LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT MOBILE JUGENDARBEIT/ STREETWORK BADEN-WÜRTTEMBERG STANDARDS

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1 LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT MOBILE JUGENDARBEIT/ STREETWORK BADEN-WÜRTTEMBERG STANDARDS

2 Das im Grundgesetz garantierte Recht auf ein menschenwürdiges Dasein und das dort verankerte Sozialstaatsprinzip bilden die Grundlage für das berufliche Handeln im Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork. Das dem Arbeitsfeld zu Grunde liegende Menschenbild orientiert sich am ethischen Grundsatz der Chancengleichheit aller Menschen. Ausgehend von der Tatsache, dass die Realität diesem Anspruch nicht gerecht wird, handeln die im Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork Tätigen im Verständnis einer parteilichen Interessenvertretung für benachteiligte und von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzte Menschen. Die vorliegenden Standards stellen die Grundlage für Professionalität im Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork dar, benennen sein Profil und die prinzipielle Handlungsstruktur. Die hier formulierten Tätigkeitsmerkmale und Rahmenbedingungen dienen der Bestimmung und Sicherung der Qualität des Arbeitsfeldes. Mit diesen Standards wird dem Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork in Baden- Württemberg eine gemeinsame Orientierung und ein Instrument der Selbstkontrolle gegeben. Die Standards dienen der Darstellung der Leistungsfähigkeit, aber auch der Grenzen des Arbeitsfeldes, und bilden insofern neben der fachlichen Bestimmung und Eingrenzung auch den Orientierungsrahmen für die Selbstverpflichtung des Arbeitsfeldes Mobile Jugendarbeit/Streetwork. Die vorliegenden Standards benennen die Übereinkunft der im Arbeitsfeld in Baden- Württemberg Tätigen zu den landesweit gültigen Grundlagen des professionellen Handelns. Sie gründen auf den Standards für Mobile Jugendarbeit in Baden-Württemberg aus dem Jahr 1994 und verstehen sich als Fortschreibung dieser Veröffentlichung. Darüber hinaus orientieren sie sich an den bundesweit gültigen Grundlagen des Arbeitsfeldes, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit in Form von Standards veröffentlicht wurden. Die weitere Fortschreibung der Standards muss entsprechend der Entwicklungen im Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork in Baden-Württemberg geschehen. Beschlossen durch die Mitgliederversammlung der LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.v., Villingen-Schwenningen, 17. Oktober 2001 LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.v., Stuttgart 2001

3 1 Gesetzliche Grundlagen und Selbstverständnis Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage für das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork ergibt sich aus den Aufgaben des Sozialgesetzbuches, das soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit verwirklichen soll. Dementsprechend leistet Mobile Jugendarbeit/Streetwork einen Beitrag, um den Adressatinnen und Adressaten ein menschenwürdiges Dasein zu sichern. Besondere Belastungen sollen abgewendet oder ausgeglichen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsfeld sollen Voraussetzungen schaffen für die freie Entfaltung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen (SGB I, 1, Absatz 1). Konkretisierte Bestimmungen über die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsfeldes Mobile Jugendarbeit/Streetwork sind im SGB VIII beziehungsweise im BSHG festgelegt. Selbstverständnis Mobile Jugendarbeit/Streetwork versteht sich als niedrigschwelliges Angebot, bei dem Zugangsmöglichkeiten und Erreichbarkeit den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Zielgruppen entsprechen und ohne Vorbedingungen beziehungsweise Vorleistungen in Anspruch genommen werden können. Sämtliche Bedingungen, Voraussetzungen oder sonstige Hürden, die verhindern, dass ein tragfähiger Kontakt entstehen oder die Zielgruppe für sie hilfreiche Angebote wahrnehmen kann, werden vermieden. Zeiten, Orte und Methoden der Arbeit werden flexibel auf die Bedürfnisse der Adressatinnen und Adressaten abgestimmt. Mobile Jugendarbeit/Streetwork orientiert sich an der Lebenswelt der Adressatinnen und Adressaten. Auf der Grundlage gleichberechtigter Beziehungen soll die Lebenswelt der Adressatinnen und Adressaten lebenswerter gestaltet und mögliche Alternativen aufgezeigt werden. Auf der Basis eines tragfähigen Kontakts bemühen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Bedürfnisse der Adressatinnen und Adressaten zu verstehen und entwickeln daraus für diese hilfreiche Angebote. In allen Phasen der Angebote beziehen sie Äußerungen und neue Erkenntnisse über die Bedürfnisse in die weitere Planung ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten kontinuierlich und langfristig Kontakt zu den Adressatinnen und Adressaten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsfeld berücksichtigen das geschlechtsspezifische Rollenverhalten der Adressatinnen und Adressaten sowie die an diese Rollen gestellten Anforderungen. Mobile Jugendarbeit/Streetwork trägt dazu bei, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Mobile Jugendarbeit/Streetwork verlangt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interkulturelle Kompetenz, insbesondere das Bemühen, die Deutungsmuster und Handlungsweisen der Adressatinnen und Adressaten vor dem Hintergrund ihrer kulturellen Prägung zu verstehen, und die Fähigkeit, ihnen gegenüber angemessen zu handeln und entsprechend mit ihnen zu kommunizieren.

4 2 Zielgruppen, Adressatinnen und Adressaten Das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork wendet sich vor allem an solche Menschen, die sich in Cliquen und Szenen im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum aufhalten. Das Arbeitsfeld wendet sich an Personen, die von Ausgrenzung betroffen beziehungsweise bedroht oder sozial benachteiligt sind und von anderen sozialen Angeboten nicht oder nur unzureichend erreicht werden. 3 Ziele Um die Lebenssituation der Zielgruppen zu verbessern, verfolgt Mobile Jugendarbeit/Streetwork zum einen das Ziel, individuelle Lösungen zu ermöglichen, insbesondere durch die Erschließung von Ressourcen und die Erweiterung individueller Handlungskompetenzen. Zum anderen ist es Ziel des Arbeitsfeldes, auf die Verbesserung der strukturellen Lebensbedingungen für die Zielgruppen durch die Verminderung von gesellschaftlichen Benachteiligungen und Stigmatisierungen, durch die Aktivierung des jeweiligen Gemeinwesens sowie das Erschließen, Erhalten und Zurückgewinnen von öffentlichen Räumen hin zu wirken. 4 Arbeitsprinzipien Um Zielgruppen und Ziele zu erreichen, gelten im Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork in allen Tätigkeitsbereichen die folgenden Arbeitsprinzipien: Freiwilligkeit Die Adressatinnen und Adressaten entscheiden über die Art und den Umfang des Kontakts. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstehen sich in der Lebenswelt der Adressatinnen und Adressaten als Gäste. Akzeptanz Unabhängig davon, ob die Adressatinnen und Adressaten etwas an ihrer Lebenssituation verändern wollen, begegnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihnen mit Achtung und Wertschätzung ihrer Person, bemühen sich um das Verständnis der Lebenssituation und Bedürfnisse und halten Kontakt. Anonymität Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten nicht nur die Vorschriften über Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz im Sozialgesetzbuch, im Strafgesetzbuch und im Bundesdatenschutzgesetz ein. Ohne das Mandat der Adressatinnen und Adressaten werden

5 keine personenbezogenen Daten erhoben und keine personenbezogenen Akten geführt. Auf Wunsch können die Adressatinnen und Adressaten anonym beraten werden. Parteilichkeit Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsfeld orientieren sich an den Problemen, welche die Adressatinnen und Adressaten haben und nicht an jenen, die sie eventuell verursachen. Das Arbeitsfeld übernimmt Interessenvertretungs- und Lobbyfunktion. Mobile Jugendarbeit/Streetwork unterstützt die Adressatinnen und Adressaten bei der Durchsetzung und Inanspruchnahme gesetzlich garantierter Rechte und Leistungen. Transparenz Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhalten sich den Adressatinnen und Adressaten gegenüber offen, ehrlich und authentisch. Sie machen den Adressatinnen und Adressaten deutlich, welche Absichten, Möglichkeiten und Grenzen das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. 5 Aufgaben und Arbeitsformen Streetwork Streetwork bedeutet das Aufsuchen von Menschen auf der Straße, an ihren Treffs und in ihren sozialen Räumen und dient dem Kennenlernen der Lebenswelt der Adressatinnen und Adressaten. Um Zugang zur Zielgruppe zu finden, müssen sich Streetworker in deren Lebenswelt begeben. Streetwork dient somit der aktiven Kontaktaufnahme, dem Kontakthalten, dem Aufbau einer tragfähigen Beziehung und der Vertrauensbildung zu den Adressatinnen und Adressaten. Dies erfordert ein kontinuierliches und zuverlässiges Vorgehen. Streetwork beinhaltet auch Beratung auf der Straße. Streetworker sind Gast auf der Straße und an den Treffpunkten der Adressatinnen und Adressaten. Aus Streetwork entwickeln sich Anknüpfungspunkte für weiter gehende Einzelbegleitung, für gruppenbezogene und infrastrukturbezogene Angebote. Individuelle Angebote Das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork ist grundsätzlich für alle Anliegen offen, für deren Bearbeitung die Adressatinnen und Adressaten die Hilfe der Sozialarbeit in Anspruch nehmen wollen. Im Rahmen von Beratung und Begleitung bietet Mobile Jugendarbeit/Streetwork Hilfe zur Lebensbewältigung. Dabei erschließt Mobile Jugendarbeit/Streetwork individuelle Ressourcen, stärkt Handlungskompetenzen und folgt dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Bedarf leistet das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork Überlebenshilfe und Krisenintervention. Das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork ist ein Bindeglied zwischen Adressatinnen und Adressaten und dem Hilfesystem, indem es bei Bedarf in Fachdienste vermittelt oder Menschen dorthin begleitet, und hilft somit, Schwellenängste zu vermindern.

6 Gruppen-, cliquen- oder szenenbezogene Angebote Gruppen, Cliquen und Szenen haben vor allem für junge Menschen eine besondere Bedeutung hinsichtlich Orientierung, Identitätsbildung und Entwicklung sozialer Kompetenzen. Daran knüpft das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork an und baut Kontakte und Beziehungen zu Cliquen und Szenen auf. Neben individueller Unterstützung bietet Mobile Jugendarbeit/Streetwork auch gruppenbezogene Hilfen durch Information, Beratung und Begleitung von Cliquen an. Das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork wirkt der Ausgrenzung von Cliquen und Szenen entgegen. Mobile Jugendarbeit/Streetwork unterstützt Cliquen bei der Vertretung eigener Interessen und der Partizipation im Gemeinwesen. Mobile Jugendarbeit/Streetwork fördert die spezifische Kultur von Cliquen, unterstützt sie bei der Aneignung von geeigneten Räumen und Treffmöglichkeiten und bei der Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten. Sozialraum- und infrastrukturbezogene Tätigkeiten Das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork arbeitet an der Verbesserung der Lebensbedingungen im Sozialraum. Mobile Jugendarbeit/Streetwork nimmt Interessen und Bedürfnisse der Zielgruppe wahr, vertritt diese in der Öffentlichkeit und nimmt Einfluss auf kommunale jugend- und sozialpolitische Entscheidungen. Darüber hinaus eröffnet und unterstützt das Arbeitsfeld Möglichkeiten der Partizipation der Adressatinnen und Adressaten bei Planungs- und Entscheidungsprozessen im Gemeinwesen und hilft den Adressatinnen und Adressaten bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Mobile Jugendarbeit/Streetwork fördert den Dialog und vermittelt zwischen Adressatinnen und Adressaten und ihrem sozialen Umfeld. Das Arbeitsfeld macht die Öffentlichkeit auf Missstände, welche die Lebenssituation ihrer Zielgruppe beeinträchtigen, aufmerksam. Dadurch fördert Mobile Jugendarbeit/Streetwork gegenseitiges Verständnis zwischen Adressatinnen und Adressaten und dem sozialen Umfeld und wirkt Stigmatisierungsprozessen entgegen. Die Verbesserung und der kontinuierliche Ausbau von Angeboten im Sozialraum der Adressatinnen und Adressaten ist Aufgabe des Arbeitsfeldes. Hierzu ist es notwendig, Kontakte zu anderen Einrichtungen zu pflegen und institutionelle Netzwerke mit aufzubauen. Querschnittsaufgaben Durch offensive Öffentlichkeitsarbeit stellt das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork die Lebenswelt der Adressatinnen und Adressaten und ihre Bedürfnisse in der Öffentlichkeit dar. Darüber hinaus fördert Mobile Jugendarbeit/Streetwork die Transparenz der geleisteten Arbeit und macht die Möglichkeiten des Arbeitsfeldes als eigenständige Hilfeform deutlich. Die Qualität des Arbeitsfeldes Mobile Jugendarbeit/Streetwork wird durch spezifische Methoden wie Angebotsbeschreibung, Planung, Selbstevaluation und Dokumentation gewährleistet.

7 6 Rahmenbedingungen Voraussetzung um im Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork erfolgreiche professionelle Arbeit zu leisten und qualifizierte fachgerechte Leistung zu erbringen, sind die folgenden Rahmenbedingungen, deren Bereitstellung in die Verantwortung der Träger und der Geldgeber der Einrichtungen fällt. Die notwendigen Rahmenbedingungen für fachgerechte Arbeit im Arbeitsfeld gliedern sich in strukturelle, materiell-organisatorische und personelle Rahmenbedingungen. Strukturelle Rahmenbedingungen Fachgerechte Arbeit im Arbeitsfeld hat ihre Grundlage in einer qualifizierten Sozialraumanalyse und einer Beschreibung der Zielgruppen und der Lebenswelten, mit denen und für die gearbeitet werden soll. Auf der Grundlage dieser Analyse erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbeschreibungen sowie fortschreibungsfähige Konzeptionen. Einrichtungen im Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork müssen in die Infrastruktur und somit in das Gesamtangebot der sozialen Dienstleistungen vor Ort eingebunden sein, so dass ihnen vernetztes Handeln möglich ist. Unter den strukturellen Besonderheiten der Kleinstadt und des ländlichen Raums ist dies besonders zu beachten. Die Kenntnisse der im Arbeitsfeld Beschäftigten über die Lebenswelten und Lebensbedingungen der Adressaten und Adressatinnen müssen in die Sozial- und Jugendhilfeplanung einbezogen werden. Vernetztes Handeln verlangt verbindliche Zugänge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Verwaltungen und Kooperationspartnern. Eigenständige, den besonderen Bedingungen und Bedürfnissen der Zielgruppen angemessene Öffentlichkeitsarbeit muss gewährleistet sein. Das Arbeitsfeld gründet sich auf Freiwilligkeit und parteiliches Handeln. Daher dürfen die Einrichtungen nicht in Zwangs- und Repressionsmaßnahmen eingebunden sein und nicht für ordnungspolitische Ziele funktionalisiert werden. Besonderer Vertrauens- und Datenschutz ist zu beachten, das uneingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht für Beschäftigte im Arbeitsfeld ist zu fordern. Materiell-organisatorische Rahmenbedingungen Das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork benötigt für fachgerechtes Handeln geeignete Räumlichkeiten. Neben eigenen und eigenständig angesiedelten Büro- und Beratungsräumen benötigen die Einrichtungen Zugang zu weiteren notwendig werdenden Räumlichkeiten. Die Büro- und Beratungsräume müssen mit modernen Arbeits- und Kommunikationsmitteln (Telefon, Fax, Computer, Internetzugang) in ausreichendem Umfang ausgestattet sein. Es müssen ausreichende Ressourcen für die Beschaffung und das Studium der relevanten Fachliteratur bereit gestellt werden. Ein Dienstfahrzeug muss bei Bedarf zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen zur Legitimation ihres beruflichen Handelns einen Dienstausweis. Für fachliches und situationsgerechtes Handeln benötigt Mobile Jugendarbeit/Streetwork einen eigenständigen und von der Einrichtung selbst zu verwaltenden Etat, dessen Höhe den

8 Anforderungen und dem Bedarf angemessen sein muss. Der Etat muss Kosten für Organisation und Verwaltung, für Aktivitäten, Programme, Fahrten und Freizeiten beinhalten. Die finanzielle Sicherung der dienstlichen Mobilität der Beschäftigten muss gewährleistet sein. Um flexible und bedarfsgerechte individuelle Hilfen leisten zu können, muss der Etat belegfreies Handgeld in ausreichender Höhe ausweisen. Für die Gewährleistung personeller Rahmenbedingungen müssen ausreichende und dem Bedarf angemessene Mittel zur Verfügung stehen. Personelle Rahmenbedingungen Die Tätigkeit im Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork verlangt die Beschäftigung von qualifiziertem sozialpädagogischem Fachpersonal mit entsprechender Hochschulausbildung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgrund der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit sowie der damit verbundenen Verantwortung in BAT IVa einzugruppieren. Das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/Streetwork gründet auf Kontinuität und zeichnet sich durch langfristige Wirksamkeit aus. Daher bedarf es unbefristeter Arbeitsverträge. Aufgrund der besonderen Verantwortung und Belastung, die das Arbeitsfeld für die Beschäftigten birgt, verlangt die Tätigkeit Teamarbeit. Teams im Arbeitsfeld müssen mit mindestens zwei Personen und mindestens 200 Prozent Stellenumfang ausgestattet sein. Bedarfsgerecht ist auf gemischtgeschlechtliche und/oder multiethnische Teamkonstellation zu achten. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen durch Honorarkräfte und durch zusätzliches Personal für Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten in ausreichender Zahl unterstützt werden. Fachgerechte Tätigkeit im Arbeitsfeld verlangt die qualifizierte Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch erfahrenes Fachpersonal und die fortlaufende Fachberatung und fachliche Begleitung. Ausreichende Ressourcen für die Evaluation, für kollegiale Beratung, für Mitarbeiterbesprechungen und Reflexion müssen gewährleistet sein. Supervision muss ermöglicht werden. Die Notwendigkeit andauernder Teilnahme an der Fachdiskussion und fortlaufender Qualifizierung verlangt von den Beschäftigten den flexiblen und bedarfsgerechten Besuch von Fachtreffen, Fachtagungen und Fortbildungen sowie den fortlaufenden Kontakt zur Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork als Fachverband des Arbeitsfeldes im Rahmen der Dienstzeit. Die besonderen Belastungen des Arbeitsfeldes verlangen die Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, etwa in Fragen der Gesundheitsfürsorge oder der zeitweisen Entlastung durch angemessene Möglichkeiten der Freistellung.

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