WhatsUp Kinder- Jugend- und Familienhilfen

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1 Die sozialpädagogische Arbeitsgemeinschaft WhatsUp Kinder-, Jugend- und Familienhilfen wird im Jahr 2015 gegründet. Wir wollen als Zusammenschluß freiberuflich tätiger Menschen so flexibel wie möglich auf die Bedürfnisse der Hilfesuchenden eingehen können. Der Fokus in unseren individuell gestalteten ambulanten Formen der Hilfen zur Erziehung gemäß 27, 28, 29, 35, 35a und 41 SGB VIII liegt auf den Themen Bindung und Beziehung in den Kinder-, Jugend- und Familienhilfen. Entscheidend für unsere Arbeit sind die Bedürfnisse der Hilfesuchenden und ihr familiäres und/oder soziales Umfeld mit allen spezifischen Themen. Gemeinsam entwickeln wir mit ihnen ein passgenaues Hilfeangebot zur Unterstützung, Orientierung und Entwicklung. Wir wollen, die Zukunft der individualpädagogischen Hilfeformen weiter entwickeln und sichern. für die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ein bedarfsgerechtes ambulantes Angebot bieten Forschung und Evaluation im Rahmen der Jugendhilfe ausbauen. innovativ, kreativ und leistungsstark den politischen und inhaltlichen Fragestellungen in der Jugendhilfe kompetent begegnen zu können. regionale Netzwerke im Sinne der Hilfesuchenden sinnvoll nutzen. In unserer Arbeitsgemeinschaft sind die langjährigen Erfahrungen der MitarbeiterInnen in der Entwicklung und Durchführung individualpädagogischer Maßnahmen sowie der Entwicklung m innovativer Lösungen vereint. Bitte sprechen Sie uns über unsere Kommunikationskanäle ( , Telefon oder Fax) gerne jederzeit an. Uwe Schönemann Lindenbornstrasse Köln Tel.: Martina Jürgens Linsellestraße Willich oder per an info@whatsup-jugendhilfe.de

2 WhatsUp Kinder-, Jugend- und Familienhilfen Leistungsbeschreibung Aufnahmeverfahren An erster Stelle steht der Erstkontakt mit dem Jugendlichen und eventuell den Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Mitarbeiter des ASD. Die Sorgeberechtigten, das Kind/der Jugendliche und die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft entscheiden nach einer kurzen Kennlernphase über den Einstieg in die Maßnahme. Die Partizipation des Jugendlichen und seine Bereitschaft, mit dem Angebot des Pädagogen arbeiten zu wollen, sind wesentliche Bestandteile des Erstgespräches. Zu Beginn der Maßnahme findet ein Hilfeplangespräch nach 36 SGB VIII statt, in welchem die Ziele vereinbart werden. Hilfeplanverfahren Bei Aufnahme und Entlassung und dazwischen halbjährlich und nach Bedarf finden Hilfeplangespräche nach 36 SGB VIII statt. Die Gespräche basieren auf einem aktuellen Entwicklungsbericht, welcher vom Betreuer/der Betreuerin erstellt und im Vorfeld mit dem Jugendlichen besprochen wurde. Beteiligte: Kind/Jugendlicher, Eltern/Sorgeberechtigte, Jugendamt, pädagogische Fachkraft von WhatsUp, sowie deren Back Up Partner Der Hilfeplan wird von allen Beteiligten unterzeichnet. Neben den Hilfeplangesprächen findet ein ständiger Informationsfluss bei Veränderungen (beim Jugendlichen oder in der Familie) zum Jugendamt statt. Hierzu zählen auch die monatliche Kurzdokumentationen und sogenannte Vermerke bei besonderen Vorkommnissen. Einbeziehung der Eltern/Personensorgeberechtigten die Sorgeberechtigten werden ausführlich über die Maßnahme und die Ziele und Methoden zur Umsetzung informiert. Ohne die ausführliche Information und Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgt keine Maßnahme. die Sorgeberechtigten partizipieren in angemessener Form von regelmäßigen Telefonaten, Familiengesprächen. Die Sorgeberechtigten erhalten die halbjährlichen Entwicklungsberichte, sofern nichts anderes aus inhaltlichen Gründen vereinbart wird.

3 Systemische Elternarbeit bzw. Therapie muss gesondert vereinbart werden. Die Sorgeberechtigten sollen an den Hilfeplangesprächen teilnehmen. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Alle Kinder und Jugendlichen, die in einer individualpädagogischen Hilfeform von WhatsUp betreut werden, haben jederzeit die Möglichkeit, telefonisch oder schriftlich Kontakt zum Jugendamt oder zu einer anderen Person ihres Vertrauens aufzunehmen. Dazu erhalten die Kinder und Jugendlichen bei Beginn der Maßnahme Zugang zu einer App bzw. eine Informationsmappe, welche neben ausführlichen Informationen über den Mitarbeiter und die Arbeitsgemeinschaft auch mehrere frankierte Briefumschläge enthält, damit eine unabhängige Kontaktaufnahme jederzeit möglich ist. Zielerreichung Im HPG werden grundsätzlich die Ziele der Maßnahme ausgehandelt, deren Umsetzung überprüft und entsprechend der Lernschritte des Jugendlichen neu formuliert. Grundsätzlich finden im Hilfeplangespräch Aushandlungsprozesse über die weiteren Zielsetzungen und die Überprüfung der zuvor gesetzten Ziele statt. Die Erziehungsziele (der an uns gerichtete professionelle Auftrag) werden mit den Handlungszielen (die Strategien der Jugendlichen) auf einen gemeinsamen Nenner gebracht, das Lernziel. Dabei wird zunächst vom kleinsten gemeinsamen Nenner ausgegangen. In Form von Fallbesprechungen, in welche tägliche Beobachtungen einfließen, werden Ziele überprüft bzw. an die Entwicklung und individuellen Bedürfnisse angepasst. Zur Überprüfung der Ziele und deren Erreichung dienen Entwicklungsberichte, welche zu den Hilfeplangesprächen angefertigt werden. Sie werden dem zuständigen Mitarbeiter sowie den Sorgeberechtigten und dem Jugendlichen in der Regel vierzehn Tage vor dem Termin zugestellt. Mögliche Inhalte des Berichtes können sein: Ausgangssituation und deren Veränderung, Hilfeverlauf, angewandte Methoden, Verhaltensbeobachtung (Umgang mit Regeln, Konflikten, Selbst und Fremdbilder etc., schulische Entwicklung, soziale Entwicklung (Beziehungsaufbau, Kontaktpflege etc.), Krisen und Gefahren, gesundheitlicher Zustand, durchgeführte Diagnoseverfahren, abschließende Empfehlungen und Zielvereinbarungen

4 Abschlussbericht Am Ende der Maßnahme wird ein ausführlicher Entwicklungsbericht erstellt Inhalt des Berichtes: Ausgangssituation und deren Veränderung, Resümee des Hilfeverlaufs, abschließende Empfehlungen Kindesschutz Handlungsschritte, wenn ein Verdacht der Kindeswohlgefährdung i.s.d. 8a SGB VIII sowohl durch Personen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, als auch durch außen stehende Personen vorliegt: Liegen Verdachtsmomente oder konkrete Hinweise vor, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten, finden folgende Verfahren Anwendung: Die Vertretungsorgane der Arbeitsgemeinschaft WhatsUp sowie der zuständige Fachdienst des zuständigen Jugendamtes werden sofort und unverzüglich informiert. Gemeinsam wird eine erste Einschätzung getroffen, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Minderjährigen vorliegen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten gegen Personen, die unmittelbar zu der individualpädagogischen Hilfeform dazu gehören oder bei Verdacht gegen einen Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft, werden unverzüglich Gespräche mit dem Mitarbeiter und möglichen Zeugen geführt, die in letzter Konsequenz auch zu sofortigen strafrechtlichen Verfolgungen führen können. Bei gewichtigen Anhaltspunkten gegen Personen, die sich im weiteren Umfeld der individualpädagogischen Hilfe oder im familiären Umfeld des Kindes/des Jugendlichen befinden, werden mit dem Jugendlichen besondere Schutzbedingungen im Hilfesetting erarbeitet und umgesetzt. Die insoweit erfahrene Fachkraft dokumentiert die Fakten sowie die Ergebnisse aus dem beratenden Gremium. Mit allen Hilfebeteiligten und mit dem Kind/Jugendlichen (je nach Sachlage) werden eine Risikoeinschätzung und die weiteren Vorgehensweisen besprochen. Erfahrene Fachkraft Im Falle eines Verdachtes bzw. beim Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung übernimmt unsere Fachkraft eine beratende Funktion und die Kontrolle über die Einhaltung der oben genannten Schritte.

5 Die Pädagogischen Fachkräfte treffen sich regelmäßig zu Entwicklungsgesprächen der Arbeitsgemeinschaft und zur kollegialen Beratung. Supervision/Fortbildung/Backup System Die pädagogischen Fachkräfte treffen sich regelmäßig zu Entwicklungsgesprächen der Arbeitsgemeinschaft und zur kollegialen Beratung. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen regelmäßig Einzelsupervision, bei Bedarf auch Teamsupervision wahr. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen externe Fortbildungsangebote wahr. Zudem arbeitet die Arbeitsgemeinschaft in einem Backup System, welches vorsieht, dass jeweils eine zweite pädagogische Fachkraft bei Erstgespräch, HPG, etc. mit dabei ist. Da diese der Familie bekannt ist, kommt sie bei Krankheits- und/oder Urlaubsvertretung zum Einsatz. Außerdem haben die Fachkräfte so die Möglichkeit, sich regelmäßig über den Arbeitsverlauf in der Familie fachlich auszutauschen. für WhatsUp Kinder-,Jugend- und Familienhilfen gez. Uwe Schönemann, Tina Jürgens

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