Anlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren

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1 Anlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren

2 Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer Verfahren in der Zusammenarbeit über Einleitung Beginn Durchführung und Beendigung der Hilfe zwischen Jugendamt und Betreuungshilfe Jugendamt lernt jungen Menschen und die Familie kennen über direktes Infogespräch bei der Betreuungshilfe Hilfe - Was ist Betreuungshilfe.. direkter Übergang zum Jugendamt Hilfeplan I wird erstellt und von Eltern und In der Regel. Frühzeitiges tel. Infogespräch jungen Menschen unterschrieben mit ASD-MitarbeiterIn und Betr.-Hilfe - KoordinatorIn des Trägers zur Abklärung der Rahmenbedingungen - Indikation, Kapazität und Stundenkontigent. bei Tendenz Betreuungshilfe Kurzvorstellung der Problematik Fallvorstellung in der Fachkonferenz Bei Bedarf (in besonders schwierigen Fällen) Einbeziehung der Betreuungshilfe in die Fachkonferenz Beschlußkonferenz im Jugendamt Hilfeplan I Informeller Austausch zwischen Jugendamt (ASD) und Betreuungshilfe Erstgespräch Jugendamt hat Federführung, Moderation, -läd zum Gespräch ein findet nach Absprache im Jugendamt statt JA und Betreuungshilfe gehen mit gemeinsamer Position in das Gespräch Grundsätzlich arbeiten JA und Betr.-Hilfe zur Klärung im Prozeß zusammen Zielvereinbarungen des Hilfeplan I und des Organisationsablaufes der Hilfe werden besprochen es wird festgelegt, wann Betr.-Hilfe beginnt Kostenabrechnung wird von JA-Mitarbeiter vorgestellt (Stundenblatt) JA-Mitarbeiter weist auf Rahmenvereinbarung hin Termin für Hilfeplan II wird festgelegt Jugendamt übersendet Bewilligungsbescheid an AntragstellerIn Jugendamt erstellt Kostenzusage an Betreuungshilfeträger und übersendet die Kopie des Bewilligungsbescheides Vereinbarung über die Zusammenarbeit - Betreuungshilfe und Antragsteller werden unterschrieben Diagnostikphase

3 Diagnostikphase von sechs Wochen dient zum Kennenlernen und Beziehungsaufbau - Junger Mensch Betreuungshelfer dient als Entscheidungszeitraum für jungen Mensch und Betreuungshelfer, ob Zusammenarbeit möglich ist dient der Überprüfung und Ergänzung der Ziele des Hilfeplan I endet mit einem kurzen Situationsbericht der sich am Hilfeplan I orientiert und eine Woche vor dem Hilfeplangespräch im Jugendamt vorliegen sollte 6 8 Wochen nach Beginn der Hilfe findet die Fortschreibung statt = Hilfeplan II Hilfeplangespräch erfolgt halbjährig Jugendamt lädt zum Hilfeplangespräch ein, hat Federführung, hat Moderation Ziele von Hilfeplan I werden überprüft, ergänzt und ggf. geändert ASD verschriftlicht die Inhalte des Hilfeplangespräches erstellt Hilfplan II Hilfeplan wird nach Erstellung von allen Beteiligten unterschrieben. Fortschreibung der Hilfeplanung Betr.-Hilfe übersendet an JA schriftlichen Entwicklungsbericht, dieser orientiert sich inhaltlich am vorherigen Hilfeplan sollte Perspektiven und Einschätzungen aufzeigen dient als Grundlage für das folgende Hilfeplangespräch wurde vorab mit dem jungen Menschen und den Erziehungsberechtigten oder jungen Volljährigen besprochen Hilfeplangespräch Abschlußphase ist immer mit einer Stundenreduzierung verbunden evtl. Überleitung in Anschlußmaßnahmen die Dauer der Abschlußphase sollte Fallbezogen entschieden werden endet mit einem Abschlußgespräch aller Beteiligten bei Abbruch der Hilfe ist immer ein Abschlußgespräch zu führen über wichtige Vorkommnisse und aktuelle Veränderungen, die im Zusammenhang mit dem Ablauf der Maßnahme stehen unterrichten sich das Jugendamt und die fallzuständigen BetreuungshelferInnen umgehend gegenseitig (dies muß nicht immer schriftlich geschehen, sondern kann auch telefonisch erfolgen) In Fällen der Kindeswohlgefährdung ist eine sofortige Information telefonisch und auch schriftlich unumgänglich Helferkonferenzen können von allen Beteiligten beim Jugendamt angeregt werden das Jugendamt hat hierfür die Organisation Regelung der Abschlußphase, siehe Rahmenvereinbarung der freien Träger

4 Sozialpädagogische Familienhilfe Verfahren in der Zusammenarbeit über Einleitung Beginn Durchführung und Beendigung der HIlfe zwischen Jugendamt und SpFh Jugendamt lernt Familie kennen über direktes Infogespräch bei der SpFh- Was ist Sozialpädagosische Familienhilfe. Es wird keine Diagnose erstellt. direkter Übergang zum Jugendamt Hilfeplan I wird erstellt und muß von Familienmitgliedern unterschrieben sein bei Tendenz SpFh In der Regel. Frühzeitiges tel. Infogespräch mit ASD-MitarbeiterIn und SpFh- KoordinatorIn des Trägers zur Abklärung der Rahmenbedingungen - Indikation, Kapazität und Stundenkontigent. Fallvorstellung in der Fachkonferenz Bei Unklarheit, Einbeziehung der SpFh in die Fachkonferenz BESCHLUßKONFERENZ im Jugendamt Hilfeplan I Jugendamt übersendet Bewilligungsbescheid an Antragssteller Jugendamt hat Federführung, Moderation, lädt zu Gesprächen ein. Erstgespräch findet im Jugendamt statt JA und SpFh gehen mit gemeinsamer Position in das Gespräch es wird festgelegt, wann SpFhe beginnt Grundsätzlich arbeiten JA und SpFh zur Klärung im Prozeß zusammen Termin für Hilfeplan II wird festgelegt Jugendamt erstellt Kostenzusage SpFh Arbeitsvereinbarungen zwischen SpFh und Familie. Wird durch SpFhfe erstellt 6-10 Wochen nach Beginn der Hilfe findet die Fortschreibung statt = Hilfeplan II

5 6-10 Wochen nach Beginn der Hilfe findet die Fortschreibung statt = Hilfeplan II Jugendamt lädt zum Hilfeplangespräch ein, hat Federführung, hat Moderation erstellt Hilfeplan II Hilfeplan wird nach Erstellung in 3- facher Ausfertigung von allen Beteiligten unterschrieben. Fortschreibung der Hilfeplanung erfolgt ½ jährlich SpFh übersendet an JA schriftlichen Bericht, der sich inhaltlich aber am vorherigen Hilfeplan orientiert, Perspektiven und Einschätzungen aufzeigt und als Grundlage für das Hilfeplangespräch dient. Bericht wurde vorab mit Familie, den Kindern, Jugendlichen besprochen. Hilfeplangespräch Über alle Vorkommnisse und alle aktuellen Veränderungen, die im Zusammenhang mit der Betreuung der Familie stehen unterrichten sich das Jugendamt und die fallzuständigen BetreuungshelferInnen umgehend gegenseitig. Dies muß nicht immer schriftlich geschehen, sondern kann auch telefonisch erfolgen. In den Fällen von Kindeswohlgefährdung ist eine sofortige Information telefonisch und auch schriftlich unumgänglich. Helferkonferenzen können von allen Beteiligten beim Jugendamt angeregt werden. Das Jugendamt hat hierfür die Organisation. Nach zwei ausgefallenen, nicht abgesagten Terminen teilt der Träger mit, daß Klienten sich nicht an Vereinbarungen halten d. ASD führt klärendes Gespräch.

6 Anforderungen an die Zusammenarbeit K VIII / 3 4 Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft K VIII / 6 Sozialer Dienst Information Beteiligung - Anträge auf Pflegschaft zur Kenntnis geben - Liste über Zuständigkeiten an ASD - bei Vormundschaft frühzeitige Beteiligung - Prüfung der Zuständigkeit - Beschluß vom Familiengericht kopieren Vereinbarung - Änderungen von Pflegschaften kopieren Kooperation Ausnahme UmF`s - Beantragung HzE sind vorzubereiten - Teilnahme an Hilfeplangesprächen bei Vormundschaft - bei Pflegschaften Hilfeplan zur Kenntnis - Bei Vormundschaften ohne HzE Hilfe/Zusammenarbeit mit ASD - Berichtsanforderung bei - Personensorge ASD zuständig - Vermögenssorge KVIII3+4 zuständig KVIII / 3+4 füllen Antrag auf HZE aus Vereinbarung informell Vereinbarung - gemeinsames Ausfüllen

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