Hilfen für benachteiligte Jugendliche Praxis in Deutschland Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt

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1 Hilfen für benachteiligte Jugendliche Praxis in Deutschland Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt

2 Vorstellung Dr. Gabriele Girke, Geschäftsführerin des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Gabriele Haberland, Regionalleiterin (Betreuung Mitgliedsorganisationen, Lobbyarbeit, Projekte) Siegried Hutsch, Referent frühkindliche Bildung und Jugendhilfe, Koordinator für Jugendsozialarbeit 2

3 Vorstellung Verband mit 320 Mitgliedsorganisationen, konfessionell und parteipolitisch ungebunden ca professionelle Beschäftigte + ca Freiwillige / Ehrenamtliche in ca Einrichtungen: z.b.» Jugendhilfe (482) und Hilfen für Familien ( 66)» Hilfen für ältere Menschen (356)» Hilfen für Menschen mit Behinderungen (313)» Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Situationen (68)» Gesundheitshilfe (38)» Bildung (7)» Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen (231) Aufgaben: Lobbyarbeit, Vertretung gegenüber Politik und Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit Mitglieder informieren, beraten, vernetzen; gemeinsame Projekte und Aktionen, Weiterbildung Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe organisieren Leitbild: Wir helfen gleichwertig und würdevoll zu leben. Wir bieten eine offene starke Gemeinschaft. Wir stärken Toleranz und erhalten Vielfalt. Wir fördern eine solidarische Gesellschaft. 3

4 Gesetzliche Aufgaben der Hilfen für benachteiligte Jugendliche Für die Arbeit mit jungen benachteiligten Jugendlichen und Familien gibt es in der Bundesrepublik Deutschland mehrere gesetzliche Grundlagen, Allgemeine Grundsätze: die in Sozialgesetzen festgeschrieben sind. Subsidiarität, freie kirchliche und nichtkonfessionelle Hilfen sollen den staatlichen vorgezogen werden Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Eltern haben Pflicht zur Erziehung darüber wacht die staatliche Gemeinschaft. Jugendhilfe soll 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 4

5 Gesetzliche Aufgaben der Hilfen für benachteiligte Jugendliche Kinder- und Jugendhilferecht Grundsätze: für alle Kinder und Jugendlichen ab Geburt Lebenswelt- und Sozialraumorientierung ambulante Hilfen sollen den stationären Hilfen (z.b. Heimerziehung, betreutes Wohnen) vorgezogen werden, Individuelle angepasste Hilfen für einzelnen Personen und/ oder die gesamte Familie Grundsicherung für Arbeitssuchende und Arbeitsförderung Grundsätze: Fördern und Fordern, Einstieg / Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, Berufsfindung, Reif für die Ausbildung machen 5

6 Rahmenbedingungen Hilfen für junge Menschen Kinder- und Jugendhilferecht Recht auf Eingliederungshilfe (für Menschen mit Behinderungen) Trägerstrukturen Wohlfahrtsverbände Freie /gemeinnützige Träger der Jugendhilfe, private gewerbliche Soziale Unternehmen, Kommunale / staatliche Einrichtungen, z.b. Jugendämter, Sozialämter Finanzierung Verträge (Entgelte) oder Fördermittel durch die Kommunen oder Land, Bund, EU, gering: Spenden und Sponsoring. Grundsicherung für Arbeitssuchende und Arbeitsförderung Trägerstrukturen Wohlfahrtsverbände Freie /gemeinnützige Träger der Jugendhilfe, Jugend-berufs-hilfe, Bildungseinrichtungen / Schulen, nicht gewerbliche Beschäftigungsgesellschaften Agenturen für Arbeit. Finanzierung Agentur für Arbeit auf Bundesebene, Agenturen für Arbeit /Jobcenter (Kommune), Land, Bund, EU 6

7 Rahmenbedingungen Hilfen für benachteiligte Jugendliche Erfahrungen: Im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) steht die Person im Mittelpunkt der Förderung, die Verbesserung der sozialen Lage und die pädagogische Begleitung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben überwiegend pädagogische Abschlüsse. Junge Menschen und Familien entscheiden sich freiwillig für diese Hilfen. Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und Arbeitsförderung (SGB III) steht die Vermittlung und Qualifizierung von Erwachsenen und jungen Menschen im Vordergrund. Die Maßnahmen sind nicht individuell, überwiegend Kursangebote und zum Teil sehr unübersichtlich. Junge Menschen und Familien können nicht wählen, sondern müssen die Maßnahmen annehmen. Wer die Maßnahme nicht annimmt, wird sanktioniert. 7

8 Hilfen für Jugendliche in belasteten Familien Konzepte Niedrigschwellige Konzepte und sozialpädagogische Ansätze im Lebens- und Sozialraum der jungen Menschen, systemische Sozialarbeit, erlebnispädagogische Konzepte, gruppen- und individualpädagogische Konzepte in Mischform, Mediation, Konflikttraining, geschlechtsspezifische Arbeit Angebote Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, individuelle Begleitung in der Familie, Begleitung in Schule, Freizeit und Alltagsbewältigung besondere Projekte Die Brücke Magdeburg, Familienhaus Magdeburg Einzelfallbegleitung und gruppenpädagogische Angebote und soziale Trainingskurse 8

9 Hilfen für Jugendliche in Heimen Konzepte Heilpädagogische, sozialpädagogische und sozialtherapeutische Konzepte zur Bewältigung von unterschiedlichen Erfahrungen, wie z.b. Gewalt in der Familie, Sucht usw., erforderliche Begleitung im schulischen Lernen, bei der Erlangung von Selbständigkeit Angebote Leben und Wohnen in kleinen Heimen, kleine Wohngruppen bis maximal 8 junge Menschen, betreutes Wohnen für Jugendliche mit Anlaufstelle, betreutes Wohnen für Mütter/ Väter und Kind, Erziehungsfachstelle, Inobhutnahme von jungen Menschen, die auf der Straße leben besondere Projekte Soziabell Magdeburg, Wohnprojekt Anna, Rolandmühle Burg, Erziehungsfachstelle und betreute Wohnformen 9

10 Projekt Familien-Integrations-Coach Konzepte Individuelle Begleitung von Erwachsenen/ Familien mit Kindern zur Integration in den Arbeitsmarkt bzw. Erprobung zur Arbeit. Rechtskreisübergreifende Arbeit zwischen Jugendhilfe und Arbeitsvermittlung. Voraussetzung für die Zielgruppe, Hilfe in beiden Rechtskreisen Neues Fallmanagement und abgestimmte Netzwerkarbeit Angebote Begleitung in Arbeit, Bewerbungstrainings, Abstimmung von Arbeit und Familie, Trainingskurse und Maßnahmen, Begleitung zu Arbeitgebern, Herstellung der Kontaktaufnahme, Hohe Abstimmung zwischen Jobcenter, Jugendamt und Anbieter erforderlich besondere Projekte Rolandmühle Burg - Kompetenzagentur und Familien-Integrationscoach Familienhaus Magdeburg Mütter in Arbeit, ein Kooperationsprojekt zwischen ambulanter Einzelfallbetreuung und Arbeitstraining für Alleinstehende junge Mütter. 10

11 Projekt Sozialarbeit an Schulen Konzepte Schulsozialarbeit an Schulen, Berufsvorbereitung an Schulen, individuelle Begleitung und Förderung von Schülern in neuen Lerngruppen, Ressourcenorientierte Ansätze, praxisorientierte Schule und alternatives Lernen, BRAFO- Berufsorientierung ab 8. Klasse, Berufswahlpass, Kurzfristige Rückmeldungen der Pädagoginnen/ Pädagogen, Stärkung der Selbswirksamkeit durch z.b. Wochenendzeugnisse, Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen und Vereinen, Schulen unterstützen und öffnen, Angebote produktives Lernen in der Praxis, Familien- und Elternarbeit an Schulen, außerschulisches Lernen, selbstorganisierte Schülercafés, Schülermediation, Begleitung und Beratung des Schülerrates usw., besondere Projekte Rückenwind Schönebeck, Deutscher Familienverband Magdeburg Alternatives Lernen in alternativen Schulzentrum Schönebeck/ Schulverweigerung Die 2. Chance Familienarbeit in der Schulsozialarbeit und Telenovela Es geht um Dein Leben Deutscher Familienverband Magdeburg e.v. 11

12 Projekt Erziehungsfachstelle Konzepte Familien mit pädagogischer Ausbildung bieten im eigenen Wohnraum/ Haus die Begleitung von jungen Menschen an. Die jungen Menschen wohnen gemeinsam mit der Familie in deren Wohnung. Ein Träger bietet die fachliche Begleitung und bezahlt die Familie für die Tätigkeit. Insbesondere für Kinder, die länger in der Familie verbleiben, weil die Herkunftsfamilie auf längere Sicht zerrüttet ist. Angebote Heilpädagogische und sozialtherapeutische Begleitung, Unterstützung in allen Lebensbereichen für den jungen Menschen und Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, individuelle zugeschnittene Hilfeplanung besondere Projekte Sozialtherapeutische Erziehungsfachstelle Rolandmühle Burg auf der Rechtsgrundlage 34, 35a Kinder- und Jugendhilferecht in Magdeburg 12

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