Kindertagespflege. ein alternatives Förderangebot zur Betreuung in Tageseinrichtungen

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1 Kindertagespflege ein alternatives Förderangebot zur Betreuung in Tageseinrichtungen

2 Förderangebote Ausbau u /9 individueller Anspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege entsprechend Kriterien u.a. für Entwicklung geboten (KiföG) 2010 Rechtsanspruch für Zweijährige 2013 Rechtsanspruch für die Einjährigen Kindertagespflege 30 % des Platzangebotes

3 Kindertagespflege Anforderungen Familienähnliche, familiennahe Form der Persönlichkeitsförderung (betreuen, erziehen, bilden) Gleichwertig zur Förderung in einer Kindertagestätte Eigenständigkeit des Kindes außerhalb der Familienbeziehungen Bindungsfähigkeit von Kindern und Eltern Tagespflegeperson und Eltern gelingende Beziehung, Abstimmung

4 Tagespflegeperson Leistungsanforderungen Geforderte Fähigkeiten der Tagespflegeperson: Beobachten, verstehen, einschätzen individueller Förderbedarfe Eigene Lebenspraxis mit der der Eltern abstimmen, Verständigung Klarheit und Verständlichkeit in Standpunkten und Haltungen Kompromissfähigkeit Angemessener, professioneller Umgang mit Problemverhalten / Problemen der Eltern Persönliches und fachliches Selbstkonzept Kenntnis eigener Grenzen Kooperation mit Fachdiensten, Institutionen

5 Vermittelnde / Beratende bei Jugendamt, freiem Träger Fachliche Begleitung und Unterstützung in Fragen der Persönlichen / fachlichen Qualifizierung der Tagespflegeperson Kooperation mit den Eltern Kooperation, Austausch mit anderen Tagespflegepersonen Zusammenarbeit mit anderen Diensten Finanzierung von Tagespflege steuerlichen Veranlagung und Sozialversicherung

6 Vermittelnde / Beratende bei Jugendamt, freiem Träger Hohe Anteile sozialpädagogischer, sozialarbeiterischer Arbeitsinhalte, keine reine Verwaltungstätigkeit Sog. Fallzahlen Verhältnis Fachkraft zu Anzahl Pflegestellen in Abhängigkeit von Beratungs-, Aquisitions- und Verwaltungsaufwand im Zuständigkeitsbereich

7 Betreuungsformen / Betreuungsorte Im Haushalt der Tagespflegeperson zusätzlich zu eigenen Kindern bzw. ausschließlich Fremdbetreuung Status: überwiegend selbständige Tätigkeit In anderen geeigneten Räumen Überwiegend Fremdbetreuung Status: selbständige Tätigkeit Im Haushalt der abgebenden Eltern (sog. Kinderfrau) Fremdbetreuung Status: überwiegend abhängig Beschäftigte, Eltern Arbeitgeber

8 Zahlen zur Kindertagespflege Stadt Dortmund Befragung Tagespflegepersonen durch TU Dortmund und städtischer Eigenbetrieb FABIDO (Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund) Ergebnisse veröffentlicht in KiTa aktuell 10/2008 Beteiligt 250 von 460 Tagespflegepersonen Alter: 19 bis 72 Jahre, überwiegend 36 bis 55 Jahre

9 Zahlen zur Kindertagespflege Platzentwicklung in 3 Jahren von 480 auf 890 Plätze mit 460 Tagespflegepersonen = 1,93 Kind pro Tagespflegeperson Alter der Kinder 50 % unter 3 Jahren 50 % 3 bis 6, 6 bis 12 Jahre

10 Zahlen zur Kindertagespflege Dauer Tagespflegetätigkeit 44 % seit 2 Jahren 20 % mehr als 10 Jahre Familienstand 80 % verheiratet 86 % eigene Kinder

11 Zahlen zur Kindertagespflege Schulbildung 16,4 % Abi oder Fachhochschulreife 43 % Realschulabschluss 33 % Hauptschulabschluss 5,6 % ohne Schulabschluss Berufliche Bildung 84,8 % abgeschlossene Ausbildung ( 22 % pädagogische, 12,4 % medizinisch/pflegerische, 48 % kaufmännische technische, 17 % sonstige Berufe) 80,3 % im Beruf gearbeitet

12 Zahlen zur Kindertagespflege Motivation 100 % arbeiten gerne mit Kindern 95 % wollen Eltern bei Erziehung unterstützen 30 % Spielkameraden für eigenes Kind 81,7 % wichtiger Dazuverdienst 65,9 % selbständige Tätigkeit 75,5 % Vereinbarkeit Familie und Arbeit 27 % fehlende Arbeitsmöglichkeit in erlerntem Beruf 16,6 % Unzufriedenheit mit Bedingungen im erlernten Beruf

13 Zahlen zur Kindertagespflege Fortbildung 56,4 % Grundkurs mit 30 Stunden 34,8 % Vertiefungskurs mit 130 Stunden belegt Fazit: Eher wenig erfahrene Tagespflegepersonen, Wechsel Geringer Anteil päd. Qualifizierter Familienorientierung Interesse an selbständiger Tätigkeit Dazuverdienst

14 Rechtliche Regelungen Pflegeerlaubnis bei Betreuung außerhalb des elterlichen Haushalts Mehr als 15 Stunden die Woche Tagespflegetätigkeit Länger als 3 Monate Gegen Entgelt Die 4 Merkmale müssen insgesamt zutreffen (kiummulativ) Geltung der Pflegeerlaubnis 5 Jahre Meldung von Veränderungen, Vorkommnissen an JA ( auch zu 8a SGB VIII)

15 Rechtliche Regelungen Anzahl betreute Kinder Bis zu 5 Kinder gleichzeitig, Betreuungsverträge bis zu 8 Kindern möglich Ab 6. gleichzeitig betreutem Kind Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Betreuung von bis zu 9 Kindern durch bis zu 3 Tagespflegepersonen möglich Erhalt familienähnlicher Betreuungscharakter durch Zuordnung Kinder zu jeweils einer Tagespflegeperson Einschränkung Kinderzahl im Rahmen Pflegeerlaubnis möglich Verhinderung Überforderung / Kindeswohl / Bildungsauftrag

16 Rechtliche Regelungen Voraussetzung Erteilung Pflegeerlaubnis Qualifikationsnachweis Kenntnisse Erste Hilfe Kooperationsbereitschaft und fähigkeit Führungszeugnisse Geeignete Räume und Ausstattung Geordnete finanzielle Verhältnisse (dazu auch Versagungsgründe 17 AGKJHG)

17 Rechtliche Regelungen Verantwortung Jugendamt Mit Pflegeerlaubnis und Vermittlung JA in der Verantwortung für Kindeswohl und geforderte Förderqualität der Tagespflege Möglichkeit der Reduzierung der von der Tagespflegeperson zu betreuenden Kinder u.a. Ausschalten des Risikos der Überforderung Besonderheit in der Kindertagespflege: relativ isolierte Betreuungssituation im Verhältnis zur Situation in einer Einrichtung Insoweit besonderer Stellenwert der begleitenden Beratung und Initiierung von Zusammenschlüssen von Tagespflegepersonen

18 Leistungen an Tagespflegeperson Laufende Geldleistung Leistungsgerechter Betrag für Förderung der Kinder Erstattung Kostenaufwand Orientiert an Sätzen Vollzeitpflege: 1/3 zu 2/3 Orientierungsgröße Bundesregierung: 4,20 EUR pro Kind / Stunde (Siehe Artilel R. Wiesner in Zeitschrift für Tagesmütter und väter S. 2 5, 10/2008)

19 Leistungen an Tagespflegeperson Einkommenssteuerpflicht ab Steuermindernd: Abzug Kostenpauschale pro ganztags betreutem Kind und Monat von 300 EUR bei Betreuung im eigenen Haushalt oder angemieteten Räumen (zu Details: Erlass BMF vom ) Entscheidung durch zuständiges Finanzamt Durch geplante Änderung Einkommenssteuergesetz: Erstattete Sozialversicherungsbeiträge werden steuerfrei gestellt

20 Leistungen an Tagespflegeperson Sozialversicherungspflicht Erstattung hälftigen nachgewiesenen Beitrags für Kranken- und Pflegeversicherung (Entwurf KiföG) Empfehlung Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Krankenversicherung: Betreuung von bis zu 5 Kindern nebenberuflich selbständige Tätigkeit, dann Mindestbeitragssatz von 120 bis 130 EUR monatlich, zunächst bis 2013 Entscheidung durch Sozialversicherungsträger Rentenversicherung Erstattung hälftiger Anteil eines nachgewiesenen Beitragssatzes

21 Leistungen an Tagespflegeperson Anspruch auf Erstattung Rückwirkend 4 Jahre Anspruch auf Auszahlung der gesetzlich zugestandenen Leistungen, danach Verjährung sozialrechtlicher Ansprüche Landeszuschuss an örtlichen öffentlichen Träger 725 EUR pro Kind und Jahr Beitragsregelung für Eltern nach 90 SGB VIII Satzung / Richtlinien des Trägers

22 Qualifizierungsprojekt BMFSFJ Aktionsprogramm Kindertagespflege (Okt Ende 20012) Module:Leuchttürme, Qualifizierung, Online-Portal Interessenbekundungsverfahren, Projektvorschläge an ESF Regiestelle, Servicestelle Oranienburgerstr. 65, Berlin Formblätter mit Erläuterungen

23 Fortbildungsangebote des LWL für Vermittelnde und Beratende in 2009 Der Bildungsauftrag der Kindertagespflege, Vermitteln und beraten in der Kindertagespflege, und Kindertagespflege gesetzliche Grundlagen, pädagogischer Auftrag, Rechtsfragen in der Kindertagespflege Steuer und Sozialversicherung,

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