Kinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland)

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1 Kinder- und Jugendhilfe Angebote und Maßnahmen (Deutschland)

2 Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote und Maßnahmen Vor- und Nachtteile 3. Stationäre Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote und Maßnahmen Vor- und Nachtteile

3 Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote und Maßnahmen Vor- und Nachtteile 3. Stationäre Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote und Maßnahmen Vor- und Nachtteile

4 Geschichte Gesetz für Jugendwohlfahrt ab 1924 Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt Gesetze für Jugendhilfe in Deutschland stark polizei und ordnungsrechtlich orientiert Kinder und Jugendhilfegesetz seit 1990/19991 Aufgabe der Jugendhilfe: Verwirklichung des Rechts Kinder und Jugendlicher auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten Paradigmenwechsel: Unterstützung und Hilfsangebote

5 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen Sozialgesetzbuch VIII Kinder und Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe: SGB VIII Unter dem Begriff der Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe werden verschiedene individuelle und/oder therapeutische Maßnahmen zusammengefasst. Die Leistungen können sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden.

6 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsvoraussetzungen: Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben Eltern mit Sorgerechtsanspruch bei der Erziehung ihres Kindes oder Jugendlichen, wenn keine Erziehung gewährleistet ist, die dem Wohl ihres Kindes oder ihres Jugendlichen entspricht und die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig ist ( 27 SGB VIII) (Quelle: Familienwegweiser des BMFSFJ)

7 Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote und Maßnahmen Vor- und Nachtteile 3. Stationäre Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote und Maßnahmen Vor- und Nachtteile

8 2. Ambulante Hilfen = aufsuchend = Kind/Jugendliche betreffend Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die in der Regel bei Ihrer Familie leben und innerhalb der Familie versorgt werden Unterstützung der Zusammenarbeit des Kindes/des Jugendlichen mit der Familie und in der Regel auch mit den beteiligten sozialen Systemen (Quelle: Schweissgut 2011)

9 2. Ambulante Hilfen Selbstverständnis und Zielsetzung es geht immer um das Wohl des Kindes in all seinen Facetten Aspekte davon sind die Versorgung, Hygiene, Gesundheitsfürsorge, Förderung der Entwicklung, Wohnraum u.a. Ambulante Hilfe kann dann erfolgreich sein, wenn sie in der Familie einen Prozess der Veränderung anstößt und begleitet, in dem die Familie sich und ihre Lebensumstände im Sinne des Kindes verändert (Quelle: Schweissgut 2011)

10 2. Ambulante Hilfen Angebote und Maßnahmen: Erziehungsberatung ( 28 SBG VIII) Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Erziehungsbeistand ( 30 SGB VIII) Sozialpädagogische Familienhilfe ( 31 SGB VIII) Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII)

11 Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Vor- und Nachtteile 3. Stationäre Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Vor- und Nachtteile

12 3. Stationäre Hilfen Jugendhilfe-Angebote, in denen das Kind/der Jugendliche außerhalb seiner Herkunftsfamilie in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform vorübergehend oder dauerhaft lebt (Quelle: Schweissgut 2011;

13 Selbstverständnis und Zielsetzung: soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten 3. Stationäre Hilfen eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden ( 34 SGB VIII)

14 3. Stationäre Hilfen Angebote und Maßnahmen: Vollzeitpflege / Erziehungsstelle ( 33 SGB VIII) Heimerziehung bzw. sonstige betreute Wohnformen ( 34 SGB VIII) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Tagesgruppe ( 32 SGB VIII)

15 Mitwirkung/Hilfeplan 36 / 37 Mitwirkung, Hilfeplan Beratung des Personensorgeberechtigten und des Kindes oder des Jugendlichen vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden: Aufstellung eines Hilfeplans mit regelmäßiger Prüfung und Dokumentation

16 Literatur Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe: online unter: Schweissgut, J. (2011): Ambulante Kinder- und Jugendhilfe: Entwicklungen und Anforderungen. In: Jugendhilfe, 49, 5, S Familienwegweiser des Bundesministeriums Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Online unter: stichwortverzeichnis,did= html

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