Kooperationsvereinbarung für das Projekt. Berliner Allee. zwischen. der Kreisstadt Unna. und dem Jobcenter Kreis Unna
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- Roland Becke
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1 Kooperationsvereinbarung für das Projekt Berliner Allee zwischen der Kreisstadt Unna und dem Jobcenter Kreis Unna
2 Präambel Ausgangspunkt des Projektes Berliner Allee ist die Hypothese, Transferleistungen aus zwei Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB VIII, die von einer Familie in Anspruch genommen werden können, mit allen Beteiligten zu koordinieren. Beide Systeme arbeiteten i.d.r. parallel und nicht abgestimmt. Ziel dieses Projektes ist die nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Teilhabechancen der Familien durch den ganzheitlichen Ansatz und eine Vernetzung zu anderen Projekten (z.b. Landesprojekt Kein Kind zurücklassen! ) und externen Dritten fortzusetzen. 1. Gesetzlicher Auftrag / Aufgaben Im Sinne des in der Präambel beschriebenen gemeinsamen Zieles bringen die beiden Partner ihre unterschiedlichen Kompetenzen ein. Der spezifische Auftrag der jeweiligen Partner wird durch die gesetzlichen Grundlagen definiert. SGB II Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verwirklicht das Prinzip des Förderns und Forderns. Familien sollen umgehend Möglichkeiten eröffnet werden, in Ausbildung, Arbeit, Praktika vermittelt zu werden oder Qualifizierungsmaßnahmen zu absolvieren. Unter Nutzung aller Möglichkeiten (definiert im 16 SGB II) wird auf Basis einer Eingliederungsvereinbarung gemeinsam der Weg eingeschlagen, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, Vermittlungshemmnisse zu beseitigen und letztlich die berufliche Eingliederung zu realisieren. Es gibt sowohl Maßnahmen, in die verschiedene Familienmitglieder zugewiesen werden können, die analog zu den Leistungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sind als auch individuelle Eingliederungsleistungen. Anspruch auf diese Leistungen haben alle Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II. SGB VIII Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) definiert das Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Junge Menschen sollen insbesondere in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert, Benachteiligungen abgebaut werden. Darüber hinaus sollen Eltern bei der Erziehung beraten und unterstützt werden. Kinder und Jugendliche sollen vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden und es soll dazu beigetragen werden, dass positive Lebensbedingungen erhalten oder geschaffen werden. Das Kinder- und Jugendhilferecht ist sowohl Leistungs- als auch Schutzrecht. 2. Grundlagen der Kooperation Die Kooperation zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe und beruflichen Eingliederung von Familien und Bedarfsgemeinschaften bezieht sich auf die Bereitstellung und Sicherung der jeweiligen Hilfemöglichkeiten im Bereich der Jugendhilfe und der Arbeitsmarktförderung. Wesentliche Rechtsgrundlagen der Kooperation sind u. a.: Seite 2 von 6
3 - 16 ff SGB II und 18 SGB II, - 1, 2, 8 und 36 SGB VIII. Jeder Partner übernimmt im Rahmen der Kooperation seinen originären Auftrag und leistet seinen Beitrag für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Partner verpflichten sich zu gegenseitiger Information und größtmöglicher Transparenz in der Zusammenarbeit. In so genannten Dreieckgesprächen sollen die Familien individuell betreut und beraten werden. Ziel ist, bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle Strukturen zur Unterstützung der Familien zu entwickeln und die Vorhaben in den beiden Bereichen, Jugendhilfe und Arbeitsmarktförderung, miteinander abzustimmen. Daher ist mit jeder Familie eine Datenschutzerklärung abzuschließen (vgl. hierzu Anlage 1: Einverständniserklärung). Diese Datenschutzerklärung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das Projekt. Über die Entwicklung eines abgestimmten, transparenten Kooperations- und Kommunikationsverfahren werden sowohl ganzheitliche als auch fallbezogene Abstimmungen ermöglicht. Darüber hinaus werden die Potenziale externer Dritter für den Sozialraum der Berliner Allee genutzt. 3. Zielgruppe Zielgruppe sind Familien aus dem Bereich der Berliner Allee der Stadt Unna, die in beiden Rechtskreisen Unterstützung benötigen. 4. Zielsetzung Gemeinsames Ziel ist, tragfähige Problemlösungen auf der Basis der Hilfeplanung bzw. Eingliederungsvereinbarung für die Familien zu finden und damit gleichzeitig die Qualität der Betreuung und Unterstützung zu verbessern. Die gesellschaftliche Teilhabe sowie die berufliche Integration stehen dabei im Vordergrund. Elementarer Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit ist eine gemeinsame erarbeitete Strategie (manifestiert im Hilfeplan bzw. der Eingliederungsvereinbarung) für Familien, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und/oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. 5. Umsetzung der Kooperation Die Beteiligten setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dafür ein, dass die Familien im Projekt Angebote sowohl zur beruflichen Integration als auch Angebote der Jugendhilfe erhalten. Es gilt, die jeweils vorhandenen Ressourcen bestmöglich zu nutzen. Damit die Angebote und Leistungen den Erfordernissen entsprechend wirksam werden können, ist eine intensive Kooperation aller an der Verbesserung der Lebensund Teilhabechancen der Familien Mitwirkenden erforderlich. Die beteiligten Institutionen stimmen die unterschiedlichen Leistungs-, Handlungs- und Fördermöglichkei- Seite 3 von 6
4 ten miteinander ab, tauschen Informationen aus, planen bzw. koordinieren erforderliche Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und evaluieren diese. 6. Organisation des Projektes Die Steuerung des Projektes erfolgt durch die Steuerungsgruppe, die sich aus Vertreter/-innen der Kreisstadt Unna, Jobcenter Kreis Unna, Agentur für Arbeit und Vertreter/-innen der Jugendsozialarbeit nach 13 KJHG zusammensetzt. Die Aufgaben der Steuerungsgruppe: Festlegung der Ziele, Sicherung der Personalressourcen, der benötigten Räume im Quartier und sonstiger Ressourcen, Evaluation des Prozesses und der Ergebnisse, Pressearbeit, Beteiligung der Gremien und Ausschüsse. Die operative Umsetzung des Projektes wird durch die Arbeitsgruppe Berliner Allee sichergestellt. Ihr gehören ebenfalls Vertreter/-innen der Kreisstadt Unna, Jobcenter Kreis Unna, Agentur für Arbeit und Vertreter/-innen der Jugendsozialarbeit nach 13 KJHG an. Die jeweiligen Aufgaben und benannten Personen sind der Projektbeschreibung zu entnehmen. Für die operative Umsetzung des Projektes Berliner Allee wird durch die Kreisstadt Unna im Quartier eine Wohnung angemietet. Auf Grund der Einbindung der Werkstatt im Kreis Unna im Rahmen des Projekts Eingliederungsmaßnahme für Mitglieder großer Bedarfsgemeinschaften (Laufzeit vom bis mit Option) werden während der Laufzeit des Projekts die Kosten für die Wohnung einschließlich der Nebenkosten zu je 1/3 vom Jobcenter Kreis Unna, der Kreisstadt Unna und der Werkstatt im Kreis Unna übernommen. Danach wird die Kostenverteilung zwischen den verbleibenden Partnern neu verhandelt. Die Einrichtung der Räumlichkeiten einschließlich der benötigten Technik wird von den Kooperationspartnern für ihre jeweiligen Mitarbeiter/-innen getragen. 7. Operative Handlungsfelder, Schnittstellen Aufgaben, Handlungsabsprachen und Zielnachhaltung für die Partner dieser Kooperation werden in der operativen Projektbeschreibung konkretisiert. 8. Pressearbeit Die Pressearbeit wird von beiden Partnern gleichberechtigt durchgeführt. In gemeinsamer Absprache sollen eigene Artikel, Flyer und weiteres Infomaterial mit entsprechendem Fotomaterial herauszugeben werden. Die beiden Pressestellen (Stadt Unna und JC Kreis Unna) arbeiten kollegial zusammen. Seite 4 von 6
5 9. Gültigkeit Die Kooperationsvereinbarung tritt zum in Kraft und endet am Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Vereinbarung wird vorbehaltlich gesetzlicher oder den jeweiligen Partner bindender geschäftspolitischer Änderungen geschlossen. Unna, den Oktober 2013 Uwe Kutter Beigeordneter der Kreisstadt Unna Uwe Ringelsiep, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Unna Beitrittserklärung der Werkstatt im Kreis Unna bezgl. Ziffer 6. Seite 5 von 6
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