ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN (KONDITIONENBLATT) DER SERIE 30

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1 ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN (KONDITIONENBLATT) DER SERIE 30 aus dem EUR , EMISSIONSPROGRAMM FÜR DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON IN WERTPAPIEREN VERBRIEFTEN SCHULDTITELN, DERIVATIVEN INSTRUMENTEN UND ZERTIFIKATEN UND FÜR DEREN ZULASSUNG ZU EINEM GEREGELTEN MARKT vom 13. Oktober 2010 in der Fassung des Zweiten Nachtrags vom 30. August 2011 "RBIEMISSIONSPROGRAMM" DER RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG BEZEICHNUNG: Raiffeisen Bank International ZinsNOKerlAnleihe /Serie 30 GESAMTNENNBETRAG: bis zu Nominale NOK , ERSTAUSGABEPREIS: 101,00 % vom Nennwert HÖCHSTAUSGABEPREIS: 110,00% vom Nennwert ISIN: AT000B K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

2 Diese Endgültigen Bedingungen beziehen sich auf die oben angeführte Tranche/Serie einer RBIEmission. Die hierin verwendeten Begriffe haben die für sie im BasisProspekt festgelegte Bedeutung. Dieses Konditionenblatt ist in Verbindung mit dem BasisProspekt (ergänzt um den Ersten Nachtrag vom 13. April 2011) zu lesen und kann gegebenenfalls ergänzt werden durch "VolltextBedingungen" gemäß Abschnitt 5.1.C. des Basis Prospekts und/oder allfällige Annexe. Die in diesem Konditionenblatt blau unterlegten Textteile beziehen sich auf RBI Emissionen mit Basiswert / derivativer Komponente und deren Basiswert(e). Es gelten die Verkaufsbeschränkungen gemäß Teil IV Punkt 2.2. des BasisProspektes. Dieses Konditionenblatt wurde am 02. September 2011 ausgestellt. Ein Erster Nachtrag zum BasisProspekt im Sinn von Art 16 (1) der ProspektRichtlinie sowie gemäß Artikel 13, Kapitel 1, Teil II des Luxemburgischen Gesetzes über Wertpapierprospekte (Loi relative aux prospectus pour valeurs mobilières) wurde am 13. April 2011 von der CSSF gebilligt und den zuständigen Behörden in der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland notifiziert. Ebenso wurde ein Zweiter Nachtrag zum BasisProspekt im Sinn von Art 16 (1) der Prospekt Richtlinie sowie gemäß Artikel 13, Kapitel 1, Teil II des Luxemburgischen Gesetzes über Wertpapierprospekte am 30. August 2011 von der CSSF gebilligt und den zuständigen Behörden in der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland notifiziert. Der Erste Nachtrag vom 13. April 2011 sowie der Zweite Nachtrag vom 30. August 2011 können entsprechend dem BasisProspekt in elektronischer Form auf der Internetseite der Luxemburger Börse ( eingesehen werden, können weiters auf der Internetseite der Wiener Börse unter abgerufen werden und werden in gedruckter Form am Sitz der Emittentin, A1030 Wien, Am Stadtpark 9, Österreich, zur Verfügung gestellt. K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

3 ad Kapitel/Abschnitt ENDGÜLTIGE BEDINGUNGEN IN ERGÄNZUNG ZU TEIL IV DES BASISPROSPEKTES In vielen Fällen werden nur von den BasisBedingungen ("BB") abweichende Daten/Rechte/Vereinbarungen angeführt. 1. VERANTWORTLICHE PERSONEN 1.1. Alle Personen, die für die im Prospekt gemachten Angaben bzw. für bestimmte Abschnitte des Prospekts verantwortlich sind. Im letzteren Fall ist eine Angabe der entsprechenden Abschnitte vorzunehmen. Im Falle von natürlichen Personen, zu denen auch Mitglieder der Verwaltungs, Geschäftsführungs und Aufsichtsorgane des Emittenten gehören, sind der Name und die Funktion dieser Person zu nennen. Bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz der Gesellschaft anzugeben Erklärung der für den Prospekt verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Prospekts wahrscheinlich verändern. Ggf. Erklärung der für bestimmte Abschnitte des Prospekts verantwortlichen Personen, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass die in dem Teil des Prospekts genannten Angaben, für die sie verantwortlich sind, ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Prospekts wahrscheinlich verändern. siehe Teil IV Punkt 1.1. des Basis Prospekts siehe Teil IV Punkt 1.2. des Basis Prospekts K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

4 2. RISIKOFAKTOREN 2.1. Besondere Risikohinweise bezogen auf die Serie/Tranche Schuldverschreibungen im engeren Sinne Schuldverschreibungen im weiteren Sinne Produktbezogener Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich. Schuldverschreibungen im engeren Sinne 2.2. Verkaufsbeschränkungen gemäß Teil IV Punkt 2.2. des Basis Prospektes 3. WICHTIGE ANGABEN 3.1. Interessenten an der Emission, welche von jener der Emittentin gemäß BB verschieden sind. (siehe Teil IV Abschnitt 5.1.A./A.1.1. des BasisProspektes) 3.2. Von BB abweichende Gründe/Verwendungszweck der Emission: (siehe Teil IV/ Abschnitt 3.2. des BasisProspektes) Ggf. geschätzte Gesamtkosten der Emission Ggf. geschätzter Nettobetrag der Erträge Ggf. Verwendungszwecke aufgeschlüsselt 4. ANGABEN ÜBER DIE WERTPAPIERE 4.1. Raiffeisen Bank International ZinsNOKerlAnleihe /Serie 30 (in der Folge die Schuldverschreibungen ) Typ/Kategorie der Wertpapiere Schuldverschreibungen im engeren Sinne Schuldverschreibungen im weiteren Sinne RBIEmission ohne Derivative Komponente RBIEmission mit Derivativer Komponente Schuldverschreibungen im engeren Sinne ja K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

5 ISIN Daueremission EinmalEmission Interne Wertpapierkennnummer anderer Sicherheitscode ZusatzAngaben für Derivative Wertpapiere/ allfällige Basiswerte/Underlyings Daueremission ISIN AT000B Von BB abweichende Rechtsvorschriften 4.3. Form der Wertpapiere Namensschuldverschreibungen Inhaberpapiere Verbriefung effektiv verbrieft stückelos Inhaberpapier / siehe B Währung NOK / siehe B.7. Sammelurkundenanteile / siehe B Rang senior / siehe B.13. Klauseln, die den Rang beeinflussen können 4.6. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte und deren Ausübung, sofern von BB abweichend 4.7. Angabe des nominalen Zinssatzes siehe Teil IV Punkt A.15 und B.15. Bestimmungen zur Zinsschuld Zinsenfälligkeitstermine (Kupontermin) Zinsenzahlungstage Fixe Verzinsung Verjährungsfristen siehe B Angaben zum Basiswert des Zinssatzes Basiswert des Zinssatzes Methode der Verbindung Wertentwicklung/Volatilität des Basiswertes Unterbrechung der Abrechnung Anpassungsregeln Berechnungsstelle Die Schuldverschreibungen werden während der GesamtLaufzeit mit einem fixen Zinssatz von 4,25 % p.a. vom Nennwert verzinst. siehe B K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

6 Im Falle derivativer Komponente: Auswirkungen des Basiswertes auf den Wert der Anlage Risiken 4.8. Tilgung/vorzeitige Rückzahlung endfällig endfällig Kündigungsrechte Teiltilgungen vereinbarte Lieferung Kombinationen davon ein ordentliches Kündigungsrecht ist nicht vereinbart Tilgungstermin siehe B.17. und 8 der Volltext Bedingungen / ANNEX 2 Tilgungsverfahren / siehe B Vorzeitige Rückzahlung siehe B.17. bis B.24. Rückzahlungsmodalitäten siehe B Rendite 4,03 % p.a. auf Basis des Erstausgabekurses und einer Laufzeit von 5 Jahren; Renditeangabe ex ante nicht möglich Methode zur Renditeberechnung keine Rendite errechenbar Repräsentation der Schuldverschreibungsgläubiger ja Beschlüsse/Grundlagen zur Neuemission, sofern von BB abweichend Gremium Beschlussdatum Beschlussinhalt siehe Teil IV, Punkt 4.9. des Basis Prospektes Beschluss des Vorstandes vom 4. Oktober 2010 und Umlaufbeschluss des Aufsichtsrates vom 11. Oktober 2010 zur Genehmigung des RBI Emissionsprogrammes und zur Festlegung der Emissionsvolumina; Ort der Vertragseinsicht Erwarteter Emissionstermin siehe B.4. und B Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit ja Beschluss des Funding Planes durch den Vorstand vom Raiffeisen Bank International AG K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

7 4.14. Quellensteuern, sofern abweichend zu BB Informationen über den Basiswert Ggf. umfassende Beschreibung des Basiswertes Verfallstag/Fälligkeitstermin TT/MM/JJJJ Uhrzeit BasiswertFeststellungstag TT/MM/JJJJ Uhrzeit Ausübungstag TT/MM/JJJJ Uhrzeit Endgültiger Referenztermin Abrechnungsverfahren Cash Settlement Physical Settlement Kombination davon Abrechnungstag Abrechnungsfristen (Settlement Perioden) Rückgabe des Basiswertes Zahlungs und Liefertermin Berechnungsmodalitäten Ausübungskurs Referenzkurs Typ des Basiswertes Informationen Informationsquelle betreffend Wertentwicklung/Volatilität Emittentin anders Wertpapier als Basiswert Emittent des Basiswertes Name Firmenwortlaut ISIN WPK des Basiswertes Index als Basiswert Indexbeschreibung (wenn von der Emittentin zusammengestellt) Informationsquelle zum Index Zinssatz als Basiswert EURIBOR EURISDAEURIBOR Swap Rate LIBOR CHFLIBORBBA JPYLIBORBBA anderer Zinssatz Sonstiger Basiswert ja/ Währung Commodities Loan Credit Default Swap Anderes Underlying Korb als Basiswert/Basket Etwaige Marktstörungen in Bezug auf siehe K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

8 den Basiswert Korrekturvorschriften in Bezug auf den Basiswert siehe und B BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT 5.0. Form der Endgültigen Bedingungen 5.1. Abschnitt B Konditionenblatt Volltext Annex Kombination davon Widersprüchliche Regelungen Emissionsdaten in Ergänzung zu den BasisBedingungen des Abschnittes A sowie Kapitel 5.1. bis 5.4. des Basis Prospektes Konditionenblatt zuzüglich ANNEX 1 (Historische Werte des EUR/NOK Wechselkurses) ANNEX 2 (VolltextBedingungen) Informationen ANNEX 3 (Anlegerinformation zur steuerlichen Behandlung) ANNEX 4 (Risikohinweise) Im Falle widersprüchlicher Regelungen gehen die VolltextBedingungen gemäß ANNEX 2 allen anderen hierin getroffenen Regelungen (z.b. Konditionenblatt) vor. B.1. Emittentin Raiffeisen Bank International AG B.1.1. Interessenten an der Emission siehe Punkt 3.1. B.1.2. Verwendungszweck der Emission siehe Punkt 3.2. B.1.3. Underlyings (siehe Punkt ) () B.2. Bezeichnung der Serie/Tranche / ISIN B.2.1 Bezeichnung der Serie/Tranche Raiffeisen Bank International ZinsNOKerlAnleihe /Serie 30 B.2.2 ISIN AT000B B.3. B.3.1. Form des Angebotes Öffentliches Angebot Privatplatzierung(PP) Prospektbefreiungstatbestand Stückelung/Mindestbetrag Qualifizierte Anleger Andere: Öffentliches Angebot B.4. Angebotstag Zeichnungsfrist von bis /ab ab 5. September 2011 K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

9 B.4.1. Daueremission (offen, unbegrenzt) Einmalemission (geschlossen) Vorzeitige Schließung des Angebotes vorbehalten ja Daueremission Ja, vorzeitige Schließung bzw. zwischenzeitige Schließung (Nichtannahme von Orders bei geänderten Marktverhältnissen, Nachtragspflicht, etc.) vorbehalten. B.5. B.5.1. B.5.2. Valutatage/Weitere Valutatage/Teileinzahlungen ("partly paid") Valutatag Erstvalutatag Weitere Valutatage im Falle von Daueremissionen Geschäftstage anders Der mögliche Erstvalutatag ist der 16. September Geschäftstage B.5.3. Teileinzahlungen Einzahlungsmodus für "partly paid" B.6. Ausgabekurse/Ausgabepreise B.6.1. Ausgabekurs Erstausgabekurs 101,00% vom Nennwert am ersten Zeichnungstag, dem 5. September 2011 (Aufträge bis 17:00 Uhr bei der Emittentin einlangend) B.6.2. Weitere Ausgabekurse Höchstausgabekurs Rücktrittsrecht ja Angaben in % Angaben in Betrag Währungseinheit Ausgabepreis Erstausgabepreis Weitere Ausgabepreise werden in Abhängigkeit von der Marktlage laufend festgesetzt Als Höchstausgabekurs wurden 110% vom Nennwert gemäß 7 Abs. 5 Zi. 1 KMG festgelegt. entspricht dem obigen Erstausgabekurs am ersten Zeichnungstag (Aufträge bis 17:00 Uhr bei der Emittentin einlangend) werden in Abhängigkeit von der Marktlage laufend festgesetzt und entsprechen den Weiteren Ausgabekursen Höchstausgabepreise entspricht dem Höchstausgabekurs K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

10 Angaben in % Angaben in Betrag Währungseinheit B.7. Währung NOK (Norwegische Kronen) B.7.1. MultiCurrencyEmission B.7.2. Lieferung und Lieferungsmodalitäten B.8. B.8.1. B.8.2. B.9. B.9.1. B.9.2. Gesamtnominale Gesamtvolumen des RBIEmissionsprogrammes Gesamtvolumen der gegenständlichen Serie 30 in Nominale Gesamtvolumen der gegenständlichen Serie 30 in Stück Namensschuldverschreibungen mit Ordervermerk/ Inhaberschuldverschreibungen / Übertragung des Eigentumsrechtes Besonderheiten des Übertragungsmodus nicht übertragbar/rbiverwahrt durch Indossament übertragbar durch Wertpapierübertrag übertragbar via OeKB Common Depositary / int. Clearing Systeme anderweitig Geltendmachung von Rechten/Besondere Regelungen bis zu maximal EUR 20 Milliarden bis zu NOK , (Norwegische Kronen achthundert Millionen) Inhaberschuldverschreibungen ja via OeKB bei Bedarf kann die Einbeziehung in int. ClearingSysteme erfolgen B.10. Stückelung / Nominalwerte / bis zu (achtzigtausend) Stück à Nominale NOK ,, nur 1 bis max Nennwertlose Stücke B Mindestnominale NOK , (Norwegische Kronen zehntausend) B Mindeststückelung 1 (ein) Stück à Nominale NOK , B Mindestzeichnungsbeträge Nominale NOK , B Gesamtschuldverschreibungen Teilschuldverschreibungen Teilschuldverschreibungen B.11. B B.12. B Verbriefung Sammelurkunde veränderbar Sammelurkunde nicht veränderbar Globalurkunde effektive Stücke stückelos (Name und Anschrift des die Buchungsunterlagen führenden Bankinstitutes) andere Form Besondere Formalvorschriften betreffend Urkundenerstellung Verwahrung/Sammelverwahrung Sammelverwahrung von Sammelurkunde veränderbar K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

11 Inhaberschuldverschreibungen bei: Tresor der RBI OeKB Common Depositary Subverwahrung zulässig ja/ B Andere Verwahrstellen / B Andere Form der Verwahrung Verwahrung von Namensschuldverschreibungen mit Ordervermerk Tresor OeKB ja derzeit, kann nachträglich vorgesehen werden B.13. Rang (Status) B Senior Notes Senior Notes B Subordinated Notes Ergänzungskapital Nachrangiges Kapital Kurzfristiges Nachrangiges Kapital B Fundierte Bankschuldverschreibungen B Bezeichnung des Deckungsstockes B Höhe der Kaution Bewertung des Deckungsstockes Nominalbewertung Marktbewertung B Zusammensetzung des Deckungsstockes Gemäß 1 Absatz 5 ff. des Gesetzes vom 27. Dezember 1905, betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG) Die Emittentin behält sich vor, den gegenständlichen Deckungsstock jeweils im Rahmen der jeweils gesetzlich geltenden und vorgesehenen Veranlagungsvorschriften anzupassen. B Sonstige mit besichertem Status begebene Nicht Dividendenwerte B Garantien Dritter B Art der Garantie B Anwendungsbereich der Garantie B Offenzulegende Informationen über den Garantiegeber B Einsehbare Dokumente betreffend eine allfällige Garantie B Änderungen/Bekanntmachungen/Nachweis des Status B.14. Negativverpflichtung B anwendbar (siehe B.14.2.) nicht anwendbar nicht anwendbar B Negative Pledge Clause B.15. Verzinsung im weiteren Sinne unverzinslich verzinslich i.w.s. festverzinslich Nullkupon variabel verzinslich gewinnabhängig gewinnabhängig im Sinne des 23 Absatz 7 BWG (Ergänzungskapital) an Basiswerte gebundene Verzinsung/Ausschüttung (Basiswert des Zinssatzes Methode der Verzinsung / Wertentwicklung / Volatilität des Basiswertes) Kombination/anders 4,25 % p.a. vom Nennwert festverzinslich K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

12 Beschreibung der die Verzinsung bestimmenden Elemente / Parameter / Formeln gemäß 6 der VolltextBedingungen (ANNEX 2): (1) GesamtZinsenlauf, Verzinsungsbeginn, Verzinsungsende, Zinsenlaufperioden. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am 16. September 2011 ("Verzinsungsbeginn") und endet vorbehaltlich der Bestimmungen des 9 (Kündigungsrechte) mit Ablauf des 15. September 2016 ("Verzinsungsende") ("Gesamt Zinsenlauf"). Der GesamtZinsenlauf ist unterteilt in 5 (fünf) Zinsenlaufperioden. (2) Kupontermine / Zinsenzahlungstage. Die Zinsen werden für 5 (fünf) Zinsenlaufperioden berechnet und ausbezahlt, welche jeweils am 16. September (einschließlich) beginnen und am 15. September (einschließlich) enden ("Zinsenlaufperioden"). Die Zinsen werden jeweils im Nachhi ausbezahlt, wobei als Kupontermin der 16. September eines jeden Laufzeitjahres festgelegt wurde ("Kupontermine"). Der erste Kupontermin ist der 16. September (3) Keine Anpassungen der Zinsenlaufperioden ("unadjusted"). Ist einer der in Abs. (2) genannten Kupontermine kein Geschäftstag gemäß 1 Absatz (5), so kommt 10 Abs. 3 (Geschäftstageregelung) zur Anwendung und die Zahlung fällt auf den sich daraus ergebenden Geschäftstag ("Zinsenzahlungstag"). Die Zinsenlaufperiode gemäß Absatz 2 bleibt dabei jedoch unverändert ("Zinsenlaufperioden unadjusted"). (4) Zinsenberechnung. Die Zinsenberechnung erfolgt für die 5 Zinsenlaufperioden ganzjährig auf Basis des Nennwertes im Nachhi. (5) Zinstagequotient. Die Zinsenberechnung erfolgt für die gesamte Laufzeit auf Basis des folgenden Zinstagequotienten ("Zinstagequotienten"): Actual/Actual: d.h. die tatsächliche Anzahl der Tage in der Zinsenlaufperiode dividiert durch 365 oder wenn ein Teil der Zinsenlaufperiode in ein Schaltjahr fällt, die Summe aus (x) der tatsächlichen Anzahl der in das Schaltjahr fallenden Tage der Zinsenlaufperiode, dividiert durch 366 und (y) der tatsächlichen Anzahl der nicht in das Schaltjahr fallenden Tage, dividiert durch 365. (6) Höhe des Zinssatzes. Fixe Verzinsung Die Schuldverschreibungen werden während der GesamtLaufzeit, d.h. in den Zinsenlaufperioden eins bis fünf (das ist vom 16. September 2011 bis zum 15. September 2016) mit einem fixen Zinssatz von 4,25 % p.a. vom Nennwert verzinst. K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

13 B Verzinsungsbasis für die Berechnung/Kalkulation: Nennwert Stück Nennwert andere Basis B Bedingungen / Zulässigkeit der Auszahlung von Zinsen/Ausschüttungen/ Nachzahlungsverpflichtungen ja B Bedingungen Höhe der Verzinsung siehe 6 Abs. (6) der VolltextBedingungen und B.15. B Nachzahlungsverpflichtung (kumulativ) Sonstige Angaben zur Nachzahlungsverpflichtung nichtkumulativ B GesamtZinsenlauf ja ja, unterteilt in fünf Zinsenlaufperioden B B B B B B Verzinsungsbeginn TT/MM/JJJJ Verzinsungsende TT/MM/JJJJ Kupontermine TT/MM/JJJJ Für Zinsenzahlung i.w.s. maßgeblicher Geschäftstag: Siehe dazu auch A.27. Geschäftstagekonvention für Kupontermine: Zinsenzahlung i.w.s. im Nachhi 16. September /09/2011 mit Ablauf des dem letzten Kupontermin vorangehenden Kalendertages, 15. September 2016 ganzjährige Zinsenzahlung 16. September eines jeden Laufzeitjahres, erstmals der 16. September 2012 TARGET2 und Oslo Somit ein Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an welchem das vom System der europäischen Zentralbanken betriebene Zahlungsverkehrssystem TARGET2 (TransEuropean Automated Realtime Gross Settlement Express Transfer System) oder ein Nachfolger hierzu in Betrieb ist und an dem Geschäftsbanken am Sitz der Norwegischen Zentralbank, derzeit Oslo, Zahlungen ausführen. Following Business Day Convention im Nachhi anders B Zinsenlaufperiode(n) ganzjährig ganzjährig halbjährlich vierteljährlich einmalig anders B adjusted unadjusted Zinsenlaufperioden unadjusted B Für Zinsenlaufperioden maßgeblicher TARGET2 und Oslo (siehe auch 1 Abs. 5 der Volltext K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

14 B B Geschäftstag: Siehe dazu auch A.27. Geschäftstagekonvention für Zinsenlaufperioden Zinsenfestsetzung ("Fixing") im Vorhi (d.h. vor Beginn der diesbezüglichen Zinsenlaufperiode) im Nachhi (d.h. nach Beginn der diesbezüglichen Zinsenlaufperiode) Bedingungen/Annex 2) TARGET2 und Oslo (siehe auch 1 Abs. (5) der Volltext Bedingungen/Annex 2) B Zinsenfestsetzungstag / Modalitäten Für Zinsenfestsetzungstag maßgeblicher Geschäftstag: Siehe dazu auch A.27. B Geschäftstagekonvention für Zinsenfestsetzungstag B Nachträgliche Zinssatzfestsetzung Modus für Stückzinsenberechnung Modus für KESt B Zinstagequotient Actual/365 oder Actual/ActualISDA Actual/365 (Fixed) Actual/360 30/360 oder 360/360 oder Bond Basis 30E/360 Actual/Actual ICMA anders B (Nominal)Zinssatz / Ausschüttungsbeträge / Berechnungsmodi Actual/Actual B Cap B Floor B Emissionsrendite bei Nullkupon Schuldverschreibungen: auf Basis des (Erst) Ausgabekurses von: B Ersatzregelungen zur Zinssatzfestsetzung B Berechnungsstelle (Calculation Agent) B Veröffentlichung von Zinssätzen/Ausschüttungsbeträgen B Rundungen von Bezugsgrößen B Rundungen von Zinssätzen Sonderbestimmungen für die Verzinsung von NullkuponSchuldverschreibungen (siehe 6 Abs. (6) der VolltextBedingungen / ANNEX 2 und B.15) Fixe Verzinsung Die Schuldverschreibungen werden während der GesamtLaufzeit, d.h. in den Zinsenlaufperioden eins bis fünf (das ist vom 16. September 2011 bis zum 15. September 2016) mit einem fixen Zinssatz von 4,25 % p.a. vom Nennwert verzinst. B Rendite 4,03 % p.a. auf Basis des Erstausgabekurses und einer Laufzeit von 5 Jahren B.16. Laufzeit B Laufzeitbeginn TT/MM/JJJJ 16. September /09/2011 B Laufzeitende TT/MM/JJJJ mit Ablauf des dem letzten Kupontermin vorangehenden Kalendertages K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

15 B Perpetual gegebenenfalls Laufzeit in TT/MM/JJJJ 15. September (fünf) Jahre B Option für Prolongation Option der Emittentin Option der Schuldverschreibungsgläubiger B Modus für Ausübung der Option zur Prolongation B.17. B B B Tilgung Endfälligkeit Teiltilgungen keine Tilgung/Verfall Cash Physical Settlement Teiltilgungen Teillieferungen Teiltilgungsmodus Verlosung von Tranchen prozentuelle/betragliche Teiltilgung je Stückelung anderer Tilgungsmodus Teiltilgungsbeträge Teillieferungseinheiten endfällig Cash / NOK B Teiltilgungstermine TT/MM/JJJJ B Für Teiltilgungstermine maßgeblicher Geschäftstag B Geschäftstagekonvention für Teiltilgungstermine B Endfälligkeit TT/MM/JJJJ 16. September 2016 vorbehaltlich Following Business Day Convention (siehe 8 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) B Tilgungstermin TT/MM/JJJJ 16. September 2016 vorbehaltlich Following Business Day Convention (siehe 8 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) B Für Tilgungstermine maßgeblicher Geschäftstag B Geschäftstagekonvention für Tilgungstermin B Tilgungskurs TARGET2 und Oslo (siehe auch 1 Abs. (5) der Volltext Bedingungen/ANNEX 2) Following Business Day Convention zu 100% vom Nennwert in der Relevanten Währung (d.h. in Norwegischen Kronen); (siehe auch 8 der VolltextBedingungen / ANNEX 2) B Tilgungsbetrag Liefergegenstand Verfall NOK Nominale B.18. Kündigungsrechte (siehe auch 9 der VolltextBedingungen / ANNEX 2) B Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin ja/gesamt ja/teilweise ausgeschlossen nicht vereinbart B Details Kündigungsrecht K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

16 Unwiderruflichkeit Kündigungstermin Kündigungsfrist Kündigungspreis/kurs allfällige Erläuterungen zum Kündigungsrecht/Pricing B Bekanntmachungsmodus B Ordentliches Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsgläubiger ja ausgeschlossen nicht vereinbart B B B Details Kündigungsrecht einzelner Schuldverschreibungsgläubiger Unwiderruflichkeit Kündigungstermin Kündigungsfrist Kündigungspreis/kurs Details Kündigungsrecht von Mehrheiten Unwiderruflichkeit Kündigungstermin Kündigungsfrist Kündigungspreis/kurs Bestellung eines gemeinsamen Vertreters: ja Bestellungmodus Kostentragung B.19. Bedingte Automatische Vorzeitige Rückzahlung ja B Bedingung B Modus der vorzeitigen Rückzahlung B Bekanntmachungsmodus B.20. B B Geltung von Steuergesetzen/Von Steuern abzugsfreie Zahlung vereinbart ja Vorzeitige Rückzahlung durch die Emittentin aus Steuergründen ja Gross Up Klausel ja B.21. Vorzeitige Rückzahlung infolge Änderung gemäß 23, 24 i. V. m. 45 Absatz 4 BWG ja B Voraussetzungen/Bedingungen B Modus B Bekanntmachungsmodus B.22. Außerordentliches Kündigungsrecht der Emittentin aus wichtigem Grund Vorzeitige Rückzahlung aufgrund a. o. Ereignisse ja Der Emittentin steht ein außerordentliches K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

17 Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. (siehe dazu 9 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) B.23. eingeschränkt anderweitig A. o. Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsgläubiger gemäß A.23 Den Schuldverschreibungsgläubigern steht ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. (siehe dazu 9 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) eingeschränkt anderweitig B.24. Berechnungsmodus für die vorzeitige Rückzahlung von NullkuponEmissionen, Zertifikaten und Derivativen B Nullkuponschuldverschreibungen B Zertifikate und Derivative B.25. B.26. B Rückkauf vom Markt/Wiederverkauf/Konfudierung ja eingeschränkt ausgeschlossen Emissions, Zahl, Einreich, Berechnungs und Hinterlegungsstellen Emissions und Zahlstelle Emissionsstelle ja (siehe dazu 9 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) Rückkauf durch die Emittentin: Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis zu erwerben. Nach Wahl der Emittentin können diese Schuldverschreibungen von der Emittentin gehalten, wiederum verkauft oder annulliert (Konfusion unter gleichzeitiger Herabsetzung des laufenden Emissionsvolumens gegenständlicher RBISchuldverschreibungen) werden. RBI (siehe dazu 1 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) B RBI als alleinige Zahlstelle ja/ RBI als Hauptzahlstelle ja/ andere Hauptzahlstellen Subzahlstellen ja ja ja K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

18 B B B Einreich und Hinterlegungsstelle ja Berechnungsstelle (Calculation Agent) für Tilgungskurse/Sonstige Berechnungen ja Ersatzregelung ja B.27. Geschäftstage / Geschäftstagekonvention B Geschäftstage * Regelung für gesamte Tranche B B * Regelung für ungeregelte Tage Target andere Regelung Relevante Finanzzentren Geschäftstagekonventionen (Definitionen) Floating Rate BDC Following BDC Modified Following BDC Preceding BDC andere Geschäftstagekonvention * Regelung für gesamte Tranche * Regelung für ungeregelte Tage TARGET2 und Oslo (siehe auch 1 Abs. 5 der VolltextBedingungen/ANNEX 2) Following Business Day Convention (siehe auch 10 Abs. 3 der VolltextBedingungen/ANNEX 2 B.28. Zahlungen/Rundungen/Verzug B Zahlungen / abweichende Regelungen zu B.27. B Rundungen von Zahlungsbeträgen auf zwei Dezimalstellen B Verzug B Verzugszinsen bei periodischer Verzinsung i) letzter Zinssatz ii) Basiszinssatz + 2% iii) anders (siehe dazu 10 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) Gerät die Emittentin mit einer Zahlung in Verzug, so hat sie bis zur tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 2 (zwei) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den überfälligen Betrag zu leisten; zumindest jedoch 4% p.a.. Dabei ist der Basiszinssatz der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgeblich. Der gültige Basiszinssatz ist auf der Homepage der Oesterreichischen Nationalbank (siehe unter dem Punkt Zinssätze und Wechselkurse abfragbar. B Sonderregelungen für Nullkupon Schuldverschreibungen B Besondere Verzugsregelungen K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

19 B.29. Verjährung (siehe dazu 12 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) Abw. Verjährungsfrist Kapital 30 (dreißig) Jahre Abw. Verjährungsfrist Zinsen 3 (drei) Jahre Sonstige Regelungen B.30. Bekanntmachungen (siehe dazu 14 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) B Wiener Zeitung Alle diese Schuldverschreibungen betreffenden wesentlichen Bekanntmachungen erfolgen rechtsgültig im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung". Sollte die Wiener Zeitung ihr Erscheinen einstellen, so tritt an ihre Stelle die für amtliche Bekanntmachungen dienende Tageszeitung. nach 93 Absatz 5 i.v.m. mit 82 Absatz 8 österreichischen BörseG über ein elektronisch betriebenes Informationssystem Hinsichtlich Änderungen der Rechte / Konditionen der Schuldverschreibung erfolgen gemäß Börsegesetz Bekanntmachungen über ein elektronisch betriebenes Informationssystem (euro adhoc System Clearing System elektronische Mitteilung Endgültige Emissionspreise und endgültiges Emissionsvolumen dieser Daueremission werden ex post bei der zuständigen Behörde (CSSF) hinterlegt und gemäß Luxemburger Recht auf der website der Luxemburger Börse ( unter dem Punkt Notices veröffentlicht. siehe oben B anders Kostenlose Broschüre am Sitz der Emittentin ja Die Endgültigen Bedingungen werden in Form einer Broschüre am Sitz der Emittentin aufgelegt und sind auf der website der Wiener Börse unter folgendem Link anleihen/prospekte/rbi.html abrufbar. Der entsprechende BasisProspekt sowie dessen Erster Nachtrag vom und Zweiter Nachtrag vom 30. August 2011 werden ebenso in gedruckter Form kostenlos am Sitz der Emittentin zur Verfügung gestellt und sind auf der website der Wiener Börse unter dem vorstehenden Link abrufbar. ja, am Sitz der Emittentin B Homepage der RBI b.a.w. nicht vorgesehen B.31. Rechtsordnung (siehe dazu 15 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen gilt österreichisches K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

20 Recht. B Abweichende Regelungen B.32. Gerichtsstand (siehe dazu 15 der VolltextBedingungen /ANNEX 2) Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen ist das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt ausschließlich zuständig; diese gilt jedoch nicht, wenn der Schuldverschreibungsgläubiger Verbraucher ist. Verbrauchergerichtsstände. Für Klagen eines Verbrauchers gegen die Emittentin ist nach Wahl des Verbrauchers das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers oder am Sitz der Emittentin oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständiges Gericht zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort in Österreich ist nach Wahl des Klägers das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz, Aufenthalts oder Beschäftigungsort des Verbrauchers ausschließlich zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher mit (Wohn)Sitz im Ausland ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz zuständig. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit einem Kreditinstitut gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. B Abweichende Regelungen B.33. B Börsenotiz/Listing an einem Geregelten Markt Wiener Börse/Geregelter Freiverkehr Börse Luxemburg/Official Market ja Gegenständliches RBIEmissionsprogramm wurde nach Billigung durch die CSSF am 13. Oktober 2010 im Regulated Market der Börse Luxemburg unter Listing Reference CSSF C Bourse gelistet sowie am 4. November 2010 zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse zugelassen. Ein Erster Nachtrag zum BasisProspekt wurde am 13. April 2011 von der CSSF gebilligt und den zuständigen Behörden in der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland notifiziert. Ein Zweiter Nachtrag zum Basis Prospekt wurde am 30. August 2011 von der CSSF gebilligt und den zuständigen Behörden in der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland notifiziert. Die Notierungsaufnahme der Serie 30 ist im Geregelten Freiverkehr der Börse Wien K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

21 Anderer Geregelter Markt der EU B nicht gelistet vorgesehen und wird für Mitte/Ende September 2011 beantragt. B Sonstige Zulassungssegmente der Wiener Börse Sonstige Handelssysteme / MTF B Besondere Regelungen B.34. Sonstige Wesentliche Angaben, die für die Beurteilung des Wertpapiers (Tranche/Serie) von Bedeutung sind Konditionenblatt zuzüglich ANNEX 1 (Historische Werte des EUR/NOK Wechselkurses) ANNEX 2 (VolltextBedingungen) Informationen ANNEX 3 (Anlegerinformation zur steuerlichen Behandlung) ANNEX 4 (Risikohinweise) B.35. B.36. Ort/ Datum der Erstellung des Konditionenblattes Datum der Hinterlegung/Einreichung des Konditionenblattes bei der Billigungsbehörde Wien, Bedingungen, denen das Angebot unterliegt Gesamtsumme der Emission/des Angebotes siehe Punkt B Zeitpunkt für die Ankündigung des endgültigen siehe Punkt B.8. Angebotsbetrages Angebotsfrist siehe Punkt B Beschreibung des Antragsverfahrens syndiziert Platzierung durch RBI Platzierung durch Raiffeisen Bankengruppe Platzierung durch dritte Platzeure Platzierung durch RBI und die Raiffeisen Bankengruppe Reduzierung der Zeichnungen Vorzeitige und zwischenzeitige Schließung der Emission vorbehalten. siehe dazu B Abweichender Modus der Erstattung zu viel eingezahlter Beträge an die Zeichner Mindestzeichnungsbetrag /stücke Höchstbetrag/max. Stückanzahl der Zeichnung siehe B.10. siehe B Mindestbetrag der Zeichnung siehe B Höchstbetrag der Zeichnung siehe B Abweichende Methode und Frist für die Bedienung der Wertpapiere und ihre Lieferung Ggf. Veröffentlichung der Angebots Ergebnisse Ausübung von Vorzugsrechten Marktfähigkeit der Zeichnungsrechte Behandlung nicht ausgeübter Zeichnungsrechte siehe des Teiles IV des BasisProspektes K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

22 5.2. Zuteilungsplan InvestorenKategorien: Qualifizierte Anleger Nicht Qualifizierte Anleger Märkte/Länder Die Emittentin begibt diese Wertpapiere an Qualifizierte Anleger und nicht Qualifizierte Anleger in Österreich Zuteilungsmeldung an die Zeichner nicht vorgesehen 5.3. Kursfestsetzung Festlegung des Angebotskurses B.6. und 2 der VolltextBedingungen (ANNEX 2) 5.4. Platzierung und Emission Koordinator des Angebotes RBI Lead Manager Dealer/Manager Zahlstellen siehe B.26. Depotstellen siehe B Bindende Emissionsübernahme durch ein Institut/dessen Name und Adresse Bindende Übernahmegarantie Unverbindliches Verkaufssyndikat Keine Übernahme ja/ ja Erklärung zum nicht abgedeckten Teil ggf. wesentliche Vertragsinhalte/Quoten werden nicht offen gelegt Übernahmeprovision Platzierungsprovision ggf. Emissionsübernahmevertrag Berechnungsstelle siehe B Der Erstausgabekurs am ersten Zeichnungstag, dem 5. September 2011 (Aufträge bis Uhr bei der Emittentin einlangend), beträgt 101,00 % des Nennwertes. Die weiteren Ausgabekurse werden in Abhängigkeit von der Marktlage laufend festgesetzt; als Höchstausgabekurs wurden 110,00 % des Nennwertes festgelegt. wird nicht offen gelegt Reoffer Price wird laufend nach Marktkondition festgelegt. 6. ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSREGELN 6.1. Zulassung zu einem Geregelten Markt/sonstigen gleichwertigen Markt siehe 6.1. des Teiles IV des BasisProspektes sowie B Gelistete Wertpapiere gleicher siehe 6.2. des Teiles IV des BasisProspekt Kategorie/Märkte 6.3. Intermediäre/MarketMaker siehe 6.3. des Teiles IV des BasisProspekt 7. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN 7.1. Berater 7.2. Weitere (geprüfte) Berichte 7.3. Berichte von Sachverständigen 7.4. Informationen seitens Dritter/Quellenangaben K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

23 7.5. Ratings auf Anfrage der Emittentin Moody's Standard and Poor's Anderes Rating der Schuldverschreibungen 7.6. Beabsichtigte Veröffentlichung von Informationen siehe siehe siehe Teil IV A.7.6. und B.30. K:\RBI\Emissionen RBI (neu)\rbi Emissionsprogramm Österreich\Ziehungen 2011\Serie 30 ZinsNOKerl Anleihe 2011

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