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1 Netzwerkkonferenz für den Landkreis Kaiserslautern (Nord) Uhr Sitzungssaal der Kreisverwaltung

2 Tagesordnung Begrüßung Vorstellung der neuen Aufgaben nach dem Landeskinderschutzgesetz (LKindSchuG) mit Erläuterung der Strukturen und Aufgaben des Jugendamtes und der beteiligten Stellen des Gesundheitsamtes Praktische Umsetzung der Aufgaben nach dem LKindSchuG Moderierte Diskussion zu den Problemstellungen unter der Leitfrage: Warum sollen wir uns vernetzen? Offene Abschlussgesprächsrunde unter dem Motto: Wir vernetzen uns bei Kaffee

3 Wer ist heute dabei? Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Institution aus den Verbandsgemeinden Weilerbach, Otterbach und Otterberg Kindertagesstätten Ärzte (auch Fachärzte) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Hebammen Agentur für Arbeit Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Abteilungen Jugend und Soziales sowie Gesundheitsamt

4 Wie funktioniert das Jugendamt? Beim Kreisjugendamt Kaiserslautern gibt es verschiedene Fachbereiche mit unterschiedlichen Aufgaben. Derzeit arbeiten 38 Personen beim Kreisjugendamt Kaiserslautern. Gesetzliche Grundlage ist im Wesentlichen das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe). In der alltäglichen Praxis arbeitet das Jugendamt mit zahlreichen Ämtern und Institutionen zusammen.

5 Wie funktioniert das Jugendamt? Aufgabenbereiche beim Kreisjugendamt Kaiserslautern (vereinfachter Auszug) Klaus Nabinger Abteilungsleiter Ralf Leßmeister Fachbereichsleiter Jugend, Kindertagesstätten und Sport Hermann Elsen Fachbereichsleiter Soziale Dienste Michaela Schanzenbecher Fachbereichsleiterin Vormundschaftliche Obliegenheiten Rechnungswesen Wirtschaftliche Jugendhilfe Jugendpflege Kindertagesstätten-Fachberatung Persönliche Beratung Ansprechpartner in familiären Krisensituationen Vermittlung von Hilfen zur Erziehung Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzauftrages Beistandschaften Pflegschaften Vormundschaften

6 Wie funktioniert das Jugendamt? GRUNDSÄTZE BEI DER GEWÄHRUNG VON HILFEN ZUR ERZIEHUNG: Antragsteller sind immer die Personensorgeberechtigten Kinder/Jugendliche erhalten eine Leistung auf Antrag der Personensorgeberechtigten Ohne Antrag kann keine Hilfe gewährt werden! Ausnahme: Inobhutnahme, z.b. bei Kindeswohlgefährdung

7 Wie funktioniert das Jugendamt? AUSNAHMEFALL INOBHUTNAHME (KINDESSCHUTZ) ALS STAATLICHE AUFGABE: Das Jugendamt hat auch eine Wächterfunktion Vorläufige Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) müssen so schnell als möglich geklärt werden, in der Regel binnen 24 Stunden Verweigern die Personensorgeberechtigten die Antragstellung und entsteht hierdurch eine Gefährdung des Kindeswohls, ist das Familiengericht einzuschalten Das Familiengericht kann die elterliche Sorge ganz oder teilweise entziehen und diese beispielsweise auf das Jugendamt übertragen Die Unterbringung eines Kindes kann niemals eigenmächtig durch das Jugendamt veranlasst werden

8 Gesetzliche Grundlagen des Schutzauftrages Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 6 Abs. 2 SGB VIII 1 Abs.2 Satz 2 SGB VIII 1 Abs.3 Nr.3 SGB VIII 8a

9 Landeskinderschutzgesetz Rheinland-Pfalz DAS LKindSchuG HAT ALS WESENTLICHEN INHALT DIE FOLGENDEN ZIELE FORMULIERT: Gewährleistung niedrigschwelliger Angebote zur Förderung des Kindeswohls Früherkennen von Risiken und Sicherstellen der erforderlichen Hilfen Aufbau lokaler Netzwerke zur Förderung des Kindeswohls und zur Verbesserung des Kindesschutzes Förderung von Kindergesundheit, durch Steigerung der Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen

10 Landeskinderschutzgesetz in Rheinland-Pfalz Ihre Ansprechpartner für Umsetzung der neuen Aufgaben durch das Landeskinderschutzgesetz Herr Haferanke für das Jugendamt Frau Luthringshauser für das Gesundheitsamt

11 Aktuelles zum Thema frühe Förderung im Landkreis KL Arbeitskreis frühe Hilfen Kinderschutz am Westpfalzklinikum - Frühe Hilfen gegen Kindesvernachlässigung niedrigschwellige Hilfsangebote der Beratungsstellen Kontrolle der Früherkennungsuntersuchungen

12 Aktuelles zur Netzwerkbildung im Landkreis K lautern Drei Netzwerkkonferenzen im Landkreis (Südost, Südwest und Nord) Gemeinsame Netzwerkkonferenz Stadt und Landkreis Kaiserslautern mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Stadtgebiet Kaiserslautern und dem Landkreis Kaiserslautern Arbeitskreise zu verschiedenen Themen

13 Aktuelles zur Früherkennungsuntersuchung im Landkreis K lautern Alle Eltern werden angeschrieben Bei nicht erfolgter Untersuchung wird die zentrale Stelle beim Land das Gesundheitsamt informieren Das Gesundheitsamt wirkt in geeigneter Weise auf eine Inanspruchnahme hin Ggfs. wird das Jugendamt hinzugeschaltet.

14 Moderierte Diskussion zum Thema Leitfrage: Welche Probleme hatte ich in meiner beruflichen Praxis, die durch mangelnde Vernetzung begünstigt waren? Zielfrage: Wo bestehen im Augenblick Probleme, die durch Vernetzung behoben werden könnten?

15 Vernetzung bei Kaffee Anregung zur weiteren Diskussion. Feedback der Veranstaltung VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT UND IHR KOMMEN!

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