1. ELTERNBRIEF IM SCHULJAHR 2013/2014

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1 1. ELTERNBRIEF IM SCHULJAHR 2013/2014 Sehr geehrte Eltern, Schulen öffnen und wandeln sich, und Eltern haben das Recht und die Pflicht, diesen Wandel zum Wohle Ihrer Kinder zu begleiten. Wir möchten Sie ermutigen, an unserer Schule mitzuarbeiten. Begleiten Sie Ihr Kind verantwortungsbewusst durch seine Schulzeit, damit alle einen möglichst großen Gewinn daraus ziehen können. Eine gute und vertrauensvolle Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus ist grundlegende Voraussetzung für den Erfolg des Kindes. Unsere Partnerschaft basiert auf einer gemeinsamen und gegenseitigen Verpflichtung durch das Schulgesetz. Zum Wohle des Kindes sollen Eltern und Schule vertrauensvoll, partnerschaftlich und offen zusammenwirken. In unserer Schule hat Elternarbeit einen hohen Stellenwert; in regelmäßigen Zusammenkünften, Telefongesprächen und informativen Treffen tauschen wir uns aus und finden gemeinsame, konstruktive Wege. Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten von Gesprächen mit Fachlehrern, Klassenleitern, Stufenleitern und bei Bedarf auch der Schulleitung, um Probleme frühzeitig zu klären. Dies ist immer besser als unzufrieden zu sein oder in der Öffentlichkeit zu kritisieren. Verstehen Sie uns als eine Schulgemeinde, in der man miteinander spricht und in welcher der Erwerb von sozialen Kompetenzen groß geschrieben wird. Wir werden versuchen, Sie bei der Erziehung und Förderung Ihrer Kinder so gut es geht zu unterstützen. Wir gehen davon aus, dass wir umgekehrt - im Sinne einer Erziehungspartnerschaft - auch auf Ihre Mitarbeit bauen können. Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und wünschen dabei viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Rolf Brachhold, Verw.-Dipl Direktor Der folgende Elternbrief hat insgesamt 18 Seiten. Um Papierkosten zu sparen, haben wir für Eltern der Kinder in Klassenstufe 6 bis 13 die Seiten 2 bis 16 in unsere Homepage gestellt. Die Adresse lautet: Auch über Suchmaschinen ist die IGS Rockenhausen leicht zu finden. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, kann Ihr Kind ein vollständig ausgedrucktes Exemplar im Sekretariat erhalten. Die letzten vier Seiten mit Erklärungen, die schriftlich abzugeben sind, halten Sie in Händen. Bitte geben Sie diese umgehend über Ihr Kind beim jeweiligen Klassenleiter ab. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

2 Ihre Ansprechpartner für Fragen im Schulalltag: Unsere Schule erfreut sich einer hohen Zufriedenheit und Akzeptanz durch Schüler und Eltern. Falls dennoch einmal Probleme auftreten, sollten diese grundsätzlich dort gelöst werden, wo sie entstanden sind. Die Klassenleitungen und Fachlehrkräfte sind zuständig für Fragen, die einzelne Schülerinnen und Schüler betreffen. Sollten Sie die Probleme auf dieser Ebene nicht lösen können, wenden Sie sich bitte zunächst an die Stufenleiter/innen unserer Schule. Diese sind zuständig für Beratungs- und Schulaufnahmegespräche, für Ordnungsmaßnahmen, für die Zusammenarbeit mit Behörden und für die Organisation von stufenbezogenen Veranstaltungen. Sie sind Mitglieder der erweiterten Schulleitung und berichten regelmäßig dem Schulleiter und dessen Stellvertretern. Bei besonders schwierigen Angelegenheiten können Sie sich an den Schulleiter und seine Stellvertreter wenden. 1. Schülerinnen und Schüler Mit dem neuen Schuljahr wurden 112 Mädchen und Jungen in die fünfte Klasse eingeschult. Umrahmt von Musikstücken der Bläserklasse begrüßten Schulleitungsmitglieder und Klassenleiter in einer liebevoll geschmückten Aula die Neuen. Während sich die Eltern bei Kaffee und Kuchen in der Donnersberghalle unterhalten und erste Kontakte mit Mitgliedern des Fördervereins der Schule aufnehmen konnten, lernten ihre Kinder die neuen Klassenleiter und die Räumlichkeiten kennen. Alle Kinder sind im EMIL, dem Erweiterungsbau für die Orientierungsstufe, untergebracht. Ein Dank geht in diesem Zusammenhang an die Eltern der Sechstklässer, die für den Empfang der neuen Eltern zahlreiche Kuchen gebacken hatten. In die gymnasiale Oberstufe starteten 87 Schülerinnen und Schüler aus dem Donnersbergkreis und den angrenzenden Kreisen mit dem festen Vorsatz, 2016 das Abitur zu absolvieren. Aufgrund der großen Nachfrage und den diesjährigen Rahmenbedingungen konnten zwei Wirtschaftskurse in 11 starten. Auch das nun im dritten Jahr angebotene Umweltprofil mit dem Leistungskurs Erdkunde erfreut sich ständig wachsendem Zulauf. Die Attraktivität der IGS- Oberstufe resultiert vor allem aus relevanten und aktuellen Themengebieten, die in den Profilen über zweieinhalb Jahre behandelt werden und in vielen Berufsbereichen einen guten Einstieg ermöglichen. Im neuen Schuljahr besuchen damit nun knapp 1000 Schülerinnen und Schüler unsere Schule. Sie kommen aus über 100 Ortsgemeinden, überwiegend aus den Verbandsgemeinden Rockenhausen, Alsenz-Obermoschel und Winnweiler, aber auch aus den Verbandsgemeinden Kirchheimbolanden, Göllheim, Eisenberg, Enkenbach-Alsenborn, Wolfstein und Meisenheim. 2

3 2. LEHRKRÄFTE Neu an unserer Schule Planstellen: Vertretungsverträge: Lehramtsanwärter: Sophie Pfriem, Olga Reinhardt, Stefanie Schneider Steffen Litzel Irene Kähm Klett Julia Könnemann Tamara Versetzung an andere Schulen: Im Ruhestand: Ulrich P. Klein (als Schulleiter des Hugo- Ball-Gymnasiums, PS) Birgit Spethmann Dirk Kaließ Daniel Gérard Walter Liebl Rainer Ullrich Die Sprechstunden der Lehrkräfte sowie die Namen der neu gewählten Schulelternbeiratsmitglieder werden Ihnen in einem 2. Elternbrief vor den Herbstferien mitgeteilt. Freiwilliges Soziales Jahr an der IGS Rockenhausen Denise Bauer absolviert seit dem an der IGS Rockenhausen ihr Freiwilliges Soziales Jahr. Sie unterstützt in ihrem Bildungs- und Orientierungsjahr die Lehrkräfte in ihrer vielfältigen pädagogischen Arbeit, übernimmt Arbeiten in der Verwaltung und lernt den Bereich der Ganztagsschule umfassend kennen. Das FSJ an einer Ganztagsschule bietet sich für junge Menschen an, die sich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen begeistern, Spaß an besonderen Herausforderungen haben und womöglich einen pädagogischen oder sozialen Beruf anstreben. Der Freiwilligendienst bietet die Möglichkeit erste Erfahrungen in diesem pädagogischen Berufsfeld zu sammeln. Das FSJ bietet die Möglichkeit, ein Jahr lang in der Schule mitzuwirken und wichtige Kompetenzen wie Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein zu erwerben. Auch Organisationstalent und Spontanität sind gefragt. 3

4 3. UNTERRICHTSZEITEN an der IGS Rockenhausen 1. Std Uhr bis 8.50 Uhr 2. Std Uhr bis 9.35 Uhr P a u s e 3. Std Uhr bis Uhr 4. Std Uhr bis Uhr P a u s e 5. Std Uhr bis Uhr 6. Std Uhr bis Uhr nachmittags Sekundarstufe I: 7. Std Uhr bis Uhr 8. Std Uhr bis Uhr 9. Std Uhr bis Uhr 10. Std Uhr bis Uhr nachmittags Sekundarstufe II: 8. Std Uhr bis Uhr 9. Std Uhr bis Uhr P a u s e 10. Std Uhr bis Uhr 11. Std Uhr bis Uhr 4. VERWALTUNG Sie finden die Schulleitung und das Sekretariat (Frau Christmann, Frau Dingler, Frau Reichard) im 1. OG im Hauptgebäude in den Räumen 208 bis 211, die Stufenleitungen 5/6; 7/8 und 9/10 im Raum-Nr. 203 b, die MSS-Leitung und die Organisationsleitung im Raum 203 a. Die Vertretungsplaner und die Organisatoren der Ganztagsschule (GTS) sind im Raum 201 untergebracht. 5. KRANKMELDUNG, UNTERRICHTSBEFREIUNG UND ABMELDUNGEN VOM ESSEN Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen können, so melden Sie dies bitte sofort der Schule am besten telefonisch. Bei Rückkehr in die Schule geben Sie bitte Ihrem Kind eine Mitteilung für die Klassenleitung mit, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich sind. Ab der Klassenstufe 7 wurden entsprechende Vordrucke an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt. Sie sind bei Bedarf bei der Klassenleitung erhältlich. Unterrichtsbefreiung, auch stundenweise, kann nur auf vorherigen, in der Regel schriftlich gestellten Antrag der Erziehungsberechtigten gewährt werden. Bis zu drei Schultage kann der Klassenleiter einen Schüler vom Unterricht befreien. In allen anderen Fällen, besonders unmittelbar vor und nach Ferien, ist der Antrag an den Schulleiter zu richten. Eine Genehmigung kann nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Auch hierfür erhalten Sie Formblätter im Direktorat. In der Oberstufe gilt bei Kursarbeiten folgende Regelung: Die Krankmeldung muss am ersten Krankheitstag telefonisch vor Unterrichtsbeginn im Direktorat eingehen. Am ersten Schultag nach der Erkrankung ist beim Kursleiter eine schriftliche Entschuldigung und auf dessen Wunsch eine ärztliche Bescheinigung abzugeben. 4

5 6. UNFALLVERSICHERUNG Wir weisen Sie pflichtgemäß darauf hin, dass Schüler nur auf dem direkten Weg zur und von der Schule Versicherungsschutz genießen. Mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler nach vorzeitigem Unterrichtsschluss und in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Eine Haftung der Schule ist in diesem Falle ausgeschlossen, d.h. die Schüler sind zwar auf dem direkten Heimweg versichert, unterliegen aber nicht mehr der Aufsicht der Lehrer und somit der Schule. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang bitten, zusammen mit der Kenntnisnahme vom Inhalt dieses Rundschreibens auch zu erklären, ob Sie damit einverstanden sind, dass Ihr Kind bei vorzeitigem Unterrichtsschluss (z.b. Hitzefrei) oder in der Mittagspause das Schulgelände verlässt. Diese Erklärung gilt bis zu einem Widerruf für die gesamte Schulzeit Ihres Kindes. Ganztagsschulkinder dürfen das Schulgelände prinzipiell in der Mittagspause nicht verlassen. Sollte sich Ihr Kind während des Unterrichts auf dem Schulhof oder dem Schulweg verletzen und später ein Arzt aufgesucht werden, bitten wir Sie, umgehend beim Direktorat Meldung zu erstatten, damit wir den Unfall sofort der Versicherung anzeigen können. 7. UMWELTSCHUTZ Unsere Schule arbeitet im Netzwerk ökologischer Schulen mit und verfolgt das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu umweltbewusstem Verhalten zu erziehen. Intensiviert wird diese Arbeit durch zwei Energiewarte, die in jeder Klasse zu Beginn des Schuljahres bestimmt werden. Unseren Abfall sammeln wir wie zu Hause in getrennten Müllbehältern. In jedem Raum befinden sich drei verschiedenfarbige Mülleimer: gelb für Plastikverpackungen und Folien, braun für Restmüll, grün für Papier und Karton. Für leere Batterien steht ein grüner Metallbehälter im Erdgeschoss vor dem Hauptausgang. 8. MÜLLVERMEIDUNG Nachdem wir im Donnersbergkreis in Bezug auf Müllvermeidung und Mülltrennung im Vergleich zu anderen Kreisen weit vorne liegen, sollte uns dies ermutigen, auch in der Schule aktiv an den Bemühungen mitzuarbeiten. Wir wollen bemüht sein, unserer Umgebung vermeidbaren Müll zu ersparen und bitten um Ihre Unterstützung durch Verzicht auf überflüssige Verpackung beim Pausenfrühstück. Ein Dank geht in diesem Zusammenhang an zwei sechste Klassen, die sich im letzten Schuljahr an den Dreck-weg-Tagen des Donnersbergkreises beteiligten und verunreinigte Flächen u.a. am Alsenzufer säuberten. 9. UNTERSTÜTZUNG DURCH ELTERN Bedingt durch unser knappes Budget sind wir immer wieder auf die tatkräftige Unterstützung durch Eltern angewiesen. Wenn auch Sie unsere Schule unterstützen möchten, sind wir für jede Hilfe dankbar. Im Moment stehen zum Beispiel Malerarbeiten an, aber auch für andere Hilfen oder günstige Einkaufsmöglichkeiten (Bäcker, Metzger, jede Art von Handwerkern, und vieles mehr) bringen unsere Schulgemeinde im Interesse unserer Kinder voran. Falls Sie zu einer Unterstützung bereit sind, füllen sie bitte den entsprechenden Abschnitt auf den letzten Seiten dieses Elternbriefes aus. 5

6 10. NUTZUNG VON COMPUTERN MIT INTERNETANSCHLUSS AN DER SCHULE Es wird immer wichtiger, dass junge Menschen Computer als Hilfsmittel bei ihrer Arbeit einsetzen und das Internet zum Sammeln und Austauschen von Informationen nutzen können. Auch bei der Gestaltung von Unterricht spielen Computer eine immer größere Rolle. Um unseren Schülerinnen und Schülern eine angemessene Bildung bieten zu können, unterhalten wir über 60 vernetzte Arbeitsplatzrechner mit Internetanschluss in drei EDV- Räumen und einigen Fachsälen. Bitte bestätigen Sie auf dem Antwortabschnitt, dass Sie von der Benutzungsordnung Kenntnis genommen haben. Benutzungsordnung für Computerräume und vernetzte Rechner 1. Der Zutritt zu den Computerräumen ist nur in Absprache mit den Systemverwaltern erlaubt. 2. In den Computerräumen darf weder gegessen noch getrunken werden. 3. Die Anmeldung am Computer ist in der Regel nur unter der persönlichen Benutzerkennung erlaubt. Das verwendete Passwort ist geheim zu halten. Eine missbräuchliche Verwendung wird zuerst dem/der Benutzer/in der jeweiligen Kennung zugeordnet. Deshalb sind beim Verdacht, dass ein Passwort anderen bekannt ist, sofort die Systemverwalter zu benachrichtigen! 4. Die Computer müssen nach dem Arbeiten ordnungsgemäß heruntergefahren werden. 5. Da jedem Benutzer auf dem Server eigener Speicherplatz zur Verfügung steht, dürfen eigene Datenträger nur nach Rücksprache mit einer Lehrkraft verwendet werden. 6. Das Installieren von Programmen (von Datenträgern, Internet) ist untersagt. 7. Die Konfiguration der Rechner darf nicht verändert werden. 8. Es ist verboten, jugendgefährdende Internetseiten (extremistisch, pornographisch, Gewalt verherrlichend, Drogen, usw.) aufzurufen. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Aufsicht führenden Lehrkraft erforderlich. 9. Das Versenden von Daten / elektronische Post nach außerhalb ist nur nach vorheriger Einweisung durch eine Lehrkraft und unter Beachtung der allgemeinen Höflichkeits- und Formatierungsregeln erlaubt. 10. Mit Verbrauchsmaterial soll sparsam umgegangen werden; Insbesondere ist Drucken nur nach Rücksprache mit einer Lehrkraft erlaubt. Alle Internet-Zugriffe werden protokolliert und stichprobenweise kontrolliert. Wird gegen die Benutzerordnung verstoßen, wird der Benutzerzugang gesperrt und eine Ordnungsmaßnahme durch die Schulleitung verhängt! 6

7 11. HANDYNUTZUNG Der Inhalt dieses Abschnittes ist Teil unserer Hausordnung, die im Lernplaner abgedruckt ist: Handys sind für viele von uns und damit auch für die Schüler der Integrierten Gesamtschule Rockenhausen zu einem allgegenwärtigen Kommunikationsmedium geworden und Sie als Eltern nutzen es daher sicher auch, um z.b. mit Ihren Kindern Absprachen bezüglich der Abholung nach der Schule zu treffen. Mit dem wachsenden Funktionsumfang dieser Geräte sind aber gerade im schulischen Umfeld schwerwiegende Nachteile dieser Entwicklung zu Tage getreten. So häufen sich in jüngster Zeit Berichte in den Medien über Schüler, die gewaltverherrlichendes, rassistisches oder pornographisches Material via MMS oder Bluetooth-Funktion ihres Mobilfunktelefons mit anderen Schülern teilen, im schlimmsten Fall sogar mit der Handykamera selbst produzieren. Noch weitreichender sind die Konsequenzen der Veröffentlichung solcher Beiträge auf den einschlägigen Videoportalen im Internet. Eine z.b. dort ins Netz gestellte herabwürdigende Darstellung von Lehrern oder Mitschülern ist für nahezu jeden zugänglich und ist praktisch kaum wieder rückgängig zu machen, die Betroffenen leiden nicht selten anhaltend unter den Folgen. Dies sind sicher (strafrechtlich relevante) Extremfälle. Aber es muss darauf hingewiesen werden, dass bereits das Fotografieren von Personen ohne deren ausdrückliche Erlaubnis gegen 22 KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) verstößt und die Manipulation oder Verunstaltung und Weitergabe von Schüler- oder Lehrerfotos einen Straftatbestand darstellen. Somit haben wir - auch im Sinne einer vorbeugenden Maßnahme und in Abwägung Ihrer berechtigten Interessen als Eltern - zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen auf der Gesamtkonferenz vom folgende Regelungen beschlossen: Schülerinnen und Schülern ist die Benutzung von Handys auf dem Schulgelände untersagt. Handys müssen bei Betreten des Schulgeländes vollständig ausgeschaltet werden. Dies gilt auch in den Pausen und nachmittags. Bei Leistungsüberprüfungen wird ein eingeschaltetes Handy oder ein vergleichbares elektronisches Gerät gemäß 55 ÜSchO als Täuschungsversuch gewertet. Bei Vorliegen eines hinreichend wichtigen Grundes können die Schüler nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft in deren Beisein das Handy oder das Telefon im Sekretariat benutzen. Bei unerlaubter Benutzung des Handys oder vergleichbarer elektronischer Geräte wird die Lehrkraft das Handy ausgeschaltet konfiszieren. Es kann i.d.r. am dritten darauf folgenden Schultag wieder abgeholt werden. Für zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholte Handys übernimmt die Schule keine Haftung. Im Wiederholungsfall oder in besonders schwerwiegenden Fällen kann auf die Abholung des Handys durch die Eltern bestanden und in deren Beisein die Löschung widerrechtlich gemachter Bilder angeordnet werden. Die Schule behält sich vor, gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen (z.b. Strafanzeige) einzuleiten. Das Kollegium und die Schulleitung der IGS Rockenhausen möchten Sie als Eltern bitten, in dieser Angelegenheit mit uns zusammenzuarbeiten und Ihren Kindern Sinn und Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu erläutern, entsprechende Gespräche werden auch im Unterricht (z.b. in der Klassenleiterstunde) geführt. 7

8 12. GESUNDES FRÜHSTÜCK Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind für die Schule ein Frühstück mit Biss" erhält. Vollkornbrot/-brötchen, Obst und Milchgetränke sind gesünder als süße, klebrige Speisen, die in den Nährstoffen meist unausgewogen sind. Man wird zwar satt und nicht gleich krank davon, aber man fühlt sich auch nicht so fit, wie man es bei sinnvoller Ernährung sein könnte. Bei Bedarf können sich die Kinder in der Pause an dem Schülerkiosk Backwaren, Schulmilch, Kakao und andere Getränke kaufen. Darüber hinaus gibt es Getränkeautomaten. Schülerinnen und Schülern der Orientierungsstufe (5./6. Klassen) ist das Kaufen und Trinken von koffeinhaltigen Getränken auf dem Schulgelände nicht erlaubt. 13. KLASSENARBEITEN in der Sekundarstufe I Korrigierte und benotete Klassenarbeiten werden den Schülern grundsätzlich zur Kenntnisnahme mit nach Hause gegeben. Damit erhalten Sie einen Überblick über den jeweiligen Leistungsstand Ihres Kindes in diesen Fächern. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme durch Ihre Unterschrift. Nach Maßgabe der Schulordnung werden am Ende des Schuljahres alle Klassenarbeiten den Schülern ausgehändigt. Wir empfehlen Ihnen, die Arbeiten sorgfältig aufzubewahren. 14. KONZENTRATIONSSCHWÄCHE Allgemein wird beobachtet, dass Kinder zunehmend an Konzentrationsschwäche leiden, was in vielen Fällen die Schulleistungen beeinträchtigt. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die Dauer des Fernsehkonsums und die Art der Filme zu kontrollieren. Wer abends bis 22 oder gar 23 Uhr fern sieht, ist am nächsten Morgen in der Schule nicht leistungsfähig. 15. PÄDAGOGISCHE INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN FÜR ELTERN Nach der großen Resonanz in den letzten Schuljahren haben Eltern auch dieses Schuljahr wieder die Möglichkeit an Elternabenden mit thematischen Schwerpunkten teilzunehmen. In diesem Rahmen möchten wir Ihnen Informationsveranstaltungen zu erzieherisch wichtigen Themen anbieten. Hierzu laden wir als Referenten Fachleute aus den verschiedenen Bereichen ein. 16. BLÄSERKLASSE Die Bläserklasse ist ein zweijähriges Orchesterprojekt, bei dem die Kinder ein Blasinstrument erlernen. Dabei steht nicht nur die Fähigkeit des Spielens auf dem Instrument sondern auch die besondere Form der Zusammenarbeit als Orchester im Klassenverband im Mittelpunkt. Durch intensive Zusammenarbeit mit den umliegenden Musikvereinen trägt die Bläserklasse zur intensiven Jugendarbeit der Orchester bei. Jeweils zum Abschluss eines Halbjahres stellen die Klassen das Erlernte im Rahmen eines Konzertes in der Donnersberghalle vor, zu dem die gesamte Schulgemeinschaft eingeladen ist. Darüber hinaus sind Auftritte der Bläserklasse der IGS Rockenhausen bei diversen Veranstaltungen im Umkreis bereits ein fester Bestandteil. Im Laufenden Schuljahr 2013/2014 wird das Projekt zum ersten Mal mit der Bläserklasse 7 fortgesetzt. 8

9 17. GANZTAGSSCHULE Unsere Schule ist Ganztagsschule (GTS) in Angebotsform. Ihre Kinder werden von einem Team inner- und außerschulischer Lehrkräfte betreut und in vielen verschiedenen Bereichen gefördert. Das Mittagessen der Schulmensa wird frisch und schmackhaft zubereitet. Das Küchenteam ist vor Ort anwesend und kooperiert sehr eng mit der Schule und den Kindern. Eltern, die ihr Kind für das laufende Schuljahr in der GTS angemeldet haben, sollten die nachfolgenden Punkte beachten: - Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verbindlich (vgl. Schulgesetz) und verlängert sich um ein Jahr, wenn bis zum eines jeden Jahres keine schriftliche Abmeldung von Ihrer Seite vorliegt. - Ausnahmen aus wichtigem Grund sind jedoch möglich und können auf dem Anmeldebogen vermerkt und nach Rücksprache mit Frau Merten oder dem GTS-Team genehmigt werden. Die Abmeldung für einen Nachmittag ist möglich, sofern eine begründete schriftliche Entschuldigung vorliegt (z. B. Familienereignisse, Arztbesuch). - Die Teilnahme an der GTS ist in der Regel, bis auf das Essensgeld in Höhe von 3 (inkl. Getränk), kostenfrei. - Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist der Regelfall. - In seltenen Fällen kann aus wichtigem Grund die GTS entfallen (z B. mündl. Abitur, letzter Schultag vor den Ferien, usw.). Die Termine werden Ihnen frühzeitig mitgeteilt. - Das Verlassen des Schulgeländes zwischen 8.00 Uhr und Uhr ist aus versicherungstechnischen Gründen nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der GTS- Koordination oder einer verantwortlichen Lehrkraft erlaubt. Bei persönlichen Fragen zur Ganztagsschule wenden Sie sich bitte an Frau Merten oder das GTS-Team. Anmeldung zum Mittagessen Das Mittagessen kann nach schriftlicher Anmeldung und Erteilung der Einzugsermächtigung täglich mit einem Ausweis am Bon-Automaten bestellt werden. Wer bis spätestens 9.50 Uhr (Ende der ersten Pause) einen Bon gezogen hat, ist zum Essen angemeldet. Der Unkostenbeitrag (3,00 bzw. 1,00 ) wird vom Konto der Erziehungsberechtigten abgebucht. Der Speiseplan für die ganze Woche hängt neben dem Gerät und ist auf der Homepage abgedruckt. Sollte Ihr Kind versehentlich keinen Bon gezogen haben, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit sich im Sekretariat bis Uhr anzumelden. 18. SCHWERPUNKTSCHULE Unsere Schule ist seit dem Schuljahr 2003/2004 Schwerpunktschule, d. h. wenn es Eltern wünschen, besuchen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht eine Förder- sondern eine Regelschule. Über die Zuweisung entscheidet die ADD in Absprache mit der Schule. In diesem Zusammenhang wurden unserer Schule pädagogische Fachkräfte und Förderschullehrer/innen zugewiesen. 19. TRAININGSRAUM Die Idee des Trainingsraums, den wir seit 2005 eingeführt haben, ist es, dass im Falle von Unterrichtsstörungen, Schüler/innen Gelegenheit bekommen, in Ruhe über ihr Verhalten nachzudenken und Ideen für positive Verhaltensänderungen entwickeln können. Der Trainingsraum ist kein Strafraum, sondern schafft Raum zum Nachdenken. Im Lernplaner finden Sie ausführliche Informationen dazu. 9

10 20. KOPIERGELD bzw. MATERIALGELD Aufgrund gestiegener Kosten und dem Verzicht auf Fachbücher (in mehreren Fächern) hat der Schulelternbeirat (SEB) bereits im letzten Schuljahr zugestimmt, das Kopiergeld von 12,00 auf 15,00 zu erhöhen. Die jüngeren Geschwister an unserer Schule und die Schülerinnen und Schüler der 13. Jahrgangsstufe zahlen 10,00. Aus haushaltstechnischen Gründen und um die finanzielle Belastung der Eltern zu verteilen soll die Zahlung zukünftig in zwei Teilbeträgen erfolgen. Der SEB schlägt hier vor, pro Halbjahr (im September und im Februar) jeweils 7,50 einzusammeln. Für private Kopien der Schüler steht in der Bibliothek ein Kopierer zur Verfügung. Kopierkarten sind im Sekretariat erhältlich. Eine 25er Karte kostet 3,00, eine 50er Karte 4, SPORT- UND SCHWIMMUNTERRICHT Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Unterricht und die sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen zu besuchen. Das gilt natürlich auch für den Sportunterricht. Wir bitten Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder mit Sportkleidung am Sportunterricht teilnehmen. Auch wenn der Gesundheitszustand eine aktive Teilnahme am Sportunterricht verhindert (im Zweifelsfall ärztliche Nachweise vorlegen) besteht Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für vom Sport befreite Schülerinnen und Schüler. Der Schulleiter kann in Abstimmung mit dem Sportlehrer festlegen, dass der Schüler/die Schülerin am Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses teilnimmt. Der Schwimmunterricht findet im Naturerlebnisbad Rockenhausen statt. 22. EPOCHALUNTERRICHT Die Schulordnung verlangt bei Fächern, bei denen Epochalunterricht nur im ersten Schulhalbjahr erteilt wurde, die Note des Halbjahreszeugnisses in das Jahreszeugnis als Zeugnisnote zu übernehmen. Dies trifft in der Klassenstufe 9 auf die Fächer Physik und Chemie sowie in Klassenstufe 9 und 10 auf die Fächer Musik und Bildende Kunst zu. Bitte beachten Sie, dass damit die im 1. Halbjahr erreichten Noten versetzungs- und abschlussentscheidend sein können. 23. SCHULBIBLIOTHEK Unsere Schulbibliothek ist nach Möglichkeit in den Pausen geöffnet. Genaue Öffnungszeiten sind dem Plan an der Eingangstür der Bibliothek zu entnehmen. Die Ausleihe ist nur mit einem gültigen Leseausweis möglich. Wer noch keinen Leseausweis besitzt, kommt mit seinem Schülerausweis in die Bibliothek, um ihn dort zu beantragen. Wir weisen darauf hin, dass die Bibliothek kein Schüleraufenthaltsraum ist. Nur derjenige, der zur Ausleihe oder Stillarbeit kommen möchte, ist herzlich eingeladen das tolle Bücherangebot zu nutzen. 24. VERHALTEN BEI WINTERLICHEN VERKEHRSVERHÄLTNISSEN Gemäß einem Rundschreiben des Ministeriums findet auch bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen Unterricht statt. Es liegt in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob in solchen Situationen Ihr Kind zu Hause bleibt. Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Entscheidung ihrer Eltern nicht in die Schule gekommen sind, dürfen daraus keine Nachteile erwachsen. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass bei Verspätungen der Schulbusse an den Bushaltestellen eine Wartezeit von ca. 30 Minuten zumutbar ist. Zu entscheiden, ob diese Frist bei extremen Witterungsverhältnissen eingehalten werden kann oder ob Ihr Kind überhaupt in die Schule fährt, liegt in Ihrer Verantwortung. Wir bitten Sie, mit Ihren Kindern über die Gefahren des Schulweges und über das Verhalten an Haltestellen, Bahnhöfen und in Bus und Zug zu sprechen. Sollte der Bus aus irgendwelchen Gründen (Unfall, Witterungsverhältnisse, Motorschaden) seine Fahrt unterbrechen müssen, so ist den Anweisungen des Busfahrers unbedingt Folge zu leisten. Ein Aussteigen, um zu Fuß weiter oder zurück zu laufen ist bei Schüler/innen ab 10

11 Klassenstufe 5 (bei Dunkelheit bei Schülern ab Klassenstufe 8) nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern möglich (beispielsweise durch einen schriftlichen Vermerk der Eltern im Lernplaner) und geschieht auf eigene Gefahr. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind immer etwas Kleingeld mit sich führt, um Sie aus der Schule oder bei einer evtl. Fahrtunterbrechung anrufen zu können. Wenn Sie selbst fahren, sind im Schadensfall weder Sie noch Ihr Fahrzeug abgesichert. Diese Versicherung gilt nur für die transportierten Schulkinder. Aktuelle Hinweise wie Unterrichtsausfall wegen schlechter Witterung und/oder Einstellung des Busverkehrs können Sie der Homepage der ORN ( entnehmen; wir bemühen uns über Unterrichtsausfall unverzüglich auf unserer Homepage zu informieren. 25. SCHÜLERBEFÖRDERUNG Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Schülerbeförderung in der Schule ist Frau Regina Merten. Konkrete Beschwerden nimmt auch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis, unter der Nummer entgegen. Informationen zur Nutzung des MAXX-Tickets: Das MAXX-Ticket gilt ein Jahr lang im gesamten VRN-Gebiet in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn in de 2. Klasse) in der Westpfalz mit der zeitlichen Einschränkung ab 14 Uhr. An gesetzlichen Ferientagen (ohne bewegliche Ferientage) in Rheinland-Pfalz, in Baden-Würtemberg oder in Hessen sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt das MAXX-Ticket auch ganztägig in der Westpfalz. Das MAXX-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte und damit nicht auf andere Personen ü- bertragbar. Bei Fahrkartenverlust kann nur gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 15,00 die Ersatzfahrkarte bestellt werden. 26. HOMEPAGE, ZEITZEICHEN, AUSSTELLUNGEN UND VERÖFFENTLICHUNGEN DER IGS Wie Sie wissen, ist unsere Schule sehr aktiv im Bereich der modernen Medien. Ich verweise z.b. auf unsere Homepage im Internet (http// unsere Jahreszeitung Zeitzeichen, Schülerzeitungen, Ausstellungen, Multimedia-Produktionen und vieles mehr. Die Schule verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass mögliche negative Auswirkungen, z.b. Belästigung durch Werbung) für IhreTochter/Ihren Sohn weitgehend ausgeschlossen werden. Daher werden keine privaten Adressen, Telefon- und Fax-Nummern publiziert. Die Angabe von privaten -adressen bedarf einer auf den Einzelfall beschränkten besonderen Genehmigung. 27. Schulsozialarbeit an der Integrierten Gesamtschule Rockenhausen Das Aufgabengebiet unserer Schulsozialarbeiterin umfasst sowohl die Arbeit mit den Schülern, Zusammenarbeit mit Lehrern und Eltern, sowie die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen wichtigen Kontaktstellen im Donnersbergkreis. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Erlebnispädagogik und soziales Kompetenztraining. Sie ist täglich von 8.00 Uhr bis Uhr unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: 06361/ oder 0151/

12 28. FÖRDERVEREIN An unserer Schule haben Eltern einen Förderverein gegründet. Dieser hat es sich zur Aufgabe gemacht, unsere Schule zu unterstützen und zu fördern und zwar in zweierlei Hinsicht: 1. finanziell durch Unterstützung von Klassenfahrten, Projekten, Schulveranstaltungen, Auszeichnungen, u.a. 2. organisatorisch durch Mithilfe bei Schulveranstaltungen, z. B. Weihnachtsbasar, Schulfeiern u.a. Der Förderverein freut sich über Ihre Beitrittserklärung, denn jedes neue Mitglied stärkt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins, egal ob sie aktiv mitarbeiten oder eben nur passiv. Sie haben die Möglichkeit mit einem relativ niedrigen Jahresbeitrag dem Förderverein beizutreten. Bitte lesen Sie sich dazu die beigefügte Beitrittserklärung durch. Vielen Dank! (Ihre Beiträge sind steuerlich absetzbar!) Beitrittserklärung siehe Anlage Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage unserer Schule. 29. WEITERE TERMINE Tag der offenen Tür: Samstag, SPRECHTAGE Der Elternsprechtag findet statt am: Donnerstag, von Uhr bis Uhr Über eventuelle Leistungsschwächen der Kinder kann somit früher beraten und Abhilfe geschaffen werden. Selbstverständlich besteht auch danach jederzeit die Möglichkeit, die Sprechstunde der Lehrkräfte (wird im Elternbrief 2 abgedruckt) wahrzunehmen, um über Ursache und Auswirkung von Problemen, Schwächen oder Fehlverhalten zu sprechen und Zielvereinbarungen zu treffen. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Homepage unserer Schule 12

13 BETRIEBSPRAKTIKUM Die 8., 9., 10. und 11. Klassen machen auch in diesem Schuljahr jeweils ein Betriebspraktikum. Die 10. Klassen Die 9. Klassen Die 8. Klassen Die 11. Klassen von Montag, bis Donnerstag, (Ansprechpartner: Frau Mager) von Montag, bis Freitag, (Ansprechpartner: Frau Mager) von Donnerstag, bis Mittwoch, (Ansprechpartner: Frau Mager) von Montag, bis Freitag, (Ansprechpartner: Frau Mager) Wenn Sie selbst Praktikumsplätze anbieten können, bzw. wissen, welche Betriebe Praktikumsplätze anbieten, wären wir für eine kurze telefonische Information sehr dankbar (Ansprechpartnerin ist Frau Mager) oder Kontaktaufnahme über . FERIENTERMINE Herbstferien: Montag, bis einschließlich Weihnachtsferien: Montag, bis einschließlich Osterferien: Freitag, bis einschließlich Sommerferien: Montag, bis einschließlich Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag. Bitte berücksichtigen Sie diese Daten bei Ihren Urlaubsplanungen. Nach der Schulordnung sollen Beurlaubungen vor oder nach den Ferien nicht ausgesprochen werden. BEWEGLICHE FERIENTAGE Die vier beweglichen Ferientage sind für dieses Schuljahr wie folgt festgesetzt: 1. Montag, (Rosenmontag) 2. Dienstag, (Fastnacht) 3. Freitag, (nach Christi Himmelfahrt) 4. Freitag, (nach Fronleichnam) AUSGLEICHSTAG Für das Sommerfest und den Tag der offenen Tür, die jeweils an Samstagen stattfinden, erhalten wir einen Ausgleichstag, der auf den (Aschermittwoch) festgesetzt wird. Unterrichtsfrei: Mündliches Abitur am und , an diesen Tagen finden ggf. Kursarbeiten der gymnasialen Oberstufe statt. 13

14 30. ELTERNVERTRETUNGEN Eine sinnvolle Ausbildung und Erziehung der Kinder ist nur aufgrund eines intakten Zusammenwirkens von Eltern und Schule möglich. So wirken nach den Bestimmungen des Schulgesetzes die Eltern auf verschiedenen Ebenen an der Gestaltung des Schullebens mit. Zu Beginn des Schuljahres werden in etwa der Hälfte unserer Klassen und Stammkurse neue Klassenelternsprecher/innen gewählt. Die Mitglieder des Schulelternbeirates werden nach der Wahl bekannt gegeben. Klassenelternsprecher 2013/2014 Kls Name 5a 5b 5c 5d 6a 6b 6c 6d 6e 6f 7a 7b 7c 7d 7e 8a 8b 8c 8d Koch Udo Fürnkranz Christina Dehn Sven Buschbaum Esther Gintz Dorothee Wolf Bettina Rau Bianca Landfried Michael Schattner-Hack Pia Kirch-Bayer Karin Bernhard Johanna Moxter Ute Uhl-Dosch Stefan Zimmermann Manuela Tiedemann Yvette Schneider Karin Rathmann Anja Kleindienst Ursula Klein Gerlinde Gessner Sonja Chittreck Markus Wendling Gisela Rau Bianca Klingenschmitt Bianca Gomes Oester Helena Fuhrmann Harry Mandel Sandra Petersmann Maria Matzat Andrea Huy Andreas Dreizler Ekkehard Gottschalk Andrea Schumacher Monika Klein Thomas Willrich Martina Waigel Anke Sadeghi Natascha Haupt Nina 9a 9b 9c 9d 9e 10a 10b 10c 10e 10P Gabelmann Sandra Hartmann Stefanie Seltmann Joachim Bauer Beate Cornelius Guth Kirch-Bayer Karin Sommerfeld Angelika Reiche Ina Hess Ralf Roth Sandra Drechsler Sabine Laube Katja Ackermann Resi Moxter Ute Bauer Christine Feickert Silke Langenstein Eveline Passmann Anette Wulff Gisela Hofmann Michaela 11Bi1 Ochmann Petra Melzer Ulrike 11Bi2 Fürschke Simone Kilp Anna 11E+ Niethammer Margit Rhein Birgit 11M+ Kronenberger Hans-Josef Schäfer Nicole 12M+ Matzat Andrea Klein Yvonne 12Sk1 Hapka Sabine 12Sk2 Rahn Rüdiger Müller Renate Alt Ulrike 12E+ Zuckweiler Monika Maurer Volker 14

15 Aktion Tagwerk ein voller Erfolg Herzlichen Dank! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern wie Sie sich bestimmt noch erinnern, haben Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder am 2.Juli das Projekt Aktion Tagwerk Dein Tag für Afrika finanziell unterstützt. Dank Ihres Verständnisses und des großartigen sozialen Engagements zahlreicher Schülerinnen und Schüler unserer Schule konnten wir an unsere Partnerschule in Kagogo/Ruanda eine Spende in Höhe von 4009,98 Euro schicken. Für die ruandischen Kinder und Jugendlichen bedeutet dies ein besseres Leben, denn elementare Bedürfnisse für eine schulische Grundausbildung wie die Anschaffung von Computern und die Installation einer Solaranlage können damit erneut gedeckt werden. Bildung ist die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben und bedeutet Zukunft und dafür setzt sich Aktion Tagwerk zusammen mit hunderttausenden Schülerinnen und Schülern hierzulande Jahr für Jahr ein Es liegt uns am Herzen, die bestehende Partnerschaft mit derartigen Aktivitäten weiterzuführen und zu intensivieren. Ein afrikanisches Sprichwort sagt: Viele kleine Leute, die an vielen Orten viele kleine Dinge tun, können die Welt verändern. Die Belebung des Partnerschaftsgedankens war und ist eine dynamisch bleibende Herausforderung. Partner zu sein bedeutet, sich dauerhaft auf eine Verbindung einzulassen, Vertrauen zu schaffen, Kontinuität zu wahren. Wir danken ganz herzlich allen, die an der Verwirklichung dieses mutigen Unterfangens mitgewirkt haben. Ihr Ruanda-Team Eva-Maria Bitsch Ronny Hollstein Michael Halfmann 15

16 Rückmeldung zur Unterstützung der Schule (Punkt 9 des Elternbriefes) Ich bin bereit die Schule durch meinen Einsatz zu unterstützen. Adresse mit Telefonverbindung Ich biete meine Hilfe in folgendem Bereich an: Ort, Datum Unterschrift 16

17 Förderverein der Integrierten Gesamtschule Rockenhausen e.v. Liebe Eltern, liebe Freunde, liebe Förderer unserer Schule, sehr geehrte Damen und Herren, werden Sie Mitglied in unserem gemeinnützigen Förderverein. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Schüler/innen unserer Schule Klassenfahrten, Schulprojekten, Schulfesten, Abschlussfeiern, Arbeitsgemeinschaften, Sucht-, Drogen- und Gewaltprävention, Bibliotheksausbau, Pausengestaltung, Neuanschaffungen, u.v.m. bei Sie können mit Ihrem Beitritt helfen und zahlen jährlich 12 oder 18 oder 24 oder auf das Konto des Fördervereins bei der Sparkasse Donnersberg, Kontonummer: Bankleitzahl: IBAN: DE BIC: MALA DE 51ROK Hinweis: Der Jahresbeitrag ist als Spende steuerlich absetzbar. Bis 100 genügt als Nachweis der jeweilige Kontoauszug. Auch einmalige Spenden sind jederzeit willkommen! Beitragsänderungen oder Austritt sind zum Ende eines Kalenderjahres möglich und dem Fördervereinsvorstand über das Schulsekretariat formlos schriftlich mitzuteilen. Beitrittserklärung: Ich trete dem Förderverein der Integrierten Gesamtschule Rockenhausen mit einem Jahresbeitrag von bei. Name: Name des Kindes: Vorname: Vorname des Kindes: Straße: Mail: PLZ/Ort: Telefonnummer: Ort und Datum Unterschrift Einzugsermächtigung: Kto.-Nr.: BLZ: Bank: oder IBAN: BIC: Kontoinhaber/in: Unterschrift Kontoinhaber/in: 17

18 Adresse Name, Klasse d. Schülers/Schülerin An die Integrierte Gesamtschule Rockenhausen über den Klassenleiter Ihres Kindes Ich / wir habe(n) den Elternbrief Nr. 1 aus dem Schuljahr 2013/14 erhalten u. gelesen. Ich / wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind bei vorzeitigem Unterrichtsschluss die Schule verlässt. ja nein in der Mittagspause die Schule verlässt. ja nein Mein Kind ist in der GTS angemeldet ja nein (GTS-Kinder dürfen in der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen!) Mit der im Elternbrief abgedruckten Benutzungsordnung für Computerräume und vernetzte Rechner bin ich einverstanden; mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert und durch Stichproben überprüft; die Protokolle werden in der Regel vier Wochen, längstens jedoch bis Schuljahresende aufbewahrt. Zur Vermeidung von Missbrauch und ggf. dadurch entstehende Schadensersatzansprüche Dritter werde ich mein Kind anhalten, zugeteilte Passwörter geheim zu halten. Ich nehme davon Kenntnis, dass im Unterricht der IGS und im Rahmen von schulischen Arbeitsgemeinschaften und Projekten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von und mit Schülerinnen und Schülern gemacht werden. Dabei könnte Ihr Sohn/Ihre Tochter als Teil einer Gruppe oder auch einzeln (aber ohne Namensnennung) erkennbar sein. Ich bin damit einverstanden nicht einverstanden dass die Ergebnisse dieser Aktivitäten (Foto-, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen), auf denen meine Tochter / mein Sohn klar zu erkennen ist, im Rahmen schulischer Veranstaltungen und für schulische Zwecke, insbesondere in Publikationen wie Schülerzeitung, Jahresbericht, Schulchronik, Internet-Homepage der Schule, Tage der Offenen Tür, Videofilmen und Multimedia- Produktionen der Schule veröffentlicht werden. Jede weitergehende Veröffentlichung, insbesondere die Nutzung für kommerzielle Zwecke oder überregionale Funk- und Fernsehausstrahlung, bedarf meiner gesonderten Zustimmung. Ort, Datum (Unterschrift d. Erziehungsberechtigten) 18

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