Umgang mit Schuldistanz Stufe 3 in Berlin Mitte

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1 Umgang mit Schuldistanz Stufe 3 in Berlin Mitte Gemeinsames Konzept der Schulaufsicht, des Schulamtes, des Jugendamtes und des Familiengerichts G. Schleinecke Jugenamt Mitte /D. Thietz

2 Schuldistanz Stufe 3 Definition: Schüler/- in fehlt 11 bis 20 Tage im Schulhalbjahr unentschuldigt G. Schleinecke Jugenamt Mitte /D. Thietz

3 Ausgangssituation: Zwischen 200 und 250 Schuldistanzierte in Mitte jährlich Ordnungswidrigkeitsverfahren des Bezirksamtes bringen nicht den gewünschten Erfolg Eltern kaufen ihre Kinder frei oder werden fruchtlos gepfändet, Ersatzhaft nicht sinnvoll Viele Eltern zwar kooperativ aber überfordert Ein Teil der Eltern nicht kooperativ, kein Problembewusstsein

4 Die neue Strategie: Möglichst frühzeitige Einbindung und abgestimmte Intervention aller Institutionen, die an einer Problemlösung beteiligt werden können. Einbeziehung des beschleunigten familiengerichtlichen Verfahrens- Einleitung nach 1666 BGB wegen möglicher Kindeswohlgefährdung. Konstruktive Nutzung des Zwangsrahmens des Familiengerichts (schulische und sozialpäd. Empfehlungen werden mit staatlicher Autorität ausgestattet)

5 Das Verfahren: Schule erstellt 2. Schulversäumnisanzeige nach 10 Tagen Schulamt leitet Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Information vom Schulamt an das Jugendamt Information vom Schulamt an die Schulaufsicht Jugendamt lädt zu unverbindlichen Beratungsgespräch Schulaufsicht lädt zu verbindlichen Beratungsgespräch Schule meldet auch an das Schulamt bei 50 unentschuldigten Einzelstunden Schulamt schickt an die Erziehungsberechtigten eine Mahnung und informiert die Schulaufsicht

6 Das Verfahren: Eltern und Schüler_innen nehmen die Beratungsgespräche war, dann im positiven Fall gemeinsame Lösungssuche und Information an das Schulamt Schulamt setzt das Ordnungswidrigkeitsverfahren aus Eltern und Schüler_innen nehmen das Beratungsgespräch nicht war oder zeigen keinerlei Problembewusstsein also keine Lösung möglich Entscheidung der Schulaufsicht über Mitteilung an das Familiengericht nach Rückkopplung mit dem Jugendamt Schulaufsicht informiert Schulamt Fortführung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens

7 Das Verfahren: Die Mitteilung wegen vermuteter Kindeswohlgefährdung an das Familiengericht enthält die Bitte, die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer einzuladen, da hier wichtige Informationen vorhanden sind. Die Anzeige enthält alle relevanten Unterlagen aus dem Schülerbogen. Das Jugendamt als zentraler Ansprechpartner für das Familiengericht erhält eine Kopie der Anzeige

8 Das Verfahren: Die/der zuständige Familienrichterin/-richter leitet von Amts wegen ein Verfahren nach 1666 BGB ein und lädt binnen 4 Wochen zur Anhörung und ggf. die Klassenlehrerin vor. Schulaufsicht, Schule und das Schulamt sind keine Verfahrensbeteiligten. ( 155, 157 und 162 FamFG) Schulaufsicht erhält vom FamG die Mitteilung über Aktenzeichen und zuständigen Richter

9 Das Verfahren: Alle Informationen über die Entscheidungen durch das FamG erhält das Jugendamt auf der Grundlage 162 FamFG. Das Jugendamt informiert die nicht am Verfahren beteiligten über die Entscheidungen soweit diese die Informationen zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigen.

10 Beendigung des Verfahrens: beschlossen und verkündet Hier endet die Zuständigkeit des Gerichts ( Bsp. Entzug der elterlichen Sorge) Zur Weiterführung ist dann erneut ein Verfahren nach 1666 BGB einzuleiten. Ohne Beschluss sondern durch freiwillige Selbstverpflichtung Verfahren wird eingestellt und nach 3 Monaten vom FamG. überprüft. Zwischenentscheidung Überwachung durch das Gericht

11 Die Umsetzung : Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und der Schule in Mitte Bislang geregelte Verfahren bei Schuldistanz Stufe 2 werden ergänzt für Schuldistanz Stufe 3 Beteiligte Institutionen Schulaufsicht, Schulamt, Jugendamt und Familiengericht

12 Die Umsetzung: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Ziel der Kooperationsvereinbarung: - Verringerung der Schuldistanzierten - eindeutige Verfahrensabläufe bzw.-standards - Schärfung der Rollenklarheit, der Haltungen und gegenseitige Akzeptanz in den jeweiligen Rollen - höhere Zufriedenheit auf Seiten der Kooperationsbeteiligten

13 Stolpersteine: Entwicklung des Bewusstseins bei Jugend und Schule, dass das FamG. im beschleunigten Verfahren nicht die ultima ratio darstellt Verfahren durchführen, trotz knapper Ressourcen im Jugendamt und in der Schulaufsicht Einbindung des Schulamtes trotz Mehrbelastung durch veränderter AV Schulbesuchspflicht ( erste Schulversäumnisanzeige jetzt schon nach 5 Tagen)

14 Stolpersteine: Qualifizierung /Erkenntnisse der Familienrichter über sinnvolle Maßnahmen im Rahmen der Urteilsfindung hinsichtlich weiterer Beschulungsmaßnahmen zur Beschulung in Schulregelprojekten und zu Schulersatzprojekten, die durch das Jugendamt finanziert werden Zu Schulregelprojekten, die Kooperation zwischen Jugend und Schule durchgeführt werden

15 Ausblick: Nach erfolgreicher Erprobung tritt im Verfahren an die Stelle der Schulaufsicht die Schulleitung der betroffenen Schule Einbindung der Schulaufsicht dann nur noch bei der überschulischen Lösungsfindung

16 Dem Verfahren Schuldistanz Stufe 3 ist in Mitte das Verfahren Schuldistanz Stufe 2 Erwin für die Klassenstufen 1-7 vorgeschaltet: - Einladung der Eltern oder ggf. Vorbereitung eines gemeinsamen Beratungsgesprächs mit Schule, Schulsozialarbeit und Jugendamt - Abgestimmte Intervention zwischen Schule und Jugendamt G. Schleinecke Jugenamt Mitte /D. Thietz

17 Dem Verfahren Schuldistanz Stufe 3 ist in Mitte das Verfahren Schuldistanz Stufe 2 Erwin für die Klassenstufen 1-7 vorgeschaltet: - Einladung der Eltern oder ggf. Vorbereitung eines gemeinsamen Beratungsgesprächs mit Schule, Schulsozialarbeit und Jugendamt - Abgestimmte Intervention zwischen Schule und Jugendamt

18 Herzlichen Dank

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