Kindertagespflege (KTP)

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1 Kindertagespflege (KTP) Eine Übersicht Dezember

2 Übersicht 1. Ziele und mögliche Formen 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Pflegeerlaubnis und Qualifizierung 4. Finanzierungsmöglichkeiten 5. Aufgaben der Fachberatung 2

3 Ziele in der Kindertagespflege Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes im familiären Umfeld Bindung als Grundlage für Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten Entwicklung des Kindes zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Förderung der sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung 3

4 Formen der Kindertagespflege als Tagesmutter/Tagesvater im eigenen Haushalt (selbständige Tätigkeit) in anderen geeigneten Räumen a) eine Tagespflegeperson betreut bis zu 5 Kindern gleichzeitig b) bis zu drei Personen betreuen bis zu 9 Kindern gleichzeitig c) 2 Tagespflegepersonen betreuen bis zu 9 Kindern, es dürfen jedoch nur 5 Kinder gleichzeitig anwesend sein ( Düsseldorfer Regelung) (sowohl selbständige als auch Tätigkeit in Anstellung) als Kinderfrau im Haushalt des betreuten Kindes (als Angestellte der Eltern) 4

5 Gesetzlicher Rahmen Sozialgesetzbuch VIII und KiBiz SGB VIII: Definition, Förderung und Inanspruchnahme der Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot zur Kindertagestätte 43 SGB VIII: Erlaubnis zur Kindertagespflege 1-23 Kinderbildungsgesetz-KiBiz (NRW seit , KiBiz 2.Revision ) 4 Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen 17 Förderung in der Kindertagespflege 18 Finanzierung/Allgemeine Voraussetzung 5

6 Eine Pflegerlaubnis gem. 43 SGB VIII braucht, wer: ein oder mehrere Kinder mehr als 15 Wochenstunden betreut (gegen Entgelt) länger als drei Monate tätig ist im eigenen Haushalt oder in anderen Räumen betreut 6

7 Eine Pflegererlaubnis wird durch das Jugendamt erteilt wenn: Sich die/der Bewerber/in durch Persönlichkeit Sachkompetenz Kooperationsbereitschaft gute Deutschkenntnisse vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege auszeichnet Eine entsprechende Eignungsfeststellung wird in Zusammenarbeit mit der Fachberatungsstelle gemeinsam erarbeitet. 7

8 in geeigneten Räumlichkeiten kindgerecht gestalteter Spielraum ca. 6m² pro Kind sicher, hell, gut belüft- und beheizbar Ruheraum/Schlafraum Küche Sanitäre Anlagen / Badezimmer Telefon Außenspielgelände (fußläufig erreichbar) Genehmigung des Bauordnungsamtes zur Nutzungsänderung (wenn es nicht die eigene Wohnung ist) 8

9 beruflicher Status der Tagespflegepersonen (TPP) 1. freiberuflich, selbständig tätige TPP a) die TPP schließt eigenständig Betreuungsverträge mit den Kindeseltern ab und bezieht Geldleistungen über das Jugendamt und den Eltern b) zahlt Sozialversicherungen selbst (erhält hälftige Anteile durch das Jugendamt) c) die TPP ist einkommenssteuerpflichtig d) TPP zahlt ggf. Miete und/oder Betriebskosten für die Betreuungsräume 9

10 2.TPP als Angestellte a) außertarifliches Honorar ( ab Mindestlohnregelung) b) Abtretungserklärung der Tagespflegeperson für die Geldleistungen des Jugendamtes an den Betrieb c) Sozialversicherungen werden vom Arbeitgeber übernommen d) Miet- und Betriebskosten der Betreuungsräume übernimmt der Arbeitgeber 10

11 Finanzierungsmöglichkeiten Jugendamt Düsseldorf Die Betreuungs und Sachleistung wird mit ca.5,00 pro Stunde bezahlt Sozialversicherungsbeiträge werden teilfinanziert Berufsunfallversicherung wird finanziert Bei angemieteten Räumen wird ein freiwilliger Mietzuschuss gewährt Eltern Essensgeldbeitrag kann die TPP von den Eltern erheben Landesjugendamt Investitionskostenzuschüsse können von der TPP über das kommunale Jugendamt beantragt werden 11

12 Die Fachberatungsstelle Kindertagespflege des SKFM Düsseldorf e.v. bietet: Beratung und Begleitung der laufenden Betreuungsverhältnisse für Tageseltern und abgebende Eltern Eignungsfeststellung, Begleitung und Beratung der Tagespflegepersonen Vermittlung einer qualifizierten Tagesmutter/eines Tagesvaters Austausch- und Fortbildungsveranstaltungen für Tageseltern Gestaltung von Vertretungsmöglichkeiten 12

13 Kontakt Sozialdienst kath. Frauen und Männer e.v. Düsseldorf Kindertagespflegedienst Metzerstr , Düsseldorf Telefon: Martina Rameil ( ) Andrea Difort ( ) Telefonische Sprechzeiten: dienstags: 9 bis 12 Uhr donnerstags: 15 bis 18 Uhr

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