Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination

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1 Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination

2 Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft besteht aus 6 Artikel wird bis zum 31. Dezember 2015 evaluiert ( Nationales Zentrum Frühe Hilfen) 2

3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ( Artikel 1 Bundeskinderschutzgesetz) 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung 3

4 Meine Aufgaben nach dem Bundeskinderschutzgesetz 2 KKG Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung Absatz 1 Soll-Information für Eltern und werdende Mütter und Väter über die örtlichen Leistungsangebote Inhalt: Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren ( zur Zeit Elternbriefe und Willkommensbesuche durch Hallo Baby, willkommen in Goslar ) 4

5 3 KKG: Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Verpflichtung der Länder zum Aufbau/Weiterentwicklung von Netzwerken: Absatz 1 ( Aufgaben): Gegenseitige Information über Angebots- und Leitungsspektrum Klärung der Angebotsgestaltung Abstimmung der Verfahren zum Kinderschutz Absatz 2 (Teilnehmer) Alle Institutionen, die mit Kindern/Jugendlichen bzw. Eltern in Kontakt sind (u.a. Jugendhilfe, Schulen, Behindertenhilfe, Sozialämter) Absatz 3 (Organisation) Durch den örtlichen Jugendhilfeträger (sofern keine andere landesrechtliche Regelung), Grundsätze für Zusammenarbeit sind in Vereinbarungen festzulegen Ziel: Bestmögliche Realisierung eines präventiven und intervenierenden Kinderschutzes 5

6 4 KKG: Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung Verfahrensnorm für Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen ( 203 StGB) und in einem direkten Kontakt zu schwangeren Frauen, Eltern und Kindern/Jugendlichen stehen sowie Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten, Lehrer und Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter Regelung durch ein dreistufiges Verfahrens Verpflichtung zur Beratung von Eltern, Kindern/Jugendlichen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung zur Gefährdungseinschätzung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft Befugnis zur Datenweitergabe an das Jugendamt, wenn ein Tätigwerden für dringend erforderlich erachtet wird und eine Gefährdung auf andere Weise nicht abgewendet werden kann 6

7 AUFGABENPROFIL AUF DER STELLE KINDERSCHUTZ Grundlagenarbeit:: z.b. Erarbeitung von Standards, Wissenstransfer, ect Beratungsleistungen: z.b. Beratung als insofern erfahrene Fachkraft Öffentlichkeitsarbeit: z.b. Beispiel Organisation und Leitung von Informationsveranstaltungen Netzwerkarbeit: z.b. Initiierung und Leitung von Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Professionen 7

8 AUFGABENPROFIL AUF DER STELLE NETZWERKKOORDINATION Aufbau und Pflege eines standardisierten Informationssystem zwischen den Netzwerkpartner, Herstellung von Transparenz über unterschiedliche Hilfsangebote Auf- und Ausbau geeigneter Hilfsangebote für Familien und ihre Kinder im präventiven Bereich Qualifizierung des Fachpersonals der Netzwerkpartner zum Thema Kindeswohlgefährdung Vorbereitung, Durchführung und Evaluation der Netzwerktreffen Erarbeitung von Absprachen, Arbeitspapieren, Leitlinien etc. 8

9 Wunsch nach Netzwerk Kinderschutz 2009 Medizinische Dienste Ärzte, Krankenhäuser, Frühförderung, Familienhebammen, Gesundheitsamt Beratungsdienste Beratungsstellen des Landkreises, AWO ASD Öffentliche Jugendhilfe Betreuung und Erziehung,z.B Kindertagesstätten KLiK. KIWI Jugendpflege Jugendschutz Politik JHA Unterstützung und Hilfe Kirchen Kinderschutzbund.Jobcenter Lenkungsgruppe Kinderschutz Bildung Schulen aus dem Landkreis Goslar Erziehungshilfe Freie Träger der Jugendhilfe Drogenberatung Im LK Goslar Frauenschutz Frauenschutzhaus und BISS Polizei Jugendschutzbeamter Präventionsbeamter Familienrichter aus dem Amtsgerichtsbezirk Goslar 9

10 Netzwerkpartner im Kinderschutz 2014 Medizinische Dienste Ärzte, Krankenhäuser, Frühförderung, Familienhebammen, Gesundheitsamt Beratungsdienste Beratungsstellen des Landkreises, AWO ASD Öffentliche Jugendhilfe Betreuung und Erziehung,z.B Kindertagesstätten KLiK. KIWI Jugendpflege Jugendschutz Politik JHA Unterstützung und Hilfe Kirchen Kinderschutzbund.Jobcenter AG Frühe Kindheit AG AltersÜ AG Kindheit Lenkungsgruppe Kinderschutz Ideengeber sorgt für Struktur arbeitet in AGs AG KID AG Schule und Jugend Bildung Schulen aus dem Landkreis Goslar Erziehungshilfe Freie Träger der Jugendhilfe Drogenberatung Im LK Goslar Frauenschutz Frauenschutzhaus und BISS Polizei Jugendschutzbeamter Präventionsbeamter Familienrichter aus dem Amtsgerichtsbezirk Goslar 10

11 Netzwerk- und Kinderschutzaktivitäten seit 2009 Kinderschutzwoche, Kinder und Jugendschutztage gemeinsame Aktionstage zum Thema Kinder und Jugendschutz 3 Netzwerkkonferenzen seit März 2013 regelmäßige Arbeitsgruppentreffen Beginn der Vorstellung der Arbeit von Institutionen im LK Goslar, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern arbeiten ( 3 KKG ) Gemeinsame Fortbildungen zu ausgesuchten Themen Erstellung einer Broschüre 11 11

12 Ergebnisse der Arbeit anhand des Beispiels Meldungen Kindeswohlgefährdung 350,0 Meldungen insgesamt 300,0 250,0 200,0 150,0 Meldungen insgesamt 100,0 50,0 0,

13 Netzwerkwünsche 2013 Netzwerkbroschüre erstellen ( mit Aussicht auf einen eigenen Internetauftritt) Treffen in Kleingruppen Feste Ansprechpartner/Innen im Netzwerk Netzwerkkoordination Gemeinsame Fortbildungen/ Thementage Arbeit der Institutionen kennenlernen Öffentlichkeitsarbeit 13 13

14 Netzwerkwünsche 2014 Weiterarbeiten an den Themen aus 2013 ( z.b. Fortbildungen ect.) Entwicklung eines Netzwerkleitbildes Eigener Internetauftritt 8a Beratungsgremium besetzt mit verschiedenen Institutionen 14 14

15 Vielen Dank 15 Petra Franke,

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