Landeskonzept Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

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1 Anlage Landeskonzept Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Frühe Hilfen und Kinderschutz sind ein vielschichtiges Themenfeld mit vielen Facetten. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die staatliche Gemeinschaft im Grundgesetz auf die Kinderschutzaufgabe verpflichtet wurde. Zugleich steht der Staat ein für das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Alle Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Dies ist von herausragender Bedeutung für die gesamte weitere Entwicklung des Kindes. Die meisten Kinder wachsen in behüteten und liebevollen Verhältnissen auf, manche Kinder werden jedoch in belastende Lebensumstände hineingeboren. Das Ziel von Frühen Hilfen ist die frühzeitige und nachhaltige Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern. Im Rahmen von Frühen Hilfen können Familien neben alltagspraktischer Hilfe Unterstützung bezüglich ihrer Beziehungs- und Erziehungskompetenz erhalten. Familien können bereits während der Schwangerschaft und bis zum dritten Lebensjahr des Kindes unterstützt werden. Die Hessische Landesregierung setzt beim Thema Frühe Hilfen und Kinderschutz auf Schwerpunkte in mehreren Handlungsfeldern. Die Rahmenbedingungen sind dabei so zu gestalten, dass im Zusammenwirken der Fachkräfte, der Eltern und der Gesellschaft schwierige Lebenssituationen sich zum Guten wenden. Dies ist das Ziel der Landesregierung. Ausgangslage in Hessen Zu berücksichtigen sind die auf Landesebene geschaffenen Rahmenbedingungen, Projekte und Maßnahmen und die Situation in den hessischen Landkreisen und Kommunen. Zunächst sollen die Maßnahmen und Rahmenbedingungen 2013 auf Landesebene geschildert werden: 1

2 Hessisches Kindergesundheitsschutzgesetz Mit dem Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetz wurde die Verpflichtung für alle in Hessen lebenden Kinder geregelt, an den Kindervorsorgeuntersuchungen teilzunehmen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die gesundheitliche Entwicklung der Kinder in regelmäßigen Abständen überprüft wird. Als organisatorische Einheit wurde das Hessische Kindervorsorgezentrum geschaffen, welches die Eltern regelmäßig einlädt und auch das Jugendamt informiert, wenn die Teilnahmebescheinigung an der anstehenden U-Untersuchung dem Kindervorsorgezentrum nicht vorgelegt wird. Mittlerweile nehmen 98% aller hessischen Kinder an den Kindervorsorgeuntersuchungen teil. Familienhebammen in Hessen Bereits seit 2007 fördert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) mit bisher insgesamt die Fortbildung von Hebammen zu Familienhebammen. Grundlage der Fortbildung, die der hessische Landesverband des Deutschen Hebammenverbandes im Auftrag des HMSI durchführt, ist das weiterentwickelte Curriculum des Bundesverbandes. Bisher wurden 206 Familienhebammen fortgebildet. Seit 2013 können auch Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger an den Qualifizierungen teilnehmen. Dazu wurde zusammen mit dem Landesverband der Hessischen Hebammen e.v., dem Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.v. und dem Berufsverband Interessengemeinschaft freiberuflich und/oder präventiv tätiger Krankenschwestern e.v. ein Curriculum in Hessen für eine gemeinsame Qualifizierung zur Familienhebamme bzw. zur/zum Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und pfleger (FGKiKP) erarbeitet. Seit dem findet eine gemeinsame Fortbildungsmaßnahme Von der Hebamme zur Familienhebamme bzw. Von der Kinderkrankenschwester zur Familienkinderkrankenschwester in Bad Hersfeld mit 30 TN, je 15 Kinderkrankenschwestern und 15 Hebammen statt. Eine weitere Qualifizierung startet im März Die Finanzierung des Einsatzes der Familienhebammen und der FGKiKP wurde bisher von den hessischen Kommunen und Kreisen geleistet. Deren Aufgaben bestehen in - intensiver Beratung, Betreuung und Begleitung von Familien, 2

3 - dem Erkennen von Risikofaktoren und Hilfebedarf und der Vermittlung von Angeboten und Adressen von Hilfen unter Einbeziehung der Koordinierungsstelle, - der Beteiligung an der Netzwerkarbeit und der Kooperation mit der Kinderund Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen und den anderen Akteuren des Netzwerks. Der Abschluss von Vereinbarungen zum Einsatz von Familienhebammen, die sich an den Vereinbarungen des Modellprojekts Keiner fällt durchs Netz orientieren, wurde vom HMSI empfohlen. Inzwischen liegen in der Mehrzahl Vereinbarungen für Familienhebammen in Städten und Landkreisen vor. Vereinbarungen für den Einsatz von FGKiKP sind jedoch noch zu treffen. Eine gemeinsame Empfehlung von Kommunalen Spitzenverbänden und Land Hessen wurde vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration mehrfach angeregt, war aber bisher leider nicht möglich. Projekt Keiner fällt durchs Netz Das Projekt Keiner fällt durchs Netz basiert auf den theoretischen Grundlagen und praktischen Erfahrungen bewährter Bausteine der Frühen Hilfen. Modellstandorte in Hessen waren zunächst die Landkreise Bergstraße und Offenbach. Finanziert wurde das Modell von der hessenstiftung - familie hat zukunft. Es bestand eine Kooperation mit dem Saarland. Der Bilanzbericht des Projektes ist seit Dezember 2013 unter abrufbar. Keiner fällt durchs Netz findet Zugang zur sogenannten Risikofamilie. Störungen der Eltern-Kind-Beziehung können sich bereits sehr früh durch mangelnde Fürsorge, fehlende Wertschätzung und unsichere Bindung an die Bezugspersonen wegen damit einhergehender dysfunktionaler Anpassungsprozesse und Reifeverzögerungen des Kindes entwickeln. Dies potenziert wiederum die Konfliktdynamik und den Belastungsgrad der ohnehin vorbelasteten und meistens auch gefährdeten Familien. Die Konfrontation mit Problemen auf ganz unterschiedlichen Ebenen (z.b. Partnerschaft, Störung der Eltern-Kind-Beziehung, Arbeitslosigkeit und Armut) nimmt den Familien dann rasch die Initiative und Zuversicht, sich an eine hilfeanbietende Institution zu wenden. Risikokonstellationen müssen deshalb so früh wie möglich vor oder nach der Geburt des Kindes entdeckt werden, um Negativspiralen zu verhindern. Ziel von Keiner fällt durchs Netz ist, dass bestehende 3

4 Hilfestellungen in der frühen Kindheit bei belasteten Familien ankommen, bevor es zu einer Gefährdung des Kindeswohls kommt. Wichtiger Projektbestandteil ist die Vernetzung der Beteiligten vor Ort im jeweiligen Landkreis. Verantwortlich für die Vernetzung ist eine Koordinationsstelle an der Seite der Familienhebammen. Diese Fachkraft ist zentrale Kontaktperson für alle Beteiligten des Netzwerks, für die Familienhebammen und auch die Eltern. Die Projektphase ist mittlerweile abgeschlossen. Keiner fällt durchs Netz hat Wirkung gezeigt und wird von den Landkreisen fortgeführt. Mit finanzieller Beteiligung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration führen zwei weitere Standorte, der Werra-Meißner-Kreis bis Ende 2013 und die Stadt Wiesbaden bis Ende 2014 das Projekt durch. Ehrenamtliche Projekte/Fortbildung sozialer Fachkräfte/Familienzentren/ Stärkung der Elternkompetenz Neben der Umsetzung des hessischen Kindergesundheitsschutzgesetzes, der Fortbildung von Familienhebammen und FGKiKP, sowie dem Modellprojekt Keiner fällt durchs Netz unterstützt das HMSI ehrenamtliche Projekte, die sich an junge Familien richten und setzt einen weiteren Schwerpunkt bei der Fortbildung der Fachkräfte im sozialen Bereich (z.b. Fortbildungen zur insoweit erfahrenen Fachkraft und Fortbildungsreihe zur Prävention von sexuellem Missbrauch). Insgesamt werden hier mehr als 3 Mio. jährlich eingesetzt. Auch mit dem Aufbau eines Netzes von Familienzentren in Hessen, für das 1,3 Mio. jährlich eingesetzt werden, und mit den Maßnahmen zur Stärkung der Elternkompetenz auf der Basis der Vergabe von Gutscheinen für Kursangebote werden die Angebote der Frühen Hilfen sinnvoll ergänzt und unterstützt. Ergänzend zur Bundesinitiative Frühe Hilfen können seit Oktober 2013 durch Landesmittel Projekte freier und kommunaler Träger aus den Bereichen Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz gefördert werden. Die entsprechenden Fach- und Fördergrundsätze für dieses Landesprogramm wurden am im Staatsanzeiger veröffentlicht. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung der Projekte in die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen. Damit werden zusätzlich zur BI Frühe Hilfen u.a. Ehrenamtsprojekte gefördert, die sich als Schwerpunkte die Begleitung und Unterstützung von Familien mit Kindern von 0-3 4

5 Jahren gesetzt haben. Als Beispiele sind wellcome, Familienpaten (Caritas), Familienlotsinnen (DKSB) oder Familienbegleitungen (DRK) zu nennen. Situation nach 1,5 Jahren Bundesinitiative Frühe Hilfen: Kommunen und Landkreise Mit Hilfe der Bundesmittel sind inzwischen in allen Landkreisen und Städten Netzwerke zu Frühen Hilfen vorhanden oder im Aufbau. Alle Kommunen haben eigene Netzwerkkoordinatorinnen oder Netzwerkkoordinatoren eingestellt, die ihre Arbeit aufgenommen haben. Im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen möchten die Landkreise und Städte die Netzwerkarbeit konzeptioneller gestalten und systematisch weiter strukturieren. Hierzu haben sich die Landkreise und Städte das Ziel gesetzt, Qualitätsstandards zu entwickeln und die Netzwerkkoordinatoren entsprechend zu schulen. Durch die Entwicklung in der konkreten Arbeit und die Komplexität der Arbeitsbedingungen bei der Organisation und Moderation heterogener Netzwerke Früher Hilfen haben einige Kommunen bereits Stellenaufstockungen vorgenommen oder auch eine zweite Koordination eingestellt. Die Etablierung von Familienhebammen und deren Einsatz ist weiter fortgeschritten und befindet sich in einer guten Entwicklung. Der Einsatz von anderen Gesundheitsberufen wie z.b. FGKiKP ist regional unterschiedlich und wird sich durch den Abschluss des jetzigen Qualifizierungskurses im Juni 2014 weiter ausbauen. Die Landkreise und Städte legen im zweiten Förderzeitraum der Bundesinitiative ihren Schwerpunkt auf den vermehrten Einsatz der genannten sozialen Fachkräfte. Es gilt, den vorhandenen Bedarf bei den Familien zu decken. Landeskoordination: Im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Abteilung Familie, Referat Familienpolitik und Kinderschutz, wurde eine Landeskoordinierungsstelle aufgebaut. Diese ist mit einer Referentin und einer Sachbearbeitung sowie einer weiteren Stelle zur Antragsbearbeitung (Bundesfinanzierung) im Regierungspräsidium Kassel besetzt. Hessen stehen für die Landeskoordination lt. Anhang zur Verwaltungsvereinbarung jährlich zur Verfügung. Als Durchschnittswerte wurden laut 5

6 Personalkostentabelle des Landes Hessen ,- für die Stelle des höheren Dienstes und ,- für die Sachbearbeitungsstelle inklusive Arbeitsplatzkosten ermittelt. Weitere Kosten entfallen auf die Antragsbearbeitung, die beim Regierungspräsidium Kassel vorgenommen wird. Aufgaben für die Koordinationsstelle sind u.a.: Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Hessen Planung und Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen in Zusammenhang mit dem Auf- und Ausbau der lokalen Netzwerke und Projekte der Frühen Hilfen in Hessen; z.b. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung auf Landesebene, Mitarbeit bei der Evaluation des Vorhabens und Beratung der kommunalen Gebietskörperschaften. In diesem Zusammenhang auch die Bearbeitung von Mittel- und Projektanträgen in übergeordneten Fällen. Analysen, Prognosen, Vorlagen und Stellungnahmen zum Thema Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz Planung von Qualifizierungskursen, Fortbildungen und Fachveranstaltungen für Netzwerkkoordinationen und Fachkräfte im Bereich der Frühen Hilfen. Geschäftsführung der Steuerungsgruppe Frühe Hilfen in Hessen Steuerungsgruppe: Seit Sommer 2013 besteht eine Steuerungsgruppe Frühe Hilfen in Hessen die sich aus sechs JA Leitungen als Vertretungen der kommunalen Spitzenverbände und der Landeskoordination im HMSI zusammensetzt. Hinzugezogen werden entsprechend der thematischen Zielsetzung Experten und Akteure aus dem Bereich Frühe Hilfen. Auftrag und Ziel der Steuerungsgruppe ist die Planung und Begleitung der Umsetzung der BI Frühe Hilfen sowie des begleitenden Landesprogramms. Bislang haben drei Sitzungen stattgefunden, drei weitere Sitzungen sind für das Jahr 2014 geplant. Die durch die Bundesmittel geschaffene Landeskoordinierungsstelle und ihre derzeit entwickelten Aufgabenstränge können dem anliegenden Schaubild entnommen werden (Anlage 1) 6

7 Entwicklungsperspektiven Lokale Netzwerke und Einsatz von Netzwerkkoordinatoren: Aus Landesmitteln wurde im August 2013 mit einer Qualifikation der Netzwerkkoordinatorinnen und Netzwerkkoordinatoren durch das ISS, Frankfurt begonnen. Im Januar 2014 endet die 4x2 tägige Modulfortbildung mit der Vorstellung der Zertifizierungsarbeiten. Die Teilnahme der Netzwerkkoordinatorinnen und Netzwerkkoordinatoren wurde durch Bundesmittel finanziert und ermöglicht. Die Zertifizierung wird im Frühjahr 2014 erfolgen. Geplant sind aus Bundes- und Landesmitteln in den nächsten 2 Jahren mindestens zwei Mal im Jahr weitere Fachund Weiterbildungen der Netzwerkkoordinationen, die entsprechend der eruierten Bedarfe angeboten werden. Durch die Bundesinitiative haben sich auf regionaler Ebene AG s von Netzwerkkoordinationen entwickelt, die sich in Nord-, Mittel- und Südhessen auf kommunaler Ebene zum fachlichen Austausch treffen. Geplant ist, aus Bundesmitteln eine AG der Netzwerkkoordinationen bestehend aus 3 Vertreterinnen der regionalen kommunalen Arbeitskreise Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und der Landeskoordination im Sinne eines Qualitätszirkels zu etablieren. Ziel ist die gemeinsame Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durch die Planung der halbjährlichen Arbeitstreffen auf Landesebene. Zusätzlich sind regelmäßige Austauschforen vorgesehen. Dazu gehört u.a. auch eine Netzwerkkonferenz Hessen mit einem Markt der Möglichkeiten gelungener Projekte als Impulsgeber für weitere Umsetzungen. Einbezug des Gesundheitswesens in die Netzwerkarbeit Im Interesse des Landes liegen zum jetzigen Zeitpunkt vor allem die kontinuierliche und interdisziplinäre Arbeit der Netzwerke Frühe Hilfen. Eine in diesem Winter erstellte Abfrage zum Einbezug des Gesundheitswesens in die Netzwerke hat ergeben, dass nur eine geringe Anzahl der Kommunen eine zufriedenstellende Zusammenarbeit und Beteiligung des Gesundheitswesens in den Netzwerken bestätigt. Es wird vielmehr ein Unterstützungsbedarf benannt, von daher soll hier im kommenden Förderzeitraum ein Schwerpunkt der Entwicklung liegen. Dies bezieht sich einerseits auf die Unterstützung bei der Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen und verbindlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin auf 7

8 gemeinsame Fachveranstaltungen zwischen Netzwerkkoordinationen und Familienhebammen/FGKiKP, sowie auf die Entwicklung lokaler und regionaler Strategien zur Einbeziehung des Gesundheitswesens, begleitet durch die Steuerungsgruppe Frühe Hilfen in Hessen. Außerdem wird sich das Land Hessen dafür stark machen, eine gesetzliche Regelung und Änderung des SGB V in diesem Sinne zu forcieren. Ein spezieller Fokus liegt auch auf dem Einbezug der Erwachsenenpsychiatrien im Kontext Kinder psychisch kranker Eltern. Hier ist für das kommende Jahr eine interdisziplinäre interministerielle Zusammenarbeit der Fachreferate des HMSI vereinbart und in der Folge, mit Hilfe der Bundesinitiative, die Entwicklung von Austauschformaten zwischen Psychiatern und Netzwerkkoordinationen. Ein erstes Treffen zwischen Netzwerkkoordinationen und Psychiatern ist für den Frühsommer 2014 geplant. Familienhebammen und andere Gesundheitsberufe: Die Fortbildung der Familienhebammen und FGKiKP, weitere Vertiefungsveranstaltungen sowie deren fachliche Begleitung bleibt einer der Schwerpunkte des HMSI. Hierfür stehen auch im Haushaltsplan für 2014 die erforderlichen Landesmittel zur Verfügung. Ein Focus des Landes für den kommenden Förderzeitraum liegt in der begleitenden Qualitätsentwicklung und sicherung des erarbeiteten Curriculums und der Begleitung und Entwicklung einer interdisziplinären Zusammenarbeit beider Berufsgruppen. Die Etablierung und Umsetzung eines entsprechenden Qualitätszirkels (QZ) erfolgt durch Bundes- und Landesmittel. Ein weiteres Ziel das mit Hilfe der Bundesinitiative erreicht werden soll, ist die Unterstützung der Vernetzung und Koordination der Familienhebammen und FGKiKP untereinander, sowie innerhalb des zuständigen Netzwerkes mit dem Ergebnis, für beide Berufsgruppen verlässliche Ansprechpartner in der Kommune zu haben. Der Abschluss von Vereinbarungen zum Einsatz von Familienhebammen, FGKiKP und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich in allen hessischen Kreisen und den kreisfreien Kommunen waren und sind von hohem Interesse für das HMSI. Im Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden sollen Impulse zu möglichen gemeinsamen Empfehlungen auch bei Abschlüssen für die zum Einsatz 8

9 kommenden Gesundheitsberufe gegeben werden (Auch um Reibungsverluste zu vermeiden und Synergieeffekte zu erreichen). Der Ausgang dieser Bestrebungen ist jedoch offen. Ehrenamtsprojekte: Die Vielzahl an Ehrenamtsprojekten, die sich durch die Bundesinitiative und das begleitende Landesprogramm in Hessen etablieren, machen eine konstruktive Beobachtung und Qualitätsdiskussion notwendig. Für den kommenden Förderzeitraum ist die Implementierung eines regelmäßigen trägerübergreifenden Qualitätsdialogs avisiert mit dem Ziel, Mindestvereinbarungen und anforderungen für die Qualifikation von Ehrenamtlichen zu erarbeiten. Die Förderung des Qualitätsdialogs soll aus Bundes- und Landesmitteln erfolgen. Zusätzlicher Einsatz von Landesmitteln: Mit den durch das Landesprogramm bestehenden zusätzlichen Mitteln sollen neben den bereits erwähnten Projekten und Maßnahmen noch folgende Ziele gefördert werden. - Mittelaufstockung aller Kommunen und Landkreise Hessens, die im Rahmen der Bundesinitiative unterhalb einer Fördersumme von Euro liegen, um die Umsetzung der Schwerpunkte der BI zu unterstützen. Dies erfolgte bereits in 2013 erstmalig. - Begleitendes Fortbildungsprogramm zum Auf- und Ausbau der Netzwerke, - Zusätzliche Unterstützung der fortgebildeten Familienhebammen, Ausbau der Fortbildung, werbende Ansprache für die Fortbildung - Förderung von Projekten Freier Träger für eine niedrigschwellige Unterstützung von werdenden Eltern und jungen Familien im Rahmen der Frühen Hilfen. - Weiterhin werden Maßnahmen zur Prävention und zum Kinderschutz, ebenso wie Projekte zur Unterstützung der Erziehungskompetenz junger Familien gefördert. - Fortbildungen, Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Frühen Hilfen, 9

10 - sowie Evaluationen und wissenschaftliche Begleitung von Projekten im Bereich Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz die im landespolitischen Interesse liegen. Vorläufiger Zeitplan bis Ende 2015: 1/ /2015: Beratung der Antragsteller, Prüfung der Verwendungsnachweise, Erstellung der Sachberichte für 2013 und Erstellung eines Länderbeitrags bis 30. April 2014 für den Zwischenbericht an den Bundestag. Bewilligungsverfahren für 2014 und 2015 Konzeptentwicklung 2014 bis Erstellung eines Länderbeitrags bis Sept für den Abschlussbericht an den Bund. Fortbildungsplanung Hessen für 2014 und 2015, Netzwerkkonferenz Hessen, Qualitätsdialog Ehrenamt, Etablierung eines Qualitätszirkels Familienhebammen /FGKIKP sowie eines Qualitätszirkels Netzwerkkoordination. Einbezug des Gesundheitswesens, Entwicklung von Impulsen zur Verbindlichkeit und Kooperation in den Netzwerken, Entwicklung eines Internetauftritts. Erstellung von Schulungsund Arbeitsmaterial, Begleitung von Evaluationen. Antrag: Für die vorgenannten Aufgaben in den Kommunen und Kreisen Hessens, sowie der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen, werden die in der Verwaltungsvereinbarung für Hessen zur Verfügung stehenden Mittel beantragt. 10

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