Förderliche Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege

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1 Förderliche Rahmenbedingungen für die Stand Broschüre "Schwangere Mirgantinnen" Fachvortrag besser?! Wohin Hessisches KinderTagespflegeBüro, Kassel 18. Juni 2009 Seite 1

2 Gliederung: 1. Ausbauziele bei der 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen 3. Umsetzung KiföG 4. Ausgestaltung Geldleistungen Seite 2

3 1. Ausbauziele bei der Aufwertung der Tagespflege im SGB VIII durch TAG ( ) und KICK ( ) und KiföG (2008) rechtlich und politisch deutlich aufgewertet, gleicher Auftrag: Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern umzusetzen Seite 3

4 1. Ausbauziele bei der Formulierte Ausbauziele für U3 Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, bis 2013 die Anzahl der Plätze für U3 auf zu erhöhen Ab 2013 Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr = bedarfsgerechtes Angebot Seite 4

5 1. Ausbauziele bei der 30 Prozent der Plätze, die bis 2013 für unter Dreijährige vorgesehen sind, sollen in der Tagespflege entstehen. Das bedeutet: rund Tagespflegestellen bei einem Verhältnis von 1:3 = zusätzliche Tagespflegepersonen Seite 5

6 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Formen der im Haushalt der Eltern im Haushalt der Tagespflegepersonen, oder in anderen geeigneten Räumen Seite 6

7 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen können selbstständig Tätige, geringfügig abhängig beschäftigt oder versicherungspflichtig abhängig beschäftigt sein. Seite 7

8 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Finanzierung von Tagespflegepersonen ist zu unterscheiden in: privat finanzierten Tagespflegeverhältnissen öffentlich (mit)finanzierte Tagespflegeverhältnisse (durch laufende Geldleistungen nach 23 SGB VIII) Seite 8

9 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Neue Regelung nach dem Erlass des BMF vom 13. April 2007 ab 2009 Laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen die sich aus der Erstattung des Sachaufwandes und der Förderleistung für die Betreuung eines Kindes zusammensetzen sind als steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu werten. Seite 9

10 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Auswirkungen: Einkommensteuer Sozialversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Seite 10

11 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Einkommensteuer steuerlicher Freibetrag (7.834 Euro im Jahr, entspricht 652,83 Euro im Monat, Stand 2009) Auswirkung auf Familieneinkommen, Anrechnung auf andere Sozialleistungen, Renten, Unterhaltsleistungen usw. Seite 11

12 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Neue Regelung Tagespflegepersonen gelten als selbstständig Tätige. Soweit im Einzelfall keine höheren Betriebsausgaben nachgewiesen werden können, kann eine Betriebsausgabenpauschale von 300 Euro monatlich pro Vollzeit (8 h) betreutem Kind berücksichtigt werden. Seite 12

13 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Sozialversicherung- KV Tagespflegepersonen können: beim Ehepartner familienversichert oder als Selbstständige freiwillig versichert sowie privat versichert sein Seite 13

14 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Familienversicherung Voraussetzung: kein Einkommen bzw. Einkommen unter 360 Euro im Monat (Stand 2009) als geringfügig Beschäftigte unter 400 Euro nicht hauptberuflich selbständig tätig Seite 14

15 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Pflegeversicherung Die Pflicht, in die gesetzliche Pflegeversicherung einzuzahlen, ist abhängig vom Bestehen einer Krankenversicherung. Kinderlose zahlen = Beitrag von 2,20 % Eltern zahlen = Beitrag von 1,95 % ihres Einkommens Seite 15

16 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Rentenversicherung Selbstständig Tätige unterliegen in der Regel nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Für bestimmte Berufsgruppen wird nach 2 SGB VI von dieser Regelung abgewichen. Die Tagespflege zählt hierzu. Seite 16

17 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Rentenversicherung Pflichtbeiträge = derzeit 19,9 % Tagespflegepersonen müssen erst einmal den gesamten Pflichtbeitrag zahlen. Der hälftige Beitrag für die angemessene Altersvorsorge können über 23 Abs. 2 Nr. 3 SBVIII beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe geltend gemacht werden Seite 17

18 2. Auswirkungen der Besteuerung der Geldleistungen f. Tagespflegepersonen Rentenversicherung Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 465 Euro im Monat ergäbe sich folgendes Bild: 465 Euro x 19,9 = 95,53 Euro 100 Der hälftige Betrag = 46,26 Euro wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattet Erstattungsbetrag gilt als steuerfreie Einnahme. Seite 18

19 3. Umsetzung KiföG wichtigste Änderungen im Bereich der 23 SBG VIII 24 SGB VIII 43 SGB VIII Seite 19

20 3. Umsetzung KiföG Die laufenden Geldleistungen nach 23 Abs. 1 SGB VIII umfassen: Erstattung des Sachaufwandes Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung Erstattung der hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung Seite 20

21 3. Umsetzung KiföG Die Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist gemäß 23 Abs. 2a SGB VIII leistungsgerecht auszugestalten. Seite 21

22 3. Umsetzung KiföG 24 SGB VIII Formuliert Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtung und in Fassung vom Inkrafttreten bis zum 31. Juli 2013 Fassung ab 1. August 2013 Seite 22

23 3. Umsetzung KiföG 43 SGB VIII Erlaubnis zur Formuliert Erlaubnisvorbehalt, persönliche Eignung, geeignete Räumlichkeiten Formuliert Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder (Spielraum für Landesgesetzgeber) Seite 23

24 3. Ausgestaltung Geldleistungen Sachaufwand Förderleistung Erstattungen für KV+ PV, GRV, UV Besondere Bedarfe Seite 24

25 3. Ausgestaltung Geldleistungen Sachaufwand,dies sind insbesondere: Verbrauchskosten wie Strom, Wasser, Heizung, Müllgebühren Lebensmittel für Mahlzeiten, außer Mittag Pflegematerialien (Standardausstattung, ohne Sonderpflegemittel wie Salben, spezielle Cremes etc.) Hygienebedarf, außer Windeln Ausstattungsgegenstände, Spiel- und Bastelmaterialien Ausgaben für Freizeit Renovierungskosten Kosten für Weiterbildung/Fortbildung/Supervision Mitgliedsbeiträge für z. B. Verbund der Tagesmütter Bürokosten, Kommunikationskosten Fahrkosten Versicherungen jeglicher Art, Berufshaftpflicht Seite 25

26 3. Ausgestaltung Geldleistungen Sachaufwand: Die Berechnung (Stundensatz ) kann z. B. in Anlehnung an die Empfehlung des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2008 erfolgen. Seite 26

27 3. Ausgestaltung Geldleistungen Eckpunkte für eine Leistungsgerechte Vergütung (Förderleistung) von Tagespflegepersonen: a. Qualifikation/Ausbildung b. vereinbarte Betreuungszeit c. pro Kind Auf dieser Grundlage kann eine leistungsgerechte und differenzierte Ausgestaltung der Förderungsleistung erfolgen. Seite 27

28 Pädagogisches Personal im frühkindlichen Bereich Quelle: Statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter, Darstellung aus Präsentation Bildung in Deutschland 2008 Seite 28

29 3. Ausgestaltung der Geldleistungen Beispiel: Potsdam Mittelmark Förderleistungen = 4 Entgeltstufen (ESt.) Richten sich nach Umfang der Qualifizierung ESt. 1 = ohne formalen Abschluss im Bereich der pädagogischen Ausbildung oder vergleichbarer Berufe ESt. 2 = Krankenschwestern, Säuglingsschwestern, staatlich anerkannte Familienpflegerin usw. ESt. 3 = Erzieher/in, Lehrer/in, Dipl. Sozialpädagogen usw. ESt. 4 = Konsultationstagespflegestellen, die Hospitation von potentiellen Tagespflegepersonen ermöglichen, mindestens Abschlüsse der ESt. 3 + langjährige Erfahrungen Seite 29

30 Entgeltstufe 1 (PM) Seite 30

31 3. Ausgestaltung Geldleistungen (PM) Entgeltstufe 1 Stundensatz für Förderleistung 1,52 pro Kind und Stunde. Stundensatz für Sachkosten (1,53 ) und Förderleistung = 3,05. Stundensatz bei 5 Kindern, Sachkosten und Förderleistung = 15,25 pro Stunde Seite 31

32 Entgeltstufe 3 (PM) Seite 32

33 3. Ausgestaltung Geldleistungen (PM) Entgeltstufe 3 Stundensatz für Förderleistung 2,29 pro Kind und Stunde. Stundensatz für Sachkosten und Förderleistung = 3,82. Stundensatz bei 5 Kindern, Sachkosten und Förderleistung = 19,10 pro Stunde Seite 33

34 3. Ausgestaltung Geldleistungen Erstattungen für die KV + GPV Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Entscheidet über die Angemessenheit zur Höhe der Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Pauschalierung der Erstattungsbeträge ist nach den Vorgeben des SGB VIII nicht mehr möglich. Seite 34

35 3. Ausgestaltung Geldleistungen (Berlin) Grundlage: Ausführungsvorschriften zur Finanzierung der Sachkosten = Pauschale monatlich 196,00 Euro pro Kind (bei längerer Betreuung Erhöhung möglich) Entgelte werden in leistungsgerecht gestaffelten Pauschalen gezahlt = 3 Qualifikationsstufen In diese Pauschalen sind angemessene Anteile für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung enthalten, entsprechen 18,8 Prozent der Entgelte, diese sind gesondert auszuweisen Seite 35

36 3. Ausgestaltung Geldleistungen Besondere Bedarfe außerhalb der üblichen Öffnungszeiten mehr als 12 Stunden täglich erhöhter Pflegebedarf u. a. m. Seite 36

37 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Seite 37

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