PREISLISTE. April 2013 Österreich. climowool Preisliste April

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PREISLISTE. April 2013 Österreich. climowool Preisliste April"

Transkript

1 PREISLISTE April 2013 Österreich cliowool Preisliste April

2 Ohne Koproisse. Die cliowool Dälösungen. cliowool erfüllt alle Anforderungen eines fortschrittlichen Dästoffes. Hergestellt in eine der odernsten Glaswolle-Werke Europas in Bernburg verfügt cliowool dazu über eine vorbildliche Ökobilanz. Grund dafür sind neue, hocheffiziente Produktionsanlagen sowie kurze Transportwege für Rohstoffe und Endprodukte. So bleibt der CO 2 -Ausstoß bei der Produktion gering, während die Däung it cliowool über Jahrzehnte für ein Vielfaches an Einsparungen sorgt. Beeindruckende Däleistung, selbstverständlich auch in der Effizienzliga 032. Ein breites Produktangebot auch für spezielle Einsätze. Willkoene Verbesserungen bei der Verarbeitung. Sachliche Arguente für Deutschlands innovative Glaswolle gibt es ehr als genug. Dazu kot die Überzeugung, sich richtig entschieden zu haben. Denn wenn einfach alles stit, fühlt an sich eben wohler. Ob für Neubau oder Sanierung, Steildach, Wand, Fassade oder Holzrahenbau cliowool Systelösungen stehen für leistungsfähige und dauerhafte Konstruktionen. Je nach kobiniert, sorgen die einzelnen Koponenten für eine luft- und winddichte Gebäudehülle bei optiale Feuchteschutz. Natürlich werden alle cliowool Produkte bei der Herstellung laufend überwacht, neutral geprüft und entsprechend it de RAL-Gütezeichen ausgezeichnet. Das garantiert hochwertige, gesundheitlich unbedenkliche Dästoffe it jahrzehntelanger Haltbarkeit. Info Service-Policy Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung... 4 Preise, Zuschläge, Verpackung... 5 Produkt und Kennzeichnung nach EN Allgeeine Geschäftsbedingungen AGB der cliowool GbH Dach DACHHOCHBAU cliowool KF3 KF2 KF1 Klefilz... 6 cliowool UF3/V Untersparrendäfilz... 7 DACHZUBEHÖR clioplus UDB-A SK Unterdeckbahn clioplus DB-Flex Dapfbresfolie clioplus DB-5 Dapfbresfolie clioplus DB-100 Dapfbresfolie clioplus NDB Nageldichtband clioplus KB-K Klebeband clioplus KB-I Klebeband clioplus DS-B Dichtband clioplus DS-K Dichtklebstoff WanD WANDHOCHBAU cliowool TW1 Trennwandplatte... 8 cliowool TWR1-A Trennwanddärolle... 8 cliowool DF1-A Trennwanddärolle... 8 cliowool TFP Trennfugenplatte... 9 cliowool TFP XL Trennfugenplatte... 9 cliowool KD3/V KD2/V KD1/V Kerndä- und Fassadendäplatte cliowool FD3/V FD2/V FD1/V Fassadendäplatte cliowool WKR3 WKR2 WKR1 Wandkassettenrolle cliowool HRF2 HRF1 Holzrahenfilz cliowool WKP3 WKP2 WKP1 Wandkassettenplatte Decke/Boden Die Abbildungen der Glaswolle sind nicht farbverbindlich. DECKE/BODENHOCHBAU cliowool SSP1/V Schallschluckplatte cliowool DF3 DF2 DF1 Däfilz cliowool DF-R3/hV DF-R2/hV Renofilz inhaltsverzeichnis INFO 2 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

3 Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung Preise, Zuschläge, Sonderforate, Verpackung 1. Bestellung 3. LIEFERUNG 1.1. Lagerware Unsere lagerhaltigen Produkte werden bei Auftragseingang vor 10:00 Uhr eines Arbeitstages innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage ausgeliefert. Die nach 10:00 Uhr erfassten Aufträge können innerhalb von 4 Arbeitstagen ausgeliefert werden. Werden Auslastungsspitzen erreicht, können generell Lieferzeiten entstehen Fertigungsware (Produkte auf Anfrage) Die Lieferöglichkeit und Mindestbestellenge für Fertigungsware wird in unseren Kundencentern geprüft und schnellstöglich itgeteilt. Produktion nur auf Bestellung in vollen Verpackungs einheiten. Änderungen und Stornierungen sind generell nicht öglich. 2. Auftragsbestätigung 2.1. lagerware Für jeden angenoenen Auftrag erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung. Überprüfen Sie bitte jede Bestellung it der dazugehörigen Auftragsbestätigung Fertigungsware Sie erhalten grundsätzlich eine schriftliche Auftragsbestätigung. Änderungen und Stornierungen sind generell nicht öglich Die Anlieferung der Ware erfolgt an de vereinbarten Liefertag in der Zeit zwischen 07:00 und 17:00 Uhr Lieferungen zu einer bestiten Uhrzeit können aufgrund unvorhersehbarer Ustände, insbesondere des nationalen wie internationalen Straßenverkehrsaufkoens, nicht gewährleistet werden Expresslieferungen können gegen Aufschlag arrangiert werden Die LKWs üssen innerhalb von 60 Minuten a Epfangsort entladen werden. Nach Ablauf dieser Zeit berechnen wir ein Standgeld in Höhe von 34,50 je angebrochene Stunde logistische Zusatzleistungen Spezial-Fahrzeuge und logistische Zusatzleistungen auf Anfrage. Die wird zu gewünschten Lieferterin jeweils gesondert geprüft Mindestbestellenge Glaswolle: 5 n Bei 3 und 4 n Glaswolle 85,- Zuschlag 3.7. Warenrückgaben Einwandfreie, originalverpackte Lagerware kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 35 % des Warenwertes (indestens 150,- ) zurückgegeben werden. Bei Rückholung durch unsere Spedition, werden zusätzlich die tatsächlichen Rückfrachtkosten berechnet. Fertigungsware, Sonderprodukte und Ware, die an einer Baustelle lagert, ist von einer Rückgabe ausgeschlossen, da nach unseren Erfahrungswerten diese nicht ehr wiederverkaufsfähig sind. Die Ware wird in unsere Werk auf Wiederverkaufsfähigkeit geprüft und das Ergebnis wird de Auftraggeber itgeteilt. Sollte nicht wiederverkaufsfähige Ware verschrottet werden üssen, so werden diese Kosten berechnet. 1. Preise Alle Preisangaben in dieser Preisliste verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Gültig ab 1. April Bitte beachten Sie unsere aktuellen Allgeeinen Geschäftsbedingungen, die Sie i Internet unter abrufen können. 2. zuschläge Koissionierungszuschlag: Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf. Für Lieferung von Anbruch paletten berechnen wir einen Zuschlag von 34,50 je sortenreinen Anbruchs. 3. verpackung Seit gilt: Die Entsorgung der Transportverpackung unserer Produkte erfolgt über unseren Partner»INTERSEROH«(Vertragsnr ). 4. Geprüfte Qualität Unsere Produkte werden überwacht nach den Richtlinien des FIW Forschungsinstitut für Wäreschutz e.v. München. 5. Die Angaben für und Verlegung von cliowool Produkten beruhen auf den bisherigen Erfahrungen und de derzeitigen Stand der Technik. Unsere Haftung und Verantwortlichkeit richten sich ausschließlich nach unseren Allgeeinen Geschäftsbedingungen und werden weder durch die Ausgabe dieser Epfehlungen noch durch Aussagen seitens unserer Mitarbeiter erweitert. service-policy info 4 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

4 cliowool KF3 KF2 KF1 Klefilz cliowool UF3/V Untersparrendäfilz STEILDACH hochbau nbreite: MW-EN T2-AF r 5 Oberflächenarkierung für schnelle Verarbeitung KF3 Klefilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,032 W/(. K) Unkaschierter Glaswollefilz für die Zwischensparrendäung i Dachgeschoss. nbreite: MW-EN T2-AF r 5 UF3/V Untersparrendäfilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D Einseitig it Vlies kaschierter Filz für die zusätzliche Wäredäung von Steildächern. STEILDACH hochbau EAN- EAN , ,40 11,74 14, , ,12 14,08 16, , ,48 16,44 19, , ,00 18,78 22, , ,52 21,13 25, , ,20 23,48 28, , ,00 25,83 31, , ,12 28,18 33,82 NEU , ,00 5,95 7, , ,00 7,40 8, , ,50 9,15 10, , ,00 10,90 13,08 KF2 Klefilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D EAN , ,96 9,79 11, , ,68 11,74 14, , ,20 13,70 16, , ,80 15,66 18, , ,16 17,62 21, , ,64 19,58 23, , ,52 21,53 25, , ,20 23,49 28, , ,20 25,45 30, , ,32 27,41 32, , ,32 29,37 35,24 clioplus Fixierlasche Unser Service für Sie: Zu jeder Bestellung cliowool Untersparrendäfilz wird die benötigte Menge an clioplus Fixierlaschen kostenlos beigelegt. Vorteile für Ihre Verarbeitung: einfache Handhabung, schnelle Befestigung und sicherer Halt. KF1 Klefilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,037 W/(. K) EAN , ,00 8,01 9, , ,60 9,61 11, , ,00 11,21 13, , ,20 12,82 15, , ,40 14,42 17, , ,60 16,02 19, , ,28 17,62 21, , ,80 19,22 23,06 Weitere n auf Anfrage Lagerware: Diese Ware haben wir auf Lager. Fertigungsware: Diese Ware üssen wir Ihnen anfertigen. 6 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

5 cliowool TW1 Trennwandplatte cliowool TFP Trennfugenplatte Plattenaße: x 625 MW-EN T2-AF r 5 nbezogener Ströungswiderstand AF r 5, 5 kpa s/ 2 TW1 Trennwandplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,037 W/(. K) Unkaschierte Glaswolleplatte zur Wäre- und Schalldäung von Rautrennwänden. Plattenaße: x 625 MW-EN T6-WL(P)-SDi-CP5 AF r 5 Dynaische Steifigkeit s [MN/ 3 ]: 20 10, Mineralwolle-Platte für die Schalldäung in Trennfugen zwischen Wohnungen und Reihenhäusern bei Trennwänden aus Mauerwerk und Betonteilen. MW-T EAN- e/ , ,00 4,15 4,98 TFP Trennfugenplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D EAN- e/ , ,00 5,06 6, , ,00 6,07 7, , ,00 8,10 9, , ,00 10,12 12, , ,00 12,14 14, , ,00 14,17 17, , ,00 16,19 19,43 Weitere n auf Anfrage cliowool TWR1-A Trennwanddärolle (einlagig) nbreite: 625 MW-EN T2-AF r 5 nbezogener Ströungswiderstand AF r 5, 5 kpa s/ 2 TWR1-A Trennwanddärolle Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,039 W/(. K) Unkaschierter Glaswollefilz zur Wäre- und Schalldäung von Rautrennwänden. cliowool TFP XL Trennfugenplatte Plattenaße: x MW-EN T6-WL(P)-SDi-CP5-AF r 5 Dynaische Steifigkeit s [MN/ 3 ]: 20 10, , ,50 13,49 16, , ,88 18,74 22, , ,75 23,98 28,78 TFP XL Trennfugenplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D Großforatige Mineralwolle-Platte für die Schalldäung in Trennfugen zwischen Wohnungen und Reihenhäusern bei Trennwänden aus Mauerwerk und Betonteilen. MW-T EAN- EAN- e/ , ,00 3,64 4, , ,00 5,36 6, , ,92 13,49 16, , ,04 18,74 22, , ,96 23,98 28,78 cliowool DF1-A Trennwanddärolle nbreite: 625 MW-EN T2-AF r 5 nbezogener Ströungswiderstand AF r 5, 5 kpa s/ 2 DF1-A Trennwanddärolle Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,039 W/(. K) Unkaschierter Glaswollefilz zur Wäre- und Schalldäung von Rautrennwänden. EAN- 50* , ,00 3,38 4,06 75* , ,00 5,07 6, , ,00 6,76 8,11 *DUO Der Blaue Engel bietet seit 1978 Orientierung auf de Weg zu uweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen. Das Siegel bestätigt die Einhaltung aller Anforderungen innerhalb der EU an die Eissionen in Innenräuen. Die Environental Product Declaration (EPD) bildet die Grundlage zur Beurteilung der Ökobilanz eines Gebäudes. Das RAL -Gütezeichen attestiert cliowool hohe Wirtschaftlichkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit. Baubook (www. baubook.info) ist eine Online-Datenbank für Bauprodukte. Produkte der cliowool GbH sind dort gelistet. 8 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

6 cliowool KD3/V KD2/V KD1/V Kerndä- und Fassadendäplatte cliowool FD3/V FD2/V FD1/V Fassadendäplatte Plattenaße: x 625 MW-EN T3-WL(P)-AF r 5 Einseitig it Glasvlies kaschiert Glaswolleplatte it einseitiger Vlieskaschierung zur Wäredäung von zweischalige Mauerwerk it und ohne Luftschicht. Auch geeignet für hinterlüftete Fassaden. MW-W Plattenaße: x 600 MW-EN T3-WL(P)-AF r 5 Einseitig it schwarze Glasvlies kaschiert nbezogener Ströungswiderstand AF r 5, 5 kpa s/ 2 Glaswolleplatte it einseitiger Vlieskaschierung zur außenseitigen Wäredäung von Außenwänden bei hinterlüfteten Fassaden. MW-W KD3/V Kerndä- und Fassadendäplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D FD3/V Fassadendäplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D EAN- e/ EAN- e/ NEU , ,00 6,94 8, , ,00 8,30 9, , ,00 9,96 11, , ,00 13,28 15, , ,50 16,60 19, , ,00 19,92 23, , ,00 23,24 27, , ,50 26,56 31,87 Weitere n auf Anfrage , ,00 10,14 12, , ,00 13,52 16, , ,00 16,90 20, , ,00 20,28 24, , ,00 23,66 28, , ,00 27,04 32, , ,00 30,42 36, , ,00 33,80 40,56 Weitere n auf Anfrage KD2/V Kerndä- und Fassadendäplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D FD2/V Fassadendäplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D EAN- e/ EAN- e/ NEU , ,00 5,82 6, , ,50 6,90 8, , ,00 8,28 9, , ,50 11,04 13, , ,75 13,80 16, , ,00 16,56 19, , ,00 19,32 23, , ,25 22,08 26,50 Weitere n auf Anfrage , ,00 6,02 7, , ,00 8,58 10, , ,00 11,44 13, , ,00 14,29 17, , ,00 17,15 20, , ,00 20,04 24, , ,00 22,94 27, , ,00 25,89 31, , ,00 28,94 34, , ,00 31,87 38,24 Weitere n auf Anfrage KD1/V Kerndä- und Fassadendäplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,037 W/(. K) FD1/V Fassadendäplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,037 W/(. K) EAN- e/ EAN- e/ , ,75 5,55 6, , ,00 6,66 7, , ,25 8,88 10, , ,38 11,10 13,32 Weitere n auf Anfrage , ,00 6,90 8, , ,00 9,20 11, , ,00 11,50 13, , ,00 13,80 16, , ,00 16,10 19, , ,00 18,40 22, , ,00 20,70 24, , ,00 23,00 27,60 Weitere n auf Anfrage Lagerware: Diese Ware haben wir auf Lager. Fertigungsware: Diese Ware üssen wir Ihnen anfertigen. 10 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

7 cliowool WKR3 WKR2 WKR1 Wandkassettenrolle cliowool HRF2 HRF1 Holzrahenfilz nbreite: 600 MW-EN T2-WL(P)-AF r 5 nbezogener Ströungswiderstand AF r 5, 5 kpa s/ 2 Hydrophobierter Glaswollefilz für die Wäredäung von zweischaligen Außenwänden aus Stahlkassetten-Profilen. nbreite: 575 Doppelrolle MW-EN13162-T2-AF r 5 Passgenauer Glaswollefilz für die besonderen Anforderungen i Holzrahenbau. WKR3 Wandkassettenrolle Nennwert der Wäreleitfähigkeit D HRF2 Holzrahenfilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D EAN- EAN- e/ , ,40 11,60 13, , ,72 5,93 7, , ,12 13,92 16, , ,48 16,24 19, , ,00 18,56 22,27 Weitere n auf Anfrage WKR2 Wandkassettenrolle Nennwert der Wäreleitfähigkeit D EAN , ,90 7,91 9, , ,92 9,89 11, , ,36 11,87 14, , ,80 13,85 16, , ,45 15,82 18, , ,24 17,80 21, , ,96 19,78 23, , ,54 21,76 26, , ,40 23,74 28, , ,20 7,68 9, , ,00 9,60 11, , ,68 11,52 13,82 HRF1 Holzrahenfilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,039 W/(. K) , ,40 13,44 16, , ,60 15,36 18,43 Auf Anfrage erhältlich Weitere n auf Anfrage WKR1 Wandkassettenrolle Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,037 W/(. K) EAN , ,00 6,35 7, , ,00 7,94 9, , ,60 9,53 11, , ,00 11,11 13, , ,20 12,70 15,24 Weitere n auf Anfrage Hier einfach al ausprobieren: Dieser QR-Code führt zu ufangreichen cliowool Inforationen! 12 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

8 cliowool WKP3 WKP2 WKP1 Wandkassettenplatte Plattenaße: x 600 MW-EN T3-WL(P)-AF r 5 nbezogener Ströungswiderstand AF r 5, 5 kpa s/ 2 Hydrophobierte Glaswolleplatte für die Wäredäung von zweischaligen Außenwänden aus Stahlkassetten-Profilen. Auch geeignet für hinterlüftete Fassaden. MW-W cliowool SSP1/V Schallschluckplatte Plattenaße: x 600 MW-EN T4-AF r 12 Einseitig it schwarze Vlies kaschiert SSP1/V Schallschluckplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,037 W/(. K) Glaswolledäplatte it einseitiger schwarzer Vlieskaschierung für die Schall- und Wäredäung von Akustikdecken. MW-W WKP3 Wandkassettenplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D EAN- e/ EAN- e/ , ,00 8,51 10, , ,00 11,35 13, , ,00 14,19 17, , ,00 17,03 20, , ,00 19,87 23, , ,00 22,70 27, , ,00 25,54 30, , ,00 28,38 34,06 Weitere n auf Anfrage , ,00 7,46 8, , ,00 9,69 11, , ,00 11,84 14, , ,00 13,94 16,73 cliowool Glaswolle-Produkte nach EN WKP2 Wandkassettenplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D EAN- e/ Auf der Verpackung aller unserer Glaswolle-n und -Platten sowie auf den jeweiligen nfolien finden Sie ein Etikett, ähnlich de abgebildeten Beispiel. Sie erkennen daran, dass Glaswolle-Produkte von cliowool nach der europäischen Nor EN hergestellt und geprüft werden. Die Erklärung der einzelnen Kennzeichnungen i Detail: KF , ,00 7,86 9, , ,00 10,48 12, , ,00 13,10 15, , ,00 15,72 18, , ,00 18,34 22, , ,00 20,96 25, , ,00 23,58 28, , ,00 26,20 31,44 Weitere n auf Anfrage WKP1 Wandkassettenplatte Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,037 W/(. K) EAN- e/ , ,00 5,46 6, , ,00 7,28 8, , ,00 9,10 10, , ,00 10,92 13, , ,00 12,74 15, , ,00 14,56 17, , ,00 16,38 19, , ,00 18,20 21,84 Weitere n auf Anfrage CE-Kennzeichnung Bestätigt die Übereinstiung it den haronisierten europäischen technischen Noren und i Speziellen die Übereinstiung unserer Produkte it den Anforderungen der EN CE-Bezeichnungsschlüssel nach EN Der Bezeichnungsschlüssel ist ein Bestandteil der CE-Kennzeichnung gleichzeitig lassen sich aus ih die söglichkeiten des jeweiligen cliowool Produktes ableiten. Beispieldarstellung für den cliowool Klefilz KF3: MW EN T2 AFr5 Mineralwolle Produktnor für Mineralwolle Grenzaß für die Dästoffdicke Ströungswiderstand D Glaswolle Klefilz Mineralna welna szklana PL Antygrawitacyjne aty z ineralnej wełny szklanej Skelná vata CZ Izolace ezi krokve (saonosná) Üveggyapot H Ho szigetelo filc szarufák közé Steklena volna SLO Filc za toplotno izolacijo ed špirovci a 1x Z EN 13162: MW-EN T2-AFr5 K CPD /09 (D) BAY 08 b Wäreleitfähigkeit Beessungswert 0,032 W/(. K) c R D = 4,10 2. K/W = 1200 = 2300 styp ge. DIN DZ A SRB RO HR BG 0,032 λ D = W/(. K) 4, Klefilz nach ÖNORM B 6000: Staklena vuna Filc za toplotnu izolaciju potkrovlja, izeđu krovnih rogova Vată inerală Pâslă teroizolantă între că priori Staklena vuna Filc za toplinsku izolaciju potkrovlja, izeđu krovnih rogova Стъклена вата Tоплоизолационен филц, между подпoрните греди A Frei nach GefStoffV. CheVerbotsV und EU-Richtlinie 97/69 (An.Q) cliowool GbH Zentrale Bernburg Weststraße Bernburg DECKE/BODEN HochBAU Lagerware: Diese Ware haben wir auf Lager. Fertigungsware: Diese Ware üssen wir Ihnen anfertigen. 14 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

9 cliowool DF3 DF2 DF1 Däfilz cliowool DF-R3/hV DF-R2/hV Renofilz nbreite: MW-EN T2-AF r 5 Unkaschierter Glaswollefilz für die Wäredäung in Balkendecken und abgehängten Decken sowie Kaltdachkonstruktionen. nbreite: MW-EN13162-T2-AF r 5 Einseitig it gelbe fadenverstärkte Glasvlies kaschiert Hydrophobierter diffusionsoffener Glaswollefilz it einseitig aufkaschierte fadenverstärkten Glasvlies, für die Schall-, und Wäredäung einer zu Wartungszwecken begehbaren obersten Geschossdecke, sowie für die energetische Sanierung des Steildachs von außen. DF3 Däfilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D Auf Anfrage erhältlich DF-R3/hV Renofilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D EAN- e/ , ,48 18,49 22, , ,00 21,04 25, , ,52 23,68 28,42 Weitere n auf Anfrage DF2 Däfilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D EAN- e/ DF-R2/hV Renofilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D , ,36 5,57 6, , ,20 7,43 8, , ,96 9,29 11,15 EAN- e/ DECKE/BODEN HochBAU , ,68 11,14 13, , ,20 13,01 15, , ,80 14,86 17, , ,16 16,72 20, , ,64 18,58 22, , ,52 20,43 24, , ,20 22,30 26, , ,20 24,15 28, , ,32 26,01 31, , ,32 27,87 33, , ,80 17,16 20, , ,16 19,27 23, , ,64 21,38 25,66 Weitere n auf Anfrage Der hydrophobierte und einseitig it eine fadenverstärkten Glasvlies kaschierte cliowool Renofilz, eignet sich hervorragend für die nachträgliche Schallund Wäredäung der obersten Geschossdecke. Der stabile und durch die Fadenverstärkung besonders reißfeste Glasvlies, eröglicht ein Begehen der obersten Geschossdecke zu gelegentlichen Wartungszwecken und verhindert zusätzlich eine Verschutzung des Dästoffs. Durch seine Hydrophobierung, eignet sich der cliowool Renofilz auch ideal zur energetischen Sanierung des Steildachs von außen. Die hervorragenden Eigenschaften des cliowool Renofilzes, lassen sich ideal it de cliowool Steildachprogra ergänzen. DECKE/BODEN HochBAU DF1 Däfilz Nennwert der Wäreleitfähigkeit D = 0,039 W/(. K) EAN- e/ 50* , ,20 3,23 3,88 60* , ,60 4,26 5,11 80* , ,20 5,64 6, , ,60 6,46 7, , ,80 8,52 10, , ,00 9,84 11, , ,60 11,28 13, , ,20 12,74 15, , ,80 14,08 16,90 *DUO. Weitere n auf Anfrage cliowool DF1 Däfilz zwei Produkte in eine! In den n 50, 60 und 80 verpacken wir unseren DF1 Däfilz zweifach geschichtet. Nach de Auspacken kann der Anwender die beiden Lagen einfach trennen, oder direkt in doppelter, als 100, 120 oder 160 verlegen. Sie üssen so für sechs n nur drei Produkte vorrätig halten. Das ist praktisch und spart eine Menge Platz i Lager. Lagerware: Diese Ware haben wir auf Lager. Fertigungsware: Diese Ware üssen wir Ihnen anfertigen. 16 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

10 clioplus UDB-A SK Unterdeckbahn clioplus DB-5 Dapfbresfolie STEILDACH ZUBEHÖR sd-wert ca. 0,15 UV-Beständigkeit: 3 Monate Schlagregensicher, winddicht und alterungsbeständig Erhöhte Teperaturbeständigkeit: -40 C bis +80 C Extra hohe Reißfestigkeit durch 3-lagige Funktionsschicht für ehr Sicherheit bei Verlegen und Begehen Mit Schneide- und Verlegehilfe zur einfachen und schnellen Verarbeitung clioplus UDB-A SK ist die diffusionsoffene, hochbeständige Unterdeck-/ Unterspann- und Schalungsbahn it Selbstklebestreifen für die i Bereich von Zwischensparrendäung und hinterlüfteten Fassaden. Auch als Behelfsdeckung it cliowool Nageldichtband geeignet. Voll recyclebar Voll recyclebar UV- Schutz sd-wert: 5 Hohe Teperaturbeständigkeit: -40 C bis +80 C Strapazierfähige Oberfläche Mit Schneide- und Verlegehilfe zur einfachen und schnellen Verarbeitung DB-5 Dapfbresfolie clioplus DB-5 ist die diffusionsfähige und luftdichte Dapfbresfolie it feste sd-wert 5 für die i Bereich der Zwischensparren- und Aufsparrendäung sowie der Dachsanierung von außen. STEILDACH ZUBEHÖR UDB-A SK Unterdeckbahn EAN- EAN ,68 3, ,57 3,08 clioplus DB-Flex Dapfbresfolie clioplus DB-100 Dapfbresfolie sd-wert: > 100 Teperaturbeständigkeit: -20 C bis +80 C clioplus DB-100 ist die strapazierfähige PE-Dapfbresfolie für die als Dapfbrese sowie als Konvektionssperre. sd-wert: 0,8 bis 5,0 Teperaturbeständigkeit: -40 C bis +80 C Strapazierfähige Oberfläche Mit Schneide- und Verlegehilfe zur einfachen und schnellen Verarbeitung DB-Flex Dapfbresfolie clioplus DB-Flex ist eine feuchteadaptive, zweilagige Dapfbresfolie aus PP-Vlies it einer aufextrudierten, luftfeuchtigkeitsregulierenden Folienhaut. Mit variable sd-wert zwischen 0,8 und 5,0 zur Herstellung einer winddichten Schicht i Steildach und Holzrahenbau. Besonders geeignet als Sanierungsdapfbrese. Voll recyclebar DB-100 Dapfbresfolie EAN- Für innen ,99 1, ,88 1,06 Löseittelfrei EAN , ,81 4,57 Das cliowool Steildachsyste Achten Sie für eine sichere Verklebung auf Produkte it de 100%-Eble. 18 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

11 clioplus NDB Nageldichtband clioplus DS-B Dichtband STEILDACH ZUBEHÖR Hohe Dichteigenschaften Hohe Teperaturbeständigkeit: -60 C bis +80 C Löseittelfrei NDB Nageldichtband Einseitig selbstklebendes Dichtband für außen. Sichere Abdichtung von Nagelund Schraubendurchdringungen sowie Tackerstellen zwischen Konterlattung und Unterdeck-/Unterspannbahn. EAN- Karton Kartons/ Preis / Für außen Preis / Löseittelfrei Starke Klebekraft Beidseitige Acrylatklebstoffbeschichtung DS-B Dichtband Dichtband für luftdichte Anschlüsse zwischen Folien und anderen Baustoffen. EAN- Karton Kartons/ Preis / Preis / ,96 26,35 Löseittelfrei STEILDACH ZUBEHÖR ,61 34,33 clioplus KB-K Klebeband UV-stabilisierte Spezialfolie Sehr gute Feuchtigkeitsbeständigkeit Hohe Teperaturbeständigkeit: -40 C bis +80 C Verarbeitung ab -10 C Löseittelfrei KB-K Klebeband Einseitiges Hochleistungsband für innen und außen. Sichere Verklebung von Bahnüberlappungen, Durchdringungen und Anschlüssen von Dachunterspannbahnen, Schalungsbahnen und Dapfbres folien. EAN- Karton Kartons/ Preis / Löseittelfrei UV- Schutz Für innen & außen Preis / ,99 34,79 clioplus DS-K Dichtklebstoff Starke Klebekraft, dauerelastisch Hohe Teperaturbeständigkeit: -25 C bis +80 C Verarbeitungsteperatur: 0 C bis +40 C Löseittelfrei DS-K Dichtklebstoff Inhalt l Löseittelfreier, dauerhaft elastischer Dichtklebstoff für luftdichte Anschlüsse zwischen Folien und anderen Baustoffen. EAN- Kartuschen/ Karton Kartons/ Preis /Kartusche Preis /Kartusche ,85 11,82 Löseittelfrei clioplus KB-I Klebeband Sehr hohe Klebekraft Hohe Teperaturbeständigkeit: -40 C bis +80 C Verarbeitung ab -10 C Löseittelfrei KB-I Klebeband Einseitiges Klebeband für innen. Sichere Verklebung der Bahnüberlappungen von Dapfbresfolien und Luftdichtheitsschichten. Für innen Löseittelfrei EAN- Karton Kartons/ Preis / Preis / ,44 37,73 Lagerware: Diese Ware haben wir auf Lager. Fertigungsware: Diese Ware üssen wir Ihnen anfertigen. 20 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

12 Allgeeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen cliowool GbH Allgeeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen cliowool GbH AGB INFO I. Allgeeines Geltungsbereich 1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgeeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgeeinen Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen. 2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung. 3. Unsere Allgeeinen Geschäftsbedingungen sind de Besteller durch unsere Preislisten, Rechnungen, s und Internetveröffentlichungen bekannt. II. Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt 1. Unsere Angebote gegenüber de Besteller sind freibleibend. Erst die Bestellung gilt als bindendes Angebot. Die Annahe dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen. 2. Die technischen Daten und Beschreibungen in unseren Produktinforationen oder Werbeaterialien und technische Merkblätter, sowie Angaben durch Hersteller oder seiner Gehilfen i Sinne des 434 Abs. 1, Satz 3 BGB, sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren, es sei denn die Angaben werden einzelvertraglich vereinbart. Für die Ware einschlägige identifizierte Verwendungen nach der Europäischen Cheikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach de Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar. 3. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegeäßheit, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns zu liefernden Waren dar. 4. stechnische Beratung geben wir nach beste Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Zwecke. III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug 1. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere i Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestit, gelten die zu Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise geäß unserer Preisliste. Für die Berechnung der Preise sind die von uns erittelten Voluina, Gewichte und Mengen aßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach Epfang der Ware widerspricht. Zu diesen Preisen (Auftragswert netto) koen zusätzlich die a Liefertag geltende Usatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und soweit vereinbart die Kosten der Transportversicherung hinzu. Bei Auslandslieferungen können anderweitige länderspezifische Abgaben hinzukoen. Der sich hieraus ergebende Betrag ist der Rechnungsendbetrag (einschließlich Usatzsteuer). 2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angeessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese Preisänderungen werden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich itgeteilt. Sofern der Besteller nicht binnen einer Woche nach Bekanntgabe den neuen Preisen widerspricht, gelten diese als angenoen. Dies gilt nicht, sofern ein Festpreis vereinbart wurde. 3. Unsere Rechnungen sind soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde 30 Tage ab Rechnungsdatu ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung itgeteilten Fälligkeitsdatus kot der Besteller geäß 286 II 2 BGB in Verzug. Soweit wir unseren Kunden Skonto gewähren, berechnet sich der Skontobetrag aus de Rechnungsendbetrag (einschließlich Usatzsteuer) abzüglich einer Frachtkostenpauschale i.h.v. 8 %, eventueller Kosten der Transportversicherung und bei Auslandslieferungen anderweitiger länderspezifischer Abgaben. 4. Aufrechnungsrechte stehen de Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerde ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf de gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5. Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräutes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Verögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesate Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf deselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, ein Scheck des Bestellers nicht eingelöst wird, ein Insolvenzverfahren über das Verögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder angels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist. IV. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzug 1. Lieferzeiten gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter de Vorbehalt vertragsgeäßer Mitwirkung des Bestellers. Werden dennoch vereinbarte Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden Uständen überschritten, kann der Besteller nach fruchtlose Ablauf einer von ih gesetzten angeessenen Nachfrist, die indestens 15 Werktage betragen uss, vo Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Lieferungen an Sastagen sind nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis öglich. 2. Wir geraten erst nach Ablauf einer vo Besteller gesetzten angeessenen Nachfrist, die indestens 15 Werktage betragen uss, in Verzug. I Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Ustände, wie z.b. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Ustände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräfteangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, sind wir soweit wir durch die genannten Ustände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angeessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung u ehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, unter den Voraussetzungen ge. Ziff. VIII. 1 5 dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vo Vertrag schriftlich zurückzutreten. 3. In jede Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. VIII. 1-5 begrenzt. 4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten berechtigt, wenn dies für den Besteller zuutbar ist. 5. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgeäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten. 6. Etwaige Stehzeit- oder Manipulationskostenforderungen werden bei Zurechtbestehen jedenfalls nur bis zur Höhe der Frachtkosten der gegenständlichen Lieferung ersetzt. 7. Gerät der Besteller it de Abruf, der Abnahe oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ih zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder eine Dritten einlagern. De Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. V. Gefahrübergang, Transport- und Verpackungskosten 1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Epfängers, also auch dann, wenn Preisstellung franko Epfangsbahnhof oder frei Baustelle vereinbart wurde. Wir sind zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Kot der Käufer in Annahe- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Das gleiche gilt bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten. Führen wir Ver- und/oder Entladungen und/oder Transporte aufgrund individueller vertraglicher Regelungen durch, erfolgen diese auf Grund der Allgeeinen Bedingungen der Spediteure (ADSp) oder der Frachtführer, die für die jeweilige Verladung bzw. Transporte Geltung haben. Schadenersatzansprüche gegen uns können insoweit nur bei grobe Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) geltend geacht werden. Die Preise verstehen sich it Standardverpackung, frei Bestiungsort, nicht entladen, in kopletten Ladeitteln, sofern nicht eine andere Beförderungsart ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine vo Standard abweichende Verpackung, wird diese zu Selbstkostenpreis berechnet. 3. Erfolgt der Versand der Ware auf Europaletten, so werden diese berechnet; bei frachtfreier Rückgabe der Europaletten in unbeschädigte Zustand an eines unserer Werke/Auslieferungslager werden sie durch Gutschrift unter Abzug einer individuell zu vereinbarenden Bearbeitungsgebühr wieder vergütet. 4. Eventuelle LKW-KRAN-Selbstentladungen geschehen auf Kosten und Risiko des Bestellers. VI. Pflichten des Bestellers/Eigentusvorbehaltssicherung 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, unser Eigentu. Die Aufnahe der Kaufpreisforderung gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentusvorbehalt nicht. 2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zu vollständigen Eigentuserwerb pfleglich zu behandeln. 3. Der Besteller darf die in unsere Eigentu stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestiungen berechtigt, die gelieferten Waren i ordnungsgeäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht, soweit der Besteller den aus der Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen Vertragspartner jeweils wirksa i Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder it ih ein Abtretungsverbot vereinbart hat. 4. Der Besteller tritt an uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer in Ziffer VI. 1 genannten Ansprüche schon jetzt alle auch künftig entstehenden und bedingten Forderungen aus eine Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren it allen Nebenrechten in Höhe von 110 % brutto des Wertes der gelieferten Waren it Rang vor de restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehen diese Abtretung hierit an. 5. Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkot, ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden i Rahen ordnungsgeäßer Geschäftsführung erächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich dieser Forderungen ein Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot it seinen Kunden zu vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein Kontokorrentverhältnis zwischen de Besteller und den Erwerbern unserer Vorbehaltsware, bezieht sich die i Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie i Falle der Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo. 6. Auf unser Verlangen hat der Besteller seine an uns abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben it der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Besteller an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen jedoch solange keinen Gebrauch achen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgeäß und ohne Verzug nachkot, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Bestellers nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten Fälle hingegen ein, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zu Forderungseinzug erforderlichen Angaben acht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. 7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 8. Wird die von uns unter Eigentusvorbehalt gelieferte Ware it anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, oder verischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentu an der neuen Sache i Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Verischung oder Verbindung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt i Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt Verarbeitung, Verischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteiläßig Miteigentu überträgt. Der Besteller ist berechtigt, i Rahen des ordnungsgeäßen Geschäftsbetriebs über die durch Be- oder Verarbeitung oder Ubildung oder Verbindung oder Verischung neu entstandenen Produkte i ordentlichen Geschäftsgang ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung it uns rechtzeitig nachkot. Der Besteller tritt seine Forderungen aus de Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentusrechte zustehen, schon jetzt i Ufang unseres Eigentusanteils an der verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Wenn der Besteller die gelieferte Ware it einer Hauptsache verbindet oder verischt, tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Ditten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an uns ab. Wir nehen diese Abtretungen hierit an. 9. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur Sicherung unserer Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren it eine Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen gegen den Besteller u ehr als 20 % übersteigt. 11. Bei vertragswidrige Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug it ehr als 10 % des Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitrau, sind wir unbeschadet uns zustehender weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche berechtigt, vo Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Waren zurück zu verlangen. Wir sind nach Rücknahe der von uns gelieferten Waren zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber uns bestehenden Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angeessener Verwertungskosten anzurechnen. VII. Rechte des Bestellers bei Mängeln 1. Offene Sachängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vo Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Epfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware angelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn sie in Systeen verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab de Übergang der Gefahr auf den Besteller geäß Ziffer V. 1. sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zuutbar erkennbar sein üssen. Bei einer geäß Ziff. VII. Satz 1 bis 7 verspäteten oder nicht ordnungsgeäß geltend geachten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziff. VIII. 1 bis 5 dieser Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden. 2. I Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung angelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angeessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vo Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach de zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Uständen etwas anderes ergibt. Soweit der Besteller wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen hat, richtet sich unsere Haftung hierfür nach Ziff. VII.1, Ziff. VIII. 1 bis 5 und Ziff. IX. VIII. Rechte und Pflichten unseres Unternehens 1. Eine Haftung unseres Unternehens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen gleich aus welche Rechtsgrund tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen a) von uns oder eine unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden oder b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder eine unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Geäß Ziff.VIII. 1 a) und b) haften wir für Schäden oder vergebliche Aufwendungen, die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht worden sind, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverletzung keinen Sachangel geäß 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt. 2. Haften wir geäß Ziffer VIII. 1. a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in diese Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare ittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen geäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden. Wir haften nicht für ittelbare Schäden des Bestellers, die diese wegen der Geltendachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen. 3. Die vorstehenden in Ziffer VIII. 1. bis 2. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestiungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend geacht werden. Fehlt der von uns gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war. 4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern VIII vorgesehen ist, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend geachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss geäß 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung geäß 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche geäß 823 BGB. 5. Wir haften nicht bei Unöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unöglichkeit oder Verzögerung auf der vo Besteller veranlassten ordnungsgeäßen Befolgung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen i Zusaenhang it der Europäischen Cheikalienverordnung REACH beruhen. 6. Soweit diese Schadensersatzhaftungen ausgeschlossen oder geäß Ziffer VIII eingeschränkt ist, gilt dies auch i Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitneher, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen. IX. Verjährung von Ansprüchen 1. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns pflichtwidrig erbrachter Leistungen einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Ziffern IX. 2. bis 4. etwas anderes ergibt oder das Gesetz geäß 439 Abs. 1 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 2 (Bauängel) BGB längere Fristen vorschreibt. 2. Ist der Besteller Unterneher und hat er oder ein anderer Käufer in der Lieferkette als Unterneher aufgrund von Mängeln an von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die auch als neu hergestellte Sachen an einen Verbraucher geliefert wurden, Ansprüche des Verbrauchers erfüllt, tritt die Verjährung von Ansprüchen des Bestellers gegen uns aus 437 und 478 Abs. 2 BGB frühestens zwei Monate nach de Zeitpunkt ein, in de der Besteller oder der andere Käufer in der Lieferkette als Unterneher die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seine Kunden/Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter angelhafter Ware tritt in jede Fall ein, soweit die Ansprüche des Kunden/ Vertragspartners des Bestellers wegen Mängeln an den von uns an den Besteller gelieferten Waren gegen den Besteller verjährt sind, spätestens aber 5 Jahre nach de Zeitpunkt, in de wir die jeweiligen Waren an unseren Besteller abgeliefert haben. 3. Haben wir eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und/oder Auskunft pflichtwidrig erbracht, ohne dass wir i Zusaenhang it der Auskunft oder Beratung Ware geliefert haben oder ohne dass die pflichtwidrige Beratung oder Auskunft einen Sachangel geäß 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt, verjähren darauf beruhende Ansprüche gegen uns innerhalb eines Jahres ab gesetzliche Verjährungsbeginn. Ansprüche des Bestellers/Kunden gegen uns aus der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, die keinen Sachangel geäß 434 BGB der von uns zu liefernden bzw. gelieferten Ware darstellen, verjähren ebenfalls innerhalb eines Jahres ab gesetzliche Verjährungsbeginn. Soweit die vorgenannten Pflichtverletzungen einen Sachangel geäß 434 BGB der von uns i Zusaenhang it der Beratung oder Auskunft gelieferten Ware darstellen, gelten für die Verjährung der darauf beruhenden Ansprüche die in Ziff. 1 und 2 sowie 4 getroffenen Regelungen. 4. Bei von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren die Ansprüche des Bestellers innerhalb von fünf Jahren ab gesetzliche Verjährungsbeginn. Abweichend von Satz 1 gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren, soweit der Besteller die von uns gelieferte Sache für die Erfüllung von Verträgen verwendet hat, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesat einbezogen worden ist oder zwei Jahre, sofern es sich nur rein für Bauwerksreparaturen verwandte Materialien handelt. Die Verjährung geäß vorstehende Satz tritt frühestens zwei Monate nach de Zeitpunkt ein, in de der Besteller die Ansprüche aus Mangelhaftigkeit des Bauwerks, die durch die von uns gelieferte Sache verursacht worden ist, gegenüber seine Vertragspartner erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seine Kunden /Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter angelhafter Ware tritt in jede Fall ein, sobald die Ansprüche des Kunden / Vertragspartners des Bestellers gegen den Besteller wegen Mängeln an der von uns an den Besteller gelieferten Ware verjährt sind, spätestens aber fünf Jahre nach de Zeitpunkt, in de wir die jeweilige Ware an unseren Besteller geliefert haben. 5. Die in Ziff. 1 bis 3 getroffenen Bestiungen gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit soweit nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach de Produkthaftungsgesetz und wegen Rechtsängeln der von uns gelieferten Waren, die in eine dinglichen Recht eines Dritten bestehen, aufgrund dessen die Herausgabe der von uns gelieferten Ware verlangt werden kann. Sie gelten ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen unseres Bestellers/Kunden, die darauf beruhen, dass wir Mängel an von uns gelieferten Waren arglistig verschwiegen oder wir eine Pflicht vorsätzlich grob fahrlässig verletzt haben. In den in dieser Ziffer IX. 5 genannten Fällen gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen. X. Rücknahen Die Rücknahe der von uns gelieferten angelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahsweise it der Rücknahe angelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Uarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, indestens 20 % des Rechnungsbetrages oder indestens 30 Euro abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung it künftigen Lieferungen. XI. Abtretungsverbot Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustiung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen uns, insbesondere wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden; 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Handelsklauseln 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderverögen ist unser Sitz. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen haben wir jedoch das Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen gesetzliche Gerichtsstand anhängig zu achen. 2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und de Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so wie es zwischen deutschen Kaufleuten gilt und in den jeweiligen Lieferländern wirksa vereinbart werden konnte (siehe I dieser Verkaufsbedingungen). Die der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CSIG Wiener UNKaufrecht) und des deutschen Internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Soweit Handelsklauseln nach den International Coercial Ters (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung (derzeit INCOTERMS 2000). XIII. Schlussbestiungen 1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestiungen unwirksa, teilunwirksa oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksakeit der übrigen Bestiung nicht berührt. 2. Wir speichern Daten unserer Besteller i Rahen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen geäß Bundesdatenschutzgesetz. AGB INFO 22 cliowool Preisliste April 2013 Preise, Zuschläge, Verpackung siehe Seite 5. AGB siehe Seite 22. cliowool Preisliste April

Deutschland Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Deutschland Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Deutschland Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines - Geltungsbereich Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Mehr

climowool untersparrendämmfilz uf3/v 032 uf2/v 035

climowool untersparrendämmfilz uf3/v 032 uf2/v 035 climowool untersparrendämmfilz uf3/v uf2/v 035 Rollenbreite: 1.250 mm Einseitig mit Vlies kaschierter Filz für die zusätzliche Wärmedämmung von Steildächern. untersparrendämmfilz uf3/v Bemessungswert λ

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

SNR ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

SNR ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN SNR Walzlager September 2008 SNR ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN Nach deutschem Recht. I - Allgemeines Geltungsbereich 1- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Geltungsbereich

Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Geltungsbereich Allgemeine Verkaufsbedingungen ideapro gmbh Seite 1 von 5 ideapro gmbh Binnenhafenstraße 7 68159 Mannheim Tel. 0621-107563-00 Fax 0621-107563-10 www.ideapro.de info@ideapro.de Allgemeine Verkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf 1 Geltungsbereich 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers

Mehr

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER CAESAR & LORETZ GMBH

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER CAESAR & LORETZ GMBH ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER CAESAR & LORETZ GMBH 1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen

Mehr

- 1 - Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der. promiro s.r.o. Domazlice. (Stand: )

- 1 - Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der. promiro s.r.o. Domazlice. (Stand: ) Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der promiro s.r.o. Domazlice (Stand: 11.10.2010) I. Allgemeines - Geltungsbereich Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden

Mehr

I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss

I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss ALLGEMEINE VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.

Mehr

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich... Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen 1. Allgemeines, Geltungsbereich Alle Lieferungen erfolgen nur zu nachstehenden Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden ohne

Mehr

(1) Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß 145 BGB zu qualifi zieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(1) Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß 145 BGB zu qualifi zieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Im Rahmen des Vertragsverhältnisses gelten ausschließlich diese allgemeinen Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Lieferbedingungen abweichende

Mehr

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen

Mehr

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und der Gund Service + Commerce

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen R I M A N N GmbH & Co. KG Pietätgrosshandel Turmstraße 135 36093 Künzell Tel.: 06 61 / 67 92 70 Fax: 06 61 / 6 79 27 21 kontakt@rimann-fulda.de Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Unsere

Mehr

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen den Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, 28207 Bremen I. Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1 Allgemein, Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen I. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gühring GmbH & Co. KG (Stand )

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gühring GmbH & Co. KG (Stand ) Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gühring GmbH & Co. KG (Stand 01.07.2016) 1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Vertragspartner und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 02.04.2013 I. Geltungsbereich 1.1. Für alle Vertragsverhältnisse aus Lieferungen und Leistungen der Firma EM-Systeme GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden

Mehr

Dankwardt. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Aerosols Liquids. Processing Filling Packaging Full-Service

Dankwardt. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Aerosols Liquids. Processing Filling Packaging Full-Service Dankwardt Aerosols Liquids Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Processing Filling Packaging Full-Service 1. Geltungsbereich und Wirksamkeit der AGB 1.1. Für alle unsere Angebote gelten ausschließlich

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ditcon GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ditcon GmbH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ditcon GmbH Stand: 2017 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt

Mehr

PRODUKT-INFO einfach. clever. dämmen.

PRODUKT-INFO einfach. clever. dämmen. PRODUKT-INFO einfach. clever. dämmen. und natürlich climowool Glaswolle und Zubehör Ob für Neubau oder Sanierung, Steildach oder Geschossdecke, Wand oder Fassade climowool Glaswolle-Produkte garantieren

Mehr

in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abgerufen werden.

in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abgerufen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop der Firma das foto forum, Inhaber Karl-Heinz Schmitt (Stand:01.2.2017) Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma das foto

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäfte mit Verbrauchern

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäfte mit Verbrauchern Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäfte mit Verbrauchern 1 Allgemeines - Geltungsbereich Diese Verkaufsbedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern, die nicht über den Onlineshop der Website www.müller-elektronik.de

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016) Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016) I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem

Mehr

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Fahnen Zintl (im folgenden Verkäufer ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Höllochstrasse 1 D-73252 Lenningen Tel. +49 (0)7026

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen HÖR Technologie GmbH

Allgemeine Verkaufsbedingungen HÖR Technologie GmbH Allgemeine Verkaufsbedingungen HÖR Technologie GmbH 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende

Mehr

(3.) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Abs. 1 BGB.

(3.) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Abs. 1 BGB. 1 Geltungsbereich (1.) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegen stehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiss Mobiltechnik GmbH Weiss Mobiltechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiss Mobiltechnik GmbH Weiss Mobiltechnik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiss Mobiltechnik GmbH Weiss Mobiltechnik GmbH 1 Geltungsbereich Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen uns und dem Auftraggeber abgeschlossenen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich a) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, ausschließlich, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart

Mehr

A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N 1. Angebot: Unser Angebot ist unverbindlich. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Käufer unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vertragsbeziehungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, mithin für die gesamten Geschäftsbeziehungen

Mehr

Verkaufsbedingungen für Geschäftskunden (Unternehmer) Eisele Pneumatics GmbH & Co. KG, Waiblingen

Verkaufsbedingungen für Geschäftskunden (Unternehmer) Eisele Pneumatics GmbH & Co. KG, Waiblingen Verkaufsbedingungen für Geschäftskunden (Unternehmer) Eisele Pneumatics GmbH & Co. KG, Waiblingen 1 Allgemeines (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für Verträge die zwischen der Eisele Pneumatics GmbH

Mehr

2. Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande.

2. Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Gebr. Schabert GmbH & Co. KG I. Allgemeines 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, 28211 BREMEN 1 ASIgemeines; Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende

Mehr

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B. 1 Allgemeines. 2 Angebote und Aufträge

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B. 1 Allgemeines. 2 Angebote und Aufträge ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FIRMA ELA-TECHNIK KARL WAGNER E.K. B2B 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen

Mehr

AGB Drucker Support Wohlgemuth

AGB Drucker Support Wohlgemuth AGB Drucker Support Wohlgemuth Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen Steffi Wohlgemuth - Drucker Support Wohlgemuth 1. Geltung der Bedingungen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch

Mehr

3. Der Besteller ist an eine Bestellung auf die Dauer von zwei Wochen ab Eingang der Bestellung bei uns gebunden.

3. Der Besteller ist an eine Bestellung auf die Dauer von zwei Wochen ab Eingang der Bestellung bei uns gebunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.

Mehr

Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen 1. Geltungsbereich Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. 2. Vertragspartner, Vertragsschluss Der Kaufvertrag kommt zustande

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation. 1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) der Firma Festzeltmöbel Zahn (nachfolgend Verkäufer ) gelten für alle Verträge,

Mehr

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt

Mehr

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Abschlüsse und Lieferungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH 1 Allgemeines- Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen

Mehr

1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN

1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN 1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Bösl & Partner Handelsgesellschaft mbh (Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: der Firma dbf IT - Dienstleistungen GmbH & Co. KG Schülerstraße Bad Salzuflen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: der Firma dbf IT - Dienstleistungen GmbH & Co. KG Schülerstraße Bad Salzuflen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 20.05.2010 der Firma dbf IT - Dienstleistungen GmbH & Co. KG Schülerstraße 27 32108 Bad Salzuflen -im folgenden Auftragnehmer genannt- Vertragsschluss (1) Die Preisangaben

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. Gültigkeit 2. Preise 3. Liefermenge 4. Liefertermine 5. Gefahrenübergang 6. Zahlung 7. Beanstandungen / Mängelgewährleistung 8. Gesamthaftung 9. Eigentumsvorbehalt 10.

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

Paul Jores GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 01. Oktober 2003

Paul Jores GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 01. Oktober 2003 Paul Jores GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 0 Oktober 2003 1 Allgemeine Bedingungen: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 KLAUS-MASCHINENBAU KG. GmbH & Co. KG KINDSBACH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 KLAUS-MASCHINENBAU KG. GmbH & Co. KG KINDSBACH KLAUS-MASCHINENBAU AGB Seite 1 von 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 KLAUS-MASCHINENBAU GmbH & Co. KG 66862 KINDSBACH 1 Allgemeines Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette. 1 Geltung dieser AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette. 1 Geltung dieser AGB Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette 1 Geltung dieser AGB (1) Diese Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche und daher auch künftigen

Mehr

Registrierungs-Formular für den EAF WebShop

Registrierungs-Formular für den EAF WebShop Registrierungs-Formular für den EAF WebShop Ihre EAF-Kundenummer (falls vorhanden) Firmenname Straße Postleitzahl Ort Land Ansprechpartner/User E-Mail-Adresse User Telefon Sprache Ust.-ID Nr. HRB-Nr. HRB

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

Seite 1 von 6. Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der NTC GmbH

Seite 1 von 6. Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der NTC GmbH Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der NTC GmbH I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir

Mehr

AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel

AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel 1 Allgemeines... 1 2 Vertragsschluss... 1 3 Auskünfte... 2 4 Sonstige Leistungen... 2 5 Preise und Zahlungsbedingungen... 2 6 Lieferung, Liefer-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haisch + Straub GmbH, Reutlinger Straße 7, Göppingen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haisch + Straub GmbH, Reutlinger Straße 7, Göppingen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haisch + Straub GmbH, Reutlinger Straße 7, 73037 Göppingen: I.) Geltung der Verkaufs- / Liefer- und Zahlungsbedingungen All unsere Lieferungen erfolgen auf der

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Staudinger GmbH Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbeingungen Wohnraumgestaltung Häring GmbH. HÄRING WOHNEN + OBJEKTE Josefstraße Donaueschingen

Allgemeine Geschäftsbeingungen Wohnraumgestaltung Häring GmbH. HÄRING WOHNEN + OBJEKTE Josefstraße Donaueschingen Allgemeine Geschäftsbeingungen Wohnraumgestaltung Häring GmbH HÄRING WOHNEN + OBJEKTE Josefstraße 10 78166 Donaueschingen I. Anwendung, Geltungsbereich 1.1. Für sämtliche Geschäfte und Lieferungen zwischen

Mehr

Als Beschaffenheit der Ware/wesentliche Merkmale gelten ausschließlich unsere eigenen Produktbeschreibungen als vereinbart.

Als Beschaffenheit der Ware/wesentliche Merkmale gelten ausschließlich unsere eigenen Produktbeschreibungen als vereinbart. 1. Allgemeines Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Heinrich Erdmann GmbH & Co., Ihmerter Str. 207, 58675 Hemer - nachfolgend Verwender genannt - und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DG InnoTec Dengler + Gläser GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DG InnoTec Dengler + Gläser GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen der DG InnoTec Dengler + Gläser GmbH 1 Geltungsbereich 1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer) 1 Allgemeines/ Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer) (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Firma Black-Splitter

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. der Firma MONTWILL GMBH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. der Firma MONTWILL GMBH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma MONTWILL GMBH 1. Allgemeines - Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ( im folgenden: AGB ) gelten ausschließlich. Massgeblich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fensterbau Berkes GmbH Stand:01/17

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fensterbau Berkes GmbH Stand:01/17 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fensterbau Berkes GmbH Stand:01/17 1. Anwendungsbereich Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Bei Unwirksamkeit einzelner

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH 1 Geltung Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH 1. Unsere Lieferungen von Papier-, Büro- und Schreibwarenartikeln (nachfolgend "Ware") an unsere Kunden ("Käufer") erfolgen ausschließlich

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Valutect Umwelttechnik Handelsgesellschaft mbh, Hamburg und Verbraucher

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Valutect Umwelttechnik Handelsgesellschaft mbh, Hamburg und Verbraucher Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Valutect Umwelttechnik Handelsgesellschaft mbh, Hamburg und Verbraucher I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen

Mehr

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN Firma Fleischmann GmbH & Co KG Stand November 2016

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN Firma Fleischmann GmbH & Co KG Stand November 2016 ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN Firma Fleischmann GmbH & Co KG Stand November 2016 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen

Mehr

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen Liefer- und Zahlungsbedingungen I Allgemeine Bestimmungen - Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten grundsätzlich für alle Geschäftsbeziehungen, die wir mit Unternehmern,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIB Chemicals AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIB Chemicals AG Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIB Chemicals AG (Stand 3/2011) 1. Allgemeines Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen insbesondere in Einkaufsbedingungen des

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die Leistungen und Angebote der Schenker Deutschland AG (im folgenden Auftragnehmerin genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH 1. Allgemeines, Angebote Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen ausschließlich auf Grundlage

Mehr

(AGB) der Firma Hirt Zerspanungstechnik GmbH

(AGB) der Firma Hirt Zerspanungstechnik GmbH (AGB) der Firma Hirt Zerspanungstechnik GmbH -nachfolgend Hirt GmbH genannt- I. Anwendungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. KWS Kölle GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. KWS Kölle GmbH Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. KWS Kölle GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Vereinbarungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge. Abweichende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kommunikation und Projektmarketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kommunikation und Projektmarketing Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kommunikation und Projektmarketing Präambel 1. Die ANNÉ SCHWARZKOPF COMMUNICATIONS GMBH & CO. KG ist eine Kommunikationsberatung, die auf den Gebieten Kommunikation

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen NC&T Systems GmbH & Co. KG 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende

Mehr

Ohne Kompromisse. Die climowool Dämmlösungen.

Ohne Kompromisse. Die climowool Dämmlösungen. Ohne Kompromisse. Die climowool Dämmlösungen. Mehr als nur Dämmen: Sicherheit im System. Luftdicht von Innen - Winddicht von Außen. Die Effizienz der Wärmedämmung fällt und steht mit dem Hausdach. Es geht

Mehr

Stand: 06/2016. I. Zahlung

Stand: 06/2016. I. Zahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jou Jye Computer GmbH, Lilienthalstr. 3, Grevenbroich Stand 1. Februar 2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jou Jye Computer GmbH, Lilienthalstr. 3, Grevenbroich Stand 1. Februar 2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jou Jye Computer GmbH, Lilienthalstr. 3, 41515 Grevenbroich Stand 1. Februar 2014 1 Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich.

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen Norgren GmbH

Allgemeine Verkaufsbedingungen Norgren GmbH D- 1 von 5 Präambel Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der (im Folgenden Norgren genannt),,, und dem Kunden. 1. Vertragsgegenstand 1.1. Gegenstand und

Mehr

Allgemeine Exportbedingungen der Firma egeplast international GmbH

Allgemeine Exportbedingungen der Firma egeplast international GmbH Allgemeine Exportbedingungen der Firma 1. Geltung der Bedingungen 1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der D.I.E. Metall GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der D.I.E. Metall GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der D.I.E. Metall GmbH 1 Geltung und abweichende Bedingungen a) Unsere Bedingungen liegen allen unseren Lieferungen und Leistungen zugrunde.

Mehr