Kooperationsvereinbarung zur multiinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Betreuung von psychisch kranken Erwachsenen und deren Kindern

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1 Kooperationsvereinbarung zur multiinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Betreuung von psychisch kranken Erwachsenen und deren Kindern

2 Aufbau eines verbindlichen ambulanten Kooperationsnetzwerks zwischen den Institutionen der Kinderjugendhilfe und der Erwachsenenpsychiatrie Kooperationspartner: Jugendamt Sozialpädagogische Familienhilfe Flexible Familienhilfe Früherfassung/Frühförderung Mo.Ki Monheim für Kinder (Familienzentrum) Präventionsprojekt KIPKEL (Kinder psychisch kranker Eltern) Sozialpsychiatrischer Dienst Sozialpsychiatrisches Zentrum (Verbund für psychosoziale Dienstleistungen) mit Betreutem Wohnen, Tagesstätte

3 Kooperationsziele: ganzheitliche Wahrnehmung und Unterstützung von Familien mit psychisch kranken Eltern Implementation stabiler multimodaler Hilfestrukturen Früherkennung von psychischen Erkrankungen bei den Eltern Prävention psychischer Erkrankungen bei den Kindern

4 Kontaktaufnahme / Diagnostische Abklärung Handlungsgrundsätze - Klarheit über eigene Rolle, Ziele, Konsequenzen - Nutzung von Kontaktpersonen (Kindergarten, Schule etc.) zur Vermittlung - Beharrlichkeit

5 Handlungsschritte bei bestehender Mitarbeitsbereitschaft Handlungsschritt - Klärung: Wer ist im Fall noch als Helfer involviert? Kontaktaufnahme - Schweigepflichtentbindung gegenüber Therapeuten - Sammlung und Dokumentation von Informationen (standardisierte Beobachtungsbögen?) - Kontaktaufnahme mit Therapeuten - Vorstellung bei SpDi (evtl. gemeinsamer Hausbesuch) - Fachgespräche mit allen beteiligten Institutionen (auch anonymisiert) verantwortlich jeweilige Fallführung Frist Beginn des Kontaktes Beginn des Kontaktes

6 Handlungsschritte bei verweigerter Mitarbeitsbereitschaft Handlungsschritt Einleitung von Zwangsmaßnahmen nach PsychKG prüfen Info an ASD Inobhutnahme prüfen Veranlassung der gerichtlichen Klärung im Hinblick auf Kindeswohl verantwortlich Erwachsenenpsychiatrie / Jugendhilfe Erwachsenenpsychiatrie ASD ASD Frist

7 Hilfeplanung / Vernetzung der Hilfen Handlungsgrundsätze - Kombination von Therapieangeboten, psychiatrischen Hilfen (BeWo), Jugendhilfe-maßnahmen (Frühförderung, Hilfen zur Erziehung etc.) und präventiven Hilfen für die Kinder (Förderkreis KIPKEL e.v.). - Abstimmung gemeinsamer Ziele und Kontrollen. - Zeitliche Festlegung eines regelmäßigen Austausches zwischen den betreuenden Bezugspersonen (in der Regel mindestens 1 x pro Monat). - Flexible Zeitkontingente. - Situationsangepasste Kontakte der beteiligten Helfer. - Klare Aufteilung von Kompetenzen und Aufgaben.

8 Handlungsschritte Handlungsschritt gegenseitige Einladung zum Hilfeplangespräch Entwicklung eines gemeinsamen Betreuungs- und Schutzkonzeptes klare Aufteilung von Kompetenzen und Aufgaben Sammlung und Dokumentation von Informationen (standardisierte Beobachtungsbögen) verantwortlich jeweilige Fallführung alle Fachkräfte alle Fachkräfte und Erwachsenenpsychiatrie Frist ab erstem Hilfeplangespräch ab erstem Hilfeplangespräch

9 Alarmsystem / Konfliktmanagement Handlungsgrundsätze - In akuten Notfällen sind Zwangsmaßnahmen durch den sozialpsychiatrischen Dienst, den ASD und / oder Polizei einzuleiten. - Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt über ein Stufensystem: 1. Inneres Team (BeWo / SpFh, Flex) 2. ASD 3. SpDi 4. Gericht (evt. PsychKG) - Soweit Konflikte zwischen den beteiligten Institutionen nicht zu klären sind, findet ein gemeinsames Fachgespräch unter Moderation des sozialpsychiatrischen Dienstes statt.

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