SPIELORDNUNG FUSSBALL
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- Christina Walter
- vor 7 Jahren
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1 SPIELORDNUNG FUSSBALL 1 Die Mannschaften Jede Betriebssportgemeinschaft (BSG) und Sportgemeinschaft (SG) kann an Meisterschafts- und Pokalrunden teilnehmen. Es wird in der Meisterschaft in einer Gruppe gespielt. 2 Die Spielberechtigung Um für eine BSG oder SG spielberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. <1> Mindestalter ist 16 Jahre. <2> Der Spieler muss ein gültigen Pass des BKV RHEIN BERG besitzen. <3> Für Vereinsspieler gilt die 1. Kreisliga (gemäß den Richtlinien des DFB) als oberste Grenze. <4> Der Spieler darf als Fußballspieler keiner anderen BSG bzw. SG angehören. <5> Ein Spieler, der neu angemeldet wird, vorher aber keiner BSG oder SG angehörte, ist nach der Passausstellung sofort spielberechtigt.
2 <6> Kann von einem Spieler, der an einem Spiel mitwirkte, dem Schiedsrichter der Pass nicht vorgelegt werden, so ist dieser Spieler nicht spielberechtigt. <7> Passbeantragung über Passwart : Siehe Passwesen BKV RB 6.0! 3 Der Vereinswechsel <1> Bei Wechsel von BSG zu BSG und Ummeldung beim BKV ist der Spieler sofort spielberechtigt. <2> Bei Wechsel von SG zu SG und Ummeldung beim BKV ist der Spieler nach einer Sperre von 4 Wochen spielberechtigt. <3> Der Wechsel von BSG zu SG bzw. SG zu BSG ist möglich. Es ist folgendes zu beachten. a) Ummeldung beim BKV. b) Der Spieler ist nach einer Sperre von 4 Wochen spielberechtigt. <4> Die Spielberechtigung bei mehreren teilnehmenden Mannschaften einer BSG oder SG richtet sich für die einzelnen Spieler nach den Richtlinien des DFB.
3 4 Die Spielzeit Bei allen Spielen beträgt die Spielzeit 2 x 35 Minuten mit einer Pause von 5 Minuten. Verlängerungen erfolgen nur bei Pokal-, End- und Entscheidungsspielen über jeweils 2x10 Minuten. Ist hiernach keine Entscheidung gefallen, wird der Sieger durch Elfmeterschießen nach den Richtlinien des DFB ermittelt. 5 Die Wertung der Spiele <1> Die siegreiche Mannschaft erhält zwei Pluspunkte, die unterlegene zwei Minuspunkte. Bei unentschiedenem Ausgang werden die Punkte geteilt. <2> Bei Ende der Meisterschaftsrunde entscheidet das Punkteverhältnis. Haben in der 1. oder 2. Liga mehrere Mannschaften das gleiche Punkteverhältnis, so entscheidet das Torverhältnis nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist die Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel statt. <3> Nach Abschluss der Meisterschaft steigen die beiden letzten der 1. Liga ab und die beiden Ersten der 2. Liga auf. <4> Bei Rücktritt oder Ausschluss einer Mannschaft aus der laufenden Meisterschaftsrunde werden die von ihr ausgetragenen Spiele annulliert. 6 Der Spielplan <1> Gespielt wird nach den Richtlinien des Deutschen Fußball Bundes.
4 <2> Die Spielpläne werden vor Beginn der Meisterschaftsrunde bekanntgegeben und sind unbedingt einzuhalten. <3> Wer schuldhaft, jeglicher Art, zu einem Spiel nicht antritt, ist Verlierer; sein Gegner Sieger des Spiels. Das Spiel wird mit 2:0 Punkten und 2:0 Toren für den Sieger gewertet. Ordnungsstrafe nach Gebührentabelle 3, Abs. k. <4> Die Spiele müssen spätestens 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit beginnen. Nach Ablauf dieser Zeit ist der wartende Verein berechtigt, das Spiel nicht auszutragen. Ist die Austragung des Spiels nicht möglich (Fehlen von Spielern, Mannschaftsschwierigkeiten), so gilt auch 6, Abs. 3, ausgenommen bei Platzbelegung und Spielverzögerungen vorausgegangener Spiele. <5> Fällt ein Spiel aus, weil eine Mannschaft durch höhere Gewalt an der Austragung gehindert ist, oder wird das Spiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es vom Sportwart neu anzusetzen. Ob höhere Gewalt oder Nichtverschulden vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall die Spruchkammer. <6> Die Kosten für die Platzbenutzung werden nach Beendigung der Meisterschafts- und Pokalrunden anteilmäßig auf die einzelnen Mannschaften umgelegt. Siehe Gebührentabelle 3, Abs. c. 7 Der Spielbericht <1> Der Spielbericht ist in dreifacher Ausführung (Original an den Sportwart, je eine Kopie an die Heim- bzw. Gastmannschaft) ordnungsgemäß vom gastgebenden Verein auszustellen. <2> Die Ersatzspieler sind nach dem Spiel nachzutragen und die Pässe müssen unaufgefordert dem Schiedsrichter vorgelegt werden.
5 <3> Spielt eine Mannschaft unter Protest, so ist dies vor Spielbeginn in Gegenwart des Schiedsrichters und des Gegners im Spielbericht zu vermerken. <4> Für zu spät zugestellte Spielberichte wird eine Ordnungsstrafe gemäß Gebührentabelle 3, Abs. e verhängt. 8 Der Schiedsrichter <1> Die Schiedsrichter werden grundsätzlich vom Sportwart des BKV RHEIN BERG angesetzt. <2> Sollte ein benannter Schiedsrichter jedoch zum angesetzten Termin nicht erscheinen, so können sich die Spielgegner auf einen neuen Schiedsrichter einigen. Dies ist jedoch auf dem Spielbericht vor dem Spiel mit Unterschrift der Vereinsverantwortlichen zu vermerken. <3> Die Kosten für die Schiedsrichter tragen die beiden Mannschaften je zur Hälfte gemäß Gebührentabelle 3, Abs. d. <4> Der Schiedsrichter entscheidet grundsätzlich bei allen Witterungsverhältnissen über Spielausfälle bzw. über die Beschaffenheit des Platzes. <5> Ist der Schiedsrichter anwesend und beide Mannschaften spielbereit, der Platz aber nach Ansicht des Schiedsrichters unbespielbar, so ist die Heimmannschaft verpflichtet, umgehend den Sportwart zu informieren, damit das Spiel neu angesetzt werden kann. <6> In diesem Fall werden die Schiedsrichterkosten (die Hälfte der Schiedsrichterkosten nach Gebührentabelle 3, Abs. d) vom BKV getragen. 9 Die Auswechselspieler
6 <1> Jede Mannschaft darf in einem Meisterschafts- oder Pokalspiel 4 Feldspieler und den Torwart auswechseln. <2> Bei den Wechselbestimmungen gelten die Richtlinien des DFB. 10 Die Spielerkleidung <1> Bei allen Spielen haben die Spieler einer Mannschaft einheitlich die von ihrer BSG oder SG gemeldete Spielkleidung zu tragen. Der Torwart muss eine Sportkleidung tragen, die ihn in der Farbe von den anderen Spielern seiner Mannschaft, der gegnerischen Mannschaft und vom Schiedsrichter unterscheidet. <2> Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich ( in Zweifelsfällen entscheidet der Schiedsrichter), so muss die erstgenannte Mannschaft für unterschiedliche Spielkleidung sorgen. <3> Trikotwerbung auf der Spielerkleidung ist unter Beachtung der Bestimmungen des DFB erlaubt. 11 Der Platzverweis <1> Spieler, die des Spielfeldes verwiesen werden, sind automatisch durch die zuständige Instanz (Sportwart) für das nächste Pflichtspiel gesperrt. Hierbei bedarf es keines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung. Weiter ist ein Bußgeld gemäß Gebührentabelle 3, Abs. h und i an den Verband zu zahlen.
7 <2> Sollte bis zum übernächsten Pflichtspiel keine telefonische oder schriftliche Nachricht vom Sportwart bei der betreffenden BSG oder SG eingegangen sein, ist der Spieler für nur ein Pflichtspiel gesperrt. <3> Erhält der gleiche Spieler einen weiteren Platzverweis während einer Saison, so ist neben der Sperre ein höheres Bußgeld nach der Gebührentabelle 3, Abs. h und i an den Verband zu zahlen. <4> Sollte ein Spieler sogar während der Saison ein drittes Mal des Platzes verwiesen werden, so wird er für sämtliche Pflichtspiele der laufenden Saison gesperrt und automatisch aus dem BKV ausgeschlossen. Ein Bußgeld ist entsprechend der Gebührentabelle 3, Abs. h und i zu entrichten. <5> Ordnungsstrafen gemäß der Gebührentabelle sind innerhalb einer Woche auf das Konto des BKV RHEIN BERG zu überweisen. Sollten die Ordnungsstrafen bis zum festgelegten Termin nicht eingezahlt sein, behält sich der Sportwart bzw. der BKV weitere Maßnahmen vor. 12 Der Spielabbruch <1> Sollte es zu einem Spielabbruch kommen, wird der Sportwart hierüber direkt entscheiden oder die Spruchkammer einberufen. <2> Gegen die Entscheidung des Sportwartes gemäß Rechtsordnung kann innerhalb einer Kalenderwoche bzw. innerhalb der der Entscheidung folgenden Kalenderwoche bei der Spruchkammer Einspruch eingelegt werden. <3> Die Entscheidung der Spruchkammer ist endgültig.
8 13 Der Protest Legt eine Mannschaft gegen die Wertung eines Spieles Protest ein, so ist entsprechend der Rechtsordnung BKV RB 4.0 zu verfahren. Bergisch Gladbach, den 28. Februar 1994 SPIELORDNUNG HALLENFUSSBALL 1 Die Organisation <1> Als Hallenfußball - Turniere werden nur solche Veranstaltungen anerkannt, an denen mindestens vier Mannschaften beteiligt sind. <2> In den Fußballspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die im Besitz eines ordnungsgemäßen Spielerpasses des BKV RHEIN BERG sind. Kann ein Spielerpass nicht vorgelegt werden, ist ein Einsatz nicht möglich. <3> Vor jedem Spiel ist ein Spielbericht in einfacher Ausfertigung zu erstellen und der Turnierleitung abzugeben. <4> Die Mannschaften haben sich 10 Minuten vor ihrem Spiel vollzählig in der Halle aufzuhalten, damit eine Passkontrolle vom Schiedsrichter vorgenommen werden kann.
9 <5> Verspätungen bis zu 5 Minuten müssen abgewartet werden. Sollte der Gegner aber bis dahin nicht erschienen sein, erhält die anwesende Mannschaft das Spiel mit 2:0 Punkten und 1:0 Toren zugesprochen. <6> Bei Punktgleichheit in der Vorrunde entscheidet das Torverhältnis, bei gleichem Torverhältnis zählen zuerst die mehrgeschossenen Tore. Ist auch hier Gleichstand, erfolgt Entscheidungsschiessen vom Strafstoßpunkt. Das Entscheidungsschiessen wird auch bei unentschiedenen Endspielen durchgeführt. <7> Über Streitigkeiten, die sich aus Vorkommnissen während eines Turniers oder über die Auslegung der Turnierbestimmungen ergeben, entscheidet ein vom Veranstalter vor Beginn des Turniers zu bildendes Schiedsgericht, dem mindestens zwei Personen angehören müssen. 2 Die Ausrüstung der Spieler <1> Für die Ausrüstung der Spieler gelten (mit Ausnahme des Schuhwerks) die gleichen Bestimmungen, wie bei normalen Spielen. <2> Die Spieler dürfen nur in Turnschuhen mit heller Sohle spielen. Die Schuhe dürfen keine Stollen oder Absätze haben und müssen so beschaffen sein, das keine Verletzungen der Mitspieler entstehen können. Das Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet. <3> Die spielenden Mannschaften müssen unterschiedliche Spielkleidung tragen. Der Torwart einer Mannschaft muss sich von den Feldspielern beider Mannschaften und vom Schiedsrichter deutlich unterscheiden. <4> Einzelheiten über die Spielkleidung, z.b. auch über das Wechseln der Spielkleidung entscheidet der Verband oder der veranstaltende Verein.
10 3 Die Spielzeit <1> Die Spielzeit soll höchstens 2 x 15 Minuten mit einer Halbzeitpause bis zu 3 Minuten betragen. <2> Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt. <3> Jede an einem Turnier beteiligte Mannschaft sollte mindestens ein Spiel Pause haben. 4 Die Sporthalle und das Spielfeld <1> Die Sporthalle muss so beschaffen sein, das das Spielfeld vom Zuschauerraum abgegrenzt werden kann. <2> Es kann mit Seitenbande gespielt werden, jedoch muss diese mindestens 1 m hoch und festverankert sein. <3> Das Spielfeld wird durch Seiten- und Torlinien begrenzt. Anstelle des Strafraumes ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen. Ggf. kann der Strafraum durch einen vorhandenen Hallenwurfkreis ersetzt werden. <4> Die Strafstoßmarke ist 9 m von der Torlinie entfernt. <5> Es werden keine Eckfahnen aufgestellt. Die Eckbälle werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich die Seiten- und Torlinien treffen.
11 5 Die Spieler <1> Eine Mannschaft soll aus höchstens 10 Spielern bestehen, von denen jeweils bis zu 6 (ein Torwart und 5 Feldspieler) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Hat eine Mannschaft mehr als 6 Spieler auf dem Spielfeld, ist das Spiel zu unterbrechen. Die Mannschaft erhält eine Zeitstrafe von 2 Minuten für einen Spieler, den der Spielführer benennt. <2> Die Spieler können im fliegenden Wechsel ausgetauscht werden. Die Auswechslung hat von der Seitenlinie aus zu erfolgen. Wird mit Bande gespielt und müssen deshalb die Bänke für die Ersatzspieler hinter den Toren aufgestellt werden, erfolgt die Auswechslung von der eigenen Torlinie aus. 6 Die Spielregeln <1> Fußballspiele in der Halle werden grundsätzlich -bis auf die folgenden Abweichungen- nur nach den vom DFB anerkannten Spielregeln der FIFA durchgeführt. <2> Die Abseitsregel ist aufgehoben. <3> Alle Freistöße sind indirekt. <4> Entscheidet der Schiedsrichter wegen eines Regelverstoßes auf Freistoß, so ist dieser "indirekt" auszuführen. Bei Freistößen müssen die Gegenspieler mindestens 3 m vom Ball entfernt sein. <5> Bei Ausbällen von der Seite wird der Ball durch Einrollen wieder ins Spiel gebracht. <6> Bei Ausbällen neben oder über das Tor, wirft der Torwart vom Torraum den Ball wieder ein. Hierbei darf sich kein Gegenspieler im Torraum befinden.
12 <7> Beim Abwurf darf der Torwart nicht über die Spielfeldmittellinie werfen. Wird der Ball über die Spielfeldhälfte geworfen, so erhält der Gegner einen Freistoß an der Stelle, an der der Ball die Linie überschritten hat. <8> Sollte der Torwart den Abwurf wiederholt mit Absicht über die Spielfeldmittellinie werfen, so kann er vom Schiedsrichter ausgeschlossen werden. <9> Der Torwart hat den Ball unverzüglich wieder ins Spiel zu bringen. Er darf diesen nicht länger als drei Sekunden halten, sonst Freistoß. <10> Berührt ein Feldspieler den Ball, bevor er neben oder über dem Tor ins Aus geht, so ist auf Eckstoß zu entscheiden. Der Torwart ist hiervon ausgenommen. Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden. <11> Handspiel sowie Foulspiel innerhalb des Torraumes werden mit Strafstoß geahndet. Bei Handspiel des Torwarts außerhalb des Torraumes erfolgt Freistoß. <12> Ein Tor ist nur dann gültig, wenn der Torschuss in der gegnerischen Spielfeldhälfte erfolgte. Wird der Torschuss aus der eigenen Spielfeldhälfte abgegeben, so ist das Tor nur gültig, wenn der Ball in der gegnerischen Hälfte noch von einem Spieler berührt wurde. Eigentore zählen auf jeden Fall, auch wenn der Ball aus der gegnerischen Hälfte kommt. <13> Berührt der Ball die Decke bzw. daran befestigte Sportgeräte, so ist auf Freistoß zu entscheiden. <14> Wird gegen einen Spieler eine Verwarnung ausgesprochen, so ist vom Schiedsgericht auf eine Zeitstrafe von 2 Minuten zu erkennen. Die zweite Verwarnung in dem selben Spiel hat automatisch den Ausschluss von diesem Spiel zur Folge. Sollte ein Spieler aufgrund eines groben unsportlichen Verhaltens vom Spielfeld gestellt werden, so entscheidet das Schiedsgericht je nach Schwere der Verfehlung, ob dieser Spieler vom Turnier ausgeschlossen werden soll.
13 <15> Ungebührliches Benehmen der Betreuer, Trainer und Ersatzspieler, kann der Schiedsrichter mit Spielraumverweis belegen. Folgen die Vorgenannten der Entscheidung nicht, so kann der Schiedsrichter zugunsten der gegnerischen Mannschaft das Spiel abbrechen. Bergisch Gladbach, den 28. Februar 1994
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