Ausschuss Caritas & Soziales. Konzeption des Ausschusses Caritas & Soziales. der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim
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- Chantal Falk
- vor 8 Jahren
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1 Ausschuss Caritas & Soziales der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim Konzeption des Ausschusses Caritas & Soziales 1. Was uns bewegt Die Kirche Jesu Christi, der nicht gekommen ist, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen (Mk 10,45), ist eine diakonische Kirche: Der diakonische Dienst gehört wie der Gottesdienst und die Verkündigung zum Lebensvollzug der Kirche. Caritas und Pastoral stehen nicht nebeneinander, sondern bilden eine unaufhebbare Einheit. (Pastorale Leitlinien der Erzdiözese Freiburg, Kapitel 6.3) 1 Diakonisches Handeln gehört so zum allgemeinen und unverzichtbaren Auftrag und Glaubensvollzug jeder einzelnen Gemeinde und ihrer Mitglieder. Letztlich steht und fällt die Glaubwürdigkeit mit unserem konkreten Engagement für die Menschen in unseren Gemeinden, besonders für die Benachteiligten. Ehrenamtliches Engagement und professionelle Angebote speisen sich aus der gleichen Quelle und arbeiten Hand in Hand. 2. Unser Selbstverständnis Durch das Engagement des gemeinsamen Ausschusses Caritas & Soziales wird das caritative Handeln in den Seelsorgeeinheiten unterstützt, gestärkt und entfaltet. Dabei richten wir unsern Blick auf alle Mitbürger unserer Orte und das gesamte soziale Umfeld. - Der Ausschuss dient vor allem einem: die caritative Arbeit in den Seelsorgeeinheiten zu fördern. - Der Ausschuss ist nicht primär ein Arbeitsgremium, das konkrete caritative Projekte oder Aufgaben übernimmt, sondern versteht sich als Seismograph, der offen ist für die Nöte der Zeit, darauf hinweist und entsprechende Impulse gibt. Im Bild gesprochen: Er ist mehr Auge und Ohr als Hand. - Der Ausschuss bündelt und vernetzt die vorhandenen Kräfte und trägt damit zur Entlastung bei
2 Der Ausschuss ist den Prinzipien kirchlichen Handelns verpflichtet, insbesondere: - Wir verstehen uns als Netzwerk. - Wir arbeiten partnerschaftlich zusammen. - Wir arbeiten arbeitsteilig zusammen. 3. Unsere Ziele In Abstimmung mit dem Gemeinsamen Ausschuss Bad Krozingen und Gemeinsamen Pfarrgemeinderat Hartheim setzt sich der Ausschuss Ziele, die den Gegebenheiten der Seelsorgeeinheiten und den eigenen Möglichkeiten entsprechen. Solche Ziele können sein: 1. Konzeption Der Ausschuss stärkt die konzeptionelle Arbeit in den Seelsorgeeinheiten im Blick auf caritative Aufgaben, indem er die verschiedenen Akteure bei der Entwicklung eigener Konzeptionen im Sinne der Pastoralen Leitlinien und der Pastoralkonzeption unterstützt. 2. Bewusstseinsbildung Der Ausschuss hält in den Seelsorgeeinheiten das Bewusstsein für den caritativen Dienst der Kirche wach und schärft den Blick der Gemeinden für vorhandene Notsituationen von Menschen. 3. Anwaltschaft Der Ausschuss sieht sich als Anwalt für Menschen, die der Hilfe bedürfen, und tritt dafür ein, dass Gremien, Gruppen und Gemeinschaften in den Seelsorgeeinheiten entsprechend tätig werden. 4. Hilfe und Unterstützung Der Ausschuss nimmt sich der Menschen bei sozialen Notfällen an. Im Rahmen der Möglichkeiten der Pfarreien und /oder der caritativen Vereinigungen und Verbände bemüht er sich um Begleitung, Abhilfe oder Linderung. 5. Vernetzung und Kooperation Der Ausschuss vernetzt die verschiedenen Einrichtungen, Gremien und Gruppen, die sich innerhalb der Seelsorgeeinheiten in der caritativen Arbeit engagieren: - Vernetzung untereinander, - Vernetzung mit der Arbeit der Pfarrgemeinderäte, - Vernetzung mit kirchlichen sozialen Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim - Vernetzung mit dem örtlichen Caritasverband, caritativen Fachverbänden. 2
3 Je nach örtlicher Situation kooperiert der Ausschuss mit: - Einrichtungen der evangelischen Kirche, - anderen Wohlfahrtsverbänden, - sozialen Institutionen auf dem Gebiet der Seelsorgeeinheit, - kommunalen und staatlichen Stellen, wie Gemeindeverwaltung, Jugendamt, Sozialamt, Wohnungsamt, Arbeitsamt. 6. Öffentlichkeitsarbeit - Der Ausschuss verweist in den kirchlichen Gemeinden und deren Gremien auf die Nöte vor Ort. - Der Ausschuss bemüht sich um Anerkennung und Würdigung der Engagierten und ihrer Leistungen in Gemeinde und Öffentlichkeit. - Der Ausschuss bemüht sich nach innen und außen um Transparenz bezüglich der Verwendung der Mittel für die Orts-Caritas (Sammlungsanteil, Caritaskonto im Haushaltsplan). Für Caritas- Sammlung und Spendenaktionen sollen nachvollziehbare Zahlen und Beispiele zur Verfügung stehen. 4. Unsere Aufgaben Die Aufgaben des Ausschusses ergeben sich aus der sozialen Situation der Menschen in den Seelsorgeeinheiten. - Der Ausschuss übernimmt dabei vorrangig Koordinierungsaufgaben und gibt Impulse. Dabei arbeitet er eng mit bestehenden caritativen Gruppen (Besuchsdienste, Nachbarschaftshilfe...) zusammen und unterstützt diese im Sinne der Subsidiarität. Er überlässt es diesen, konkrete caritative Aufgaben oder Projekte zu planen und durchzuführen. - Der Ausschuss unterstützt die ehrenamtlich und hauptamtlich caritativ Engagierten in unseren Pfarrgemeinden. Er fördert ehrenamtlich Engagierte durch Fort- und Weiterbildung und begleitet sie. Er setzt sich für die Würdigung ihrer Person und ihrer Arbeit in Pfarrei und Gemeinde ein. - Erkennt der Ausschuss das Fehlen notwendiger caritativer Angebote, so unterstützt er erforderliche Initiativen und kann auch selbst Aufgaben übernehmen. Der Ausschuss ist kein Gremium, das anordnet. Beschlüsse grundsätzlicher Art sind dem Gemeinsamen Ausschuss Bad Krozingen und Gemeinsamen Pfarrgemeinderat Hartheim vorbehalten. Da im Ausschuss jedoch viele Gruppen und Institutionen vertreten sind und vertreten werden, die den Lebensraum der Seelsorgeeinheiten im Blick haben, gewinnen die im Ausschuss getroffenen Vereinbarungen eine verbindliche Empfehlung und Bedeutung. 3
4 4.1. Finanzielle Hilfe im Einzelfall Der Ausschuss fühlt sich im Auftrag der Seelsorgeeinheiten besonders den Menschen in sozialen Notlagen verpflichtet (3.4). Seine Mitglieder können dafür Ansprechpartner in den einzelnen Pfarreien sein und in sozialen Notlagen über Hilfsangebote beraten. Nach Klärung möglicher rechtlicher Ansprüche kann aus örtlichen Caritasmitteln im Einzelfall unbürokratisch Unterstützung erfolgen. Mittel und Zugang: a) Mittel der "Fördervereine für caritative Aufgaben" in den einzelnen Pfarreien: Diese Mittel dürfen laut Vereinsatzungen meist nur örtlich eingesetzt werden (Überprüfung durch Finanzamt) und werden vom Vorstand der Vereine verwaltet. Dieser ist der jeweiligen Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Ansprechpartner sind die Vorsitzenden des jeweiligen Vereins. Mit ihnen sind die Verfahren im Einzelfall zu klären. b) Mittel aus den Caritaskonten der Pfarreien: Diese Mittel unterstehen den Pfarreien in der Seelsorgeeinheit. Die Mitglieder im Ausschuss klären im Einzelfall mit dem Leiter der Seelsorgeeinheit/ dem Pfarrgemeinderat Umfang und Art der Hilfe. Immer ist den betroffenen Mitbürgern anteilnehmende Begleitung in ihrer Notlage anzubieten. Finanzielle Mittel können als Zuschuss oder auch als zinslose Überbrückungsdarlehen erfolgen. Professionelle Hilfe (z.b. Schuldnerberatung, Sozialdienste) soll vermittelt und im Einzelfall zur Auflage gemacht werden. 5. Mitglieder und Arbeitsweise im Ausschuss Caritas & Soziales Der Ausschuss setzt sich zusammen aus - mindestens einer Person aus jeder Gemeinde, - einem Vertreter/ einer Vertreterin der Kurseelsorge, - und mindestens einer Person aus dem Seelsorgeteam. Dem Ausschuss sollen Personen angehören, - denen die diakonische Pastoral in beiden Seelsorgeeinheiten ein besonderes Anliegen ist und/ oder - die selbst entsprechende Aufgaben übernommen haben und/ oder - die bereit sind, auf den Zusammenhang von Diakonie, Liturgie und Verkündigung zu achten und/ oder - die Vertreter des Seelsorgeteams sind. 4
5 Die Mitglieder des Ausschusses werden von den Mitgliedern des Gemeinsamen Ausschusses Bad Krozingen und des Gemeinsamen Pfarrgemeinderates Hartheim berufen. Für konkrete, zeitlich begrenzte Aufgaben können weitere Personen aus den Gemeinden in die Arbeit des Ausschusses einbezogen werden. Befinden sich in den Seelsorgeeinheiten soziale kirchliche Einrichtungen, so sollen diese so weit als möglich in die Arbeit des Ausschusses einbezogen werden. Sie sind zumindest zu Sitzungen einzuladen, in denen Themen besprochen werden, die sie betreffen. Dies gilt auch für caritative Fachverbände. Der Ausschuss wählt aus der Reihe der ständigen Mitglieder eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden, die/der die Sitzungen einberuft und leitet und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Über die Sitzungen sind Protokolle zu führen. Die Protokolle gehen an die Mitglieder des Ausschusses, des Gemeinsamen Ausschusses Bad Krozingen, des Gemeinsamen Pfarrgemeinderats Hartheim und des Seelsorgeteams. Über die Arbeit des Ausschusses wird regelmäßig im Gemeinsamen Ausschuss Bad Krozingen und Gemeinsamen Pfarrgemeinderat Hartheim berichtet. Um die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können, wird dem Ausschuss ein Budget aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt. Die/der Vorsitzende gibt dem Leiter der Seelsorgeeinheiten jährlich Rechenschaft über die Ausgaben. Die Finanzierung von Aktionen, welche das Budget überschreiten, wird einzeln beim Leiter der Seelsorgeeinheiten beantragt. Die Pfarrbüros der Seelsorgeeinheiten unterstützen die Arbeit des Ausschusses. 5
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