FAQ zum Schlichtungsverfahren
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- Werner Koenig
- vor 7 Jahren
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1 FAQ zum Schlichtungsverfahren Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schlichtungsverfahren und zu den Aufgaben des Ombudsmannes der Rechtsanwaltskammer Köln für Sie zusammengetragen: Aus welchem Grund gibt es einen Ombudsmann bei der Rechtsanwaltskammer Köln? In welchen Fällen kann die Schlichtungsstelle angerufen werden? Ist die Schlichtungsstelle unparteilich und zur Verschwiegenheit verpflichtet? Ist der Rechtsanwalt verpflichtet sich an dem Schlichtungsverfahren zu beteiligen? Ist die Schlichtung kostenpflichtig? Findet die Schlichtung mündlich oder schriftlich statt? Kann das Schlichtungsgesuch auch abgelehnt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist die Anrufung des Ombudsmanns nicht zulässig? Kann sich der Mandant gleichzeitig an den Ombudsmann der Rechtsanwaltskammer Köln und an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin wenden? Gibt es Regeln oder Standards für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor dem Ombudsmann der RAK-Köln? Was muss ich bei der Antragstellung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beachten und welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen? Kann ich mich im Schlichtungsverfahren vertreten lassen? Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab? Muss mein Rechtsanwalt das Ergebnis meines Schlichtungsgesuches abwarten, bevor er weitergehende rechtliche Schritte gegen mich einleitet? Ist die Entscheidung des Ombudsmannes verbindlich? Kann der Ombudsmann die Rechnung meines Rechtsanwalts überprüfen, oder vielleicht sogar ändern? Kann der Ombudsmann bei anwaltlicher Schlechtleistung schlichten und was ist zu beachten? Was ist, wenn das Schlichtungsverfahren scheitert? Aus welchem Grund gibt es einen Ombudsmann bei der Rechtsanwaltskammer Köln? Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom (BGBl. I S ff.) ist die Vermittlungstätigkeit der Regionalkammern gestärkt worden. 73 Abs. 2 Nr. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) stellt nunmehr ausdrücklich klar, dass die Durchführung von Schlichtungsverfahren in Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten zu den Aufgaben des Kammervorstandes gehört.
2 2 Hierdurch wurde der Funktionsbereich der Regionalkammern durch die Aufnahme einer gesonderten materiellen Aufgabenregelung erweitert. Der Ombudsmann bzw. die Schlichtungsabteilung XI wurde bereits Mitte 2007 bei der Rechtsanwaltskammer Köln eingerichtet, um bei Streitigkeiten die im Rahmen eines Mandatsverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant entstehen können zu vermitteln und ggf. eine schnellere und unbürokratischere Lösung als den regulären Rechtsweg anzubieten. In welchen Fällen kann die Schlichtungsstelle angerufen werden? In Fällen von Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art (also z.b. Geldansprüche), die sich aus der behaupteten Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Köln und ihren Auftraggebern oder aus der Gebührenabrechnung von Kammermitgliedern gegenüber ihren Auftraggebern ergeben, kann die Schlichtungsstelle angerufen werden. Ist die Schlichtungsstelle unparteilich und zur Verschwiegenheit verpflichtet? Grundlage der außergerichtlichen Streitbeilegung ist stets die Unparteilichkeit des Schlichters und seine Verschwiegenheit im Hinblick auf die während des Verfahrens bekannt gewordenen Tatsachen und Verhältnisse der Beteiligten. In der Schlichtungsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln in der Fassung vom ist dies ausdrücklich nochmals festgehalten (vgl. 3 der Schlichtungsordnung). Ist der Rechtsanwalt verpflichtet sich an dem Schlichtungsverfahren zu beteiligen? Aufgrund der gesetzlichen Neufassung (BGBl. I S ff.) ist gem. 73 Abs. 5 BRAO ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, wenn dies der Auftraggeber bei einer Streitigkeit zwischen ihm und einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer beantragt. Einer Zustimmung des Mitgliedes bedarf es nicht. Ein Anwalt muss allerdings nicht mitwirken und einen Schlichtungsvorschlag akzeptieren. In der Regel wirken die Anwälte aber mit. Ist die Schlichtung kostenpflichtig? Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist kostenfrei.
3 3 Findet die Schlichtung mündlich oder schriftlich statt? Das Schlichtungsverfahren ist nicht öffentlich und wird in der Regel schriftlich durchgeführt. Hält es die Schlichtungsabteilung im Laufe des Verfahrens für notwendig, kann sie einen mündlichen Termin bestimmen. Dieser findet in der Kammergeschäftsstelle statt. Kann das Schlichtungsgesuch auch abgelehnt werden? Ein Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens kann gemäß 5 Abs. 1 der Schlichtungsordnung aus den dort genannten Gründen abgelehnt werden. Insbesondere sind solche Schlichtungen schlichtungsuntauglich und müssen abgelehnt werden, wenn zur Klärung des Sachverhaltes eine Beweisaufnahme erforderlich ist oder weil die eine Erfolgsaussicht des Schlichtungsgesuches nach den eingereichten Unterlagen nicht besteht. Abgelehnt kann das Schlichtungsverfahren auch dann, wenn nach Umfang und rechtlicher Schwierigkeit des Streitfalls eine Verfahrensdurchführung ungeeignet ist. Hierher gehören insbesondere die Fälle anwaltlicher Regresshaftung, bei denen die Notwendigkeit eines sog. hypothetischen Inzidentprozesses in den Bahnen des Rechts erforderlich wird, mithin eine hypothetische Schadensermittlung danach erfolgen müsste, wie ein Prozessverfahren entschieden worden wäre, wenn der Anwalt sich pflichtgemäß verhalten hätte. Dieses kann die Kammer nicht entscheiden, sondern bleibt den staatlichen Gerichten vorbehalten. Unter welchen Voraussetzungen ist die Anrufung des Ombudsmanns nicht zulässig? Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist als unzulässig abzuweisen, wenn der Antragsteller sein Begehren vor Anrufung des Ombudsmanns nicht gegenüber seinem Rechtsanwalt geltend gemacht hat, oder wenn die Streitigkeit bereits gerichtsanhängig ist. In 4 Abs. 2 der Schlichtungsordnung sind Hinderungsgründe die einem Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens entgegenstehen können genannt. Bitte lesen Sie hierfür auch in unserem Merkblatt zum Schlichtungsverfahren oder direkt in der geltenden Schlichtungsordnung nach.
4 4 Kann sich der Mandant gleichzeitig an den Ombudsmann der Rechtsanwaltskammer Köln und an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin wenden? Die Streitschlichtung vor den Regionalkammern ist fakultativ. Die Entscheidung, welche Möglichkeit in Anspruch genommen wird, liegt beim Antragsteller. Ist die Entscheidung für eine Schlichtungsstelle getroffen, so entfaltet diese eine Bindungswirkung. Dieses Verfahren ist auch abschließend, dies heißt, es ist nur ein Verfahren vor einer Schlichtungsstelle möglich. Gibt es Regeln oder Standards für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor dem Ombudsmann der RAK-Köln? Die Grundsätze und Regeln für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens sind in der Schlichtungsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln in der jeweils geltenden Fassung abschließend enthalten. Was muss ich bei der Antragstellung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beachten und welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen? Es sind sämtliche für die Streitentscheidung relevanten Unterlagen und Beweismittel mit Antragsstellung in doppelter Ausfertigung einzureichen. In dem Antrag ist zum Mandatsinhalt und -umfang vorzutragen sowie mitzuteilen, welche Einwendungen und Ansprüche Gegenstand des Schlichtungsverfahrens sein sollen. Keinesfalls ausreichend ist die kommentarlose Übersendung von Unterlagen ohne Klarstellung des Begehrens. Schildern Sie also, was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichten möchten, z. B. Rückzahlung von unberechtigt erhobenen Gebühren, Schadensersatz etc. der streitgegenständliche Sachverhalt und der Mandatsverlauf sollte chronologisch geschildert werden und auf den relevanten Schriftwechsel bezogen sein. Ist ein gebührenrechtlicher Sachverhalt streitig, sind sämtliche Kostennoten einzureichen sowie mitzuteilen, ob und welche Zahlungen hierauf bereits geleistet wurden. Im Falle des Vorwurfs einer anwaltlichen Schlechtleistung ist nicht nur die behauptete Pflichtverletzung anhand sachdienlicher Unterlagen nachzuweisen, sondern insbesondere auch der hieraus resultierende Schaden. Auch im Schlichtungsverfahren obliegt die Darlegungs- und Beweislast für einen anwaltlichen Regress beim Geschädigten.
5 5 Kann ich mich im Schlichtungsverfahren vertreten lassen? Eine Vertretung im Schlichtungsverfahren durch Anwälte oder Dritte ist selbstverständlich möglich. Die Bevollmächtigung muss allerdings durch eine Vollmacht nachgewiesen werden, die den Bevollmächtigten legitimiert, sowohl den Schlichtungsantrag zu stellen als auch in der Sache Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen. Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab? Das Schlichtungsverfahren wird grundsätzlich schriftlich durchgeführt. Ist das Schlichtungsgesuch zulässig und anhand der vorgelegten Unterlagen im Wege der Vorabprüfung begründet, erhält der Antragsgegner (in der Regel die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt) dieses zur Stellungnahme. Soweit alle Stellungnahmen vorliegen, wird den Parteien ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet und zur Annahme gestellt. Wird dieser angenommen, gilt das Schlichtungsverfahren als beendet. Andernfalls erteilt die Schlichtungsstelle ein Negativattest, welches die erfolglose Durchführung der Schlichtung bescheinigt. Muss mein Rechtsanwalt das Ergebnis meines Schlichtungsgesuches abwarten, bevor er weitergehende rechtliche Schritte gegen mich einleitet? Die Parteien sind in ihrer Entscheidung frei, ob sie den behaupteten Anspruch oder die erhobenen Einwendungen auf dem Rechtsweg klären lassen. Ist dies der Fall, ist das Schlichtungsgesuch als unzulässig abzuweisen. Der Anwalt muss also nicht warten. Ist die Entscheidung des Ombudsmannes verbindlich? Über die Annahme des Schlichtungsvorschlages entscheiden die Parteien weiterhin autonom. Eine Verbindlichkeit gibt es nicht. Wie schlichtet der Ombudsmann in gebührenrechtlichen Sachverhalten? In gebührenrechtlichen Sachverhalten sind die in der gebührenrechtlichen Angelegenheit erteilten Kostennoten Gegenstand des Schlichtungsverfahrens. Wird festgestellt, dass die streitgegenständliche Kostennote fehlerhaft ist, wird der betreffende Rechtsanwalt angehalten, diese zu berichtigen und eine eventuelle Überzahlung wieder auszuschütten. Ist die Kostennote hingegen im vollem Umfang gerechtfertigt, wird der Verpflichtete ersucht, den Ausgleich sofern noch nicht geschehen alsbald herbeizuführen. Der Ombudsmann kann aber auch einen Vermittlungsvorschlag unterbreiten.
6 6 Kann der Ombudsmann bei anwaltlicher Schlechtleistung schlichten und was ist zu beachten? Wird eine anwaltliche Schlechterfüllung behauptet, bedarf es neben der Darlegung der Pflichtwidrigkeit eines hiermit im Zurechnungszusammenhang stehenden Schadenseintritts. Für die anspruchsbegründenden Tatsachen bleibt der Geschädigte, wie im Regressprozess, darlegungs- und beweispflichtig. Die Schlichtungsstelle wirkt darauf hin, dass sich der Geschädigte vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklärt und entsprechende Beweismittel vorlegt. Allerdings ist es nicht Aufgabe der Schlichtungsstelle, den Umfang eines vermeintlichen Schadensersatzanspruches selbst zu ergründen und entsprechende Beweisunterlagen auch noch anzufordern. Was ist, wenn das Schlichtungsverfahren scheitert? Wird der Schlichtungsvorschlag von einer Partei nicht angenommen, wird das Schlichtungsverfahren als gescheitert erklärt. In diesem Fall stellt die Schlichtungsstelle den Parteien ein Negativattest aus und verweist zur Durchsetzung der behaupteten Ansprüche auf den ordentlichen Rechtsweg.
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