2. Kinderschutzkonferenz am in Weilheim

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1 2. Kinderschutzkonferenz am in Weilheim Aufgaben, Kompetenzen und Grenzen des Jugendamtes; Was macht das Jugendamt, wenn eine Meldung kommt? Bernhard Frühauf Fachbereich Jugend und Sport Starnberg

2 Kurze Übersicht über die Aufgaben der Jugendhilfe Schaubild 4 aus 2 Jahre Schutzauftrag von Kunkel, Peter-Christian Jugendhilfe hat Erfolge: - Bundesweit ca. 65 % (Effekte erzieherischer Hilfen Bd. 219/ 2003) - Evaluationen Starnberg - EB - EH Folie Eltern Jugendhilfe soll zusammenarbeiten 81 Zif. 3: (öff. GD und sonst. Einrichtungen des GD Kindertageseinrichtungen, Polizei, Jugendschutzgesetz, GDVG DLKT : (Bundeskanzlerin und Länderchefs) Zi.: 1. & 3. Was machen wir im JA Starnberg mit Hinweisen auf Kindeswohlgefärdungen

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5 Der Deutsche Landkreistag hat am unter AZ. V /br mitgeteilt: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben u. a. folgende Beschlüsse gefasst, die für die Landkreise von besonderem Interesse sind: 1. Bund und Länder wollen in Zusammenarbeit mit den Kommunen Vorschläge für vernetzte Strukturen und regelhafte soziale Frühwarnsysteme und Fördersysteme entwickeln. 2. Der Datenaustausch personenbezogener Daten soll den Kinderschutz zukünftig nicht mehr behindern. Hierzu sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

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8 Was machen wir im JA Starnberg mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen These 1: einen absoluten Schutz gibt es nicht. These 2: Niemand lässt Kinder vorsätzlich/geplant verwahrlosen, misshandelt sie ohne Not, oder er/sie ist krank Die wesentlichen Verfahrensschritte lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Alle Mitteilungen an Sie, die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung enthalten, sind schriftlich zu dokumentieren. Später EDV, wird derzeit erprobt (AKDB) 2. Sind Sie nicht selbst für die weitere Fallbearbeitung zuständig, ist die zuständige Fachkraft bzw. ihre Vertretung umgehend zu informieren. Bis zur schriftlichen Bestätigung (Unterschrift der zuständigen Fachkraft auf der schriftlichen Mitteilung genügt) bleibt die aufnehmende Fachkraft zuständig. 3. Der nächste Vorgesetzte ist über die Mitteilung einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung zu informieren. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos ist. mit erfahrenen Fachkräften zu besprechen. 4. Zur weiteren Fallbearbeitung erfolgt in der Regel ein Hausbesuch zu zweit- in PLANUNG VERPFLICHTUNG!!!! Gibt es Anhaltspunkte für eine gegenwärtige oder akut drohende Kindesvernachlässigung, ist der Hausbesuch unverzüglich durchzuführen.

9 5. Zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung sind umfassende Informationen einzuholen (ggf. auch im sozialen Umfeld des Kindes oder Institutionen wie Kindergarten bzw. Schule) und nach folgender Gliederung zu dokumentieren: - Häusliche und soziale Situation der Familie - Erscheinungsbild des Kindes und sein Verhalten - Kooperationsverhalten und Ressourcen der Eltern oder des erziehenden Elternteils. 6. Dieser Bericht wird mit dem nächsten Vorgesetzten besprochen, der die Einhaltung der festgelegten Standards prüft und fachliche Beratung leistet. 7. Die Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse (Risikoeinschätzung) erfolgt durch die ermittelnde und mindestens eine weitere Fachkraft. In der Regel ist dies der nächste Vorgesetzte. Dabei ist zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen: - Inwieweit ist das Wohl des Kindes durch die Sorgeberechtigten gewährleistet? - Problemakzeptanz - Sehen die Sorgeberechtigten und die Kinder selbst ein Problem oder ist dies weniger oder gar nicht der Fall? - Problemkongruenz - Inwieweit stimmen die Sorgeberechtigten und die beteiligten Fachkräfte in der Problemkonstruktion überein? - Inwieweit wird die von uns angebotene Hilfe akzeptiert?

10 8. Die fallzuständige Fachkraft und der nächste Vorgesetzte prüfen die zu ergreifenden Maßnahmen, die u. a. sein können: - Vermittlung von Leistungen nach dem SGB VIII - Information bzw. Antrag auf Sorgerechtseinschränkung beim Familiengericht - Inobhutnahme, ggf. auch unter Hinzuziehung der Polizei Das Ergebnis wird ebenfalls schriftlich dokumentiert. 9. Bei Abgabe des Falles an ein anderes Jugendamt ist ein zusammenfassender Sachstandsvermerk zu verfassen, dessen Empfang wir uns vom zuständigen Jugendamt bestätigen lassen. 10. Insbesondere bei ambulanten Hilfen, die von einem freien Träger der Jugendhilfe erbracht werden, sind dessen Verantwortlichkeiten zu vereinbaren und in der Regel im Hilfeplan zu dokumentieren.

11 noch Fragen?

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