Gliederung. Rechtlicher Hintergrund Rolle und Aufgabe der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen in NRW Förderverfahren Grundsätzliche Anmerkungen:

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1 Rolle, Aufgaben und Aktivitäten der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen Fachtag zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in NRW gefördert vom:

2 Gliederung Rechtlicher Hintergrund Rolle und Aufgabe der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen in NRW Förderverfahren Grundsätzliche Anmerkungen: Frühe Hilfen/Kinderschutz Landesgesamtkonzept Entwicklungsziele Maßnahmen der Landeskoordinierungsstelle 2 Thema in Akzentfarbe

3 Rechtlicher Rahmen 3 KKG Abs. 1: Verpflichtung in den Ländern flächendeckend Netzwerke zum Kinderschutz aufzubauen und weiterzuentwickeln Abs. 2: Netzwerkakteure Abs. 3: Organisatorische Anbindung der Netzwerke an die Jugendämter, Vereinbarungen, vorhandene Strukturen integrieren Abs. 4: Einsatz von Familienhebammen, Bundesinitiative, Bundesfonds Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (B-L- VV) 3

4 Rechtlicher Rahmen 3 Abs. 4 KKG Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Aus- und Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen Einsatz von Familienhebammen unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen in die Frühen Hilfen Haushaltsjahr Mio. Haushaltsjahr Mio. Haushaltsjahr Mio. Haushaltsjahr Mio. Verpflichtung Einrichtung Bundesfonds ab 2016 mit Ausstattung jährlich 51 Mio 4

5 Ziele der Bundesinitiative Stärkung der Frühen Hilfen, die sich an alle werdenden Eltern ab der Schwangerschaft und mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren richten Frühe Hilfen sind möglichst frühzeitige, koordinierte und multiprofessionelle Angebote im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter. ( 1 KKG) Erkenntnisgewinn 5

6 Struktur der Bundesinitiative BMFSFJ NZFH Bundeskoordinierungsstelle 16 Landeskoordinierungsstellen Evaluation der Bundesinitiative Steuerungsgruppe Vertreter: - Bund (3) - Länder (5) - Kommunale Spitzenverbände (3) förderberechtigte Jugendämter 6

7 Aufgaben der Landeskoordinierungsstellen (Art. 5 B-L-VV) Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den einzelnen Förderbereichen Länderübergreifender und landesweiter fachlicher Austausch Umsetzung der B-L-VV Beratung der Kommunen Unterstützung der Evaluation 7

8 Rolle der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW Vermittelnde Instanz zwischen Bund und Kommunen Koordinationsstelle Zentrale Stelle für Qualitätsfragen in NRW im Bereich der Frühen Hilfen nach 1 KKG (Altersbezug 0-3 Jahre) 8

9 Landeskoordinierungsstelle NRW Seit Januar 2013 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Abt. Kinder und Jugend Referat 323 Haroldstraße Düsseldorf Team: Désirée Frese (Referentin) Sabine Einfeld (Referentin) Ragna Beyé (Sachbearbeiterin) Petra Kerger (Verwaltungsfachassisstentin) Heiner Nienhuys (Leiter des Referats 323) 9

10 Verteilung der Mittel Bundesmittel nach Verteilschlüssel Je 1/3 Königsteiner Schlüssel Anzahl der unter 3-jährigen Kinder im SGB II-Leistungsbezug Anzahl der unter 3-jährigen Kinder (Stand: ) 2012: rd. 6,2 Mio. 2013: rd. 9 Mio und 2015: rd. 10,3 Mio. Land NRW 10

11 Verteilung der Mittel in NRW Vorwegabzug: Kosten der Landeskoordinierungsstelle Kosten für Qualifizierung und Qualitätssicherung Verteilschlüssel: Anzahl der unter 3-jährigen Kinder im SGB-II-Leistungsbezug im jeweiligen Jugendamtsbezirk (Stand: ) Jugendämter Maximalfördersumme: Liste Mittelverteilung 2013 Fundstelle: Rundmails der Landeskoordinierungsstelle 11

12 Umsetzungstand Förderverfahren Antragsverfahren 2012 Antragsverfahren 2013 Antragsverfahren

13 Bundesmittel lt. Verwaltungsvereinbarung 2012 IST 2012 verausgabte Mittel in Prozent Brandenburg ,8% Berlin ,6% Baden-Württemberg ,0% Bayern ,5% Bremen ,1% Hessen ,1% Freie und Hansestadt Hamburg ,8% Mecklenburg-Vorpommern ,0% Niedersachsen ,1% Nordrhein-Westfalen* * * 100,0%* (96,6 %) Rheinland-Pfalz ,3% Schleswig-Holstein ,4% Saarland ,0% Sachsen* * * 6,0%* Sachsen-Anhalt* * * 65,7%* (61,6 %) Freistaat Thüringen ,6% (* Klammerzahl neuer Prozentwert unter Berücksichtigung von Rückzahlungen) 13

14 Grundsätzliche Anmerkungen zum Verständnis Früher Hilfen 14

15 Grundsätzliche Anmerkungen Frühe Hilfen in NRW Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen frühzeitig fördern und unterstützen im Sinne: Früh bevor sich Risikolagen verfestigen Universell-primär als umfassende Förderung von Verwirklichungschancen Selektiv-sekundär als Verhinderung von Kindeswohlgefährdung 15

16 Grundsätzliche Anmerkungen Frühe Hilfen nach 1 KKG, NZFH-Definition und BI Ziele aus der NZFH-Definition ( Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig verbessern alltagspraktische Unterstützung leisten Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern fördern zum gesunden Aufwachsen von Kindern beitragen Risiken für das Wohl von Kindern frühzeitig wahrnehmen und reduzieren wenn Frühe Hilfen nicht ausreichen, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden Im Sinne: Früh bevor sich Risikolagen verfestigen (universellprimär/selektiv-sekundär) Früh in der Lebensphase: Kinder von 0-3 Jahren 16

17 Grundsätzliche Anmerkungen Zusammenführung: Frühe Hilfen nach 1 KKG als erster Baustein für die Altersgruppe 0-3 Jahre in einer kommunalen Präventionskette zur frühzeitigen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen 17

18 Grundsätzliche Anmerkungen Kinderschutz.? Breites Verständnis: alle Aktivitäten, die zur Sicherung des Kindeswohls und einem gelingenden Aufwachsen beitragen Enges Verständnis: Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei einer Kindeswohlgefährdung ( 1666 BGB, 8a/8b 42 SGB VIII, 4 KKG) 18

19 Grundsätzliche Anmerkungen Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen Handlungsauslöser Erste Signale schwache Hinweise auf misslingende Erziehungsprozesse Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gewichtige Anhaltspunkte ( 8a SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung Handlungszeitpunkt Vor oder bei der Entstehung von Problemen Als Einstieg in Hilfeprozesse Fachlicher Ansatzpunkt Gewährleistung einer niedrigschwelligen Hilfe-Infrastruktur Angebot von alltagsorientierten Hilfen Handlungsprinzipien Vertrauen als Handlungsgrundlage Freiwilligkeit als Grundprinzip Bei Überschreitung der Gefährdungsschwelle bei Verweigerung der Annahme von notwendigen und geeigneten Hilfen Sicherung von geeigneten Interventionsstrukturen (Inobhutnahme, Vormundschaften) im Gefährdungsfall Kontrolle von Eltern zum Schutz des Kindes Ggf. unfreiwillige Eingriffe und Ausübung von Zwang Nach Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster (vgl. Literaturhinweise) 19

20 Entwurf zum Landesgesamtkonzept zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen in NRW Entwicklungsziele 20

21 Fördervoraussetzungen Netzwerk (Art. 2 Abs. 3 B-L-VV) Nur Netzwerke mit Zuständigkeit Frühe Hilfen Netzwerkpartner nach Art 2 Abs. 3 B-L-VV Einsatz einer fachlich qualifizierten Koordinierungsperson Qualitätsstandards und Vereinbarungen für die verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk (auch im Einzelfall) Festlegung und Überprüfung von Zielen und Maßnahmen auf Grundlage der Jugendhilfeplanung 21

22 Hauptziele im Förderbereich Netzwerkkoordination 1. Die Jugendämter bieten Angebote Früher Hilfen an, die an den Bedarfen der Zielgruppe orientiert sind. Hierzu besitzen sie angemessene Strukturen und Prozesse, die ihnen Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung und Bedarfsplanung ermöglichen. 2. Die Netzwerke Frühe Hilfen tragen zu einer Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in Nordrhein-Westfalen bei. 22

23 Teilziele zum 1. Hauptziel Es wird eine hauptamtliche Koordinationsstelle für das Netzwerk Frühe Hilfen eingerichtet. Es existiert eine Rollen- und Aufgabenbeschreibung der/des Netzwerkkoordinator(in)s. Die Koordinationsstelle wird mit eine(r)m hauptamtlich und fachlich qualifizierte(n) Netzwerkkoordinator(in) besetzt. Es existiert ein Fachkonzept zu Struktur und Aufgaben des Netzwerkes Frühe Hilfen. 23

24 Entwurf zu einem Rollen- und Aufgabenprofil Netzwerkkoordination Frühe Hilfen Rolle: Steuerungseinheit im Vernetzungsprozess (Ziegenhain u.a. 2010: 73) Aufgaben: Organisation, Koordination und Moderation von Netzwerken Früher Hilfen und ggf. Teilnetzwerken Konzipierung der Netzwerkstruktur Zielformulierung mit den Beteiligten Beteiligung aller relevanten Netzwerkakteure Entwicklung verbindlicher Regeln der fallübergreifenden und fallbezogenen Zusammenarbeit im Netzwerk Zusammenarbeit mit anderen Gremien (Steuerungsgruppe, JHA, andere Teilnetzwerke etc.) Wissensmanagement (Information der Beteiligten, Berichtswesen) Bedarfsplanung in Abstimmung mit anderen kommunalen Planungsprozessen (Jugendhilfeplanung, Gesundheitsplanung, Bildungsplanung) Öffentlichkeitsarbeit Bestimmung von Fortbildungsbedarfen und ggf. Organisation von Fortbildungen Ggf. Ergänzungen durch das Kompetenzprofil des NZFH 24

25 Fachkonzept Netzwerk Frühe Hilfen Hinweise zu Inhalten Rechtlicher Rahmen: 1 KKG, 3 KKG, VV der Bundesinitiative Einbindung der Akteure nach Artikel 2 Abs.3 VV und ggf. weitere nach 3 Abs. 2 KKG Integration des (Teil-)Netzwerkes Frühe Hilfen in die bereits bestehenden lokalen Netzwerkstrukturen Form der Steuerung des Netzwerkes Institutionelle Verortung der Koordinationsstelle Berücksichtigung des sozialraumorientierten Ansatzes Zusammenarbeit mit anderen Planungsbereichen (Jugendhilfeplanung, Gesundheitsplanung und Bildung) Personalumfang der Koordinationsstelle Rolle und Aufgaben der/des Netzwerkkoordinator(in)s (s.o.) Prozesshafte Erarbeitung des Fachkonzeptes im Hinblick auf: Konzeptionelle Ausrichtung des Netzwerkes Frühe Hilfen: Ziele, Thematische Schwerpunkte, spezifische Zielgruppen Arbeitsschwerpunkte für einen festzulegenden Zeitraum (z.b. ein Jahr), geplante Maßnahmen und Indikatoren für die Zielerreichung Form der Zusammenarbeit (fallübergreifend/fallbezogen) Qualitätskriterien für Angebote Früher Hilfen 25

26 Ausgangslage in NRW Verpflichtet zur Netzwerkarbeit: Jugendämter und Schwangerschaftsberatungsstellen Viele Projekte zum Netzwerkaufbau seit 2001 (Soziale Frühwarnsysteme, NeFF, Netzwerke gegen Kinderarmut, KEKIZ etc.) Heterogene Jugendhilfelandschaft in NRW Größe/ Struktur Jugendamtsbezirk Institutionelle Anbindung Entwicklungsstand Zeitliche und Personelle Ausstattung für die Netzwerkkoordination Unterstützung durch Vorgesetzte 26

27 Ausgangslage in NRW Herausforderungen in der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen Steuerung im Hinblick auf rechtliche und inhaltliche Vorgaben und gewachsene Strukturen Parallelstrukturen vermeiden 27

28 Hauptziele Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen 1. Familienhebammen und Fachkräfte der vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen, die den NZFH-Kompetenzprofilen entsprechen, stehen in NRW ausreichend zur Verfügung. 2. Der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen erfolgt unter angemessenen Strukturen und Prozessen, die Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung und Bedarfsplanung in diesem Bereich gewährleisten. 3. Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufsgruppen sind fester Bestandteil im Netzwerk Frühe Hilfen. 28

29 Hauptziele im Förderbereich Ehrenamtsstrukturen 1. Ehrenamtliche werden in den Frühen Hilfen eingesetzt, um Familien niedrigschwellig und alltagspraktisch zu unterstützen, zu entlasten und soziale, familiäre Netzwerke zu erweitern. 2. Der Einsatz von Ehrenamtlichen in den Frühen Hilfen findet auf Grundlage qualitätssichernder Strukturen und Prozesse statt. 3. Die Ehrenamtsstrukturen werden in das Netzwerk Frühe Hilfen und ggf. andere wichtige Netzwerke eingebunden. 29

30 Maßnahmen der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen 2013 Netzwerkkoordination Fachtag Fortbildungen und deren Qualitätssicherung Austauschtreffen Arbeitshilfe Beratung Familienhebammen vgl. Gesundheitsberufsgruppen Muster-Curriculum NRW Fortbildungen und deren Qualitätssicherung Schulungen zur Dokumentationsvorlage des NZFH Fachtag Beratung Ehrenamt Konkrete Maßnahmen ab

31 Weitere Aktivitäten der Landeskoordinierungsstelle 2013/14 Monitoring Beirat Zwischenbericht an den Bund Projektmesse 31

32 Kontaktdaten Désirée Frese 0211/ Sabine Einfeld 0211/ Ragna Beyé 0211/ Petra Kerger 0211/ Heiner Nienhuys 0211/

33 Literatur Schone, Reinhold (2010): Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr. In: IzKK-Nachrichten. Heft 1. S Ziegenhain, Ute u. a. (2010): Modellprojekt Guter Start ins Kinderleben. Werkbuch Vernetzung. Chancen und Stolpersteine interdisziplinärer Kooperation und Vernetzung im Bereich Früher Hilfen und im Kinderschutz. Hrsg. vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen. München, Köln. 33

34 34

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