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1 bausparkassen-vergleich.de Optimal bausparen. bausparkassen-vergleich.de Grünwälder Straße 22 D Freiburg Einsenden an: bausparkassen-vergleich.de Grünwälder Straße Freiburg Grünwälder Straße 22 D Freiburg fon werktäglich Uhr fax kontakt@bausparkassen-vergleich.de webadresse Unterlagen Signal Iduna Bauspar AG Sehr geehrte/r Antragsteller/in, vielen Dank für Ihren Bausparantrag. Sie erhalten Unterlagen zur Eröffnung eines Bausparkontos bestehend aus einem Bausparantrag, einem Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen (für Ihren Arbeitgeber) und den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge. Füllen Sie die notwendigen Formulare an den mit ">" bzw. mit "x" gekennzeichneten Stellen aus und schicken Sie diese an obige Adresse zurück. Vergessen Sie bitte nicht die Legitimationsprüfung auszufüllen. Tragen Sie dort unbedingt die Personalausweis Reisepassnummer, die ausstellende Behörde, das Datum (gültig bis), den Geburtsort und die Staatsangehörigkeit ein. Den Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen geben Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber ab, nachdem Sie Ihre Bausparurkunde erhalten haben (auf dieser ist die Bausparnummer (Kundennummer) vermerkt). Ihre Bausparurkunde erhalten Sie nach Eingang Ihrer Unterlagen und erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages. Sobald durch Ihre laufenden Einzahlungen ein Guthaben von 50 EURO erreicht ist, erhalten Sie von uns per Post Ihren Tankgutschein wir nehmen die Einzahlung auf das Tagesgeldkonto vor (nur bei Einreichung des Bausparantrages über bausparkassen-vergleich.de). Beim Tarif F erhalten Sie bei Darlehensverzicht einen Zinsbonus. Der gesamte Zinsertrag erhöht sich dann um das 3,5-fache (siehe 3 der Allgemeinen Bedingungen). Falls zum Bausparantrag unsererseits noch Fragen entstehen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bodo Gut bausparkassen-vergleich.de Tipps Senden Sie den Bausparantrag an obige Adresse, nicht an die Signal Iduna Bauspar AG (Ihr Bausparantrag wird uns sonst zur Erfassung wieder zugesendet und die Bearbeitung verzögert sich unnötig). Damit Ihr Bausparkonto eröffnet werden kann, sind wir nach dem Geldwäschegesetz gehalten Ihre Identität zu überprüfen. Hierfür bieten wir Ihnen das PostIdent-Verfahren an. Sobald Ihr Bausparantrag bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen die Unterlagen zur Identifizierung per Post zu. Nach Erhalt der Unterlagen wenden Sie sich bitte baldmöglichst an die nächstgelegene Postfiliale, um die Identifikation vornehmen zu lassen. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis Reisepass. Das PostIdent-Verfahren ist für Sie kostenlos. Bankverbindung für Einmalzahlungen und Daueraufträge: Empfänger/Begünstigter: entspricht dem Bausparer Kontonummer: entspricht Kundennummer BLZ: Bank Deutsche Bank Konto BLZ

2 Hinweis bausparkassen-vergleich.de vergleicht alle Bausparkassen Deutschlands. Sollte das Angebot Ihren Erwartungen nicht entsprechen, können wir Ihnen von der Signal Iduna Bauspar AG von jeder anderen deutschen Bausparkasse weitere Angebote zukommen lassen. Setzen Sie sich hierzu mit uns am besten entweder - telefonisch unter 0761/ (werktäglich in der Zeit von 12 bis 22 Uhr) - per unter kontakt@bausparkassen-vergleich.de mit uns in Verbindung. Sollten Sie ein besseres Angebot finden, das Ihnen von uns nicht angeboten wurde auf unserer Website nicht aufgeführt ist, erhalten Sie für Ihre Information einen Tankgutschein (Prepaid Card) im Wert von

3 Informationen zum Internetbonus Den Internetbonus erhalten Sie nach Einlösung des Bausparvertrages (der Bausparvertrag weist ein Guthaben von mindestens 50 EURO auf) von uns. Beim Internetbonus haben Sie nun drei Möglichkeiten: Entweder Sie entscheiden sich für ein Guthaben auf einem neu zu eröffnenden und für Sie absolut kostenfreien Tagesgeldkonto bei 1822direkt einen Tankgutschein Sie spenden den Wert des Tankgutscheins an Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe "Menschen für Menschen" (von 25 EURO kann ein Kind in Äthiopien 6 Monate lang ernährt werden). Bausparsumme Internetbonus Wert 5000 bis unter 8000 ab 8000 Guthaben auf Tagesgeldkonto* 25 Tankgutschein 15 Spende 15 Guthaben auf Tagesgeldkonto* 50 Tankgutschein 25 Spende 25 * Das Tagesgeldkonto ist absolut kostenfrei und flexibel wie ein Sparbuch, es wird jedoch wesentlich höher verzinst. Es kann nur von Volljährigen und pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Sie dürfen bis heute nicht Kunde von 1822direkt gewesen sein. Zur Eröffnung erhalten Sie von uns nach Bausparvertragsabschluss eine mit einem entsprechenden Link versehene . Über diesen Link muss das Tagesgeldkonto eröffnet werden (Bitte hier abtrennen und mit Bausparantrag zurückschicken!) Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Entweder Internetbonus soll auf ein neu zu eröffnendes und für Sie absolut kostenfreies Tagesgeldkonto eingezahlt werden. Geben Sie hierzu bitte unbedingt Ihre adresse an: adresse: Ich wähle das 1822direkt-Tagesgeldkonto im Wert von 25 bzw. 50. (bitte ankreuzen) Internetbonus als Shell Tankgutschein. Einzulösen an allen Shell-Stationen innerhalb Deutschlands gegen Kraftstoffe andere Waren. Ich wähle den Tankgutschein im Wert von 15 bzw. 25. (bitte ankreuzen) Spende für Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe "Menschen für Menschen" in Höhe des Werts des Tankgutscheins. Sie können sich unter über Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe "Menschen für Menschen" näher informieren. Ich wähle die Spende im Wert von 15 bzw. 25. (bitte ankreuzen)

4 Hinweis zur Besparung Signal Iduna Bausparkasse AG - Tarif Freiraum (F40) Zur Sicherung des Zinsbonus darf die monatliche Besparung maximal 4 Promille der Bausparsumme betragen. Aus diesem Grunde muss die in der Sparübersicht genannte Bausparsumme gewählt werden.

5 SIGNAL IDUNA Bauspar AG Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages auf Erhöhung der Bausparsumme 394 Kundennummer Vertrag Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral formuliert. Persönliche Angaben des Antragstellers Herr Name, Vorname, Geburtsname Steueridentifikationsnummer Geburtsdatum Frau Straße Hausnummer, PLZ Wohnort Bereits Kunde? nein ja gebietsfremd/wohnsitzland ledig verheiratet geschieden verwitwet getrennt lebend Selbstständiger/Firma/Verein Angestellter/Arbeiter im öffentlichen Dienst Angestellter Arbeiter Beamter Gesellschafter/Geschäftsführer Hausfrau/nicht berufstätig Kind/Schüler/Student Rentner Ich bin damit einverstanden, dass Mitarbeiter der Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe*, von den Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe* beauftragte Dritte und der mich betreuende Vermittler meine Kontaktdaten aus diesem Antrag für die Telefon-, Fax-, - und SMS-Kommunikation im Rahmen der regelmäßigen Kundenbetreuung nutzen dürfen. Erfasst sind neben allen diesen Vertrag betreffenden Kontakten auch solche, die auf die inhaltliche Änderung, insbesondere Verlängerung, Ausweitung Ergänzung des bestehenden Vertragsverhältnisses, sowie auf den Neuabschluss weiterer Verträge bei den Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe* gerichtet sind. Mein Einverständnis kann ich jederzeit ganz teilweise widerrufen. Bitte ausfüllen** Telefonnummer Telefaxnummer Mobilfunknummer ja ja ja ja * Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe: siehe Merkblatt zur Datenverarbeitung ** Freiwillige Angaben Legitimationsprüfung: Der Antragsteller (bei Minderjährigen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter) hat sich ausgewiesen durch Personalausweis Nr. Reisepass Nr. ausstellende Behörde Geburtsort Datum Staatsangehörigkeit Ja Nein Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung und die damit verbundenen Transaktionen erfolgen auf meine eigene Veranlassung. Ich wurde hierzu nicht von einem Dritten beauftragt. Ich und meine unmittelbaren Verwandten (Ehegatte, Partner, Kinder und deren Ehepartner Partner, Eltern) habe meinen/haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Vertragsdaten, Sparleistungen und Zahlungsvereinbarungen Bausparsumme in EUR Erhöhung der Bausparsumme Abschlussgebühr in EUR Tarif FREIraum Wenn keine Variante angekreuzt ist, gilt F40 auf EUR (1,0 % der Bausparsumme) Varianten F30 F35 F40 F45 F50 F60 Tarifschlüssel Abschlussgebühr mit laufenden Zahlungen verrechnen 1 Lastschrift in einem Betrag 2 Lastschrift in vier gleichen Beträgen Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeber Firmenname Betrag in EUR Zahlungsbeginn Zahlungsweise monatlich Ja Nein Personalnummer Arbeitgeber Anschrift (bitte vollständig ausfüllen) Unterschrift gilt für den Abschnitt Vermögenswirksame Leistungen. Datum Sparbeitrag Sonderzahlung Eigenhändige Unterschrift des Arbeitnehmers (Vor- und Zuname) Betrag in EUR Zahlungsbeginn Zahlungsweise per Lastschrifteinzug monatlich 1/4-jährlich 1/2-jährlich jährlich Einmalbeitrag Betrag in EUR Zahlungsbeginn Zahlungsweise per Lastschrifteinzug 1/4-jährlich 1/2-jährlich jährlich Einmalbeitrag Kontonummer Bankleitzahl Kreditinstitut Name des Kontoinhabers (wenn Antragsteller nicht Kontoinhaber) Unterschrift des Kontoinhabers (wenn Antragsteller nicht Kontoinhaber) SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Sitz: Hamburg, HR B , AG Hamburg Vorstand: Frank Leinemann, Lothar Schacht, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Ulrich Leitermann SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Postfach , Hamburg, Hausanschrift: Kapstadtring 5, Hamburg Telefon: (0 40) , Telefax: (0 40) , Internet: service@si-bausparen.de Bankkonto: SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Hamburg, Kto.-Nr. = Bausparkonto-Nr. (BLZ ) Mrz11 Seite 1 von 4

6 Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) Gemeinsamer Freistellungsauftrag*) Antragsteller (Bitte in Druckbuchstaben wiederholen) Dieser Antrag gilt für alle meine/unsere**) Konten bei der SIGNAL IDUNA Bauspar AG. Durch den Antrag werden früher erteilte Freistellungsaufträge gegenstandslos. Herr Frau Ehepartner (Name, Vorname, Geburtsname) Steueridentifikationsnummer Geburtsdatum Hiermit erteile ich/erteilen wir**) Ihnen den Auftrag, meine/unsere**) bei Ihrem Insti tut anfallenden Kapitalerträge vom Steuerabzug freizustellen und die Erstattung von Kapitalertragsteuer zu beantragen, und zwar bis zu einem Betrag von EUR (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere Kreditinstitute). bis zur Höhe des für mich/uns**) geltenden Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 801 EUR/1.602 EUR**). über 0 EUR***) (sofern lediglich eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung beantragt werden soll). Dieser Auftrag gilt ab dem (Datum) bzw. ab Beginn der Geschäftsverbindung so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns**) erhalten. bis zum (Datum). Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens Vermögens erforderlich ist ( 45d EStG). Ich versichere/wir versichern**), dass mein/unser**) Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich/uns**) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 EUR/ EUR**) nicht übersteigt. Ich versichere/wir versichern**) außerdem, dass ich/wir**) mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 801 EUR/1.602 EUR**) im Kalenderjahr die Freistellung Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n)**). Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden aufgrund von 44a Absatz 2 und 2a, 45b Absatz 1 und 45d Absatz 1 EStG erhoben. Die Angabe der Steueridentifikationsnummer ist für die Übermittlung der Freistellungsdaten an das BZSt erforderlich. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Steueridentifikationsnummer ergeben sich aus 139a Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz AO, 139b Absatz 2 AO und 45d EStG. Die Steueridentifikationsnummer darf nur für Zwecke des Besteuerungsverfahrens verwendet werden. Zutreffendes bitte ankreuzen *) Angaben zum Ehegatten und dessen Unterschrift sind nur bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag erforderlich. **) Nichtzutreffendes bitte streichen ***) Möchten Sie mit diesem Antrag lediglich eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung beantragen, so kreuzen Sie bitte dieses Feld an. Der Höchstbetrag von EUR gilt nur bei Ehegatten, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung i. S. des 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Erteilen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten. Der Freistellungsauftrag kann nur für sämtliche Depots Konten bei einem Kreditinstitut einem anderen Auftragnehmer gestellt werden. Ein Widerruf des Freistellungsauftrags ist nur zum Kalenderjahresende möglich. Eine Zweitschrift dieses Antrages habe ich erhalten. Ich weiß, dass die zum Zeitpunkt der Annahme durch die SIGNAL IDUNA Bauspar AG gültigen Allgemeinen Bausparbedingungen Vertragsinhalt werden und bin damit einverstanden. Die Bausparbedingungen werden mir mit der Annahmeurkunde zugesandt. Besondere Nebenabreden sind ungültig, soweit sie nicht durch die SIGNAL IDUNA Bauspar AG schriftlich bestätigt werden. Vermittler des Antrages sind zur Abgabe und Entgegen nahme von Erklärungen und Anzeigen sowie zur Entgegennahme irgendwelcher Zahlungen nicht befugt. Zahlungen sind nur auf das Bankkonto der SIGNAL IDUNA Bauspar AG zu überweisen. Ich/wir willige/n ein, dass die Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe meine/unsere allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den für mich/uns Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag eine Abschrift der Vertragsurkunde des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist; jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Postfach , Hamburg, Fax: 040/ , service@si-bausparen.de zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchfüh rung meiner/unserer Angelegenheiten in Versicherungs- und Finanzdienst leistungen dient. Insoweit befreie/n ich/wir die Angehörigen der SIGNAL IDUNA Gruppe von der Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar, willige/n ich/wir weiter ein, dass der Vermittler meine/unsere allgemeinen Antrags-, Vertragsund Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung in Ver - sicherungs- und Finanzdienstleistungen nutzen darf. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich/wir bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte/n, das mir/uns, auf Wunsch auch sofort, überlassen wird. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz teilweise nicht nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihre SIGNAL IDUNA Bauspar AG freiraum - das Magazin der SIGNAL IDUNA Bauspar AG. Der Bausparer erhält das Magazin "freiraum" für eine anteilige Versandkostenpauschale von zurzeit 1 EUR je Ausgabe. Die entsprechende Belastung erfolgt nach Versand auf dem Bausparkonto. Das Magazin kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich bei der SIGNAL IDUNA Bauspar AG abbestellt werden. alleinerziehend Datum Die Richtigkeit aller Unterschriften und aller Angaben gemäß GwG bescheinigt: Eigenhändige Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Zuname) Gilt auch für den Freistellungsauftrag. Eigenhändige Unterschrift des Ehepartners (Vor- und Zuname) Gilt auch für den Freistellungsauftrag. Ich bestätige, die zur Identitätsfeststellung erforderlichen Angaben des Vertragspartners in dessen persönlicher Anwesenheit aufgenommen zu haben. Die Richtigkeit der Angaben und Unterschrift(en) habe ich anhand vorgelegter Ausweise überprüft. Vermittler Nr. Unterschrift Vermittler Bei Minderjährigen: Unterschrift der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter (Legitimation der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich) Aushändigung durch HV FD Vermittler Mrz11 Seite 2 von 4

7 SIGNAL IDUNA Bauspar AG Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen Kundennummer Vertrag Bitte diese Seite zusammen mit dem Originalantrag an die Bausparkasse weiterleiten. Herr Frau Name, Vorname, Geburtsname Straße Hausnummer, PLZ Wohnort Geburtsdatum Ich beantrage bis auf Widerruf den untenstehenden Betrag an die SIGNAL IDUNA Bauspar AG als vermögenswirk - same Leistung zu überweisen. Früher getroffene Entscheidungen über die Anlage vermögenswirksamer Leistungen werden hiermit widerrufen bzw. geändert. Zahlungen gemäß Vermögensbildung an Investment-Gesellschaften sind hiervon nicht betroffen. Empfänger Kreditinstitut Bankleitzahl Kontonummer Antragsteller SIGNAL IDUNA Bauspar AG siehe Kundennummer-Vertrag (oben rechts) Verwendungszweck Betrag in EUR Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeber Firmenname Zahlungsbeginn Zahlungsweise monatlich Personalnummer Arbeitgeber Anschrift (bitte vollständig ausfüllen) Datum Eigenhändige Unterschrift des Arbeitnehmers (Vor- und Zuname) Wichtige Informationen für den Arbeitgeber: Nach dem Vermögensbildungsgesetz sind Überweisungen vermögenswirksamer Leistungen entsprechend zu kennzeichnen. Werden die Überweisungen im beleglosen Datenträgeraustausch durchgeführt, veranlassen Sie bitte Ihre Bank, den Textschlüssel 54 = VWL anzugeben. Unterbleibt diese Angabe, kann eine korrekte Verarbeitung nicht garantiert werden. Bestätigung Wir bestätigen, dass die von Ihnen für Ihren Arbeitnehmer auf das Bausparkonto überwiesenen vermögenswirksamen Leistun gen nach den Vorschriften des Vermögensbildungsgesetzes angelegt werden. SIGNAL IDUNA Bauspar AG Leinemann Schacht SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Sitz: Hamburg, HR B , AG Hamburg Vorstand: Frank Leinemann, Lothar Schacht, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Ulrich Leitermann SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Postfach , Hamburg, Hausanschrift: Kapstadtring 5, Hamburg Telefon: (0 40) , Telefax: (0 40) , Internet: service@si-bausparen.de Bankkonto: SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Hamburg, Kto.-Nr. = Bausparkonto-Nr. (BLZ ) Mrz11 Seite 3 von 4

8 SIGNAL IDUNA Bauspar AG Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge Tarif FREIraum Version: 1 Stand Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens 1 Vertragsabschluss/Abschlussgebühr 2 Sparzahlungen 3 Verzinsung des Sparguthabens 4 Zuteilung des Bausparvertrages 5 Nichtannahme der Zuteilung; Vertragsfortsetzung 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen 7 Darlehensvoraussetzungen/Sicherheiten 8 Risikolebensversicherung 9 Auszahlung des Bauspardarlehens 10 Darlehensgebühr 11 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens 12 Kündigung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse 13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von Bausparverträgen / Wechsel der Tarifvariante 14 Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung 15 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens 16 Kontoführung 17 Kontogebühr, Entgelte und Auslagen 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung 19 Sicherung der Bauspareinlagen 20 Bedingungsänderungen Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist. Durch den Abschluss eines Bausparvertrages wird man Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers zugunsten der Gemeinschaft. Damit erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form des besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen. Der Bausparer schließt hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Steht die Sparerleistung (Höhe des angesparten Guthabens und Ansparzeit) in einem angemessenen Verhältnis zu der angestrebten Darlehensleistung wird der Vertrag zugeteilt. Innerhalb des Tarifs FREIraum hat der Bausparer jederzeit die Möglichkeit durch eine Veränderung seiner Sparleistung, die Höhe des späteren Bauspardarlehens und die Höhe des Darlehenszinssatzes zu verändern. Eine Zuteilung ist ab einem Anspargrad von 30% möglich. Wünscht der Bausparer einen geringeren Darlehenszins, kann er dieses durch einen Wechsel der Tarifvariante erreichen. Dabei ist gewährleistet, dass ein angemessener Austausch der Leistungen der Bausparkasse und des Bausparers erfolgt. Die Bausparkasse zahlt nach Zuteilung das angesparte Guthaben und - nach Beleihungs- und Bonitätsprüfung - das Bauspardarlehen aus. Möchte der Bausparer von der Möglichkeit nach 11 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Gebrauch machen und einen verminderten Zins- und Tilgungsbeitrag für das Bauspardarlehen leisten, muss der entsprechende Antrag spätestens mit dem Antrag auf Auszahlung des Bauspardarlehens gestellt werden. Die Bausparsumme ist also der Betrag, über den der Bausparer für seine Finanzierung mit Beginn der Darlehensphase verfügen kann. Für die Reihenfolge der Zuteilung errechnet die Bausparkasse aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparer eine Bewertungszahl. Der Bausparer beeinflusst also mit seinem Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung. Die Bausparer mit den höchsten Bewertungszahlen haben als Erste Anspruch auf Zuteilung des Bausparvertrages. Unabhängig davon hat der Bausparer die Möglichkeit, eine Wahlzuteilung zu beantragen. Ausgehend von den aktuellen Vertragsdaten, wird der Zins- und Tilgungsbeitrag nach einer Formel ermittelt, die gewährleistet, dass ebenso wie bei der Standardzuteilung ein angemessener Austausch der Leistungen der Bausparkasse und des Bausparers erfolgt. Wofür Bauspardarlehen verwendet werden können, ist im Bausparkassengesetz geregelt. Der wichtigste Verwendungszweck ist der Erwerb von Wohneigentum durch Bau Kauf einer Wohnung eines Hauses. Zulässige wohnungswirtschaftliche Verwendungen sind zum Beispiel auch Aus- und Umbauten, Mnisierungen, Umschuldungen und der Erwerb von Altenwohnrechten. Die vom Bausparer zu erbringenden Entgelte / Gebühren und Zinsen sind in der nachfolgenden Übersicht enthalten: Die Bausparkasse erbringt folgende Zinsen: Die Bausparkasse berechnet folgende Zinsen und Entgelte/Gebühren: - Abschlussgebühr in Höhe von 1,0 % bzw. 1,6 % der Bausparsumme ( 1 Abs.2) - Guthabenzinsen 1,0 % - Darlehenszinsen zwischen 2,0 und 4,0 % ( 11) Unter bestimmten Voraussetzungen erbringt die Bausparkasse: Unter bestimmten Voraussetzungen fallen an: - eine kostenfreie Erhöhung des Bausparvertrages um bis zu - Beiträge zur Risikolebensversicherung ( 8) 100 % ( 13 Abs. 5) - Gebühren für besondere Dienstleistungen ( 17). - einen Zinsbonus von 250 % auf die gutgeschriebenen Grundzinsen ( 3 Abs. 3). Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge regeln die Rechte und Pflichten des Bausparers und der Bausparkasse. Sie dienen dem beiderseitigen Interesse und sollen die Gleichbehandlung aller Bausparer sicherstellen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Soweit die Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge der Bausparkasse Gestaltungsermessen einräumen, wird die Bausparkasse darauf achten, dass bei ihren Entscheidungen die sachgerechte Gleichbehandlung der Bausparer stets gewährleistet ist und dabei zuvor festgelegte Kriterien und Grundsätze eingehalten werden. 1 Vertragsabschluss/Abschlussgebühr (1) Die Bausparkasse bestätigt dem Bausparer unverzüglich die Annahme des Bausparantrags und den Vertragsbeginn. Der Bausparvertrag lautet über eine bestimmte Summe (Bausparsumme); sie soll ein Vielfaches von EUR und nicht weniger als EUR betragen (Mindestbausparsumme). Der Bausparer hat die Möglichkeit sich bei Vertragsbeginn für eine der 6 angebotenen Tarifvarianten zu entscheiden. Trifft er keine Entscheidung, erfolgt der Abschluss in der Variante F40. (2) Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1,0 bzw. 1,6 % der Bausparsumme fällig. Bei der 1,6 % Variante ist eine kostenfreie Erhöhungsmöglichkeit gemäß 13 Abs. 5 Satz 2 enthalten. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückgezahlt herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt nicht voll in Anspruch genommen wird. 2 Sparzahlungen (1) Der monatliche Bausparbeitrag (Regelsparbeitrag) bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme. (2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen. Sie wird Sonderzahlungen nur aus bauspartechnischen Gründen, die zuvor mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmt sind, ablehnen. BSP 502.dcf Seite 1 von 4

9 (3) Hat der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen. Die Bausparkasse wird den Bausparer rechtzeitig auf die Rechtsfolgen der Nichtzahlung der Regelsparbeiträge hinweisen. 3 Verzinsung des Sparguthabens (1) Das Bausparguthaben wird taggenau mit 1,0 % jährlich verzinst. (2) Die Zinsen werden dem Bausparkonto jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. (3) Verzichtet der Bausparer nach mindestens 84 Monaten Laufzeit nach Zuteilung schriftlich vollständig auf den Darlehensanspruch und weist der Vertrag zu diesem Zeitpunkt eine Bewertungszahl von mindestens 4,800 auf, so erhält er einen Zinsbonus in Höhe von 250 % der verdienten Guthabenzinsen, wenn der Vertrag über die gesamte Vertragslaufzeit mit regelmäßigen monatlichen Sparbeiträgen zwischen 1,5 und 4 vom Tausend der Bausparsumme bespart wurde. Der Zinsbonus wird bei Fälligkeit des Anspruchs auf Auszahlung des Bausparguthabens dem Bausparkonto gutgeschrieben. Der Bonusanspruch endet mit Ablauf des 12. Vertragsjahres wenn das Bausparguthaben die Bausparsumme übersteigt. Bei Eintritt eines der beiden Ereignisse wird der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Bonusanspruch festgeschrieben und steigt durch weitere Einzahlungen nicht weiter an. 4 Zuteilung des Bausparvertrages (1) Die Zuteilung des Bausparvertrages ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Bausparsumme. Die Zuteilung wird dem Bausparer mitgeteilt mit der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme). (2) Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils zum ersten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor: a) Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungsperioden zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag zugeordnet: Zuteilungsperiode: Bewertungsstichtag: I. Kalenderquartal Vorjahr II. Kalenderquartal Vorjahr III. Kalenderquartal lfd. Jahr IV. Kalenderquartal lfd. Jahr. b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl als Maß für die Sparleistung des Bausparers ermittelt. Die für jede Zuteilungsperiode aufzustellende Zuteilungsreihenfolge bestimmt sich nach der Höhe der Bewertungszahl der Verträge am zugehörigen Bewertungsstichtag. Die höhere Bewertungszahl hat den Vorrang. Die Bewertungszahl wächst von Stichtag zu Stichtag. Der Zuwachs zu einem Stichtag ist die jeweilige mit 0,450 (Variante F30) bzw. 0,500 (in den übrigen Varianten) vervielfältigte Höhe des Bausparguthabens, geteilt durch die jeweilige Bausparsumme. Die aus der Summe der alten Bewertungszahl und dem Zuwachs entstehende neue Bewertungszahl wird auf volle Tausendstel auf- bzw. abgerundet. c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode können nur die Bausparverträge berücksichtigt werden, die am zugehörenden Bewertungstichtag folgende Voraussetzungen erfüllen: - Seit Vertragsbeginn sind 24 Monate verflossen (Mindestsparzeit) - das Bausparguthaben (Mindestsparguthaben) hat folgenden Wert erreicht: I. 60 % der Bausparsumme in der Variante F60 II. 50 % der Bausparsumme in der Variante F50 III. 45 % der Bausparsumme in der Variante F45 IV. 40 % der Bausparsumme in der Variante F40 V. 35 % der Bausparsumme in der Variante F35 VI. 30 % der Bausparsumme in der Variante F30 - die Bewertungszahl mindestens folgenden Wert erreicht hat (Mindestbewertungszahl): I. 4,800 in der Variante F60 II. 4,000 in der Variante F50 III. 3,600 in der Variante F45 IV. 3,200 in der Variante F40 V. 2,800 in der Variante F35 VI. 2,400 in der Variante F30 d) Die Bausparkasse errechnet aus den für die Zuteilung verfügbaren Mitteln für jeden Zuteilungstermin eine Zielbewertungszahl. Dies ist die niedrigste Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht. (3) Hat der Vertrag nicht alle der im Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt, kann der Bausparer beantragen, dass ihm nach mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen die Rechte aus der Zuteilung vorab eingeräumt werden (Wahlzuteilung). Die Zuteilung erfolgt zu dem dritten Monatsersten, der dem Antrag des Bausparers folgt. 5 Nichtannahme der Zuteilung; Vertragsfortsetzung (1) Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, solange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat. (2) Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt. (3) Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von 3 Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen. (4) Hat der Bausparer innerhalb von 10 Kalendermonaten nach Annahme der Zuteilung die von der Bausparkasse verlangten Unterlagen und Sicherheiten nicht beigebracht, so gilt die Annahme der Zuteilung als widerrufen, wenn eine dem Bausparer unter Hinweis auf die Rechtsfolgen gestellte Frist von 2 Monaten fruchtlos abläuft. 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen (1) Mit Annahme der Zuteilung stellt die Bausparkasse dem Bausparer sein Bausparguthaben und das Bauspardarlehen bereit. Danach kann der Bausparer über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach Erfüllung der Voraussetzungen des 7 verfügen. Die Höhe des Bauspardarlehens errechnet sich wie folgt: Unterschied zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben höchstens jedoch: 40 % der Bausparsumme bei Variante F60 50 % der Bausparsumme bei Variante F50 55 % der Bausparsumme bei Variante F45 60 % der Bausparsumme bei Variante F40 65 % der Bausparsumme bei Variante F35 70 % der Bausparsumme bei Variante F30 (2) Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen eine Absenkung des Tilgungsbeitrages bzw. ein erhöhtes Bauspardarlehen mit modifiziertem unveränderten Tilgungsbeitrag (Mehrzuteilung) anbieten auf Antrag seine Rechte auf die Zuteilung vorweg einräumen (Wahlzuteilung). Die Bausparkasse wird nur aus bauspartechnischen Gründen auf das Angebot der Mehrzuteilung verzichten bzw. Anträge auf Wahlzuteilung ablehnen. (3) Für das bereitgehaltene Bauspardarlehen kann die Bausparkasse von dem auf die Bereitstellung folgenden Monatsersten an 4 % Zins jährlich verlangen. Die Bausparkasse wird den Bausparer bei Darlehensbewilligung auf die Berechnung von Bereitstellungszinsen bei verspäteter Abnahme des Bauspardarlehens hinweisen. 7 Darlehensvoraussetzungen/Sicherheiten (1) Die Bausparkasse hat einen Anspruch auf die Bestellung ausreichender Sicherheiten für ihre Forderungen aus dem Bauspardarlehen. In der Regel sind die Forderungen durch ein Grundpfandrecht an einem überwiegend Wohnzwecken dienenden inländischen Pfandobjekt zu sichern. Die Sicherung an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist möglich. (2) Das Bauspardarlehen darf zusammen mit vor- gleichrangigen Belastungen 80 % des von der Bausparkasse ermittelten Beleihungswertes nicht übersteigen. Die Bausparkasse ermittelt den Beleihungswert in der Regel aufgrund einer Schätzung durch einen von ihr zu bestimmenden Sachverständigen, der auch aus ihrem Hause kommen kann. (3) Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Nachweis für die Brandversicherung zum gleitenden Neuwert kann gefordert werden. BSP 502.dcf Seite 2 von 4

10 (4) Unabhängig von der Sicherung ist Voraussetzung für die Darlehensgewährung die Kreditwürdigkeit und der Nachweis, dass die Monatsraten ( 11 Abs. 2) ohne Gefährdung sonstiger Verpflichtungen erbracht werden können. (5) Die Bausparkasse kann für ihre persönlichen und dinglichen Ansprüche die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung verlangen. (6) Gehen dem Grundpfandrecht der Bausparkasse Grundpfandrechte Dritter im Range vor haben Grundpfandrechte Dritter den gleichen Rang wie das Grundpfandrecht der Bausparkasse, kann sie verlangen, dass a. der Grundstückseigentümer seine Ansprüche gegen vor- gleichrangige Grundschuldgläubiger auf Rückgewähr der Grundschuld (Anspruch auf Löschung Rückabtretung der Grundschuld, Verzicht auf die Grundschuld sowie Zuteilung eines etwaigen Mehrerlöses in der Zwangsversteigerung) an sie abtritt und b. vor- gleichrangige Grundschuldgläubiger erklären, die zu ihrer Sicherheit dienenden Grundschulden nur für bereits ausgezahlte Darlehen in Anspruch zu nehmen (sog. Einmalvalutierungserklärung). (7) Ist der Bausparer verheiratet, kann die Bausparkasse verlangen, dass der Ehegatte des Bausparers als Gesamtschuldner beitritt. Dies gilt nicht, wenn die Mitverpflichtung des Ehegatten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht gerechtfertigt ist. (8) Weitere Darlehensvoraussetzungen werden in den "Darlehensbedingungen" geregelt, die bei Abschluss des Darlehensvertrages vereinbart werden. 8 Risikolebensversicherung Auf Antrag des Bausparers meldet die Bausparkasse ihn vor Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens zur Bauspar-Risikoversicherung nach Maßgabe eines mit der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung ag für Handwerk, Handel und Gewerbe abgeschlossenen Gruppenversicherungs-Vertrages an. 9 Auszahlung des Bauspardarlehens (1) Der Bausparer kann die Auszahlung des Bauspardarlehens nach Erfüllung der Voraussetzungen gem. 7 entsprechend dem Baufortschritt verlangen, soweit im Darlehesvertrag keine andere Regelung getroffen wurde. (2) Sind die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt, hat jedoch der Bausparer das Darlehen innerhalb von zwei Jahren nach Annahme der Zuteilung nicht voll abgerufen, wird die Bausparkasse dem Bausparer eine letzte Frist von 2 Monaten für den Abruf des Darlehens setzen. Ist auch nach Ablauf dieser Frist das Darlehen nicht voll abgerufen, ist die Bausparkasse zu einer Auszahlung nicht mehr verpflichtet, es sei denn, der Bausparer hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Die Bausparkasse wird den Bausparer bei Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinweisen. 10 Darlehensgebühr Eine Darlehensgebühr wird nicht erhoben. 11 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens (1) Der Zinssatz für die Darlehensschuld bemisst sich entsprechend der Tabelle in Anhang A in vom Hundert jährlich (entspr. effektiver Jahreszins ab Zuteilung nach der Preisangabenverordnung). Die Bausparkasse berechnet die Zinsen monatlich auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Zahlungseingänge und Belastungen. Die Zinsen werden jeweils am Monatsende fällig. (2) Zur Verzinsung und Tilgung der Darlehensschuld hat der Bausparer monatlich - Eingang jeweils am ersten Geschäftstag des Kalendermonats - eine Monatsrate in Höhe von 1,0 % des Anfangsdarlehens zu zahlen. Bei Inanspruchnahme einer Wahl- Mehrzuteilung gemäß 6 Abs. 2 kann ein anderer Zins- und Tilgungsbeitrag fällig werden. Dieser wird nach einer Formel so bemessen, dass ein angemessener Austausch der Leistungen der Bausparkasse und des Bausparers stattfindet. Auf Antrag kann mit dem Bausparer nach mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen ein abweichender Zins- und Tilgungsbeitrag vereinbart werden, wenn der Bausparvertrag mit der Regelsparrate bespart wurde. Der Antrag kann jederzeit, spätestens aber mit der Beantragung des Bauspardarlehens gestellt werden. Die Bausparkasse wird diesem Antrag nur aus bauspartechnischen Gründen nicht entsprechen. Durch die fortschreitende Tilgung der Darlehensschuld verringern sich die in den Monatsraten enthaltenen Zinsen zugunsten der Tilgung. Zusammen mit der Monatsrate ist gegebenenfalls zusätzlich der Versicherungszuschlag ( 8) zu leisten. (3) Entgelte (Gebühren), Auslagen und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge werden der Darlehensschuld zugeschlagen und wie diese verzinst und getilgt. (4) Die erste Monatsrate ist im ersten Monat nach vollständiger Auszahlung des Bauspardarlehens, bei Teilauszahlung spätestens im sechsten Monat nach der ersten Teilauszahlung zu zahlen. Die Bausparkasse teilt dem Bausparer die Fälligkeit der ersten Monatsrate mit. (5) Der Bausparer ist berechtigt, jederzeit Sondertilgungen zu leisten. Zahlt der Bausparer den 10. Teil des Anfangsdarlehens mehr in einem Betrag, mindestens aber 500 EUR als Sondertilgung zurück, so kann er verlangen, dass die Monatsrate im Verhältnis des neuen zum bisherigen Restdarlehen herabgesetzt wird. 12 Kündigung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse Die Bausparkasse kann außer in den gesetzlich geregelten Fällen das Darlehen nur dann zur sofortigen Rückzahlung kündigen, wenn a) der Bausparer mit fälligen Leistungen in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug geraten ist und diese Leistungen auch nach Zugang einer schriftlichen Mahnung, in der auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wird, nicht innerhalb eines Monats gezahlt hat, b) der Wert der Sicherheiten sich so vermindert hat, dass keine ausreichende Sicherung des Bauspardarlehens mehr besteht und trotz Aufforderung weitere Sicherheiten innerhalb angemessener Frist nicht erbracht werden, c) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bausparers, eines Mitschuldners eines Bürgen eintritt bevorsteht und dadurch die Rückzahlung des Bauspardarlehens gefährdet ist, d) für die Darlehensgewährung wesentliche Angaben unzutreffend unvollständig gemacht worden sind. 13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von Bausparverträgen (1) Teilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen Erhöhungen von Bausparverträgen bedürfen als Vertragsänderungen der Zustimmung der Bausparkasse. Die Bausparkasse wird Vertragsänderungen nur aus bauspartechnischen Gründen ablehnen. (2) Bei einer Teilung werden Bausparsumme und Bausparguthaben nach Wahl des Bausparers auf neu gebildete Verträge aufgeteilt. Die Bewertungszahl ( 4 Abs. 2 b) wird neu berechnet. (3) Bei einer Zusammenlegung werden Bausparsummen und Bausparguthaben mehrerer Verträge zu einem Vertrag zusammengelegt, der den Vertragsbeginn des ältesten der zusammengelegten Verträge erhält. Nach der Zusammenlegung ist die Bewertungszahl gleich dem mit den Bausparsummen der Einzelverträge gewogenen Mittel der erreichten Bewertungszahlen. Der neu gebildete Vertrag kann frühestens 12 Monate nach dem Vertragsbeginn des jüngsten der zusammengelegten Verträge zugeteilt werden. (4) Bei einer Ermäßigung ändert sich die erreichte Bewertungszahl nicht. (5) Wurde bei Abschluss des Vertrages eine Abschlussgebühr von 1,0 % der Bausparsumme berechnet, wird bei einer Erhöhung eine Abschlussgebühr von 1,0 % des Betrages, um den die Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Wurde bei Abschluss des Vertrages eine Abschlussgebühr von 1,6 % der Bausparsumme berechnet, kann der Bausparer nach Ablauf von 2 Jahren und vor Ablauf von 7 Jahren, gerechnet vom Vertragsbeginn, die Bausparsumme kostenfrei in einem mehreren Schritten bis zu insgesamt 100 % der Ursprungsbausparsumme erhöhen. Wird die Bausparsumme darüber hinaus weiter erhöht, wird eine Gebühr von 1,0 % des Betrages, um den die Bausparsumme weiter erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Die erreichte Bewertungszahl ( 4 Abs. 2 b) wird im Verhältnis der bisherigen zur neuen Bausparsumme herabgesetzt. Ein erhöhter Vertrag kann frühestens 12 Monate nach der Erhöhung zugeteilt werden. (6) Bis zur ersten Auszahlung aus der Bausparsumme kann der Bausparer jederzeit einen Wechsel der Tarifvariante verlangen. Dabei ist ein solcher Wechsel auch mehrmals möglich BSP 502.dcf Seite 3 von 4

11 14 Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung Der Bausparer kann sein Kündigungsrecht und den Anspruch auf Rückzahlung des Bausparguthabens abtreten verpfänden. Die Abtretung, Verpfändung und Übertragung anderer Rechte bedarf der Zustimmung der Bausparkasse. Einer Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (Vertragsübertragung) stimmt die Bausparkasse in der Regel zu, wenn der Übernehmer ein Angehöriger ( 15 Abgabenordnung) des Bausparers ist. 15 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens (1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 6 Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des Bausparers zahlt die Bausparkasse das Guthaben vorzeitig unter Einbehaltung eines Diskonts in Höhe von 2,5 % des Rückzahlungsbetrages aus. (2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort. (3) Nur aus bauspartechnischen Gründen verfährt die Bausparkasse wie folgt: Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus, können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermine verschoben werden. 16 Kontoführung (1) Das Bausparkonto wird als Kontokorrentkonto geführt, d. h. sämtliche für den Bausparer bestimmten Geldeingänge werden dem Bausparkonto gutgeschrieben, sämtliche den Bausparer betreffende Auszahlungen, Zinsen, Entgelte (Gebühren), Auslagen und sonstige ihm zu berechnende Beträge werden dem Bausparkonto belastet. (2) Die Bausparkasse schließt die Konten zum Schluss eines Kalenderjahres ab. Sie übersendet dem Bausparer in den ersten zwei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres einen Kontoauszug mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dieser als anerkannt gilt, wenn der Bausparer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang schriftlichen Widerspruch einlegt. (3) Bei mehreren Vertragsinhabern sind nur alle Vertragsinhaber gemeinsam zu Verfügungen berechtigt. 17 Kontogebühr, Entgelte und Auslagen (1) Eine Kontogebühr wird nicht erhoben. (2) Für bestimmte Dienstleistungen, die in einer Gebührentabelle der Bausparkasse enthalten sind, berechnet die Bausparkasse Entgelte (Gebühren). Die Bausparkasse stellt die Gebührentabelle dem Bausparer auf Anforderung zur Verfügung. Erbringt die Bausparkasse Dienstleistungen, die nicht in der Gebührentabelle enthalten sind, kann sie dem Bausparer hierfür ein Entgelt entsprechend ihrem Aufwand nach betriebswirtschaftlichen Erwägungen in Rechnung stellen. (3) Die mit der Abwicklung des Vertrages, insbesondere mit der Beleihung und der Verwertung von Sicherheiten verbundenen Auslagen (z. B. Notariats- und Gerichtskosten, Kosten von Gutachten, Schätzungen und Baukontrollen) gehen zu Lasten des Bausparers. (4) Die Bausparkasse ist berechtigt, im Rahmen betriebswirtschaftlichen Erwägungen Entgelte (Gebühren) zu ändern. 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung (1) Der Bausparer ist zu einer Aufrechnung nur befugt, wenn seine Forderung unbestritten rechtskräftig festgestellt ist. (2) Die Bausparkasse erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Bausparer gegen die Bausparkasse aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen künftig zustehen werden (zum Beispiel Bausparguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bausparkasse aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Bausparer zustehen. Hat der Bausparer gegenüber der Bausparkasse eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Bausparers der Bausparkasse übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld, jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. 19 Sicherung der Bauspareinlagen (1) Die Einlagen bis zu 90 % des Gegenwerts, höchstens bis EUR, werden von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes abgesichert. Die darüber hinaus gehenden Bauspareinlagen sind in unbegrenzter Höhe über den Bausparkassen-Einlagensicherungfonds e.v. gesichert. Der Ausschluss der in 3 Abs. 2 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes genannten Anleger (z.b. Kreditinstitute, Versicherungen) gilt auch in diesem Fall. Auf Anfrage erhält der Bausparer Informationen über die Bedingungen der Sicherung. Soweit der Einlagensicherungsfonds ein von ihm Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bausparkasse in entsprechender Höhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über. Entsprechendes gilt, wenn der Einlagensicherungsfonds die Zahlungen mangels Weisung eines Kunden auf ein Konto leistet, das zu seinen Gunsten bei einem anderen Kreditinstitut eröffnet wird. Die Bausparkasse ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (2) Stellt die Bausparkasse den Geschäftsbetrieb ein, können die Bausparverträge mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vereinfacht abgewickelt werden. Bei einer vereinfachten Abwicklung leisten die Bausparer keine Sparzahlungen nach 2 mehr. Zuteilungen nach 4 und weitere Darlehensauszahlungen nach 9 finden nicht mehr statt. Die Bausparguthaben werden entsprechend den verfügbaren Mitteln zurückgezahlt. Dabei werden alle Bausparer nach dem Verhältnis ihrer Forderungen ohne Vorrang voreinander befriedigt. 20 Bedingungsänderungen (1) Änderungen der Allgemeinen Bedingungen werden dem Bausparer schriftlich mitgeteilt in den Hausmitteilungen der Bausparkasse unter deutlicher Hervorhebung bekannt gegeben. (2) Ohne Einverständnis des Bausparers, aber mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, können die Bestimmungen der 2 bis 7, 9, 11 bis 15 und 19 Abs. 2 mit Wirkung für bestehende Verträge geändert werden. (3) Sonstige Änderungen bedürfen des Einverständnisses des Bausparers. Dies gilt als erteilt, wenn der Bausparer der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht und bei Beginn der Frist auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs hingewiesen wurde. Anhang A (zu 11): Effektive Jahreszinsen nach der Preisangabenverordnung Tarifvariante F60 F50 F45 F40 F35 F30 Nominalzins 2,00% 3,00% 3,25% 3,50% 3,75% 4,00% 1,0% Abschlussgebühr Effektivzins 2,25% 3,27% 3,52% 3,78% 4,04% 4,29% 1,6% Abschlussgebühr, von der kostenfreien Erhöhungsmöglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Effektivzins 2,39% 3,40% 3,66% 3,91% 4,17% 4,43% BSP 502.dcf Seite 4 von 4

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