Mediation im Arbeitsrecht

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1 Mediation im Arbeitsrecht Susanne A. Becker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Kern Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin

2 Übersicht 1. Was ist Mediation? 2. Ablauf des Mediationsverfahrens 3. Abgrenzung der Konfliktbeilegungsverfahren 4. Kosten des Mediationsverfahrens 5. Fazit 2

3 1. Was ist Mediation? Mediation als Verfahren Mediation als Verfahren, geregelt im Mediationsgesetz vom 21. Juli 2012 und in Kraft getreten am 26. Juli

4 1. Was ist Mediation? 1.1. Mediation als Verfahren 1 Mediationsgesetz (1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. 4

5 1. Was ist Mediation? 1.1. Mediation als Verfahren 1 Mediationsgesetz (2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. 5

6 1. Was ist Mediation? 1.1. Mediation als Verfahren 2 Mediationsgesetz (1) Die Parteien wählen den Mediator aus. (2) Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen. 6

7 1. Was ist Mediation? 1.1. Mediation als Verfahren 2 Mediationsgesetz (3) Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Er kann im allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien führen. 7

8 1.1. Mediation als Verfahren 2 Mediationsgesetz 1. Was ist Mediation? (4) Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden. (5) Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Der Mediator kann die Mediation beenden, insbesondere wenn er der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist. 8

9 1.1. Mediation als Verfahren 2 Mediationsgesetz 1. Was ist Mediation? (6) Der Mediator wirkt im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Er hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden. 9

10 1. Was ist Mediation? Mediation als Methode - Verstehen durch aktives und präzises Zuhören (Fakten/Gefühle/Meinungen) - Vermitteln (Brückenfunktion des Mediators) - Verhandeln 10

11 2. Ablauf der Mediation 2.1. Phasen der Mediation Phase 0 - Vorabinformation/Vorbereitung/Erstgespräch Phase 1 - Der Mediationsvertrag Phase 2 - Sachverhaltserfassung /Positionen/Themen 11

12 2. Ablauf der Mediation 2.1. Phasen der Mediation Phase 3 - Strukturierung - Interessenerhellung durch Methodik - Statements erarbeiten - Arbeit an den Bedürfnissen 12

13 2. Ablauf der Mediation 2.1. Phasen der Mediation Phase 4 - Lösungsoptionen sammeln, ordnen und bewerten - rechtliche Würdigung Phase 5 - Einigung (Vertragsabschluss) 13

14 3. Abgrenzung Konfliktbeilegungsverfahren 3.1. Moderation Der Dritte führt durch ein Gespräch und darauf achtet, dass die Parteien beim Thema bleiben. Die Moderation stellt eine durch einen Dritten unterstützte Verhandlung dar. 14

15 3. Abgrenzung Konfliktbeilegungsverfahren 3.2. Mediation Der Dritte ist (wie der Moderator) nicht mit Entscheidungskompetenzen ausgestattet. Er ist nicht für das Ergebnis und nur bedingt für das Zustandekommen verantwortlich. Der Mediator vermittelt Verstehen. Wenn die Parteien verstanden haben, finden sie selbst die Lösung. 15

16 3. Abgrenzung Konfliktbeilegungsverfahren 3.3. Schlichtung Der Schlichter vermittelt im Gegensatz zur Mediation die Lösung. Er kann deshalb konkrete Lösungsvorschläge unterbreiten. 16

17 3. Abgrenzung Konfliktbeilegungsverfahren 3.4. Schiedsgerichtsbarkeit / Gericht Der Dritte hat volle Sachentscheidungskompetenz. Verfahren werden formaler, autoritärer und geführter. Es wird primär darauf geachtet, was der gesetzliche Tatbestand vorgibt. 17

18 4. Kosten des Mediationsverfahrens 4.1. Kosten außerhalb eines Gerichtsverfahrens Der Mediator vereinbart ein Honorar mit den Parteien (Medianten) im Mediationsvertrag. 18

19 4. Kosten des Mediationsverfahrens 4.2. Kosten im Gerichtsverfahren Die Parteien verständigen sich auf einen Güterichter. Es fallen keine Kosten für den Güterichter als Mediator an. Verständigen sich die Parteien auf eine Mediation außerhalb des Gerichtes und damit auf einen externen Mediator, ist mit diesem ein Honorar im Mediationsvertrag zu vereinbaren. 19

20 5. Fazit Mediation, das ist mehr als ein Verfahren... mehr als nur Methode Es ist vor allem Denken in Bedürfnissen... Denken in Prozessen... Denken in Dimensionen Wenn Menschen verstanden haben, dann finden sie auch gute Lösungen. 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: VAHLE KÜHNEL BECKER Fachanwälte für Arbeitsrecht Jungfernstieg 40, Hamburg Telefon / Fax: 040 / / -22 mail@vahlekuehnelbecker.de Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea Kern, St. Benedictstraße 13, Hamburg Tel. : 040/ , Fax: 040/

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