Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva. Eine private Institution zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
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- Fritz Hafner
- vor 8 Jahren
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1 Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva Eine private Institution zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
2 Hauptformen der Streiterledigung Verhandeln Schlichten Richten Streiterledigung durch direktes Verhandeln der Beteiligten Ombudsstellen, Mediation und andere private Schlichtungsformen (keine hoheitlichen Befugnisse oder Durchsetzungsmöglichkeiten) Verfahren (staatliche Gerichte oder Schiedsgerichte) hoheitliche Befugnisse und Durchsetzungsmöglichkeiten
3 Struktur der Ombudsstelle Von der Branche 1972 gegründete, unabhängige Stiftung 8-köpfiger Stiftungsrat, darunter je 1 Vertreter des SVV und der Suva Ombudsstelle in Zürich Sprachregionale Zweigstellen in Lausanne und Lugano
4 Ziele der Ombudstätigkeit Das Kapital der Ombudsstelle besteht im Vertrauen in ihre Neutralität Und Unabhängigkeit Sie unternimmt daher alles Freie, eigene Meinungsbildung zum unterbreiteten Konfliktfall Sie prüft den Sachverhalt, die Rechtslage und das Vorgehen Sie unterbreitet Vermittlungsvorschläge und gibt den Parteien die eigene Beurteilung der Sach- und Rechtslage bekannt Weicht ihre Beurteilung von derjenigen des Versicherers ab, gibt sie diesem nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme
5 Zuständigkeit Grundsätzliche Zuständigkeit für sämtliche Angelegenheiten aus dem Bereich VVG und UVG aber: Zuständigkeit nicht mehr gegeben, wo ein gerichtliches Verfahren hängig ist, resp. im Bereich UVG eine Verfügung ergangen ist Keine Uebernahme von Fällen, welche bereits anwaltlich vertreten werden
6 Wie helfen wir + Wir prüfen konkrete Beschwerden, die sich gegen eine der Stiftung angeschlossene Privatversicherung oder die Suva richten. Wir klären und erklären Fragen des Vorgehens, des Sachverhalts und des Rechts im Bereich der Privatversicherung und der Suva. Wir holen die zur Bildung einer neutralen und unabhängigen eigenen Meinung notwendigen Informationen und Unterlagen bei der Versicherungsgesellschaft und der Suva ein. Keine allgemeine Versicherungsberatung. Nicht, wenn eine ausländische oder der Stiftung nicht angeschlossenen Versicherung betroffen ist. - Nicht bei Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, resp. Schadenerledigung. Nicht bei geschäftspolitischen Belangen eines Versicherers. Wir vermitteln bei Konflikten. Wir arbeiten Vorschläge und Empfehlungen für die aussergerichtliche Streitbeilegung aus.
7 Kompetenzen Die Ombudsperson ist befugt, beim Versicherer die erforderlichen Auskünfte einzuholen und in die Akten Einsicht zu nehmen; ausgenommen sind medizinische Unterlagen und Informationen, die ausschliesslich für den Vertrauensarzt der Gesellschaft bestimmt sind Die Ombudsperson kann in Fällen, in denen eine beschleunigte Behandlung angezeigt ist, der Gesellschaft entsprechende Empfehlungen abgeben Die Ombudsperson kann zu Handen der Versicherer Empfehlungen abgeben, welche die allgemeine Praxis betreffen
8 Arbeitsweise und Verfahren Intervention(en) Meinungsaustausch mit Ansprechpartner auf Seiten der Versicherer (meist Mitglied der Geschäftsleitung) ev. Beizug von Expertenmeinung Resultat
9 Gesamt-Statistik Anfragen total Zuständigkeit Interventionen
10 Bearbeitete Fälle Privatversicherungs-Bereich UVG-Bereich Übrige (v.a. Sozialversicherung)
11 Art der Bearbeitung Privatversicherungs-Bereich UVG-Bereich direkte Erledigung Interventionen direkte Erledigung Interventionen
12 Resultate der Interventionen Privatversicherungs-Bereich UVG-Bereich 35% 65% 55% 45% Konflikt beigelegt Status quo ante Konflikt beigelegt Status quo ante
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