Einführung Handreichung zum Kinderschutz an weiterführenden Schulen im Kreis Borken
|
|
- Sven Böhler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einführung Handreichung zum Kinderschutz an weiterführenden im Kreis Borken
2 Mitglieder der Arbeitsgruppe Ingo Borgers Wilhelm Ernst Axel Heinz Sigrid Kliem Bernhard Manemann- Kallabis Ruth Rösing Sabrina Wolbeck Uwe Zachej Stadt Bocholt, Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport Leiter Soziale Dienste Schulamt für den Kreis Borken, Koordinator für Inklusion Remigius-Hauptschule Borken, Schulleiter St.-Georg- Gymnasium Bocholt, Schulleiterin Gesamtschule Gescher, Schulleiter Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie, Leiterin Soziale Dienste Evangelische Jugendhilfe Münsterland e.v., Sekundarschule Horstmar-Schöppingen, Schulsozialarbeiterin Stadt Borken, Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport Leitung der Arbeitsgruppe Elisabeth Möllenbeck Michael Sylla Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie Jugendhilfeplanerin Kreis Borken Leiter Regionale Schulberatung 2
3 Perspektive Kinderschutz an weiterführenden Gründe für die Erarbeitung der Handreichung zum Kinderschutz Schule Jugendamt Schulpsychologie 3
4 Keine neuen Strukturen schaffen! Kinderschutz an weiterführenden 4
5 Neuer Notfallordner / Schulische Krisenteams Aktualisierung der Notfallpläne NRW Vollständige Überarbeitung Erweiterung Stärkerer präventiver Ansatz 5
6 Gefährdungsgrade Neuer Notfallordner Gefährdungsgrad III Gefährdungsgrad II Gefährdungsgrad I Amoktat Brandfall CBRN Lage o (Chemische, Biologische, Radiologische, Nukleare) Geiselnahme Mord/Totschlag in der Schule Sprengsätze Suizid/Tod in der Schule Waffengebrauch Amokdrohung Gewaltdarstellung auf Datenträgern Gewalt in der Familie Handel mit Suchtmitteln Mord-/Totschlag- und Gewaltandrohung Nötigung/Erpressung/Raub Schwere körperliche Gewalt Sexuelle Übergriffe Suizidversuch Vandalismus Extremismus/Verfassungsfeindliche Äußerungen Waffenbesitz (Cyber-) Mobbing/Bullying Rangelei/Drohung/ Tätlichkeit Sachbeschädigung Suchtmittelkonsum Suizidäußerungen und Ankündigungen Tod von Schulangehörigen Vermissen einer Schülerin oder eines Schülers 6
7 Aufgaben des Schulteams für Gewaltprävention und Krisenintervention Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Gewaltprävention Wahrnehmung von Problemlagen und potentiellen Krisensituationen bei Schülerinnen und Schülern ( z. B. Suizidgedanken, Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Gewalt oder Unfälle mit oder ohne Todesfolge in der Schule, Gewalt im Umfeld der Schülerinnen und Schüler, Mobbing) Fallmanagement bei auffälligen Schülerinnen und Schülern und Hinzuziehen externer Unterstützungssysteme Verfügbarkeit als Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und Schulmitarbeiterinnen und mitarbeiter ( Lehrkräfte, aller Professionen, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag, Fachkräfte für Schulsozialarbeit, pflegerisches Personal, Integrationshelferinnen und Integrationshelfer) 7
8 Beratung/Gewaltprävention / Krisenintervention Kultur des Hinsehens Polizei Schulaufsicht Schule mit Beratungskonzept Schul- Leitung Jugendamt (= öffentlicher Träger der Jugenhilfe) Schulpsychologie Schulträger Schulsozialarbeiter/in Lehrer/in Ärzte/Kliniken Beratungs- Lehrer/in Beratungs- & Krisenteam Haus- meister/in Freie Träger Jugendhilfe 8
9 Die Handreichung 9
10 10
11 11
12 Intention der Handreichung Sicherstellung einheitlicher Verfahrensstandards auf Kreisebene Professionelles und abgestimmtes Vorgehen (= Handlungssicherheit) Rollenklarheit aller Beteiligten (LehrerInnen, Schulsozialarbeiter/innen, pädagogische Fachkräfte im Ganztag, Regionale Schulberatung, Jugendamt) Verbindlichkeit Bereitstellung Instrumentarien 12
13 Inhalte 1. Zielgruppe 2. Rahmenbedingungen 3. Risikolagen von Kindern/Jugendlichen 3.1 Risikolagen junge Erwachsene 4. Definition Kindeswohlgefährdung 5. Maßnahmen bei Gefahr für das Kindeswohl 5.1 Fallberatung im schulischen Krisenteam 5.2 Gespräche mit dem Kind/Jugendlichen 5.3 Einbeziehung der Eltern/Sorgeberechtigten 5.4 Verfahrensablauf 6. Vorgehen des Jugendamtes nach Eingang einer Meldung 7. Dokumentation 13
14 Inhalte (Anlagen) Rechtsgrundlagen Dokumentation der schulischen Maßnahmen bei (vermuteter) Kindeswohlgefährdung Mitteilungsbogen der Schule Eingangsbestätigung des Jugendamtes Glossar: Stichworte Schule Glossar: Stichworte Jugendhilfe Adressen 14
15 Risikopotenziale 15
16 Risikopotenziale 16
17 Risikopotenziale 17
18 Risikopotenziale 18
19 Zentrale Aspekte bei der Risikoeinschätzung und -bewertung 1. Zu unterscheiden ist zwischen Risikopotenzialen und Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung. 2. Gefährdungen entwickeln sich insbesondere aus der Kombination verschiedener Risikofaktoren. Das bedeutet, dass die isolierte Betrachtung eines einzelnen Gefährdungsmoments nicht zwingend zu einer Kindeswohlgefährdung führen muss. 3. Weiterhin heißt das, es gibt keine bestimmten Gruppen von Kindern/Jugendlichen, die besonders gefährdet sind. 19
20 Verfahrensablauf Berücksichtigung der verschiedenden Aufgaben von Jugendhilfe und Schule Klassifizierung von Gefährdungseinschätzungen Transparenz über Abläufe Aufzeigen notwendiger Dokumentationspflichten 20
21 21
22 Bundeskinderschutzgesetz (BKischG)* Intention: Erhöhung des Kinderschutzes durch Verbesserung von Prävention und Intervention Zentraler Ansatz: Aufbau verbindlicher Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Einbeziehung unterschiedlicher Einrichtungen und Dienste Ziel: Angebotsgestaltung und Weiterentwicklung und Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz Koordination des Netzwerkes erfolgt über örtliche Träger der Jugendhilfe * Hinweis: Beinhaltet als Zielgruppe Kinder und Jugendliche! 22
23 Strukturelle Rahmenbedingungen Öffentliche Träger der Jugendhilfe: 1 Kreisjugendamt 4 Stadtjugendämter Schnittstellen in der Kooperation mit Diensten und Einrichtungen der: Gesundheitshilfe Psychosozialen Beratung Familiengerichte Freien Träger der Jugendhilfe Behindertenhilfe Einrichtungen/Dienste zum Schutz gegen Gewalt Polizei 23
24 Ausgangssituation: Kooperation weiterführende Jugendämter (Sekundarstufe) Zuständigkeiten der Jugendämter beziehen sich auf den Wohnort des Kindes /Jugendlichen Schülerschaft der weiterführenden lebt nicht nur in der Kommune an der die Schule ihren Standort hat Schule hat mit verschiedenen Jugendämtern zu kooperieren 24
25 Kreis Borken Einwohner: Stand: Kinderschutz an weiterführenden Jugendämter : Kreisjugendamt 13 Kommunen Einwohner: Stadtjugendämter Ahaus: Bocholt: Borken: Gronau: Weiterführende im Kreis Borken: 83 25
26 Auftrag des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe Infrastruktur Prozesse Vorhaltung Frühe Hilfen Netzwerkorganisation ( 3 KKG) (Aufgabe des Netzwerkes Weiterentwicklung Angebotsstruktur und Prozessentwicklung) Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen ( 81 SGB VIII) Abstimmung Verfahren im Kinderschutz ( 3 KKG) QE Grundsätze und Maßstäbe auch für Gefährdungseinschätzungen und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ( 79 a SGB VIII) Fachliche Beratung gem. 8b SGB VIII 26
27 Zur Struktur und Organisation des Netzwerkes - Entstehung des Netzwerkes - MODUL I: Schwangere und Familien mit Kindern von 0-6 Jahren (Beginn: 2007) MODUL II: Familien mit Kindern von 6-10 Jahren (Beginn: 2008) MODUL III: Familien mit Kindern/Jugendlichen ab 10 Jahre (Beginn: 2015) 27
28 NETZWERK KINDERSCHUTZ / FRÜHE HILFEN Beteiligte in den drei Modulen Kinderschutz an weiterführenden Jugendhilfe Gesundheitshilfe Schule Weitere (Helfer-) systeme Öffentliche Träger Kreisjugendamt Stadtjugendämter Kinder- und Jugendmediziner Gynäkologen Hebammen Grundschulen Weiterführende Frauenhaus Familienbildung Freie Träger der Jugendhilfe Tageseinrichtungen Jugendarbeit Soziale Dienste Schwangerschaftsberatung Frühförderung Klinik f. Kinder- u. Jugendmedizin Sozialpädiatr. Zentrum Öffentlicher Gesundheitsdienst Förderschulen Schulsozialarbeit OGS Schulaufsicht Schulpsychologische Beratungsstelle Erwachsenenpsychiatrie Seelsorge Kinder- und Jugendpsychiatrie 28
29 Ausblick Erforderliche Maßnahmen: Regelmäßiger Austausch über Erfahrungen mit der Handreichung in den schulischen Gremien (Beratungsteam, Lehrerkollegium) Vorstellung der Handreichung: AK Schulsozialarbeit Beratungslehrerfortbildung Beratungslehrerausbildung AG der freien Träger der Jugendhulfe Regelmäßiger Austausch im Dialog mit der Jugendhilfe (Netzwerk Frühe Hilfen, örtliches Jugendamt) Bei Bedarf: Anpassungen vornehmen 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz Kreis Borken Köln
Kreis Borken Köln Zur Struktur und Organisation des Netzwerkes - Entstehung des Netzwerkes (1) - Auftrag zum Aufbau eines Sozialen Frühwarnsystems durch den JHA (12/2006) Beginn mit der Zielgruppe Schwangere
MehrNetzwerktag für schulische Krisenteams
Leitfaden PowerPoint-Präsentationen Netzwerktag für schulische Krisenteams 01. Juni 2016 Mühlenkreis Minden-Lübbecke MSW NRW Schulische Krisen Definition von Krise Eine vorübergehende, der Stütze bedürfende
MehrDrucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) Gewaltvorfälle in den einzelnen Berliner Schulen
Drucksache 17 / 11 622 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 19. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2013) und Antwort Gewaltvorfälle
MehrFrühe Hilfen als integraler Bestandteil kommunaler Jugendhilfeplanung - Anforderungen an Aufgabenwahrnehmung und Organisation
Frühe Hilfen als integraler Bestandteil kommunaler Jugendhilfeplanung - Anforderungen an Aufgabenwahrnehmung und Organisation Köln 02.09.15 Münster 15.09.15 JUGENDHILFEPLANUNG Zentrale Aspekte Kooperation:
MehrLENKUNGSKREIS KRISENPRÄVENTION & KRISENINTERVENTION AN SCHULEN DES KREISES BORKEN. Kreis- Polizei. Schul- aufsicht. Schul- psychologie
LENKUNGSKREIS KRISENPRÄVENTION & KRISENINTERVENTION AN SCHULEN DES KREISES BORKEN Begrüßung durch den Landrat, Herrn Dr. Kai Zwicker Kurze Einführung in das Thema (Sylla) Kreis- Polizei Aufgaben und Ziele
MehrGewaltvorfälle in den Berliner Schulen im Schuljahr 2013/14 und im 1. Halbjahr 2014/15
Drucksache 17 / 13 790 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 05. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014) und Antwort
MehrFachkonferenz Koordinierungszentren Kinderschutz 28. November 2011 Standort Braunschweig
Fachkonferenz Koordinierungszentren Kinderschutz 28. November 2011 Standort Braunschweig Der Braunschweiger Kinderschutz ein Netzwerk aus Medizin, Schule und Jugendhilfe Braunschweiger Modell Projektauftrag
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und
MehrSAG seit SAG seit Dirk Fiegenbaum, Lehrer. Milena Bücken, Dipl.-Pädagogin
Blick auf das System Schule Entwicklungen im Kinderschutz von 2012 bis heute Vom gemeinsamen Anliegen Kinderschutz zur strukturierten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vor Ort Hamm, 24.11.2017
Mehr1. Zielsetzung und Aufgaben von Arbeitsgemeinschaften. 78 SGB VIII formuliert die Zielsetzung für Arbeitsgemeinschaften:
1 von 5 Grundsatzpapier Arbeitsgemeinschaften nach 78 SGB VIII sowie Darstellung weiterer übergreifend arbeitender Arbeitskreise, Steuerungsgruppen etc. gem. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.8.2016
MehrAufgaben Schulpsychologischer Dienste in Gefährdungslagen
Aufgaben Schulpsychologischer Dienste in Gefährdungslagen Übersicht 1. Struktur und Aufgaben der Schulpsychologischen Dienste im Saarland 2. Hinweise auf Gefährdungen 3. Bedrohungsanalyse 4. Risikoeinschätzung
MehrGrundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
MehrDas (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung
Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
MehrLVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrRechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den
Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts
MehrREGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis
MehrZugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen
Zugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen Servicestelle Kindesschutz Kirsten Grogro Worms, 24.01.2017 Gliederung Frühe Hilfen als Beitrag zu Prävention und Gesundheitsförderung Gesetzliche
MehrAuftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben
Auftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben Gesetzliche Grundlagen und Einordnung 1. Januar 2012: Bundeskinderschutzgesetz Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und
MehrFachstelle Kinderschutz im im November Februar
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und
MehrII. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen
II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Vorstellung der Workshop -Teilnehmer/innen Jugendamt Gesundheitsbereich Freie Träger
MehrDer Brandenburger Leitfaden zur Früherkennung von Gewalt bei Kindern und Jugendlichen
Der Brandenburger Leitfaden zur Früherkennung von Gewalt bei Kindern und Jugendlichen Gabriele Ellsäßer, Alexandra Lang im LUGV 18. Kongress Armut und Gesundheit am 6. und 7. März 2013 in Berlin 1 Übersicht
MehrUmsetzung eines kooperativen und partizipativen Kinderschutzes in der Stadt Dortmund
Umsetzung eines kooperativen und partizipativen Kinderschutzes in der Stadt Dortmund ISA Münster Den Stein ins Rollen bringen... Gemeinsam Kooperativen Kinderschutz in der Ganztagsschule gestalten 17.März
MehrII. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen
II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Was ist ein soziales Netzwerk? primäre oder persönliche Netzwerke: Familie und Verwandtschaft
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
MehrHerzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene!
Herzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene! Montag, 23.04.2012 Kreishaus Borken Kinder- und Jugendförderung Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken Zuständigkeit:
MehrDas (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung
Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
MehrVERTRAG. über die Kooperation zum Kinderschutz. zwischen. der xxx in xxx. sowie der xxx als Schulträger. und als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
VERTRAG über die Kooperation zum Kinderschutz zwischen der xxx in xxx sowie der xxx als Schulträger und als Träger der öffentlichen Jugendhilfe PRÄAMBEL Sowohl für die Schulen als auch für die öffentlichen
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrRahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
- Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung
MehrStaatl. Schulamt Stadtjugendamt München
Staatl. Schulamt Stadtjugendamt München 13 Stadtteilbezirke 13 Sozialbürgerhäuser 11 Schulräte 130 GS + 46 HS 3 Ebenen GEMEINSAM WIRKSAM HANDELN Schulversäumnisse - Definition Überbegriff für Schulschwänzen
MehrAktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination
Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft
MehrKinderschutz im Alltag von Kinderbetreuungseinrichtungen
forschen beraten gestalten Inhouse-Fortbildung: Kinderschutz im Alltag von Kinderbetreuungseinrichtungen Gemeinnütziger e. V. Inhouse-Fortbildung: Kinderschutz im Alltag von Kinderbetreuungseinrichtungen
MehrWenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation
Für eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation Jahrestagung
MehrKooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene
Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene Auftaktveranstaltung Kooperation Jugendhilfe und Schule im Rahmen des Kinderschutzes Ein gemeinsamer Weg zur Schaffung tragfähiger
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Der Senator
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Der Senator Otto-Braun-Str. 27 10178 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure?
Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure? Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik
MehrKonzept Schulsozialarbeit für die Grund- Gemeinschaftsschule Stecknitz
Konzept Schulsozialarbeit für die Grund- Gemeinschaftsschule Stecknitz Der Lübecker Verein Sprungtuch e.v., gegründet im Jahr 1989, ist ein gemeinnütziger Verein für sozialpädagogische Projekte, anerkannter
MehrFrühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen
Vortrag am 11.10.2017 im Rahmen der Veranstaltung Bildung von Anfang an - Frühe Hilfen für (neu) zugewanderte Familien und Kinder Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen Angebote
MehrSchulsozialarbeit heute Herausforderungen und Gelingensbedingungen
Schulsozialarbeit heute Herausforderungen und Gelingensbedingungen Workshop 26. Januar 2016 Impressum Herausgeber Kreis Borken Der Landrat Bildungsbüro Burloer Straße 93; 46325 Borken Redaktion Anne Rolvering,
MehrFrühe Hilfen in Dresden
Frühe Hilfen in Dresden interdisziplinäre Herausforderung im Kontext Kinderschutz Auftaktveranstaltung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen am 12. April 2013 Viviane Röhr Koordinatorin des Netzwerks für Kinderschutz
MehrDuell oder Duett? Wie schwierige Gespräche zwischen Schule, Kindern und Eltern gelingen können
Duell oder Duett? Wie schwierige Gespräche zwischen Schule, Kindern und Eltern gelingen können Forum GanzTagsSchule NRW 2016 Anja Niebuhr Zentrum für Schulpsychologie der Stadt Düsseldorf 2/11/2016 Zentrum
MehrZIEL (gem. 80 SGB VIII)
ZIEL (gem. 80 SGB VIII) Rechtzeitige und ausreichende Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben gem. SGB VIII unter
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
MehrKinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen)
Kinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen) Planungsraumkonferenz Prenzlauer Berg 07.04.2014 13.03.2014 BA Pankow - Jug KS (Simone Matthe) 1 Bundeskinderschutzgesetz (1.1.12)
MehrWer muss was beim Kinderschutz tun? Nicht nur Kümmerer gesucht
Wer muss was beim Kinderschutz tun? Nicht nur Kümmerer gesucht Input von Alexander Mavroudis, LVR-Landesjugendamt Rheinland beim Praxistag der Serviceagentur Ganztägig lernen in NRW/ISA e.v. zum Kooperativen
MehrWo stehen die Frühen Hilfen?
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen
MehrGesund und sicher aufwachsen. Familienfreundlicher Kreis Lippe
Lippe ein Kreis für Alle Gesund und sicher aufwachsen Familienfreundlicher Kreis Lippe Frühe Hilfen, Kinderschutz, Projekte Familienunterstützende Angebote Jugendhilfe - Gesundheitsamt Familienfreundlicher
MehrHandreichung. September 2016
Handreichung Kinderschutz an weiterführenden Schulen im Kreis Borken September 2016 IMPRESSUM Herausgeber: Kreis Borken Burloer Str. 93 46325 Borken Redaktion: Elisabeth Möllenbeck Fachbereich Jugend und
MehrF I S. Fach- und Familieninformationssystem Frühe Hilfen (FIS) Niedersachsen. Angebote Früher Hilfen transparent gestalten und weiterentwickeln
F I S Fach- und Familieninformationssystem (FIS) Niedersachsen Angebote r transparent gestalten und weiterentwickeln Martina Botzke & Marie Dröschel GEBIT Münster GmbH & Co. KG Agenda Bestandserhebung
MehrAktuelle Angebote der Schulpsychologischen Beratungsstelle
Aktuelle Angebote der Schulpsychologischen Beratungsstelle Die folgenden Angebote sind für das laufende Schuljahr 2017/2018 ausgeschrieben und wir freuen uns, über Ihr Interesse. Bezogen auf schulinterne
MehrAusblick über den weiteren Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen ab 2016 auf Thüringer Landesebene
Ausblick über den weiteren Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen ab 2016 auf Thüringer Landesebene Referentin: Christine Kascholke Leiterin des Referates41 / Grundsatzangelegenheiten, Jugendhilfe, Frühe Hilfen
MehrKinderschutz macht Schule - erfolgreich nur im Tandem
Kinderschutz macht Schule - erfolgreich nur im Tandem Sonderpädagogisches Förderzentrum Lindenschule Malchin Schulsozialarbeit Sozialwerk der Evangelisch- Freikirchlichen Gemeinde Malchin Teterow e.v.
MehrBundeskinderschutzgesetz
LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Übersicht über die zentralen Änderungen LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz
MehrNetzwerke Frühe Hilfen Herausforderungen an die Koordination. Ein Bericht aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig
Netzwerke Frühe Hilfen Herausforderungen an die Koordination Ein Bericht aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig Sachstand in Braunschweig Grundbedingungen für ein
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berliner Schulen. Schuljahr 2011/12
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Gewaltprävention www.berlin.de/sen/bildung/ hilfe_und_praevention/ gewaltpraevention/ email briefkasten@senbjw.berlin.de Stand 31. Januar 2013 Gewaltprävention
MehrFrühe Hilfen in Hessen
Frühe Hilfen in Hessen Umsetzungsstand Chancen und Herausforderungen Fachtagung: Kinder psychisch kranker Eltern 6. Oktober 2014 Haus am Dom, Frankfurt Gliederung Definition Frühe Hilfen Geschichte und
Mehram 30.06. und 20.07.2015
Dokumentation Fachtag Sichere Orte für Kinder und Jugendliche Schutz vor Grenzüberschreitungen und sexueller Gewalt in pädagogischen Einrichtungen, Schulen, Vereinen und Verbänden Prävention und Intervention
MehrJugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz
Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz
MehrQualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 2
Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 2 Die Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe bildet eine wesentliche Grundlage der pädagogischen Arbeit der offenen Ganztagsschule.
MehrKinderschutz in Schulen
Kinderschutz in Schulen Dr. Christian Böhm Beratungsstelle Gewaltprävention Behörde für Schule und Berufsbildung Freie und Hansestadt Hamburg KMK-Ansprechpartner zum Themenfeld Gewalt in Schulen Beratungsstelle
MehrNetzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven
Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz
MehrKINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION
KINDERSCHUTZ PRÄVENTION und INTERVENTION Kinderschutz ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitätender Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen
MehrForschungsthema: Kooperation von Schule und Jugendamt
Forschungsthema: Kooperation von Schule und Jugendamt Master-Untertitelformat bearbeiten Findung der Forschungsfrage: Aktuelle Präsenz in den Medien seit 2012: Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) 4 Gesetz
MehrModellprojekt Koordinierungszentren Kinderschutz Kommunale Netzwerke Frühe Hilfen. Standort Hannover. Fachkonferenz
Modellprojekt Koordinierungszentren Kinderschutz Kommunale Netzwerke Frühe Hilfen Standort Hannover Fachkonferenz 28.11.2011 Wir kommen in Fahrt Weigel/Frischen-28.11.2011 2 Standort Hannover 21 Kommunen
MehrInformationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
MehrPROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN
PROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN erstellt von der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe der Landeshauptstadt München auf der Grundlage
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrRegeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW
Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen (Runderlass des MFKJKS vom 17.02.2014-5MB!.
MehrKinderschutz und frühe Hilfen für Familien
Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien Handlungsbedarfe und Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlicher Professionen und Handlungsbereiche Verbesserung des Kindesschutzes durch Ausbau und Vernetzung
MehrErkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als
MehrForum 7: Mirka Schneider und Dr. Sigrid Bathke. Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz
Forum 7: Mirka Schneider und Dr. Sigrid Bathke Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz Dr. Sigrid A. Bathke - Institut für soziale
Mehrfür Grundschulen und Offene Ganztagsschulen in der Stadt Paderborn
H A N D L U N G S P L A N Z U M K I N D E R S C H U T Z für Grundschulen und Offene Ganztagsschulen in der Stadt Paderborn I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Inhaltsverzeichnis 4 Vorwort 6 1. Einleitung
MehrKommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur.
Kommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur. Andrea Kliemann Ulm, 21. September 2011 Das Bundeskinderschutzgesetz "Gesetz
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrWo stehen wir in Sachsen-Anhalt bei der Verknüpfung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen?
Wo stehen wir in bei der Verknüpfung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen? Fachtag Moritz braucht Hilfe Entwicklungschancen für Kinder mit fetalem Alkoholsyndrom am 18.04.2013 in Magdeburg Ilona Oesterhaus
MehrHinsehen und Handeln Fortbildung schuleigener KrisenteamsHande Ausbildung von Krisenteams an saarländischen Schulen Hinsehen und Handelon Krisenteams
Hinsehen und Handeln Fortbildung schuleigener KrisenteamsHande Ausbildung von Krisenteams an saarländischen Schulen Hinsehen und Handelon Krisenteams an saarländischen Schulen Hinsehen und Handeln Ausbildung
MehrSchulsozialarbeit Staufer Schulzentrum. Stadt Waiblingen - Fachbereich Bildung und Erziehung 1
Schulsozialarbeit Staufer Schulzentrum 1 Leistungen Die Leistungen der Schulsozialarbeit richten sich an: Schülerinnen und Schüler Erziehungsberechtigte Lehrkräfte sowie alle, die direkt oder indirekt
MehrUmfrage zu den schulischen Teams für Gewaltprävention und Krisenintervention
Umfrage zu den schulischen Teams für Gewaltprävention und Krisenintervention Anfragen zur Befragung richten Sie bitte an: Michael Krause Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 42 - Generalie Krisenintervention,
MehrDas GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Jan Springob, Andreas Niessen Vier Sätze vorweg Inklusion in
MehrZusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe Hilfen/DJI Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen Workshop 4 der Tagung Guter Start ins Leben:
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz
Das Bundeskinderschutzgesetz 1.1.2012 Kinderschutz als politisches Thema Kevin, Jessica, Lea-Sophie, Chantal KICK, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), KiFöG, Runde Tische BKiSchG: Kooperation, Frühe
MehrKooperation und Vernetzung im Kinderschutz
Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz Kurzfassung des Projektes: Im Rahmen von Beratungs- und Vereinbarungsprozessen sollen unter Beteiligung des öffentlichen Trägers sowie frei-gemeinnütziger und
MehrGelingende Kooperation im Kinderschutz. - Aus Fehlern lernen -
Gelingende Kooperation im Kinderschutz - Aus Fehlern lernen - Christine Gerber, Jugend- & Sozialamt Frankfurt NZFH/DJI 15. Oktober 2014 Kooperation & Vernetzung als zentrale Strategie zur Qualitätsentwicklung
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Sandra Eschweiler Köln, 29. Februar 2012 Arbeitstagung für Fachberaterinnen und Fachberater von Tageseinrichtungen
MehrBundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen
Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 5. Treffen der lokalen Netzwerkkoordinatoren/-innen
MehrLandkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
MehrQualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 4
Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 4 Mit Einführung der offenen Ganztagsschulen erfolgten grundlegende Veränderungen in Bezug auf die Organisation des Systems Schule. Fachkräfte unterschiedlicher
MehrEntwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt
Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt 5. Netzwerkkonferenz im Salzlandkreis 25. November 2015, Salzland Center Staßfurt Marcel E. Christoph Landeskoordinierungsstelle im Zentrum Frühe Hilfen
MehrBilanz und Weiterentwicklung Frühe Hilfen
Bilanz und Weiterentwicklung Frühe Hilfen Vortrag im Rahmen des Fachtages Frühe Hilfen in Arnsberg 02. Dezember 2015 LWL-Landesjugendamt 1 02.12.2015 Gliederung. Grundlagen und Zugänge Früher Hilfen. Rechtliche
MehrLokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung
Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,
MehrRolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
MehrJugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz
Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3
MehrJugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)
Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bettina Frank - Berliner Fachrunde
MehrQualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft
Ausschreibung Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft Kindeswohlgefährdung erkennen, einschätzen und entsprechend
MehrKinderschutz. als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit
Kinderschutz als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management
MehrEntwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Von der Vereinbarung zum wirklichen Leben Dr. Sigrid A. Bathke Vortrag im Rahmen
MehrSTRUKTURELLE REGELUNGEN ZUM SCHUTZ VON KINDERN UND JUGENDLICHEN IN EINEM FREIEN TRÄGER DER JUGENDHILFE. Ein Gesamtkonzept der JAO ggmbh
STRUKTURELLE REGELUNGEN ZUM SCHUTZ VON KINDERN UND JUGENDLICHEN IN EINEM FREIEN TRÄGER DER JUGENDHILFE Ein Gesamtkonzept der JAO ggmbh 1991 gegründet ca. 550 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mehr