Frühe Hilfen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Der Beitrag der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

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1 Frühe Hilfen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Der Beitrag der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frühe Hilfen rechnen sich und wie!? Caritas/SkF, 18./ in Bensberg Dr. Manuela Stötzel

2 Interventionen des Staates zum Schutz von Kindern 2008 (Daten des Statistischen Bundesamtes) I Inobhutnahmen: Kinder; 14,4% mehr als in 2007 (8,4% Steigerung zu 2006) I (Teil-)Entzüge der elterlichen Sorge durch Familiengerichte: Fälle; 8% mehr als in 2007 (12,5% Steigerung zu 2006) I Entsprechende Anträge der Jugendämter an Familiengerichte: Fälle; 17% mehr als in 2007 (18,5% Steigerung zu 2006)

3 Kindesmisshandlung und vernachlässigung: Verbreitung (1) Körperliche Misshandlung: Hellfeld I Polizeiliche Kriminalstatistik ( 225 StGB, Misshandlung von Kindern, < 14 J. ) 1990: : 3426 bekannt gewordene Fälle 1990: : 4102 Kinder Dunkelfeld I 10-15% der Eltern wenden schwerwiegendere und häufigere körperliche Bestrafungen an (Engfer 2005) I Mehrzahl der Jugendlichen berichtet über Erleben minderschwerer Formen physischer Erziehungsgewalt (Bussmann 2002ff.; Pfeiffer 1999, Wetzels 2001)

4 Kindesmisshandlung und vernachlässigung: Verbreitung (2) Vernachlässigung: I keine repräsentativen Daten oder Untersuchungsergebnisse (auch mit 171, 225 StGB erfasst) I Schätzungen: 5-10% aller Kinder (Esser & Weinel 1990) Kinder (Kinderschutzbund 2000) I Befragung von Jugendämtern (Münder et al. 2000): 65%: Vernachlässigung als Gefährdung 50%: Vernachlässigung als Hauptgefährdung

5 Ältere Menschen Kinder und Jugend hauptsächliche Gefährdungslage Sonstiges keine Angaben Eltern-Konflikte Autonomiekonflikte sexuelle Misshandlung körperliche Misshandlung Vernachlässigung seelische Misshandlung Ergebnisse einer Befragung von 16 Jugendämtern (Münder et al., 2000) < 3 Jahre: 71 % (n = 318)

6 Verständnis Früher Hilfen I Anforderungen an ein Netzwerk Früher Hilfen Zugang finden Belastungen und Risiken erkennen Zur Hilfeannahme motivieren Passgenaue Hilfen entwickeln Kontakt halten, Hilfen anpassen Im Regelsystem implementieren I Definition Früher Hilfen des Wissenschaftlichen Beirats des NZFH Primäre, sekundäre und tertiäre Prävention Frühe Hilfen als Bestandteil eines integrierten Kinderschutzkonzepts I Präventionsdilemma Besondere Zugänge und Ansprache für belastete Familien Ressourcenverteilung

7 Beitrag des BMFSFJ zum Aus- und Aufbau Früher Hilfen K vergleichende Evaluation / Stärken-Schwächen-Analyse bestehender Projekte (DJI- Kurzevaluation ) MPK Aktiver Kinderschutz MPK Modellprojekte in/mit Ländern/Kommunen mit Wirkungsevaluation / Auswertung Grundmodelle zur regionalen Anpassung Identifizierung gesetzlicher Lücken Was wirkt? Phase 1 Phase 2 Ergebnis Erfahrungstransfer - zwischen Modellstandorten - zwischen Wissenschaft und Praxis Impulse zur Implementierung in die Regelpraxis

8 Wie können/sollten Frühe Hilfen finanziert werden? 1. Der Weg in gemeinsamer Verantwortung I MPK-Beschluss vom : Starke Netze für Eltern und Kinder knüpfen I Arbeitsgruppe zu Eckpunkten für vernetzte Strukturen: Lücken bei der Prävention von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung an den Schnittstellen zwischen den Systemen identifizieren I JFMK-Beschluss 29./ (korrespondierender GMK-Beschluss): Die Jugend- und Familienministerkonferenz beauftragt die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden zur JFMK Sitzung im Jahr 2009 über die weiteren Entwicklungen im Kinderschutz nach der Umsetzung der Beschlüsse der MPK zu berichten. Im Zentrum dieses Berichtes sollen insbesondere Vernetzungsstrategien im Bereich des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe für die Altersgruppe der 0 bis 3 jährigen und der Schwangeren stehen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die vorhandenen gesetzlichen Instrumente ausreichen, um kommunal verknüpfte Programme bedarfsgerecht weiter zu entwickeln und ob Regelungslücken bei der Prävention von Kindesvernachlässigung und Misshandlung und bei den frühen Hilfen an der Schnittstelle von SGB V und SGB VIII bestehen. Sollten Handlungsbedarfe erkennbar werden, sollen diese ebenfalls in Form von Empfehlungen in den Bericht einfließen.

9 Wie können/sollten Frühe Hilfen finanziert werden? 2. Das Ziel in gemeinsamer Verantwortung I Bericht des BMFSFJ: Maßnahmen im Verbund mit Ländern und Kommunen Kinderschutz fußt auf den Säulen Prävention und Intervention Regelungslücken bei der Prävention von Kindesmisshandlung und vernachlässigung, bei der Vernetzung von Strukturen und zur Etablierung Früher Hilfen identifizieren und durch gesetzliche Maßnahmen schließen Verbesserung der Datenbasis I Koalitionsvertrag: Aus- und Aufbau Früher Hilfen mit dem NZFH Gestaltung der Schnittstellen, Abbau von Schnittstellenproblemen zwischen den Systemen insbesondere bei Frühen Hilfen Stärkung präventiver Maßnahmen im Rahmen eines Kinderschutzgesetzes

10 Kontakt I Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Alexanderstraße 3, Berlin I Abteilung 5: Kinder und Jugend Abteilungsleiterin: Dr. Annette Niederfranke I annette.niederfranke@bmfsfj.bund.de, Tel.: I Referat 514: Aufwachsen ohne Gewalt, Aktiver Kinderschutz Referatsleiterin: Almut Hornschild-Rentsch I almut.hornschild@bmfsfj.bund.de, Tel.: Referentin: Dr. Manuela Stötzel I manuela.stoetzel@bmfsfj.bund.de, Tel.:

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