... bevor es zu spät ist! UNSERE KÄLTE- ANLAGEN SCHONEN DIE UMWELT!

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1 UNSERE KÄLTE- ANLAGEN SCHONEN DIE UMWELT! Argumente für gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln im Rahmen des Impulsprogrammes durch das Bundesumweltministerium... bevor es zu spät ist!

2 Büro Berlin Frigoteam Handels GmbH Schillerstraße Berlin Telefon 0049 (0) Telefax 0049 (0) Büro München Frigoteam Handels GmbH Westendstraße München Telefon 0049 (0) Telefax 0049 (0)

3 Inhalt S. 04 Vorstellung des Unternehmens S. 05 Philosophie S. 06 Ihre Ansprechpartner S. 07 Unsere Partnerfirmen S. 08 Referenzen S. 10 Kälte- und Klimaanlagen Die Situation in Deutschland S. 11 Das Impulsprogramm des Bundes umweltministeriums S. 12 Basisförderung S. 15 Bonusförderung S. 16 Statuscheck S. 17 Richtlinien zur Förderung von maßnahmen an gewerblichen Klimaanlagen S. 22 Globale Erwärmung jetzt handeln! S. 24 Globale Erwärmung in Zahlen S. 26 Unsere Anlagen mit natürlichen Kältemitteln S. 27 TEWI-Berechnungen S. 32 Anlagenschemen für Kaltsoleanlagen S. 36 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan S. 38 Technische Daten S. 43 Kühlen mit den umweltfreundlichen Kältemitteln R723 und NH 3 technische Daten ausgewählter Projekte S. 48 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R744 CO 2 technische Daten ausgewählter Projekte S. 50 Pressespiegel: Publikationen zum Kältemittel ausstieg S. 54 Impressum

4 04 Vorstellung des Unternehmens Vorstellung des Unternehmens 1994 in München gegründet, startete Frigoteam zunächst als Fachgroßhandel in der Branche Kälte-/Klimatechnik. Aufgrund der komplexen Anforderungen und den immer strengeren Umweltauflagen in der Branche wuchs auch der Beratungsaufwand für die ausführenden Handwerksbetriebe bezüglich der Auswahl und Anwendung von Komponenten einschlägiger Hersteller, der rechtlichen Vorschriften, der Umweltauflagen und betriebssicheren Anlagenkonzepten immer mehr. Frigoteam ist mit den Aufgaben gewachsen und heute ein Systemanbieter für umweltfreundliche und energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen für fast alle Bereiche in der Lebensmittelindustrie, Obstund Gemüselagerung und Klimatisierung von Gebäuden. Zu den Leistungen von Frigoteam zählt eine umfassende Beratung des Bauherrn in Zusammenarbeit mit dem ausführenden Handwerksbetrieb bezüglich des optimalen Anlagenkonzepts und der daraus resultierenden Planung. Da nachhaltige umweltfreundliche Kälte- und Klimaanlagen heute und in Zukunft nur mit den natürlichen Kältemitteln CO 2, Ammoniak oder Propan betrieben werden können, liegt auch hier der Beratungsschwerpunkt von Frigoteam. Synthetisch hergestellte Kältemittel, wie zum Beispiel R22, das in der Branche noch sehr verbreitet ist und als letztes Kältemittel ein direktes Ozonabbaupotenzial besitzt, wurde Anfang 2010 als Neuware verboten. Es stellt den Betreiber im Havariefall der Kälteanlage mit diesem Kältemittel vor echte Probleme. Die Umrüstung der alten R22 Kälteanlagen gegen neue umweltfreundliche und energieoptimierte Kälteanlagen ist das Spezialgebiet der Beratungstätigkeit von Frigoteam. Bereits im Jahr 2006 wurden, entgegen aller Trends in der Branche, umweltfreundliche Kälteanlagen mit den natürlichen Kältemitteln CO 2 und R723 für ein Tiefkühllagerhaus in Traunstein, zusammen mit dem örtlichen Kälteanlagenbauer realisiert. Anfang 2009 wurde der eingeschlagene Weg von Frigoteam durch ein Förderprogramm des Bundesumweltministeriums bestätigt. Umweltfreundliche Kälte- und Klimaanlagen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden, erhalten unter bestimmten Vorrausetzungen einen Fördersatz von 25 % für die Basisförderung und 35 % für die Bonusförderung der anfallenden Investitionskosten, maximal ,00 Euro. Hier liegt auch ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Frigoteam, nämlich die gesamte Abwicklung der Bearbeitung des Förderantrags, einschließlich TEWI-Berechnung, mit der ausführenden Behörde der BAFA in Eschborn. Als Systemanbieter werden von Frigoteam die wichtigsten Baugruppen, die für die Erstellung einer förderfähigen Kälte- und Klimaanlage benötigt werden, von Frigoteam ausgelegt, geplant und von Partnerfirmen in einem gut funktionierendem Netzwerk nach Vorgaben von Frigoteam produziert und an den Fachbetrieb ausgeliefert. In enger Zusammenarbeit mit dem ausführenden Fachbetrieb wird die Kälteanlage erstellt und nach Fertigstellung gemeinsam in Betrieb genommen. In den letzten 2 Jahren wurden insgesamt 22 Projekte mit dem jeweiligen örtlichen Fachbetrieb von Frigoteam geplant, umgesetzt und erfolgreich in Betrieb genommen. Bei allen Projekten wurde die Förderung im Sinne des Förderprogramms von der BAFA zugesagt und auch die entsprechenden Fördersummen an den Betreiber ausgezahlt. Weitere Tätigkeiten von Frigoteam sind Vorträge und Schulungen zum Thema umweltfreundliche Kälte- und Klimaanlagen und Projektierung sowie die Erstellung von Ausschreibungen eben solcher Kälteanlagen. Seit Mitte 2011 besteht eine enge Kooperation mit dem Hersteller für Kaltwassersätze und Kaltsoleerzeuger, der Fa. Geoclima SRL, Italien. Geoclima hat sich auf den Bau von Kälteanlagen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan spezialisiert und beliefert schon seit mehreren Jahren den englischen Markt mit R290 betriebenen Kaltwassersätzen für den Supermarktbereich.

5 Philosophie 05 Philosophie Wir legen großen Wert auf eine saubere, gesunde Umwelt heute und in Zukunft. Dieses Bewusstsein erleben immer mehr Menschen und interessieren sich für alternative Technologien. Umweltschonende und betriebssichere Kälteanlagen spielen folglich eine zunehmend wichtigere Rolle in der Branche. Selbstverständlich planen und konzipieren wir auch Kälteanlagen, die mit gängigen Kältemitteln, wie beispielsweise R134A, R404A, R407C oder R410A, betrieben werden. meisten Einsatzbereiche eignen. Dabei beachten wir einen optimalen GWP- und TEWI-Wert, zum Schutz unserer Umwelt. Indirekte Kältesolesysteme sind unsere Spezialität. Sie reduzieren die benötigten Kältemittelmengen, und folglich die Gefahr einer Abgabe in die Atmosphäre, erheblich. Wir möchten mit umweltfreundlichen Anlagen ein kleines Stück zur Erhaltung unserer Natur beitragen. Gemeinsam mit unseren Partnern aus der Kälte- und Klimatechnik-Branche realisieren wir ökologisch und ökonomisch sinnvolle Anlagen. Wir setzen überwiegend natürliche Kältemittel, wie beispielsweise CO 2 oder R723 ein, die sich für die

6 06 Ihre Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner Burkhard Dunst Geschäftsführer Telefon Fax Mobil Thorsten Ewert Technik, Projektabwicklung, Vertrieb Telefon Fax Mobil Friedhelm Stöter Kundenberatung, Außendienst Telefon Homeoffice Fax Mobil

7 Ansprechpartner 07 Unsere Partner In Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Partnern realisieren wir planerisch und technisch anspruchsvolle und umweltfreundliche Kälteanlagen. Unsere Partner produzieren nach Frigoteam-Vorgaben Kaltwassersätze und Kältesysteme mit den natürlichen Kältemitteln R290 Propan, R717 Ammoniak, R723 Ammoniak/DME und R744 CO 2. Sie sind somit ein wichtiges Mitglied unseres Unternehmens und zeichnen sich durch eine hohe Fertigungsqualität, Flexibilität und Zuverlässigkeit aus. Die folgend genannten Firmen tragen in hohem Maße dazu bei, dass Frigoteam für Sie als kompetenter Systemlieferant für umweltfreundliche Kälte- und Klimaanlagen zur Verfügung stehen kann. Wir beraten Sie über förderungsfähige Kälte- und Klimaanlagen und tun mit dem Einsatz natürlicher Kältemittel gemeinsam etwas für unser aller Umwelt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Geoclima Kaltwassersätze mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan Kaltsoleerzeuger mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan Wärmepumpen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan Compact Kältetechnik Kaltwassersätze und Kaltsoleerzeuger mit den umweltfreundlichen Kältemitteln R717 Ammo niak und R723 Ammoniak/DME Tiefkühlaggregate und Verbundanlagen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R744 CO 2 Hannes Schneider Pumpenstationen Pufferspeicher hydraulische Weichen für Kalt- und Warmsolesysteme

8 08 Referenzen Referenzen Referenzanlagen mit den natürlichen Kältemitteln R723, NH3, Propan und erfolgreicher BAFA-Förderung gemäß dem Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums Objekt Anlage Kälteleistung Kältemittel Donauland Wurstfabrik, Obertraubling Kaltsoleanlage mit Warmsoleabtauung 3 x 160 kw R723 Radiologie Alte Saline, Bad Reichenhall Kaltwassersatz mit Wärmerückgewinnung 1 x 120 kw R723 Linos GmbH, Feldkirchen Kaltwassersätze mit Wärmerückgewinnung 3 x 260 kw R723 Großmarkthalle, München Kaltsoleanlage mit Warmsoleabtauung 1 x 380 kw R723 Metzgerei Häuselmair, Kirchdorf/Freising Kaltsoleanlage mit Warmsoleabtauung 1 x 96 kw R723/CO 2 Brauerei Ustersbach, Ustersbach Kaltsoleanlage 1 x 460 kw NH 3 Milchwerke Oberfranken, Coburg NH 3 Schockfroster 2 x 560 kw NH 3 Wolf Wurstfabrik, Schwandorf Kaltsoleerzeuger mit Warmsoleabtauung 2 x 510 kw NH 3 /CO 2 Serverkühlung, Paderborn Kaltwassersatz mit freier Kühlung 2 x 75 kw R723 Heyl Mühle, Bad Langensalza Kaltwassersatz mit freier Kühlung 1 x 150 kw R723 Druckerei Flach, Eching Kaltwassersatz 1 x 150 kw R723 Folienfabrik Profol, Hafling Kaltwassersatz 2 x 570 kw NH 3 Roche, Mannheim Kaltwassersatz 1 x 26 kw R290 Bäckerei Ziegler, Schopfloch Kaltsoleerzeuger mit Warmsoleabtauung 2 x 260 kw R290 Tiefkühlung, Schockfroster 2 x 110 kw CO 2 Reichenbach, Metzgerei, Glottertal Kaltsoleerzeuger mit Wärmerückgewinnung 200 kw R290 Tiefkühlverbundanlage unterkritische Betriebsweise 20 kw R744 CO 2 R744 = CO 2 R717 = NH 3 / Ammoniak R723 = 60 % Ammoniak / 40 % DME R290 = Propan

9 Referenzen 09 Objekt Anlage Kälteleistung Kältemittel Lidl Logistikcenter, Augsburg Serverkühlung, Kaltwassersatz zur Außenaufstellung 2 x 12 kw R290 Lidl Logistikcenter, Gera Serverkühlung, Kaltwassersatz zur Außenaufstellung 2 x 12 kw R290 Lidl Logistikcenter, Hülfdingen Serverkühlung, Kaltwassersatz zur Außenaufstellung 2 x 12 kw R290 Scheres tägliche Frische, Kaltsoleerzeuger mit Wärmerückgewinnung 120 kw R290 Edeka Supermarkt, Trostberg Tiefkühlverbundanlage unterkritische Betriebsweise 21 kw R744 CO 2 Lackmann Wurstfabrik, Willstätt Kaltsoleanlage mit Wärmerückgewinnung 310 kw R290 TTB Logistikcenter, Herten Kaltsoleerzeuger mit Warmsoleabtauung 3 x 250 kw R290 Hofpfisterei Biobäckerei, München Kaltwassersatz Außenaufstellung 310 kw R290 Neulandfleisch, Biofleischerei, Überlingen Kaltsoleerzeuger mit Wärmerückgewinnung 65 kw R290 Tiefkühlverbundanlage unterkritische Betriebsweise 14 kw R744 CO 2 Reichenbach, Metzgerei, Glottertal Kaltsoleerzeuger mit Wärmerückgewinnung 200 kw R290 Tiefkühlverbundanlage unterkritische Betriebsweise 20 kw R744 CO 2

10 10 Kälte- und Klimaanlagen Die Situation in Deutschland Kälte- und Klimaanlagen Die Situation in Deutschland Warum Kaltsoleanlagen mit natürlichen Kältemitteln? Die Bundesrepublik Deutschland hat sich gemäß dem Kyoto-Protokoll ehrgeizige Ziele bezüglich der CO 2 -Reduzierung gesetzt. Demnach hat sie sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemmissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 um 21 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Da die in Deutschland betrieben Kälte- und Klimaanlage einen Anteil von 14 Prozent am gesamten nationalen Stromverbrauch haben und durch Modernisierung oder Umstellung auf natürliche Kältemittel ein geschätztes Einsparpotential von 40 Prozent besteht, hat das Bundesumweltministerium im Januar 2009 ein Impulsprogramm auf den Weg gebracht, um umweltfreundliche Kälte- und Klimaanlagen zu fördern. Energieflussbild 2010 für die Bundesrepublik Deutschland in Mio. t SKE

11 Das Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums 11 Das Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums Das Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums fördert neu zu errichtende Kälteanlagen nur, wenn folgende technische Vorgaben erfüllt werden: 1. Der Einsatz von natürlichen Kältemitteln 2. Die Verwendung von Frequenzumrichtern für die elektrischen Antriebe der Kälteanlage 3. Der Einsatz von elektronischen Überhitzungsreglern 4. Die Verwendung einer elektronischen Masterregelung Während die Punkte 2, 3, 4 relativ leicht umgesetzt werden können, erfordert der Punkt 1 doch erhebliche Änderungen an den bisher üblichen Anlagenkonzeptionen. Für eine realistische praktische Anwendung von natürlichen Kältemitteln kommen zur Zeit nur in Frage: R744 CO 2 GWP = 1 R717 NH 3 / Ammoniak GWP = 0 R % Ammoniak / 40 % DME GWP = 8 R290 Propan GWP = 4 Alle diese Kältemittel unterliegen in den technischen Regeln strengeren Auflagen als die bisher verwendeten Kältemittel, sind teilweise brennbar oder verursachen wesentlich höhere Anlagendrücke als bisher. Um umweltschonende Kälteanlagen mit diesen Kältemitteln schon heute wirtschaftlich erstellen zu können, ist es von großer Bedeutung, entsprechende Anlagenkomponenten in einer akzeptablen Lieferzeit und in einem vernünftigen Preis-/Leistungsverhältnis auf dem Markt zu finden. Der Einsatz dieser Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen mit kleineren und mittleren Kälteleistungen fordert ein Umdenken bezüglich der Anlagenkonzeption und der zu verarbeitenden Bauteile. Gleichermaßen ist es wichtig bei der Gestaltung dieser neuen Kälteanlagen darauf zu achten, dass der gesamte Anlagenwirkungsgrad besser ist als der von Kälteanlagen, die mit den bisherigen Kältemitteln R404A, R407C, R410A oder R134A betrieben werden. Für Anwendungen im Temperaturbereich von Raumtemperatur 0 C bis +8 C verfügt das Kältemittel R290 Propan, über den besten Wirkungsrad und realisiert auch das beste Preisleistungsverhältnis. Für die Tiefkühlung bei Raumtemperaturen von -18 C bis -45 C ist das Kältemittel R744 CO 2 bestens geeignet, wenn es im unterkritischen Betrieb angewendet wird und erzielt in dieser Anwendung höchste Energieeffizienz. Da es unrealistisch, zum Beispiel R290 (Propan), in einer Metzgerei oder Klimaanlage direkt in den Rohrleitungen zirkulieren zu lassen, kommen hier nur indirekte Kaltsolesysteme zum Einsatz. Vorteile der Kaltsolesysteme Kleine Kältemittelfüllmengen von max. 5 kg pro Kreislauf im Kälteerzeuger Keine sich wiederholende vorgeschriebenen Dichtigkeitsprüfung laut F-Gase Verordnung Aktiver Umweltschutz durch die Verwendung von natürlichen Kältemittel und damit Imagegewinn Zukunftssichere Investition, da mittelfristig weitere schärfere Auflagen bei der Verwendung nicht natürlicher Kältemittel durch die Politik erwartete werden Hohe Betriebssicherheit durch im Herstellerwerk vorgefertigte Kaltsoleerzeuger incl. Probelauf und Kältemittelfüllung Bessere Warenqualität im Kühlraum durch kleinere Temperaturdifferenzen (geringe Austrocknung der Ware, besonders bei der Obst- und Gemüsekühlung) Erhebliche Reduzierung der Abtauzyklen der Luftkühler und somit hohe Energieersparnis Späterer Nachrüstung mit der Funktion freie Kühlung lässt sich einfach und kostengünstig realisieren Anschluss eines Notkühlsystems im Bedarfsfall ist ohne großen Aufwand möglich. Einfache und kostengünstige Erweiterung oder Änderung der Kälteanlage und des Rohrsystems Das von uns entworfene Anlagendesign macht den Einsatz von natürlichen Kältemitteln für Kälte- und Klimaanlagen sofort möglich, ist in einem vernünftigen Preis-/Leistungsverhältnis herzustellen und weist einen besseren Anlagenwirkungsgrad auf, als bisher üblicherweise ausgeführte Direktverdampfungskälteanlagen mit Elektroabtauung der Wärmetauscher.

12 12 Basisförderung Basisförderung Basisförderung Altanlagen (2-stufiges Verfahren) Nach der Basisförderung für Altanlagen sind Maßnahmen und Anlagen förderbar, wenn: bei bestehenden Kälteanlagen der Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens kwh beträgt und der StatusCheck ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial durch Einsatz effizienter Komponenten und Systeme von mindestens 35 % ergeben hat. Fördersätze Die Fördersätze der Basisförderung für Altanlagen betragen 15 % der Nettoinvestitionskosten beziehungsweise 25 % der Nettoinvestitionskosten, wenn Kohlendioxid, Ammoniak oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden und mittels TEWI-Berechnung ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird. Antragsunterlagen Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Das bedeutet, dass Sie einen rechtsgültigen Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages erst dann vornehmen dürfen, nachdem Ihr Zuschussantrag im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen ist. Als Nachweis hierfür erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Eingangsbestätigung. Falls Sie bereits den Auftrag vergeben oder die Anlagen oder Maßnahmen sogar schon installiert haben, können Sie leider keinen Nettoinvestitionszuschuss mehr erhalten. Planungsleistungen können und sollten bereits vor der Antragstellung erbracht werden, da dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit dem Antrag auch fundierte Plandaten einzureichen sind. Im Rahmen der Basisförderung - Altanlagen sind in der 1. Stufe des Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle folgende Unterlagen einzureichen: vollständig ausgefülltes Antragsformular, Nachweis der Unterschriftsberechtigung für die Antragstellung des antragstellenden Unternehmens (gegebenenfalls Handelsregisterauszug), vollständig ausgefülltes Formular De-minimis-Erklärung und gegebenenfalls vorhandene Bewilligungsbescheide, vollständig ausgefülltes Formular StatusCheck - Bestandsaufnahme des Sachkundigen - Erstellung einer energetischkältetechnischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen im Rahmen des StatusChecks, die Berechnung mit Angabe des Kältemittels, der Kälteleistung, der Leistungsaufnahme, der Betriebskosten der bestehenden Klima- bzw. Kälteanlage sowie das Minderungspotenzial hinsichtlich des Energieverbrauchs der Klima- bzw. Kälteanlage und der kältemittel- und energieverbrauchsbedingten Treibhausbelastungen (Bitte verwenden Sie dafür nach Möglichkeit die auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entsprechenden Formulare.), Nachweis der Gesamteffizienz mittels TEWI-Berechnung der bereits vorhandenen Klima- bzw. Kälteanlage, welcher durch einen Sachkundigen bestätigt worden ist, Stromrechnungen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres für den Standort / Betriebsstätte der Klima- bzw. Kälteanlage, (soweit vorhanden) Nachweise für den Energieverbrauch der Klima- bzw. Kälteanlage des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (zum Beispiel Stromrechnungen für die Kälteanlage, Wartungsgutachten, usw.), Fließbild der bereits vorhandenen Klima- beziehungsweise Kälteanlage nach DIN EN 1861, Nachweis der beruflichen Qualifikationen des Sachkundigen (Lebenslauf und Meisterbriefe, Diplomurkunden, sonstige Zeugnisse), soweit der Sachkundige nicht bereits im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen als Sachkundiger anerkannt worden ist, Fließbild der geplanten Klima- beziehungsweise Kälteanlage nach DIN EN 1861, Nachweis der Gesamteffizienz mittels TEWI-Berechnung der optimierten Klima- bzw. Kälteanlage, welcher durch einen Sachkundigen bestätigt worden ist und Angebot eines Kälteanlagenfachbetriebs mit energieeffizienten Komponenten und Systemen mit Titelzusammenstellung und Einzelkostenaufstellung (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren, innere Wärmeübertrager), welches mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Ihnen in Auftrag gegeben wird. Bei Verwendung von CO2, NH3 oder nichthalogenierten Kältemitteln: Nachweis der Gesamteffizienz mittels TEWI-Berechnung der optimierten Klima- beziehungsweise Kälteanlage, dass durch einen Sachkundigen erstellt worden ist.

13 Basisförderung 13 Basisförderung Neuanlagen (2-stufiges Verfahren) Nach der Basisförderung für Neuanlagen sind Maßnahmen und Anlagen förderbar, wenn als Kältemittel Kohlendioxid, Ammoniak oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe eingesetzt werden und mittels TE- WI-Berechnung durch den hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird, energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und der in einer Auslegungsrechnung ermittelte Jahres-Elektroenergieverbrauch einer Anlage mindestens Kilowattstunden und / oder die Jahreskosten für elektrische Energie und Leistung der Anlage mindestens Euro betragen werden. Fördersatz Der Fördersatz der Basisförderung für Neuanlagen beträgt 25 % der Nettoinvestitionskosten. Antragsunterlagen Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Das bedeutet, dass Sie einen rechtsgültigen Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages erst dann vornehmen dürfen, nachdem Ihr Zuschussantrag im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen ist. Als Nachweis hierfür erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Eingangsbestätigung. Falls Sie bereits den Auftrag vergeben oder die Anlagen oder Maßnahmen sogar schon installiert haben, können Sie leider keinen Nettoinvestitionszuschuss mehr erhalten. Planungsleistungen können und sollten bereits vor der Antragstellung erbracht werden, da dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit dem Antrag auch fundierte Plandaten einzureichen sind. Im Rahmen der Basisförderung - Neuanlagen sind in der 1. Stufe des Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle folgende Unterlagen einzureichen: vollständig ausgefülltes Antragsformular, Nachweis der Unterschriftsberechtigung für die Antragstellung des antragstellenden Unternehmens (gegebenenfalls Handelsregisterauszug), vollständig ausgefülltes Formular De-minimis-Erklärung und gegebenenfalls vorhandene Bewilligungsbescheide, die durch einen Sachkundigen erstellte Auslegungsrechnung, mit der der voraussichtliche Jahreselektroenergieverbrauch und die voraussichtlichen Jahreskosten für elektrische Energie und Leistung der geplanten Klima- und Kälteanlage nachgewiesen werden (Bitte verwenden Sie dafür nach Möglichkeit die auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entsprechenden Formulare.), Nachweis der Gesamteffizienz mittels TEWI-Berechnung der optimierten Klima- beziehungsweise Kälteanlage, welcher durch einen Sachkundigen erstellt worden ist, Nachweis der beruflichen Qualifikationen des Sachkundigen (Lebenslauf und Meisterbriefe, Diplomurkunden, sonstige Zeugnisse), soweit der Sachkundige nicht bereits im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen als Sachkundiger anerkannt worden ist, (soweit vorhanden) Stromrechnungen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres für den Standort / Betriebsstätte der Klima- bzw. Kälteanlage, Fließbild der geplanten Klima- beziehungsweise Kälteanlage nach DIN EN 1861, Angebot eines Kälteanlagenfachbetriebs mit Standardkomponenten mit Titelzusammenstellung, Nachweis der Gesamteffizienz mittels TEWI-Berechnung der Klima- bzw. Kälteanlage mit Standardkomponenten, welcher durch einen Sachkundigen erstellt worden ist und Angebot eines Kälteanlagenfachbetriebs mit Optimierungs - kom ponenten mit Titelzusammenstellung und Einzel kosten - aufstellung (Master-Regelung, elektronische Expansions ven tile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren, innere Wärmeübertrager), welches mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Ihnen in Auftrag gegeben wird. Nach der Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen erhält das antragstellende Unternehmen einen Fördergrundbescheid.

14 14 Basisförderung Verwendungsnachweis (2. Stufe) Der Verwendungsnachweis ist nach der Inbetriebnahme der neu errichteten oder modernisierten Klima- oder Kälteanlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen. Im Rahmen der Basisförderung sind im Verwendungsnachweises (2. Stufe) folgende Unterlagen einzureichen: vollständig ausgefülltes Formular Verwendungsnachweis Antragsteller, vollständig ausgefülltes Formular Verwendungsnachweis Klima- beziehungsweise Kälteanlage, Lieferungs- und Leistungsvertrag, Rechnung mit Titelzusammenstellung und Einzelkostenaufstellung über die Modernisierung oder Neuerrichtung der Klima- beziehungsweise Kälteanlage im Sinne des Umsatzsteuergesetzes von einem Kälteanlagenfachbetrieb, Inbetriebnahme-/ Abnahmeprotokoll der modernisierten oder neu errichteten Klima- beziehungsweise Kälteanlage, technische Beschreibung des Energiezählers der Klima- beziehungsweise Kälteanlage, Wartungsvertrag, Kopie des Logbuches / Betriebsbuches und Fließbild der modernisierten oder neu errichteten Klima- beziehungsweise Kälteanlage nach DIN EN Erst nach der Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises erhält das antragstellende Unternehmen einen Zuwendungsbescheid und es erfolgt eine Auszahlung des Nettoinvestitionszuschusses auf das vom Unternehmen angegebene Konto.

15 Bonusförderung 15 Bonusförderung Bonusförderung (2-stufiges Verfahren) Bonusförderungen sind Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen für marktetablierte und entwicklungsoptimierte Technologien für in Betrieb befindliche sowie für neu zu errichtende Anlagen, die das Ziel haben, den Beitrag zum Klimaschutz über die Basisförderung hinaus deutlich zu erhöhen. Förderbar sind: nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (zum Beispiel mittels Gasmotor, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird) und, Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen (zum Beispiel mittels Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) mit dem Zweck der Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme, die im Zusammenhang mit der nach der Basisförderung geförderten Kälteanlage steht. Eine Bonusförderung kann nur erfolgen, wenn auch eine Basisförderung für dieselbe Kälteanlage am selben Standort gewährt wird. Fördersätze Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten, wenn sowohl die Anspruchsvoraussetzungen für die Basis- als auch für die Bonusförderung erfüllt sind. Der Fördersatz beträgt 35 Prozent der Nettoinvestitionskosten, wenn zusätzlich Kohlendioxid, Ammoniak oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe als Kältemittel verwendet werden. Nach der Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen erhält das antragstellende Unternehmen einen Fördergrundbescheid. Verwendungsnachweis (2. Stufe) Der Verwendungsnachweis ist nach der Inbetriebnahme der im Rahmen der Bonusförderung förderfähigen Anlagen und Maßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen. Im Rahmen der Basisförderung sind im Verwendungsnachweises (2. Stufe) folgende Unterlagen einzureichen: vollständig ausgefülltes Formular Verwendungsnachweis Antragsteller, vollständig ausgefülltes Formular Verwendungsnachweis Bonusförderung, Lieferungs- und Leistungsvertrag, Rechnung mit Titelzusammenstellung über die im Rahmen der Bonusförderung durchgeführten Maßnahmen und Anlagen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes von einem Fachbetrieb und Abnahmeprotokoll über die im Rahmen der Bonusförderung durchgeführten Maßnahmen und Anlagen. Erst nach der Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises erhält das antragstellende Unternehmen einen Zuwendungsbescheid und es erfolgt eine Auszahlung des Nettoinvestitionszuschusses auf das vom Unternehmen angegebene Konto. Antragsunterlagen (1. Stufe) Im Rahmen der Bonusförderung sind in der 1. Stufe des Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle folgende Unterlagen einzureichen: vollständig ausgefülltes Antragsformular, Angebot eines Fachbetriebs über die von Ihnen geplanten Maßnahmen und Anlagen mit Titelzusammenstellung, welche mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Ihnen in Auftrag gegeben wird und (soweit ein Einsatz einer Wärmepumpe geplant ist) rechnerischer Nachweis, dass auf Basis der angegebenen Verdampfungs-, Verflüssigungstemperatur und des Kältemittels eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 bei der Wärmepumpe erreicht wird.

16 16 StatusCheck StatusCheck StatusCheck-Förderung Der StatusCheck ist eine Einstiegsförderung, die Auskunft über das Klimaschutzpotential einer in Betrieb befindlichen Kälteanlage gibt. Sie besteht aus zwei Bestandteilen: erstens aus einer umfangreichen, technischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen und zweitens aus einer detaillierten Berechnung eines antragsteller-, hersteller- und anbieterunabhängigen Dienstleisters. Förderbar ist ein StatusCheck, wenn: der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage mindestens 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs beträgt und die jährlichen Kosten je Kälteanlage für elektrische Energie und Leistung mindestens Euro und / oder der Energieverbrauch je Kälteanlage mindestens Kilowattstunden beträgt Fördersatz Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten für den StatusCheck, maximal jedoch Euro. Bei Anlagen mit besonderem Berechnungsaufwand beträgt die Förderung 75 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten des StatusChecks, maximal jedoch Euro. Antragsunterlagen Im Rahmen der StatusCheck-Förderung sind folgende Unterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen: vollständig ausgefülltes Antragsformular, Nachweis der Unterschriftsberechtigung für die Antragstellung des antragstellenden Unternehmens (gegebenenfalls Handelsregisterauszug), vollständig ausgefülltes Formular De-minimis-Erklärung und gegebenenfalls vorhandene Bewilligungsbescheide, vollständig ausgefülltes Formular StatusCheck - Bestandsaufnahme des Sachkundigen - Erstellung einer energetischkältetechnischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen im Rahmen des StatusChecks, Berechnung des Energieverbrauchsminderungspotenzials, welches durch einen Sachkundigen erstellt worden ist, Nachweis über die in Rechnung gestellten Kosten für den StatusCheck (Rechnung), Nachweis der beruflichen Qualifikationen des Sachkundigen (Lebenslauf und Meisterbriefe, Diplomurkunden, sonstige Zeugnisse), soweit der Sachkundige nicht bereits im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen als Sachkundiger anerkannt worden ist, Stromrechnungen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres für den Standort / Betriebsstätte der Klima- beziehungsweise Kälteanlage und (soweit vorhanden) Nachweise für den Energieverbrauch der Klima- beziehungsweise Kälteanlage des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (zum Beispiel Stromrechnungen für die Kälteanlage, Wartungsgutachten, usw.).

17 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen 17 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 1 Einleitung 1.1 Förderziel Beobachtete und prognostizierte Klima- und Umweltveränderungen, begrenzte fossile Energieressourcen sowie der Bedarf nach nachhaltiger Energieversorgung erfordern zukünftig einen effizienteren Umgang mit Energie. Dazu hat die Bundesregierung ein integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) vorgelegt, das durch eine Vielzahl von Maßnahmen den Energieverbrauch sowie die Gesamtemissionen an Treibhausgasen reduzieren soll. Zur Umsetzung des IEKP bedarf es Anreize, die dafür verfügbaren Technologien zu nutzen. Deshalb wird der stärkere Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kältetechnik durch Beratung und durch Investitionszuschüsse nach Maßgabe dieser Richtlinie und nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) im Wege der Projektförderung gefördert. Ein weiteres Förderziel ist, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien im Markt zu stärken und so die Kosten zu senken und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Mit einer zusätzlichen Bonusförderung für die gleichzeitige Bereitstellung von Kälte und Wärme gibt es besondere Anreize für die Marktentwicklung. 1.2 Anpassungsmaßnahmen Um die Förderziele zu erreichen, werden die Fördersätze, technischen Anforderungen und Umweltstandards der Richtlinie laufend überprüft. Anpassungen an die Marktentwicklung, insbesondere Änderungen der Fördersätze, werden jährlich, bei dringendem Bedarf auch öfter umgesetzt. 1.3 Zuschussgewährung Ein Rechtsanspruch auf Beratungs- oder Investitionszuschüsse besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. 2 Fördergegenstand Förderbar sind: a) die Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage durch einen Sachkundigen sowie die Berechnung eines Dienstleisters (Status- Check-Förderung); b) Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen, die eine erhebliche Energieverbrauchsminderung ermöglichen, und Maßnahmen an neu zu errichtenden Anlagen, für die Energieverbrauchsminderungen durch Einsatz effizienter Technik nachgewiesen werden (Basisförderungen), sowie c) Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (Bonusförderung). 2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen. Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird keine Förderung gewährt. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine eidesstattliche Versicherung gemäß 807 Zivilprozessordnung oder 284 Abgabeordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind. 3 Verfahrensvorschriften 3.1 Bundeshaushaltsordnung Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung des Zuschusses sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuschussbescheides und die Rückforderung des gewährten Zuschusses gelten die 23, 44 BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs ergibt sich aus 91, 100 BHO. 3.2 Auskunftserteilung Förderverfahren Den Beauftragten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sind auf Verlangen erforderliche Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen sowie Prüfungen zu gestatten. Der Antragsteller muss sich im Antrag auf einen Zuschuss damit einverstanden erklären, dass: a) zum Zwecke einer Evaluierung vom BMU oder dessen Beauftragten Einsicht in dafür erforderliche Unterlagen des Förderverfahrens genommen werden kann.

18 18 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen b) das BMU dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und danach auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall Namen des Antragstellers, Höhe und Zweck des Investitionszuschusses in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern der Haushaltsausschuss dies beantragt Monitoring Zur Evaluation des Förderprogramms werden technische Betriebsparameter der geförderten Anlagen einem Monitoring unterzogen. Ein jährlicher Monitoring-Bericht gibt dem Zuschussgeber Auskunft über die Umsetzung der Richtlinie sowie die erzielten Effekte. Damit sollen Qualitätsstandards bei geförderten Anlagen dokumentiert und weiterentwickelt sowie Kriterien für etwaige Programmanpassungen gemäß 1.2 erarbeitet werden. Die Bewilligung eines Förderantrags kann davon abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller die Übermittlung dieser Daten an eine vom BMU beauftragte Organisation zusichert und sich bereit erklärt, auf Nachfrage zusätzliche Auskünfte zu geben. 3.3 Subventionsgesetz Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes sind im Zuschussantrag bezeichnet. 3.4 Verpflichtungen Die Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie sind nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine geförderte Anlage nicht stillgelegt oder nur dann veräußert werden, wenn der entsprechende Weiterbetrieb der Anlage bis zum Ablauf der o. a. fünf Jahre nachgewiesen wird. 4 Grenzen und Kumulierbarkeit Die Förderung darf die nach europäischen Beihilferegelungen maximal zulässigen Grenzen nicht überschreiten. Die maximal mögliche Förderung unterliegt der De-Minimis-Regel1 der Europäischen Kommission, nach der das begünstigte Unternehmen in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren nicht mehr als an Fördermitteln aus diesem und anderen Förderprogrammen erhalten darf. Sollte die De-Minimis-Grenze von Gesamtförderung in oben genannten Zeitraum von drei Steuerjahren übertroffen werden, ist eine Förderung nur möglich, wenn die Kriterien nach der KMU-Freistellungsverordnung 2) eingehalten werden. Dabei gelten folgende Grenzen: Handelt es sich um ein kleines Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 7 Mio. und eine Jahresbilanzsumme von höchstens 5 Mio. hat, darf die Förderung maximal 15 % der Gesamtkosten des Projekts betragen. Bei einem mittleren Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. und eine Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio. hat, darf die Förderung maximal 7,5 % der Gesamtkosten des Projekts betragen. Für große Unternehmen ist vor dem Inkrafttreten der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung eine Förderung nur innerhalb der De-Minimis-Grenze von Fördergeldern insgesamt möglich. Die Grenzen gemäß der KMU-Freistellungsverordnung gelten vorbehaltlich ihrer Ablösung durch eine neue Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung voraussichtlich am Sich daraus ergebende Anpassungen werden durch Veröffentlichungen im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Förderungen nach dieser Richtlinie sind untereinander und mit anderen Förderungen kumulierbar, soweit das Zweifache der Förderung aus diesem Förderprogramm für jede geförderte Anlage (Vergütungsansprüche nach EEG oder KWKg werden nicht als Förderung angerechnet) und die beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen insgesamt nicht überschritten werden. Die Förderhöchstgrenze je Antragsteller in diesem Programm beträgt Förderungsdetails 5.1 StatusCheck Der StatusCheck ist eine Einstiegsförderung, die Auskunft über das Klimaschutzpotential einer in Betrieb befindlichen Kälteanlage gibt. Sie besteht aus einer umfangreichen, technischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen und einer detaillierten Berechnung eines hersteller- und anbieterunabhängigen Dienstleisters Voraussetzungen Der Betreiber einer Anlage kann bei der Bewilligungsbehörde einen Antrag auf StatusCheck-Förderung stellen, wenn folgen-

19 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen 19 de Bedingungen erfüllt sind: a) Der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage beträgt mindestens 50 % des Gesamtenergieverbrauchs (ist dies nicht der Fall, kann die Energieeffizienz-Beratung aus dem Sonderfonds Energieeffizienz in KMU der KfW beantragt werden); b) die jährlichen Kosten je Kälteanlage für elektrische Energie und Leistung betragen mindestens und/oder c) deren Energieverbrauch beträgt mindestens kwh. Fördersatz 75 % der in Rechnung gestellten Kosten, maximal jedoch 1.000, bei Anlagen mit besonderem Berechnungsaufwand Durchführung Das Kriterium für einen Fachbetrieb ist ein Vollhandwerk-Eintrag in die Handwerksrolle (HwO 1) des Kälteanlagenbauerhandwerks. Der Antragsteller erhält einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse des StatusChecks sowie das Minderungspotential hinsichtlich Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie kältemittel- und energieverbrauchsbedingte Treibhausbelastungen. Sollte der Energieverbrauch um mindestens 35 % reduziert werden können, kann der Betreiber einen Antrag auf Förderung von Investitionsmaßnahmen gemäß 5.2 und/oder 5.3 stellen Antragstellung Die Antragstellung ist ab 1. September 2008 möglich. Anträge auf Förderung des StatusChecks sind innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung des StatusChecks zu stellen. Die Antragsfrist gilt als Ausschlussfrist gemäß 32 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz. Der Antrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordrucks mit Originalunterschrift zusammen mit folgenden Unterlagen zu stellen: a) Nachweis über die in Rechnung gestellten Kosten für den StatusCheck, b) Bericht des Sachkundigen über den durchgeführten StatusCheck. 5.2 Basisförderungen Altanlagen Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn bei in Betrieb befindlichen Anlagen mit einem Jahres-Elektroenergieverbrauch von mindestens kwh der StatusCheck ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial durch Einsatz effizienter Komponenten und Systeme von mindestens 35 % ergeben hat. Fördersätze 15 % der Nettoinvestitionskosten; 25 % der Nettoinvestitionskosten, wenn CO 2, NH 3 oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden und mittels TEWI- Berechnung ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird; Neuanlagen Förderbar sind Neuanlagen, wenn als Kältemittel CO 2, NH 3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe eingesetzt werden und mittels TEWI-Berechnung durch den hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird; energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und der in einer Auslegungsrechnung ermittelte Jahres-Elektroenergieverbrauch einer Anlage mindestens kwh und/-oder die Jahreskosten für elektrische Energie und Leistung der Anlagen mindestens betragen. Fördersatz 25 % der Nettoinvestitionskosten Erfordernisse a) Einbau eines separaten Elektroenergiezählers für die vollständige Anlage, der gleichzeitig mit der erneuerten bzw. neu erstellten Anlage in Betrieb genommen wird und dessen technische Spezifikationen hinsichtlich der Erfassung, Aufzeichnung, Fernauslesbarkeit der wichtigsten Messgrößen definiert sind und der ggf. ein Last-Management ermöglicht. b) Im Rahmen der regelmäßigen Anlagenwartung durch einen Fachbetrieb 1) ist die turnusmäßige Überprüfung und ggf. Reinigung der Verflüssiger sicherzustellen (Nachweis über Wartungsvertrag). c) Vorkehrungen zur Verringerung der Kältemittelemissionen sind in den Ausführungsangeboten und im Verwendungsnachweis (siehe Abschnitt 5.4.2) aufzuführen bzw. zu belegen. d) Bei Erneuerung der Dämmung von Kühlräumen bzw. -zellen

20 20 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen Verwendung von Dämm-Materialien, die nicht mit treibhauswirksamen Gasen geschäumt sind. e) Die Auswahl des Kältemittels in bestehenden Anlagen darf nicht zu einer Verschlechterung hinsichtlich der Gesamtbilanz der optimierten Anlage führen (Grundlage: TEWI-Berechnung) Antragstellung Die Antragstellung ist ab 1. September 2008 möglich. Mit dem Vorhaben darf nicht vor der Antragstellung begonnen worden sein. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags bei der Bewilligungsbehörde. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Anträge zur Basisförderung bestehender Kälteanlagen können nach Feststellung der Fördervoraussetzung durch den StatusCheck gestellt werden. Anträge zur Basisförderung neu zu errichtender Anlagen können zusammen mit dem in zwei Varianten ausgeführten Angebot eines Kälteanlagen-Fachbetriebs gestellt werden. Dieses muss die Kosten für eine Anlage mit Standard-Komponenten enthalten und separat davon die Kosten Einleitung für die Installation und Inbetriebnahme einer Anlage mit Optimierungs-Komponenten (zumindest Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren und evtl. innere Wärmeübertrager). Für die Antragstellung sind die vom BAFA vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage nach Antragstellung betriebsbereit installiert werden muss, beträgt neun Monate. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist nur im Ausnahmefall und nur dann möglich, wenn sie schriftlich vor Ablauf des Bewilligungszeitraums beantragt wird Durchführung Die Realisierung aller Maßnahmen kann unabhängig von einem erteilten Zuschussbescheid begonnen werden. 5.3 Bonusförderung Bonusförderungen sind Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen für marktetablierte und entwicklungsoptimierte Technologien für in Betrieb befindliche sowie für neu zu errichtende Anlagen, die das Ziel haben, den Beitrag zum Klimaschutz über die Basisförderung hinaus deutlich zu erhöhen. Förderbar sind: nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z. B. mittels Gasmotor, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird), Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (z. B. mittels Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) mit dem Zweck der Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme. Im Fall des geplanten Einsatzes einer Wärmepumpe muss auf der Basis der angegebenen Verdampfungs-, Verflüssigungstemperatur und des Kältemittels ein rechnerischer Nachweis über das Erreichen einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 enthalten sein. Über die Bonusförderung wird auf formlosen, jedoch detaillierten Antrag hin entschieden. Die Antragstellung ist ab 1. September 2008 möglich. Fördersätze 25 % der Nettoinvestitionskosten; 35 % der Nettoinverstitionskosten bei Verwendung von CO 2, NH 3 oder nichthalogenierter Kohlenwasserstoffe als Kältemittel. 5.4 Auszahlung der Fördersumme StatusCheck-Förderung Die Auszahlung der Fördersumme durch die Bewilligungsbehörde erfolgt nach Einreichung der Sachkundigen-Rechnung inkl. der Zusammenfassung des StatusChecks Basis- und Bonusförderung Die Auszahlung der nicht rückzahlbaren Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Prüfung folgender, als Verwendungsnachweis geltender Unterlagen: Nachweis der Betriebsbereitschaft (Datum) der modifizierten bzw. neu erbauten Anlage inkl. des Elektroenergiezählers; Nachweis über die von einem Fachbetrieb im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in Rechnung gestellten Kosten (Rechnung); Nachweise über die installierte Kälteleistung, die elektrische Leistungsaufnahme, den prognostizierten Jahreselektroenergieverbrauch, Maßnahmen zur Verringerung der Kältemittelemissionen, Typ und Menge des eingesetzten Kältemittels, Wartungsvertrag und Einsatz von Dämm-Materialien, die nicht mit treibhauswirksamen Gasen geschäumt sind; Erklärung des Antragstellers über die Inanspruchnahme sons-

21 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen 21 tiger öffentlicher Mittel bis zum im Bewilligungsbescheid angegebenen Termin (Vorlagefrist) gegenüber der Bewilligungsbehörde. 1) Siehe EU-ABl. L379/05 vom ) Siehe EU-ABl. L10/33 vom Die angegebenen Fördersätze gelten nur bei Einhaltung der De- Minimis-Grenze, ansonsten gelten die Grenzen nach 4 Grenzen und Kumulierbarkeit. 6 Bewilligungsbehörde Bewilligungsbehörde ist das: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35,65760 Eschborn bzw. Postfach 51 60, Eschborn Tel.: Internet: kki@bafa.bund.de Elektronisches Verfahren, behördliche Genehmigungen Das BAFA bietet ein elektronisches Verfahren an. Die vorgeschriebenen Antragsvordrucke können aus dem Internet oder beim BAFA angefordert werden. Soweit für Maßnahmen behördliche Genehmigungen erforderlich sind, sind diese auf Verlangen vorzulegen. 6.2 Reihenfolge der Bearbeitung Die Zuschussbescheide werden, getrennt nach den Maßnahmen, in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge vom BAFA erteilt. Anwendungsbestimmungen Diese Richtlinie ist ab dem gültig. Änderungen bleiben vorbehalten. Berlin, den Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Im Auftrag Dr. Urban R i d

22 22 Globale Erwärmung jetzt handeln! Globale Erwärmung jetzt handeln!

23 Globale Erwärmung jetzt handeln! 23 Der vom Menschen verursachte Treibhauseffekt trägt maßgeblich zur Erderwärmung bei. Die heute am häufigsten verwendeten, nicht natürlichen Kältemittel sind hochwirksame Treibhausgase. Quelle: klima-retter.de Einsatz von Energieträgern zur Stromerzeugung in Deutschland 2007 Für mehr als 50 % der Stromerzeugung werden fossile Brennstoffe verwendet. Pro erzeugter kwh werden 0,6 kg CO 2 freigesetzt. 28 % Kernenergie 25 % Steinkohle 4 % Wasser- und Windkraft 13 % Gase 27 % Braunkohle 2 % Übrige feste Brennstoffe 1 % Heizöl Quelle: Statistisches Bundesamt

24 24 Globale Erwärmung in Zahlen Globale Erwärmung in Zahlen Übersicht der ODP- und GWP-Werte der gängigen Kältemittel Als guten Anhaltswert für den Nichtfachmann, ob ein Kältemittel umweltfreundlich ist oder nicht, können der GWP-Wert und der ODP-Wert herangezogen werden. Je höher der GWP-Wert eines Kältemittels ist, umso mehr trägt es zum Treibhauseffekt und somit zur Erderwärmung bei. GWP = Global Warming Potential Der GWP-Wert, oder auch CO 2 -Äquivalent, gibt an, wieviel eine festgelegte Menge eines Treibhausgases zum Treibhauseffekt beiträgt. Als Vergleichswert dient Kohlendioxid (CO 2 ). Der GWP- Wert beschreibt die mittlere Erwärmungswirkung über einen Zeitraum von 100 Jahren. Beispielsweise besitzt das CO 2 -Äquivalent des zur Zeit am meisten verwendeten Kältemittels R404A bei einem Zeithorizont von 100 Jahren einen GWP = Anders ausgedrückt entspricht 1 kg des in die Atmosphäre entwichenen Kältemittels R404A = 3,78 Tonnen CO 2 oder km Fahrleistung eines modernen Mittelklasse Personenkraftwagen. ODP- und GWP-Werte von synthetisch hergestellten und natürlichen Kältemitteln im Vergleich ODP = Ozonzerstörungspotential GWP = Treibhauspotential (CO 2 als Referenzgröße = 1) Bemerkenswert ist, dass der zur Zeit angebotenen Ersatzstoff R422D für das mittlerweile verbotene R22 einen höheren GWP-Wert besitzt als R22 selbst. HFKW sind alle der Gefahrengruppe A1 zugeordnet Natürliche Kältemittel der Gefahrengruppe B2 oder A3 (brennbar, toxisch, übel riechend) Synthetisches Kältemittel, Anwendung ODP GWP HFCKW R11, Klimaanlagen/Turboverdichter 1, R12, Normalkühlung 1, R502, Tiefkühlanwendungen 0, R22, Klimaanwendungen 0, Natürliches Kältemittel, Anwendung ODP GWP R717 NH 3, Normalkühlung Großanlagen 0 0 R723 NH 3 /DME, Normalkühlung/Klima 0 8 R744 CO 2, Tiefkühlung( Normalkühlung) 0 1 R290 Propan, Normalkühlung/Klima 0 3 HFKW R134A, Normalkühlung R404A, Normalkühlung/Tiefkühlung R407C, Klimaanwendung R410A, Klima/Normalkühlung R422D, Ersatzkältemittel für R

25 Globale Erwärmung in Zahlen 25 Einen ODP von Null und einen niedrigen GWP-Wert bieten nur natürliche Kältemittel, die im Stoffwechselkreislauf der Atmosphäre auf natürliche Weise vorkommen Kyoto, Copenhagen Global Warming Potential (GWP) 100A R23 R114 R115 R R143a R113 R11 R404A R125 R410A R407C R142B R22 R134A R32/R134A R32 R124 R141B R125A R123 R600A, R290, NH 3, CO 2 0,05 0,1 0,5 1,0 Ozone Depletion Potential (ODP) Montreal Protocol GWP-Werte von synthetisch hergestellten und natürlichen Kältemitteln im Vergleich Als Referenzwert gilt R744 (CO 2 ): GWP = GWP 100A R717 R744 R723 R134A R22 R507A R404A

26 26 Unsere Anlagen mit natürlichen Kältemitteln Unsere Anlagen mit natürlichen Kältemitteln Für den Normalkühlbereich, also Raumtemperaturen bis 0 C, werden von uns Kaltsolesysteme eingesetzt. Die Kälteverteilung erfolgt über ein Rohrsystem, in dem lebensmitteltaugliche Kaltsole zirkuliert. Kälteerzeugung mit dem natürlichen Kältemittel R290, NH 3 oder R723 Die Kälteerzeugung erfolgt über einen Kaltsoleerzeuger, der mit dem natürlichen Kältemittel R723 oder R290 betrieben wird und aufgrund der guten thermodynamischen Eigenschaften einen bis zu 30 % besseren COP-Wert aufweist, als zum Beispiel das Kältemittel R404A bei gleichen Bedingungen. Der Kaltsoleerzeuger verfügt über einen kompakten, aus Edelstahlrohr oder Kupferrohr ausgeführten Kältekreislauf und reduziert die benötigte Kältemittelfüllmenge auf ca. nur 25 % der bisher benötigten Füllmenge. Der Kaltsoleerzeuger verfügt je nach Leistung über einen oder bis zu sechs Hubkolbenverdichter, die mittels Frequenz umrichter(option) in ihrer Drehzahl dem tatsächlichen Kältebedarf angepasst werden. Da die Leistungsaufnahme proportional zur Drehzahl verläuft, wird hier besonders im Teillastbereich bis zu 25 % an Antriebsenergie eingespart. Elektronische Überhitzungsregelung Die Überhitzungsregelung erfolgt durch ein hochwertiges elektronisches Einspritzventil mit Schrittmotor. Der elektronische Regler verfügt über einen PI Regler und gewährleistet so immer eine optimale Verdampferfüllung. Durch das elektronische Einspritzventil kann der Verflüssigungsdruck in den Übergangszeiten und im Winter auf ein Minimum abgesenkt werden, was wiederum eine Energieersparnis von ca. 20 % erbringt, im Gegensatz zu Kälteanlagen die das ganze Jahr mit einem konstant hohen Verflüssigungsdruck arbeiten müssen, um dadurch das einwandfreie funktionieren des mechanischen Einspritzventils zu gewährleisten. Wärmerückgewinnung Bei der Auslegung als Vollverflüssiger wird die gesamte Verflüssigerwärme in ein Warmsolesystem eingespeist und dann zur Warmsoleabtauung der Luftkühler oder zur Beheizung des Gebäudes benutzt. Je nach Nutzungsgrad der Verflüssigerwärme kann in diesem Bereich bis zu 30 % Energie eingespart werden. Bei der Auslegung als Enthitzer wird die anfallende Energie in der Regel zur Warmsoleabtauung genutzt. Verflüssigungsdruckregelung Muss anlagenbedingt noch ein luftgekühlter Verflüssiger eingesetzt werden, verfügt dieser über drehzahlgeregelte EC-Ventilatoren und regelt somit den Verflüssigungsdruck immer nur auf den minimal notwendigen Druck (Masterregelung). Die benötigten Umwälzpumpen für die Kalt- und Warmsoleverteilung verfügen über einen angebauten Frequenzumrichter und passen sich in ihrer Drehzahl dem tatsächlichen Bedarf an, je nach Belastung der Kühlstellen. Durch diese Maßnahme können ca. 10 % Antriebsenergie eingespart werden. Gleiches gilt für die Ladepumpen zwischen dem Kaltsoleerzeuger und der hydraulischen Weiche (Pufferspeicher). Frequenzumrichter Die spezielle Programmierung der Frequenzumrichter, in Verbindung mit einem weiteren elektronischen Regler, garantiert jederzeit eine energieoptimierte Sollwertregelung der Kaltsoletemperatur mit geringen Abweichungen. Kühlstellenregler Wir empfehlen für die Kühlstellenregelung Regler mit echter Bedarfsabtauung und LON-Busschnittstellen. Dadurch werden die Abtauintervalle auf ein Minimum reduziert. Durch die LON- Busschnittstelle in Verbindung mit der entsprechenden Hardund Software kann die Kälteanlage überwacht und ferngesteuert werden. Auf der Hochdruckseite verfügen die Kaltsoleerzeuger über je nach Bedarf ausgelegte Plattentauscher, die entweder als Enthitzer oder als Vollverflüssiger ausgelegt werden.

27 TEWI-Berechnungen 27 TEWI-Berechnungen TEWI-Berechnung und Energieverbrauchsberechnung einer Musterkälteanlage Berechnungsformel gemäß EN TEWI = [GWP x L x n] + [GWP x m (1-a Rückgewinnung)] + [n x E Jahr x ß] TEWI: der gesamte, äquivalente Erwärmungsbeitrag in Kilogramm CO 2 Faktorbeschreibung GWP: das Treibhauspotential des Kältemittels bezogen auf CO 2 L: Leckrate der Kälteanlage in Kilogramm pro Jahr n: Betriebszeit der Kälteanlage in Jahren m: Kältemittelfüllmenge in Kilogramm a: Faktor für Rückgewinnung Recycling, 0-1 E: Energieaufnahme in Kilowatt-Stunden pro Jahr ß: CO 2 -Emission in Kilogramm pro Kilowatt-Stunde UNSERE KÄLTE- ANLAGEN SCHONEN DIE UMWELT!

28 28 TEWI-Berechnungen Energieverbrauchs- und TEWI-Berechnung einer herkömmlichen Direktverdampfungskälteanlage mit dem Kältemittel R404A Direktverdampfungsanlage mit 10 Stk. Kühlraumverdampfer mit Elektroabtauung Raumtemperaturen + 0 C Verbundanlage mit 4 Stk. Verdichter Kälteleistung gesamt 150 KW Leistungsaufnahme Verdichter gesamt 70,6 KW EER 2,12 Kälteleistung pro Verdampfer 15 KW Leistungsaufnahme Ventilatoren gesamt 9,6 KW Leistungsaufnahme E Heizung gesamt 83 KW (Abtauung 4 x 30 min / Tag) Kältemittel R404A GWP Verdampfungstemperatur - 10 C Verflüssigungstemperatur + 45 C Kältemittelfüllmenge 150 kg Laufzeit pro Tag 16 h Laufzeit pro Jahr 365 Tage Luftgekühlter Verflüssiger Leistungsaufnahme Ventilatoren gesamt 13,2 KW Theoretische Leistungsaufnahme gesamt ohne Abtauheizung 93,4 KW Berechnung des Stromverbrauchs bei 100 % Auslastung der Kälteanlage Verdichter und Ventilatoren 93 KW x 16 h x 365 Tage KWh Abtauheizung 83 KW x 4 x 0,5 h x 365 Tage KWh Theoretischer Energieverbrauch pro Jahr KWh TEWI-Berechnung für das Kältemittel R404A Anteil Leckrate x 150 x 0,01 x 15 = kg GWP für R404A = Leckrate/Jahr = 1 % Füllmenge = 150 kg Betriebsdauer = 15 Jahre Anteil indirekter Treibhauseffekt Verdichter und Ventilatoren 15 x 93 x 16 x 365 x 0,688 = kg n Betriebsdauer Jahre = 15 Leistungsaufnahme = 93 kw Betriebsstunden pro Tag = 16 Betriebstage pro Jahr = 365 CO 2 -Emission pro KWh = 0,668 Anteil Rückgewinnungsverluste x 150 x 0,25 = kg GWP für R404A = Füllmenge R404A = 150 kg Recyclingfactor = 0,25 Abtauheizung 15 x 93 x 2 x 365 x 0,688 = kg n Betriebsdauer Jahre = 15 Leistungsaufnahme = 83 kw Betriebsstunden pro Tag = 2 Betriebstage pro Jahr = 365 CO 2 Emission pro KWh = 0,688 TEWI-Faktor für R404A = kg

29 TEWI-Berechnungen 29 Energieverbrauchs- und TEWI-Berechnung einer Kaltsoleanlage mit R290 oder R723 und Warmsoleabtauung Kaltsoleanlage mit 10 Stk. Sole/luftkühler mit Warmsoleabtauung Raumtemperaturen + 0 C Verbundanlage mit 2 Stk. Verdichter Kälteleistung gesamt 150 kw Leistungsaufnahme Verdichter gesamt 54,1 kw EER 2,77 Kälteleistung pro Luftkühler 15 kw Leistungsaufnahme Ventilatoren gesamt 14 kw Kältemittel R290 GWP 3 Verdampfungstemperatur - 12 C Verflüssigungstemperatur + 45 C Kaltsolevorlauf - 6 C Kaltsolerücklauf - 2 C Kühlsole Propylenglykol 34 % Kältemittelfüllmenge 80 kg Ladepufferspeicher Liter Leistungsaufnahme Ladepumpe 1,5 kw Leistungsaufnahme Verbraucherpumpe 2,2 kw Laufzeit pro Tag 16 h Laufzeit 365 Tage Luftgekühlter Verflüssiger Leistungsaufnahme Ventilatoren 7,2 kw Theoretische Leistungsaufnahme gesamt mit Pumpen 79 kw Berechnung des Stromverbrauchs bei 100 % Auslastung der Kälteanlage Verdichter, Ventilatoren und Umwälzpumpen 79 kw x 16 h x 365 Tage kwh Umwälzpumpe Warmsoleabtauung 1,5 kw x 4 x 0,5 h x 365 Tage kwh Theoretischer Energieverbrauch pro Jahr kwh TEWI-Berechnung für das Kältemittel R290 oder R723 Anteil Leckrate 8 x 0,01 x 80 x 15 = 96 kg GWP für R723 = 8 (3 bei R290) Leckrate /Jahr = 1 % Füllmenge = 80 Kg Betriebsdauer = 15 Jahre Anteil indirekter Treibhauseffekt Verdichter und Ventilatoren 15 x 79 x 16 x 365 x 0,688 = kg n Betriebsdauer Jahre = 15 Leistungsaufnahme = 79 kw Betriebsstunden pro Tag = 16 Betriebstage pro Jahr = 365 CO 2 Emission pro KWh = 0,668 Anteil Rückgewinnungsverluste 8 x 80 x 0,25 = 160 kg GWP für R 723 = 8 (3 bei R290) Füllmenge R 723 = 80 Kg Recyclingfactor = 0,75 Abtauheizung 15 x 1,5 x 2 x 365 x 0,688 = kg n Betriebsdauer Jahre = 15 Leistungsaufnahme = 1,5 kw Betriebsstunden pro Tag = 2 Betriebstage pro Jahr = 365 CO 2 Emission pro KWh = 0,668 TEWI-Faktor für R290 oder R kg

30 30 TEWI-Berechnungen Zusammenfassung Jährlicher Energieverbrauch Theoretischer Jahresenergieverbrauch R404A kwh Theoretischer Jahresenergieverbrauch R290/R kwh Differenz kwh Reduzierung Jahresenergieverbrauch 23 % TEWI-Wert TEWI-Wert für R404A kg TEWI-Wert für R290/R kg Differenz kg Reduzierung TEWI-Faktor 26 % Diese Werte ergeben sich bei einer 100%-igen Auslastung beider Kälteanlagen für das ganze Jahr. Jahreszeitlich bedingte Schwankungen sind aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit beider Systeme nicht berücksichtig worden. Diese Werte beruhen ausschließlich auf dem Einsatz des natürlichen Kältemittels R290/R723 und auf der Tatsache, dass zur Abtauung der Luftkühler Warmsole benutzt wird, die aus dem Wärmepumpeneffekt der Kälteanlage gewonnen wurde. Durch den Einsatz energiesparender Komponenten (siehe auch Seite 26/27), wie z. B. Frequenzumrichter, elektronische Einspritzventile, Regelung zur Absenkung der Verflüssigungstemperatur und eine bedarfsgerechte Abtauung der Luftkühler in den Kühlräumen lässt sich der Anlagenwirkungsgrad über das Jahr gesehen nochmals um mindestens 10 % verbessern, so dass sich der Vergleich des jährlichen Energieverbrauchs wie folgt darstellt: Theoretischer Jahresenergieverbrauch R404A kwh Theoretischer Jahresenergieverbrauch R290/R kwh Nach Abzug von 20 % kwh Differenz kwh Reduzierung Jahresenergieverbrauch 31 %

31 TEWI-Berechnungen 31 TEWI-Berechnung gemäß DIN EN 378-1:2008 Begriffserklärung siehe Seite 27 R404A R723 R290 Direktes Treibhauspotential Direktes Treibhauspotential Direktes Treibhauspotential Leckrate GWP x L x n kg Leckrate GWP x L x n 96 kg Leckrate GWP x L x n 36 kg Rückgewinnung kg Rückgewinnung 160 kg Rückgewinnung 60 kg Indirektes Treibhauspotential Energiebedarf Kälte kg Energiebedarf Abtauung kg TEWI gesamt kg Indirektes Treibhauspotential Energiebedarf Kälte kg Energiebedarf Abtauung kg TEWI gesamt kg Indirektes Treibhauspotential Energiebedarf Kälte kg Energiebedarf Abtauung kg TEWI gesamt kg Kältemittel R404A GWP Leckrate 1 % Betriebszeit 15 a Kältemittelfüllmenge 150 kg Recyclingfaktor 0,75 CO2-Emmission 0,688 kg/kwh Pe Kälte 93 kw Betriebsstunden/Tag 16 h Tage pro Jahr 365 d/a Pe Abtauung 83 kw Abtauzeit/Tag 2 h Kältemittel R723 GWP 8 Leckrate 1 % Betriebszeit 15 a Kältemittelfüllmenge 80 kg Recyclingfaktor 0,75 CO2-Emmission 0,688 kg/kwh Pe Kälte 79 kw Betriebsstunden/Tag 16 h Tage pro Jahr 365 d/a Pe Abtauung 1,5 kw Abtauzeit/Tag 2 h Kältemittel R290 GWP 3 Leckrate 1 % Betriebszeit 15 a Kältemittelfüllmenge 80 kg Recyclingfaktor 0,75 CO2-Emmission 0,688 kg/kwh Pe Kälte 79 kw Betriebsstunden/Tag 16 h Tage pro Jahr 365 d/a Pe Abtauung 1,5 kw Abtauzeit/Tag 2 h Stromverbrauch Pe Kälte 93 kw Betriebsstunden/Tag 16 h Tage pro Jahr 365 d/a Pe Abtauung 83 kw Abtauzeit/Tag 2 h Stromverbrauch Kälte kwh/a Stromverbrauch Abtaug kwh/a Stromverbrauch ges kwh/a Stromverbrauch Pe Kälte 79 kw Betriebsstunden/Tag 16 h Tage pro Jahr 365 d/a Pe Abtauung 1,5 kw Abtauzeit/Tag 2 h Stromverbrauch Kälte kwh/a Stromverbrauch Abtaug kwh/a Stromverbrauch ges kwh/a Stromverbrauch Pe Kälte 79 kw Betriebsstunden/Tag 16 h Tage pro Jahr 365 d/a Pe Abtauung 1,5 kw Abtauzeit/Tag 2 h Stromverbrauch Kälte kwh/a Stromverbrauch Abtaug kwh/a Stromverbrauch ges kwh/a

32 32 Anlagenschemen für Kaltsoleanlagen Anlagenschemen für Kaltsoleanlagen Rohrschema Kaltsolekreislauf mit Kaltsoleerzeuger R290/R723 Rohrschema Kaltsolekreislauf mit Kaltsoleerzeuger R290/R723 und Warmsoleabtauung

33 Anlagenschemen für Kaltsoleanlagen 33 Rohrschema Solekreislauf mit R744 CO 2 -Tiefkühlaggregat Prinzip der Warmsoleabtaustation für Soleluftkühler für Kühlräume

34 34 Anlagenschemen für Kaltsoleanlagen Warmsoleabtaustation ohne Gehäuse Warmsoleabtaustation mit Haubenverkleidung

35 Funktionsschema einer Kaltsole- und Warmsolestation Anlagenschemen für Kaltsoleanlagen 35

36 36 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan Kaltwassersätze/ Kaltsoleerzeuger mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan Die bisher für den Betrieb von Kaltwassersätzen verwendeten synthetischen Kältemittel R407C oder R410A sind hochwirksame Treibhausgase und leisten einen erheblichen Beitrag zur Erwärmung der Erdatmosphäre. Als Richtwert gilt der GWP-Wert der einzelnen Kältemittel, der sich an dem Referenzwert 1 von CO 2 orientiert. Je höher der GWP-Wert eines Kältemittels, umso höher ist sein Potential der Umwelterwärmung. GWP-Werte der einzelnen Kältemittel Synthetische Kältemittel Natürliche Kältemittel R404A GWP R744 (CO 2 ) GWP 1 R134A GWP R717 (NH 3 ) GWP 0 R407C GWP R290 (Propan) GWP 3 R410A GWP R723 (NH 3 /DME) GWP 8 Hinweis: 1 kg des in die Atmosphäre entwichenen Kältemittels R404A entspricht kg CO 2 -Äquivalent, das wiederum entspricht ca km Fahrleistung eines Mittelklassefahrzeuges. Die natürlichen Kältemittel tragen wesentlich zur Verbesserung des Wirkungsgrades der Kaltwassersätze bei. Dafür ist der COP-Wert eine gute Orientierung. Je höher der COP-Wert, umso höher ist der Wirkungsgrad. COP-Werte der einzelnen Kältemittel Synthetische Kältemittel Natürliche Kältemittel R404A COP 2,6 R744 (CO 2 ) COP - R134A COP 3,1 R717 (NH 3 ) COP 3,8 R407C COP 3,0 R290 (Propan) COP 3,6 Hinweis: Bei der Verwendung des Kältemittels R290 wird aus 1 kw elektrischer Energie eine Kälteleistung von 3,5 kw erzeugt, die Daten gelten für die Anwendung im Klimabereich. Förderung von Kaltwassersätzen mit natürlichen Kältemitteln durch das Bundesumweltministerium Das Bundesumweltministerium hat erkannt, dass die Kälteund Klimatechnik einen wesentlichen Anteil an der Klimaerwärmung hat bedingt durch der Einsatz von synthetisch hergestellten Kältemitteln, durch den direkten Treibhauseffekt (Leckagen im Kältekreislauf) und durch den indirekten Treibhauseffekt (erhöhter Energieverbrauch). Mit dem Impulsprogramm für gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen aus dem Jahre 2009 werden neue Kälteanlagen/ Kaltwassersätze, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden, mit 25 % der Gesamtinvestitionskosten, max Euro bezuschusst. Die Kaltwassersätze von Frigoteam/Geoclima erfüllen alle Voraussetzungen für eine Förderung durch das Bundesumweltministerium und schonen somit nicht nur die Umwelt, sondern reduzieren auch auf die Investitionskosten des Bauherren in erheblichem Maße. Leistungen und Nutzen durch Frigoteam für den Betreiber von R290 Kälteanlagen Frigoteam verfügt über ein fundiertes Wissen bei der Planung von Kälte- und Klimaanlagen und kann somit kompetent bei der Auswahl des richtigen Anlagenkonzepts und der Auswahl der einzelnen Komponenten und Baugruppen beratend zur Seite stehen. Frigoteam kann als Systemlieferant alle Baugruppen, die für die Erstellung einer förderfähigen Kälte-Klimaanlage benötigt werden, liefern. Die umfangreiche Bearbeitung der Förderanträge der BAFA und die damit verbundenen Energieverbrauchsberechnungen und die notwendige TEWI Berechnung wird ebenfalls durch Frigoteam erledigt. R410A COP 2,9 R723 (NH 3 /DME) COP 3,7

37 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan 37 Ausführungsvarianten der umweltfreundlichen Kaltwassersätze mit dem Kältemittel R290 Baureihe VHV Kaltwassersätze: luftgekühlt zur Außenaufstellung, wetterfestes Gehäuse Kälteleistungen: kw Kaltwasser-/Kaltsoletemperatur: -10 C bis +10 C Kältekreisläufe: 1 6 Stück unabhängig von einander Füllmenge pro Kreislauf: max. 6 kg Verdichter: halbhermetisch Bitzer/Frascold mit Ölfüllung und Ölsumpfheizung Verflüssigerventilatoren: EC-Technologie mit integriertem Frequenzumrichter Einspritzventile: elektronischer Überhitzungsregler Danfoss Verflüssigerbatterien: Microchannell/Vollaluminiumblock Elektronische Regelung: Touchpanell/Webserver zur Fernwartung via Internet Zubehör/Optionen Plattentauscher zur Wärmerückgewinnung ausgelegt als Enthitzer oder Vollverflüssiger Kälte-/Wasserkreislauf geeignet für die Funktion freie Kühlung Kälte-/Wasserkreislauf geeignet für den Wärmepumpenbetrieb bis -15 C Pufferspeicher und Umwälzpumpen, auch mit Frequenzumrichter, im Gehäuse integriert Plattentauscher als Vollverflüssiger zum Anschluss an einen Trockenkühler Schnittstellen für MOD Bus, BACnet, LONBus Gehäuse und Sicherheitseinrichtungen( Zwangsbelüftung) zur Aufstellung im Maschinenraum Hinweis: Alle Kaltwassersätze sind im Werk am Prüfstand Probe gelaufen und werden mit der notwendigen Kältemittelfüllung ausgeliefert. Die vorgegebenen Betriebsparameter sind eingestellt. Somit ist eine einfache und schnelle Inbetriebnahme auf der Baustelle möglich. Aufstellungsbedingungen für den Betrieb von Propan R290 Kälteanlagen Die Konstruktion, Ausstattung und Ausführung der Propan Kaltwassersätze oder Kaltsoleerzeuger werden entsprechend einer gutachterlichen Stellungnahme eines unabhängigen Ingenieurbüros ausgeführt. Die für den sicheren Betrieb und störungsfreien Betrieb notwendigen und vorgeschriebenen technischen Bedingungen werden eingehalten. Ein besonderes Konstruktionsmerkmal ist die Aufteilung auf mehrere vollständig unabhängig voneinander arbeitende Kältekreisläufe mit jeweils eigenem Verdichter, Plattentauscher, elektronische Einspritzventile und den notwendigen Sicherheitseinrichtungen. Je nach Leistung werden bis zu 6 Stück einzelne Kältemodule in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht. Dadurch reduziert sich die Kältemittelfüllmenge auf maximal 5 kg pro Kreislauf. Die Zusammenführung der einzelnen Module erfolgt dann auf der Wasserseite nach den Tichelmann Prinzip zu einer Gesamteinheit. Bei der luftgekühlten Ausführung werden Micro- Cannel Verflüssigerpakete aus Vollaluminium verwendet, die durch ihre Konstruktion einen wesentlich geringeres Rohrvolumen aufweisen als herkömmliche Kupferrohr/ Aluminiumlammelen Konstruktionen. Bedingt durch diese Aufteilung ergibt sich auch eine hohe Betriebsicherheit der gesamten Kälteanlage, was besonders beim dem Einsatz von sensiblen Kühlgütern wichtig ist. Alle Kaltsoleerzeuger oder Kaltwassersätze verfügen über eine elektronisches Leckwarnsystem, das mit einer separaten Spannungsversorgung, unabhängig von der Hauptspannung funktioniert. Je nach Aufstellungsbedingungen können die Kaltsoleerzeuger oder Kaltwassersätze im Außenbereich oder auch innerhalb des Gebäudes in einem Maschinenraum aufgestellt werden. Bei der Innenaufstellung wird das Gehäuse des Kaltsoleerzeugers oder Kaltwassersatz gasdicht ausgeführt und im unwahrscheinlichen Fall einer Leckage über eine Rohrventilator zwangsbelüftet. Jedes Gerät wird vor der Auslieferung im Werk einer Funktions- und Sicherheitsprüfung am Prüfstand unterzogen und die Regelparameter entsprechend eingestellt. Ebenso erfolgte die Befüllung der Kältekreisläufe mit dem Kältemittel Propan. Dadurch ist der Aufwand der Inbetriebnahme auf der Baustelle auf ein Minimum reduziert.

38 38 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan technische Daten Kältekreislauf eines Propan Kaltwassersatz mit 4 Stück unabhängig voneinander arbeitenden Kältekreisläufen in luftgekühlter Ausführung Kältekreislauf eines Propan Kaltwassersatz mit 4 Stück unabhängig voneinander arbeitenden Kältekreisläufen in wassergekühlten Ausführung

39 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan 39 Kaltwassersatz R290 zur Außenaufstellung mit luftgekühltem Microchannel-Verflüssiger Baureihe VHA Unabhängige Kältekreisläufe: 4 Stück Leistungsstufen gesamt: 8 Stück Füllmenge Propan R290 pro Kreislauf: 3,5 kg Kälteleistung Volllast: 310 kw Leistungsaufnahme gesamt: 92,1 kw EER-Wert: 3,36 Kaltwassertemperatur: +12 C / +7 C

40 40 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan Kaltsoleerzeuger R290 zur Außenaufstellung mit luftgekühltem Microchannel-Verflüssiger Baureihe VHA Unabhängige Kältekreisläufe: 5 Stück Leistungsstufen gesamt: 10 Stück Füllmenge Propan R290 pro Kreislauf: 5,1 kg Kälteleistung Volllast: 305 kw Leistungsaufnahme gesamt: 110,1 kw Wärmerückgewinnung: 415,1 kw EER-Wert: 2,77, COP-Wert: 3,77 Kaltsoletemperatur: -8 C / -3 C Warmsole: +30 C / +40 C

41 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan 41 Kaltsoleerzeuger R290 zur Innenaufstellung, Anschluss an einen luftgekühlten Glykolrückkühler Baureihe VHH Unabhängige Kältekreisläufe: 2 Stück Leistungsstufen gesamt: 4 Stück Füllmenge Propan R290 pro Kreislauf: 5,3 kg Kälteleistung Volllast: 147 kw Leistungsaufnahme gesamt: 47,1 kw Wärmerückgewinnung: 194,2 kw EER-Wert: 3,12, COP-Wert: 4,12 Kaltsoletemperatur -8 C / -3 C Warmsole +30 C / +40 C

42 42 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 Propan Kaltsoleerzeuger R290 zur Außenaufstellung mit luftgekühltem Microchannel-Verflüssiger Baureihe VHH Unabhängige Kältekreisläufe: 1 Stück Leistungsstufen gesamt: 1 Stück Füllmenge Propan R290 pro Kreislauf: 1,9 kg Kälteleistung Volllast: 12 kw Leistungsaufnahme gesamt: 3,5 kw EER-Wert: 3,43 Kaltsoletemperatur: +12 C / +7 C

43 Kühlen mit den umweltfreundlichen Kältemitteln R723 und NH 3 technische Daten ausgewählter Projekte 43 Kühlen mit den umweltfreundlichen Kältemitteln R723 und NH 3 technische Daten ausgewählter Projekte Kaltsoleerzeuger R723 Kälteleistung 90 kw, Projekt Metzgerei Kaltwassersatz R723 Kälteleistung 110 kw mit WRG Plattentauscher als Vollverflüssiger

44 44 Kühlen mit den umweltfreundlichen Kältemitteln R723 und NH 3 technische Daten ausgewählter Projekte Kaltsoleerzeuger R723 Kälteleistung 380 KW Projekt Großmarkthalle Kaltwassersatz R kw mit hydraulischer Weiche und Pumpenstation

45 Grundwasser Wärmepumpe mit R723 Heizleistung 150 kw Kühlen mit den umweltfreundlichen Kältemitteln R723 und NH 3 technische Daten ausgewählter Projekte 45

46 46 Kühlen mit den umweltfreundlichen Kältemitteln R723 und NH 3 technische Daten ausgewählter Projekte Luftgekühlter Kaltwassersatz R723 mit zusätzlicher freier Kühlung, Kälteleistung 180 kw Fließbild Kaltwassersatz R723 mit zusätzlicher freier Kühlung, Kälteleistung 180 kw

47 Kühlen mit den umweltfreundlichen Kältemitteln R723 und NH 3 technische Daten ausgewählter Projekte 47 Prinzipieller Kältekreislauf einer NH 3 -Kälteanlage mit überflutetem Verdampfer und Niederdruckschwimmerregelung Prinzipieller Kältekreislauf einer R723 Kälteanlage mit Verdampfer und Überhitzungsregelung mit elektronischen Einspritzventil

48 48 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R744 CO 2 technische Daten ausgewählter Projekte Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R744 CO 2 technische Daten ausgewählter Projekte Tiefkühlaggregat R744, Innenaufstellung zum Anschluss an ein Kaltsolesystem mit Stillstandskühlung Sole -8 C/-3 C, To -35 C/Tc 0 C, Kälteleistung 8,6 kw Fließbild einer CO2 R744-Tiefkühlanlage in unterkritischer Betriebsweise mit solegekühltem Verflüssiger und Kaltsolestillstandskühlung

49 Kühlen mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R744 CO 2 technische Daten ausgewählter Projekte 49 Rohrschema Solekreislauf mit CO 2 -Tiefkühl-Aggregat CO 2 -Direktverdampfer mit Warmsoleabtauung

50 50 Pressespiegel Publikationen zum Kältemittelausstieg Pressespiegel Publikationen zum Kältemittelausstieg Schrittweises Aus für fluorhaltige Kältemittel VDI nachrichten, Düsseldorf, Klimaschutz: Nach Willen des Umweltbundesamtes soll möglichst bald auf fluorhaltige Treibhausgase verzichtet werden. Eine Studie zeigt, dass es oft kostengünstige und klimaschonende Alternativen gibt. In der Industrie stieß die Studie auf geteiltes Echo. Die Wirtschaft muss sich aber auf neue Beschränkungen einstellen - der Umweltausschuss des EU-Parlaments fordert strengere Maßnahmen. Auf viele Anwendungen fluorhaltiger Treibhausgase (F-Gase) kann sofort verzichtet werden. Davon ist Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) in Dessau, überzeugt. F-Gase könnten meist durch natürliche Kältemittel wie Ammoniak (NH 3 ), Kohlendioxid (CO 2 ) oder kurzkettige Kohlenwasserstoffe wie Propan oder Butan ersetzt werden. Diese Ersatzstoffe haben kein oder nur ein geringes Treibhauspotenzial. Beispiel für Ersatzstoffe gibt es genug: Für Pkw und Busse gibt es Klimaanlagen, die mit CO 2 statt mit Tetrafluorethan (R134A) arbeiten. Fleisch, Gemüse und Softdrinks werden in Kühl- und Gefrierschränken sowie in beweglichen Kühltruhen und Getränkeboxen der Supermärkte häufig mit CO2 oder Propan gekühlt. Kühllager und industrielle Kälteanlagen arbeiteten bereits heute meist mit NH3, ergänzt UBA-Expertin Katja Becken. Nur wenige F-Gas-Anwendungen hält das UBA noch für akzeptabel. Die F-Gase R134A und Heptafluorpropan (R227ea) dienen in Asthmasprays als Treibgas. Halbleiterhersteller nutzen F-Gase als Ätzgase - also als Quelle für Fluor -, um hochreines Silizium auf der Oberfläche von Wafern gezielt zu strukturieren. Technisch ist es zum Teil schwierig, auf F-Gas-Mischungen in größeren Kühlanlagen wie Fleischertheken zu verzichten. Hier sind die benötigten Kältemittelmengen größer als in kompakten Kühlschränken und der Einsatz brennbarer Kältemittel wäre aufwendiger. In der Industrie stieß die UBA-Studie auf geteiltes Echo. Der Industrieverband Eurammon, der sich für den Einsatz natürlicher Kältemittel engagiert, begrüßt die Studie. Der Lebensmittelhersteller Nestlé sagte bereits vor zehn Jahren zu, F-Gase konzernweit vollständig zu ersetzen. Der F-Gas-Ausstieg sei dort nahezu vollzogen, so die Eurammon-Vorstandsvorsitzende Monika Witt. Einzelne Unternehmen folgten Nestlés Beispiel und im November 2010 zu Beginn des Klimagipfels in Cancún versprachen rund 400 Lebensmittelhersteller und -händler aus 70 Ländern, aus der F-Gas- Anwendung auszusteigen. Diese Firmen haben sich im Consumer Goods Forum (CGF) zusammengetan. Maschinenbauingenieurin Witt ergänzt, natürliche Kältemittel wie NH 3, Propan und Butan lassen sich sicher einsetzen, werden die bestehenden Sicherheitsanforderungen eingehalten. Der Industrieverband European Partnership for Energy and Environment (EPEE), der Kälte-, Klimaanlage- und Kältemittelhersteller vertritt (!), lehnt Einsatzverbote hingegen strikt ab. Die UBA-Studie berücksichtige Fragen der Energieeffizienz nur unzureichend, so Geschäftsführerin Andrea Voigt. Sie spricht von einer verpassten Chance, da sich das UBA in der Studie auf F-Gase fokussiert. Ein großer Teil der Klimagasemissionen aus Kälte- und Klimaanlagen ergibt sich nicht aus Kältemittelleckagen, sondern aus dem Energieverbrauch während des Betriebs, betont Voigt. Die Energieeffizienz ließe sich aber etwa durch intelligente Steuer- und Regelungstechnik oder den Einbau elektronischer Expansionsventile noch steigern.

51 Zudem eignet sich nicht jedes Kältemittel für jede Anwendung gleich gut, ergänzt Voigt. Sie verweist auf CO2, das als Kältemittel häufig im Supermarkt-Kältebereich eingesetzt wird. Bei niedrigen Umgebungstemperaturen ist das eine gute Lösung. Übersteigt die durchschnittliche Jahrestemperatur der Umgebung jedoch 15 C, bräuchten Anlagen mit F-Gasen weniger Strom als diejenigen, die auf CO2-Basis arbeiten. Für sinnvoller als Stoffverbote hält Voigt es daher, den Verbrauch und die Herstellungsmengen von F-Gasen zu regulieren - und ansonsten auf den freien Markt zu vertrauen. Ließe sich mit natürlichen Kältemitteln grundsätzlich das Klima preiswert schützen, würden unsere Verbandsmitglieder sicher freiwillig auf F-Gase verzichten.(?)(!) Unsere Studie ist keine verpasste Gelegenheit, entgegnet Flasbarth. Im Gegenteil: Sie komme zur rechten Zeit. Die EU-Kommission bereitet sich darauf vor, die Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase aus dem Jahr 2006 zu überarbeiten. Die Kommission prüft dabei unter anderem, welche Ersatzstoffe es gibt und wie teuer es ist, F-Gase durch diese zu ersetzen. Gleichzeitig verlangt der Umweltausschuss des EU-Parlaments von der Kommission, nicht nur CO2- Emissionen, sondern auch Emissionen anderer klimaschädlicher Gase wie F-Gase zu regeln. Was die EU in zwei, drei Jahren beschließen wird, ist allerdings noch unklar. Jo Leinen, EU-Abgeordneter der SPD und Vorsitzender des Umweltausschusses, betont, gebe es Ersatzstoffe, müssten diese genutzt werden, um den Klimawandel zu bekämpfen. Er freut sich zwar über jede freiwillige Maßnahmen innerhalb der Wirtschaft, da sich aber nicht alle Firma daran halten, brauchen wir verbindliche Regeln. Dabei geht es um den Klimaschutz weltweit. F-Gas-Emissionen müssen global sinken, so das UBA. Berechnungen zeigen, dass ohne weitere Beschränkungen 2050 rund 6 % aller Treibhausgasemissionen auf F-Gase zurückgehen würden, zurzeit seien es 2 %. Zudem werden Entwicklungs- und Schwellenländer 2050 rund achtmal mehr F-Gase als Kältemittel nutzen als Industrieländer. Die europäische Industrie sollte daher Vorreiter beim Verzicht auf F-Gase sein, so das UBA. Pressespiegel Publikationen zum Kältemittelausstieg 51

52 52 Pressespiegel Publikationen zum Kältemittelausstieg CLIMATE CHANGE 08/2010 Auszug aus einer Veröffentlichung des Umweltbundesamt Fluorierte Treibhausgase vermeiden Wege zum Ausstieg Autoren: Katja Becken, Dr. Daniel de Graaf, Dr. Cornelia Elsner, Gabriele Hoffmann, Dr. Franziska Krüger, Kerstin Martens, Dr. Wolfgang Plehn, Dr. Rolf Sartorius Diese Publikation ist ausschließlich als Download unter verfügbar. Überarbeitete Fassung des Berichts Fluorierte Treibhausgase in Produkten und Verfahren Technische Maßnahmen zum Klimaschutz, Umweltbundesamt, Berlin 2004 ISSN Herausgeber: Umweltbundesamt Postfach Dessau-Roßlau Telefon: 0340/ Telefax: 0340/ Internet: Redaktion: Fachgebiet III 1.4 Stoffbezogene Produktfragen Katja Becken, Dr. Wolfgang Plehn Fluorierte Treibhausgase vermeiden Wege zum Ausstieg Umweltbundesamt, 08/2010 Vorwort Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sind 100- bis mal schädlicher für das Klima als CO 2. Und: Der Anteil fluorierter Treibhausgase an den Gesamtemissionen klimaschädlicher Gase wird sich weltweit von heute annähernd 2 % auf ungefähr 6 % im Jahr 2050 verdreifachen. Dies zeigen im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte globale Projektionen in einem Szenario ohne neue Maßnahmen. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. F-Gase werden überwiegend in ähnlicher Weise verwendet wie früher FCKW und Halone, die für die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht verantwortlich sind. Deshalb verhandelt die internationale Staatengemeinschaft seit gut einem Jahr über die Aufnahme einiger fluorierter Treibhausgase in das Montrealer Protokoll dem internationalen Umweltabkommen zum Schutz der Ozonschicht. Es gibt daher einen großen Bedarf an einer aktuellen wissenschaftlichen Aufbereitung der klimaschonenden und innovativen Alternativen für F-Gase. Hier setzt der vorliegende Bericht an. 80 % der F-Gas-Emissionen des Jahres 2050 werden aus stationären und mobilen Kälte- und Klimaanwendungen stammen. Es handelt sich um Emissionen, die vermeidbar sind, wenn zukünftig klimafreundliche, natürliche Kältemittel eingesetzt werden: In Haushalts- und seit wenigen Jahren auch in Laborkühlgeräten setzen Hersteller erfolgreich Kohlenwasserstoffe ein. In Supermärkten und Discountern zeigen immer mehr Beispiele aus der Praxis, dass halogenfreie Kältemittel wie CO 2 oder Kohlenwasserstoffe nicht nur die erforderliche Kälte erzeugen können, sondern auch durch gute Energieeffizienz und Nutzung der Abwärme ganz wesentlich zur Energieeinsparung beitragen können. Auch in der mobilen Klimatisierung gibt es innovative Entwicklungen. Wissenschaftler und Entwicklungsingenieure sehen für moderne Fahrzeuge mit kraftstoffsparender Technik und für Elektrofahrzeuge in CO 2 ein geeignetes Kältemittel für Klimaanlagen, da es nicht brennbar ist und die Klimaanlage auch als Wärmepumpe umgeschaltet werden kann. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) testen seit 2010 als erstes Verkehrsunternehmen Linienbusse mit diesem Kältemittel. Das UBA selbst betreibt seit 2009 ein Dienstfahrzeug mit einer CO2-Klimaanlage und hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese und weitere Wege zum Ausstieg stellt dieser neue Bericht dar. Die Industrie hat viele klimaschonende Lösungen entwickelt; jetzt sind die Anwender wie der Handel, die Personenverkehrsunternehmen und die Automobilindustrie gefordert, diese innovativen Techniken einzusetzen. Der Bericht ist unser Beitrag zur Maßnahmendiskussion auf europäischer und internationaler Ebene. Jochen Flasbarth Präsident des Umweltbundesamtes

53 Pressespiegel Publikationen zum Kältemittelausstieg 53 Fluorierte Treibhausgase international regeln Umweltbundesamt, 2010 Presseinformation Nr. 55/2010 Konkrete Wege zum Ausstieg zeigt der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Bericht Das Umweltbundesamt hält klare, völkerrechtlich verbindliche Regelungen für fluorierte Treibhausgase für erforderlich, um deren weltweiten Emissionsanstieg zu verhindern. Da fluorierte Treibhausgase (F-Gase) vor allem als Ersatzstoffe für die ozonschichtschädlichen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) entwickelt wurden, begrüßt das Umweltbundesamt eine Ergänzung der bisherigen Regelungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls um Produktions- und Verbrauchsregelungen nach dem Vorbild des Montrealer Protokolls. Entsprechende Vorschläge haben die Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht in Bangkok bei der 22. Vertragsstaatenkonferenz diskutiert. Diese Verhandlungen müssen im nächsten Jahr fortgesetzt und zu einem für die Ozonschicht und das Klima guten Abschluss gebracht werden. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sind 100- bis mal schädlicher für das Klima als CO 2. So entsprechen die gut Tonnen fluorierte Treibhausgase, die 2007 in Deutschland in die Atmosphäre emittiert wurden, etwa 17,3 Millionen Tonnen CO 2. Dies entspricht der Menge an CO 2, die 200 Millionen Pkw auf der Fahrt von Berlin nach München freisetzen. Nach Prognosen des Umweltbundesamtes wird der weltweite Anteil der Stoffgruppe der F-Gase an den gesamten Treibhausgasemissionen von heute knapp zwei Prozent bis zum Jahr 2050 auf etwa sechs Prozent ansteigen, falls nichts weiter unternommen wird. Im Wissen um die Klimawirksamkeit und den erwarteten Emissionsanstieg der fluorierten Treibhausgase hat das Umweltbundesamt seinen Bericht aus dem Jahre 2004 aktualisiert. Vor dem Hintergrund, dass eine große Zahl von Unternehmen klimaschonende Alternativen entwickelt hat, schlägt der Bericht eine Vielzahl an Maßnahmen zur Vermeidung dieser Stoffe vor. Gute Beispiele aus der Praxis sind energieeffiziente Anlagen mit natürlichen Kältemitteln, die Kühlregale und Tiefkühltruhen in Supermärkten kühlen oder bei der Bahn den ICE selbst im letzten heißen Sommer entgegen Anlagen mit F-Gasen ohne Ausfälle angenehm klimatisierten. Dass deutsche und europäische Unternehmen energieeffiziente Anlagen ohne fluorierte Treibhausgase entwickelt haben und am Markt anbieten, ist ein wichtiger erster Schritt. Jetzt sind die Betreiber des Lebensmitteleinzelhandels bis zu den Personenverkehrsunternehmen gefragt, diese klimafreundlichen Anlagen auch breit einzusetzen, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Pressesprecher: Martin Ittershagen Mitarbeiter/innen: Stephan Gabriel Haufe, Dieter Leutert, Fotini Mavromati, Martin Stallmann, Doreen Redlich (Sekretariat) Adresse: Postfach 1406, Dessau-Roßlau Telefon: 0340/ , -6625, -2250, -2318, -2507, Internet: Internet: Der Bericht Fluorierte Treibhausgase vermeiden Wege zum Ausstieg ist eine aktuelle Informationsquelle zu technischen Möglichkeiten der Emissionsreduktion für alle Akteure im europäischen und internationalen Diskussionsprozess. Er erschien in der Reihe Climate Change, umfasst 300 Seiten, und steht im Internet unter der Adresse als Download zur Verfügung. Dessau-Roßlau,

54 54 Impressum Impressum Herausgeber Frigoteam Handels GmbH Schillerstraße Berlin Telefon 0049 (0) Telefax 0049 (0) Inhalte aus dieser Broschüre dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung durch die Frigoteam Handels GmbH kopiert oder anderweitig genutzt werden. Das Urheberrecht liegt, wenn nicht anders gekennzeichnet, ausschließlich bei der Frigoteam Handels GmbH. Redaktion Burkhard Dunst Frigoteam Handels GmbH Fotos fotolia.com (Seite 01 Jan Will) StockXChange (Seite 02 Marmit, Seite 05 Tibor Fazakas, Seite 09 Heitor Jose, Seite 14 Gorex, Seite 22 Spekulator, Seite 27 revspencer, Seite 51 adamci) aboutpixel.de (Seite 55 Tina Fritze) Gestaltung Friedrich s GrafikDesignManufaktur Anke Isabell Friedrich friedrichs-grafikdesign.de Stand Januar Auflage Februar 2012

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56 GEMEINSAM FÜR UNSERE UMWELT! Büro Berlin Frigoteam Handels GmbH Schillerstraße Berlin Telefon 0049 (0) Telefax 0049 (0) Büro München Frigoteam Handels GmbH Westendstraße München Telefon 0049 (0) Telefax 0049 (0)

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