Jugendordnung der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg

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1 Jugendordnung der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg 1 Name, Sitz und Zweck 1.1 Die Jugendfeuerwehren des Kreisteils Fritzlar-Homberg haben sich im Kreisfeuerwehrverband Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder-Kreis zu einer Jugendabteilung zusammengeschlossen. Sie führen die Bezeichnung Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg. 1.2 Die Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg hat ihren Sitz am jeweiligen Wohnort des Kreisjugendfeuerwehrwartes. 1.3 Die Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg ist die Gemeinschaft der Jugend, innerhalb -des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder- Kreis, die sich zum sozialen Engagement der Feuerwehren bekennt und an ihrer Verwirklichung mitwirkt Die Feuerwehr will die Jugend zu tätiger Nächstenhilfe erziehen Sie will den Jugendlichen bei der Entwicklung von Eigeninitiativen helfen Die Jugendfeuerwehr will zum gegenseitigen Verständnis der Völker aller Gesellschaftsordnungen beitragen Die Jugendfeuerwehr fordert von jedem Mitglied die Anerkennung der Menschenrechte, die Wahrung der demokratischen Ordnung und die Bereitschaft an der Demokratisierung aller Geschäftsbereiche mitzuwirken Die Jugendfeuerwehr will die Jugendlichen zum Schutz der Umwelt anhalten und beteiligt sich mit ihren Mitgliedern aktiv an Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen. 1.4 Die Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg hat den Zweck, die in ihr vereinten Jugendfeuerwehren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen Vermittlung von Anregungen für die Jugendarbeit Schulung und Ausbildung der Führungskräfte Organisation von Jugendfeuerwehrtreffen und Ermöglichung des Erfahrungsaustausches unter den Jugendfeuerwehren Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden und dem Jugendring Vermittlung von Zuwendungen aus dem Kreisjugendplan Pflege internationaler Begegnungen und Zusammenarbeit Vertretung der Interessen der Jugendfeuerwehren Durchführung von Jugendbildungsveranstaltungen Darstellung der Jugendfeuerehrarbeit in der Öffentlichkeit. 1.5 Die Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Seite 1 von 9

2 Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar- Homberg dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine laufenden Zuwendungen aus Mitteln der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg. 1.6 Die Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg ist gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (KJHG) ein anerkannter Jugendverband. 1.7 Die Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg darf sich nicht parteipolitisch oder konfessionell betätigen. 2 Mitgliedschaft 2.1 Mitglieder der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg sind die Jugendfeuerwehren der Feuerwehren im Kreisverband Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder-Kreis. 2.2 Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind Die Annahme einer von der jeweiligen Feuerwehr und Gemeinde bestätigten Jugendordnung/Satzung, sowie die Vorlage eines Gründungsprotokolls Die Wahl eines Jugendfeuerwehrausschusses Die termingerechte Abgabe des Jahresberichtes 3.1 Jedes Mitglied hat das Recht 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder in den Organen und an öffentlichen Veranstaltungen der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg mitzuwirken in eigener Sache gehört zu werden über die Arbeit der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg regelmäßig informiert zu werden. 3.2 Jedes Mitglied hat die Pflicht An den Mitgliederversammlungen und dem Kreisjugendfeuerwehrtag teilzunehmen Den gegenseitigen Informationsfluss zwischen den einzelnen Jugendfeuerwehren und der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg sicherzustellen Seite 2 von 9

3 4 Organe 4.1 Organe der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg sind: Die Mitgliederversammlung Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss Das Jugendforum 4.2 In den Organen darf nur tätig sein, wer Angehörige/r einer Jugendfeuerwehr/Feuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder-Kreis ist. 4.3 Jedes Organ kann sich eine Geschäftsordnung geben. 4.4 Stimmenhäufung ist ausgeschlossen. 5 Die Mitgliederversammlung 5.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg. Sie tritt jedes Jahr oder wenn die mehr als die Hälfte seiner Mitglieder beantragen unter dem Vorsitz des/der Kreisjugendfeuerwehrwartes/in zusammen. 5.2 Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus Je zwei stimmberechtigten Angehörigen jeder Jugendfeuerwehr/Feuerwehr, die Mitglied in der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg sind. Stimmberechtigt sind der Jugendfeuerwehrwart oder dessen Stellvertreter und der Gruppenleiter oder ein Mitglied der Jugendfeuerwehr. Stimmberechtigte müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben Den Mitgliedern des Kreisjugendfeuerwehrausschuss, gemäß 6.1 bis 6.3 und ist ebenfalls stimmberechtigt. 5.2 Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss gibt den Zeitpunkt der Mitgliederversammlung mindestens sechs Wochen vorher bekannt. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens vier Wochen vorher schriftlich an den/die Kreisjugendfeuerwehrwart/in zu stellen. Die endgültige Einladung der Mitglieder erfolgt in schriftlicher Form, spätestens zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung. 5.3 Initiativanträge können bis zu Beginn der Mitgliederversammlung an den/die Kreisjugendfeuerwehrwart/in gestellt werden und sind unter einem gesondertem Tagesordnungspunkt zu behandeln. 5.4 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss innerhalb von vier Wochen ein neuer Kreisjugendfeuerwehrtag mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden, der dann in jedem Fall beschlussfähig ist. Seite 3 von 9

4 5.5 Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Befasst sich die Mitgliederversammlung mit Änderungen der Jugendordnung, so ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Auf Antrag ist geheim zu wählen. 5.6 Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, dass von dem/der Schriftführer/in und dem Kreisjugendfeuerwehrwart zu unterzeichnen ist. 5.7 Aufgaben des Kreisjugendfeuerwehrtages sind Die Wahl des Kreisjugendfeuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren, sowie zwei Kassenprüfer/innen auf die Dauer von einem Jahr Die Entlastung der Mitglieder des Kreisjugendfeuerwehrausschusses. Auf Antrag sind Einzelentlastungen durchzuführen. Wird ein Mitglied des Kreisjugendfeuerwehrausschusses nicht entlastet, so ist für dieses Amt eine Ergänzungswahl durchzuführen Die Beschlussfassung über Änderungen der Jugendordnung Die Beratung und Beschlussfassung über eingereichte Anträge Festlegung der Richtlinien für die Arbeit der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg 6 Kreisjugendfeuerwehrausschuss 6.1 Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss besteht aus Dem geschäftsführende Kreisjugendfeuerwehrausschuss Dem erweitertem Kreisjugendfeuerwehrausschuss 6.2 Der geschäftsführenden Kreisjugendfeuerwehrausschuss besteht aus Dem/der Kreisjugendfeuerwehrwart/in Dem/der/die stellvertretenden Kreisjugendfeuerwehrwarten Dem/der Schriftführer/in und dessen Stellvertreter/in Dem/der Kassierer/in und dessen Stellvertreter/in 6.3 Der erweiterte Kreisjugendfeuerwehrausschuss besteht aus Dem/der Pressesprecher/in Dem/der Fachgebietsleiter/in Wettbewerbe und dessen Stellvertreter/in Den Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwarten/innen Dem Kreisjugendsprecher Auf Antrag ist die Wahl von Beisitzern möglich 6.4 Die Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwarte/innen gehören dem erweiterten Kreisjugendfeuerwehrausschuss kraft Amtes an. Seite 4 von 9

5 6.5 Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss wird von dem/der Kreisjugendfeuerwehrwart/in nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich oder wenn dies mehr als die Hälfte der Mitglieder des Kreisjugendfeuerwehrausschusses verlangt, zu einer Sitzung eingeladen. 6.6 Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. 6.7 Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberrechtigten gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. 6.8 Über die Sitzungen des Kreisjugendfeuerwehrausschusses ist ein Protokoll anzufertigen. 6.9 Die Aufgaben des Kreisjugendfeuerwehrausschusses sind Die Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten Die Führung der Kassengeschäfte Die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung Die Durchführung von Tagungen und Veranstaltungen, insbesondere der mindestens einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung Das konstruktive Ausarbeiten von Lösungen zu anstehenden Problemen der Jugendfeuerwehren und ihrer Angehörigen Die Zusammenarbeit mit der hessischen Jugendfeuerwehr und deren Gremien Die Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden und dem Jugendring 7 der/die (stellvertretende) Kreisjugendfeuerwart/in 7.1 Der/die Kreisjugendfeuerwehrwart/in, im Verhinderungsfall der/die stellvertretende Kreisjugendfeuerwehrwart/in, vertritt die Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg nach innen und außen. 7.2 Der/die Kreisjugendfeuerwehrwart/in hat Sitz und Stimme im Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder-Kreis. 7.3 Der/die Kreisjugendfeuerwehrwart/in sollte an den Dienstveranstaltungen der hessischen Jugendfeuerwehr teilnehmen. 8 Der/Die Schriftführer/in 8.1 Der/die Schriftführer/in hat folgende Aufgaben: Erstellen und aktualisieren von Mitglieder-/Gästeverzeichnissen Führung eines Protokollbuches Erledigung sonstiger schriftlicher Arbeiten Seite 5 von 9

6 8.2 Im Protokollbuch sind kurze Berichte über alle Veranstaltungen der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg sowie Niederschriften über die Organversammlung aufzunehmen. Zu den Veranstaltungen der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg sind Teilnehmerlisten anzufertigen. 9 Der/Die Kassierer/in 9.1 Der/die Kassierer/in hat folgende Aufgaben: Teilnahme an Veranstaltungen der hessischen Jugendfeuerwehr für Kassenwarte/innen Verwaltung der Kasse der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg Aufstellen eines Haushaltsplanes Durchführen von jährlich mindestens einer Kassenprüfung Verfassen eines Kassenberichtes Erledigung sonstiger kassengeschäftlichen Arbeiten 10 Der/Die Pressesprecher/in 10.1 Der/die Pressesprecher/in hat folgende Aufgaben: Aufbau und Pflege von Kontakten zur regionalen Presse Verfassen von Medienberichten zu den Veranstaltungen der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg Erschließen neuer Medien für die Öffentlichkeitsarbeit der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg Veranstaltung von Aktionen zur Öffentlichkeitsarbeit 10.2 Zur Umsetzung der Aufgabenstellung können Arbeitsgruppen gebildet werden. 11 Der/Die Fachbereichleiter/in Wettbewerbe 11.1 Der/die Fachbereichleiter/in Wettbewerbe hat folgende Aufgaben: Teilnahme an Veranstaltungen der Hessischen Jugendfeuerwehr für Fachbereichleiter/innen Wettbewerbe Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte Werbung, Schulung, Betreuung und Bereitstellung von Wertungsrichtern für den Bundeswettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehr für Wettbewerbe auf Kreisebene Erstellen und aktualisieren einer Wertungsrichterliste Zur Umsetzung der Aufgabenstellung können Arbeitsgruppen gebildet Seite 6 von 9

7 werden. 12 Jugendforum 12.1 Die Kreisjugendfeuerwehr unterhält zur Partizipation der Jugendlichen ein Jugendforum Das Jugendforum besteht aus den Jugendsprechern der Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehren Das Jugendforum wählt aus ihrer Mitte einen Kreisjugendsprecher / in. Der Kreisjugendsprecher ist kraft Amtes Mitglied des erweiterten Kreisjugendfeuerwehrausschusses (vgl. 6, 6.3.4) 13 Die Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwarte/innen 13.1 Die Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwarte/innen vertreten die Interessen der Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehren im Kreisjugendfeuerwehrausschuss Die Stadt-/Gemeindejugendfeuerwarte/innen informieren die Mitglieder über die Tätigkeiten des Kreisjugendfeuerwehrausschusses der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg Die Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwarte/innen arbeiten unterstützend in den Fachbereichen mit. 14 Verwaltung 14.1 Die Geschäfte der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg werden ehrenamtlich durch den Kreisjugendfeuerwehrausschuss geführt. Aufwandsentschädigungen sind im Einvernehmen mit dem Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder-Kreis festzusetzen Die finanziellen Mittel für die Jugendarbeit werden durch Fördermittel, Beiträge, Spenden und Zuschüsse aufgebracht Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Kreisjugendfeuerwehr- Ausschuss der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg in eigener Zuständigkeit unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen. Zahlungen bedürfen der Anweisung durch den Kreisjugendfeuerwehrwartes Anfallende Überschüsse und Erträge sind für die Jugendarbeit zu verwenden Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Seite 7 von 9

8 14.6 Die Kasse der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg ist mindestens einmal jährlich oder wenn dies mehr als die Hälfte der Mitglieder verlangt, durch die Kassenprüfer/innen unter Aufsicht des/der Kassenwartes/in zu prüfen. Über das Ergebnis der Kassenprüfung ist den Mitgliedern Bericht zu erstatten Es darf keine Person durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 15 Auflösung 15.1 Die Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg kann nicht aufgelöst werden, solange im Kreisfeuerwehrverband Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder-Kreis noch Jugendfeuerwehren mit den Grundsätzen dieser Jugendordnung bestehen Bei Auflösung oder Aufhebung der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks fällt das Vermögen der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg dem Kreisfeuerwehrverband Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder-Kreis mit der Bestimmung zu, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere aber für die Neugründung von Jugendfeuerwehren mit den Grundsätzen dieser Jugendordnung zu verwenden. 16 Betreuung und Aufsicht 16.1 Der Kreisfeuerwehrverband Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder-Kreis betreut und beaufsichtigt die Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg Der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg im Schwalm- Eder-Kreis kann den/die Kreisjugendfeuerwehrwart/in jederzeit zur Berichterstattung auffordern Ein Vertreter des Vorstandes des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder-Kreis nimmt in beratender Funktion an den Sitzungen des Kreisjugendfeuerwehrausschusses teil. 17 Schlussbestimmungen 17.1 Die Jugendordnung der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg ist Bestandteil der Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Fritzlar-Homberg im Schwalm-Eder-Kreis Die Jugendordnung der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg wurde von der Mitgliederversammlung am in Knüllwald-Niederbeisheim Seite 8 von 9

9 beschlossen und am in Fritzlar-Obermöllrich geändert Diese Jugendordnung der Kreisjugendfeuerwehr Fritzlar-Homberg tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Jugendordnung vom außer Kraft. -Kreisverbandsvorsitzender- -Kreisjugendfeuerwehrwart- -stellv. Kreisverbandsvorsitzender- -stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart- _ -stellv. Kreisverbandsvorsitzender- -stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart- Seite 9 von 9

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