Modulhandbuch. Modulbeschreibung Basismodul A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem 6 LP Pflichtmodul Basismodul Inhalt:
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- Georg Diefenbach
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1 Modulhandbuch A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem Pflichtmodul Der Student / Die Studentin kennt die Grundlagen des deutschen Rechtssystems. Er / Sie hat die Fertigkeit, aufbauend auf dem gelernten Stoff, das Rechtssystem als Gesamtkomplex zu verstehen. Er / Sie beherrscht die systematische Anwendung der für das deutsche Recht notwendigen Methodik. VL Einführung in das deutsche Rechtssystem I UND VL Einführung in das deutsche Rechtssystem II (LL.M.) Modulteilprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung Modulteilprüfung: 1. Teil: VL Einführung in das deutsche Rechtssystem I (3 LP). Klausur oder schriftliche Ausarbeitung oder mündliche (Gruppen-)Prüfung insgesamt (3 LP) 2. Teil: VL Einführung in das deutsche Rechtssystem II (3 LP). Klausur oder schriftliche Ausarbeitung oder mündliche (Gruppen-)Prüfung insgesamt (3 LP) Die Bewertung erfolgt gemäß 28 (3) der Allgemeinen Bestimmungen. Häufigkeit des Beginn des Jedes Semester
2 r A 102 Staatsrecht I Pflichtmodul Gegenstand des ist das Grundgesetz der Bundesrepublik land. Je nach Wahl der Vorlesung werden die Grundsätze des Staatsrechts anhand der Grundrechte oder der verfassungsrechtlichen Staatsorganisationsrechten vermittelt. Der Student / Die Studentin kennt Grundzüge des deutschen Grundgesetzes Aus diesen Kenntnissen heraus versteht er / sie die Grundlage für das deutsche Rechtssystem. Er / Sie kann die Regelungen aus dem Grundgesetz verstehen und systematisch anwenden Häufigkeit des Beginn des r 1 aus VL Staatsorganisationsrecht VL Grundrechte (LL.M.) Modulprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung 1 Semester Im Wintersemester (Staatsorganisationsrecht), im Sommersemester (Grundrechte)
3 A 103 Zivilrecht I Pflichtmodul In diesem Modul wird der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) behandelt. Sie gehört zu den wichtigsten für deutsche Studienanfänger und wird daher auch Studierenden mit einem ausländischen Abschluss angeboten. Die Veranstaltung will zum einen Grundkenntnisse im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts vermitteln, wobei die Rechtsgeschäftslehre (Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen, Vertrag, Bedingung, Stellvertretung, Einwilligung, Genehmigung) einen Schwerpunkt bildet. Daneben werden Grundbegriffe und prinzipien des Bürgerlichen Rechts vermittelt, ohne die ein Arbeiten in diesem Bereich nicht möglich ist. Der Student / Die Studentin kennt die Systematik und die Grundzüge des deutschen Zivilrechts, am Beispiel des Allgemeinen Teils des BGBs. Er / Sie kennt insbesondere die Besonderheit des Abstraktionsprinzips. Aus diesen Kenntnissen heraus kann er / sie einfache Sachverhalte unter Anwendung des BGBs lösen. Er / Sie kann die Systematik auf andere Bereiche des deutschen Rechts anwenden. Häufigkeit des Beginn des r VL BGB AT (LL.M.) Modulprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung 1 Semester
4 A 211 Schuldrecht I In diesem Modul werden die Grundsätze zum allgemeinen Schuldrecht vermittelt. Der Student / Die Studentin vertieft die Kenntnisse im Bereich des Zivilrechts. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus dem Bereich des allgemeinen Teils des Schuldrechts unter Anwendung der Gesetzestexte lösen. Häufigkeit des Beginn des r VL Schuldrecht AT (LL.M.), Fachgebiete Vertiefung Öffentliches Recht und Zivilrecht, Vertiefung Zivilrecht Modulprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung 1 Semester
5 A 212 Staatsrecht II Dieses Modul vertieft die Kenntnisse im Staatsrecht. Der Student / Die Studentin vertieft die Kenntnisse im Bereich des Staatsrechts. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesen Bereichen unter 1 aus: VL Staatsorganisationsrecht I ODER VL Grundrechte soweit noch nicht für ein anderes Modul belegt. Häufigkeit des Beginn des r (LL.M.), Fachgebiete: Vertiefung Öffentliches Recht und Zivilrecht, Vertiefung Öffentliches Recht Modulprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung
6 A 221 Öffentliches Recht und Schuldrecht Dieses Kombinationsmodul enthält Vertiefungsveranstaltungen zu zwei Säulen des deutschen Rechtssystems. Zum einen können die Kenntnisse im Verfassungsrecht ausgebaut zum anderen können die Grundsätze zum Schuldrecht vermittelt werden. Der Student / Die Studentin vertieft die Kenntnisse im Bereich des öffentlichen Rechts und / oder des Zivilrechts. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesen Bereichen unter 1 aus: VL Verfassungsgeschichte VL Verfassungsprozessrecht UND 1 aus: VL Schuldrecht Kaufrecht VL Schuldrecht vertragliche Schuldverhältnisse VL Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL.M.), Fachgebiete: Vertiefung Öffentliches Recht und Zivilrecht, Vertiefung Öffentliches Recht, Vertiefung Zivilrecht Modulteilprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung Modulteilprüfung: 1. Teil: 1. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit insgesamt (3 LP) 2. Teil: 2. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit (3 LP)
7 Häufigkeit des Beginn des r A 221a Staatsrecht III Dieses Modul enthält Vertiefungsveranstaltungen zum Staatsrecht. Die rechtshistorische Veranstaltung gibt dabei den Ein- und Überblick über die Entstehung des deutschen Grundgesetzes und deren Vorgängern. Das Verfassungsprozessrecht beschäftigt sich mit den prozessualen Erfordernissen und Abläufen im Verfassungsrecht. Der Student / Die Studentin vertieft die Kenntnisse im Bereich des öffentlichen Rechts und / oder des Zivilrechts. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesen Bereichen unter 2 aus: VL Verfassungsgeschichte VL Verfassungsprozessrecht (LL.M.), Fachgebiete: Vertiefung Öffentliches Recht und Zivilrecht, Vertiefung Öffentliches Recht Modulteilprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung Modulteilprüfung: 1. Teil: 1. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit insgesamt (3 LP) 2. Teil: 2. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit (3 LP)
8 Häufigkeit des Beginn des r A 221b Schuldrecht II Das Schuldrecht enthält vertiefende schuldrechtliche Veranstaltungen. Behandelt werden hierbei die im BGB geregelten besonderen Schuldverhältnisse. Der Student / Die Studentin vertieft die Kenntnisse im Bereich des öffentlichen Rechts und / oder des Zivilrechts. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesen Bereichen unter 2 aus: VL Schuldrecht Kaufrecht VL Schuldrecht vertragliche Schuldverhältnisse VL Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL.M.), Fachgebiete: Vertiefung Öffentliches Recht und Zivilrecht, Vertiefung Zivilrecht Modulteilprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung Modulteilprüfung: 1. Teil: 1. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit insgesamt (3 LP) 2. Teil:
9 2. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit (3 LP) Häufigkeit des Beginn des r A 222 Zivilrecht II In diesem Modul werden die Kenntnisse im Zivilrecht vertieft. Die Studierenden können wählen, in welchem Gebiet sie ihre Kenntnisse des Zivilrechts weiter vertiefen möchten. Der Student / Die Studentin vertieft die Kenntnisse im Bereich des Zivilrechts. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesem Bereich unter 2 aus: VL Sachenrecht VL Familienrecht VL Erbrecht VL Gesellschaftsrecht VL Handelsrecht VL Arbeitsrecht (LL.M.), Fachgebiete: Vertiefung Öffentliches Recht und Zivilrecht, Vertiefung Zivilrecht Modulteilprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung
10 Modulteilprüfung: 1. Teil: 1. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit insgesamt (3 LP) 2. Teil: 2. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit (3 LP) Häufigkeit des Beginn des r Modulteilprüfung: 1. Teil: Veranstaltungen des ersten Semesters (insgesamt 15 LP). Klausur oder schriftliche Ausarbeitung oder Hausarbeit insgesamt (15 LP) 2. Teil: Veranstaltung des 2. Semesters (insgesamt 3 LP). Klausur oder schriftliche Ausarbeitung oder Hausarbeit (3 LP) 3. Teil Seminar Schriftliche Ausarbeitung und Referat mit Präsentation () Die Bewertung erfolgt gemäß 28 (3) der Allgemeinen Bestimmungen. A 213 Strafrecht I In diesem Modul wird das deutsche Strafrecht vermittelt. Basierend auf dem Strafgesetzbuch (StGB) und Nebengesetzen wird den Studierenden vermittelt, wie eine Strafbarkeit zu prüfen ist und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Angesprochen werden auch Fragen der Philosophie (etwa Sanktionsgedanke / Rehabilitationsgedanke) und der Strafzumessung. Der Student / Die Studentin erlangt erste Kenntnisse im Bereich des deutschen Strafrechts. Er / Sie kann Sachverhalte aus diesem Bereich unter Anwendung der Gesetzestexte lösen. VL Strafrecht I
11 Häufigkeit des Beginn des r (LL.M.), Fachgebiet: Vertiefung Strafrecht Modulprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung A 223 Strafrecht II In diesem Modul wird das deutsche Strafrecht vertieft. Basierend auf dem Strafgesetzbuch (StGB) und Nebengesetzen wird den Studierenden vermittelt, welche Straftaten es gibt und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Angesprochen werden auch Fragen der Philosophie (etwa Sanktionsgedanke / Rehabilitationsgedanke) und der Strafzumessung. Der Student / Die Studentin vertieft Kenntnisse im Bereich des Strafrechts. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesem Bereich unter VL Strafrecht II (LL.M.), Fachgebiet: Vertiefung Strafrecht Modulprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung
12 Häufigkeit des Beginn des r A 224 Strafrecht III In diesem Modul wird das deutsche Strafrecht vertieft. Basierend auf dem Strafgesetzbuch (StGB) und Nebengesetzen wird den Studierenden vermittelt, welche Straftaten es gibt und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Angesprochen werden auch Fragen der Philosophie (etwa Sanktionsgedanke / Rehabilitationsgedanke) und der Strafzumessung. Zudem werden Grundzüge der Kriminologie vermittelt. Der Student / Die Studentin erlangt und vertieft Kenntnisse im Bereich des Strafrechts. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesem Bereich unter Der Student / Die Studentin erlangt und vertieft Kenntnisse im Bereich des Strafrechts. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesem Bereich unter VL Kriminologie UND VL Strafrecht BT II (LL.M.), Fachgebiet: Vertiefung Strafrecht Modulteilprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung Modulteilprüfung:
13 1. Teil: 1. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit insgesamt (3 LP) 2. Teil: 2. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit (3 LP) Häufigkeit des Beginn des r A 225 Verwaltungsrecht Dieses Modul vertieft das öffentliche Recht. Konkret stehen dabei die Grundzüge des deutschen Verwaltungsrechts im Mittelpunkt. Den Studierenden wird vermittelt, wie der Verwaltungsaufbau und die Verwaltungsgerichtsbarkeit in land aussehen. Der Student / Die Studentin vertieft die Kenntnisse im Bereich des öffentlichen Rechts. Er erlangt erste Kenntnisse im Verwaltungsrecht. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesem Bereich unter VL Verwaltungsrecht AT (LL.M.), Fachgebiete: Vertiefung Öffentliches Recht und Zivilrecht, Vertiefung Öffentliches Recht Modulprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung
14 Häufigkeit des Beginn des r 1 Semester A 226 Öffentliches Recht Dieses Modul vertieft das öffentliche Recht. Verfassungs- und Verwaltungsrechtliche Themen stehen dabei im Mittelpunkt. Den Studierenden wird vermittelt, wie der Verwaltungsaufbau und die Verwaltungsgerichtsbarkeit in land aussehen. Zudem kann der Student / die Studentin die Wahl aus Themen aus dem besonderen Verwaltungsrecht. Der Student / Die Studentin vertieft die Kenntnisse im Bereich des öffentlichen Rechts. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesem Bereich unter 2 aus: VL Verfassungsgeschichte VL Verfassungsprozessrecht VL Verwaltungsprozessrecht VL Polizei- und Ordnungsrecht VL Baurecht VL Staatshaftungsrecht VL Kommunalrecht (LL.M.), Fachgebiete: Vertiefung Öffentliches Recht und Zivilrecht, Vertiefung Öffentliches Recht Modulteilprüfung wird vom Prüfer auf der Grundlage der Prüfungsordnung Modulteilprüfung:
15 1. Teil: 1. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit insgesamt (3 LP) 2. Teil: 2. Veranstaltung (insgesamt 3 LP). Klausur oder mündliche (Gruppen- )Prüfung oder Hausarbeit (3 LP) Häufigkeit des Beginn des r A 301 Ausgewählte Themen der Rechtswissenschaft (Seminar) Pflichtmodul Das Seminar vermittelt in einem kleinen Rahmen und meist diskussionsfreudiger Umgebung vertiefend spezielle Rechtsfragen, die wissenschaftlich bearbeitet werden. Das Seminar soll zum Bereich des Studenten / der Studentin passen, das dieser / diese als Vertiefungsbereich gewählt hat. Der Student / Die Studentin vertieft die Kenntnisse im gewählten Vertiefungsbereich. Er / Sie kann etwas komplexere Sachverhalte aus diesem Bereich unter Er / Sie kann wissenschaftlich ein Thema vertieft behandeln. Er / Sie kann wissenschaftlich recherchieren, die Ergebnisse zusammentragen und verständlich formulieren. SE Ein angebotenes Seminar aus dem Bereich des Wahlpflichtbereichs Seminar: Präsenz und Nachbereitung (180h)
16 Häufigkeit des Beginn des r (LL.M.) 1. Anwesenheitspflicht in den einzelnen Veranstaltungen 2. Modulprüfung Seminar Schriftliche Ausarbeitung und Referat mit Präsentation () 1 Semester Abschlussmodul A 400 Mastermodul 18 LP Pflichtmodul Abschlussmodul Inhalte: In dem Abschlussmodul setzen sich die Teilnehmer mit einer Fragestellung aus dem Forschungsbereich und Themenspektrum des Studiengangs in einem Zeitraum von 4 Monaten auseinander. In der Masterarbeit zeigt der Prüfling, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein komplexeres Problem aus den Themengebieten des Studiengangs selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Mit der Masterarbeit erlernen die Teilnehmenden die Erarbeitung einer der Tragweite des Problems angemessenen Lösung unter Berücksichtigung verschiedenster Lösungsansätze und des Einsatzes wissenschaftlicher Quellen. Häufigkeit des Masterarbeit, schriftliche wissenschaftliche Bearbeitung eines Themas aus dem Studiengang Masterarbeit (630h) Verbindliche Voraussetzung: Teilnahme an den Modulen A 102, A 103 Abschlussmodul des Studiengangs, nicht zugänglich für Studierende anderer Studiengänge Modulprüfung Erfolgreiche Anfertigung der Masterarbeit im Zeitraum von 4 Monaten (15 LP) (= 100 % der Gesamtnote) Die Benotung erfolgt gemäß 28 der Allgemeinen Bestimmungen. Ein Semester Das Modul wird immer im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene
17 Beginn des r erste Semester des Masterstudienganges angeboten. Im Sommersemester
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