Bezirksregierung Detmold Geschäftsstelle Weser NRW
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- Kora Böhme
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1 Bezirksregierung Detmold Geschäftsstelle Weser NRW 4. Sitzung Arbeitskreis Wasserqualität-Landwirtschaft im Regierungsbezirk Detmold am bei der Bezirksregierung Detmold, im Dienstgebäude Minden Ergebnisprotokoll (Details sind den beiliegenden Vorträgen zu entnehmen, Redebeiträge/Diskussionsergebnisse werden mit kursiver Schrift dargestellt) Begrüßung und Einführung (Birgit Rehsies, Bezirksregierung Detmold, Hauptdezernentin 54 - Wasserwirtschaft) Frau Rehsies begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 4. Sitzung des Arbeitskreises Wasserqualität-Landwirtschaft. Zuletzt hat der Arbeitskreis 2012 getagt. Die Gründe für die lange Pause waren die Evaluation des Beratungskonzeptes in 2013 und die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans in Sie stellte die geänderte Tagesordnung vor und fragte nach evtl. Ergänzungswünschen. Es gab dazu keine Meldungen. Zudem stellte Frau Rehsies ihren Nachfolger für die Leitung des Dezernates 54.3 Wasserrahmenrichtlinie Herrn Tobias Gaul vor. Block 1 Allgemeine Infos Aktuelles (Christoph Rapp, MKULNV NRW) Ab dem Sachstand Juni 2015 gibt es keine nennenswerten Änderungen bezüglich der Novellierung der Düngeverordnung. Die Düngeverordnung wird verschärfte Anforderungen für Anwendungen von Düngemitteln stellen und insbesondere die Ausweisung von belasteten Gebieten mit strengeren Anforderungen vorsehen. Aus den Bundesministerien gibt es zur Abstimmung bisher nur mündliche Informationen. Eine Beteiligung des Bundesrates ist erst Anfang 2016 geplant. Zeitgleich läuft eine Pilotanfrage zur Umsetzung der WRRL im landwirtschaftlichen Bereich. Dabei handelt es sich um eine Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Hierbei wurden von der EU-Kommission eine Darlegung der Defizitanalyse und die Vorgehensweise zur 1/8
2 Zielerreichung eingefordert. Im Vordergrund der Anfrage steht der N- und P-Reduktionsbedarf an Oberflächengewässern und die hierzu ergriffenen Maßnahmen sowie deren Wirkung. Bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Dies ist u. a. Hintergrund für die anstehende Änderung der Düngeverordnung. Das LANUV ist künftig im Rahmen der Optimierung der Überwachung der Düngeverordnung u. a. durch die Ermittlung von Risikoregionen und -betrieben, die eine verstärkte Überwachung durch die zuständigen Behörden erhalten sollen, beteiligt. Hierbei steht in Zukunft zusätzliches Personal sowohl beim LANUV als auch beim DLWK zur Verfügung. Trinkwasserkooperation / WRRL Die Zusammenarbeit der Trinkwasserkooperationen mit dem Land sollen verbessert werden, insbesondere der Austausch zur Wirksamkeit der in den Kooperationen durchgeführten Maßnahmen. Der Datenaustausch gestaltet sich schwierig aufgrund der unterschiedlichen Datenerfassung und der rechtlichen Fragen zur Weitergabe von Daten. AGRUM (FGG Weser) (Erich Hormann, Bezirksregierung Detmold) Herr Hormann stellte die Zeitreihen der Nitratentwicklung in den Grundwasserkörpern vor. Anhand von Beispielen erläuterte er, dass es an vielen Stellen steigende Trends gibt. Von Seiten der Landwirtschaftskammer wurde angemerkt, dass es auch Messstellen mit fallenden Trends gibt. Das Forschungszentrum in Jülich hat die gute Wirkung von Uferrandstreifen bestätigt. Die Einträge werden um bis zu ca. 50% reduziert. Zur Erreichung der Anforderungen aus der Meeresstrategierichtlinie (max. 2,8 mg/l N ges am Übergang zu den Küstengewässern) muss eine Einsparung bei den Stickstoffeinträgen um 40% erfolgen. Hinsichtlich der Abwasserreinigung sind in NRW die meisten erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität ausgeschöpft und abgeschlossen. Diffuse Quellen sollten jedoch näher betrachtet und priorisiert werden. 2/8
3 Das Projekt AGRUM soll auf ganz NRW ausgeweitet, aktualisiert und weiter entwickelt werden. Für die Planung des Nährstoffmanagements steht seitens der FGG ein Maßnahmentool als planerisches Instrument zur Verfügung. Hierzu soll ein Workshop von der FGG Weser angeboten werden. Fazit: Baseline-Maßnahmen reichen nicht aus. Es gibt zu viel Mist auf zu wenig Fläche. Block 3 Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme Diskussion und Festlegung von Einzelmaßnahmen auf lokaler Ebene Vorstellung des Landes (Christoph Rapp, MKULNV NRW) Herr Rapp sieht einen deutlichen Vorteil für OWL (zumindest im Weser- Einzugsgebiet) darin, dass durch AGRUM bereits der notwendige Reduktionsbedarf für Stickstoff und Phosphor bekannt ist. Nun muss es verstärkt an die Umsetzung von Maßnahmen gehen. Mehr Maßnahmen zu ergreifen ist auch die Forderung der EU-Kommission. Die Kommission schaut stark auf die Oberflächengewässer. In den Arbeitskreisen soll die Fragestellung Wo soll der Uferrandstreifen hin, wo ist dieser sinnvoll? erarbeitet werden. Diese Aufgabe könne man nicht allein der Landwirtschaftskammer überlassen. Hier ist die Unterstützung der Wasserbehörden erforderlich. Die Kollegen der BR Arnsberg haben von Erfahrungen des Kreises Soest berichtet, dass auf untersuchten Höfen erhebliche Einträge über Abläufe, Silage oder Festmist in Oberflächengewässer festzustellen waren. Zur Feststellung der Einträge sind regelmäßige Gewässerschauen notwendig. Ggf. muss an Stellen mit Einträgen das Ordnungsrecht durch die Wasserbehörden ausgeschöpft werden. Bei den Gewässerschauen sollte auch darauf geachtet werden, bei welchen Schlägen es gewässernah Vernässungen mit möglichem Eintrag von Stickstoff, Pflanzenbehandlungsmitteln oder Feinsedimenten in die Gewässer gibt. Spezifische Maßnahmenkulissen müssen herausgearbeitet werden. Vorangestellt werden sollte eine pilothafte Untersuchung von einzelnen Gewässersystemen, besonders dort, wo nur ein landwirtschaftlicher Einfluss denkbar ist. Die Düngeverordnung wird allein nicht ausreichen, um die Anforderungen zu erfüllen: Trotz Optimierungen wird ein Delta bleiben, das mit 3/8
4 zusätzlichen Maßnahmen hinterlegt werden muss. Die Umsetzung der neuen Düngeverordnung wird je nach Betrachtungsgebiet zur Reduktion von 10 bis maximal 30 kg N/ha führen können. Besonderes Augenmerk ist auf die Uferrandstreifen zu legen. Diese Fragen müssen zwischen OWB, UWB und landwirtschaftlichen Beratern diskutiert werden. Die LWK ist der Mittler, der versuchen muss, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Durch die Berater sollen auf Ebene der Gewässersysteme Veranstaltungen durchgeführt werden, die für Maßnahmen bei anliegenden Landwirten werben. Von der Geschäftsstelle wurde angemerkt, dass der AK nicht der passende Ort sei, um Einzelmaßnahmen zu diskutieren. Einzelmaßnahmen müssten durch die Landwirtschaftskammer vorgeschlagen werden. Nur die Fachleute dort könnten notwendige Maßnahmen konkret verorten. (siehe Erlass des MKULNV vom ). Herr Rapp bestätigte die Auffassung und kommentierte dahingehend, dass bei Vorschlägen zu Einzelmaßnahmen die Bewirtschaftungsbehörden im ständigen Dialog mit der Landwirtschaftskammer stehen sollen. Zudem sollten die Behörden die Maßnahmen überwachen und lenken. Hierzu sind Abstimmungsgespräche zwischen den Wasserbehörden und dem DLWK auf Kreisebene durchzuführen. Greening-Maßnahmen sollen nach Möglichkeit an die Gewässer gelegt werden. Leider ist als Greening-Maßnahme häufig der Anbau von Zwischenfrüchten gewählt worden. Es ist für die Zukunft auf eine Verlagerung der Greening-Maßnahmen an die Gewässer zu hoffen. Auf die Frage seitens der Geschäftsstelle, ob die Schwerpunkte der Programmmaßnahmen richtig gesetzt seien (im Bewirtschaftungsplan sind nur etwa 15 % Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft, der Anteil der Punktquellen liegt deutlich darüber), antwortete Herr Rapp, dies sei nicht an %-Zahlen festzumachen. Beide Teile seien für den Maßnahmenerfolg wichtig. Falls die notwendigen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, drohe ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU. Seitens des Kreises Lippe wurde angemerkt, dass man bei der Aufstellung der Umsetzungsfahrpläne das Prinzip der Freiwilligkeit kommuniziert habe. Wie will man jetzt mit Ordnungsrecht umgehen? Herr Rapp hält an dem 12-Punkte-Plan und an der Freiwilligkeit fest, er sieht jedoch viele Defizite hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen, besonders im Hinblick auf die Einhaltung von Randstreifen am Ufer. Daher sieht er die Notwendigkeit eines ordnungsbehördlichen Handelns. Wichtig sei eine gute Kausalanalyse. 4/8
5 Die gesetzlichen Gewässerrandstreifen werden nicht kontrolliert/überwacht. In der Landwirtschaft sind Randstreifen am Gewässer kaum mehr wahrnehmbar. Ergebnis der Diskussion hierzu: Die Gewässerrandstreifen dürfen beackert werden und bis 1 m Abstand zur Böschungsoberkante kann auch gedüngt werden. Eine Verbesserung ist zu erreichen, wenn der Ackerbau im Gewässerrandstreifen eingestellt wird. Der Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes äußerte den Wunsch, für die Bereiche der roten Grundwasserkörper in den nächsten AK-Sitzungen die Einzelmaßnahmen vorzustellen und zu berichten, welche umgesetzt wurden und wie sich das ausgewirkt hat. Für die Kooperationen im Land solle eine Auswertung erfolgen, welche Maßnahmen durchgeführt wurden und was diese Maßnahmen gebracht haben. Eventuell könne die Aufgabe der Auswertung vergeben werde. Es wurde der Vorschlag gemacht, für Ausgleichszahlungen das Wasserentnahmeentgelt zu erhöhen. Dazu erklärte Herr Rapp, dass die damalige Studie zur Wirksamkeit der Kooperationsarbeit in Wasserschutzgebieten nochmal neu beauftragt werde die Vergabe sei in Vorbereitung. Veranstaltungen sind geplant. Von den gewonnenen Erfahrungen solle profitiert werden. Eine von Seiten der Kreisverwaltung Gütersloh angeregte Diskussion, hinsichtlich Umsetzung von Ordnungsrecht bei potenzieller Überdüngung, führte zur theoretischen Option einer Ausweisung von Schutzgebieten und möglichen Ausgleichszahlungen finanziert durch ELER. In der Praxis scheint dies kaum umsetzbar. Von der Landwirtschaftskammer wurde angemerkt, dass die Aufgabenfestlegung der Behörden sehr wichtig sei. Der LWK-Berater könne nur beraten; Ordnungsrecht müsse durch die Wasserbehörden bzw. DLWK ausgeübt werden. Hierbei wird seitens der Wasserbehörden die notwendige gesetzliche Grundlage vermisst. Der vorgeschlagene Kauf von Uferrandstreifen sei oft nicht möglich. Der Landwirtschaft kommt Ausgleich oder Tausch der Flächen eher entgegen. Herr Rapp äußerte, man müsse sich im nächsten Bewirtschaftungszyklus neu aufstellen, wenn es keine deutlichen Verbesserungen gäbe: Dieses wäre dann der letzte Bewirtschaftungsplan mit kooperativem Ansatz. Das im Hintergrundpapier angesprochene Ackerbauverbot von 10 Metern bedeutet einen Streifen von 5 Metern auf jeder Uferseite und bezieht sich auf den Gesetzentwurf des Landeswassergesetzes NRW. Dort gibt es die 5/8
6 Möglichkeit einer Rechtsverordnung zur Festsetzung der Gewässerrandstreifen. Ein Problem wurde hier bei wandernden Randstreifen gesehen. Von der Geschäftsstelle wurde zu der mehrfach angesprochenen Verantwortung der Wasserbehörden und der erforderlichen Datendokumentation und -transparenz nachgefragt, wie dieses datentechnisch ablaufen solle. Das WHG biete mit dem 88 die umfassende Möglichkeit der Datenerhebung. Solle die BlackBox dennoch erhalten bleiben? Hierzu sei das Ministerium im Gespräch mit den Wasserversorgern und der Landwirtschaftskammer. Ein Instrument wie z.b. DIWA-Shuttle (Niedersachsen) wäre wünschenswert. Block 2 Neues WRRL-Beratungskonzept Einführung und Agrarumweltmaßnahmen (Josef Schmitz, Landwirtschaftskammer NRW) Herr Schmitz hat diese Aufgaben von Herrn Dunajtschik übernommen, der diese schon längere Zeit nicht wahrnehmen kann. Die Nachfolge von Herrn Dunajtschik wird Frau Kauka antreten. Ein Vergleich der Bewertung des 1. und 2. Bewirtschaftungsplans zeigt bei den Grundwasserkörpern keine wesentlichen Änderungen. Das LANUV priorisiert wassersensible Gebiete in den roten Grundwasserkörpern und wird dies auch mit den Bezirksregierungen abstimmen. Im Bereich der Greening-Maßnahmen habe man sich mehr versprochen. Heute vor einem Jahr war noch nicht bekannt, wie das Greening aussieht. Dadurch gab es Unsicherheiten. Bei der Planung der Maßnahmen wurde eventuell deshalb mehr auf Zwischenfruchtanbau gesetzt. Bei der Beratung sollen in Zukunft Randstreifen intensiver gefördert werden. Die Auswertung der Maßnahmen zeigt, dass ca. 1/3 der NRW- Maßnahmen für Zwischenfrüchte, Uferrandstreifen, Blüh- und Schonstreifen in OWL liegen. Die Nachfrage zu den im GW-Bereich geförderten Maßnahmen zeigt, dass in dieser Periode nur auf den Baustein Zwischenfrüchte gesetzt wurde. Herr Schmitz berichtete noch, dass das EUGH-Urteil (dieses wurde bereits im Frühjahr im Kernarbeitskreis angesprochen), wie befürchtet, zu einem starken Flächenumbruch geführt hat. 6/8
7 Modellbetriebe (insbes. Effizienzkontrollen) (Regina Kassau, Landwirtschaftskammer NRW) Frau Kassau berichtete über die Beratung der Modellbetriebe und der durchgeführten Versuche zur Ausbringtechnik und Stickstoffaufnahme der Pflanzen. Auf den Hinweis, dass die Betrachtung sehr landwirtschaftlich geprägt und die Frage welches Verfahren aus Wassersicht am effektivsten sei, antwortete Frau Kassau: Nährstoff-Einsparungen können nur erfolgen, indem die Aufbringung von Mineraldünger reduziert wird. Dies kann nur erreicht werden, wenn der ausgebrachte Stickstoff pflanzenverfügbar ist und ohne Verluste ausgebracht wird. Bei der Düngung mit Prallteller würde der Landwirt für entsprechende Ernteergebnisse vermutlich mineralisch nachdüngen. Frau Kassau stellte die automatische Tank- und Düsenreinigung für Pflanzenschutzspritzen vor. Die Nachfrage nach den hier geltenden anerkannten Regeln der Technik zeigt, dass die automatische Reinigung noch nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert ist. Gerade Lohnunternehmen nutzen diese Technik, da sie es sich nicht erlauben können, auf einer nachfolgend bewirtschafteten Fläche durch Restmengen in der Spritze einen Schaden zu erzeugen. Frau Kassau berichtete über die Untersuchungen mit NIRS-Technik zur Nährstoffbestimmung von Güllen bzw. Gärresten. Zum Abgleich der Verlässlichkeit der Daten werden Proben der Düngemittel ins Labor geschickt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Werte bei Schweinegülle schon gut passen. Bei Gärresten gibt es hier noch Probleme. Verschiedene durchgeführte Maßnahmen/ Untersuchungen wurden von Frau Kassau vorgestellt. Der genaue Düngemittelbedarf eines Bodens kann auch durch Scannen automatisch bestimmt werden. Bei den einzelnen Verfahren wurden regelmäßig Proben genommen, die leider noch nicht vollständig ausgewertet sind. Laut Frau Kassau sollen die Ergebnisse zur Effizienzkontrolle beim nächsten Termin vorliegen. Oberflächengewässer (Erosion) (Philipp Schröder, Landwirtschaftskammer NRW) Herr Schröder erläuterte die Vorgehensweise zur Ermittlung der Schwerpunktgewässer. An etwas weniger als 50% der Gewässer in OWL sind landwirtschaftliche Maßnahmen geplant. Herausgefiltert wurden für 7/8
8 eine erste Beratung die Gewässer, die fast vollständig durch landwirtschaftliche Einflüsse geprägt sind. Für die Grundberatung wurden Broschüren und Flyer angefertigt, diese sind in der Abstimmung. Die Erosionsschutzberatung ist insgesamt schwierig, weil den Landwirten wenige Anreize geboten werden. Mit dem GIS-gestützten Werkzeug EMiL (Erosionsmanagement in der Landwirtschaft) kann der Landwirt seine Fruchtfolge besonders bodenschonend planen. Hierzu gibt es für Landwirte Schulungsangebote der Landwirtschaftskammer. Die anschließende Diskussion hatte zum Ergebnis, dass die Priorisierung der Gewässerkulisse noch mit den Wasserbehörden abgestimmt werden muss. Die Nachfrage, was in Bezug auf Drainagen unternommen werde, zeigte, dass es bereits verschiedene Projekte gibt, diese aber bisher eher auf der analysierenden Ebene stattfinden. Von Seiten der Landwirtschaftskammer wurde angemerkt, dass Feinsedimentabtrag nicht mit Erosion gleichzusetzen sei. Zu Feinsedimenten/Erosion werden in OWL Beratungen, auch unabhängig von der WRRL-Beratung, durchgeführt. Sonstiges: Frau Rehsies wies auf die nächste Gewässerkonferenz hin, die am 18. November 2015 in Detmold stattfindet. Außerdem machte sie auf neue Broschüren zum Thema WRRL aufmerksam, die das MKULNV herausgegeben hat. Sie sind auf der Homepage des MKULNV eingestellt. Die Vorträge der Sitzung finden Sie auf der Internetseite: Abschließend bedankte sich Frau Rehsies bei den Referenten für ihre Beiträge und bei allen Anwesenden für ihre Teilnahme an der Veranstaltung. Aufgestellt: gez. Erich Hormann / Andrea Püschel Minden, den /8
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