Allgemeine Vertrags- und Reisbedingungen (AVRB)

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1 Allgemeine Vertrags- und Reisbedingungen (AVRB) Contemporary Travel GmbH In Bächlere 7, 8108 Dällikon 1 Vertragsabschluss 1.1 Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Contemporary Travel GmbH, nachfolgend Reisebüro genannt. 1.2 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung und der Zusendung der Rechnung / Bestätigung kommt zwischen dem Kunden und dem Reisebüro ein Vertrag zustande, sofern die Buchung ein eigenes Reisebüro-Reiseveranstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt das Reisebüro lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei der Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über Das Reisebüro). Vom Zeitpunkt der Entgegennahme Ihrer Anmeldung und der Zusendung der Rechnung / Bestätigung an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für den Kunden und das Reisebüro wirksam. 1.3 Falls der Kunde weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so hat er für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen vertraglichen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. 1.4 Werden dem Kunden durch das Reisebüro Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen vom Reisebüro vermittelten Nur-Flug-Leistungen mit Linienflügen gelten die allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Fluggesellschaften. Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und der Kunde kann sich daher auch nicht auf die vorliegenden AVRB berufen. Der Kund hat zu beachten, dass der Vertrag mit dem Reisebüro und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Namensänderungen bei Flugleistungen sind nicht möglich. Die Namen der Reiseteilnehmer müssen mit den Namen in den für die Reise verwendeten Ausweispapieren übereinstimmen. Änderungen seitens der Airline gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden. 1.5 Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Reisebüro schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. 1.6 Falls der Kunde für die Bezahlung seiner Reise über Spezialrabatte oder Gutscheine verfügen, ist dies dem Reisebüro bereits bei der Einholung der Offerte mitzuteilen. 2 Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen 2.1 Die Preise für die Reisearrangements ersehen dem Kunden aus den Ausschreibungen oder seiner persönlichen Offerte. Falls nicht besonders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF). Die Zimmerpreise gelten ohne abweichende Hinweise für ein Doppelzimmer. Es sind die jeweils bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern und sind Barzahlungspreise. Für Kreditkartenzahlungen wird eine Gebühr erhoben. 2.2 Flugpreise stehen jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen. 2.3 Die Erstellung von Offerten für Individualreisen und die damit zusammenhängende Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. Das Reisebüro behält sich das Recht vor, bei übermässigem Beratungsaufwand ohne anschliessender Buchung mindestens einer Leistung (Flug, Rundreise, Unterkunft, Mietwagen) eine Beratungsgebühr von 60 CHF / 50 EUR pro Dossier zu erheben. 2.4 Bei Flugbuchungen ohne weitere Leistungen erhebt das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr zwischen 50 bis 150 CHF / 45 bis 150 EUR pro Flugticket. Für die Ausstellung von Flugtickets wird eine Gebühr von 35 CHF / 30 EUR pro Flugticket erhoben (unabhängig davon ob der Flug in Verbindung mit einer anderen Leistung gebucht wurde). 2.5 Werden von einer Rundreise nur einzelne Teile gebucht, wird z.b. eine Unterkunft (mit oder ohne Transfer) oder ein Mietwagen einzeln gebucht, erhebt Das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt 100 CHF / 90 EUR pro Auftrag. 2.6 Für die Einholung von Visa erhebt das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr von 60 CHF / 50 EUR pro Auftrag. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) kann eine Sonderbearbeitungsgebühr anfallen. 2.7 Bei Offerten für Gruppen verrechnet das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr von 105 CHF / 90 EUR sowie eine allfällige Offertgebühr der Fluggesellschaft. Dieser Betrag wird dem Kunden bei der definitiven Gruppenbuchung gutgeschrieben. 2.8 Gelten keine spezifischen Zahlungsbedingungen, die auf der Offerte oder der Rechnung / Bestätigung entsprechend erwähnt werden, sind die Reisearrangements vor Antritt der Reise wie folgt zu bezahlen: Eine Anzahlung von 30% innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Restzahlung ist spätestens 40 Tage vor Reiseantritt fällig.

2 2.9 Für Flugtickets wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss fällig Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn oder bei Buchung wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss fällig Bei verspäteter Anzahlung oder Restzahlung ist das Reisebüro berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Reiseleistungen zu verweigern und die entsprechenden Annullationskosten gemäss Abschnitt 8 in Rechnung zu stellen Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden dem Kunden die Reiseunterlagen nach Eingang der Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ca. 10 Tage vor Ihrer Abreise ausgehändigt. 3 Preis- und Programmänderung vor der Reise 3.1 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Es orientiert den Kunden darüber vor der Buchung. 3.2 Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung o- der Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich. 3.3 Das Reisebüro behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Das Reisebüro bemüht sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen 3.4 Muss das Reisebüro eine vom Kunden bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhält er vom Reisebüro eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem oben im Abschnitt 3.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für den Kunden zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 20% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht dem Kunden das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde das Reisebüro innerhalb von 5 Tagen keine Mitteilung, so gilt die Vertragsänderung als angenommen. 3.5 Ist ein wichtiger Leistungserbringer (z.b. die Fluggesellschaft) nicht mehr in der Lage, seine Leistungen zu erbringen, kann das Reisebüro eine Ersatzlösung anbieten. 4 Annullation der Reise durch Das Reisebüro 4.1 Für einige der vom Reisebüro angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann. Wird die für diese Reise massgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemüht sich das Reisebüro selbstverständlich, dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichtet der Kunde auf das Ersatzprogramm, so erstattet ihm das Reisebüro den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 4.2 Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung vom Reisebüro durch höhere Gewalt (wie Naturkatastrophen, Unwetter, Epidemien, Schliessung von Grenzen, Unruhen, Terror, kriegerische Ereignisse, Streiks usw.), behördliche Massnahmen, Havarien, technischen Defekten usw. gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann das Reisebüro die Reise absagen. Die Sicherheit der Teilnehmer steht bei diesem Entscheid an erster Stelle. Das Reisebüro ist bemüht, so rasch wie möglich zu informieren und dem Kunden eine Ersatzlösung anzubieten. Ist dies nicht möglich o- der verzichtet der Kunde auf das Ersatzprogramm, erstattet ihm das Reisebüro den bereits bezahlten Reisepreis zurück, ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5 Programmänderung während der Reise / Abbruch der Reise 5.1 Das Reisebüro behält sich vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.b. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Muss die Reise abgebrochen oder während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet das Reisebüro dem Kunden den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen. 5.2 Flugzeiten können jederzeit ändern. Es muss auch mit Verspätungen gerechnet werden. 6 Leistungsausfälle während der Reise 6.1 Wird der Vertrag an Ort und Stelle nicht oder nicht gehörig erfüllt bzw. sollte der Kunden während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so ist er verpflichtet, diese Mängel bei der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Reisebüros sowie dem Leistungsträger unverzüglich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Wenn keine Landesvertretung vorhanden ist, muss sich der Kunde direkt mit dem Reisebüro in Verbindung setzen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ersatzansprü-

3 chen und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. 6.2 Führt die Intervention des Kunden zu keiner angemessenen Lösung, so ist er verpflichtet, von der Reiseleitung des Reisebüros bzw. dem örtlichen Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die die Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger usw. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. 6.3 Sollte Abhilfe nicht möglich sein oder ist der Mangel so schwerwiegend, dass dem Kunden die Fortsetzung der Reise oder das Verbleiben am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so muss er von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass er reklamiert hat und warum. Ansprüche auf Rückvergütung oder Schadenersatz muss der Kunde gegenüber dem Reisebüro innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich geltend machen. Die Mängelrügebestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. 6.4 Zeigt der Kunde die Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen an, so verwirkt er das Recht auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. 6.5 Gemäss Abschnitt 31 des Montrealer Abkommens muss jede Reklamation bezüglich einer verspäteten Gepäckauslieferung schriftlich, innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks der Fluggesellschaft mitgeteilt werden (gültig ist hierbei das Datum des Poststempels). Die Fluggesellschaft muss ein Formular «PIR» als Bestätigung über die Verspätung abgeben, alle Ausgaben müssen schriftlich belegt sein. 6.6 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. 7 Haftung 7.1 Das Reisebüro entschädigt den Kunden für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für ihn zusätzlich entstandene Kosten (vorbehalten Abschnitte 3, 4, 5 und 6) soweit es der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, dem Kunden an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden vorliegt. Die Haftung des Reisebüros ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Das Reisebüro haftet nicht für den mittelbaren Schaden (z.b. Lohnausfall o.ä.). 7.2 Das Reisebüro übernimmt ferner keine Haftung: bei verspätet ausgeliefertem Gepäck; bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Telekommunikationsmittel, Schmuck, Photo- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen); bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen; für Programmänderungen aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Verspätungen von Dritten (Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw.) für Folgen von Verspätungen von offiziellen, fahrplanmässig verkehrenden Transportmitteln (Flugzeugen, Eisenbahnen usw.) wie etwa Mehrkosten für Hotelübernachtungen, Verpflegung, Taxikosten, Verfall von Reiseleistungen, Lohnausfall usw. Allfällige Schadenersatzansprüche sind direkt beim betreffenden Leistungserbringer geltend zu machen. 7.3 Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von Tieren. Das Reisebüro haftet nicht dafür. 7.4 Für andere als Personenschäden ist die Haftung des Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern das Reisebüro den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen. 7.5 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. 7.6 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, Terror, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen. 7.7 An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale Veranstaltungen, Ausflüge oder Besichtigungen usw. zu buchen. Die Reiseleitung oder die lokale Vertretung vor Ort vermitteln dem Kunden gerne entsprechende Angebote und nimmt auch seine Buchung dafür vor. Es ist zu beachten, dass das Reisebüro hier nur als Vermittler von lokalen Veranstaltern auftritt. Es gelten ausschliesslich deren Bestimmungen. Das Reisebüro kann deshalb für Ausflüge, Veranstaltungen und Besichtigungen usw., die der Kunde am Ferienort oder im Hafen bucht, keine Haftung übernehmen. 7.8 Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, wel-

4 che Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben findet der Kunde im Internet. Soweit dieses nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens, die unter zu finden sind. 7.9 Haftet das Reisebüro für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen usw.) verursacht wurden, hat der Kunde seine Schadenersatzansprüche an das Reisebüro abzutreten. 8 Annullation oder Umbuchung der Reise durch den Reisenden, Abtretung der Buchung 8.1 Wenn der Kunde eine Buchung nach Vertragsabschluss ändert oder annulliert, so muss er dies dem Reisebüro mit eingeschriebenem Brief unter Angabe der Gründe mitteilen. Die allenfalls bereits erhaltenen Reisedokumente sind dem Reisebüro gleichzeitig zurückzugeben. Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem dir Erklärung beim Reisebüro eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Für die Benennung eines Ersatzreisenden gilt Art. 17 PRG 8.2 Für eine Änderung oder Annullation wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 250 CHF / 220 EUR pro Person erhoben. 8.3 Zusätzlich zu den erwähnten Bearbeitungsgebühren werden bei Annullationen folgende Annullationskosten erhoben (Ausnahme siehe Nr. 8.2): Pauschalreisen (ohne Flugtickets) und Landleistungen: Prozentpauschalen auf dem Reisepreis in Abhängigkeit der Annullation vor Reisebeginn: ab Buchungsdatum 30% Tage vor Reisebeginn 40% Tage vor Reisebeginn 50% Tage vor Reisebeginn 75% 30-0 Tage vor Reisebeginn 100% nach Reisebeginn 100% Flugtickets: Falls das Ticket bereits ausgestellt ist, sind die von der Fluggesellschaft erhobenen Annullationskosten zu bezahlen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100% betragen können. Hinzu kommt die Bearbeitungsgebühr unter 8.2. Allfällige weitere Annullationsgebühren der Leistungserbringer (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenfirmen usw.). 8.4 Das Reisebüro empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist. 8.5 Die Bearbeitung einer Rückerstattung erfolgt innert 120 Tagen nach Eingang der Erklärung beim Reisebüro. Die Zahlungsfrist für Gebühren für Änderungen beträgt 30 Tage. 8.6 Sollte der Kunde verhindert sein, kann er beim Reisebüro grundsätzlich immer eine Ersatzperson die Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten: Die Ersatzperson ist bereit, das Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die der Kunde mit dem Reisebüro vereinbart hat. Die anderen an der Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Flug-, Zug- oder Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung. Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass-, Visa-, Impf- und Devisenvorschriften). Der Teilnahme der Ersatzperson stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. 8.7 Die Ersatzperson und der Kunde haften gegenüber dem Reisebüro solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. 8.8 Nichtantreten der Reise wird als Annullation behandelt. 8.9 Für Gruppen bleiben spezielle Annullations- und Änderungsbedingungen vorbehalten Das Reisebüro kann für bestimmte Reisen / Dienstleistungen besondere Annullationsbedingungen und -kosten formulieren (z.b. in den Ausschreibungen wie Internet, Inseraten, in spez. Merkblättern, in den Buchungsbestätigungen usw.). In diesem Fall ersetzen sie diejenigen der Abschnitte 8.1. bis 8.7) 8.11 Für spezifische Daten (z.b. Weihnachten/Neujahr, Osterfeiertage) können spezielle Annullationsbedingungen gelten. 9 Abbruch der Reise durch Reiseteilnehmer / Vorzeitige Rückreise 9.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab oder annulliert er an Ort und Stelle einzelne Leistungen (Exkursionen, Hotelübernachtungen usw.) aus Gründen, die nicht durch eine Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung durch das Reisebüro gerechtfertigt sind, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung von nicht bezogenen Leistungen. Allfällige Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise gehen zu Lasten des Kunden. Im weiteren empfiehlt das Reisebüro dem Kunden den Abschluss einer Rückreise-

5 kostenversicherung, die, wenn er die Reise aus einem dringenden Grund (z.b. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) vorzeitig abbrechen muss, für die entstehenden Kosten aufkommt. 10 Einreise- und Gesundheitsvorschriften 10.1 Die Reiseausschreibungen und Offerten des Reisebüros können Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten enthalten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Der Kunde ist gebeten und aufgefordert sich bei den Vertretungen der einzelnen Länder betreffend den für ihn geltenden Pass- und Visavorschriften sowie den gesundheitspolizeilichen Formalitäten zu informieren Der Kunde ist selber verantwortlich für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften. Das Reisebüro kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter, nicht erhaltener oder nicht gültiger Visa. 11 Flüge / Flugtickets 11.1 Die Angebote des Reisebüros umfassen teilweise Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nicht anderes angegeben ist, enthalten die Offerten und Angebote Flüge der Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde zu diesem Zeitpunkt gültige Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein Das Flugticket wird im Reservationssystem und im Check-In-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Kunde bzw. Reisende weist sich am Check-In mit seiner elektronischen Ticket-Nummer mit Reisepass oder Identitätskarte aus Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzliche keinen Einfluss. Sollte der Kunde von einer Verspätung betroffen sein, muss er sich an die lokale Vertretung der Fluggesellschaft wenden Für Das Reisebüro ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Die Datenschutzpraxis des Reisebüros steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reisebüro zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten zu diesem Zweck und/oder zur Bearbeitung durch Partner des Reisebüros auch ins Ausland (insbesondere auch an die Destination Ihrer Reise) verschoben werden Das Reisebüro behält sich vor, den Kunden darüber hinaus zukünftig über aktuelle Angebote zu informieren, es sei denn er teilt dem Reisebüro mit, dass er dies nicht wünscht Wichtig für Reisende in die USA: In Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung verlangen die US-Behörden von Fluggesellschaften, welche die USA anfliegen, Zugriff auf die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers. Die Aufbewahrungsfrist der übermittelten Daten beträgt 3.5 Jahre. Die Passagierdaten werden durch die Fluggesellschaften übermittelt. 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand 13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Reisebüro ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen das Reisebüro wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Reisebüros vereinbart. 14 Ombudsmann 14.1 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Kunde den unabhängigen Ombudsmann für das Reisebürogewerbe kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen dem Kunden und dem Reisebüro, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmann lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten, Tel.: , Fax: , 15 Versicherung 15.1 In den Arrangements und Angeboten des Reisebüros ist keine Annullationskosten- / Extrarückreisekosten-Versicherung eingeschlossen. Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden dringend eine solche Versicherung abzuschliessen. 12 Datenschutz Dällikon, 12. Mai 2016

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