LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011

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1 LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November

2 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2

3 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit Kindeswohlgefährdung, 2. Auflage, Stand Teil II Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Essen und den Sozialen Diensten des Jugendamtes, 1. Auflage, Stand

4 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit Kindeswohlgefährdung, 2. Auflage, Stand Teil II Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Essen und den Sozialen Diensten des Jugendamtes, 1. Auflage, Stand

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6 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit Kindeswohlgefährdung, 2. Auflage, Stand Teil II Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Essen und den Sozialen Diensten des Jugendamtes, 1. Auflage, Stand

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8 Aufgabenstellungen der Abteilung Soziale Dienste Prävention, Familienbildung, Stadtteilarbeit Frühe präventive Hilfen für Familien Trennungs- und Scheidungsberatung Mitwirkung in Familiensachen Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Hilfen zur Erziehung, ambulant und stationär 8

9 8a Abs. 1 SGB VIII Verantwortung des Jugendamtes Feststellung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Verpflichtung, Hinweisen i auf Kindeswohlgefährdung d nachzugehen h Erlaubnis zur Informationsbeschaffung und verwertung - auch über Dritte Eindeutige Risikoabschätzungen im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Beteiligung der Sorgeberechtigten und Kinder, sofern Minderjährigenschutz nicht in Frage gestellt wird Prüfung der Notwendigkeit und Geeignetheit von Hilfen Anbieten der Hilfen gegenüber Sorgeberechtigten 9

10 8a Abs. 1 SGB VIII Verantwortung des Jugendamtes Hinwirken bei Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme anderer Leistungsträger, Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder Polizei Einschaltung des Familiengerichtes gem. 50 SGB VIII bei fehlender Mitwirkung Inobhutnahme gem. 42 SGB VIII bei Eilbedürftigkeit 10

11 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen 11

12 Ziele der Kooperationsvereinbarung Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung Erfüllung des Bildungsauftrages Sicherstellung eines regelmäßigen Schulbesuches Erlangung eines Schulabschlusses Einbeziehung und Unterstützung der Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe 12

13 Rahmenbedingungen für eine effektive Kooperation Vertrauensvolle Kooperation auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen Kennen der gegenseitigen Ressourcen Aufbau zielgruppenorientierter und innovativer Formen der Zusammenarbeit Gemeinsame Durchführung von Veranstaltungen 13

14 Einbeziehung der Jugendhilfe im Einzelfall Abstimmung zwischen Klassen- und Schulleitung zum weiteren Vorgehen Prüfung, ob und in welchem Umfang den Eltern Hilfemöglichkeiten eröffnet werden können Bleiben nach der pädagogischen g Beratung zwischen Schule und Sorgeberechtigten g gravierende Problemfelder offen, sind folgende Arbeitsschritte einzuleiten: Ausfüllen des Dokumentationsbogens zur Risikoabschätzung durch die Klassenleitung Telefonische Kontaktaufnahme durch die Klassenleitung und faxen des Dokumentationsbogens an den ASD Erstgespräch (Fallberatung) zwischen Schule und ASD zur Einschätzung der Gefährdung und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise 14

15 Einbeziehung der Jugendhilfe im Einzelfall / Inhalte der Fallberatung Austausch über die bestehende Situation Abklärung von Interventionsmöglichkeiten Festlegung von Zielen und Maßnahmen Entscheidung über fallführende Institution Terminierung der nächsten Fallberatung Ausfüllen des Dokumentationsbogens -Fallberatung durch die Schule 15

16 Bewertung der Kooperation Am Ende des Jahres erfolgt eine Bewertung der Kooperation für jeden Einzelfall Die Institutionen geben diese einzeln ab Auswertung der Bewertungsbögen durch die bezirklichen Ansprechpartner Jugendhilfe und Schule 16

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20 Insgesamt waren 66 Bewertungsbögen g bei den Bezirksteams eingegangen! g g Bewertung durch den ASD (Zusammenfassung) bewährt hat sich: + schnelle Kontaktaufnahme zum ASD + zeitnaher Austausch, auch über das Telefon und + gute Kooperation mit den SchulsozialarbeiterInnen + gemeinsame Gespräche (auch zum Brücken bauen) + Transparenz der offiziellen Gefährdungsmeldung für die Eltern + Ausschöpfen der eigenen Möglichkeiten durch die Schule zukünftig soll bleiben bzw. noch besser werden: - weiterhin zeitnaher Austausch - Verbesserung der gemeinsamen Verantwortung auch im Hinblick auf Schulversäumnisverfahren - dass die Schule frühzeitig gemeinsame Gespräche sucht - dass in den Schulen bei allen Lehrkräften und auch bei Schulleitungen das Kooperationsverfahren bekannt ist und genutzt wird - dass mit dem Jugendamt nicht gedroht wird, sondern die Unterstützungsmöglichkeiten in den Vordergrund gestellt werden. Quelle: Anne Schwarz 20

21 Insgesamt waren 66 Bewertungsbögen bei den Bezirksteams eingegangen! Bewertung durch die Schulen (Zusammenfassung) bewährt hat sich: + sofortige Reaktion/Kontaktaufnahme/Hilfe innerhalb von 24 h + zügiger regelmäßiger Austausch mit konkretem Ansprechpartner + persönliche Treffen mit Familie, JA und Schule + Transparenz + Hilfen bei finanzieller Planung für die Schulen + runder Tisch mit gemeinsamer Betrachtung der Gesamtsituation führte zur Entwicklung eines zielführenden Handlungskonzept zukünftig soll bleiben bzw. noch besser werden: - weiterhin schnelle! Reaktion - zeitnahe Information der Schule bei Veränderung der Lebenssituation - verlässliche Partner, die alle rechtlichen Mittel ausschöpfen - Maßnahmen dürfen nicht aufgrund wechselnder Zuständigkeiten über Monate hinausgezögert werden >>> klare Verteilung der Zuständigkeiten beim ASD! - Rückmeldung des ASD an die Schulen über Maßnahmen >>> Feedback an die Schulen ist noch zu selten Quelle: Anne Schwarz 21

22 Rückläufe: Bewertung der Kooperation bei Kindeswohlgefährdung (Meldungen im Schuljahr 2009/10 Meldungen bis ) Fazit: = standardisiertes Verfahren mündet in regelmäßigen Kontakt zwischen Schule + ASD = schnellere Hilfe in Krisensituationen durch ASD = Möglichkeit der anonymen Fallberatung wird häufiger genutzt = Kenntnisse über die beiden verschiedenen Systeme werden bei den Beteiligten größer = gemeinsame Verantwortung auch im Hinblick auf Schulversäumnisverfahren ist auf den Weg gebracht (Start 2010/11) Quelle: Anne Schwarz 22

23 Kontakt essen de 23

24 Auswertungsbogen zur Zusammenfassung der Bewertungsbögen Anlage 3 Bewertungsbogen Anlage 3 Bewertungsbogen Absender Jugendamt Absender Schule Anzahl der Kinder Anzahl der Kinder Anzahl der Kinder Ich war mit der Kooperation zufrieden (Nur zu beantworten, wenn die Kontaktaufnahme mind. 3 Monate zurückliegt) Ich war mit der Kooperation zufrieden (Nur zu beantworten, wenn die Kontaktaufnahme mind. 3 Monate zurückliegt) sehr gar nicht sehr gar nicht Ist die Lebenssituation der Kinder / Jugendlichen verändert? Ist die Lebenssituation der Kinder / Jugendlichen verändert? Positiv negativ positiv negativ

25 - 2 - Jugendamt Was hat sich in der Kooperation bewährt? Jugendamt Welche Veränderungen sind sichtbar? Keine Aussage möglich, da nur Risikoabschätzung vorgenommen wurde. Schule Welche Veränderungen sind sichtbar? Keine Aussage möglich, da nur Risikoabschätzung vorgenommen wurde. Schule Was hat sich in der Kooperation bewährt?

26 - 3 - Jugendamt Elternkontakt Datum / Unterschrift Schule Elternkontakt Jugendamt Das wünsche ich mir für die Zukunft! Schule Das wünsche ich mir für die Zukunft!

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