Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW
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- Kilian Kruse
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1 Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen gefördert vom:
2 Konkrete Ziele der Bundesinitiative 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) als Teil des Bundeskinderschutzgesetzes + Bund- Länder-Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (VV): Stärkung der Frühen Hilfen Aus- und Aufbau der Frühen Hilfen Aus- und Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen Aus- und Aufbau ehrenamtlicher Strukturen Erkenntnisgewinn zur Ausgestaltung des dauerhaften Bundesfonds ab
3 Frühe Hilfen nach 1 KKG in NRW Flächendeckender Ausbau in 185 JÄ in NRW durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen (Präventionskette) Baustein 0-3 Jahre Baustein 3-6 Jahre Baustein 6-10 Jahre Baustein Jahre Rechtliche Vorgaben (KKG als Teil des BKiSchG) Vorgaben durch die Verwaltungsvereinbarung zur BI Vorgaben der Modellvorhaben KEKIZ/ LVR Kinderarmut Vorgaben der Modellvorhaben KEKIZ/ LVR Kinderarmut Vorgaben der Modellvorhaben KEKIZ/ LVR Kinderarmut Aufbau von Präventionsketten im Rahmen der Modellvorhaben in 58 Kommunen (18 Kommunen KEKIZ und 40 Kommunen LVR-Kinderarmut) 3
4 Struktur der Bundesinitiative BMFSFJ Nationales Zentrum Frühe Hilfen Bundeskoordinierungsstelle Evaluation der Bundesinitiative 16 Landeskoordinierungsstellen Steuerungsgruppe Vertreter: - Bund (3) - Länder (5) - Kommunale Spitzenverbände (3) förderberechtigte Jugendämter 4
5 Finanzieller Rahmen ( 3 Abs. 4 KKG + VV) BMFSFJ stellt insgesamt zur Verfügung: Haushaltsjahr Mio. Haushaltsjahr Mio. Haushaltsjahr Mio. Haushaltsjahr Mio. ab Mio. jährlich (Bundesfonds) NRW 2012 rd. 6,2 Mio rd. 9 Mio und 2015 rd. 10,3 Mio wird in neuer Verwaltungsvereinbarung festgelegt NRW-Verteilerschlüssel Anzahl der unter 3-jährigen Kinder im SGB-II-Leistungsbezug im jeweiligen Jugendamtsbezirk (Stand: ) Link zur Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung (VV): pdf 5
6 Aufgaben der Landeskoordinierungsstellen (Art. 5 VV) Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den einzelnen Förderbereichen Landesweiter und länderübergreifender fachlicher Austausch Abwicklung des Förderverfahrens Beratung der Kommunen Unterstützung der Evaluation 6
7 Allgemeine Fördervoraussetzungen Zielgruppe: Werdende Mütter und Väter und Mütter und Väter mit Kindern von 0 3 Jahren Einzelne Maßnahme bestand am nicht oder modellhafter Ansatz, nun Ausbau zum Regelangebot Priorisierung 7
8 Fördervoraussetzungen Familienhebammen/ vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen (Art. 2 Abs. 4 VV) Nur bestimmte Berufsgruppen: Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen Einsatzschwerpunkt ist die einzelfallbezogene, aufsuchende Familienbetreuung und -begleitung bis zum Abschluss des ersten bzw. dritten Lebensjahres des Kindes Entsprechung zum jeweiligem Kompetenzprofil des NZFH oder Qualifizierung in diesem Sinne Netzwerk Frühe Hilfen nach Art. 2 Abs. 3 VV besteht/ ist im Aufbau Einbindung in dieses Netzwerk 8
9 Förderfähige Maßnahmen nach Art. 2 Abs. 3 VV im Einzelnen Gefördert werden insbesondere Sach- und Personalkosten für: den Einsatz von Familienhebammen und Familiengesundheitshebammen, sowie von Hebammen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern, Familiengesundheitspflegerinnen und Familiengesundheitspflegern, die dem Kompetenzprofil des NZFH entsprechen Qualifizierung, Fortbildung, Fachberatung und Supervision für die genannten Fachkräfte Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme der genannten Fachkräfte an der Netzwerkarbeit Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie der Dokumentation des Einsatzes in den Familien 9
10 Bereichsübergreifende Maßnahmen der LK Landesgesamtkonzept Beirat Zwischenbericht an den Bund bis Monitoring 10
11 zu den Gesundheitsfachberufen in den Frühen Hilfen 11
12 Hebammen Einsatzschwerpunkt: Schwangerschaft, Geburtshilfe, Wochenbett Finanzierung: SGB V Überwiegend Freiberuflichkeit Familienhebammen Hebammen mit einer Zusatzqualifikation Schwerpunkt des Einsatzes: 0 bis 1 Jahr nach der Geburt Familiengesundheitshebammen oder -pflegerinnen arbeiten nach einem Ansatz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) staatlich anerkannte Weiterbildung (Dauer ca. zwei Jahre, insgesamt Stunden) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Einsatzbereich: von 0 bis 18 Jahren des Kindes, insbesondere bei behinderten, chronisch kranken oder frühgeborenen Kindern Finanzierung: SGB V und SGB XI Überwiegend in Pflegediensten oder Krankenhäusern tätig Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer Zusatzausbildung über BI förderfähig bis zu 3 Jahren des Kindes Familienpflege gehört nicht zu den Gesundheitsfachberufen 12
13 BI fokussiert Einsatzfeld in den Frühen Hilfen (primär- und sekundärpräventiv) Querschnittsaufgabe zwischen Gesundheitsbereich und der Kinderund Jugendhilfe (Lotsenfunktion) Leistungen der FamHeb/FGKiKP sind keinem Sozialgesetzbuch klar zugeordnet Finanzierung: über BI (auch SGB VIII) Verschiedene Praxismodelle und Rahmenbedingungen in NRW Gelingensbedingungen zum erfolgreichen Einsatz? 13
14 Landesgesamtkonzept zur Umsetzung der Bundesinitiative in NRW 14
15 Hauptziele Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen 1. Familienhebammen und Fachkräfte der vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen, die den NZFH-Kompetenzprofilen entsprechen, stehen in NRW ausreichend zur Verfügung. 2. Der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen erfolgt unter angemessenen Strukturen und Prozessen, um Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung und Bedarfsplanung in diesem Bereich umzusetzen. 3. Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen sind fester Bestandteil im Netzwerk Frühe Hilfen. 15
16 Teilziele zum 1. Hauptziel Es liegen Daten zum quantitativen Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen zur weiteren Planung vor. Es werden bedarfsgerecht Hebammen zu Familienhebammen und Kinderkrankenpfleger(innen) zu Familien- Gesundheits- und Kinderkranken-pfleger(innen) fortgebildet. 16
17 Teilziele zum 2. Hauptziel Die eingesetzten Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen werden nach dem Landescurriculum NRW fortgebildet und sind im Sinne der Kompetenzprofile des NZFH qualifiziert. Der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen findet auf Grundlage eines Fachkonzeptes statt. Die Prozesse und Standards in der Fallbearbeitung werden zwischen Einsatzstelle und Familienhebammen/vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen verbindlich geregelt. Es existiert für NRW eine praxisorientierte Handreichung zum Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen. Einsatzstelle, Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen nutzen in ihrer Tätigkeit Instrumente der Qualitätssicherung. In NRW wird die Evaluation des Einsatzfeldes der Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen unterstützt. Im Einsatzfeld der Familienhebamme und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen soll die Qualitätsentwicklung intensiviert werden. Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen sowie die für ihren Einsatz zuständigen Stellen erhalten Beratung im Hinblick auf die Ausgestaltung dieses Einsatzfeldes. 17
18 Teilziele zum 3. Hauptziel Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen sind im Netzwerk Frühe Hilfen vertreten. 18
19 Maßnahmen des NZFH Familienhebammen/ vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen Entwicklung von Kompetenzprofilen zur Familienhebamme und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin AG Curriculum zur Entwicklung von Mindestanforderungen für Qualifizierungsmaßnahmen zur FamHeb/FGKiKP Rechtsexpertise Module für Fortbildungsanbieter NEST-Materialien Dokumentationsvorlage Evaluation Strukturdaten Hilfeprozess der Gesundheitsberufe bis zu 1 Jahr nach Geburt des Kindes 19
20 Maßnahmen der LK zu Familienhebammen/ vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen Fragebogen zum Kompetenzprofil FamHeb Landescurriculum NRW und Aufbaumodule Arbeitshilfe Fortbildungen und deren Qualitätssicherung Fortbildungen für Koordinatorinnen und Koordinatoren von Gesundheitsfachberufen in den Frühen Hilfen Schulungen zur Dokumentationsvorlage des NZFH Fachtag ( ) Beratung 20
21 Landescurriculum und Aufbaumodule Arbeitsgruppe zur Beratung eines Landescurriculums mit MGEPA, Berufsverbänden und Experten Curriculum für die gemeinsame Fortbildung zur FamHeb/FGKiKP und Aufbaumodule Bis Arbeitshilfe zum Einsatz von FamHeb/FGKiKP in Frühen Hilfen Bis Erstellung durch Jugendhilfe Consulting JHC und Leben-Lernen- Wandeln 21
22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit und eine schöne Adventszeit! 22
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