Einführung Handreichung zum Kinderschutz an weiterführenden Schulen im Kreis Borken

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1 Einführung Handreichung zum Kinderschutz an weiterführenden im Kreis Borken

2 Mitglieder der Arbeitsgruppe Ingo Borgers Wilhelm Ernst Axel Heinz Sigrid Kliem Bernhard Manemann- Kallabis Ruth Rösing Sabrina Wolbeck Uwe Zachej Stadt Bocholt, Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport Leiter Soziale Dienste Schulamt für den Kreis Borken, Koordinator für Inklusion Remigius-Hauptschule Borken, Schulleiter St.-Georg- Gymnasium Bocholt, Schulleiterin Gesamtschule Gescher, Schulleiter Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie, Leiterin Soziale Dienste Evangelische Jugendhilfe Münsterland e.v., Sekundarschule Horstmar-Schöppingen, Schulsozialarbeiterin Stadt Borken, Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport Leitung der Arbeitsgruppe Elisabeth Möllenbeck Michael Sylla Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie Jugendhilfeplanerin Kreis Borken Leiter Regionale Schulberatung 2

3 Perspektive Kinderschutz an weiterführenden Gründe für die Erarbeitung der Handreichung zum Kinderschutz Schule Jugendamt Schulpsychologie 3

4 Keine neuen Strukturen schaffen! Kinderschutz an weiterführenden 4

5 Neuer Notfallordner / Schulische Krisenteams Aktualisierung der Notfallpläne NRW Vollständige Überarbeitung Erweiterung Stärkerer präventiver Ansatz 5

6 Gefährdungsgrade Neuer Notfallordner Gefährdungsgrad III Gefährdungsgrad II Gefährdungsgrad I Amoktat Brandfall CBRN Lage o (Chemische, Biologische, Radiologische, Nukleare) Geiselnahme Mord/Totschlag in der Schule Sprengsätze Suizid/Tod in der Schule Waffengebrauch Amokdrohung Gewaltdarstellung auf Datenträgern Gewalt in der Familie Handel mit Suchtmitteln Mord-/Totschlag- und Gewaltandrohung Nötigung/Erpressung/Raub Schwere körperliche Gewalt Sexuelle Übergriffe Suizidversuch Vandalismus Extremismus/Verfassungsfeindliche Äußerungen Waffenbesitz (Cyber-) Mobbing/Bullying Rangelei/Drohung/ Tätlichkeit Sachbeschädigung Suchtmittelkonsum Suizidäußerungen und Ankündigungen Tod von Schulangehörigen Vermissen einer Schülerin oder eines Schülers 6

7 Aufgaben des Schulteams für Gewaltprävention und Krisenintervention Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Gewaltprävention Wahrnehmung von Problemlagen und potentiellen Krisensituationen bei Schülerinnen und Schülern ( z. B. Suizidgedanken, Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Gewalt oder Unfälle mit oder ohne Todesfolge in der Schule, Gewalt im Umfeld der Schülerinnen und Schüler, Mobbing) Fallmanagement bei auffälligen Schülerinnen und Schülern und Hinzuziehen externer Unterstützungssysteme Verfügbarkeit als Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und Schulmitarbeiterinnen und mitarbeiter ( Lehrkräfte, aller Professionen, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag, Fachkräfte für Schulsozialarbeit, pflegerisches Personal, Integrationshelferinnen und Integrationshelfer) 7

8 Beratung/Gewaltprävention / Krisenintervention Kultur des Hinsehens Polizei Schulaufsicht Schule mit Beratungskonzept Schul- Leitung Jugendamt (= öffentlicher Träger der Jugenhilfe) Schulpsychologie Schulträger Schulsozialarbeiter/in Lehrer/in Ärzte/Kliniken Beratungs- Lehrer/in Beratungs- & Krisenteam Haus- meister/in Freie Träger Jugendhilfe 8

9 Die Handreichung 9

10 10

11 11

12 Intention der Handreichung Sicherstellung einheitlicher Verfahrensstandards auf Kreisebene Professionelles und abgestimmtes Vorgehen (= Handlungssicherheit) Rollenklarheit aller Beteiligten (LehrerInnen, Schulsozialarbeiter/innen, pädagogische Fachkräfte im Ganztag, Regionale Schulberatung, Jugendamt) Verbindlichkeit Bereitstellung Instrumentarien 12

13 Inhalte 1. Zielgruppe 2. Rahmenbedingungen 3. Risikolagen von Kindern/Jugendlichen 3.1 Risikolagen junge Erwachsene 4. Definition Kindeswohlgefährdung 5. Maßnahmen bei Gefahr für das Kindeswohl 5.1 Fallberatung im schulischen Krisenteam 5.2 Gespräche mit dem Kind/Jugendlichen 5.3 Einbeziehung der Eltern/Sorgeberechtigten 5.4 Verfahrensablauf 6. Vorgehen des Jugendamtes nach Eingang einer Meldung 7. Dokumentation 13

14 Inhalte (Anlagen) Rechtsgrundlagen Dokumentation der schulischen Maßnahmen bei (vermuteter) Kindeswohlgefährdung Mitteilungsbogen der Schule Eingangsbestätigung des Jugendamtes Glossar: Stichworte Schule Glossar: Stichworte Jugendhilfe Adressen 14

15 Risikopotenziale 15

16 Risikopotenziale 16

17 Risikopotenziale 17

18 Risikopotenziale 18

19 Zentrale Aspekte bei der Risikoeinschätzung und -bewertung 1. Zu unterscheiden ist zwischen Risikopotenzialen und Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung. 2. Gefährdungen entwickeln sich insbesondere aus der Kombination verschiedener Risikofaktoren. Das bedeutet, dass die isolierte Betrachtung eines einzelnen Gefährdungsmoments nicht zwingend zu einer Kindeswohlgefährdung führen muss. 3. Weiterhin heißt das, es gibt keine bestimmten Gruppen von Kindern/Jugendlichen, die besonders gefährdet sind. 19

20 Verfahrensablauf Berücksichtigung der verschiedenden Aufgaben von Jugendhilfe und Schule Klassifizierung von Gefährdungseinschätzungen Transparenz über Abläufe Aufzeigen notwendiger Dokumentationspflichten 20

21 21

22 Bundeskinderschutzgesetz (BKischG)* Intention: Erhöhung des Kinderschutzes durch Verbesserung von Prävention und Intervention Zentraler Ansatz: Aufbau verbindlicher Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Einbeziehung unterschiedlicher Einrichtungen und Dienste Ziel: Angebotsgestaltung und Weiterentwicklung und Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz Koordination des Netzwerkes erfolgt über örtliche Träger der Jugendhilfe * Hinweis: Beinhaltet als Zielgruppe Kinder und Jugendliche! 22

23 Strukturelle Rahmenbedingungen Öffentliche Träger der Jugendhilfe: 1 Kreisjugendamt 4 Stadtjugendämter Schnittstellen in der Kooperation mit Diensten und Einrichtungen der: Gesundheitshilfe Psychosozialen Beratung Familiengerichte Freien Träger der Jugendhilfe Behindertenhilfe Einrichtungen/Dienste zum Schutz gegen Gewalt Polizei 23

24 Ausgangssituation: Kooperation weiterführende Jugendämter (Sekundarstufe) Zuständigkeiten der Jugendämter beziehen sich auf den Wohnort des Kindes /Jugendlichen Schülerschaft der weiterführenden lebt nicht nur in der Kommune an der die Schule ihren Standort hat Schule hat mit verschiedenen Jugendämtern zu kooperieren 24

25 Kreis Borken Einwohner: Stand: Kinderschutz an weiterführenden Jugendämter : Kreisjugendamt 13 Kommunen Einwohner: Stadtjugendämter Ahaus: Bocholt: Borken: Gronau: Weiterführende im Kreis Borken: 83 25

26 Auftrag des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe Infrastruktur Prozesse Vorhaltung Frühe Hilfen Netzwerkorganisation ( 3 KKG) (Aufgabe des Netzwerkes Weiterentwicklung Angebotsstruktur und Prozessentwicklung) Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen ( 81 SGB VIII) Abstimmung Verfahren im Kinderschutz ( 3 KKG) QE Grundsätze und Maßstäbe auch für Gefährdungseinschätzungen und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ( 79 a SGB VIII) Fachliche Beratung gem. 8b SGB VIII 26

27 Zur Struktur und Organisation des Netzwerkes - Entstehung des Netzwerkes - MODUL I: Schwangere und Familien mit Kindern von 0-6 Jahren (Beginn: 2007) MODUL II: Familien mit Kindern von 6-10 Jahren (Beginn: 2008) MODUL III: Familien mit Kindern/Jugendlichen ab 10 Jahre (Beginn: 2015) 27

28 NETZWERK KINDERSCHUTZ / FRÜHE HILFEN Beteiligte in den drei Modulen Kinderschutz an weiterführenden Jugendhilfe Gesundheitshilfe Schule Weitere (Helfer-) systeme Öffentliche Träger Kreisjugendamt Stadtjugendämter Kinder- und Jugendmediziner Gynäkologen Hebammen Grundschulen Weiterführende Frauenhaus Familienbildung Freie Träger der Jugendhilfe Tageseinrichtungen Jugendarbeit Soziale Dienste Schwangerschaftsberatung Frühförderung Klinik f. Kinder- u. Jugendmedizin Sozialpädiatr. Zentrum Öffentlicher Gesundheitsdienst Förderschulen Schulsozialarbeit OGS Schulaufsicht Schulpsychologische Beratungsstelle Erwachsenenpsychiatrie Seelsorge Kinder- und Jugendpsychiatrie 28

29 Ausblick Erforderliche Maßnahmen: Regelmäßiger Austausch über Erfahrungen mit der Handreichung in den schulischen Gremien (Beratungsteam, Lehrerkollegium) Vorstellung der Handreichung: AK Schulsozialarbeit Beratungslehrerfortbildung Beratungslehrerausbildung AG der freien Träger der Jugendhulfe Regelmäßiger Austausch im Dialog mit der Jugendhilfe (Netzwerk Frühe Hilfen, örtliches Jugendamt) Bei Bedarf: Anpassungen vornehmen 29

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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