ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
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- Stanislaus Hummel
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1 ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg
2 Zielvereinbarung Stand über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee abgeschlossen zwischen Stadt Friedrichshafen Stadt Konstanz Stadt Lindau Stadt Meersburg Stadt Pfullendorf Stadt Radolfzell Stadt Ravensburg Stadt Singen Stadt Tettnang Stadt Überlingen Stadt Weingarten - gemeinsam die "deutschen Kommunen" genannt - Stadt Bregenz Stadt Dornbirn Gemeinde Hard Gemeinde Hörbranz Gemeinde Lochau - gemeinsam die "österreichischen Kommunen" genannt - Stadt Kreuzlingen Stadt Schaffhausen Stadt Stein am Rhein Gemeinde Neuhausen am Rheinfall Stadt Romanshorn Stadt Arbon Stadt Rorschach - gemeinsam die "schweizerischen Kommunen" genannt - - die deutschen, die österreichischen und die schweizerischen Kommunen gemeinsam "die Kommunen" genannt - und der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft mbh, Ollenhauerstraße 4, Bonn, Deutschland - "DBG" genannt" - - alle gemeinsam "die Parteien" genannt
3 1. Die Parteien beabsichtigen, das Projekt Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee mit dem Leitthema "Wasser verbindet" (IGA 2017) durchzuführen. Die Besonderheit einer IGA am Bodensee besteht vor allem darin, dass Veranstaltungen an verschiedenen Orten der drei Länder mit dem Bodensee als verbindendem Element stattfinden sollen und die rechtliche Ausgestaltung auf die verschiedenen Rechtsordnungen der drei teilnehmenden Länder abzustimmen ist. Die vorliegende Vereinbarung ist freiwillig. Sie hat für alle Beteiligten mit Ausnahme der in Ziffer 4 und 9 formulierten Grundsätze ausschließlich einen selbstverpflichtenden Charakter. 2. Die Parteien beabsichtigen, dass sich die an der IGA 2017 teilnehmenden deutschen Kommunen, österreichischen Kommunen und schweizerischen Kommunen - gegebenenfalls unter Beteiligung des jeweiligen Landes und/oder der nationalen Berufsstände - zu je einer nationalen "Gesellschaft" zusammenschließen, die nach Möglichkeit der Rechtsform einer deutschen GmbH entspricht oder einer solchen möglichst nahe kommt, jedenfalls aber eine eigene Rechtspersönlichkeit hat (IGA 2017 Deutschland GmbH, IGA 2017 Österreich GmbH und IGA 2017 Schweiz GmbH, oä). Diese drei nationalen Gesellschaften sollen Ihrerseits zusammen mit der DBG eine Gesellschaft gründen, die nach Möglichkeit der Rechtsform einer deutschen GmbH entspricht, mit Sitz in Deutschland als Dachgesellschaft unter der Firma Internationale Gartenbauausstellung am Bodensee 2017 gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden kurz "IGA 2017 GmbH" genannt). Die IGA 2017 GmbH und die nationalen Gesellschaften sollen nach Möglichkeit jeweils als gemeinnützige GmbH oder in einer solchen möglichst nahe kommenden Rechtsform gegründet werden. Entscheidungsgremium der IGA 2017 GmbH ist die Gesellschafterversammlung, bestehend aus den drei nationalen Gesellschaften und der DBG. Die Gesellschafterversammlung kann eine beschränkte Anzahl von Fachbeiräten zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen berufen. Die drei nationalen Gesellschaften und die DBG sollen ihre Gesellschafterrechte in der IGA 2017 GmbH jeweils durch ihre vertretungsberechtigten Organe (Geschäftsführer) ausüben. Sie sollen jeweils zu gleichen Teilen gleichberechtigt an der IGA 2017 GmbH beteiligt sein. Für die IGA 2017 GmbH soll entscheidend sein, dass sich eventuell auftretende Unstimmigkeiten auf der Ebene der teilnehmenden Kommunen nicht über die nati
4 onalen Gesellschaften auf die Gesellschafterversammlung der Dachgesellschaft und damit mittelbar auch auf das Gesamtprojekt auswirken können. 3. Gegenstand der IGA 2017 GmbH soll die Bündelung der Interessen der drei nationalen Gesellschaften und der DBG mit dem gemeinsamen Ziel der Durchführung der Internationalen Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee und soweit erforderlich die Koordinierung der Gesamtveranstaltung sein. Die Realisierung soll insbesondere durch den Abschluss des Durchführungsvertrages zwischen der IGA 2017 GmbH und der DBG sowie durch den Abschluss von Ausführungsverträgen zwischen der IGA 2017 GmbH und den drei nationalen Gesellschaften sowie durch den Abschluss der Umsetzungsverträge zwischen den nationalen Gesellschaften und den teilnehmenden Kommunen erfolgen. Die Standards für den Ausstellungsbereich werden von der DBG und den Kommunen gemeinsam festgelegt. Die IGA 2017 GmbH soll dafür mit entsprechender Leitungsfunktion ausgestattet werden. 4. Die Parteien vereinbaren als wesentlichen Grundsatz ihrer Zusammenarbeit bei der Durchführung der Internationalen Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee das Prinzip der Subsidiarität, d. h. die IGA 2017 GmbH soll nur die Aufgaben erfüllen, die von den an der IGA 2017 teilnehmenden Kommunen oder den nationalen Gesellschaften nicht erfüllt werden können. Dieses Prinzip wird Interpretationsprinzip und Leitlinie aller Verträge sein und insbesondere bei der Gestaltung des Budgets und der Aufgabenverteilung umgesetzt werden. Es besteht daher Einigkeit darüber, dass Anlagen und Projekte so weit als möglich unmittelbar durch die an der IGA 2017 teilnehmenden Kommunen oder die nationalen Gesellschaften verantwortlich geplant und realisiert werden und die Grundverantwortung für die Einzelbeiträge bei den jeweiligen Kommunen gesehen wird
5 5. Die Realisierung erfolgt zeitlich in folgenden Schritten: 5.1. Gründung der drei nationalen Gesellschaften; 5.2. Gründung der IGA 2017 GmbH; 5.3. Abschluss des Durchführungsvertrages zwischen der IGA 2017 GmbH und der DBG; 5.4. Abschluss der Ausführungsverträge zwischen der IGA 2017 GmbH und den drei nationalen Gesellschaften sowie Abschluss der Umsetzungsverträge zwischen den nationalen Gesellschaften und den teilnehmenden Kommunen. Der Abschluss der im Punkt 5.3. und 5.4. genannten Verträge soll in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Gründung der im Punkt 5.1. und 5.2. genannten Gesellschaften erfolgen. Die einzelnen Schritte sind Bestandteil des Gesamtkonzeptes und sollen nur dann Bestand haben, wenn es auch zur Umsetzung der genannten weiteren Schritte kommt. 6. Die DBG wird die Kommunen bei Bedarf in allen Belangen der Vorbereitung der IGA 2017 unterstützen. 7. Die Parteien gehen davon aus, dass die in dieser Vereinbarung genannten Verträge bis zum unterschriftsreif verhandelt sind. Anschließend werden die Kommunen bis Ende Oktober 2007 die erforderliche Beschlussfassung veranlassen, ob sie bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen auf der Grundlage dieser Verträge ihre Teilnahme erklären, damit der notwendige Zeitrahmen von ca. 10 Jahren zur Durchführung dieses komplexen Projekts gewährleistet werden kann. 8. Diese Zielvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Parteien in Kraft. Die Laufzeit endet mit Gründung der nationalen Gesellschaften. 9. Die Parteien sind sich einig, dass sich aus einem Scheitern der Vertragsverhandlungen - gleich aus welchem Grund - keine Verpflichtung auf Schadensersatz ableitet und auf jeglichen Aufwendungsersatz verzichtet wird. Insbesondere trägt jede Partei ihre eigenen Kosten wie zum Beispiel Kosten von Gutachtern, Beratern, Rechtsanwälten oder Reisekosten selbst. Bei Ausstieg einer Kommune ist diese verpflichtet, Kosten anteilig mitzutragen, welche zuvor in gemeinsamen Beschluss beauftragt wurden
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