KONDITIONENBLATT. EUR ,-- ANGEBOTSPROGRAMM für Nicht-Dividendenwerte (Schuldverschreibungen und Derivative Nicht- Dividendenwerte)

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1 KONDITIONENBLATT EUR ,-- ANGEBOTSPROGRAMM für Nicht-Dividendenwerte (Schuldverschreibungen und Derivative Nicht- Dividendenwerte) der 11% Aktienanleihe der auf Verbund AG /24 ISIN AT000B EUR , Endgültige Bedingungen Seite 1 von 17

2 Endgültige Bedingungen vom für: Konditionenblatt Emission von bis zu EUR ,-- 11% Aktienanleihe der auf Verbund AG /24 emittiert unter dem EUR ,-- Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Derivative Nicht-Dividendenwerte der Vollständige Informationen über die Emittentin und die Wertpapiere sind alleine auf Grundlage dieser Endgültigen Bedingungen einschließlich allfälliger Annexe zusammen mit dem Basisprospekt vom der und allfälliger Nachträge erhältlich. Das Konditionenblatt weist die gleiche Gliederung wie der Basisprospekt auf. D.h. alle gemäß den einzelnen Kapiteln des Basisprospektes im Konditionenblatt zu treffenden Angaben sind unter der gleichen Kapitel-Überschrift wie im Basisprospekt angeführt. Kapitel, die in den Endgültigen Bedingungen keiner Ergänzung bedürfen sind dort auch nicht angeführt. Im jeweiligen Konditionenblatt einer bestimmten Emission werden nur die Kapitel angeführt, für die auch Angaben für diese bestimmte Emission erfolgen. Begriffen und Definitionen, wie sie im Basisprospekt enthalten sind, ist im Zweifel in den Endgültigen Bedingungen samt Annexen dieselbe Bedeutung beizumessen. Der Basisprospekt wird in gedruckter Form am Sitz der Emittentin, der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Kaiserfeldgasse 5-7, 8010 Graz dem Publikum kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Volltext-Emissionsbedingungen der Wertpapiere sind im Anhang zu diesen Endgültigen Bedingungen wiedergegeben. Die Volltext-Emissionsbedingungen enthalten zum überwiegenden Teil die in die Endgültigen Bedingungen aufzunehmenden Angaben. Daher sind die Volltext-Emissionsbedingungen immer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Konditionenblatt zu lesen. Bei widersprüchlichen Formulierungen gehen die Volltext-Emissionsbedingungen den Angaben im Hauptteil des Konditionenblattes vor, es sei denn das Konditionenblatt bestimmt Abweichendes. Seite 2 von 17

3 Konditionenblatt - Hauptteil Hinweise: Wahlfelder gelten dann als zutreffend, wenn sie folgendermaßen markiert sind: Wenn zu bestimmten Punkten keine Angaben erfolgen, treffen diese Punkte nicht zu. ANGABEN ZUR EMITTENTIN Änderungen zum Basisprospekt vom sofern diese keinen Einfluss auf die Anlageentscheidung haben. Ergänzende aktuelle Finanzdaten sofern diese keinen Einfluss auf die Anlageentscheidung haben. RISIKOFAKTOREN Spezifische Risikofaktoren in Bezug auf die gegenständliche Emission bei Wertpapieren mit Tilgung mit derivativer Komponente: genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Totalverlust des eingesetzten Kapitals aufgrund der Produktstruktur (Tilgung mit derivativer Komponente) möglich VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN ggf. Ergänzungen zu den Verkaufsbeschränkungen im Basisprospekt genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex WERTPAPIERBESCHREIBUNG 3. Wichtige Angaben Emittentin Bezeichnung der Emission 11% Aktienanleihe der auf Verbund AG / Interessen von an der Emission beteiligten Personen ggf. Ergänzungen zum Basisprospekt: 3.2. Gründe für das Angebot, Verwendung der Erträge ggf. Ergänzungen zum Basisprospekt: 4. Angaben über die Wertpapiere 4.1. Angaben über die Wertpapiere Typ und Kategorie Wertpapiere: Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung ( Geldmarktoder Kapitalmarkt-Floater ) Schuldverschreibungen ohne Verzinsung Sonstige Schuldverschreibungen mit Rückzahlung zumindest zum Nennwert Derivative Nicht-Dividendenwerte: Nicht-Dividendenwerte, deren Verzinsung und/oder Tilgung von einem Basiswert abhängen: Aktienanleihe Sonstige derivative Instrumente: ISIN/Wertpapieridentifikations-nummer ISIN: AT000B andere Wertpapierkennnummer: Seite 3 von 17

4 interne Wertpapierkennnummer: Erklärung zur Wertentwicklung für Derivative Wertpapiere Rechtsvorschriften Stückelung, Form und Verbriefung, Verwahrung und Übertragung Stückelung: genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Siehe 16 der Volltext-Emissionsbedingungen im Anhang Nominale EUR ,- Nominale [Währung] [ Betrag ] nennwertlose Stücke 2 Stück á Nominale EUR ,- [ Anzahl ] Stück á Nominale [EUR/Währung] [ Betrag ] [ Anzahl ] Stück á Nominale [EUR/Währung] [ Betrag ] [ Anzahl ] Stück Form und Verbriefung: Sammelurkunde(n) veränderbar Sammelurkunde(n) nicht veränderbar Urkunden nach anderen Formvorschriften andere Form Währung Rang Verwahrung: Übertragung: bei Multi-Currency - Emissionen: Währung Zeichnungsbetrag: Währung Zinsen: Währung Tilgungsbetrag: (im Tresor) Oesterreichische Kontrollbank AG sonstiger Verwahrer in Österreich / EWR-Ausland [ Name Verwahrer ] Common Depositary für Euroclear / Clearstream [ Name Verwahrer ] Verwahrung durch Emittentin, eingeschränkt übertragbar via OeKB via Euroclear / Clearstream andere Übertragung Euro andere Währung [ Währung ] [ Währung ] [ Währung ] [ Währung ] nicht nachrangig ( senior ) nachrangig im Sinne des 45 Abs. 4 BWG ( subordinated ) Nachrangiges Kapital im Sinne des 23 Abs. 8 BWG Kurzfristiges Nachrangiges Kapital im Sinne des 23 Abs. 8a BWG Fundierte Bankschuldverschreibungen Sonstige besicherte Nicht-Dividendenwerte; Modus: Negativverpflichtung: an die Wertpapiere gebundene Rechte allfällige besondere Angaben: Nein Ja genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Nominalzinssatz Verzinsungsbasis: Nennbetrag eingezahlter Betrag je Stück andere Basis allfällige Bedingungen für die Auszahlung der Zinsen: allfällige Nachzahlungsverpflichtungen der Emittentin: Seite 4 von 17

5 Verzinsungsbeginn: Verzinsungsende: Zinstermin(e): Zinszahlung: Zinszahlungen: im Nachhinein andere Regelung TARGET-Tag andere Definition Zinsperioden: ganzjährig halbjährig vierteljährig monatlich andere erster langer Kupon erster kurzer Kupon letzter langer Kupon letzter kurzer Kupon aperiodische Zinszahlungen einmalige Zinszahlung Anpassung von Zinsterminen Business Day Convention : unadjusted Following Business Day Convention Modified Following Business Day Convention Floating Rate Business Day Convention Preceding Business Day Convention andere Anpassung Businsess Day Convention: TARGET-Tag andere Definition Zinstagequotient: Zinssatz: a) Fixer Zinssatz: ein Zinssatz: Actual/Actual-ICMA Actual/Actual Actual/365 Actual/Actual-ISDA Actual/365 (Fixed) Actual/360 30/360 Floating Rate 360/360 Bond Basis 30/360E Eurobond Basis 30/360 anderer Zinstagequotient fixer Zinssatz (ein Zinssatz oder mehrere Zinssätze) variable Verzinsung ( Floater ) Kombination von fixer und variabler Verzinsung unverzinslich ( Nullkupon ) Verzinsung mit derivativer Komponente andere Art von Zinszahlung / Ausschüttung 11 % p.a. vom Nennwert [EUR / Währung] [Betrag] je Stück mehrere Zinssätze: vom [ Datum ] bis [ Datum ]: [ Zahl ] % p.a. vom Nennwert [EUR / Währung] [Betrag] je Stück vom [ Datum ] bis [ Datum ]: [ Zahl ] % p.a. vom Nennwert [EUR / Währung] [Betrag] je Stück b) Variable Verzinsung: Referenzzinssatz: EURIBOR genaue Bezeichnung EUR-Swap-Satz genaue Bezeichnung anderer Referenzzinssatz genaue Bezeichnung Seite 5 von 17

6 Bildschirmseite: Bloomberg genaue Bezeichnung Reuters genaue Bezeichnung andere Bildschirmseite genaue Bezeichnung Uhrzeit: [ Uhrzeit ] Ersatzregelungen: genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Berechnungsmodus: Partizipation [ Zahl ] % genaue Bezeichnung Auf-/Abschlag genaue Bezeichnung anderer Berechnungsmodus genaue Bezeichnung Rundungsregeln: kaufmännisch auf Stellen / das nächste % abrunden auf Stellen / das nächste % aufrunden auf Stellen / das nächste % andere Rundung genaue Regelung nicht runden Mindestzinssatz: Höchstzinssatz: Zinsberechnungstage: Zinsberechnungstag(e): Zinsberechnungsstelle: [ Zahl ] % p.a. [ Zahl ] % p.a. [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode im vorhinein [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen Zinsperiode im nachhinein Sonstige Regelung TARGET-Tag andere Definition andere Zinsberechnungsstelle Veröffentlichung der Zinssätze: Termin Art der Veröffentlichung c) Kombination fixer / variabler Zinssatz: Fixer Zinssatz von [ Datum] bis [ Datum ] Variable Verzinsung von [ Datum] bis [ Datum ] weitere Angaben unter Fixer Zinssatz und Variable Verzinsung oben e) Verzinsung mit derivativer Komponente: Referenzgröße: Basiswert: Index/Indizes, Körbe Aktie(n), Aktienkörbe Rohstoff(e), Waren, Körbe Währungskurs(e), Körbe Fonds, Körbe Geldmarktinstrumente, Körbe Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln Derivative Finanzinstrumente, Körbe Sonstige genaue Bezeichnung siehe auch Quelle für Informationen (über die vergangene und zukünftige Wertentwicklung) Ausübungspreis Erläuterung (der Beeinflussung der Optionsscheine durch die Wertentwicklung des Basiswertes) Vorgangsweise bei Marktstörungen (betreffend den Basiswert) siehe siehe siehe siehe Seite 6 von 17

7 Anpassungsregelungen (in Bezug auf Ereignisse betreffend den Basiswert) siehe Berechnungsmodus: Partizipation [ Zahl ] % genaue Berechnung Auf-/Abschlag genaue Berechnung Formel genaue Berechnung oder Verweis auf Annex anderer Berechnungsmodus genaue Berechnung oder Verweis auf Annex Rundungsregeln: kaufmännisch auf [ Zahl ] Stellen / das nächste % abrunden auf [ Zahl ] Stellen / das nächste % aufrunden auf [ Zahl ] Stellen / das nächste % andere Rundung genaue Regelung nicht runden Mindestzinssatz / -betrag: Höchstzinssatz / -betrag: Zinsberechnungstage: Zinssatzfestsetzungstag(e): Zinsberechnungsstelle: Veröffentlichung der Zinssätze/-beträge: [ Zahl ] % p.a. / [EUR / Währung] [Betrag] je Stück [ Zahl ] % p.a. / [EUR / Währung] [Betrag] je Stück [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode im vorhinein [ Zahl ] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen Zinsperiode im nachhinein Sonstige Regelung TARGET-Tag andere Definition andere Zinsberechnungsstelle Termin Art der Veröffentlichung f) Andere Art von Zinszahlung Beschreibung: Verjährung Zinsen: drei Jahre sonstige Regelung Besondere Rundungsregelungen: Besondere Verzugsregelungen: Fälligkeitstermin, Rückzahlung Laufzeitbeginn: Laufzeitende: Laufzeit: Jahr ohne bestimmte Laufzeit (Perpetual) falls Prolongationsrecht: Emittentin genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Inhaber der Wertpapiere genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Prolongationsmodus: Prolongationsfrist: genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Prolongationstermine: Veröffentlichungsmodus: Fälligkeitstermin: Tilgungszahlungen: Seite 7 von 17

8 TARGET-Tag andere Definition Rückzahlungsmodalitäten: zur Gänze fällig Teiltilgungen ohne ordentliche Kündigungsrechte der Emittentin und der Inhaber der Wertpapiere mit ordentlichen Kündigungsrecht(en) der Emittentin und/oder der Inhaber der Wertpapiere mit zusätzlichen Kündigungsrecht(en) aus bestimmten Gründen der Emittentin und/oder der Inhaber der Wertpapiere mit besonderen außerordentlichen Kündigungsregelungen bedingungsgemäße vorzeitige Rückzahlung Tilgung mit derivativer Komponente mit sonstigen besonderen Rückzahlungsmodalitäten Siehe g) Tilgung mit derivativer Komponente/Aktienanleihen a) Gesamtfällig: zum Nennwert zu [ Zahl ] % (Rückzahlungs-/Tilgungskurs) zu [EUR / Währung] [ Betrag ] je Stück (Rückzahlungs- /Tilgungsbetrag) Teiltilgungen: Tilgungsmodus: Verlosung von Serien prozentuelle Teiltilgung je Stückelung sonstiger Modus Teiltilgungsraten/-beträge: Tilgungstermine: Tilgungskurse/-beträge: Kündigungstermin(e): Nominale [ EUR / Währung] [Betrag ] / [Anzahl] Stück Nominale [ EUR / Währung] [Betrag ] / [Anzahl] Stück Nominale [ EUR / Währung] [Betrag ] / [Anzahl] Stück [ Datum ] [ Datum] [ Datum ] [ Zahl ] % / [EUR / Währung] [Betrag] je Stück [ Zahl ] % / [EUR / Währung] [Betrag] je Stück [ Zahl ] % / [EUR / Währung] [Betrag] je Stück TARGET-Tag andere Definition c) Ordentliches Kündigungsrecht: Emittentin insgesamt Emittentin teilweise einzelne Inhaber der Wertpapiere bestimmten Mehrheiten der Inhaber der Wertpapiere alle Inhaber der Wertpapiere gemeinsam Kündigungsfrist: Kündigungstermin(e): Rückzahlungskurs/-betrag: Berechnung Rückzahlungskurs/- betrag bei Emissionen mit Tilgung mit derivativer Komponente: Falls Regelung betr. Stückzinsen: Kündigungsvolumen: Teilweise Rückzahlung: Veröffentlichung: Kündigungstermin(e): [ Datum ] [ Datum ] [ Zahl ] % / [EUR / Währung ][ Betrag ] je Stück Beschreibung Beschreibung insgesamt teilweise einmalig in Teilbeträgen Termin Art der Veröffentlichung Seite 8 von 17

9 TARGET-Tag andere Definition d) Zusätzliches Kündigungsrecht aus bestimmten Gründen: Emittentin insgesamt Emittentin teilweise einzelne Inhaber der Wertpapiere bestimmten Mehrheiten der Inhaber der Wertpapiere alle Inhaber der Wertpapiere gemeinsam durch die Emittentin: aus Steuergründen genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex aus sonstigen Gründen genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex durch die Inhaber der Wertpapiere aus folgenden Gründen: genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Kündigungsfrist: Kündigungstermin(e): Rückzahlungskurs/-betrag: Berechnung Rückzahlungskurs/- betrag bei Emissionen mit Tilgung mit derivativer Komponente: falls Regelung betr. Stückzinsen: Kündigungsvolumen: Teilweise Rückzahlung: Veröffentlichung: e) Besondere außerordentliche Kündigungsregelungen durch die Inhaber der Wertpapiere: durch die Emittentin: Kündigungsmodus bei a.o. Kündigungsregelungen: f) Vorzeitige Rückzahlung bei Eintritt bestimmter Bedingungen: Bedingungen: Rückzahlungstermin(e): Rückzahlungskurs/-betrag: Berechnung Rückzahlungskurs/- betrag bei Emissionen mit Tilgung mit derivativer Komponente: falls Regelung betr. Stückzinsen: Kündigungsvolumen: Teilweise Rückzahlung: Veröffentlichung: [ Datum ] [ Datum ] [ Zahl ] % / [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück Beschreibung Beschreibung insgesamt teilweise einmalig in Teilbeträgen Termin Art der Veröffentlichung bei Verzug der Emittentin genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex Cross default genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex sonstige außerordentliche Kündigungsregelungen genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex [ Datum ] [ Datum ] [ Kurs ] % / [EUR / Währung ] [ Betrag ] je Stück Beschreibung Beschreibung insgesamt teilweise einmalig in Teilbeträgen Termin Art der Veröffentlichung Seite 9 von 17

10 Kündigungstermin(e): g) Tilgung mit derivativer Komponente / Aktienanleihen/ Optionsscheine: Referenzgröße: Basiswert: Quelle für Informationen (über die vergangene und zukünftige Wertentwicklung) Ausübungspreis Erläuterung (der Beeinflussung der Optionsscheine durch die Wertentwicklung des Basiswertes) Vorgangsweise bei Marktstörungen (betreffend den Basiswert) Anpassungsregelungen (in Bezug auf Ereignisse betreffend den Basiswert) TARGET-Tag andere Definition Index/Indizes, Körbe Aktie(n), Aktienkörbe Rohstoff(e), Waren, Körbe Währungskurs(e), Körbe Fonds, Körbe Geldmarktinstrumente, Körbe Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln Derivative Finanzinstrumente, Körbe Sonstige Stammaktie der Verbund AG, ISIN AT , Bloomberg: VER AV Equity siehe auch siehe siehe siehe siehe siehe Berechnungsmodus: Partizipation % genaue Berechnung Auf-/Abschlag genaue Berechnung Formel genaue Berechnung oder Verweis auf Annex andere Berechnungsmodus Pro Nominalwert (EUR ,--) werden Stück des Basiswertes geliefert. Die Differenz zwischen Nominale einerseits und dem Produkt aus Anzahl der Basiswerte und dem Ausübungspreis andererseits, wird durch eine Ausgleichszahlung ausgeglichen. Mindestrückzahlungsbetrag/-Kurs: Höchstrückzahlungsbetrag/-Kurs: Rundungsregeln: [EUR / Währung ] [ Betrag ] je Stück [ Zahl ] % vom Nominale [EUR / Währung ] [ Betrag ] je Stück [ Zahl ] % vom Nominale kaufmännisch auf [ Zahl ] Stellen abrunden auf [ Zahl ] Stellen aufrunden auf [ Zahl ] Stellen andere Rundung genaue Regelung nicht runden Berechnungstag für die Berechnung des Tilgungskurses/-betrages: Beobachtungstag(e) für die Berechnung des Tilgungskurses/-betrages: Berechnungstag / Beobachtungstage: Berechnungsstelle für den Tilgungs- /Rückzahlungskurs/-betrag: TARGET-Tag andere Definition Seite 10 von 17

11 andere Berechnungsstelle [ Name der Berechnungsstelle ] Veröffentlichung des Tilgungs-/ Rückzahlungskurses/-betrages: Termin Art der Veröffentlichung direkte Verständigung des Investors Bei Aktienanleihen: Bedingungen für das Recht der Emittentin zur Lieferung von Aktien Liegt der Bewertungskurs des Basiswertes am Bewertungsstichtag unterhalb des Ausübungspreises, so wird die Emittentin eine Tilgung durch physische Lieferung der Basiswerte durchführen. Bewertungskurs ist der am Bewertungsstichtag ( ) an der Börse festgestellte und als Schlusskurs veröffentlichte Wert des Basiswertes. Ausübungspreis / Strike 16,60 Bewertungsstichtag Barriere [ Preis / Kurs ] Bewertungszeitraum [ Datum ] bis [ Datum ] Modus für eine Lieferung von Aktien Physische Lieferung auf ein vom Investor zu benennendes Wertpapier-Depot-Konto Bei Optionsscheinen: Basiswert: Quelle für Informationen (über die vergangene und zukünftige Wertentwicklung) Ausübungspreis Erläuterung (der Beeinflussung der Optionsscheine durch die Wertentwicklung des Basiswertes) Vorgangsweise bei Marktstörungen (betreffend den Basiswert) Anpassungsregelungen (in Bezug auf Ereignisse betreffend den Basiswert) Laufzeit: Typ des Optionsscheines: Ausübungspreis: Sonstige Bestimmungen betr. das Optionsrecht: Ausübungsart: Ausübungsmodus: Ausübungstermin: Ausübungsfrist: Index/Indizes, Körbe Aktie(n), Aktienkörbe Rohstoff(e), Waren, Körbe Währungskurs(e), Körbe Fonds, Körbe Geldmarktinstrumente, Körbe Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln Sonstige genaue Bezeichnung siehe auch siehe siehe siehe siehe siehe [ Datum] bis [ Datum ] Kauf-Optionsschein ( Call ) Verkauf-Optionsschein ( Put ) siehe oben Lieferung des Basiswertes Barausgleich Sonstige Regelungen falls Barausgleich: Berechnung: Seite 11 von 17

12 Berechnungsstelle: Automatische Ausübung: Optionsstelle: Bankarbeitstag-Definition: andere Optionsstelle innerhalb des EWR [ Name der Optionsstelle ] TARGET-Tag andere Definition h) Sonstige besondere Rückzahlungsmodalitäten: Beschreibung Rückkauf vom Markt Besondere Bestimmungen: Verjährung Kapital: 30 Jahre sonstige Regelung Besondere Rundungsregelungen: Besondere Verzugsregelungen: Emissionsrendite [ Zahl ] % p.a. variabel verzinst, Angabe entfällt derivativ, Angabe entfällt Vertretung von Wertpapierinhabern gegebenenfalls Regelungen zur Vertretung von Wertpapierinhabern: genauer Wortlauf oder Verweis auf Annex gegebenenfalls besondere Beschlüsse / Genehmigungen Zeichnungsfrist, Valutatage Zeichnungsfrist vorzeitiger Zeichnungsschluss vorbehalten: Valutatag: Weitere Valutatage: Teileinzahlungen: siehe ja nein Erstvalutatag: [ Datum ] Valutatag: bis auf weiteres T + [ Zahl ] Bankarbeitstage [ Datum ] keine Teileinzahlungen Teileinzahlungen ( Partly paid ), Modus: gegebenenfalls besondere Angaben zur Übertragbarkeit Abrechnungsverfahren für Derivative Wertpapiere Rückgabe, Zahlungsund Lieferungstermin, Berechnungsmodalitäten für Derivative Wertpapiere Besondere Regelungen: Quellensteuern Besondere Regelungen: Besondere steuerliche Hinweise: Seite 12 von 17

13 4.2. Angaben über den Basiswert (bei Derivativen Wertpapieren) Tax gross up-klausel: Nein Ja [ ] genaue Beschreibung oder Verweis auf Annex Basiswert: Index/Indizes, Körbe Aktie(n), Aktienkörbe Rohstoff(e), Waren, Körbe Währungskurs(e), Körbe Fonds, Körbe Geldmarktinstrumente, Körbe Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln Sonstige Ausübungspreis 16, Typ des Basiswertes, Angaben zum Basiswert Quelle für Informationen: (über die vergangene und zukünftige Wertentwicklung) Basiswert Wertpapier: Name des Emittenten: ISIN: Basiswert Index: Bezeichnung Index: Beschreibung Index: Verfügbarkeit Index: Basiswert Zinssatz: Beschreibung Zinssatz: Vorgangsweise bei Marktstörungen Definition Marktstörung: Sonstiger Basiswert: Basiswert Korb: Gewichtung: Vorgangsweise bei Marktstörungen: Bloomberg: VER AV Equity, Basiswert notiert an der Wiener Börse Verbund AG AT [ Bezeichnung ] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex [ Basiswert ] [ Zahl ] [ % / Stück] [ Basiswert ] [ Zahl ] [ % / Stück] Definition Marktstörung: Eine "Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder Einschränkung des Handels des Basiswertes an der Maßgeblichen Börse, oder die Aussetzung oder Einschränkung des Handels von auf den betreffenden Basiswert bezogenen Terminkontrakten oder Optionskontrakten an der Maßgeblichen Optionenbörse. Eine Beschränkung der Stunden oder Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im Laufe eines Handelstages eintretende Beschränkung im Handel aufgrund von Preisbewegungen, die bestimmte, für die Handelsaussetzung relevante, von der jeweiligen Börse vorgegebene Grenzen überschreiten, gilt nur dann als Marktstörung, wenn diese Beschränkung bis zum Ende der Handelszeit an dem betreffenden Tag fortdauert. Vorgangsregeln bei Marktstörung: Wenn zum Bewertungszeitpunkt der Kurs des Basiswertes nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder eine Marktstörung (wie nachstehend definiert) vorliegt, dann wird der Bewertungszeitpunkt auf den nächstfolgenden Börsegeschäftstag (wie nachstehend definiert), an dem der Kurs des Basiswertes festgestellt und veröffentlicht wird und keine Marktstörung vorliegt, verschoben. Erfolgt dies bis zum achten nachfolgenden Börsegeschäftstag nicht, gilt dieser achte Börsegeschäftstag als Laufzeitende und die Berechnungsstelle wird den Wert des Basiswertes auf der Basis eines Ersatzkurses festlegen "Börsegeschäftstage" sind Tage, an denen (i) planmäßig am Bewertungszeitpunkt ein Kurs des betreffenden Basiswertes berechnet und veröffentlicht wird, und (ii) planmäßig ein Handel an Seite 13 von 17

14 der Maßgeblichen Optionenbörse vorgesehen ist Anpassungsregelungen in Bezug auf Ereignisse, die den Basiswert betreffen Definition Anpassungsereignis: Anpassungsregelungen: "Anpassungsereignis" bedeutet hinsichtlich der Emittentin der Basiswerte insbesondere Kapitalmaßnahmen, beispielsweise Kapitalerhöhungen, Emissionen von Wertpapieren mit Optionsoder Wandlungsrechten auf die Basiswerte, Ausschüttungen von Sonderdividenden, Aktiensplits, Ausgliederungen, Beendigung der Notierung der Basiswerte, Verstaatlichungen, Übernahmen durch eine andere Gesellschaft, und Fusionen und andere die Emittentin der Basiswerte betreffende Ereignisse, die in ihren Auswirkungen auf den inneren Wert der Basiswerte oder die Beteiligung, welche die Basiswerte vermitteln, mit den genannten Ereignissen wirtschaftlich vergleichbar sind (nicht aber Konkurs, Liquidation oder ein anderes Insolvenzverfahren). Anpassungsregeln: Während der Laufzeit der Schuldverschreibungen kann es zu Änderungen bei der Bestimmung oder Berechnung der Basiswerte kommen, die weder von der Emittentin noch von den Gläubigern zu vertreten sind oder beeinflusst werden können. Diese Ereignisse würden, wenn keine Anpassung der zugrundeliegenden Basiswerte erfolgen würde, zu einer Änderung der ursprünglich in den Schuldverschreibungen vorgesehenen wirtschaftlichen Leistungsbeziehung führen. Je nachdem, wie und wann diese Ereignisse eintreten, könnte dies zum Vorteil oder Nachteil der Emittentin oder der Gläubiger sein. Um von externen Faktoren und Handlungen unabhängig zu sein, und um die ursprünglich vereinbarte Leistungsbeziehung auch nach Eintritt eines solchen Ereignisses zu gewährleisten, stellen die nachfolgenden Regelungen sicher, dass bei Eintritt eines solchen externen Ereignisses eine Anpassung des Basiswertes nach sachlichen Kriterien erfolgt. Sollte während der Laufzeit der Schuldverschreibungen ein Anpassungsereignis (wie unten definiert) eintreten, wird die Emittentin dies unverzüglich gemäß 15 bekanntmachen. Die Schuldverschreibungen werden durch die Emittentin angepasst, um die Gläubiger der Schuldverschreibungen wirtschaftlich so zu stellen, wie sie ohne dieses Anpassungsereignis stehen würden. Die Emittentin wird in der Regel Anpassungsmaßnahmen treffen, die den an der jeweiligen Börse, an der die Basiswerte notieren, im Zusammenhang mit diesem Anpassungsereignis getroffenen Maßnahmen entsprechen. Maßgebliche Börse ist die Wiener Börse. Maßgebliche Optionenbörse ist die Wiener Börse. Ein Gläubiger der Schuldverschreibung erhält weder eine Rückzahlung zum Nennwert noch irgendwelche Basiswerte, wenn die Gesellschaft, welche die Basiswerte ausgegeben hat, mit der die Schuldverschreibungen zurückbezahlt werden können, am Fälligkeitstag nicht mehr existiert (zb infolge Konkurs, Liquidation oder eines anderen Insolvenzverfahren). 5. Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebotsprogramm 5.1. Bedingungen, Angebotsstatistiken, Zeitplan, Zeichnung Bedingungen des Angebotes Besondere Bedingungen: siehe Volltext-Emissionsbedingungen im Anhang Gesamtvolumen bis zu EUR [ Betrag ] EUR ,- bis zu [ Währung ] [ Betrag ] [ Währung ] [ Betrag ] Angebotsfrist, Angebotsverfahren, Angebotsform Angebots-/Zeichnungsfrist: Daueremission ( offen ) ab [ Datum ] Einmalemission ( geschlossen ) - Zeichnungsfrist vom [ Datum ] bis [ Datum ] Einmalemission ( geschlossen ) - Emissionstag am [ Datum ] Seite 14 von 17

15 Angebotsverfahren: Angebotsform: ggf. Tatbestand der Prospektbefreiung: Direktvertrieb durch die Emittentin Zusätzlicher Vertrieb durch steirische Raiffeisenbanken und Hypo Steiermark Vertrieb durch ein Bankensyndikat Öffentliches Angebot mit KMG-Prospekt Öffentliches Angebot Befreiung von KMG-Prospekt Kein öffentliches Angebot (Privatplatzierung) 3 Abs KMG ( Daueremission ) 3 Abs KMG (Stückelung größer EUR ,-) Sonstiger Befreiungstatbestand Zuteilungen, Erstattung von Beträgen Besondere Zuteilungsregelungen: Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge keine Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge Mindestzeichnungsbetrag [EUR / Währung] [Betrag] je Stück Höchstzeichnungsbetrag [EUR / Währung] [Betrag] je Stück Bedienung und Lieferung Besondere Regelungen: 5.2. Plan für die Aufteilung und Zuteilung Investoren und Märkte Öffentliches Angebot in Österreich Privatplatzierung in Österreich Öffentliches Angebot in [ Land ] Privatplatzierung in [ Land ] Sonstige Angaben Besondere Zuteilungsregelungen 5.3. Preisfestsetzung Weitere Ausgabekurse/ -preise bei Daueremissionen: ggf. Berechnungsformel für Ausgabekurs/-preis: Spesen, Aufschläge: Erstausgabekurs: [ Kurs ] % Daueremission Erstausgabepreis: [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück Ausgabekurs: 100 % Einmalemission Ausgabepreis: [EUR / Währung ] [Betrag] je Stück je nach Marktlage 5.4. Platzierung und Übernahme Angebot / Übernahmesyndikat siehe und Zahl-, Einreich-, Hinterlegungsstellen Zahlstelle: Hinterlegungsstelle Übernahmezusage / Vereinbarungen zu den bestmöglichen Bedingungen Bankensyndikat: andere Hauptzahlstelle (Kreditinstitute innerhalb des EWR) [Name der Zahlstelle] Nebenzahlstelle (Kreditinstitute innerhalb des EWR) [Name der Zahlstelle ] siehe Verwahrung Direktvertrieb durch die Emittentin zusätzlicher Vertrieb durch steirische Raiffeisenbanken und Hypo Steiermark Übernahmezusage durch ein Bankensyndikat Best Effort Vereinbarung mit Bankensyndikat [Name, Anschrift der Banken] [Provisionen, Quoten] Seite 15 von 17

16 Provisionen, Quoten: Datum des Übernahmevertrages Berechnungsstelle, Optionsstelle : [ Datum ] ] andere Berechnungsstelle, Optionsstelle innerhalb des EWR [ 6. Zulassung zum Handel und Handelsregeln 6.1. Zulassung zum Handel Für diese Emission wird beantragt: Zulassung zum Amtlichen Handel der Wiener Börse Zulassung zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse Zulassung zum MTF (ehemaliger Dritter Markt) der Wiener Börse Zulassung zu einem anderen Geregelten Markt innerhalb des EWR [Börse/Markt] Zulassung zu einem anderen Ungeregelten dritten Markt innerhalb des EWR [Börse/Markt] Keine Börsezulassung oder Handelseinbeziehung 7. Zusätzliche Angaben siehe und Gegebenenfalls an der Emission beteiligte Berater Berater: Funktion: [ Name ] Beschreibung 7.2. Gegebenenfalls Prüfungsbericht Abschlussprüfer Prüfungsbericht: Wortlaut oder Verweis auf Annex 7.3. Gegebenenfalls Sachverständigen- Erklärung / Bericht Sachverständiger: Qualifikation: Interesse an der Emittentin: Erklärung/Bericht: Erklärung der Emittentin über die Zustimmung des Sachverständigen: [ Name ] Wortlaut oder Verweis auf Annex Wortlaut oder Verweis auf Annex 7.4. Angaben von Seiten Dritter Erklärung der Emittentin zu den Informationen von Seiten Dritter: Wortlaut oder Verweis auf Annex 7.5. Rating Anleihenrating Keine gesonderte Bewertung Bewertung durch Moody's Investors Service Inc. Emittentenrating A1 der 7.6. Veröffentlichungen Wiener Zeitung anderes Medium / andere Zeitung für die Veröffentlichung festgelegter variabler Zinssätze: Internet-Homepage der Emittentin ( andere Veröffentlichung Direkt an den Investor VERANTWORTLICHKEIT Seite 16 von 17

17 Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen. Annexe Volltext-Emissionsbedingungen der hierin beschriebenen Wertpapiere Berichte Sonstige Seite 17 von 17

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