Satzung. Satzung der LENZING AKTIENGESELLSCHAFT. Lenzing / Oberösterreich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung. Satzung der LENZING AKTIENGESELLSCHAFT. Lenzing / Oberösterreich"

Transkript

1 Satzung der LENZING AKTIENGESELLSCHAFT Lenzing / Oberösterreich 31. Ausfertigung lt. Hauptversammlungsbeschluss vom

2 SATZUNG der LENZING AKTIENGESELLSCHAFT Lenzing / Oberösterreich I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (1) Die Firma der Gesellschaft lautet "Lenzing Aktiengesellschaft". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lenzing, Oberösterreich. 1 (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt. 2 (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Unternehmungen sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere die Erzeugung, Ver- und Weiterverarbeitung sowie Verwertung von (a) Zellstoff bzw. auf Zellulose basierenden Produkten, (b) Fasern, Papier, Folien, Fäden und entsprechenden ver- und weiterverarbeitenden Produkten auf Basis zellulosischer und synthetischer Rohstoffe, (c) (d) (e) (f) Produkten für höherwertige Ansprüche auf Basis synthetischer Rohstoffe, Maschinen, Geräten und Apparaten aller Art schwerpunktmäßig für die chemische Industrie, Textil- sowie Verpackungsindustrie und die deren Produkte weiterverarbeitenden Industrien, Halb- und Fertigerzeugnissen aus dem Produktionsprogramm in einem für Versuchszwecke erforderlichen Ausmaß, Abfall- und Nebenprodukten sowie der Betrieb von Energie-, Neben- und Hilfsanlagen.

3 (2) Darüber hinaus ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere (a) (b) (c) (d) zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, Patenten, Lizenzen, Know-How- und Engineering-Leistungen, zur Beteiligung an und zum Erwerb von Unternehmungen des In- und Auslandes, zur Errichtung und Betreibung von Zweigniederlassungen im In- und Auslande, zur Errichtung und Betreibung von Interessengemeinschaften oder zum Abschluss von Syndikatsverträgen, die geeignet sind, mittelbar oder unmittelbar die Interessen der Gesellschaft zu fördern, (e) zur Erbringung von Dienstleistungen allgemeiner Art für Tochterunternehmungen sowie an Dritte, speziell zur Erbringung von Dienstleistungen in der elektronischen Datenverarbeitung und der chemischen Analytik. 3 (1) Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, soweit das Aktiengesetz dies zwingend anordnet. Im Übrigen erfolgen Veröffentlichungen der Gesellschaft entsprechend den anzuwendenden Rechtsvorschriften. Sämtliche Veröffentlichungen sind auch auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. (2) Soweit das Gesetz nicht zwingend die Schriftform vorschreibt, sind Erklärungen und Beschlussvorschläge an die Gesellschaft in Textform ausschließlich an die E- Mail-Adresse zu richten, die auf der Website der Gesellschaft (Investor Relations) bekannt gegeben ist. II. GRUNDKAPITAL UND AKTIEN (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro ,43. 4 (2) Es ist eingeteilt in Stückaktien, wobei jede Stückaktie am Kapital im gleichen Umfang beteiligt ist.

4 (3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch allenfalls in mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR durch Ausgabe von bis zu Stück neue auf Inhaber oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die Kapitalerhöhung von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen wird, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. (4) Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR durch Ausgabe von bis zu Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in dieser Hauptversammlung vom 22. April 2015 ermächtigt wird, bedingt erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen bzw. jene, die zum Bezug oder Umtausch verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen, und der Vorstand beschließt, diese Wandelschuldverschreibungen mit neuen Aktien zu bedienen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Stammaktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu auszugebenden Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben die volle Dividendenberechtigung für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie begeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen nach den Wandelschuldverschreibungsbedingungen.

5 (5) Die Summe der Anzahl der nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen aktuell oder potentiell auszugebenden Bezugsaktien und die Anzahl der aus dem genehmigten Kapital bereits ausgegebenen oder auszugebenden Aktien darf Stück nicht überschreiten (betragsmäßige Determinierung der Ermächtigungen nach Absatz (3) und (4)), wobei das Bezugs- oder Umtauschrecht der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen jedenfalls gewahrt sein muss. (1) Alle Aktien lauten auf den Inhaber. 5 (2) Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der Beschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie auf den Inhaber. (3) Die Inhaberaktien sind in einer oder in mehreren Sammelurkunde(n) zu verbriefen und bei einer Wertpapiersammelbank nach 1 Absatz 3 Depotgesetz oder einer gleichwertigen ausländischen Einrichtung zu hinterlegen. Soweit gesetzlich zu-lässig ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig Aktienurkunden, Sammelurkunden, Teilschuldverschreibungen, Zins-, Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine ausgegeben werden, setzt der Vorstand deren Form und Inhalt mit Zustimmung des Aufsichtsrates fest. III. VERFASSUNG DER GESELLSCHAFT A. Der Vorstand 6 (1) Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus ein, zwei, drei oder vier Personen. Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt. (2) Die Zahl der Mitglieder des Vorstandes wird gleichfalls durch den Aufsichtsrat festgesetzt. (3) Ernennt der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes, so gibt dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und der vom Aufsichtsrat zu erlassenden Geschäftsordnung. 7

6 (1) Die Gesellschaft wird gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft wird, wenn der Vorstand aus einer Person besteht, durch diese vertreten. (2) Die Gesellschaft kann mit den gesetzlichen Einschränkungen auch durch zwei Prokuristen vertreten werden. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen. B. Der Aufsichtsrat 8 (1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens zehn Mitgliedern. (2) Sofern von der Hauptversammlung nichts anderes bestimmt wird, erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder auf die längste nach 87 Aktiengesetz zulässige Zeit. Jedoch scheiden alljährlich mit Beendigung der ordentlichen Haupt-versammlung mindestens zwei Mitglieder aus dem Aufsichtsrat aus. Die Aus-scheidenden werden wie folgt bestimmt: in erster Linie scheiden diejenigen Mitglieder aus, deren Funktionsperiode abläuft. Trifft dies nicht auf mindestens zwei Mitglieder zu, scheiden diejenigen Mitglieder aus, die in ihrer Funktionsperiode am längsten im Amt sind. Ist die Zahl der hiernach für das Ausscheiden in Betracht kommenden Mitglieder größer als erforderlich, entscheidet unter diesen Mitgliedern das Los. Das Los entscheidet auch dann, wenn nach den vorstehenden Vorschriften die Ausscheidenden noch nicht bestimmt sind. Die Ausscheidenden sind sofort wieder wählbar. (3) Scheidet ein gewähltes Aufsichtsratsmitglied während seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus und wird für dasselbe eine Neuwahl vollzogen, so gilt die Amtsdauer dieses neu gewählten Mitgliedes für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen. (4) Lehnt ein gewähltes Aufsichtsratsmitglied die auf ihn entfallende Wahl in den Aufsichtsrat ab oder scheidet im Laufe des Jahres ein gewähltes Mitglied aus, so bedarf es, solange dem Aufsichtsrat mindestens drei Mitglieder angehören, keiner Ergänzungswahl. Eine Ersatzwahl durch eine außerordentliche Hauptversammlung ist jedoch ungesäumt vorzunehmen, wenn die Zahl der Aufsichtsräte unter drei sinkt. (5) Wird ein Mitglied des Aufsichtsrates durch eine außerordentliche Hauptversammlung gewählt, gilt sein erstes Amtsjahr mit dem Schluss der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als beendet.

7 (6) Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt nach vorhergegangener, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richtenden einmonatigen Kündigung niederlegen. 9 (1) Der Aufsichtsrat wählt alljährlich nach der ordentlichen Hauptversammlung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. (2) Erhält bei einer Wahl keiner die absolute Mehrheit, so erfolgt eine Stichwahl zwischen denjenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben. (3) Erklärungen des Aufsichtsrates und etwaiger Aufsichtsratsausschüsse werden namens des Aufsichtsrates von seinem Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter abgegeben. 10 (1) Der Aufsichtsrat hat sich seine Geschäftsordnung selbst zu geben. (2) Die Einberufung der Sitzungen des Aufsichtsrates erfolgt durch den Vorsitzenden an die zuletzt bekannt gegebene Adresse. Die Einberufung kann brieflich, telefonisch und mittels Telefax erfolgen. (3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter, anwesend sind. Die Beschlussfassung kann auch auf schriftlichem Wege, fernmündlich oder durch eine andere vergleichbare Form der Stimmabgabe erfolgen, ohne dass der Aufsichtsrat zu einer Sitzung zusammentritt, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. (4) Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Schriftliche, fernmündliche oder eine andere vergleichbare Form der Stimmabgabe einzelner Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Das Erfordernis der Beschlussfähigkeit wird dadurch nicht berührt. (5) Ein Aufsichtsratsmitglied kann ein anderes Aufsichtsratsmitglied schriftlich mit seiner Vertretung bei einer einzelnen Sitzung betrauen; das vertretene Aufsichtsratsmitglied ist bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Sitzung nicht mitzuzählen. Das Recht, den Vorsitz zu führen, kann nicht übertragen werden. Diese Vertretung ist bei Beschlussfassung durch schriftliche Stimmenabgabe nicht zulässig.

8 (6) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden der Sitzung zu unterfertigen ist. 11 (1) Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Arbeitsausschüsse bilden, denen auch entscheidende Befugnisse des Aufsichtsrates übertragen werden können. (2) Die Bestimmungen des 10 Abs. 2 bis 6 gelten sinngemäß auch für die Ausschüsse des Aufsichtsrates. Besteht ein Ausschuss nur aus zwei Mitgliedern, so ist dieser nur beschlussfähig, wenn beide Mitglieder anwesend sind. 12 In der Geschäftsordnung für den Vorstand setzt der Aufsichtsrat fest, zu welchen Geschäften der Vorstand der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf. 13 (1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und angemessenen Reisekosten, die bei Erfüllung seiner Aufgaben erwachsen, ein Anwesenheitsgeld für jede Sitzung, dessen Höhe durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt wird. (2) Darüber hinaus wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung gewährt, deren Höhe mit ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft in Einklang steht und von der Hauptversammlung beschlossen wird. (4) Abgaben für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder trägt die Gesellschaft. C. Die Hauptversammlung 14 (1) Die Hauptversammlung wird vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat einberufen. (2) Die Hauptversammlungen der Gesellschaft finden am Sitz der Gesellschaft oder in Wien, Heiligenkreuz, Linz, Seewalchen am Attersee, Timelkam oder an einem sonstigen Ort in Oberösterreich, an dem ein öffentlicher Notar seinen Amtssitz hat, statt.

9 (3) Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung in der gesetzlich vorgesehenen Form. Die Einberufung ist spätestens am 28. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, ansonsten spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung bekannt zu machen. 15 (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der seinen Anteilsbesitz zum Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) nachweist. Der Nachweis für depotverwahrte Aktien erfolgt durch eine Bestätigung, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde (Depotbestätigung). (2) Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse zugehen. (3) Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats können an der Hauptversammlung auch über eine optische und akustische Zweiweg- Verbindung teilnehmen. 16 Ein Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für die Wirksamkeit der Vollmacht hat (i) der Aktionär das auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsblatt zu verwenden, (ii) der Aktionär im Vollmachtsblatt sich selbst und den Vertreter auf eindeutig identifizierbare Weise zu benennen und (iii) das ausgefüllte Vollmachtsblatt in Textform vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft an der - Adresse einzulangen, die auf dem Vollmachtsblatt bekannt gegeben ist. Ein Aktionär kann die erteilte Vollmacht widerrufen; für die Wirksamkeit des Widerrufs gelten die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vollmacht entsprechend. Der Vorstand kann weitere Verfahrenselemente festsetzen. 17 (1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder einer seiner Stellvertreter; fehlen diese, so leitet zunächst der zur Beurkundung beigezogene Notar die Versammlung zur Wahl eines Vorsitzenden. (2) Der Vorsitzende leitet die Versammlung, bestimmt die Reihenfolge der Beratungen sowie die Art und Form der Abstimmung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, bestimmt der Vorsitzende nach Maßgabe des Gesetzes auch die Reihenfolge der Abstimmung über diese Anträge.

10 18 (1) Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. (2) Die Beschlüsse der Hauptversammlungen werden, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, gefasst. 19 (1) Über die Verhandlungen in den Hauptversammlungen wird ein notarielles Protokoll aufgenommen. (2) Dem Protokoll ist ein vom Vorsitzenden der Hauptversammlung zu unterschreibendes Verzeichnis der erschienenen bzw. vertretenen Aktionäre mit Angabe ihres Namens und Wohnortes, sowie des Betrages der von jedem vertretenen Aktien, beizufügen. Eine Beifügung der Vollmachten zu dem Protokoll ist nicht unbedingt erforderlich. In das Protokoll werden nicht die Erörterungen, sondern nur die Art und das Ergebnis der Beschlussfassung aufgenommen. IV. JAHRESABSCHLUSS UND GEWINNVERTEILUNG Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (1) Der Vorstand hat in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und diese nach Prüfung durch den Abschlussprüfer nebst einem Vorschlag für die Gewinnverteilung dem Aufsichtsrat vorzulegen. (2) Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten sieben Monaten des Geschäftsjahres über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates, über die Verteilung des im Vorjahr erzielten Bilanzgewinnes, über die Wahl des Abschlussprüfers und in den im Gesetz vorgesehenen Fällen über die Feststellung des Jahresabschlusses (ordentliche Hauptversammlung).

11 22 Die Hauptversammlung beschließt alljährlich über die Verteilung des Bilanzgewinns. Die Hauptversammlung kann den Bilanzgewinn ganz oder teilweise von der Verteilung ausschließen. Die Änderungen des Jahresabschlusses, die hierdurch nötig werden, hat der Vorstand vorzunehmen. 23 (1) Die Gewinnanteile der Aktionäre werden im Verhältnis der auf die Anteile am Grundkapital geleisteten Einlagen verteilt. Einlagen, die im Laufe des Geschäftsjahres geleistet wurden, sind nach dem Verhältnis der Zeit zu berücksichtigen, die seit der Leistung verstrichen ist. (2) Bei Ausgabe neuer Aktien kann eine andere Gewinnberechtigung festgesetzt werden. 24 (1) Die Gewinnanteile sind, falls die Hauptversammlung nichts anderes beschlossen hat, 10 Tage nach der Abhaltung der Hauptversammlung zur Zahlung fällig. (2) Binnen 4 Jahren nach Fälligkeit verfallen nicht behobene Gewinnanteile der Aktionäre zu Gunsten der freien Rücklagen der Gesellschaft. V. AUFLÖSUNG UND LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT 25 Der Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft bedarf einer Mehrheit von 3 Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals VI. FASSUNGSÄNDERUNGEN 26 Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen.

Änderung der Satzung der Österreichische Post AG

Änderung der Satzung der Österreichische Post AG Änderung der Satzung der Österreichische Post AG Bestehende Satzung 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Die Erbringung von Leistungen und Schaffung der dafür erforderlichen

Mehr

Aktiengesellschaft Essen

Aktiengesellschaft Essen Aktiengesellschaft Essen S A T Z U N G FASSUNG VOM 11. Mai 2016 Titel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Die unter der Firma "National-Bank Aktiengesellschaft" bestehende Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in

Mehr

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Satzung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Stand: Juli 2012 Titel I Gründung, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Die unter der Firma: Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bestehende Aktiengesellschaft

Mehr

71. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft Mittwoch, 22. April 2015, 10:30 Uhr

71. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft Mittwoch, 22. April 2015, 10:30 Uhr 71. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft Mittwoch, 22. April 2015, 10:30 Uhr I. vorschlag zu Punkt 2. der Tagesordnung: fassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2014 ausgewiesenen

Mehr

SATZUNG. Rath Aktiengesellschaft. der. beschlossen durch die

SATZUNG. Rath Aktiengesellschaft. der. beschlossen durch die SATZUNG der Rath Aktiengesellschaft beschlossen durch die Hauptversammlung am 01. Juni 2017 Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma: Rath Aktiengesellschaft

Mehr

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Satzung der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Stand: August 2012 I. Allgemeines 1 Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Norddeutsche Steingut

Mehr

Textänderungen: unterstrichen

Textänderungen: unterstrichen 11. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Versicherungen AG vom 31. Mai 2010 - Tagesordnungspunkt 9. Beschlussvorschläge Aufsichtsrat und/oder Vorstand Anlage./1 bzw. Anlage./2 GEGENÜBERSTELLUNG der Satzungsänderungen

Mehr

RHI AG. Satzung der RHI AG

RHI AG. Satzung der RHI AG RHI AG Satzung der RHI AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.05.2015 1. Allgemeine Bestimmungen Die Gesellschaft führt die Firma RHI AG. 1 1) Der Sitz der Gesellschaft ist Wien.

Mehr

SATZUNG. Rath Aktiengesellschaft. beschlossen durch die. der. Beschlussvorlage

SATZUNG. Rath Aktiengesellschaft. beschlossen durch die. der. Beschlussvorlage SATZUNG der Rath Aktiengesellschaft Beschlussvorlage beschlossen durch die Hauptversammlung am 26. Juni 2012 Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Aktiengesellschaft führt die

Mehr

Binder + Co AG Gleisdorf. 17. ordentliche Hauptversammlung am 12. April Satzungsgegenüberstellung

Binder + Co AG Gleisdorf. 17. ordentliche Hauptversammlung am 12. April Satzungsgegenüberstellung Binder + Co AG Gleisdorf 17. ordentliche Hauptversammlung am 12. April 2016 Satzungsgegenüberstellung bisherige Fassung neue Fassung 4 Grundkapital und Aktien 4 Grundkapital und Aktien (1) Das Grundkapital

Mehr

HIRSCH Servo AG Glanegg, Kärnten Firmenbuch-Nummer a ISIN AT ordentliche Hauptversammlung. am 25.

HIRSCH Servo AG Glanegg, Kärnten Firmenbuch-Nummer a ISIN AT ordentliche Hauptversammlung. am 25. 1 HIRSCH Servo AG Glanegg, Kärnten Firmenbuch-Nummer 117300a ISIN AT0000849757 14. ordentliche Hauptversammlung am 25. November 2009 Dieses Dokument informiert Sie über die vorliegenden Vorschläge des

Mehr

SATZUNG. der IMMOFINANZ AG. (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.

SATZUNG. der IMMOFINANZ AG. (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt. SATZUNG der IMMOFINANZ AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Wien. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit

Mehr

Satzung. Oberbank. Nicht wie jede Bank. Oberbank AG, Linz. (in der Fassung des Beschlusses vom 18. Mai 2016)

Satzung. Oberbank. Nicht wie jede Bank. Oberbank AG, Linz. (in der Fassung des Beschlusses vom 18. Mai 2016) Satzung (in der Fassung des Beschlusses vom 18. Mai 2016) Oberbank AG, Linz Oberbank. Nicht wie jede Bank. 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Die Aktiengesellschaft trägt die Firma Oberbank AG und hat ihren

Mehr

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung ERGO Group AG Hauptverwaltung: Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Gesellschaft

Mehr

Satzungsänderungen im Vergleich (1 / 7)

Satzungsänderungen im Vergleich (1 / 7) Satzungsänderungen im Vergleich (1 / 7) 4 Grundkapital und Aktien (2) Ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. 9 Zusammensetzung des Aufsichtsrates (4) Scheiden gewählte Aufsichtsratsmitglieder

Mehr

SATZUNG der WP AG Die Gesellschaft ist nicht zum Betrieb von Bankgeschäften berechtigt.

SATZUNG der WP AG Die Gesellschaft ist nicht zum Betrieb von Bankgeschäften berechtigt. SATZUNG der WP AG I. Allgemeine Bestimmungen 1. Firma, Sitz und Dauer 1.1. Die Firma der Aktiengesellschaft lautet WP AG. 1.2. Der Sitz der Gesellschaft ist Munderfing. 1.3. Ihre Dauer ist nicht auf eine

Mehr

72. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft Mittwoch, 20. April 2016, 10:30 Uhr

72. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft Mittwoch, 20. April 2016, 10:30 Uhr 72. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft Mittwoch, 20. April 2016, 10:30 Uhr I. vorschlag zu Punkt 2. der Tagesordnung: fassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen

Mehr

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P A n l a g e zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom 29.06.2001, URNr. 1116 /2001 P S a t z u n g der "Hof am Weiher AG" mit dem Sitz in Albessen Dieser Auszug aus der Satzung enthält nicht

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand August 2010 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung 1. Die Gesellschaft führt die Firma 2. Sie hat Ihren Sitz in Halle/Saale. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand

Mehr

Golfanlagen Ortenau AG

Golfanlagen Ortenau AG Satzung Golfanlagen Ortenau AG (Stand 01.07.2012) I. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Gesellschaft führt die Firma 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Golfanlagen Ortenau AG 1.2. Sie hat ihren Sitz in 77767

Mehr

Innovative Power Transmission. Satzung

Innovative Power Transmission. Satzung Innovative Power Transmission Satzung Stand Mai 2013 I. Allgemeines 1 Firma, Sitz (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma (2) Der Sitz ist in Augsburg. RENK Aktiengesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft. Wien, FN w. ("Gesellschaft")

Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft. Wien, FN w. (Gesellschaft) Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft Wien, FN 78485 w ("Gesellschaft") Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrates für die 26. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft

Mehr

SATZUNG der WP AGW Verwaltungs AG

SATZUNG der WP AGW Verwaltungs AG SATZUNG der WP AGW Verwaltungs AG I. Allgemeine Bestimmungen 1. Firma, Sitz und Dauer 1.1. Die Firma der Aktiengesellschaft lautet WP AGW Verwaltungs AG. 1.2. Der Sitz der Gesellschaft ist MunderfingWels.

Mehr

SATZUNG der WP AG Die Gesellschaft ist nicht zum Betrieb von Bankgeschäften berechtigt.

SATZUNG der WP AG Die Gesellschaft ist nicht zum Betrieb von Bankgeschäften berechtigt. SATZUNG der WP AG I. Allgemeine Bestimmungen 1. Firma, Sitz und Dauer 1.1. Die Firma der Aktiengesellschaft lautet WP AG. 1.2. Der Sitz der Gesellschaft ist Munderfing. 1.3. Ihre Dauer ist nicht auf eine

Mehr

Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg

Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg I. Allgemeine Bestimmungen 1 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma 2. Sie hat ihren Sitz in Augsburg. Dierig Holding Aktiengesellschaft.

Mehr

SATZUNG der BUWOG AG. (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma BUWOG AG. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.

SATZUNG der BUWOG AG. (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma BUWOG AG. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt. SATZUNG der BUWOG AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma BUWOG AG. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Wien. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.

Mehr

Satzung der Software AG

Satzung der Software AG Satzung der Software AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Paragraph 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt den Namen Software Aktiengesellschaft. (2) Ihr Sitz ist in Darmstadt. Paragraph 2 (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

SATZUNG der Pilkington Deutschland AG

SATZUNG der Pilkington Deutschland AG SATZUNG der Pilkington Deutschland AG 1 Firma, Sitz (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Pilkington Deutschland AG. (2) Sie hat ihren Sitz in Gelsenkirchen. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand Dezember 2017 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

Satzung der Software AG

Satzung der Software AG Satzung der Software AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Paragraph 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt den Namen Software Aktiengesellschaft. (2) Ihr Sitz ist in Darmstadt. Paragraph 2 (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

S A T Z U N G. d er W O L F O R D A K T I E N G E S E L L S C H A F T

S A T Z U N G. d er W O L F O R D A K T I E N G E S E L L S C H A F T S A T Z U N G d er W O L F O R D A K T I E N G E S E L L S C H A F T In der Fassung der Änderungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 11. September 2012 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Mehr

SATZUNG. der IMMOFINANZ AG. (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.

SATZUNG. der IMMOFINANZ AG. (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt. SATZUNG der IMMOFINANZ AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Wien. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit

Mehr

(1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.

(1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt. SATZUNG der IMMOFINANZ AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Wien. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit

Mehr

Satzung der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft

Satzung der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft lt. o. Hauptversammlung vom 24.05.2016 Satzung der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft Allgemeine Bestimmungen Die Firma der Aktiengesellschaft lautet: Unternehmens Invest Aktiengesellschaft. Der Sitz

Mehr

(1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.

(1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt. SATZUNG der IMMOFINANZ AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma IMMOFINANZ AG. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Wien. (3) Ihre Dauer ist nicht auf eine bestimmte Zeit

Mehr

* * * Satzung der Koenig & Bauer AG. Würzburg. Stand: 2. Juni 2016

* * * Satzung der Koenig & Bauer AG. Würzburg. Stand: 2. Juni 2016 * * * Satzung der Koenig & Bauer AG Würzburg Stand: 2. Juni 2016 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz 1.1 Die Gesellschaft führt die Firma»Koenig & Bauer AG«. 1.2 Der Sitz der Gesellschaft ist Würzburg.

Mehr

Satzung der Lechwerke AG. Titel I. Allgemeine Bestimmungen

Satzung der Lechwerke AG. Titel I. Allgemeine Bestimmungen Satzung der Lechwerke AG in der Fassung vom 8. Mai 2013 Titel I Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma Lechwerke AG. Sie hat ihren Sitz in Augsburg. Gegenstand des Unternehmens ist

Mehr

SATZUNG. in der von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 beschlossenen Fassung

SATZUNG. in der von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 beschlossenen Fassung SATZUNG in der von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 beschlossenen Fassung Inhalt Allgemeine Bestimmungen 001 Grundkapital und Aktien 001 Vorstand 002 Aufsichtsrat 002 Hauptversammlung 003 Jahresabschluss,

Mehr

Dr. Dirk Solveen Notar Bonn, Münsterstraße 20 Cassius-Bastei

Dr. Dirk Solveen Notar Bonn, Münsterstraße 20 Cassius-Bastei SolarWorld Satzung 18.02.2014 Dr. Dirk Solveen Notar 53111 Bonn, Münsterstraße 20 Cassius-Bastei - 2 - S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

Mehr

DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN m. Beschlussvorschläge des Vorstands für die 19. ordentliche Hauptversammlung 27.

DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN m. Beschlussvorschläge des Vorstands für die 19. ordentliche Hauptversammlung 27. DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m Beschlussvorschläge des Vorstands für die 19. ordentliche Hauptversammlung 27. Juli 2017 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht,

Mehr

der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft S A T Z U N G der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma AT & S Austria

Mehr

Satzung der VIB Vermögen AG

Satzung der VIB Vermögen AG Satzung der VIB Vermögen AG Stand 9. Januar 2017 Satzung der VIB Vermögen AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Gesellschaft führt die Firma VIB Vermögen AG. (2) Sie hat den Sitz in Neuburg/Donau. (3)

Mehr

IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft Satzung der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft Stand: Oktober 2012-1 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Die Aktiengesellschaft führt die Firma: IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft. Sie

Mehr

Satzung. Pro bav Pensionskasse AG

Satzung. Pro bav Pensionskasse AG Satzung Pro bav Pensionskasse AG Fassung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 05. März 2010 Letzte Änderung genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 06. April

Mehr

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Westdeutsche ImmobilienBank AG (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

SATZUNG DER. WARIMPEX FINANZ- UND BETEILIGUNGS AKTIENGESELLSCHAFT x)

SATZUNG DER. WARIMPEX FINANZ- UND BETEILIGUNGS AKTIENGESELLSCHAFT x) SATZUNG DER WARIMPEX FINANZ- UND BETEILIGUNGS AKTIENGESELLSCHAFT x) In der vorgeschlagenen Fassung der Beschlüsse der 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2013 x) Die Verweise in Fußnoten beziehen

Mehr

Satzung. der LS telcom Aktiengesellschaft. mit Sitz in Lichtenau (Baden)

Satzung. der LS telcom Aktiengesellschaft. mit Sitz in Lichtenau (Baden) Satzung der LS telcom Aktiengesellschaft mit Sitz in Lichtenau (Baden) - 2 - Gliederung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Bekanntmachungen II. Grundkapital

Mehr

Satzung der SPARTA AG. I. Allgemeine Bestimmungen

Satzung der SPARTA AG. I. Allgemeine Bestimmungen Satzung der SPARTA AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: "SPARTA AG". 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. 3. Das Geschäftsjahr entspricht

Mehr

S A T Z U N G W O L F O R D A K T I E N G E S E L L S C H A F T

S A T Z U N G W O L F O R D A K T I E N G E S E L L S C H A F T S A T Z U N G d e r W O L F O R D A K T I E N G E S E L L S C H A F T In der Fassung der Änderungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 14. September 2010 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz der

Mehr

SATZUNG. der Firma Quanmax AG in der Fassung vom I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. 1 Firma, Sitz und Dauer.

SATZUNG. der Firma Quanmax AG in der Fassung vom I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. 1 Firma, Sitz und Dauer. SATZUNG der Firma Quanmax AG in der Fassung vom 02.02.201206.11.2012 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Quanmax AG S&T AG (2) Die Gesellschaft hat

Mehr

Satzung. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Die Gesellschaft ist weiters berechtigt, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung zu erbringen.

Satzung. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Die Gesellschaft ist weiters berechtigt, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung zu erbringen. Satzung 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Die Aktiengesellschaft trägt die Firma Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Innsbruck. 2 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb

Mehr

S A T Z U N G. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

S A T Z U N G. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1 S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt (2) Sie hat ihren Sitz

Mehr

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der 21. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG vom 30. September 2014

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der 21. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG vom 30. September 2014 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der 21. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG vom 30. September 2014 Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des Jahres- sowie Konzernabschlusses, des Corporate Governance-Berichts

Mehr

Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post AG am 22. April 2010

Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post AG am 22. April 2010 Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post AG am 22. April 2010 Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

Mehr

Anträge an die ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG. der. Raiffeisen International Bank-Holding AG Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien FN m

Anträge an die ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG. der. Raiffeisen International Bank-Holding AG Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien FN m Tagesordnungspunkt 2 Die Verteilung des im Jahresabschluss Gesellschaft zum 31.12.2006 in Höhe von EUR 181.180.495,00 ausgewiesenen Bilanzgewinnes wird im Sinne des vorliegenden Vorschlags des Vorstands

Mehr

SATZUNG. Fassung gemäß Beschluss des Aufsichtsrats vom 28. September 2017

SATZUNG. Fassung gemäß Beschluss des Aufsichtsrats vom 28. September 2017 SATZUNG Fassung gemäß Beschluss des Aufsichtsrats vom 28. September 2017 2 SATZUNG - FASSUNG GEMÄSS BESCHLUSS DES AUFSICHTSRATS VOM 28. SEPTEMBER 2017 SATZUNG DER GREIFFENBERGER AKTIENGESELLSCHAFT FASSUNG

Mehr

SATZUNG. Aktuelle Fassung SEPTEMBER I. Firma, Sitz, Dauer und Gegenstand des Unternehmens

SATZUNG. Aktuelle Fassung SEPTEMBER I. Firma, Sitz, Dauer und Gegenstand des Unternehmens SATZUNG Aktuelle Fassung SEPTEMBER 2009 I. Firma, Sitz, Dauer und Gegenstand des Unternehmens 1 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma: Austrian Airlines AG 2. Die Gesellschaft hat die Marke Austrian

Mehr

GREIFFENBERGER AKTIENGESELLSCHAFT. S a t z u n g. Aktuelle Fassung gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.

GREIFFENBERGER AKTIENGESELLSCHAFT. S a t z u n g. Aktuelle Fassung gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. GREIFFENBERGER AKTIENGESELLSCHAFT S a t z u n g Aktuelle Fassung gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 2 Gegenstand

Mehr

26. ordentliche Hauptversammlung. Zu Punkt 2. der Tagesordnung. der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe

26. ordentliche Hauptversammlung. Zu Punkt 2. der Tagesordnung. der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 26. ordentliche Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 12.5.2017 B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E Zu Punkt 2. der Tagesordnung Der im Jahresabschluss 2016 ausgewiesene

Mehr

SATZUNG der KTM Industries AG

SATZUNG der KTM Industries AG 21. Juli 2016 SATZUNG der KTM Industries AG ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Die Aktiengesellschaft führt die Firma KTM Industries AG. Der Sitz der Gesellschaft ist Wels. 2 Gegenstand

Mehr

Satzung. der Bertelsmann Management SE in Gütersloh. in der Fassung vom 03. November Firma und Sitz. Bertelsmann Management SE.

Satzung. der Bertelsmann Management SE in Gütersloh. in der Fassung vom 03. November Firma und Sitz. Bertelsmann Management SE. Satzung der Bertelsmann Management SE in Gütersloh in der Fassung vom 03. November 2016 1 Firma und Sitz Die Europäische Gesellschaft führt die Firma Sitz der Gesellschaft ist Gütersloh. Bertelsmann Management

Mehr

Satzung. der. Baader Bank Aktiengesellschaft

Satzung. der. Baader Bank Aktiengesellschaft Satzung der Baader Bank Aktiengesellschaft Stand: 7. April 2017 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens... 3 3 Bekanntmachung...

Mehr

Gegenüberstellung der beabsichtigten Änderungen der. Satzung der UCP Chemicals AG 1

Gegenüberstellung der beabsichtigten Änderungen der. Satzung der UCP Chemicals AG 1 Gegenüberstellung der beabsichtigten Änderungen der Satzung der UCP Chemicals AG 1 bisherige Fassung Neufassung 3. Veröffentlichungen 3. Veröffentlichungen Die Veröffentlichungen der Gesellschaft Die Veröffentlichungen

Mehr

Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg

Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg I. Allgemeine Bestimmungen 1 1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Deutsche EuroShop AG. 2) Sie hat ihren Sitz in Hamburg. 3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft

Mehr

Linz Textil Holding Aktiengesellschaft

Linz Textil Holding Aktiengesellschaft Linz Textil Holding Aktiengesellschaft Linz, FN 75631y Einladung zu der am Dienstag, dem 11. Mai 2010, um 10.30 Uhr im Sitzungssaal des Bürogebäudes der Gesellschaft, Linz, Wiener Straße 435, stattfindenden

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

S&T AG. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 18. ordentliche Hauptversammlung am 27. Juni 2017

S&T AG. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 18. ordentliche Hauptversammlung am 27. Juni 2017 1 S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 18. ordentliche Hauptversammlung am 27. Juni 2017 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Satzung. der LS telcom Aktiengesellschaft. mit Sitz in Lichtenau (Baden)

Satzung. der LS telcom Aktiengesellschaft. mit Sitz in Lichtenau (Baden) Satzung der LS telcom Aktiengesellschaft mit Sitz in Lichtenau (Baden) Satzung der LS telcom AG mit Änderungen der Hauptversammlung 2009 Seite 1 von 14 Gliederung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz,

Mehr

1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma Carl Zeiss Meditec AG.

1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma Carl Zeiss Meditec AG. I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Carl Zeiss Meditec AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Jena. (3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft

Mehr

SATZUNG der ÖSTERREICHISCHE BUNDESBAHNEN HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT

SATZUNG der ÖSTERREICHISCHE BUNDESBAHNEN HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT SATZUNG der ÖSTERREICHISCHE BUNDESBAHNEN HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT HV 04.04.2014 1 Firma, Sitz und Dauer 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Österreichische Bundesbahnen Holding Aktiengesellschaft.

Mehr

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft Satzung der NATURSTROM Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NATURSTROM Aktiengesellschaft. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.

Mehr

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Westdeutsche ImmobilienBank AG (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315 Abs. 4 HGB (1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital der DF AG beträgt EUR 6.800.000,00. Es ist

Mehr

Abweichende Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 8 (Genehmigtes Kapital) und Tagesordnungspunkt 9 (Aktienoptionsprogramm)

Abweichende Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 8 (Genehmigtes Kapital) und Tagesordnungspunkt 9 (Aktienoptionsprogramm) Abweichende Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 8 (Genehmigtes Kapital) und Tagesordnungspunkt 9 (Aktienoptionsprogramm) TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten

Mehr

S IMMO AG Wien, FN x

S IMMO AG Wien, FN x S IMMO AG Wien, FN 58358 x Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 28. ordentliche Hauptversammlung am Donnerstag, dem 8. Juni 2017, um 10:30 Uhr, im Vienna Marriott Hotel in

Mehr

1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft.

1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft. Satzung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN II. GRUNDKAPITAL UND AKTIEN III. VORSTAND IV. AUFSICHTSRAT V. HAUPTVERSAMMLUNG VI. JAHRESABSCHLUSS UND GEWINNVERTEILUNG I.

Mehr

Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen

Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen Synopse jener Normen der Satzung der Volksbank im Märkischen Kreis eg, über deren Änderung die Vertreterversammlung vom 29. Mai 2018 Beschluss

Mehr

Tagesordnung und Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli 2014

Tagesordnung und Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli 2014 Tagesordnung und Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli 2014 1. Erster Punkt der Tagesordnung: Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts

Mehr

Satzung der. Satzung der BRAIN FORCE HOLDING AG BRAIN FORCE HOLDING AG. Satzung BRAIN FORCE HOLDING AG Änderungsentwurf

Satzung der. Satzung der BRAIN FORCE HOLDING AG BRAIN FORCE HOLDING AG. Satzung BRAIN FORCE HOLDING AG Änderungsentwurf Aktuelle Fassung der Satzung der BRAIN FORCE HOLDING AG Satzung der BRAIN FORCE HOLDING AG ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Die Aktiengesellschaft führt die Firma BRAIN FORCE HOLDING

Mehr

SATZUNG. der. Rath Aktiengesellschaft. Beschlussvorlage. beschlossen durch die. Hauptversammlung am 17. Juni 2010

SATZUNG. der. Rath Aktiengesellschaft. Beschlussvorlage. beschlossen durch die. Hauptversammlung am 17. Juni 2010 SATZUNG der Rath Aktiengesellschaft Beschlussvorlage beschlossen durch die Hauptversammlung am 17. Juni 2010 Änderungen nach Themen: Entfernung von veralteten Textpassagen in Grün Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz

Mehr

SATZUNG der B.M.P. Pharma Trading AG. Firma und Sitz. B.M.P. Pharma Trading AG. 2 Gegenstand des Unternehmens

SATZUNG der B.M.P. Pharma Trading AG. Firma und Sitz. B.M.P. Pharma Trading AG. 2 Gegenstand des Unternehmens SATZUNG der B.M.P. Pharma Trading AG I. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Sitz der Gesellschaft ist Norderstedt. 1 Firma und Sitz B.M.P. Pharma Trading AG. 2 Gegenstand

Mehr

S A T Z U N G. CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wien

S A T Z U N G. CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wien S A T Z U N G der CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wien (FN 75895 k) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma "CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft". (2) Der

Mehr

Satzung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft

Satzung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft Satzung der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München. 2 Gegenstand des

Mehr

Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg

Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg in der Fassung vom 27. November 2012 Amtsgericht Hamburg HRB 1787 I. Allgemeine Bestimmungen 1

Mehr

Continental Aktiengesellschaft. Satzung

Continental Aktiengesellschaft. Satzung Continental Aktiengesellschaft Satzung Stand: 29.5.2015 Inhaltsverzeichnis Abschnitt I Allgemeines Abschnitt II Grundkapital und Aktien Abschnitt III Verfassung 1. Der Vorstand 2. Der Aufsichtsrat 3. Die

Mehr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft

Mehr

Linz Textil Holding Aktiengesellschaft

Linz Textil Holding Aktiengesellschaft Linz Textil Holding Aktiengesellschaft Linz, FN 75631y Einladung zu der am Dienstag, dem 22. Mai 2012, um 10.30 Uhr im Sitzungssaal des Bürogebäudes der Gesellschaft, Linz, Wiener Straße 435, stattfindenden

Mehr

Satzung. der. Aktiengesellschaft. Stand: Juni I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. der. Aktiengesellschaft. Stand: Juni I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Satzung Satzung der Aktiengesellschaft Stand: Juni 2015 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Union-Bank Aktiengesellschaft. (2) Die Gesellschaft

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch

Mehr

SATZUNG DER KTM INDUSTRIES AG

SATZUNG DER KTM INDUSTRIES AG SATZUNG 27.04.2017 SATZUNG DER KTM INDUSTRIES AG ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 1 Firma und Sitz der Gesellschaft... 3 2 Gegenstand des Unternehmens... 3 3 Veröffentlichungen... 3 GRUNDKAPITAL UND AKTIEN...

Mehr

Satzung der Gigaset AG. I. Allgemeines

Satzung der Gigaset AG. I. Allgemeines Satzung der Gigaset AG in der Fassung der Hauptversammlung vom 14.08.2013, geändert durch den Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.10.2013, geändert durch den Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.11.2013,

Mehr

Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main

Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main Frankfurt am Main Ergänzung der Tagesordnung für die am Montag, den 4. Juli 2016, um 11.00 Uhr in den Räumlichkeiten des InterContinental Hotels, Budapester Straße 2, 10787 Berlin stattfindende außerordentliche

Mehr

SATZUNG der BF HOLDING AG. SATZUNG der BRAIN FORCE HOLDING AG ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

SATZUNG der BF HOLDING AG. SATZUNG der BRAIN FORCE HOLDING AG ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Aktuelle Fassung der Satzung nach ao Hauptversammlung vom 25.07.2014 der Satzung in der durch die ordentliche Hauptversammlung am 17.12.2014 zu beschließenden Fassung SATZUNG der BRAIN FORCE HOLDING AG

Mehr

Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung. der HTI High Tech Industries AG (FN i, ISIN AT )

Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung. der HTI High Tech Industries AG (FN i, ISIN AT ) Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung der HTI High Tech Industries AG (FN 173270 i, ISIN AT0000764626) Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 19. Juni 2012 um 10.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft

Mehr

3 Grundkapital, Aktien

3 Grundkapital, Aktien 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Finna der Gesellschaft lautet: Franca Equity AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf. (3) Die Dauer der Gesellschaft ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.

Mehr

74. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft Donnerstag, 12. April 2018, 10:30 Uhr

74. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft Donnerstag, 12. April 2018, 10:30 Uhr 74. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft Donnerstag, 12. April 2018, 10:30 Uhr I. Beschlussvorschlag zu Punkt 2. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss

Mehr