Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen
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- Ferdinand Abel
- vor 6 Jahren
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1 Vortrag am im Rahmen der Veranstaltung Bildung von Anfang an - Frühe Hilfen für (neu) zugewanderte Familien und Kinder Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen
2 Angebote (Leistungen) früher Hilfen Aufsuchende, längerfristige Begleitung durch Familienhebammen/ Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und pfleger (nunmehr Bezeichnung des Angebots : Gesundheitsorientierte Familienbegleitung, GFB) Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen Willkommensbesuche Familienpaten, Wellcome Elterncafé für Teeniemütter Beratungsangebot durch Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in KiTa Babyschreiambulanz Einsatz von Koordinatorinnen in Geburtskliniken Offene Familiensprechstunde (Kleinkindalter) i. d. Erziehungsberatungsstelle Angebote des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes für Säuglinge und Kleinkinder usw. 2
3 Beteiligte an der Erbringung der Frühen Hilfen Gesundheitswesen Fünftes Sozialgesetzbuch SGB V Kinder- und Jugendhilfe Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII Schwangerschaftsberatung Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG Frühe Hilfen Frühförderung Neuntes und Zwölftes Sozialgesetzbuch SGB IX und SGB XII Materielle Sicherung SGB II 3 Vgl. Abb. NZFH, Reinhold Schone
4 Ziele der Frühen Hilfen Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern verbessern Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Eltern fördern zum gesunden Aufwachsen von Kindern beitragen Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Teilhabe sichern Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrnehmen und reduzieren Frühen Hilfen verfügen über Kompetenzen, Gefahren für die Kinder rechtzeitig wahrzunehmen und möglichst gemeinsam mit den Eltern mit dem Jugendamt den Übergang zu den Hilfen, die das Kindeswohl sichern, zu gestalten. Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2014) 4
5 Ziele der Frühen Hilfen Multiprofessionelle Kooperation, enge Vernetzung von Institutionen und Angeboten Beteiligung von bürgerlichem Engagement Stärkung sozialer Netzwerke von Familien Flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten vorantreiben Qualität der Versorgung verbessern Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2009) 5
6 Begriff Kinderschutz verstehen Oberbegriff, breites Verständnis Oberbegriff für alle Aktivitäten der Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen. Spezieller Begriff, enges Verständnis Aufgabe zur Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) Quelle: Schone (2013), ergänzt durch Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW 6
7 Frühe Hilfen Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen). Legaldefinition ( 1 Absatz 4 KKG) 7
8 Rechtlicher Rahmen - BKiSchG Bundeskinderschutzgesetz seit Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Abs. 4 KKG: Legaldefinition Frühe Hilfen 2 KKG: Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung 3 KKG: Rahmenbedingungen für Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Fonds Frühe Hilfen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen mit 51 Mio. für Netzwerke und psychosoziale Unterstützung von Familien 4 KKG: (anonyme) Beratung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung sowie Vorgehen bei Anhaltspunkte auf eine Gefährdung 16 Absatz 3 SGB VIII: Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdende Väter sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungsund Beziehungskompetenzen angeboten werden. 8
9 Netzwerke Frühe Hilfen ( 3 KKG) Verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit Gegenseitige Informierung über Angebots- und Aufgabenspektrum Klärung struktureller Fragen der Angebotsgestaltung und - entwicklung Verfahren im Kinderschutz aufeinander abstimmen Akteure: öffentliche und freie Jugendhilfe, Schwangerschaftsberatungen, Gesundheitsämter usw. Die verbindliche Zusammenarbeit ist durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe zu organisieren Vereinbaren von Grundsätzen für eine verbindliche Zusammenarbeit 9
10 Fond Frühe Hilfen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen Bundesebene: Koordinierung durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) Landesebene: Koordinierungsstellen Frühe Hilfen Kommunale Netzwerke Frühe Hilfen Folien-Quelle: NZFH, verändert durch LK Frühe Hilfen NRW Psychosoziale Unterstützung von Familien Gesundheitsorientierte Begleitung von Familien im präventiven Bereich Freiwilligenarbeit Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssystemen Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle 10
11 Fonds Frühe Hilfen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen Bundeskoordinierungsstelle BMFSFJ Auftraggeber und Finanzierung NZFH Evaluation der Bundesinitiative Steuerungsgruppe der Stiftung Vertreter: - Bund (6) - Länder (5) - Kommunale Spitzenverbände (1) Gast: NZFH 16 Landeskoordinierungsstellen Weiterleitung der Fördermittel Fachliche Begleitung 579 förderberechtigte Kommunen mit eigenem JA 11
12 Aufgaben Landeskoordinierungsstelle a) Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den einzelnen Leistungsbereichen b) Abwicklung des Förderverfahrens in NRW c) Länderübergreifender und landesweiter fachlicher Austausch d) Beratung der Kommunen e) Unterstützung der Evaluation 12
13 Arbeitsgruppen - Konsultationskreis NRW-Vernetzungsprogramme - Austausch MGEPA - Landesinitiative Gesundheit von Mutter und Kind Zusammenarbeit in NRW Landeskoordinierungsstelle NRW im MKFFI Beirat Landesjugendämter in Kooperation Verteilung der Fördermittel Fachliche Begleitung 186 förderberechtigte Kommunen mit eigenem Jugendamt Netzwerkkoordinierende, FamHeb/FGKiKP, deren Einsatzkoordinierende, Einsatzkoordinierende von Ehrenamtlichen 13 durch Beauftragung oder Förderung Auftragneh mer/ Förderemp fänger
14 Beteiligte des Netzwerkes Bund 2013 n = 452 Bund 2015 n = 432 NRW 2015 n = 136 Quelle: Mengel DJI (2017), ergänzt durch LK Frühe Hilfen NRW 14 NZFH Kommunalbefragungen
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zeit für Ihre Fragen. Kontaktdaten Claudia Brörmann Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Referat Prävention und Frühe Hilfen, Kinderschutz, pädagogische Förderkonzepte Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen T.: (0211) Mehr über uns: 15
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