Aufgaben Schulpsychologischer Dienste in Gefährdungslagen
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- Miriam Bruhn
- vor 6 Jahren
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1 Aufgaben Schulpsychologischer Dienste in Gefährdungslagen Übersicht 1. Struktur und Aufgaben der Schulpsychologischen Dienste im Saarland 2. Hinweise auf Gefährdungen 3. Bedrohungsanalyse 4. Risikoeinschätzung 5. Gefahrenstufe I 6. Gefahrenstufe II 7. Gefahrenstufe III 8. Ausblick 1
2 Ministerium für Bildung / Referat B 4 Fachaufsicht Schulpsychologische Dienste (20 1/4 Stellen) Landeshauptstadt Saarbrücken (4) Regionalverband Saarbrücken (3) Landkreis Merzig (4) Landkreis Neunkirchen (3) Landkreis Saarlouis (5) Saarpfalz- Kreis (3) Landkreis St. Wendel (2) 2
3 Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes Förderung Beratung Betreuung Diagnostik Fortbildung Eltern Schüler/innen Schulleitung Lehrer/innen 3
4 Aufgabenbereiche gemäß VO über den Schulpsychologischen Dienst 1. Funktionsstörungen im Lern- und Leistungsbereich 2. Verhaltensauffälligkeiten im Sozial- und Erziehungsbereich 3. Persönlichkeits- und Entwicklungsstörungen 4. Psychosoziale Konflikte in der Schule 5. Pädagogische Beratung 6. Schullaufbahnberatung 7. Hilfe bei der Berufswahl 8. Anfertigung fachpsychologischer Gutachten 9. Vorbereitung schulaufsichtlicher Entscheidungen z.b. bei Einschulungen und Umschulungen 10. Durchführung von Fortbildungen 11. Mitwirkung bei der Klärung von Sachverhalten bei Gefährdungen des Kindeswohls 12. Krisenintervention / Bedrohungslagen 4
5 Hinweise auf Gefährdungen: Quellen Schule Schüler/in Eltern Andere Themen und / oder Gefährdungs- Thematik Schulpsychologische Diagnostik 5
6 Zeitpunkte des Einsatzes des Schulpsychologischen Dienstes vor während danach Gefährdungsanalyse Beratung Krisenintervention Prävention z.b. Mitwirkung im Krisenteam Akute Gefahrensituation Nachsorge Opferhilfemaßnahmen Vermittlung sonstiger Betreuung 6
7 Hinweise auf Gefährdungen: Vorgehen Gefährdungslagen Akute Eigenund Fremdgefährdung Kindeswohlgefährdung Bedrohung für Personen in Schulen Gefährdungs- und Bedrohungsanalyse Ausschluss einer Gefährdung Polizei Informationsweitergabe bei Gefährdung Schulleitung Jugendamt Klinik ψ-praxis Beratung und Nachsorge 7
8 Bedrohungsanalyse 1. Klärung der besorgniserregenden Sachverhalte: (Problematische Äußerungen, Ankündigungen, Verhaltensweisen, Planungen, Vorbereitungen, Kontext) 2. Zugang zu Waffen, gefährlichen Substanzen 3. Persönlichkeit und Lebenslage des Schülers (Daten, Familiensituation, soziale Beziehungen, schulische Situation, psychische Probleme, bisherige Konflikte, Schikanen u.ä.) 4. Motive 5. Potentielle Opfer und Ziele 8
9 Risikobewertung (O Toole: 2000) niedrig: vage, indirekte, unrealistische Drohung inkonsistente, unplausible, undetaillierte Informationen mittel: direkte, konkrete Gedanken zur Tat, Andeutungen zu Tatort und Tatzeit, keine Hinweise auf eine Tat vorbereitende Handlungen hoch: spezifische, detaillierte, direkte, plausible Drohung auf eine Tat vorbereitende Handlungen 9
10 Gefahrenstufe I Beleidigung im Internet Äußerung von Selbsttötungsgedanken Todesfall von Schüler/in Lehrer/in Information Beratung Krisenintervention Nachsorge Opferhilfemaßnahmen Vermittlung sonstiger Betreuung 10
11 Gefahrenstufe II Gefährliche Gegenstände Sexuelle Übergriffe Mobbing Extremismus Gebrauch von Waffen Androhung von Amok, Geiselnahme (Internet, SMS) Nachsorge Opferhilfemaßnahmen Selbsttötungsankündigung / -versuch Einschätzung der Bedrohungslage Beratung Krisenintervention Einschalten der Polizei Vermittlung sonstiger Betreuung 11
12 Gefahrenstufe III Tod in der Schule Suizid Brandfall Totschlag Mord Geiselnahme Drohung mit Sprengsätzen Amok Direkt vor Ort sein Beratung der Schule/ des Krisenteams Psychologische Betreuung organisieren Aufarbeiten Nachsorge Trauerarbeit Opferhilfemaßnahmen 12
13 Ausblick Vernetzung der Kooperationspartner (Schulen, Schulpsychologen, Schulsozialarbeit, LPH, Ministerium, Kliniken, niedergelassene Psychotherapeuten, Polizei, Jugendamt, Unfallkasse u.a.) laufende Fortbildung zur Qualitätssicherung Erstellen von Listen mit spezialisierten Therapeuten Vermeidung von Nachahmungseffekten durch übertriebene öffentliche Fokussierung des Amokthemas 13
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