigkeit, dass Umweltschutz für die Solar-Fabrik eine große Bedeutung hat. Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 1. Juli 2008 wurde das bisherige am 13. Juni 2007 beschlossene bedingte Kapital (bisheriges Bedingtes Kapital II) i.h.v. bis zu EUR ,00 aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 1. Juli 2008 hat darüber hinaus beschlossen, die in der Hauptversammlung vom 14. Juni 2006 erteilte Ermäch tigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR ,00 ebenfalls aufzuheben. Die Hauptversammlung hat am gleichen Tag den Vorstand in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2013 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR ,00 mit einer Laufzeit von längstens zwanzig (20) Jahren zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR ,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 13. Juni 2007 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien durch die Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % beschränkt. Die Ermächtigung galt bis zum 12. Dezember Der hohe Umweltanspruch der Solar-Fabrik kommt beispielsweise auch in einem der Verwaltungsgebäude der Solar-Fabrik AG zum Ausdruck, das sich durch ein besonderes Energiekonzept und durch den Einsatz umweltschonender Baumaterialien auszeichnet. Der Energiebedarf des gesamten Gebäudes wird ausschließlich mit erneuerbaren Energien gedeckt. Die ursprünglich in dem Gebäude enthaltene Produktion war somit europaweit die erste Nullemissionsfabrik. Das Gebäude wurde zudem mehrfach mit Preisen ausgezeichnet und war zwischenzeitlich mehrfach Vorbild für Neubauprojekte. Auch bei der Wahl der Kooperationspartner ist Umweltschutz ein wichtiger Entscheidungsfaktor. Auch bei der Umsetzung von internen Projekten werden Umweltbelange berücksichtigt. Das Umwelt- und Qualitätsmanagement nahezu aller Produktionsgesellschaften des Konzerns sind nach den Normen DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO zertifiziert. Zentraler Baustein des Managementsystems der Solar-Fabrik ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess. Die Solar-Fabrik hat sich zur Aufgabe gemacht, konsequent an der Verbesserung der Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen zu arbeiten. Wesentliches Ziel ist es, die Belastung der Umwelt nachhaltig zu verringern. Die Solar-Fabrik will ihre Effizienz in allen Bereichen des Unternehmens kontinuierlich steigern und strebt dabei stets nach den besten verfügbaren Technologien und Methoden. 4.8 Nachtragsbericht Besondere Ereignisse waren nach Schluss des Geschäftsjahres sowohl für die Solar-Fabrik AG als auch für die Solar-Fabrik Gruppe nicht zu verzeichnen. 39

41 4.9 Risiko- und Chancenbericht Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- (IKS) und des Risikomanagementsystems (RMS) im Hinblick auf die Rechnungslegung zu beschreiben. Die Solar-Fabrik AG verwendet integrierte IT-Buchführungssysteme, die innerhalb der Gruppe einheitlich sind und zentral in der Solar-Fabrik AG geführt werden. Eine ausländische Tochtergesellschaft setzt ein unterschiedliches, handelstypisches System ein und führt die Buchhaltung vor Ort. 40 Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der Solar-Fabrik AG und der Solar-Fabrik Gruppe soll eine ordnungsmäßige Rechnungslegung sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften sicher stellen. Das interne Kontrollsystem der Solar-Fabrik AG und der Solar- Fabrik Gruppe soll eine ausreichende Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Erstellung der extern publizierten Jahresabschlüsse gewährleisten. Das IKS zur Steuerung der Risiken ist integraler Bestandteil des Risikomanagements der Solar-Fabrik AG sowie der Solar- Fabrik Gruppe. Das rechnungslegungsbezogene IKS umfasst diejenigen Strukturen, Prozesse und Kontrollen, die für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses relevant sind. In den Konzernabschluss sind neben der Solar-Fabrik AG als Muttergesellschaft eine inländische sowie zwei ausländische Tochtergesellschaften einbezogen. Der vorliegende Konzernabschluss der Solar-Fabrik AG zum 31. Dezember 2010 wurde unter Berücksichtigung der Grundsätze der IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie der ergänzend nach 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, erstellt. Der Konzernabschluss wird manuell aus den Einzelabschlüssen entwickelt. Es bestehen schriftliche Konzernbilanzierungsrichtlinien, die von allen Gesellschaften, die in den Konzern einbezogen werden, verpflichtend anzuwenden sind. Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung soll durch Anpassungsbuchungen auf Konzernebene gewährleistet werden. In der Solar-Fabrik AG und auch in der Solar-Fabrik Gruppe soll das Prinzip der Funktionstrennung angewendet werden. Dieses Prinzip besagt, dass ein und dieselbe Person nie alle Phasen eines Geschäftsvorfalls alleine durchführen und kontrollieren soll, ohne dass eine andere Person in den Geschäftsvorfall eingreift. Dieses Prinzip ist sowohl in der Solar-Fabrik AG als auch in der Gruppe auf allen Ebenen des Unternehmens verankert. Dieses Prinzip korrespondiert mit dem Vier- Augen-Prinzip, welches als grundlegendes Kontrollprinzip in der Solar-Fabrik AG und der Solar-Fabrik Gruppe gelten soll. Der grundsätzliche Aufbau des rechnungslegungsbezogenen IKS ist zentral ausgerichtet und läuft im Finanz- und Rechnungswesen der Solar-Fabrik AG zusammen. Die abschließende Verantwortlichkeit liegt in den Händen des Finanzvorstands (CFO). Das konzernweite Treasury erfolgt zentral in der Solar-Fabrik AG für die einzelnen Gesellschaften. Hierzu wurde ein Treasury-Committee eingerichtet in das auch externe Berater mit einbezogen sind. Zur Abschlusserstellung wird ein detaillierter Abschlusskalender sowohl für die Abschlusserstellung der Solar-Fabrik AG als auch zur Entwicklung des Konzernabschlusses aus den Einzelabschlüssen verwendet. Die Einhaltung von Berichtsfristen und die Überwachung der Berichtsqualität liegen in den Händen des Finanzvorstands (CFO). Als Kontrollgrundsatz soll das Vier-Augen-Prinzip sicher stellen, dass bei jedem Arbeitsschritt bei der Abschlusserstellung neben dem Ersteller auch immer ein Reviewer beteiligt ist, was per Handzeichen schriftlich festgehalten wird.

42 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht Die Solar-Fabrik verfügt über eine detaillierte Unterschriftsund Genehmigungsregelung. In dieser ist festgehalten, von welchen Personen welche Geschäfte ausgeübt werden dürfen und bei welchen Geschäften bzw. Betragsgrenzen die Genehmigung durch Prokuristen und/oder Vorstände erforderlich sind. Auch hier soll das generelle Vier-Augen-Prinzip gelten. Als weiteres Steuerungsinstrument setzt die Solar-Fabrik AG ein kennzahlengestütztes Management-Informations-System (MIS) ein. In diesem MIS werden aus allen Unternehmensbereichen Kennzahlen erfasst, ausgewertet und in regelmäßigem Turnus an die Vorstände sowie an Prokuristen und Abteilungsleiter kommuniziert. Die Unternehmensbereiche umfassen hierbei im Wesentlichen die Bereiche Beschaffung, Produktion, Vertrieb sowie Finanzwesen inkl. des Liquiditätsmanagements und des Personalwesens. Zwischen Bilanzstichtag und Zeitpunkt der Lageberichterstattung haben keine maßgeblichen Veränderungen im Bezug auf das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem stattgefunden. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen handelnder Personen oder sonstige Umstände können die Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems einschränken, so dass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme keine vollständige Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung gewährleisten kann. Die Überwachung und Steuerung von Risiken ist in der Solar-Fabrik AG sowie in der Solar-Fabrik Gruppe ein wichtiger Bestandteil der Führungsinstrumente. Damit wurde das frühzeitige Erkennen und Managen von Risiken als wesentlicher Erfolgsfaktor identifiziert. Der deutsche Gesetzgeber hat zwingend notwendige Standards für das Risikomanagement, direkt und indirekt, in einer Reihe von für die Solar- Fabrik relevanten Gesetzen beschrieben. Das Risikomanagementsystem hat in seiner Gesamtheit sicherzustellen, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in systematisch geordneter Weise an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Unter Risiko ist im Allgemeinen die Möglichkeit negativer und positiver Abweichungen von einem erwarteten Wert zu verstehen. Negative Abweichungen von der prognostizierten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden dabei als Verlust- oder Schadensgefahr verstanden, positive Abweichungen werden als Bestandteil der Erreichung der Unternehmensziele angesehen. Zur Unterstützung und Dokumentation von Risiken hat die Solar-Fabrik AG ein Risikohandbuch entwickelt, in dem die wesentlichen Risiken und deren Behandlung beschrieben werden. Dieses Handbuch wird kontinuierlich überarbeitet und ist für die Solar-Fabrik AG und ihre Tochtergesellschaften verbindlich. Die zentrale Risikoverantwortung des Solar-Fabrik-Konzerns liegt beim Vorstand der Solar-Fabrik AG. Um ein frühzeitiges Erkennen der identifizierten, unternehmensrelevanten Risiken zu ermöglichen, müssen die Risiken operationalisiert werden. Es wurden qualitative bzw. quantitative Frühwarnindikatoren definiert, die das mögliche Eintreten unternehmensrelevanter Risiken bereits im Vorfeld anzeigen sollen. Die Frühwarnindikatoren werden daraufhin analysiert, inwieweit die ihnen zugrunde liegenden Pläne bzw. Vorgaben erfüllt sind. Bei Unter-/Überschreiten einer bestimmten Toleranzgrenze bzw. bei Nichterfüllung der Vorgaben wird mittels des in definierten Höchstschadens pro Einzelrisiko und mittels der Eintrittswahrscheinlichkeit ein sog. Schadenserwartungswert ermittelt. Mit anderen Worten: die Risikoanalyse beinhaltet eine Beurteilung der Tragweite der erkannten Risiken in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit und die quantitativen Auswirkungen. Es geht letztlich darum, die monetären Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abzuschätzen. 41

43 42 Fremdwährungsrisiko Die Solar-Fabrik AG unterhält ein Treasury, dessen zentrale Aufgabe es ist, Risikooptimierung bzw. eine Risikominimierung im operativen Geschäft zu betreiben und negative Auswirkungen auf den finanziellen Erfolg im Zusammenhang mit Marktpreisschwankungen möglichst zu verhindern. Im Fremdwährungsbereich erfolgt die Risikooptimierung anhand ausgewählter derivativer Sicherungsinstrumente. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente für Abnahmeverpflichtungen genutzt, das heißt, für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Zur Unterstützung des Treasurers wurde ein Treasury Committee gebildet, das sich fallweise, jedoch mindestens viermal pro Jahr trifft und dem unter anderem ein externer Berater angehört. Das Treasury Commitee hat die Funktion, die Gesamtsituation der Währungs sicherungen zu analysieren und Maßnahmen zu verabschieden sowie Empfehlungen für die Anpassung der Treasury Richtlinie auszusprechen. Die Solar-Fabrik verwendet ein Programm, das die Bildung von Bewertungseinheiten nach HGB sowie Hedge Accounting nach IFRS ermöglicht. Für das Wirtschaftsjahr 2011 hat die Solar-Fabrik AG ein Worst Case Szenario von durchschnittlich 1,37 USD/EUR abgesichert. Zur Absicherung gegenüber kurzfristigen Währungsschwankungen wurden derivative Finanzinstrumente im Nominalwert von (Vj ) mit einer Laufzeit von längstens 12 Monaten abgeschlossen. Mit dem gesicherten Gesamtvolumen hat die Solar-Fabrik AG einen Teil des USD-Bedarfs im Wirtschaftsjahr 2011 abgedeckt. Ausfallrisiko Der Forderungsbestand der Solar-Fabrik Gruppe ist im Bereich Solarstromsysteme über eine Warenkreditversicherung abgesichert. Der Selbstbehalt beträgt 15 % der abgesicherten Forderungen. Sollte für das von einem Kunden gewünschte Liefervolumen eine Absicherung über die Warenkreditversicherung in entsprechender Höhe nicht möglich sein, holt die Gesellschaft Informationen von Auskunfteien ein und bewertet diese oder fordert anderweitige Absicherungen (wie z.b. Bankbürgschaften) von den Kunden ein. Des Weiteren basiert ein Großteil der Umsätze auf Vorauskasse von Kunden. Grundsätzlich erhalten Neukunden nur Warenlieferungen gegen Vorauskasse. Als weitere Maßnahme gegen Ausfallrisiken setzt die Solar-Fabrik AG im Rahmen des Forderungsmanagements auf ein konsequentes Mahnwesen, bei dem sowohl eindeutige Zahlungszeitpunkte als auch ein detaillierter Mahnprozess festgelegt sind. Mit der Erhöhung der Absatzvolumina an einzelne Kunden steigt gleichzeitig das Ausfallrisiko, da die Diversifizierung der Kundenstruktur abnimmt. Da es sich bei vielen Großkunden um ausländische Gesellschaften handelt und der Exportanteil am Gesamtumsatz sukzessive zunehmen wird, werden teilweise Lieferverträge auf Basis ausländischen Rechts abgeschlossen. Gleichzeitig sind die Finanzierung der Kunden und damit deren Liquidität zum Teil abhängig von der Abnahme der zugrunde liegenden Solarprojekte. Verzögert sich deren Abnahme, kann dies dazu führen, dass sich die Bezahlung der Solar-Fabrik durch den Kunden verzögert oder im Extremfall Forderungen uneinbringlich werden und Sicherheiten sich als nicht werthaltig erweisen. Ein solcher Ausfall könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik AG sowie der Solar-Fabrik Gruppe haben. In 2010 hat sich allerdings kein nennenswerter Wertberichtigungsbedarf ergeben. Preisänderungsrisiko Dem Währungsrisiko trägt die Solar-Fabrik AG sowie die Solar-Fabrik Gruppe mit den oben erwähnten Kurssicherungsgeschäften Rechnung. Der Wert des Vermögens der Solar-Fabrik AG sowie der Solar-Fabrik Gruppe wird regelmäßig überprüft. Zusätzlich zu den regelmäßigen jährlichen Bewertungen prüft die Solar- Fabrik AG sowie die Solar-Fabrik Gruppe, in Fällen, in denen (infolge von Änderungen im Wirtschafts-, Geschäfts- oder Politikumfeld) zu vermuten ist, dass sich der Wert von immateriellen Vermögenswerten oder Gegenständen des Sachanlagevermögens vermindert haben könnte, die Notwendigkeit einer Durchführung bestimmter Werthaltigkeitstests, die als Ergebnis entsprechende Wertminderungen zur Folge haben können, aber nicht zu Auszahlungen führen.

44 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht 43

45 44 Liquiditätsrisiko Um Schwierigkeiten bei der Beschaffung liquider Mittel zur Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten zu vermeiden, arbeitet die Solar-Fabrik eng mit verschiedenen Kreditinstituten zusammen. Mit Datum vom 21. Oktober 2009 hat die Solar- Fabrik AG über ein Bankenkonsortium bestehend aus der Deutschen Bank AG, der Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau, der Commerzbank AG, der KBC Bank Deutschland AG sowie der Investkredit Bank AG eine Kreditzusage über EUR 19,0 Mio. bzw. EUR 17,0 Mio. aus dem KfW-Sonderprogramm Mittelständische Unternehmen erhalten. Mit dem Programm fördert die Kreditanstalt wettbewerbsfähige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 500 Mio. und positiven Zukunftsaussichten. Das Gesamtfinanzierungsvolumen teilt sich auf in ein Investitionsdarlehen in Höhe von EUR 7,0 Mio. und einem Betriebsmitteldarlehen in Höhe von EUR 12,0 Mio. Die Kredite haben eine Laufzeit von fünf bzw. drei Jahren und können bis September 2011 flexibel abgerufen werden. Die Solar-Fabrik AG kann mit Hilfe der zusätzlichen Betriebsmittel das geplante Wachstum finanzieren. Die Finanzierung sämtlicher Konzerngesellschaften erfolgt über das Mutterunternehmen. Des Weiteren betreibt die Gesellschaft eine konzerninterne Liquiditätssteuerung. Hierzu wird eine integrierte Finanz planung eingesetzt, die sowohl kurzfristig auf Wochenbasis erstellt und überwacht wird, als auch mittelfristig auf Monatsbasis. Ebenfalls erfolgt eine Mehrjahresplanung. Weitere wesentliche Risiken für die Solar-Fabrik AG sowie die Solar-Fabrik Gruppe betreffen folgende Sachverhalte: Beschaffung Die Solar-Fabrik Gruppe sowie die Solar-Fabrik AG sind umfangreiche, teilweise langfristige Abnahmeverpflichtungen für Wafer und Solarzellen eingegangen, aus denen sich unter anderem Preisrisiken ergeben. Abnahmeverpflichtungen der Solar-Fabrik Gruppe sowie der Solar-Fabrik AG zu festgelegten Preisen bestehen auch aus Lieferverträgen mit Solarzellen- und Waferlieferanten mit Restlaufzeiten von bis zu sechs Jahren. Die Gesellschaft sowie die Gruppe trägt durch die Vertragsgestaltung das Preisrisiko und kann im Fall sinkender Weltmarktpreise für Silizium hiervon nicht profitieren und möglicherweise nicht zu konkurrenzfähigen Preisen produzieren. Die Realisierung dieser Preisrisiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik AG sowie der gesamten Solar-Fabrik Gruppe haben. Ein Anstieg des US-Dollar-Kurses könnte sich nachteilig auf die Solar-Fabrik AG sowie die Solar-Fabrik Gruppe auswirken. Der Konzern- und der Einzelabschluss der Solar-Fabrik AG werden in Euro erstellt. Solar-Fabrik erzielt den überwiegenden Teil seiner Umsatzerlöse derzeit in Euro. Solar-Fabrik tätigt einen Teil seiner Aufwendungen, insbesondere den Einkauf von Wafern und Solarzellen, in US-Dollar. Zur Absicherung gegen Wechselkursschwankungen sichert sich Solar-Fabrik im Beschaffungsbereich durch Devisentermingeschäfte und Plain Vanilla Optionen ab. Dies ist mit Kosten für die Gesellschaft verbunden. Außerdem kann auch durch den Abschluss von Derivaten zur Währungssicherung das mit dem Grundgeschäft verbundene Währungsrisiko, insbesondere aufgrund der hohen Volatilität der Devisenkurse, nicht vollständig ausgeschaltet werden. Im Zuge der geplanten Erschließung neuer geografischer Märkte und der weiteren Internationalisierung der Geschäftstätigkeit könnten die Solar-Fabrik AG und/oder die Gruppe noch größeren Wäh-

46 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht rungsrisiken ausgesetzt sein. Wechselkursschwankungen und insbesondere ein Anstieg des US-Dollar gegenüber dem Euro könnten deshalb wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik AG sowie der Solar-Fabrik Gruppe haben. Transaktionen mit Fremdwährungen für das Geschäftsjahr 2010 führten zu Netto-Währungskursverlusten von -65 (Vj. Netto-Währungskursgewinnen von 482). Solar- Fabrik hat für das Wirtschaftsjahr 2011 mit einem durchschnittlichen Sicherungskurs von 1,37 USD/EUR das Währungsrisiko aus Einkaufstransaktionen in USD abgesichert. Auf Basis der Planung für das Wirtschaftsjahr 2011 hat Solar- Fabrik bereits einen Teil des geplanten USD-Bedarf gesichert. Absatz Die Geschäftstätigkeit der Solar-Fabrik AG sowie der Solar- Fabrik Gruppe ist von der staatlichen Förderung regenerativer Energieträger abhängig. Die Geschäftstätigkeit der Solar-Fabrik AG sowie der Gruppe sind in hohem Maße von der staatlichen Förderung der Photovoltaik abhängig. Ohne die staatlichen Förderungsmaßnahmen wäre die Photovoltaik, insbesondere im Bereich der netzgekoppelten Anlagen, derzeit noch nicht rentabel, da die Stromerzeugungskosten über den erzielbaren Marktpreisen und den Stromerzeugungskosten konventioneller Energieträger (z.b. Kernkraft, Kohle, Gas) liegen. Netzgekoppelte Anlagen stellen den für die Gesellschaft wichtigsten Marktbereich dar. Nach wie vor ist Deutschland für die Solar-Fabrik einer der Hauptabsatzmärkte. Das Bundesumweltministerium will die Vergütungssätze für Solarstrom zusätzlich zum 1. Juli 2011 um bis zu 15 % senken. Daneben werden Subventionskürzungen derzeit intensiv in den für die Solar-Fabrik AG wichtigen Absatzmärkten Frankreich und Italien diskutiert und voraussichtlich auch kurzfristig vom Gesetzgeber verabschiedet. Inwieweit diese Änderungen sich wesentlich auf die Preise und die Absatzmöglichkeiten der Solar-Fabrik in Deutschland auswirken, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Es ist nicht gewährleistet, dass die Solar-Fabrik AG sowie die Solar-Fabrik Gruppe ausreichende Kostensenkungen und Produkt- und Prozessverbesserungen realisieren kann, um künftig in allen Geschäftssegmenten positive Ergebnisse zu generieren. Die Solar-Fabrik Gruppe generierte in den vergangenen Geschäftsjahren im Geschäftssegment Solarstromsysteme Verluste. Um in einem zukünftig weiterhin vom Angebotsüberhang geprägten Markt eine nachhaltige Trendumkehr im Geschäftssegment Solarstromsysteme zu erreichen, muss es der Solar-Fabrik gelingen, die Produktionskosten nachhaltig zu senken, die Kundenbasis im In- und Ausland zu vergrößern und dabei ausreichende Preise zu erzielen. Die Erzielung positiver Ergebnisse im Geschäftssegment Solarstromsysteme wird noch dadurch erschwert, dass die staatlich festgelegten Einspeisevergütungen jährlich abgesenkt werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Marktpreise für Solarzellen, Solarstrommodule und -systeme tendenziell kontinuierlich rückläufig sein werden. Es ist nicht gewährleistet, dass die Solar-Fabrik Kostensenkungen durch Produkt- und Prozessverbesserungen sowie Absatzsteigerungen in einem ausreichenden Umfang realisieren kann, um angesichts dieses Preisrückgangs hinreichend positive Ergebnisse im Geschäftssegment Solarstromsysteme zu erzielen. Sollte die Solar- Fabrik im Geschäftssegment Solarstromsysteme zukünftig Verluste ausweisen, wird dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik AG sowie der Solar- Fabrik Gruppe haben. Die Solar-Fabrik Gruppe sowie die Solar-Fabrik AG sind einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt, der sich nach Einschätzung der Gesellschaft mittelfristig verschärfen wird. Die Solar-Fabrik Gruppe ist in den Geschäftssegmenten Solarzellenproduktion und Solarstromsysteme intensivem Wettbewerb ausgesetzt. Zu den gegenwärtigen und potenziellen Wettbewerbern der Solar-Fabrik gehören teilweise Unternehmen, die über größere finanzielle, technische und personelle Ressourcen verfügen (z.b. international operierende Großkonzerne wie unter anderem BP, Sharp, Bosch oder Kyocera). Die Fähigkeit der Solar-Fabrik, wirtschaftlich vertretbare Margen auf einem sich durch inten siven Preiswettbe- 45

47 werb auszeichnenden Absatzmarkt erzielen zu können, kann durch die zunehmende Konkurrenz beeinträchtigt werden. Dies versetzt diese Anbieter in die Lage, Produkte mit geringeren Kosten zu produzieren und zu geringeren Preisen anzubieten als die Solar-Fabrik. In 2010 sind die Verkaufspreise der Solar-Fabrik aufgrund des intensiven Wettbewerbs bereits um 8,4 % gesunken. Die Fortsetzung und Intensivierung des Wettbewerbs und der damit verbundene Preisdruck kann die Absatzmöglichkeiten der Solar-Fabrik AG sowie der Solar- Fabrik Gruppe negativ beeinflussen und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit und ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Der rasche technologische Wandel könnte sich negativ auf die Solar-Fabrik Gruppe auswirken. Der Markt für Photovoltaik unterliegt einem raschen technologischen Wandel und ist durch häufige Einführung verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen, kurze Produktlebenszyklen sowie ständig wechselnde und neue Kundenanforderungen geprägt. Der Erfolg der Solar-Fabrik Gruppe hängt entscheidend davon ab, neue, für den Markt für Solarstrommodule und -systeme bedeutsame technische Entwicklungen rechtzeitig vorherzusehen, um sicherzustellen, dass entsprechende technische Entwicklungen für die eigene Produktion genutzt werden können oder die eigene Herstellung auf sonstige Weise mit den technologischen Entwicklungen Schritt hält. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Wettbewerber neue Solarstrommodule früher bzw. preisgünstiger einführen oder sich exklusive Rechte in Bezug auf neue Technologien sichern. Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung steht in einem Spannungsverhältnis zum Kostendruck, dem die Solar-Fabrik ausgesetzt ist. 46 Wettbewerb, Produkte und Innovation Verfahren zur Stromerzeugung aus anderen regenerativen Energiequellen könnten sich besser entwickeln als die siliziumbasierte Photovoltaik und deren Ausbau beeinträchtigen oder diese verdrängen. Die siliziumbasierte Photovoltaik steht auch im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, wie etwa aus Windkraft, Biomasse, Geothermie und Solarthermie, und auch mit nicht siliziumbasierten Photovoltaiktechnologien. Diese könnten sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln als die siliziumbasierte Photovoltaik und sich deshalb am Markt für erneuerbare Energien durchsetzen. In der Folge könnten Investitionen im siliziumbasierten Photovoltaikbereich ganz oder teilweise entfallen oder zumindest in deutlich geringerem als dem von der Gesellschaft erwarteten Umfang erfolgen. Auch dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik auswirken. Die Solar-Fabrik Gruppe produziert derzeit Solarstrommodule ausschließlich aus siliziumbasierten Solarzellen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.b. auf Dünnschicht-Technologie basierende Solarstrommodule die von der Solar-Fabrik angebotenen siliziumbasierten Solarstrommodule mittel- oder langfristig weitgehend oder vollständig verdrängen. Sollten solche auf anderen Technologien basierende Verfahren deutliche Kostenvorteile bieten und sollte es der Solar-Fabrik Gruppe nicht gelingen, sich rechtzeitig auf eine solche Entwicklung einzustellen und damit selbst von einer solchen Entwicklung in einem Ausmaß zu profitieren, welches die resultierenden Einbußen im Bereich der Fertigung von Solarstrommodulen auf Basis siliziumbasierter Solarzellen kompensiert, könnte dies eine erhebliche Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik haben. Finanzierungsrisiken Solar-Fabrik AG unterliegt Bindungen aus Kreditverträgen und benötigt für sein Wachstum weiteres Kapital. Solar-Fabrik hat Kredite bei verschiedenen Banken aufgenommen, die unterschiedliche Konditionen insbesondere bezüglich der Zinssätze vorsehen. Die Zinssätze aus den Kreditverträgen sind fix. Unter den Kreditverträgen hat die Solar-Fabrik Sicherheiten an Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens zugunsten kreditgebender Banken eingeräumt. Die Kreditverträge verpflichten die Solar-Fabrik zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen und zur Einholung der Zustimmung der jeweiligen Banken bei der Vornahme

48 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht bestimmter Maßnahmen wie z.b. dem Erwerb von Beteiligungen. Bei Verstößen gegen diese Pflichten sind die Kreditverträge von den Banken kündbar bzw. führen diese Verstöße zu einer Verschlechterung der Zinskonditionen. Unter den Kreditverträgen sind die Banken außerdem berechtigt, die Kreditbedingungen nachteilig zu verändern oder die Kreditverträge zu kündigen, wenn ein Aktionär eine Kontrollmehrheit an der Solar-Fabrik erlangt, wobei die relevante Mehrheit gemäß Konsortialkreditvertrag 50 % beträgt. Hierdurch können die operativen Handlungsalternativen der Solar-Fabrik eingeschränkt sein. Die Solar-Fabrik AG verfügt über ausreichende Kreditlinien, sofern die in den Kreditverträgen definierten Finanzkennzahlen eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es für die Solar-Fabrik AG sowie für die Solar-Fabrik Gruppe aufgrund der zurückhaltenden Kreditvergabepraxis der Banken schwierig werden, sich kurzfristig anderweitig zu refinanzieren. Für sein weiteres Wachstum benötigt die Solar-Fabrik auch künftig Fremd- und Eigenkapital. Weitere Fremdkapitalaufnahmen können mit der Eingehung zusätzlicher Verpflichtungen gegenüber kreditgebenden Banken verbunden sein, was die operative Handlungsfreiheit der Solar-Fabrik weiter beschränken kann. Der Zugang zu weiterem Eigenkapital ist unter anderem von der allgemeinen Börsenentwicklung und der Marktlage im Bereich der Photovoltaik abhängig. Sollte es der Solar-Fabrik AG nicht gelingen, weiteres Fremd- und/oder Eigenkapital zu akzeptablen Bedingungen im erforderlichen Umfang zu erhalten, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik AG sowie der Solar-Fabrik Gruppe haben. Finanzwirtschaftliche Risiken Vorauszahlungen, die die Solar-Fabrik AG sowie die Solar- Fabrik Gruppe tätigen muss, bergen ein Ausfallrisiko. Die Solar-Fabrik AG sowie die Solar-Fabrik Gruppe leisten im Zusammenhang mit dem Einkauf von Wafern und Solarzellen Vorauszahlungen auf den Kaufpreis in erheblichem Umfang, für die die Lieferanten keine Sicherheiten leisten. Diese Praxis war in der Vergangenheit im Wesentlichen durch die eingeschränkte Siliziumverfügbarkeit zu erklären. Durch den Marktumschwung spielt diese Praxis jedoch derzeit keine Rolle mehr. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Solar-Fabrik künftig wieder derartige Vorauszahlungen leisten muss. Im Falle solcher Vorauszahlungen ist die Solar-Fabrik dem Risiko ausgesetzt, dass die Belieferung durch die Lieferanten sich verzögert, ganz oder teilweise ausbleibt und Forderungen auf Rückzahlungen der Vorauszahlungen gegen die Lieferanten sich als nicht einbringlich und Sicherheiten als nicht werthaltig erweisen. Ein solcher Ausfall könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik AG sowie der Solar-Fabrik Gruppe haben. Diesem Risiko begegnet die Gesellschaft mit einer intensiven Lieferantenbeurteilung im Vorfeld sowie mit einem sehr engen und regelmäßigen Kontakt mit den jeweiligen Lieferanten, insbesondere auch auf Ebene der Geschäftsleitung. 47

49 Rechtliche Risiken Finanzmarktkrise Steuerrisiken Die Solar-Fabrik könnte erheblichen Steuernachforderungen ausgesetzt sein. Aus der aktuellen internationalen Gesellschaftsstruktur können Steuerrisiken resultieren. Ferner bestehen Risiken in Bezug auf den steuerlichen Verlustvortrag. Der Eintritt jedes einzelnen oder mehrerer der vorstehend genannten Risiken könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Solar-Fabrik AG sowie der Solar-Fabrik Gruppe haben. Die Einschätzung des Managements hinsichtlich der Finanzierungsrisiken der Solar-Fabrik bzw. der Solar-Fabrik Gruppe sowie ihrer Kunden hat sich gegenüber ihren ursprünglichen Prognosen im Geschäftsbericht 2009 nicht verändert. Sollten die sich abzeichnenden positiven Tendenzen nicht nachhaltig sein, kann dies die wirtschaftliche Situation der Kunden der Solar-Fabrik und die Nachfrage nach deren Produkten negativ beeinflussen. Daraus können für die Solar-Fabrik AG sowie die Solar-Fabrik Gruppe entsprechende Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen. 48 Die Gesellschaft nimmt in diesem Zusammenhang steuerrechtliche Beratung durch externe Steuerrechtsexperten in Anspruch. Risiken aus der Übernahme von Garantien Der Geschäftsbereich Solarstromsysteme gewährt den Abnehmern von Solarstrommodulen und -systemen langfristige Leistungsgarantien von bis zu 25 Jahren sowie Produktgarantien von bis zu 12 Jahren. Für Wechselrichter gibt die Gesellschaft Garantien von bis zu 10 Jahren. Die Solar-Fabrik beabsichtigt, derartige Zusicherungen auch künftig abzugeben, soweit dies für den erfolgreichen Vertrieb der Produkte erforderlich ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle der Nichterfüllung bestimmter Mindestleistungen oder im Falle des Auftretens von Mängeln bei den verkauften Produkten, Ansprüche gegen die Solar-Fabrik geltend gemacht werden, welche die zur Abdeckung dieses Risikos gebildeten Rückstellungen übersteigen. Dies könnte zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Solar-Fabrik AG sowie der Solar- Fabrik Gruppe führen.

50 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht Wesentliche Chancen für die Solar-Fabrik betreffen folgende Sachverhalte: Chancen durch Innovation und Internationalisierung In einer konsequenten Vorwärtsstrategie sieht die Solar- Fabrik beachtliche Wachstumschancen für die kommenden Jahre. So soll der Innovationsgrad und die Wettbewerbsfähigkeit der Leistungspalette weiter erhöht werden. Innovative Verfahren und Produkte eröffnen Chancen, die strategische Positionierung auf zahlreichen Märkten deutlich zu verbessern und auszubauen. Dies gilt insbesondere für den Servicebereich rund um den Rohstoff Silizium, aber auch für die kompletten PV-Systemlösungen. Im Chancenmanagement hat die weitere Internationalisierung der Aktivitäten aller Segmente eine hohe Priorität. Vor allem in den aufstrebenden Ländern Süd- und Osteuropas will die Solar-Fabrik am Wachstum teilhaben. Dazu wird der Vertrieb ausgebaut und teilweise werden vor Ort Niederlassungen oder ggf. Tochtergesellschaften gegründet. Gesamtrisikosituation Die Einschätzung der Gesamtrisikosituation ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Risikofelder bzw. Einzelrisiken. Die Gesamtrisikosituation der Solar-Fabrik hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert: Durch die angekündigte zusätzliche Reduktion der Einspeisevergütung hat das Risiko eines Preis- und Margenverfalls beträchtlich zugenommen. Eine deutliche Verschlechterung des EEG kann sich damit nachhaltig negativ auf die Absatzkanäle der Solar- Fabrik AG sowie der Solar-Fabrik Gruppe auswirken. Daneben kann sich auch eine neuerliche wirtschaftliche Rezession negativ auf die Absatzkanäle der Solar-Fabrik AG sowie der Solar-Fabrik Gruppe auswirken. Wie die Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, kann ein Angebotsüberhang an Rohmaterial in Kombination mit schwierigeren Refinanzierungsmöglichkeiten die Handels opportunitäten einer Gesellschaft erheblich beeinträchtigen. Aus heutiger Sicht ist der Bestand der Solar-Fabrik AG sowie des Solar-Fabrik Konzerns nicht gefährdet. 49 Der weltweite Solarmarkt wird auch in den kommenden Jahren weiter wachsen. Gemäß Analyse der Bank Sarasin werden bis 2012 mindestens acht neue PV-Märkte mit einem jährlichen Volumen von über 500 MW entstehen. Im Einzelnen werden hier folgende Märkte genannt: Frankreich, Italien, Spanien, USA, Kanada, China, Indien und Japan. Ziel der Solar-Fabrik AG ist es, in den jeweiligen, in erster Linie europäischen Auslandsmärkten aktiv zu sein und den Vertrieb entsprechend auf- bzw. auszubauen, wie es derzeit in Frankreich und Italien bereits der Fall ist. Die Solar-Fabrik AG hat im dritten Quartal 2010 eine weitere Produktionslinie zur Fertigung von Solarstrommodulen auf der Basis von Halbfabrikaten in Freiburg eröffnet. Dadurch wird die rechnerische Gesamtkapazität auf insgesamt 210 MWp erhöht. Mit der neuen Linie kann die Solar-Fabrik die wachsende Kundennachfrage nach Qualitätsmodulen erfüllen. Ferner steigert der hohe Automatisierungsgrad die Effizienz und Produktivität und erlaubt eine weitere Erhöhung der Qualitätsstandards.

51 4.10 Prognosebericht 50 Für alle im Prognosebericht genannten Ziele sowie für alle weiteren zukunftsbezogenen Aussagen im Konzernlagebericht gilt, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine der genannten oder andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen. Zudem ist durch die Schuldenkrise einzelner Staaten, wie z.b. Griechenland, sowie durch die angekündigte Verschlechterung der Förderbedingungen in Deutschland und Frankreich eine deutliche Erhöhung der Unsicherheit gegeben. Branchensituation In der Nachhaltigkeitsstudie Solarwirtschaft unterwegs in neue Dimensionen erwarten die Analysten der Bank Sarasin weltweit eine neu installierte PV-Leistung von 15,2 GW bzw. eine Zuwachsrate von 10 % in 2011 im Vergleich zur installierten Leistung in Die jährlichen Wachstumsraten bis 2015 liegen laut Bank Sarasin zwischen 10 % und 34 %. Mindestens 8 neue Absatzmärkte erreichen in den kommenden 2 Jahren eine Größe von über 500 MW. Dadurch sollte die gesamte PV-Branche noch globaler und damit auch weniger anfällig auf sich verändernde Rahmenbedingungen in einzelnen Schlüsselmärkten sein. Deshalb halten es die Experten der Bank Sarasin für realistisch, dass im Jahr 2020 eine neu installierte Leistung von 116 GW weltweit realisierbar ist. Das entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von rd. 28 % in den Jahren 2012 bis Seit Ende 2008 sind die Preise für Solartechnik deutlich gesunken. Die Hersteller aller Wertschöpfungsstufen haben weltweit ihre Produktionskapazitäten kräftig erhöht, so dass das Angebot die Nachfrage übersteigt. Wir sprechen daher von einem klassischen Käufermarkt. Das Management der Solar-Fabrik AG teilt die herrschende Meinung, dass das Preisniveau für Solarstrommodule auch in den kommenden Jahren weiter sinken wird. Massenproduktion und effizientere Prozesstechnologien eröffnen Preissenkungspotentiale, die an die Kunden weitergegeben werden können. Durch die jüngsten Preissenkungen und die erwarteten Kosten- bzw. Preisreduktionen steuert die Photovoltaik zügig auf die Netzparität zu. Das Erreichen der Netzparität in den wichtigen und sonnenreichen Märkten wie Italien, Kalifornien, Hawaii und Spanien erwarten die Experten der Bank Sarasin für Der Vorstand teilt diese Einschätzung generell. Der Branchenverband BSW-Solar hat sich mit dem Bundesumweltministerium (BMU) auf ein mögliches Vorziehen der bereits gesetzlich fixierten marktzubauabhängigen Vergütungsabsenkung vom 1. Januar 2012 auf den 1. Juli 2011 verständigt. Demnach kann die Einspeisevergütung am 1. Juli 2011 zusätzlich um bis zu 15 % gesenkt werden. Diese Einigung wurde am 25. Februar 2011 vom Bundestag beschlossen. Der Vorstand der Solar-Fabrik AG geht davon aus, dass die Nachfrage nach Solarmodulen bedingt durch die Ankündigung einer unterjährigen, zusätzlichen Degression der Einspeisevergütung, für den deutschen Markt bis Mitte des Jahres 2011 wiederum wie in 2010 auch Vorzieheffekte bei Investoren auslösen könnte. Die Auswirkungen der geplanten, unterjährigen Anpassungen des EEG auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bzw. des Konzerns nach Inkrafttreten der reduzierten Förderung zum 1. Juli 2011 sind derzeit jedoch nicht genau absehbar. Daneben gibt es weitere Exportmärkte, die derzeit aufgrund ihrer Abhängigkeit von der politischen Fördersituation schwer prognostizierbar sind: Die am 7. März 2011 neu veröffentlichten Tarife für Einspeisevergütungen in Frankreich sehen nochmals drastische Kürzungen bei der Förderung vor. Besonders stark fallen dabei die Kürzungen der Fördersätze für Solaranlagen mit einer Leistung von über 100 kwp aus. In Italien werden die Einspeisevergütungstarife zum 1. Mai 2011 als auch zum 1. September 2011 um jeweils 6 % gekürzt.

52 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht Ausrichtung des Solar-Fabrik-Konzerns im Geschäftsjahr 2011 Gesamtaussage des Vorstands Die Solar-Fabrik AG konzentriert sich auf ihre Kernkompetenz als Hersteller von qualitativ hochwertigen Solarstrommodulen. Die Solar-Fabrik beabsichtigt, das bisherige Wachstum im Segment Solarstromsysteme fortzusetzen und auszuweiten. Ziel ist es, durch internes und externes Wachstum Umsatz und Ertrag deutlich zu steigern. Um künftig im Geschäftssegment Solarstromsysteme profitabel zu sein, will die Solar-Fabrik die Produktion steigern und die Kosten pro MWp senken, um hierdurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Strategie der Solar-Fabrik umfasst insbesondere folgende Elemente: Erhöhung der Produktionskapazi täten und Steigerung der Effizienz Ausnutzung und Aufbau von Marktmacht auf der Einkaufsseite Verbreiterung der internationalen Kundenbasis Unternehmensziele Solarstromsysteme Die Solar-Fabrik AG startet mit einem Auftragsbestand von über 120 MWp in das neue Geschäftsjahr. Der Auftragsbestand umfasst damit bereits den größten Teil der geplanten Jahres-Modulproduktion von rd. 142 MWp. Ziel der Solar- Fabrik AG ist es, ihre Produktions- und Absatzmenge gegenüber 2010 trotz der teilweise unsicheren politischen Fördersituation im zweistelligen Prozentbereich zu steigern und im europäischen Solarmarkt Marktanteile zu gewinnen. Dies soll insbesondere durch den Aufbau von Vertriebsstrukturen in den voraussichtlichen Hauptexport-Ländern wie Frankreich und Italien geschehen. Gleichzeitig plant die Gesellschaft in 2011 unter hoher Kapazitätsauslastung zu produzieren, um Skaleneffekte zu nutzen. Mit dem jetzigen Auftragsbestand von über 120 MWp rechnet die Solar-Fabrik damit, dass das Segment Solarstromsysteme in 2011 weiterhin den gewünschten positiven Ergebnisbeitrag liefern wird. Der Geschäftsbereich Solarstromsysteme, das traditionelle Geschäftsfeld, prägt in besonderem Maße das Image der Gesellschaft bzw. den Markennamen Solar-Fabrik. Deshalb soll die Marktstellung als einer der renommierten deutschen Hersteller von Solarstrommodulen gefestigt und die Wachstumschancen der internationalen PV-Märkte verstärkt genutzt werden. Der Geschäftsbereich Solarstromsysteme plant für 2011 trotz der zu erwartenden Preissenkungen sowie der unsicheren Marktentwicklung in Deutschland aufgrund der unterjährigen, zusätzlichen Reduktion der Einspeisevergütung mit einem deutlichen Umsatzwachstum. Davon sollen voraussichtlich ca. 45 % im Ausland erzielt werden. Für 2012 plant der Geschäftsbereich mit einem volumen bedingten Umsatzwachstum auf höherem Niveau als Aufgrund der zu erwartenden, weltweiten Kürzungen der einzelnen Fördermechanismen wird gleichzeitig mit einem dauerhaft sinkenden Verkaufspreisniveau gerechnet. Durch den Aufbau von zusätzlichen Produktionskapazitäten vor allem im asiatischen Raum und dem damit einhergehenden Margendruck wird ferner von einer sinkenden, aber positiven EBIT-Marge in 2011 ausgegangen. Der Margentrend wird in 2012 anhalten. Aufgrund der erwarteten Einspeisevergütungsreduktionen in den einzelnen Absatzmärkten sind Prognosen allerdings mit 51

53 hoher Unsicherheit behaftet, weil weder die Höhe bzw. sämtliche Zeitpunkte noch die genaue Auswirkung bekannt sind. Solarzellenproduktion 4.11 Erklärung zur Unternehmensführung Nach 289a HGB müssen börsennotierte Aktienge sell schaften eine Erklärung zur Unternehmens führung abgeben. Aufgrund der derzeit weltweit bestehenden Überkapazitäten in der Solarzellenfertigung hat die Solar-Fabrik Gruppe das Ziel aufgegeben, die Fertigungskapazitäten im Segment Solarzellenproduktion weiter auszubauen. In 2011 und 2012 wird für das Segment maximal mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Hierzu wird auf unsere Homepage verwiesen. Im Bereich Investor Relations sind die Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Beschreibung der wesentlichen Unternehmenspraktiken und die Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt. Konzern 52 Bezüglich der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns verweisen wir auf die Darlegungen zum Geschäftsbereich Solarstromsysteme, als mit Abstand größtem Geschäftssegment. Der Vorstand geht davon aus, dass sich die Finanzlage des Konzerns aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung und der damit verbundenen Verbesserung der Cashflows auch in den Folgejahren verbessern wird. Der Solar-Fabrik stehen ausreichend bislang ungenutzte Kreditlinien zur Verfügung um das operative Wachstum im Bedarfsfall zu sichern.

54 Zusammengefasster Konzern- Lagebericht und Lagebericht 53

55 5 Finanzbericht 5.1 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br. Aktiva 54 I. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 1. Immaterielle Vermögenswerte (9.) Anhang Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geschäfts- oder Firmenwert Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen (9.) Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Finanzanlagen (9.) Latenter Steueranspruch (15.) II. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 1. Vorräte (10.) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (11.) Forderungen aus Ertragssteuern (12.) Sonstige Vermögenswerte (13.) Liquide Mittel (14.)

56 Finanzbericht Passiva Anhang I. EIGENKAPITAL (16.) 1. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Kummuliertes sonstiges Konzernergebnis Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital Aktionären zustehendes Kapital Anteile anderer Gesellschafter II. LANGFRISTIGE SCHULDEN 1. Finanzschulden (18.) Sonstige Verbindlichkeiten (18.) Sonstige Rückstellungen (17.) III. KURZFRISTIGE SCHULDEN 1. Finanzschulden (18.) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (18.) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (18.) Sonstige Verbindlichkeiten (18.) Steuerrückstellungen (17.) Sonstige Rückstellungen (17.)

57 5.2 Konzern Gewinn & Verlustrechnung vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br Fortzuführende Geschäftsbereiche Anhang 1. Umsatzerlöse (1.) Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Gesamtleistung Sonstige betriebliche Erträge (2.) Materialaufwand (3.) Personalaufwand (4.) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (5.) des Anlagevermögens und Sachanlagen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (6.) Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (= EBIT) Zinserträge (7.) Zinsaufwendungen (7.) Ergebnis vor Ertragsteuern (= EBT) Steueraufwand (15.) Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen Aufgegebene bzw. veräußerte Geschäftsbereiche 15. Ergebnis nach Steuern aus den aufgegebenen (8.) bzw. veräußerten Geschäftsbereichen 16. Jahresüberschuss (Vj. -fehlbetrag) davon entfallen auf: Anteilseigner des Mutterunternehmens Minderheitenanteile Ergebnis je Aktie Unverwässert (= verwässert), bezogen auf den den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Periodengewinn Unverwässert (= verwässert), bezogen auf das Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen bzw. veräußerten Geschäftsbereichen Unverwässert (= verwässert), bezogen auf das Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen EUR EUR (16.) 0,64-0,36 (16.) 0,00-0,29 (16.) 0,64-0,07

58 5.3 Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br Periodenergebnis Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung Unrealisierte Gewinne und Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten Ertragsteuern Sonstiges Ergebnis, nach Steuern Gesamtergebnis davon: auf Minderheitsanteile entfallendes Gesamtergebnis Anteil der Aktionäre der Solar-Fabrik AG am Gesamtergebnis

59 5.4 Konzern-Kapitalflussrechnung für 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (= EBIT) der fortzuführenden Geschäftsbereiche gezahlte Steuern gezahlte Zinsen erhaltene Zinsen Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens/Umlaufvermögens Gewinne/Verluste aus Anlageabgängen Eliminierung von Non Cash items Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der aufgegebenen bzw. veräußerten Geschäftsbereiche Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus Investitionstätigkeit Erwerb von immateriellen Vermögenswerten Erwerb von Sachanlagen Erwerb von Finanzanlagen 0-3 Erlöse aus der Veräußerung verbundener und assoziierter Unternehmen Cashflow aus Investitionstätigkeit der aufgegebenen bzw. veräußerten Geschäftsbereiche 0-18 Cashflow aus Investitionstätigkeit Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Aufnahme von (Finanz-) Krediten Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten Aufnahme von (Leasing-) Krediten Tilgung von (Leasing-) Krediten Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen Kosten der Kapitalerhöhung Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der aufgegebenen bzw. veräußerten Geschäftsbereiche 0 0 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds Wechselkursänderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Liquide Mittel Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 95 7 Finanzmittelfonds am Ende der Periode

60 Finanzbericht 59

61 5.5 Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br. Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis 60 Grundkapital Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital Cashflow Hedges Fremdwährungsumrechnung Steuern Stand Änderung Konsolidierungskreis Gesamtergebnis Stand Ausgabe von Anteilen Kapitalerhöhungskosten -142 Entnahme aus der Kapitalrücklage Gesamtergebnis Stand

62 Finanzbericht Eigenkapital des Mutterunternehmens gemäß Konzernbilanz Anteile anderer Gesellschafter Ergebnisanteil Dritter Fremdwährungsumrechnung Eigenkapital der Minderheitsgesellschafter Konzerneigenkapital

63 5.6 Konzernanhang (Notes) für 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br. Allgemeine Hinweise Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen Die Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten (kurz: Solar-Fabrik AG) ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Freiburg. Die Aktien der Solar-Fabrik AG werden öffentlich gehandelt. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst die Solar-Fabrik AG als Muttergesellschaft sowie sämtliche inländischen und ausländischen Tochterunternehmen: 62 Der Solar-Fabrik-Konzern ist überwiegend in der Entwicklung, Fertigung, dem Vertrieb und Verkauf von Solarmodulen und Solarsystemen und allen technischen Produkten und Komponenten, die der Ausnutzung und Umwandlung der Sonnenenergie dienen, sowie in der Beratung über Einsatzmöglichkeiten entsprechender Produkte tätig. Darüber hinaus deckt der Solar-Fabrik-Konzern den Bereich Solarzellenproduktion Solar Application GmbH, Freiburg (SA) Solar-Fabrik Services Pte. Ltd., Singapur (SFS) Solar Energy Power Pte. Ltd., Singapur (SEP) Währung Beteiligung % Konsolidierung EUR 100,0 voll konsolidiert SGD 100,0 voll konsolidiert SGD 90,0 voll konsolidiert ab. Der vorliegende Konzernabschluss der Solar-Fabrik AG zum 31. Dezember 2010 wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Hinsichtlich der konkret angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Erläuterungen zu den einzelnen Posten verwiesen. Der Konzernabschluss wurde in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem two-step-approach. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf tausend Euro () gerundet. Aufgrund der Angabe in können im Konzernabschluss Rundungsdifferenzen auftreten. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Allgemein Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 der Solar-Fabrik AG einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrund sätzen erstellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Zukunftsbezogene Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass zukünftig Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein können, betreffen im Wesentlichen die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und aktive latente Steuern. Der Konzernabschluss der Solar-Fabrik für das Geschäftsjahr 2010 wurde am 14. März 2011 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

64 Finanzbericht Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen Im Geschäftsjahr 2010 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards, Interpretationen und Änderungen von Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals Anwendung. Keine der neuen Rechnungslegungsvorschriften hatte einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis je Aktie. IFRS 3 Business Combinations und IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements. Diese Standards sind das Ergebnis der zweiten Phase des gemeinsam mit dem Financial Accounting Standards Board (FASB) durchgeführten Projekts zur Reformierung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Die überarbeiteten Fassungen von IFRS 3 und IAS 27 wurden im Juni 2009 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Aus den Änderungen haben sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows der Solar- Fabrik ergeben. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des IFRS 3 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Für die bilanzielle Behandlung von Anteilen anderer Gesellschafter sieht die neue Fassung des IFRS 3 ein Wahlrecht zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder dem anteiligen identifizierbaren Nettovermögen vor. Dieses Wahlrecht kann für jeden Unternehmenszusammenschluss einzeln ausgeübt werden. Für sukzessive Unternehmenserwerbe erfolgt im Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung eine erfolgswirksame Neubewertung bereits bestehender Anteile an dem erworbenen Unternehmen. Der Goodwill ermittelt sich als Differenz zwischen dem neu bewerteten Beteiligungsbuchwert zuzüglich Kaufpreiszahlungen für den Erwerb der neuen Anteile abzüglich des erworbenen Nettovermögens. Bedingte Kaufpreiszahlungen oder sonstige bedingte Gegenleistungen (contingent considerations) werden im Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet und im Erwerbszeitpunkt entweder als Eigenkapital oder als Vermögenswert bzw. Verbindlichkeit klassifiziert. Die Folgebilanzierung für vereinbarte contingent considerations erfolgt gemäß der im Erwerbszeitpunkt gewählten Klassifizierung. Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben sind als Aufwand zu erfassen. Für mögliche Anpassungen der Anschaffungskosten in Abhängigkeit von künftigen Ereignissen (contingent considerations), die im Erwerbszeitpunkt zu erfassen sind, ist in der Folgebewertung keine Anpassung des Goodwills mehr möglich. Effekte aus der Abwicklung von Geschäftsbeziehungen, die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss bestanden, sind nach der neuen Fassung des IFRS 3 nicht in die Ermittlung der Gegenleistung für den Zusammenschluss einzubeziehen. Gegenüber der bisherigen Fassung regelt IFRS 3 in der überarbeiteten Fassung den Ansatz und die Bewertung von Rechten, die vor dem Unternehmenszusammenschluss einem anderen Unternehmen gewährt wurden und nun im Rahmen des Zusammenschlusses wirtschaftlich zurückerlangt werden (zurückerworbene Rechte). Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des IAS 27 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Änderungen in der Beteiligungsquote ohne Verlust der Beherrschung sind ausschließlich als Eigenkapitaltransaktion zu erfassen. Bei Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens sind die konsolidierten Vermögenswerte und Schulden auszubuchen. Neu geregelt ist, dass eine verbleibende Beteiligung an dem vormaligen Tochterunternehmen beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist und dass sich hierbei ergebende Differenzen ergebniswirksam zu erfassen sind. Übersteigen die auf die Anteile anderer Gesellschafter entfallenden Verluste den Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital des Tochterunternehmens, sind diese in voller Höhe den Minderheiten zuzurechnen. IAS 39 Financial Instrumtents: Recognition and Measurement. Die Änderung von IAS 39 wurde im September 2009 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Durch die Änderung Eligible Hedged Items wird konkretisiert, dass auch allein Cashflow- oder Fair Value-Änderungen eines Grundgeschäfts über- oder unterhalb eines 63

65 64 bestimmten Preises bzw. einer anderen Variablen als Hedge designiert werden können. Die Vorschriften sind retrospektiv anzuwenden. Aus der Änderung haben sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows der Solar-Fabrik ergeben. IFRIC 17 Distribution of Non-Cash Assets to Owners. IFRIC 17 wurde im November 2009 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Interpretation betrifft den Ansatz und die Bewertung von Verbindlichkeiten aus Ausschüttungen in Form von Sachdividenden (z.b. Sachanlagen) und klärt die Frage, wie ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der ausgeschütteten Vermögenswerte und dem Zeitwert der gezahlten Dividende zu bilanzieren ist. Aus der Anwendung von IFRIC 17 haben sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. Cashflows der Solar-Fabrik ergeben. IAS 24 Related Party Transactions. Das IASB hat im November 2009 Änderungen zu IAS 24 veröffentlicht. Bisher mussten Unternehmen, die staatlich kontrolliert oder bedeutend beeinflusst sind, Informationen zu allen Geschäftsvorfällen mit Unternehmen, die vom gleichen Staat kontrolliert oder bedeutend beeinflusst werden, offenlegen. Nach dem geänderten Standard sind weiterhin Angaben erforderlich, die für Adressaten von Abschlüssen wichtig sind. Jedoch sind von nun an Informationen ausgenommen, die nur mit hohem Kostenaufwand zur Verfügung gestellt werden können oder von wenig Wert für die Adressaten sind. Dies wird dadurch erreicht, dass nur Angaben zu solchen Geschäftsvorfällen gefordert sind, die einzeln oder zusammen genommen von Bedeutung sind. Weiterhin wurde die Definition für ein nahe stehendes Unternehmen oder eine nahe stehende Person vereinfacht und Unstimmigkeiten beseitigt. Diese Änderungen wurden im Juli 2010 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Der überarbeitete Standard ist retrospektiv für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Die Solar-Fabrik wendet die Änderungen des IAS 24 vorzeitig seit dem 1. Januar 2010 an. Aus diesen Änderungen haben sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. Cashflows der Solar-Fabrik ergeben. Improvements to IFRSs. Es handelt sich hierbei um das zweite Annual Improvement Project, das Änderungen an zwölf bestehenden Standards und Interpretationen vorsieht. Die Änderungen wurden im März 2010 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Solar-Fabrik wendet die Änderungen seit dem 1. Januar 2010 an. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. Cashflows der Solar-Fabrik ergeben. IFRS 2 Share-based Payment. Die Änderungen betreffen die Bilanzierung von group-settled share-based payment - Transaktionen, bei denen ein Tochterunternehmen Güter oder Dienstleistungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten erhält, die vom Mutterunternehmen oder einem anderen Konzernunternehmen bezahlt werden. Diese wurden im März 2010 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Ein Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, muss diese bilanzieren, unabhängig davon, welches Unternehmen im Konzern die zugehörige Verpflichtung erfüllt, und unabhängig davon, ob die Verpflichtung in Anteilen oder in bar erfüllt wird. Das Board hat weiterhin klargestellt, dass der Begriff group in IFRS 2 die gleiche Bedeutung hat wie in IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements. Mit den Änderungen von IFRS 2 werden auch Regelungen in den Standards aufgenommen, die vormals in IFRIC 8 Scope of IFRS 2 und IFRIC 11 IFRS 2 Group and Treasury Share Transactions enthalten waren. Daher hat das IASB IFRIC 8 und IFRIC 11 zurückgezogen. Die Solar-Fabrik wendet die Änderungen zu IFRS 2 seit dem 1. Januar 2010 an. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. Cashflows der Solar-Fabrik ergeben.

66 Finanzbericht Von der EU im Rahmen des Komitologieverfahrens übernommene IFRS- und IFRIC-Interpretationen, die noch nicht in Kraft getreten sind wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows der Solar- Fabrik haben. Der Konzern hat die folgenden Standards und IFRIC-Interpretationen, die bereits herausgegeben wurden, jedoch nicht in Kraft getreten sind, noch nicht vorzeitig angewendet: Das IASB hat im Oktober 2009 eine Ergänzung des Standards IAS 32 Financial Instruments: Presentation veröffentlicht. Diese Ergänzung wurde im Dezember 2009 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Diese betrifft die Klarstellung der Klassifizierung von Bezugsrechten als Eigen- oder Fremdkapital, wenn die Bezugsrechte auf eine andere Währung als die funktionale Währung des Emittenten lauten. Bislang wurden solche Rechte als derivative Verbindlichkeiten bilanziert. Die Ergänzung sieht vor, dass solche Bezugsrechte, die zu einem festgelegten Währungsbetrag anteilig an die Anteilseigner eines Unternehmens ausgegeben werden, als Eigenkapital zu bilanzieren sind. Die Währung des Ausübungspreises ist dabei nicht von Belang. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen. Die Ergänzung wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows der Solar-Fabrik haben. Das IASB hat im November 2009 eine Änderung der Vorschriften zur Bilanzierung von Pensionsplänen herausgegeben. Die Änderung wurde im Juli 2010 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Sie betrifft die Interpretation IFRIC 14 Prepayments of a Minimum Funding Requirement, die ihrerseits eine Auslegung von IAS 19 Employee Benefits darstellt. Die Änderung gilt unter den begrenzten Umständen, unter denen ein Unternehmen Mindestfinanzierungsvorschriften unterliegt und eine Vorauszahlung der Beiträge leistet, die diesen Anforderungen genügen. Sie erlaubt es Unternehmen, den Nutzen aus einer solchen Vorauszahlung als Vermögenswert anzusetzen. Die Änderung tritt verpflichtend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Eine retrospektive Anwendung ist vorgeschrieben. Die Änderung wird voraussichtlich keine Das IASB hat im November 2009 die Interpretation IFRIC 19 Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments veröffentlicht. IFRIC 19 wurde im Juli 2010 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Interpretation bietet Hilfestellung bei der Auslegung von IFRS für Kreditnehmer, die im Rahmen von Neuverhandlungen mit einem Kreditgeber erreichen, dass dieser Eigenkapitalinstrumente zur vollständigen oder partiellen Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten akzeptiert. IFRIC 19 stellt klar, dass die Eigenkapitalinstrumente, die an den Kreditgeber ausgegeben werden, als gezahltes Entgelt anzusehen sind, um die finanzielle Verbindlichkeit vollständig oder partiell auszubuchen. Des Weiteren sind diese Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Ist dieser nicht verlässlich ermittelbar, werden die Eigenkapitalinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert der getilgten finanziellen Verbindlichkeit bewertet. Eine etwaige Differenz zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit und dem erstmaligen Bewertungsbetrag der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Interpretation tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Aus der Anwendung des IFRIC 19 werden sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows der Solar-Fabrik ergeben. IFRS- und IFRIC-Interpretationen, die noch nicht in Kraft getreten sind und von der EU noch nicht im Rahmen des Komitologieverfahrens übernommen wurden Das IASB hat im November 2009 IFRS 9 Financial Instruments veröffentlicht. Die Änderungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Der Standard ist das Ergebnis der ersten von drei Phasen des Projekts zum Ersatz des IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement durch IFRS 9. IFRS 9 regelt die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Die Regelungen zu Wertminderungen von Finanzinstrumenten und Hedge Accounting werden derzeit vom IASB überarbeitet. IFRS 9 schreibt vor, dass finanzielle 65

67 66 Vermögenswerte einer der folgenden zwei Bewertungskategorien zuzuordnen sind: Zu fortgeführten Anschaffungskosten oder Zum Fair Value. Zudem gewährt IFRS 9 ein Wahlrecht der Bewertung zum Fair Value, indem er gestattet, finanzielle Vermögenswerte, die normalerweise der Kategorie at amortized cost zuzuordnen wären, der Kategorie at fair value zuzuordnen, wenn dies Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder erheblich verringert. Eigenkapitalinstrumente sind zwingend der Kategorie at fair value zuzuordnen. Der Standard gestattet jedoch beim erstmaligen Ansatz von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken erworben wurden, das unwiderrufliche Wahlrecht auszuüben, diese erfolgsneutral direkt im Eigenkapital Zum Fair Value zu designieren. Hieraus erhaltene Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. IFRS 9 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Vorschriften sind retrospektiv abzubilden. Die Solar-Fabrik prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage. Das IASB hat im Mai 2010 im Rahmen des dritten Annual Improvement Project Verlautbarungen veröffentlicht, die Änderungen an sechs Standards und an einer Interpretation enthalten. Die Änderungen wurden noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows der Solar-Fabrik und sind für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. potentiellen Auswirkungen zurückbehaltener Risiken auf das übertragende Unternehmen dargestellt werden. Die Änderung verlangt außerdem zusätzliche Angaben, falls ein unangemessen hoher Anteil solcher Transaktionen in zeitlicher Nähe zum Periodenstichtag vorgenommen wird. Die Änderungen sind anwendbar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Diese Verlautbarung wurde bislang noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Solar-Fabrik prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage bzw. der Cashflows. Ebenfalls im Oktober 2010 hat das IASB die Vorschriften zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht. Diese werden in IFRS 9 Financial Instruments integriert und ersetzen die hierzu existierenden Vorschriften in IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement. Die neue Verlautbarung übernimmt die Vorschriften zur Einbuchung und Ausbuchung sowie die meisten Vorschriften zu Klassifizierung und Bewertung unverändert aus IAS 39. Vorschriften zur Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten, um die Problematik des eigenen Kreditrisikos zu regeln, werden hingegen im neuen IFRS 9 modifiziert und das Verbot der Bewertung solcher derivativer Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert, die mit einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument verbunden sind und nur durch Lieferung solcher erfüllt werden können, wird eliminiert. Die Verlautbarung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Diese Verlautbarung wurde bislang noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Solar-Fabrik prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows. Im Oktober 2010 hat das IASB die Verlautbarung Disclosures Transfers of Financial Assets als Ergänzung zu IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures veröffentlicht. Die Änderung schreibt quantitative und qualitative Angaben zu solchen Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten vor, bei denen die übertragenen Vermögenswerte nicht vollständig ausgebucht werden oder beim übertragenden Unternehmen ein anhaltendes Engagement (continuing involvement) verbleibt. Dadurch soll den Anwendern ein besserer Einblick in solche Transaktionen (z.b. Verbriefungen) ermöglicht und die Das IASB hat im Dezember 2010 die Verlautbarungen Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets Amendments to IAS 12 veröffentlicht. Die neue Verlautbarung bestimmt, welche Art der Realisierung für bestimmte Vermögenswerte zu unterstellen ist. Dies ist wichtig in Fällen, in denen sich je nach Art der Realisierung unterschiedliche Steuerkonsequenzen ergeben. Die Verlautbarung setzt die widerlegbare Vermutung, dass der Buchwert einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die nach dem Neubewertungsmodell des IAS 40 Investment Property zum beizulegenden Zeitwert bewertet

68 Finanzbericht wird, durch Verkauf realisiert wird. Des Weiteren gilt in jedem Fall die unwiderlegbare Vermutung, dass der Buchwert eines nicht abnutzbaren Vermögenswerts, der nach dem Neubewertungsmodell des IAS 16 Property, Plant and Equipment zum Neubewertungsbetrag bewertet wird, durch Verkauf realisiert wird. Durch die neue Verlautbarung wird die Interpretation SIC 21 Income Taxes Recovery of Revalued Non- Depreciable Assets außer Kraft gesetzt. Sie ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen und wurde bislang nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Die Solar-Fabrik prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Cashflows. Grundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die immateriellen Vermögenswerte werden ihrer Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Aktivierte Software wird über 3 Jahre abgeschrieben. Die unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietvertrags von 15 Jahren abgeschrieben. Die Bilanzierung von Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungsoder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen und Impairments. Planmäßige Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Dabei werden folgende Nutzungsdauern im Solar-Fabrik-Konzern zu Grunde gelegt: Bezeichnung Nutzungsdauer Technische Anlagen und Maschinen 4-10 Jahre Produktionsanlagen 3-8 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung 2-15 Jahre Fuhrpark 3 Jahre Werkzeuge 5 Jahre Büroeinrichtung 3-10 Jahre Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen wird gemäß IAS 17 dann dem Leasingnehmer zugerechnet, wenn dieser die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand trägt. Sofern das wirtschaftliche Eigentum dem Solar-Fabrik-Konzern zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung des Leasinggegenstands des zugrunde liegenden Vermögenswerts bzw. die Passivierung der Schulden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entweder mit dem beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser den Zeitwert unterschreitet. Die Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern entsprechen grundsätzlich denen vergleichbarer Vermögenswerte. Der Konzernabschluss beinhaltet die Gesellschaften, in denen die Solar-Fabrik AG die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmen kann. Im Regelfall ist dies bei einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 % anzunehmen. Ergebniseffekte aus atequity bewerteten Unternehmen erfolgen im Betriebsergebnis (= EBIT). Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Nettoveräußerungswerten bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten und des im Rahmen der strukturierten 67

69 68 Finanzierung abgeschlossenen Raum sicherungsüber eig nungsvertrags hinsichtlich Fertigerzeugnissen und Waren, sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Risikobehafteten Posten wird gegebenenfalls durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Allgemeine Forderungsrisiken werden aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit durch eine angemessene Wertberichtigung berücksichtigt. Liquide Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten und sind zum Nennwert bewertet. Die liquiden Mittel haben eine Laufzeit von bis zu 3 Monaten. Die Solar-Fabrik AG verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Begrenzung von Währungsrisiken. Im Rahmen des vorhandenen Risikomanagementsystems erfolgt der Abschluss von Währungssicherungsgeschäften einzig und allein in Verbindung mit der Materialbeschaffung. Derivative Finanzinstrumente werden in der Form von Devisentermingeschäften und Plain Vanilla Optionen abgeschlossen. Die eingesetzten Derivate sind jeweils zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und werden unter den Sonstigen Vermögenswerten (bei positiven Marktwerten) bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten (bei negativen Marktwerten) ausgewiesen. Zum Stichtag erfolgt eine erfolgswirksame Bewertung zu Marktpreisen der nicht im Hedge Accounting befindlichen Derivate. Derivate, die dem Hedge Accounting unterliegen wurden erfolgsneutral ebenfalls zu Marktpreisen bewertet. Die Ermittlung der Marktwerte basiert auf anerkannten Bewertungsmethoden (mark-to-market Bewertung). Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine aus vergangenen Ereignissen resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die Vermögensabflüsse erwarten lässt und zuverlässig ermittelbar ist. Sie stellen ungewisse Verpflichtungen dar, die mit dem nach bestmöglicher Schätzung (Best Estimate) ermittelten Betrag angesetzt werden. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst und mit dem Barwert angesetzt. Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen sowie übrige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, sofern eine Abzinsung nicht erforderlich ist. Auf Fremdwährung lautende Verbindlichkeiten werden unter Verwendung des Stichtagskurses umgerechnet. Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die latenten Steuern werden nach IAS 12 (Income Taxes) ermittelt. Auf die temporären Differenzen zwischen Wertansätzen in der IFRS-Bilanz und den Steuerwerten wurden grundsätzlich aktive und passive latente Steuern gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern beruht gemäß IAS 12 auf der Anwendung der zum Realisationszeitpunkt zu erwartenden Steuersätze. Der für die Solar-Fabrik AG angewandte Steuersatz in Höhe von 29,83 % setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlages sowie dem am Firmensitz geltenden Gewerbesteuersatz zusammen. Auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnishistorie. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

70 Finanzbericht Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte umfassen langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten (ggf. zusammen mit Rückstellungen und Verbindlichkeiten), bei denen der Buchwert überwiegend durch ein hochwahrscheinliches Veräußerungsgeschäft innerhalb der nächsten 12 Monate oder durch ein bereits abgewickeltes Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahr scheinlich zu keinem Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen. Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen erfolgt dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Die beitragsorientierten Altersversorgungspläne sind direkt im Aufwand erfasst. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden entsprechend den Bewertungskategorien aufgestellt. Die Erst- sowie Folgebewertung der Finanzinstrumente, die bei der Solar-Fabrik Gruppe derzeit vorhanden sind, ist aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich: Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum fair value bewertet, einschließlich Derivate Kredite und Forderungen Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirsam zum fair value bewertet, einschließlich Derivate Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten beizulegender Zeitwert beizulegender Zeitwert beizulegender Zeitwert beizu legender Zeitwert Erstbewertung Folgebewertung beizulegender Zeitwert fortgeführte Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode beizulegender Zeitwert fortgeführte Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode Erfolgswirkung Änderung beizulegender Zeitwert erfolgswirksam erfolgsneutral, wenn im Hedge Accounting - erfolgs wirksam erfolgsneutral, wenn im Hedge Accounting 1. Finanzielle Vermögenswerte Innerhalb des IAS 39 werden folgende vier Kategorien finanzieller Vermögenswerte unterschieden: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind ( eingestuft als solche oder zu Handelszwecken gehalten ) Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Zum 31. Dezember 2009 und 2010 waren bei der Solar-Fabrik keine finanziellen Vermögenswerte der Kategorie Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte gegeben. Unter die Kategorie Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte entfielen an den jeweiligen Stichtagen 3 auf eine Beteiligung. - 69

71 Finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz angesetzt, wenn das Unternehmen Partei eines Vertrags über diesen Vermögenswert ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von originären finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag angesetzt oder ausgebucht. Kredite und Forderungen werden bei der Zugangsbewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet, die beim Erwerb direkt zurechenbar sind. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter der Anwendung der Effektivzinsmethode. Liegen objektive Hinweise für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vor und der Buchwert ist größer als der im Werthaltigkeitstest ermittelte Wert, wird eine erfolgswirksame Abschreibung vorgenommen. Objektive Hinweise für das Vorliegen einer Wertminderung sind beispielsweise eine Verschlechterung der Bonität eines Schuldners und damit verbundene Zahlungsstockungen oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Alle Wertberichtigungen werden indirekt über ein Wertberichtigungskonto vorgenommen. Innerhalb des Solar-Fabrik Konzerns umfasst die Bewertungskategorie Kredite und Forderungen im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bestimmte Vermögenswerte unter den sonstigen Vermögenswerten. 70 Finanzielle Vermögenswerte mit einem Fälligkeitszeitpunkt nach mehr als 12 Monaten werden als langfristig klassifiziert. Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt, sobald die vertraglichen Rechte beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Ein finanzieller Vermögenswert, der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, wird bei der Zugangsbewertung zum beizulegenden Zeitwert erfasst und auch in der Folgebewertung immer zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Im Solar-Fabrik Konzern betrifft dies nur die von der Solar- Fabrik AG eingegangenen Derivate, sofern sie nicht in das Hedge Accounting einbezogen sind. b) Kredite und Forderungen Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die unter den sonstigen Vermögenswerten ebenfalls ausgewiesenen Derivate mit positivem beizulegendem Zeitwert werden unter 3. gesondert erläutert. 2. Finanzielle Verbindlichkeiten Im laufenden Geschäftsjahr und im Vorjahr gab es im Solar- Fabrik Konzern keine originären finanziellen Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind oder als solche eingestuft wurden. Alle originären Finanzverbindlichkeiten der Solar-Fabrik sind der Bewertungskategorie andere Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordnet. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bewertet. In der Folge erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Wird ein Ressourcenabfluss nach einem Zeitraum von 12 Monaten erwartet, werden diese Verbindlichkeiten als langfristig klassifiziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ebenfalls ausgewiesenen derivativen finanziellen Verbindlichkeiten werden gesondert unter 3. erläutert.

72 Finanzbericht 3. Derivative Finanzinstrumente Die Solar-Fabrik setzt zur Sicherung gegen Finanzrisiken derivative Finanzinstrumente ein. Derivative Finanzinstrumente werden unabhängig vom Verwendungszweck mit Vertragsabschluss erfasst und bei Einbuchung sowie in der Folge mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktdaten mittels geeigneter Bewertungsverfahren. Im Solar-Fabrik Konzern vorhandene Derivate sind Devisentermingeschäfte und Plain-Vanilla Optionen. Wenn die Vorgaben des IAS 39 zur Bilanzierung des Hedge Accounting erfüllt sind, werden die Sicherungsbeziehungen ab diesem Zeitpunkt als Cashflow Hedge designiert. Dies mindert Volatilitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung. IAS 39 stellt strenge Anforderungen an die Anwendung des Hedge Accounting. Diese werden von der Solar-Fabrik AG wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft, als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung der Absicherungsinstrumente zu den entsprechenden (fest vereinbarten/erwarteten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht; wird ein Hedge ineffektiv, wird er umgehend aufgelöst. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegen keine Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Hedge Accounting) vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Mittels eines Cash-Flow Hedge werden künftige Zahlungsströme aus in der Bilanz angesetzten festen Verpflichtungen (im Fall von Währungsrisiken) oder aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen gegen Schwankungen abgesichert. Liegt ein Cash-Flow Hedge vor, wird der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral im Eigenkapital (Sicherungsrücklage) erfasst; der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments ist sofort erfolgswirksam zu erfassen. Führt die Absicherung einer erwarteten Transaktion später zur Erfassung von finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten, so verbleiben die mit der Sicherungsmaßnahme verbundenen kumulierten Gewinne und Verluste zunächst im Eigenkapital. Die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste sind für finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten später in denselben Perioden erfolgswirksam zu erfassen, in denen der erworbene finanzielle Vermögenswert bzw. die übernommene finanzielle Verbindlichkeit das Periodenergebnis beeinflusst. Der Ausweis in der Gewinnund Verlustrechnung erfolgt in demselben Posten, in dem auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte Transaktion zur Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswertes oder der Schuld berücksichtigt. Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Sicherungsbeziehung aufgelöst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der gesamte im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust sofort in die Gewinn- und Verlustrechung überführt. 71

73 72 Ermessensspielräume und Bewertungsunsicherheiten Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie von Annahmen und Schätzungen abhängig. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zu Grunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie deren Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben können. Die Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und Immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes zum Erwerbszeitpunkt verbunden. Dies gilt vor allem für solche Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie deren Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Die Werthaltigkeit für Geschäfts- oder Firmenwerte sowie andere nicht finanzielle Vermögenswerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich werden Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Photovoltaik-Branche, Erhöhungen der Kapitalkosten, Änderungen der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln und Rohstoffen, technologische Veralterung, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise und sonstige das Umfeld betreffende Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Der erzielbare Betrag und die beizulegenden Zeitwerte werden unter Anwendung der Discounted-Cashflow -Methode ermittelt, in die angemessene Annahmen der Marktteilnehmer einfließen. Dabei werden die Zahlungsflüsse den vom Unternehmen definierten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungszinssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Insbesondere im Hinblick auf die weitere Umsatzentwicklung liegen nur im begrenzten Umfang historische Informationen über die Kundennachfrage vor. Wenn die Nachfrage nach diesen Produkten sich ändert, würde dies Erlöse und Cashflows reduzieren und möglicherweise zu Wertminderungsaufwendungen in Verbindung mit der Abschreibung dieser Investitionen auf ihre beizulegenden Zeitwerte führen. Dies könnte sich negativ auf die zukünftige Ertragslage auswirken. Die Gesellschaft bildet Wertberichtigungen auf Forderungen, um geschätzten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen im Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen. Aktive latente Steuern werden angesetzt, soweit die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile wahrscheinlich ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden und damit die tatsächliche Nutzbarkeit aktiver latenter Steuern kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen insbesondere der Gewährleistungs- und Garantierückstellung sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen des Managements verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass eine Verbindlichkeit entsteht, bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Ein-

74 Finanzbericht schätzung der jeweiligen Situation. Aufgrund der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen und insoweit sich erheblich auf die zukünftige Ertragslage auswirken. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Währungsumrechnung Geschäfts- oder Firmenwert Der Konzernabschluss wird in EUR, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Das bedeutet, dass Transaktionen in ausländischer Währung mit dem Umrechnungskurs zum Entstehungszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet werden und dass zum Bilanzstichtag eine Folgebewertung mit dem Stichtagskurs erfolgt. Die funktionale Währung der ausländischen Geschäftsbetriebe SFS, SEP ist jeweils der Singapur-Dollar. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden aller ausländischen Tochterunternehmen in die Darstellungswährung der Solar-Fabrik AG (EUR) zum Stichtagskurs umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Folgende Kurse waren im Wesentlichen für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend: Land Währung GuV-Durchschnittskurs Bilanzkurs Bilanzkurs GuV-Durchschnittskurs Singapur SGD 1,7172 1,7965 2,0163 2,0244 Konsolidierungsgrundsätze Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Konzerns diesen Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Jede Einheit, zu der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein Segment, das entweder auf dem primären oder dem sekundären Berichtsformat des Konzerns basiert, wie es gemäß IFRS 8 Segment Reporting festgelegt ist. 73 Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind mit den rechtlichen Einheiten identisch.

75 74 Sobald der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag ergebniswirksam vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Nettoveräußerungspreis ist der aus dem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktgerechten Konditionen erzielbare Betrag, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird mittels Abzinsung künftiger Cashflows nach Steuern mit einem risikoangepassten Diskontierungszinssatz (WACC) ermittelt. Für die Ermittlung des Wertminderungsbedarfs liegen Cashflow Planungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf der vom Vorstand genehmigten und im Zeitpunkt der Durchführung des Werthaltigkeitstests gültigen Mittelfristplanung basieren. Die operative Planung basiert auf einem bottom-up -Ansatz und umfasst einen Horizont von drei bis fünf Jahren. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes werden falls vorhanden Markttransaktionen oder Bewertungen Dritter für ähnliche Vermögenswerte innerhalb derselben Branche berücksichtigt. Im Rahmen des Werthaltigkeitstest wurden sowohl Nettoveräußerungspreise als auch Nutzungswerte zugrunde gelegt. Die Mittelfristplanung basiert auf der erwarteten Entwicklung der aus volks- und finanzwirtschaftlichen Studien abgeleiteten gesamtwirtschaftlichen und branchen-spezifischen Rahmendaten. Insofern werden in der Mittelfristplanung im Geschäftsbereich Solarstromsysteme sowohl Wachstums- als auch Inflationseffekte berücksichtigt. Bei der Überprüfung der Wertminderung der Geschäftswerte der Solar Energy Power Pte. Ltd. (Vj. 205,0) sowie der Solar Application GmbH (Vj. 69,3) wurde auf Basis der Berechnung des Nutzungswerts jeweils ein Wertminderungsbedarf in Höhe der bislang aktivierten Beträge festgestellt, sodass die Geschäfts- und Firmenwerte vollständig abgeschrieben wurden. In der Berichtsperiode entstand eine Nettoumrechnungsdifferenz im Zusammenhang mit den in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft lokal bilanzierten Geschäftsoder Firmenwerten in Höhe von 25 (Vj 125). Kapitalmanagement Die Rahmenbedingungen für ein optimales Kapitalmanagement des bilanziellen Eigenkapitals werden durch die strategische Ausrichtung des Solar-Fabrik Konzerns gesetzt. Im Mittelpunkt steht dabei die langfristige Wertsteigerung im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Banken. Diesem soll durch eine kontinuierliche Verbesserung des Ergebnisses sowohl durch organisches als auch durch extern hinzuerworbenes Wachstum und Effizienzverbesserungen Rechnung getragen werden. Um dies zu ermöglichen, ist ein Ausgleich zwischen den Geschäfts- und Finanzrisiken einerseits und der finanziellen Flexibilität für das Erreichen der Wachstumsziele andererseits notwendig. Dieser Ausgleich wird durch ein starkes Finanzprofil, welchem sich die Solar- Fabrik verpflichtet hat, gewährleistet. Annahmen zur Berechnung von Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte Zahlungsmittelgenerierende Einheit Buchwert des Geschäftsoder Firmenwerts Durchschnittl. gewichtete Kapitalkosten (WACC) vor Steuern 2010 Durchschnittl. gewichtete Kapitalkosten (WACC) vor Steuern 2009 Solar-Fabrik AG 1.018,7 7,73 % 7,04 % Aufgrund der Einbeziehung von Wachstums- und Inflationseffekten in der Mittelfristplanung wurden im Rahmen der Diskontierung der Cashflows zur Berechnung der Nutzungswerte keine Wachstumsraten und keine Inflationsabschläge verwendet. Aufgrund der negativen Ergebnissituation in 2008 wurden die im Rahmen der strukturierten Finanzierung mit dem Bankenkonsortium vereinbarten Finanzkennzahlen nicht eingehalten, so dass es zu einem Bruch der Covenants kam. Mit dem am 29. April 2009 unterzeichneten Änderungs- und Beendigungsvertrag wurde die ursprünglich am 25. Oktober 2007 abgeschlossene Konsortialfinanzierung über insgesamt durch eine Konsortialfinanzierung in Höhe von abgelöst. Diese Brückenfinanzierung beinhaltete eine Betriebsmittellinie von sowie ein Investitionsdarlehen von Am 21. Oktober 2009 wurde die Brückenfinanzierung durch einen Konsortialdarlehensvertrag unter Einbindung der Kreditanstalt für Wiederaufbau

76 Finanzbericht (KfW) abgelöst und umfasste ein Darlehensvolumen von Davon entfielen auf ein Tilgungsdarlehen für Investitionen sowie auf ein endfälliges Darlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln Das vereinbarte Darlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln hat eine Laufzeit bis 30. September 2012 und wurde vertragsgemäß per 30. November 2009 um auf insgesamt reduziert. Das Investitionsdarlehen ist in 16 gleichen vierteljährlichen Raten beginnend ab dem 30. Dezember 2010 zurückzuzahlen und endet somit am 30. September Im Zuge der mit der KfW vereinbarten Verlängerung der Abruffrist der Finanzierungsmittel vom 9. September 2010 auf den 9. September 2011 hat die Solar-Fabrik auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag des Investitionsdarlehens in Höhe von verzichtet. Somit sind die erforderlichen Finanzmittel für den laufenden Liquiditätsbedarf sowie notwendige Investitionen bis mindestens zum 30. September 2012 gedeckt. Neben der bestehenden Finanzierung sieht die Solar-Fabrik konkrete, alternative mittelfristige Finanzierungsformen gegeben, wie z.b. Sale- and Leaseback oder die Durchführung von Kapitalerhöhungen. Segmentberichterstattung Das Management hat sich bei der Festlegung der Geschäftssegmente auf die Berichte gestützt, die dem Vorstand zur strategischen Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen. Die operativen Geschäftssegmente der Solar-Fabrik werden gemäß Produkt-/Dienstleistungszuordnung gebildet und umfassen jeweils vollständige legale Geschäftseinheiten, für die separate Finanzinformationen vorliegen. Die strategische Unternehmensleitung beurteilt die Leistung der operativen Segmente auf Basis des Umsatzes sowie des EBIT. Die Aufbereitung von Segmentinformationen erfolgt dabei konzerneinheitlich auf Basis der International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS). Die bei der Überleitung der Segmentangaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Konzern-Bilanz vorgenommenen Eliminierungen betreffen konzerninterne Transaktionen. Zinseinkünfte und -aufwendungen werden nicht auf die Segmente verteilt, da diese Geschäftsvorfälle im Verantwortungsbereich der Konzernfinanzabteilung liegen und von dieser gesteuert werden. Das Geschäftssegment Solarstromsysteme beinhaltet die Muttergesellschaft sowie die Solar Application GmbH und befasst sich mit der Entwicklung, Fertigung, dem Vertrieb und Verkauf von Solarmodulen und Solarsystemen und allen technischen Produkten und Komponenten, die der Ausnutzung und Umwandlung der Sonnenenergie dienen, sowie mit der Beratung über Einsatzmöglichkeiten entsprechender Produkte. Das Geschäftssegment Solarzellenproduktion umfasst die SFS und die SEP und betrifft die Produktion von Solarzellen. Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Segmenterträge, -aufwendungen und das -ergebnis umfassen Transfers zwischen Geschäftssegmenten. Diese Transfers werden bei der Konsolidierung eliminiert. Soweit nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen einem Segment direkt zurechenbar sind, wird deren Anteil am Periodenergebnis und deren Buchwert dort angegeben. 75 Von den Umsatzerlösen der Solar-Fabrik entfielen in (= 11,9 %) auf einen Kunden. Von den Umsatzerlösen an externe Kunden entfallen in 2010 auf Module (Vj ), auf Wechselrichter (Vj ), auf Befestigungsteile (Vj ) sowie auf sonstige Produkte (Vj. 760). Die folgende Tabelle enthält Informationen zu Erträgen und Ergebnissen der Geschäftssegmente des Konzerns für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2010 und 31. Dezember 2009.

77 Geschäftsbereiche: Solarstromsysteme Solarzellenproduktion Wafer aufgegebener Geschäftsbereich Umsatzerlöse Außenumsatz Umsatz mit anderen Segmenten Segmenterlöse Sonstige Erlöse Segmentauf wendungen davon Abschreibungen auf Sachanlagevermögen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte übrige wesentliche zahlungsunwirksame Aufwendungen Segmentergebnis (=EBIT) Finanzergebnis Ergebnis vor Ertragsteuern (=EBT) Steueraufwand Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen Segmentinformation nach Regionen: Deutschland übriges Europa Asien Summe Umsatzerlöse Außenumsatz Die Zuordnung der Außenumsätze nach Regionen orientiert sich nach dem Standort der jeweiligen Kunden.

78 Finanzbericht Waferaufbereitung veräußerter Geschäftsbereich Überleitung aufgegebener und veräußerter Geschäftsbereich Eliminierungen Summe

79 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (4.) Personalaufwand (1.) Umsatzerlöse Die Aufteilung der Umsatzerlöse ergibt sich aus vorstehender Segment berichterstattung. (2.) Sonstige betriebliche Erträge Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für beitragsorientierte Altersversorgungspläne (1.007) (803) Erträge aus Kursdifferenzen Versicherungserstattungen Erlöse Bistro Buchgewinne aus dem Abgang von Sachanlagevermögen Sachbezüge Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen Mieteinnahmen Buchgewinne aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen Erträge aus Betriebsprüfung (Umsatzsteuer) Erträge Photovoltaikversicherung 0 2 Übrige (3.) Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen Die beitragsorientierten Altersversorgungspläne beinhalten die Arbeit geberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung. (5.) Abschreibungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte Abschreibungen auf Sachanlagen Von den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte betrafen im Berichtsjahr 299 Abschreibungen von Firmenwerten auf den Nutzungswert. Von den Abschreibungen entfielen 69 auf den Firmenwert der Solar Application GmbH sowie 230 auf den Firmenwert der Solar Energy Power Pte. Ltd. Die Erhöhung der Abschreibungen auf Sachanlagen resultiert im Wesentlichen aus der Abschreibung von Sachanlagen auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten in Höhe von 462 im Geschäftsbereich Solarzellenproduktion sowie dem Umstand, dass die Aktivierung und somit der Beginn der Abschreibungen für das 2009 eingeweihte neue Werk III Mitte des Jahres 2009 erfolgte.

80 Finanzbericht (6.) Sonstige betriebliche Aufwendungen (7.) Finanzergebnis Raumkosten Zuführung zu Drohverlust-Rückstellung Zeitarbeiter Instandhaltungskosten Werbe- und Reisekosten Kosten der Warenabgabe Rechts- und Beratungskosten Verlust aus dem Abgang von Sachanlagevermögen Kursdifferenzen Versicherung, Beiträge und Abgaben IT-Kosten Forschungs- und Entwicklungskosten Kosten der Hauptversammlung Fahrzeugkosten Prüfungskosten Nebenkosten des Geldverkehrs Aufsichtsratsvergütung Wertberichtigungen auf Forderungen Übrige Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Geschäftsjahr 2010 wurden für nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Zinserträge in Höhe von 96 (Vj. 49) erzielt. Zinsaufwendungen fielen für nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente in Höhe von (Vj ) an. (8.) Ergebnis nach Steuern aus den aufgegebenen und ver äußerten Geschäftsbereichen Mit Wirkung vom 11. Mai 2009 erfolgte die Aufgabe des Geschäftsbereichs Wafer sowie mit Wirkung vom 6. August 2009 die Veräußerung des Geschäftsbereichs Waferaufbereitung. Die aus dem Abgang der Geschäftsbereiche resultierenden Ergebniseffekte sind nachfolgend dargestellt: 79 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter den Raum- sowie den übrigen Kosten Aufwendungen für Operating Leasing in Höhe von insgesamt (Vj ). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Forschungsund Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 160 (Vj. 137) enthalten. Der davon auf Entwicklungsaufwendungen entfallende Anteil ist von untergeordneter Bedeutung Umsatzerlöse Aufwendungen Ergebnis vor Steuern (=EBT) Steuern -4 Ergebnis nach Steuern Verlust aus der Aufgabe/dem Verkauf von Geschäftsbereichen -427 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen bzw. veräußerten Geschäftsbereich Der Verlust aus der Aufgabe bzw. dem Verkauf von Geschäftsbereichen umfasste in 2009 in Höhe von Fremdwährungsumrechnungseffekte die während der Konzernzugehörigkeit entstanden sind und bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung erfolgsneutral im kumulierten sonstigen Konzernergebnis erfasst und ausgewiesen wurden.

81 Erläuterungen zur Konzernbilanz (9.) Konzernanlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten der immateriellen Vermögenswerte ist unter Angabe der Abschreibungen im nachfolgenden Konzernanlagenspiegel dargestellt. 80 Immaterielle Vermögenswerte Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Geschäfts- oder Firmenwert Geleistete Anzahlungen Gesamt Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 1. Januar Währungsdifferenzen Änderung des Konzernkreises Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31. Dezember Abschreibungen Stand am 1. Januar Währungsdifferenzen Änderung des Konzernkreises Zugänge Abgänge Stand 31. Dezember Buchwert 31. Dezember Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 1. Januar Währungsdifferenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31. Dezember Abschreibungen Stand am 1. Januar Währungsdifferenzen Zugänge Abgänge Stand 31. Dezember Buchwert 31. Dezember

82 Finanzbericht Die Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen im nachfolgenden Konzernanlagenspiegel dargestellt. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzah lungen und Anlagen im Bau Gesamt Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 1. Januar Währungsdifferenzen Änderung des Konzernkreises Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31. Dezember Abschreibungen Stand am 1. Januar Währungsdifferenzen Änderung des Konzernkreises Zugänge Abgänge Stand 31. Dezember Buchwert 31. Dezember Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 1. Januar Währungsdifferenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31. Dezember Abschreibungen Stand am 1. Januar Währungsdifferenzen Zugänge Abgänge Stand 31. Dezember Buchwert 31. Dezember In den Sachanlagen sind geleaste Vermögenswerte, die dem wirtschaftlichen Eigentum des Konzerns zuzurechnen sind, mit einem Buchwert von 836 (Vj ) enthalten. Dieser Betrag betrifft die Anlageklasse Technische Anlagen und Maschinen. Dabei handelt es sich um Vollamortisation-Leasingverträge.

83 82 Die Mindestleasingzahlungen setzen sich für die nächsten Jahre wie folgt zusammen: innerhalb eines Jahres: 411 (Vj. 532) zwischen 2 und 5 Jahren: 583 (Vj. 852) nach 5 Jahren: 70 (Vj. 111) Die Barwerte der Mindestleasingzahlungen setzen sich für die nächsten Jahre wie folgt zusammen: innerhalb eines Jahres: 390 (Vj. 481) zwischen 2 und 5 Jahren: 497 (Vj. 697) nach 5 Jahren: 41 (Vj. 64) Die Entwicklung des Finanzanlagevermögens ist im nachfolgenden Konzernanlagespiegel dargestellt: Finanzanlagen Beteiligungen Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 1. Januar Zugänge 3 Abgänge 0 Umbuchungen 0 Stand 31. Dezember Abschreibungen Stand am 1. Januar Währungsdifferenz 0 Zugänge 0 Abgänge 0 Stand 31. Dezember Buchwert 31. Dezember Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 1. Januar Zugänge 0 Abgänge 0 Umbuchungen 0 Stand 31. Dezember Abschreibungen Stand am 1. Januar Währungsdifferenz 0 Zugänge 0 Abgänge 0 Stand 31. Dezember Buchwert 31. Dezember Der unter den Beteiligungen ausgewiesene Wert betrifft die von der Solar-Fabrik AG gehaltenen Anteile an der am 7. Juli 2009 gegründeten 100% GmbH, Freiburg, an der die Solar- Fabrik AG 7,7 % der Gesellschaftsanteile hält. (10.) Vorräte Von einem Raumsicherungsübereignungsvertrag für Vorratsbestände der Solar-Fabrik AG sind Bestände an Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe, Halbfertig- und Fertigen Erzeugnissen und Waren zum Bilanzstichtag in Höhe von (Vj ) betroffen. Zum Bilanzstichtag wurden auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Wertberichtigungen von (Vj. 676), auf die Fertigen Erzeugnisse 396 (Vj. 414), auf die Halbfertigen Erzeugnisse 75 (Vj. 384) und auf die Handelswaren von 295 (Vj. 37) gebildet. Der Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzten Vorräte beträgt zum Bilanzstichtag (11.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. Von einer Globalzession für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Solar-Fabrik AG sind Außenstände zum Bilanzstichtag in Höhe von (Vj ) betroffen. (12.) Forderungen aus Ertragssteuern Die im Berichtsjahr ausgewiesenen Forderungen in Höhe von 49 (Vj. 23) betreffen Rückforderungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer. (13.) Sonstige Vermögenswerte Der unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesene Betrag beinhaltet positive Marktwerte von Derivaten von 672 (Vj. 57), Steuerforderungen von (Vj. 3), abgegrenzte Vorauszahlungen von 127 (Vj. 102), Kautionen von 59 (Vj. 37) sowie weitere sonstige Forderungen aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von 106 (Vj. 106).

84 Finanzbericht (14.) Liquide Mittel Die liquiden Mittel betreffen Bankguthaben bei Kreditinstituten sowie Barbestände zum Bilanzstichtag. (15.) Ertragsteuern Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: Die Latenten Steuern wurden nach der Liability-Methode ermittelt. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden auf Basis der Ergebnisprognose für Folgejahre unter Berücksichtigung der steuerlichen Verluste und Gewinne aus den Geschäftsjahren 2002 bis 2010 ermittelt und unter Berücksichtigung der Ergebnishistorie bewertet. Aktive Latente Steuern temporäre Differenzen Passive Latente Steuern temporäre Differenzen Bilanzansatz 0 18 davon: Erfolgswirksam Ergebnisneutrale Verrechnung mit dem Eigenkapital Die zum 31. Dezember 2010 ergebnisneutral über das Eigenkapital ausgewiesenen latenten Steuern belaufen sich auf -71 (Vj. -17) und betreffen die zu Marktwerten bilanzierten Derivate die unter der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgewiesen werden. Die aktivierten latenten Steuern betreffen mit 318 (Vj. 238) langfristige temporäre Differenzen. Die Position Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung setzt sich wie folgt zusammen: Steuern vom Einkommen und Ertrag Anpassung der latenten Steuern aus der Entstehung von temporären Differenzen auf Kapitalerhöhungskosten auf Verlustvorträge Steueraufwand Die Verlustvorträge auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, betragen für die Körperschaftsteuer EUR 31,5 Mio. (Vj. EUR 39,3 Mio.) und für die Gewerbesteuer EUR 32,8 Mio. (Vj. EUR 43,1 Mio.). Aufgrund der Ergebnishistorie wurde der im Berichtsjahr ermittelte Überhang an aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 749 nicht aktiviert. Überleitung zwischen dem Steueraufwand und dem fiktiven Steueraufwand (Produkt aus dem handelsrechtlichen Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz): Ergebnis vor Ertragsteuern Theoretischer Steueraufwand/-ertrag zum in ländischen Steuersatz von 29,83 % Veränderung des theoretischen Steueraufwands aufgrund von: Minderung des tatsächlichen Ertragsteueraufwandes aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste Effekte aus Steuersatzunterschieden Anpassung der latenten Steuern auf Verlustvorträge Vorjahre Effekt aus nicht gebildeten latenten Steuern auf Verlust laufendes Geschäftsjahr bei der Solar-Fabrik AG Effekt aus latenten Steuern auf temporäre Differenzen im Geschäftsjahr Effekt aus latenten Steuern betreffend Kapitalerhöhungskosten Nicht abzugsfähige Ausgaben Steuern vom Einkommen und Ertrag Vorjahr Steueraufwand

85 (16.) Eigenkapital Rücklagen 84 Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Anlage Konzern-Eigenkapitalspiegel der Solar-Fabrik zum 31. Dezember Gezeichnetes Kapital Das voll einbezahlte Grundkapital der Solar-Fabrik AG, wie es im vorliegenden Konzernabschluss ausgewiesen wird, ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien. Das Aktienkapital ist, beginnend mit der Gründung der Gesellschaft im März 2001, im Wesentlichen in den Jahren 2002, 2005, 2006, 2007 und 2010 gebildet worden. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Anteile hat sich aufgrund der am 29. Juli 2010 beschlossenen und durchgeführten Kapitalerhöhung seit Beginn des Geschäftsjahres 2010 von Aktien um Aktien auf Aktien erhöht. Genehmigtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2008 wurde der Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 aufgehoben, der den Vorstand der Solar-Fabrik AG ermächtigte, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2012 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR ,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien (Stammaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Hauptversammlung hat am gleichen Tag den Vorstand in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2013 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR ,00 durch Ausgabe neuer, nennwertloser, auf den Inhaber lautender Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008). Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Kapitalrücklage wird in Höhe von ausgewiesen. Die Kapitalrücklage stammt im Wesentlichen mit 565 aus dem Agio der am 28. Februar 2002 beschlossenen und durchgeführten Sachkapitalerhöhung stiller Gesellschafter, mit 213 aus dem Agio der ebenfalls am 28. Februar 2002 beschlossenen und durchgeführten Barkapitalerhöhung, mit aus dem Agio der am 27. Juni 2002 beschlossenen und durchgeführten Kapitalerhöhung (IPO), mit aus der am 10. Februar 2005 beschlossenen und durchgeführten Kapitalerhöhung (mit Transaktionskosten der Kapitalerhöhung in Höhe von saldiert), mit aus der am 3. Oktober 2006 beschlossenen und durchgeführten Kapitalerhöhung (mit Transaktionskosten der Kapitalerhöhung in Höhe von 384 saldiert), mit aus der am 27. August 2007 beschlossenen und durchgeführten Kapitalerhöhung (mit Transaktionskosten der Kapitalerhöhung in Höhe von saldiert) sowie mit aus der am 29. Juli 2010 beschlossenen und durchgeführten Kapitalerhöhung (mit Transaktionskosten der Kapitalerhöhung - unter Berücksichtigung latenter Steuern - in Höhe von 142 saldiert). Der Vorstand hat am 22. Februar 2011 beschlossen, den Ausgleich des Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist, gemäß 150 Abs. 4, Satz 1, Nr. 2 AktG durch eine entsprechende Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von vorzunehmen. Bedingtes Kapital I Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 wurde das bisherige am 9. April 2002 beschlossene bedingte Kapital (bisheriges Bedingtes Kapital I) i.h.v. bis zu EUR ,00 aufgehoben. Gleichzeitig wurde in der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von bis zu auf den Inhaber lautenden Stückaktien um bis zu EUR ,00 (Bedingtes Kapital 2007) beschlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Ge-

86 Finanzbericht schäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt oder Barausgleich leistet. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Bedingtes Kapital II Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2010 wurde die durch die Hauptversammlung vom 1. Juli 2008 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR ,00 sowie das in 5 Abs. 7 der Satzung geregelte Bedingte Kapital 2008 in Höhe von bis zu EUR ,00 aufgehoben. Die Hauptversammlung hat am gleichen Tag den Vorstand in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmals Options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR ,00 mit einer Laufzeit von längstens zwanzig (20) Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen Schuldverschreibungen Optionsoder Wandlungsrechte oder pflichten auf insgesamt bis zu auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR ,00 (Bedingtes Kapital 2010) nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Ergebnis je Aktie Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie, das zum 31. Dezember 2010 dem verwässerten entspricht, wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt Konzernergebnis () Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 0,64-0,36 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen bzw. veräußerten Geschäftsbereichen () Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 0,00-0,29 Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen () Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 0,64-0,07 In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien stattgefunden. (17.) Rückstellungen Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen langfristigen Rückstellungen betreffen Garantierückstellungen, die als Barwert auf Basis der im Berichtsjahr angefallenen Garantieaufwendungen in Relation zu den garantiebehafteten Umsatzerlösen berechnet wurden. Für Module der höchsten Qualitätsstufe gewährt die Solar-Fabrik AG eine Haltbarkeitsgarantie für die Dauer von 2 Jahren sowie eine Leistungsgarantie für die Dauer von 25 Jahren. Die Rückstellung erhöhte sich im Berichtsjahr infolge der Zuführung um 148 von 605 auf

87 86 Garantierückstellungen Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen kurzfristigen Rückstellungen betreffen im Berichtsjahr Kulanzrückstellungen in Höhe von 366 (Vj. 330) sowie Drohverlustrückstellungen in Höhe von (Vj. 184) im Zusammenhang mit belastenden Verträgen. Die Drohverlustrückstellungen betreffen mit einen Teil der für das Geschäftsjahr 2011 fest abgeschlossenen Absatzverträge, bei denen der voraussichtliche Wert der Lieferverpflichtungen über dem Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung liegt Inanspruchnahme Drohverlust- Rückstellung Kulanzrückstellungen (18.) Verbindlichkeiten Auflösung Zu führung Kurzfristige Finanzschulden wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, die grundsätzlich dem Rückzahlungsbetrag entsprechen. Langfristige Finanzschulden wurden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode angesetzt. Gesamtbetrag Restlaufzeiten bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Finanzschulden Vorjahr Von den Finanzschulden sind (Vj ) durch eine Sicherungsübereignung von Produktionsanlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung, einen Raumsicherungsübereignungsvertrag für Vorratsbestände sowie durch eine Globalzession von Forderungen gesichert. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalt aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebstoffen und Waren. Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten von 113 (Vj. 93), Umsatzsteuerverbindlichkeiten von 0 (Vj ), Personalverbindlichkeiten in Höhe von 493 (Vj. 284) sowie weitere übliche Verbindlichkeiten aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von 246 (Vj. 74). Finanzinstrumente Allgemeine Hinweise Die Solar-Fabrik AG setzt derivative Finanzinstrumente ein, die der Begrenzung von Fremdwährungsrisiken dienen. Der Abschluss von Währungssicherungsgeschäften wird einzig und allein in Verbindung mit der Materialbeschaffung vorgenommen. Entsprechend den konzerninternen Richtlinien wurden in den Geschäftsjahren 2010 und 2009 und wird auch zukünftig kein Handel mit Derivaten betrieben. Infolge wichtiger USD-Lieferantenbeziehungen können sich Änderungen des USD/EUR-Wechselkurses wesentlich auf die Konzernbilanz auswirken. Die Solar-Fabrik bemüht sich, diesem strukturellen Währungsrisiko durch Fremdwährungssicherungsgeschäfte entgegenzuwirken. Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung gegenüber kurzfristigen Währungsschwankungen wurden derivative Finanzinstrumente im Nominalwert von (Vj ) mit einer Laufzeit von längstens 12 Monaten abgeschlossen. Davon betreffen (Vj ) Devisentermingeschäfte sowie Plain Vanilla-Optionen. In den Sonstigen Vermögenswerten sind die beizulegenden Marktwert aus den Derivaten in Höhe von 672 (Vj. 57) berücksichtigt. Insgesamt wurde aus den Sicherungsgeschäften zum Bilanzstichtag ein Gewinn in Höhe von 0 (Vj. 0) und ein Verlust von 6 (Vj. 0) erfasst.

88 Finanzbericht Nachfolgend werden die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte nach Klassen von Finanzinstrumenten und die Buchwerte nach IAS 39-Bewertungskategorien zum 31. Dezember 2010 und zum 31. Dezember 2009 dargestellt. Vermögenswerte Finanzinstrumente im Anwendungsbereich IFRS 7 Kategorien unter IAS 39 AKTIVA Kategorien unter IAS 39 PASSIVA Zeitwert Zeitwert Kredite erfolgswirksam erfolgswirksam und Ford. Option Handel Option Handel Andere Typen zu fortgeführten AK Hedging Leasing außerhalb IFRS 7 SUMME Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Vermögenswerte Cash und cash equivalents ZEIT- WERT 87 Schulden Finanzschulden Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Vermögenswerte Finanzinstrumente im Anwendungsbereich IFRS 7 Kategorien unter IAS 39 AKTIVA Kategorien unter IAS 39 PASSIVA Zeitwert Zeitwert Kredite erfolgswirksam erfolgswirksam und Ford. Option Handel Option Handel Andere Typen zu fortgeführten AK Hedging Leasing außerhalb IFRS 7 SUMME Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Vermögenswerte Cash und cash equivalents ZEIT- WERT Schulden Finanzschulden Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten

89 Bei den Finanzinstrumenten entsprechen aufgrund der kurzen Restlaufzeiten bzw. der Bilanzierung zum Marktwert die Buchwerte den Marktwerten zum Abschlussstichtag. In der nachfolgenden Tabelle werden die Bewertungsklassen der derivativen Finanzinstrumente gemäß IFRS 7.27 dargestellt: Level 1 Level 2 Level 3 SUMME Aktiva Available-for-Sale Financial Assets (AfS) Financial Assets Held for Trading Derivative finanzielle Vermögenswerte mit Hedge Beziehung Passiva Financial Liabilities Held for Trading Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge Beziehung Finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von (Vj ) werden zum 31. Dezember 2010 als Sicherheiten für (bilanzierte und nicht bilanzierte) Verbindlichkeiten gegeben. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Raumsicherungsübereignung des Lagerbestands sowie von Produktionsanlagen der Solar-Fabrik AG im Rahmen der strukturierten Finanzierung. In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien nach IAS 39 dargestellt: Nettoergebnisse (IFRS 7) aus Finanzinstrumenten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit wert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte davon zu Handelszwecken gehalten 0 0 Kredite und Forderungen In die Ermittlung des Nettoergebnisses aus Finanzinstrumenten werden Zinserträge und -aufwendungen, Wert berichtigungen/-aufholungen, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung, Dividendenerträge, Abgangsgewinne bzw. -verluste und sonstige erfolgswirksam erfasste Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten einbezogen. Im Geschäftsjahr 2010 wurden Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 97 (Vj. 60) vorgenommen. Die Wertminderungen betreffen ausnahmslos die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie Kredite und Forderungen zugehörig sind. Nicht-derivative Finanzinstrumente Die zum 31. Dezember 2010 ausstehenden wesentlichen zinstragenden, nicht-derivativen Finanzinstrumente werden in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

90 Finanzbericht Finanzschulden Währung Nominalwert in Landeswährung ('000) Marktwert Laufzeit gesamt Laufzeit Rest Zinssatz nominal Zinssatz effektiv Darlehen EUR / J 6,51 6,85 Darlehen EUR / J 6,55 6,55 Darlehen EUR / J 6,55 6,55 Kontokorrent EUR <1 J - - Finance - Leasing EUR J - 1,27-11, Risiken der Finanzinstrumente Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiko ist das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Der Liquiditätsbedarf wird laufend im Rahmen der Liquiditätsplanung ermittelt. Um Schwierigkeiten bei der Beschaffung liquider Mittel zur Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten zu vermeiden, arbeitet die Solar-Fabrik eng mit verschiedenen Kreditinstituten zusammen. Diese Kreditinstitute sind über eine in 2007 abgeschlossene strukturierte Finanzierung, die per 21. Oktober 2009 auf ein Volumen von bzw angepasst wurde sowie über ein in 2012 endfälliges Schuldscheindarlehen in Höhe von gebunden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Ausführungen unter Kapitalmanagement. Beide Finanzierungsformen unterliegen Covenants-Regelungen. Die Bewertung erfolgt auf Basis des jeweils aktuellen Konzernabschlusses mittels eines Bewertungssystems. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft eine konzerninterne Liquiditätssteuerung. In den nachfolgenden Tabellen werden die jeweils zum beziehungsweise vertraglich fixierten Auszahlungen dargestellt. Die Betrachtung bildet den für die Solar-Fabrik ungünstigsten Fall ab, das heißt den jeweils frühest möglichen vertraglichen Zahlungstermin (so genannter worst case ) und die jeweils maximale Höhe des Zahlungsmittelabflusses. Dabei werden Gläubigerkündigungsrechte berücksichtigt. Zinszahlungen aus variabel verzinsten Positionen werden einheitlich mit dem letzten Zinsfixing vor dem Bilanzstichtag berechnet. Auszahlungen in Fremdwährungen werden einheitlich mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Neben originären Finanzinstrumenten werden ebenfalls derivative Finanzinstrumente berücksichtigt. Ferner werden eingeräumte, noch nicht gezogene Kredite und herausgelegte Finanzgarantien einbezogen. Vertraglich fixierte Auszahlungen zum (worst case) bis 2011 bis 2012 bis 2013 bis 2014 nach 2015 Originäre Finanzverbindlichkeiten Derivative Finanzverbindlichkeiten Derivative mit einem positiven Marktwert (cash inflows) Derivative mit einem positiven Marktwert (cash outflows) Netto-Cash (in-) flow von Derivativen Derivative mit einem negativen Marktwert (cash inflows) Derivative mit einem negativen Marktwert (cash outflows) Netto-Cash (out-) flow von Derivativen Summe

91 90 Vertraglich fixierte Auszahlungen zum (worst case) bis 2010 bis 2011 bis 2012 bis 2013 nach 2014 Originäre Finanzverbindlichkeiten Derivative Finanzverbindlichkeiten Derivative mit einem positiven Marktwert (cash inflows) Derivative mit einem positiven Marktwert (cash outflows) Netto-Cash (in-) flow von Derivativen Derivative mit einem negativen Marktwert (cash inflows) Derivative mit einem negativen Marktwert (cash outflows) Netto-Cash (out-) flow von Derivativen Summe Die Liquiditätsversorgung des Konzerns erfolgt im Wesentlichen durch die vorhandenen Kassen- und Bankguthaben und die der Solar-Fabrik zur Verfügung gestellten Darlehen Kassen- und Bankguthaben noch abrufbare Darlehensmittel Summe Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen unter Kapitalmanagement. Ausfallrisiko Ausfallrisiko ist das Risiko, dass eine Vertragspartei ihre bei Abschluss eines Finanzinstruments vertraglich zugesagten Verpflichtungen nicht oder teilweise nicht erfüllt. Es werden grundsätzlich Geschäfte nur mit kreditwürdigen Dritten abgeschlossen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass kein wesentliches Ausfallrisiko besteht. Ausfallrisiken ergeben sich bei der Solar-Fabrik aus dem operativen Geschäft und werden hauptsächlich durch das Bonitätsrisiko der Abnehmer bestimmt. Allerdings ist annähernd der gesamte Forderungsbestand der Solar-Fabrik AG über eine Warenkreditversicherung abgesichert. Der Selbstbehalt beträgt 15 % der abgesicherten (Netto-) Forderungen. Sollte für das von einem Kunden gewünschte Liefervolumen eine Absicherung über die Warenkreditversicherung in entsprechender Höhe nicht möglich sein, verlangt die Solar-Fabrik AG von ihren Kunden sonstige Sicherheiten (wie z.b. Bankbürgschaften). Weiterhin erfolgt ein großer Teil des Absatzgeschäftes nur gegen Vorauszahlung durch den Kunden. Das Risikomanagement im operativen Geschäft erfolgt durch die laufende Überwachung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Bei Feststellung eines konkreten Ausfallrisikos wird diesem Risiko durch die Bildung von Wertberichtigungen im notwendigen Umfang Rechnung getragen. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten. Diesem sind jedoch die unter Umständen hereingenommenen Sicherheiten und die Leistungen des Kreditversicherers (im Falle eines Forderungsausfalls) gegenüberzustellen. Das tatsächliche Ausfallrisiko liegt insoweit bei 516 (Vj ). Zum Bilanzstichtag betrug der theoretische Wert der über die Warenkreditversicherung abgedeckten Forderungsbeträge (Vj. 472). Die Abgabe von Finanzgarantien gegenüber Dritten für Zahlungsverpflichtungen von nicht-konsolidierten Gesellschaften bzw. externen Dritten werden durch die Gesellschaften des Solar-Fabrik Konzerns nicht gewährt. Ebenso wenig werden Kreditzusagen an nicht in den Konzernabschluss einbezogene Dritte gemacht.

92 Finanzbericht Eine nennenswerte Risikokonzentration existiert bezüglich der Ausfallrisiken nicht. Einer Vielzahl von relativ kleinen Abnehmern steht eine übersichtliche, aber stetig steigende Anzahl von Großabnehmern gegenüber. Die Werthaltigkeit der Forderungsbestände innerhalb der weder überfälligen noch wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte wird als ausgesprochen hoch angesehen. Diese Einschätzung wird dabei vor allem auf die langjährigen Geschäftsbeziehungen zu den meisten Abnehmern zurückgeführt. Die historischen Ausfallraten bezüglich dieser Forderungsbestände sind äußerst gering. Im Folgenden werden die zum Bilanzstichtag überfälligen, aber nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte dar gestellt: bis 30 Tage Tage Tage über 91 Tage bis 30 Tage Tage Tage über 91 Tage Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Eine Analyse der wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte wird nachfolgend dargestellt: Stand Verände - rungen Stand Verände - rungen Stand Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Finanzielle Vermögenswerte, die nur aufgrund von Nachverhandlungen der Zahlungsmodalitäten/-konditionen nicht überfällig oder wertberichtigt sind, existierten zum 31. Dezember 2010 bzw. 31. Dezember 2009 nicht. Die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 enthalten neben den oben dargestellten Einzelwertberichtigungen auch pauschalierte Einzelwertberichtigungen von 17 (Vj. 18). Marktrisiken Fremdwährungsrisiko Unter Währungsrisiko wird das Risiko von wechselkursinduzierten Wertänderungen von Bilanzposten sowie fest vereinbarter Transaktionen verstanden. Dieses Risiko wird in der Regel durch Sicherungsgeschäfte reduziert. 91 Bruttobuchwert Stand Einzel - wertberichtigung Nettobuchwert Bruttobuchwert Stand Einzel - wertberichtigung Nettobuchwert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Nachstehende Tabelle enthält die Entwicklung der Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2010 bzw. Vorjahr: Die Solar-Fabrik ist insbesondere im Rahmen der Beschaffung erheblichen Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Dies betrifft ausschließlich das Währungsrisiko aus der Entwicklung des US-Dollar gegenüber dem Euro. Zur Absicherung gegen Wechsel kursschwankungen schließt die Solar-Fabrik AG Devisentermin- und (strukturierte) Devisenoptionsgeschäfte ab. Die isolierte Betrachtung der von der Gesellschaft getätigten US-Dollar-Währungskursabsicherungen für Materialeinkäufe für das Geschäftsjahr 2011 führte zu Netto-Währungskursverlusten per 31. Dezember 2010 in Höhe von 6 (Vj. 0). Für das Wirtschaftsjahr 2011 hat sich die Solar-Fabrik AG bereits einen durchschnittlichen Sicherungskurs von 1,37 USD/EUR (Vj. 1,48 USD/EUR) gesichert. Auf Basis der Planung für das Wirtschaftsjahr 2011 hat die Solar-Fabrik AG bereits rund 70 % des geplanten USD-Bedarfs gesichert.

93 92 Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts ermittelt. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird bei der Solar-Fabrik AG sowohl prospektiv als auch retrospektiv überwacht. Dazu werden die in Geldeinheiten ausgedrückten Wertänderungen des Grundgeschäfts mit den in Geldeinheiten ausgedrückten Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts verglichen. Als wirksam werden die Sicherungsgeschäfte eingestuft, deren Wertänderung 80 % % der Wertänderung des Grundgeschäfts betragen. Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen auf, welche Effekte sich aus einer Schwankung von zehn Prozent des USD auf das Jahresergebnis bzw. auf das Eigenkapital ergeben hätten. Die Analyse basiert auf den jeweiligen Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zum Bilanzstichtag: Änderung von Gewinn- und Verlust auf grund nicht gesicherter Währungspositionen steigt um 10% Wechselkurs fällt um 10% steigt um 10% fällt um 10% bei originären Finanzinstrumenten sowie durch Marktwert schwankungen bei derivativen Finanzin strumenten Zinsänderungsrisiko Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos sind die Finanzinstrumente gemäß IAS 32 (Financial Instruments: Disclosure and Presentation) grundsätzlich in solche mit fester und solche mit variabler Zinsbindung zu unterteilen. Bei festverzinslichen Finanzinstrumenten wird über die gesamte Laufzeit ein Marktzinssatz vereinbart. Das Risiko besteht darin, dass sich bei schwankendem Zinssatz der Kurswert des Finanzinstruments verändert (zinsbedingtes Kursrisiko). Der Kurswert errechnet sich aus dem Barwert der künftigen Zahlungen (Zinsen und Rückzahlungsbetrag), abgezinst mit dem zum Stichtag für die Restlaufzeit gültigen Marktzinssatz. Das zinsbedingte Kursrisiko führt dann zu einem Verlust oder Gewinn, wenn das festverzinsliche Finanzinstrument vor Ende der Laufzeit veräußert wird. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten wird der Zinssatz zeitnah angepasst und entspricht somit in etwa dem jeweiligen Marktsatz. Allerdings besteht hier das Risiko, dass der kurzfristige Zinssatz schwankt und veränderte Zinszahlungen fällig werden (zinsbedingtes Zahlungsstromrisiko). Bilanzielle Zinsrisiken entstehen bei der Solar-Fabrik aus den Finanzpositionen der Passivseite der Bilanz (im Wesentlichen Finanzverbindlichkeiten) als Folge der Änderung der Zinssätze. Sie wirken sich sowohl auf die Höhe der Zinserträge/-aufwendungen im Geschäftsjahr als auch auf den Marktwert abgeschlossener Derivate und anderer zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswerte aus. Zum Jahresende finanzierte sich der Konzern hauptsächlich durch EUR-Nettoverbindlichkeiten mit langfristiger Zinsbindung in Höhe von ca. 13,4 Mio. EUR (Vj. 13,0 Mio. EUR), EUR- Nettoverbindlichkeiten mit variabler Zinsbindung in Höhe von ca. 0,1 Mio. EUR (Vj. 0 Mio. EUR) sowie SGD-Nettoverbindlichkeiten mit langfristiger Zinsbindung in Höhe von ca. 0 Mio. SGD (Vj. 0,01 Mio. SGD).

94 Finanzbericht Jegliche derivative Finanzinstrumente werden im Solar-Fabrik Konzern ausschließlich zur Absicherung möglicher Risiken aus einem vorliegenden Grundgeschäft eingesetzt. Folgende Sensitivitätsanalysen zeigen auf, welche Effekte sich aus einer Schwankung um einen Prozentpunkt des jeweiligen Marktzinsniveaus auf das Jahresergebnis bzw. das Eigenkapital ergeben hätten. Die Analyse basiert auf den jeweiligen Auswirkungen von Zinsschwankungen zum Bilanzstichtag: Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen Es bestehen Gewährleistungsbürgschaften eines Kreditinstituts in Höhe von 586 (Vj. 350). In gleicher Höhe bestehen Rückforderungsrechte des Kreditinstituts bei Eintritt des Bürgschaftsfalls Änderung von Gewinn- und Verlust steigt um 1% Marktzinsniveau fällt um 1% steigt um 1% fällt um 1% aufgrund nicht ge sicherter, zinsvariabler Positionen sowie durch Marktwertschwankungen bei derivativen und originären Finanzinstrumenten Sonstige Preisrisiken Sonstige Preisrisiken aus Finanzinstrumenten existieren bei der Solar-Fabrik nicht. Eine Benennung von Sensitivitäten ist daher nicht notwendig. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Miet- und Leasingverträge (Operating Leasing) davon im Folgejahr davon 2. bis 5. Jahr davon ab 6. Jahr Verpflichtung aus langfristigen Abnahmekontrakten davon im Folgejahr davon 2. bis 5. Jahr davon ab 6. Jahr Die Leasingverträge haben eine Laufzeit bis 2017 und die Mietverträge bis Die langfristigen Abnahmekontrakte haben Laufzeiten zwischen 2011 und

95 94 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Hierzu werden die Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit spezifiziert (IAS 7 Cash Flow Statements). Die Kapitalflussrechnung beginnt mit dem operativen Ergebnis vor Zinsen und (Ertrags-) Steuern (= EBIT). Die Eliminierung von Non Cash Items betrifft im Wesentlichen die Veränderung von Rückstellungen. Bei den Investitionen handelt es sich um Mittelabflüsse für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Der Gesamtbetrag der Verkaufspreise für in 2009 veräußerte Tochterunternehmen betrug Die Verkaufspreise wurden jeweils in bar erstattet. Der Gesamtbetrag aller mit den in 2009 verkauften Unternehmen veräußerten Bestände an Zahlungsmitteln betrug 158. Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode beinhaltet die liquiden Mittel abzüglich Kontokorrentkredite. Langfristige Vermögenswerte 1. Sachanlagen 776 Kurzfristige Vermögenswerte 1. Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Vermögenswerte Langfristige Schulden 1. Passive latente Steuern 2 Kurzfristige Schulden 1. Finanzschulden Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 813 Leistungen 4. Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Rückstellungen Zur Entwicklung des Cashflows verweisen wir auf die Anlage Konzern-Kapitalflussrechnung für In der nachfolgenden Tabelle sind die Gesamtbeträge der im Vorjahr verkauften bzw. aufgegebenen Unternehmen abgegangenen Vermögenswerte und Schulden, gegliedert nach Hauptgruppen, dargestellt:

96 Finanzbericht Sonstige Angaben zu 315a HBG Vorstand Zu Vorstandsmitgliedern sind bestellt: Günter Weinberger, Dipl.-Ingenieur Vorstandsvorsitzender Freddy Goh, Dipl.-Ingenieur, PhD Vorstand Technik Martin Friedrich, Syndikus Steuerberater, MBA, Dipl.-Betriebswirt (FH) Vorstand Finanzen Martin Schlenk, Dipl.-Volkswirt Vorstand Einkauf, Produktion und Logistik Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der Solar-Fabrik AG gehören an: Alfred Theodor Ritter (Vorsitzender) - bis Unternehmer Gerhard Ernst Kulbe (Stellvertreter) Steuerberater Norbert Binder (Vorsitzender ab ) Rechtsanwalt Carolin Salvamoser - ab Politik- und Kommunikationswissenschaftlerin Gesamtbezüge des Vorstands Die Vergütung der Vorstandsmitglieder belief sich im Jahr 2010 auf 794 (Vj. 596) und teilt sich wie folgt auf: Günter Weinberger: 307 Martin Friedrich: 168 Dr. Freddy Goh: 161 Martin Schlenk: 158 Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 0 (Vj. 22). Bemessungsgrundlage für die Berechnung der erfolgsabhängigen Bestandteile der Vorstandsbezüge von Herrn Weinberger und Herrn Goh ist das Konzern-EBITDA. Der in den Anstellungsverträgen definierte Zielerreichungsgrad wurde in 2010 erreicht, so dass eine variable Vergütung in Höhe von 50 für Herrn Weinberger sowie in Höhe von 30 für Herrn Goh zur Auszahlung in 2011 zurückgestellt wurde. Herr Friedrich und Herr Schlenk erhielten in 2010 eine Bonuszahlung in Höhe von jeweils 15. Zugesagte Leistungen bei Beendigung des jeweiligen Vorstandsvertrages gibt es nicht. 95 Herr Gerhard Ernst Kulbe ist Beiratsmitglied der Alfred Ritter GmbH & Co. KG, der Paradigma Energie- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG sowie der Solarsiedlung Freiburg.

97 96 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der Solar-Fabrik beliefen sich in 2010 auf 86 (Vj. 95). Im Jahre 2010 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat ein Sitzungsgeld in Höhe von 3 pro Sitzung. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält den Doppelten, der Stellvertreter den Anderthalbfachen Betrag. Insgesamt verteilt sich die Aufsichtsratsvergütung in 2010 wie folgt: Alfred T. Ritter: 30 Gerhard Kulbe: 32 Norbert Binder: 18 Carolin Salvamoser: 6 Transaktionen mit nahe stehenden Personen Bei den nachfolgend beschriebenen, im Berichtsjahr stattgefundenen Transaktionen mit nahe stehenden Personen wurden marktübliche Konditionen angewendet: SEP Die Gesellschaft weist eine verzinsliche Darlehensverbindlichkeit gegenüber dem Mitgesellschafter bei der SEP und CTO der Solar-Fabrik, Dr. Freddy Goh, in Höhe von umgerechnet 44 aus. Der aus dem Darlehen in 2010 resultierende Zinsaufwand beläuft sich auf 1. Weitere Transaktionen mit nahestehenden Personen haben im Berichtsjahr nicht stattgefunden. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter: Gewerbliche Arbeitnehmer Angestellte Auszubildende Solar-Fabrik AG Die Rechtsanwalts-Sozietät Binder & Kollegen, dessen Partner das Aufsichtsratsmitglied Herr Norbert Binder ist, war in juristischen Angelegenheiten für die Solar-Fabrik AG beratend tätig. Für die erbrachten Dienstleistungen hat die Sozietät in 2010 Beratungshonorare in Höhe von 1 (Vj. 2) erhalten.

98 Finanzbericht Angaben nach 314 Nr. 8 HGB Angaben nach 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes ist jede börsennotierte Gesellschaft verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden und wurden. Vorstand und Aufsichtsrat der Solar-Fabrik AG haben am 8. März 2010 die jährliche Entsprechungserklärung abgegeben und auf der firmeneigenen Homepage den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Angaben nach 314 Nr. 9 HGB Im vorliegenden Abschluss sind Aufwendungen für Abschlussprüfung in Höhe von 95 (Vj. 162) enthalten. Hiervon betreffen 0 (Vj. 66) das Geschäftsjahr 2009 (Vj. 2008). Des Weiteren sind Aufwendungen für steuerliche Beratungsleistungen in Höhe von 15 (Vj. 0), für Sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen von 3 (Vj. 0) sowie sonstige Leistungen in Höhe von 15 (Vj. 166) enthalten. Der Stimmrechtsanteil von Herrn Alfred T. Ritter, Deutschland, an der Solar-Fabrik AG, Freiburg, hat am 13. August 2010 die Schwelle von 15 % überschritten und hat zu diesem Zeitpunkt 19,03 % betragen. Seit dieser Meldung nach 21 Abs. 1 WpHG haben keine weiteren meldepflichtigen Aktientransaktionen stattgefunden. Der Stimmrechtsanteil von Frau Maria Salvamoser, Deutschland, an der Solar-Fabrik AG, Freiburg, hat am 8. Juli 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und hat zu diesem Zeitpunkt 9,18 % betragen. Seit dieser Meldung nach 21 Abs. 1 WpHG haben keine weiteren meldepflichtigen Aktientransaktionen stattgefunden. Aufgrund der am 29. Juli 2010 beschlossenen und durchgeführten Kapitalerhöhung beträgt der Stimmrechtsanteil von Frau Maria Salvamoser demnach per 31. Dezember ,341 %. Der Stimmrechtsanteil von Herrn Klaus Heinrich Dienes, Kolumbien, an der Solar-Fabrik AG, Freiburg, hat am 1. Februar 2010 die Schwelle von 5 % überschritten und hat zu diesem Zeitpunkt 5,38 % betragen. Aufgrund der am 29. Juli 2010 beschlossenen und durchgeführten Kapitalerhöhung beträgt der Stimmrechtsanteil von Herrn Dienes demnach per 31. Dezember ,895 %. 97 Der Stimmrechtsanteil von Herrn Klaus Grohe, Deutschland, an der Solar-Fabrik AG, Freiburg, hat am 24. November 2010 die Schwelle von 5 % überschritten und hat zu diesem Zeitpunkt 5,96 % betragen. Seit dieser Meldung nach 21 Abs. 1 WpHG haben keine weiteren meldepflichtigen Aktientransaktionen stattgefunden. Der Stimmrechtsanteil von Herrn Grohe beträgt demnach per 31. Dezember ,96 %. Freiburg, 14. März 2011 Der Vorstand Günter Weinberger Dr. Freddy Goh Martin Friedrich Martin Schlenk

99 5.7 Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers 98 Wir haben den von der Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Freiburg, den 14. März 2011 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Siegbert Weber ppa.marco Fortenbacher Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

100 5.8 Mehrjahresvergleich Konzern Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br. IFRS IFRS IFRS IFRS IFRS IFRS Umsatzerlöse 1) Gesamtleistung 1) Materialaufwand 1) von Gesamtleistung 1) % 81,7 82,3 89,8 87,5 77,4 81,5 Personalaufwand 1) von Gesamtleistung 1) % 6,2 8,3 5,2 6,0 9,1 10,5 Anzahl der Mitarbeiter (gemäß 267 Abs. 5 HGB) Umsatz je Mitarbeiter 1) 622,6 414,6 534,3 471,8 277,5 309,6 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (=EBIT) 1) Finanzergebnis 1) Ergebnis vor Ertragsteuern (=EBT) 1) von Gesamtleistung 1) % 3,9 0,0-3,2-5,9 4,8-0,2 Konzernjahresergebnis davon: fortzuführende Geschäftsbereiche davon: aufgegebene oder veräußerte Geschäftsbereiche Anzahl der Aktien TStk Ergebnis je Aktie EUR 0,64-0,36-3,12-0,50 0,24 0,04 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit vom Umsatz % 5,5 13,4-9,7-8,8-14,8-17,2 Abschreibungen Immaterielle Vermögenswerte 1) Sachanlagen 1) Bilanzsumme Eigenkapital vom Gesamtkapital % 68,3 67,2 57,7 73,0 75,7 88,0 Eigenkapitalrentabilität 1) % 15,5-9,9-59,6-7,8 4,7 1,5 EBITDA 1) ROI 2) % 10,5-6,1-39,8-5,8 3,8 1,1 1) Angaben für 2009 und 2008 beziehen sich auf fortzuführende Geschäftsbereiche. 2) Der Return on Investment (ROI) berechnet sich als Jahresergebnis geteilt durch das Durchschnittliche Eigenkapital multipliziert mit

101 6 Corporate Governance Bericht Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br. 100 Vorstand und Aufsichtsrat der Solar-Fabrik AG orientieren sich bei ihren Aktivitäten an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dieser umfasst wesentliche gesetzliche Vorschriften sowie international und national anerkannte Standards zur Unternehmensführung, die von der entsprechenden Regierungskommission erarbeitet und jeweils weiterentwickelt wurden, und steht unter anderem auch auf der Internetseite zur Verfügung. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex soll eine gute Unternehmensführung und -kontrolle sichergestellt werden. Ziel ist es dabei auch, dem stetig steigenden Informationsanspruch der unterschiedlichen Interessengruppen gerecht zu werden, indem Transparenz geschaffen und das Vertrauen in eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung gestärkt wird. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Solar-Fabrik AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG: Vorstand und Aufsichtsrat der Solar-Fabrik AG haben am 07. März 2011 die folgende Erklärung gemäß 161 AktG beschlossen: Vorstand und Aufsichtsrat der Solar-Fabrik AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 02. Juli 2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 ( Kodex ) mit Ausnahme der im Folgenden dargestellten Ausnahmen entsprochen wurde und wird: Der Kodex sieht unter Ziffer in seiner aktuellen Fassung vor, dass die Gesellschaft die Aktionäre nicht nur bei der Stimmrechtsvertretung, sondern auch bei der gesetzlich neu geschaffenen Briefwahl unterstützt. Die Möglichkeit der Briefwahl wurde bei der Gesellschaft erst in der ordentlichen Hauptversammlung 2010 durch eine Satzungsänderung, mit der der Vorstand ermächtigt wurde, die Briefwahl und deren Einzelheiten festzulegen, geschaffen. In der Hauptversammlung 2010 konnte die Briefwahl den Aktionären daher noch nicht angeboten werden. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Briefwahl den Aktionären derzeit noch keinen entscheidenden Vorteil gegenüber der Stimmrechtsvertretung bietet, und wird daher in der kommenden Hauptversammlung von dieser Ermächtigung noch keinen Gebrauch machen. Unter Ziffer 3.8 empfiehlt der Kodex, dass bei Abschluss einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat entsprechend der gesetzlichen Regelung hinsichtlich der D&O-Versicherung für den Vorstand ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds vereinbart werden soll. Die bis Ende Juni 2010 bestehende D&O-Versicherung sah für die Organmitglieder der Solar-Fabrik AG keinen Selbstbehalt der Organmitglieder vor. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2010 wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein Selbstbehalt für die Vorstandsmitglieder eingeführt. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist nach wie vor kein Selbstbehalt vorgesehen. Die mit den im Mai 2009 neu bestellten Vorstandsmitgliedern abgeschlossenen Vorstandsverträge sehen entgegen Ziffer des Kodex keine variablen Vergütungsbestandteile vor. Im Rahmen der Verlängerung der jeweiligen Vorstandsbestellung wurden mit Wirkung ab Mai 2011 neue Vorstandsverträge abgeschlossen, die nun auch variable Vergütungsbestandteile enthalten. In den Anstellungsverträgen der amtierenden Vorstandsmitglieder sind derzeit entgegen Ziffer des Kodex keine Abfindungsregelungen und dementsprechend auch keine Vereinbarungen hinsichtlich der Begrenzung von Abfindungen im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sowie in Folge eines Kontrollwechsels enthalten (Abfindungs-Cap). Bei den derzeit bestehenden Vorstandsverträgen war dies nach Auffassung der Gesellschaft aufgrund der Vertragsstruktur, insbesondere der Laufzeit, auch entbehrlich. Der Aufsichtsrat beabsichtigt jedoch, im Rahmen zukünftiger Vertragsverhandlungen die Aufnahme entsprechender Regelungen - soweit sinnvoll - anzustreben. Eine langfristige Nachfolgeplanung für die einzelnen Vorstandspositionen im Sinne von Ziffer des Kodex liegt derzeit nicht vor. Eine interne Nachfolgeplanung für den Vorstand ist bedingt durch die Größe der Gesellschaft nur eingeschränkt möglich. Aufgrund der gegenwärtigen Be-

102 Corporate Governance Bericht setzung, insbesondere der Altersstruktur des Vorstands, besteht nach Ansicht des Aufsichtsrats derzeit auch noch kein Handlungsbedarf. Aus diesem Grunde wurde auch keine Altersgrenze für die Vorstände festgelegt. Der Aufsichtsrat soll entsprechend Ziffer des Kodex bei der Besetzung des Vorstands auch auf Vielfalt ( Diversity ) achten und dabei insbesondere auch eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Mit der Berufung von Dr. Freddy Goh in den Vorstand hat der Aufsichtsrat in der Vergangenheit schon dem Kriterium der Internationalisierung Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat wird Gesichtspunkte der Diversity bei der Besetzung von Vorstandspositionen auch zukünftig mit berücksichtigen; allerdings wählt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder prioritär nach ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen aus, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Durch die Festlegung einer Altersgrenze und/oder einer Frauenquote und einer daraus folgenden Einschränkung der personellen Auswahl könnten gegebenenfalls die Interessen der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Gemäß Ziffer des Kodex soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, mögliche Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und insbesondere die Diversity unter besonderer Beachtung einer angemessenen Beteiligung von Frauen berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrats sowie der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Welche der in Ziffer des Kodex genannten konkreten Ziele bei dem lediglich aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat der Gesellschaft sinnvoll sind, muss vom Aufsichtsrat erst noch erarbeitet werden. Dementsprechend lassen sich derzeit noch keine derartigen Ziele in etwaigen Wahlvorschlägen berücksichtigen und es kann folglich auch bis zur Festlegung dieser Ziele noch keine entsprechende Berichterstattung im Corporate Governance Bericht erfolgen. Ziffer Satz 7 des Kodex sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft bei etwaigen Ausund Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützt werden. Die Gesellschaft hat entsprechenden Anfragen ihrer Aufsichtsratsmitglieder in der Vergangenheit immer in vollem Umfang entsprochen. Da derzeit aber noch nicht abschließend geklärt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann, wird vorsorglich eine Abweichung vom Kodex erklärt. Eine Ausschussbildung gemäß Ziffer 5.3 des Kodex innerhalb des Aufsichtsrats fand und findet nicht statt, da der Aufsichtsrat lediglich aus drei Personen besteht und für die Beschlussfähigkeit gesetzlich ohnehin drei Mitglieder zur Beschlussfassung notwendig sind. Die Bildung von Ausschüssen würde daher nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht zu einer Steigerung der Effizienz führen. Die Übernahme des Vorsitz durch den Aufsichtsratsvorsitzenden in dem Ausschuss, der die Vorstandsverträge behandelt, erübrigt sich daher (Ziffer 5.2 des Kodex). Entgegen Ziffer des Kodex erhalten die Aufsichtsratsmitglieder derzeit keine erfolgsorientierte Vergütungskomponente. Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind der Auffassung, dass eine erfolgsorientierte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht sinnvoll erscheint, da die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als Kontrollgremium beeinträchtigt werden könnte. Die Entsprechenserklärung ist den Aktionären der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft ( im Bereich Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auch die Entsprechenserklärungen der Vorjahre können hier eingesehen werden. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Selbstverständnis Die Verpflichtung gleichermaßen gegenüber unseren Kunden, Investoren, Lieferanten und Mitarbeitern, nachhaltiges Wirtschaften sowie die selbstverständliche Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften prägen unser Selbstverständnis. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Solar-Fabrik AG durch den Vorstand werden jährliche Unternehmensziele festgelegt, kommuniziert und regelmäßig auf ihre Erreichung überprüft. Das komplette Leitbild der Solar-Fabrik AG finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Unternehmen. 101

103 102 Kommunikation & Transparenz Der Solar-Fabrik-Konzern hat in seinem Geschäftsbericht 2010 sowie auf seiner Internetseite einen Finanzkalender veröffentlicht, in dem alle, für die Aktionäre wichtigen Termine aufgeführt werden. Auf der jährlichen Hauptversammlung bietet die Solar-Fabrik den Anteilseignern die Möglichkeit, das Stimmrecht selbst auszuüben, dieses Recht von einem Bevollmächtigten nach Wahl ausüben zu lassen oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu beauftragen. Auf unserer Homepage veröffentlichen wir im Bereich Investor Relations unverzüglich die Ad-hoc- Mitteilungen des Unternehmens sowie Meldungen zu Wertpapiergeschäften gemäß 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Stimmrechtsmitteilungen gemäß 26 Abs. 1 WpHG sowie die jährlichen Dokumente gemäß 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Außerdem stellen wir dort weitere kapitalmarktrelevante Informationen zum Solar-Fabrik-Konzern wie aktuelle und ältere Geschäfts- und Zwischenberichte sowie Informationen zur Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft zur Verfügung. Wir veröffentlichen alle Informationen soweit möglich auf Deutsch und Englisch. Die Mandate der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats in Aufsichtsorganen anderer Gesellschaften finden Sie im Geschäftsbericht. Risikomanagement Dadurch, dass unsere besondere Aufmerksamkeit dem sorgsamen Umgang mit potenziellen Risiken für das Unternehmen gilt, werden wir auch einer guten Corporate Governance gerecht. Ziel ist dabei, durch ein systematisches Risikomanagement Risiken aufzudecken und Risikopositionen zu verringern. In einem dynamischen Prozess wird das Risikomanagement-System der Solar-Fabrik AG kontinuierlich den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Im Kapitel Risikobericht des Konzern-Lageberichts wird das Risikomanagementsystem der Solar-Fabrik AG detailliert beschrieben. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Die Solar-Fabrik AG hat eine duale Führungs- und Kontrollstruktur. Der Vorstand der Solar-Fabrik AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und wird vom Aufsichtsrat dabei überwacht und beraten. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand der Solar-Fabrik AG besteht derzeit aus vier Mitgliedern, dem Vorstandsvorsitzenden, dem Vorstand Technik, dem Finanzvorstand sowie dem Vorstand für Produktion, Einkauf und Logistik. Die Arbeit des Vorstands ist in einer Geschäftsordnung geregelt, die den Geschäftsverteilungsplan sowie einen Katalog an Geschäften enthält, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Die Geschäftsordnung wurde vom Aufsichtsrat erlassen. Der Vorstand kommt wöchentlich zu Vorstandssitzungen zusammen, an denen i.d.r. auch das in Singapur tätige Vorstandsmitglied per Telefonkonferenz teilnimmt. Der Vorstandsvorsitzende leitet die Vorstandssitzungen und koordiniert die einzelnen Ressorts. Über wesentliche Verhandlungen und Beschlüsse wird ein Protokoll erstellt. An den Vorstandssitzungen nehmen auch regelmäßig Personen beratend teil, die nicht Mitglieder des Vorstands sind, wie Prokuristen und Abteilungsleiter. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle relevanten Fragen in Bezug auf die Geschäftsentwicklung insbesondere die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Strategieumsetzung, die Unternehmensplanung einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die Compliance-Organisation. Die entscheidungsrelevanten Informationen und Unterlagen werden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor den Sitzungen zugeleitet. Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Aufsichtsrat auch externe Berater wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater hinzuziehen. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit im Aufsichtsrat koordiniert und die Sitzungen leitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Geschäftsbericht unter Bericht des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrat werden auf unserer Homepage im Bereich Unternehmen vorgestellt.

104 Corporate Governance Bericht Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Das Gesetz sieht vor, die Vergütung aller Mitglieder des Vorstands individualisiert auszuweisen, sofern die Hauptversammlung der Gesellschaft nicht einen gegenteiligen Beschluss gefasst hat. Die Verwaltung der Solar-Fabrik AG hat der Hauptversammlung keinen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreitet, so dass der Ausweis der Vorstandsvergütung für jedes einzelne Vorstandsmitglied gesondert erfolgt. Zudem wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütung aller Mitglieder des Aufsichtsrats individualisiert auszuweisen, in vollem Umfang entsprochen. Dadurch wird entsprechend den Bestrebungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Transparenz bezüglich der Vergütungsbestandteile der Organmitglieder erhöht. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts, erweitert durch das neue Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG), Bestandteil des Anhangs nach 285 HGB bzw. 314 HGB und des Lageberichts nach 289 HGB bzw. 315 HGB sind. Der Vergütungsbericht fasst darüber hinaus die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der Solar-Fabrik AG Anwendung finden, und erläutert Höhe sowie Struktur der Vorstandseinkommen. Vergütung des Vorstands Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat beraten, beschlossen und regelmäßig überprüft. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Solar-Fabrik AG orientiert sich an der Größe und der globalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im Inund Ausland und an der innerhalb der Gesellschaft bestehenden Vergütungsstruktur. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie am internationalen Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiche Arbeit gibt. Im Geschäftsjahr 2010 existierten zwei Varianten von Vorstandsverträgen: Bei der ersten Variante setzt sich die Vorstandsvergütung aus zwei Komponenten zusammen: (a) einer festen Vergütung und (b) einem variablen Bonus: (ad a) Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. (ad b) Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der erfolgsabhängigen Komponente der Vorstandsbezüge ist das Konzern-EBITDA. Dabei ist der erfolgsabhängige Vergütungsbestandteil für die einzelnen Vorstandsmitglieder nach oben begrenzt. Der in den Anstellungsverträgen definierte Zielerreichungsgrad wurde in 2010 erreicht. Die zweite Variante enthält lediglich eine feste Vorstandsvergütung, die monatlich als Gehalt ausbezahlt wird (vgl. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex). Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus weitere variable Bonuszahlungen beschließen. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber gegebenenfalls aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben. Die Vorstandsmitglieder haben in 2010 Fixgehälter in Höhe von insgesamt 684 (Vj. 596) bezogen, die sich wie folgt aufteilen: Günter Weinberger 257 (Vj. 256) Martin Friedrich 153 (Vj. 100; ab Mai 2009) Dr. Freddy Goh 131 (Vj. 131) Martin Schlenk 143 (Vj. 94; ab Mai 2009) Herr Günter Weinberger hat in 2010 Tantiemen in Höhe von 103

105 104 50, Herr Dr. Freddy Goh in Höhe von 30 als variablen Vergütungsbestandteil erhalten. Herr Martin Friedrich und Herr Martin Schlenk erhielten in 2010 eine Bonuszahlung in Höhe von jeweils 15. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz werden hierbei berücksichtigt. Die gegenwärtig geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat wurden von der Hauptversammlung vom 14. Juni 2006 beschlossen; sie sind in 12 der Satzung der Solar- Fabrik AG enthalten. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat ein Sitzungsgeld in Höhe von 3 pro Sitzung. Der Aufsichtsrat erhält den doppelten, der Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag. Insgesamt belief sich die Aufsichtsratsvergütung in 2010 auf 86 (Vj. 95), die sich wie folgt verteilt: Alfred T. Ritter (Aufsichtsratsvorsitzender bis ) (Amtsniederlegung zum ) Norbert Binder (Aufsichtsratsvorsitzender seit ) Gerhard Kulbe (stellvertretender Auf sichts rats vor sitzender) Carolin Salvamoser (seit ) 30 (Vj. 42) 18 (Vj. 21) 32 (Vj. 32) 6 Das Mitglied des Aufsichtsrat Norbert Binder ist Partner der Rechtsanwalts-Sozietät Binder & Kollegen. Diese war im Jahr 2010 beratend für die Solar-Fabrik AG tätig. Für die dabei erbrachten Dienstleistungen hat die Sozietät in 2010 Beratungshonorare in Höhe von 1 (Vj. 2) erhalten. Von der Vereinbarung eines Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für die Aufsichtsmitglieder wurde abgesehen, da angesichts der vergleichsweise moderaten Aufsichtsratsvergütung und des Charakters des Aufsichtsratsmandats, der auch durch die andersartige Ausgestaltung der Vergütung deutlich wird, eine Differenzierung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat geboten und eine Ausdehnung des Selbstbehalts in der D&O-Versicherung auch auf Aufsichtsratsmitglieder nicht sachgerecht erschien (vgl. Ziff. 3.8 des DCGK). Aktienoptionsprogramm Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 wurde das bisherige am 9. April 2002 beschlossene bedingte Kapital (bisheriges Bedingtes Kapital I) i.h.v. bis zu EUR ,00 aufgehoben. Gleichzeitig wurde in der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 die bedingte Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von bis zu auf den Inhaber lautenden Stückaktien um bis zu EUR ,00 (Bedingtes Kapital 2007) beschlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2007 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt oder Barausgleich leistet. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Bisher wurden noch keine Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2007 ausgegeben.

106 Corporate Governance Bericht Aktiengeschäfte und Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat Aktiengeschäfte Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach 15a WpHG gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Solar-Fabrik AG oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen ( Directors Dealings ), soweit der Wert der von dem Organmitglied und ihm nahe stehender Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von EUR 5.000,- erreicht oder übersteigt. Mitteilungen über Directors Dealings werden von der Solar-Fabrik AG unverzüglich nach Mitteilungseingang veröffentlicht und auch auf ihrer Internetseite eingestellt. Aktienbesitz Die Mitglieder von Vorstand und Auf sichtsrat der Solar-Fabrik AG halten per 31. Dezember 2010 insgesamt 0,035 % der Aktien der Gesellschaft. Der Aktienbesitz teilt sich wie folgt auf Vorstand und Aufsichtsrat auf: Mitglieder des Vorstands: 0 Aktien (= 0 % der Stimmrechte) Mitglieder des Aufsichtsrats: Aktien (= 0,035 % der Stimmrechte) 105 Der Solar-Fabrik AG wurden von Organmitgliedern bzw. diesen nahestehenden Personen folgende im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 vorgenommenen Geschäfte gemeldet: Vor- und Zuname Handel Datum Börsenplatz Stückzahl Kurs EUR/Stk. Währung Volumen EUR Günter Weinberger Verkauf XETRA ,343 EUR ,00 Alfred T. Ritter Ausleihe* Außerbörslich Nicht bezifferbar EUR Nicht bezifferbar Renaissance GbR** Kauf Außerbörslich ,450 EUR ,00 * Die Aktien wurden im Rahmen der Abwick lung der Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht der Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Pro duk tion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg im Breisgau, für einen befristeten Zeitraum an die begleitende Konsortialbank im Rahmen eines Wertpapierdarlehens übertragen. ** Die Renaissance GbR, Karlsbad, wurde zum Zeitpunkt der Transaktion von einem Mitglied des Aufsichtsrats der Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg im Breisgau, kontrolliert.

107 7 Bilanzeid 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br. Bilanzeid 2010 Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. 106 Freiburg, 14. März 2011 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten Der Vorstand Günter Weinberger Martin Friedrich Dr. Freddy Goh Martin Schlenk

108 Finanzbericht 107

109 8 Einzelabschluss 8.1 Bilanz zum 31. Dezember 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br. Aktiva A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Geleistete Anzahlungen II. Sachanlagen 1. Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlungen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

110 Einzelabschluss Passiva A EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Bilanzgewinn (Vj. -verlust) B Rückstellungen I. Steuerrückstellungen II. Sonstige Rückstellungen C Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen V. Sonstige Verbindlichkeiten D Rechnungsabgrenzungsposten

111 8.2 Gewinn & Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten, Freiburg i. Br Umsatzerlöse Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Gesamtleistung Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Erträge aus Beteiligungen Ertrag aus Gewinnabführungsvertrag Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) Verlustvortrag Entnahme aus der Kapitalrücklage Bilanzgewinn (Vj. -verlust)

112 Finanzbericht 111

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