Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen. - Punktnachweiserlass NRW -

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1 Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - RdErl. d. Innenministeriums v (n.v.) - III C i.d.f. v und v und v (SMBl. NRW 71342) Herausgeber: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 2005

2 Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen - Punktnachweiserlass NRW - I N H A L T 1. Grundsätze 1.1 Zuständigkeiten 1.2 Inhalt des Punktnachweises, Datenaustausch 1.3 Beschreibung der Datenelemente 1.4 Geltungsbereich 2. Prüfung des Datenbestandes 2.1 Fortführungsarten 2.2 Liste der Fortführungsarten 3. Benutzung 4. Aktualisierung von Sekundärnachweisen 5. Kommunale Punkte Anlagen Anlage I Beilage 1 Beilage 2 Beschreibung der Datenelemente Logische Datenstruktur des Punktnachweises in der ALK/ATKIS-Datenbank Integration zwischen Punkt- und Grundrissnachweis der digitalen Liegenschaftskarte, Verfahren Anlage II Fortführung des Punktnachweises Anlage III Beilage 1 Auszüge aus dem Punktnachweis Muster für Gesamtauszüge Stand:

3 1. Grundsätze 1.1 Zuständigkeiten (1) Für die in Nordrhein-Westfalen geführten Punktnachweise sind zuständig: - für die TP, NivP und SFP das Landesvermessungsamt - für die AP, GP, GebP und TopP die Katasterbehörde, in deren Bezirk die Punkte liegen. Für einen Punkt auf der Grenze zwischen zwei Bezirken ist die Katasterbehörde zuständig, die den Punkt nummeriert hat. Punkte außerhalb des Zuständigkeitsbereichs können im Benehmen mit der jeweils zuständigen Stelle nachrichtlich geführt werden. (2) TP und NivP können durch die Katasterbehörde nachrichtlich als Sekundärnachweis (Nr. 4.2 Abs. 3 LiegKartErl.) mit einem ausgewählten Datenbestand vorgehalten werden 1. Nimmt die Katasterbehörde zur Aktualisierung des Sekundärnachweises an dem für Festpunkte modofizierten BZSN-Verfahren teil (Nr. 4 Abs. 2), werden diese Punkte, auch wenn sie im Datenbestand der Katasterbehörde geführt werden, immer im Nummerierungsbezirk der TK25 geführt. Inwieweit Daten der Festpunkte in den Sekundärnachweis aufgenommen werden, entscheidet die Katasterbehörde. Festpunkte, die nur der Landesvermessung zugänglich sind, dürfen nur mit Zustimmung des Landesvermessungsamtes in die Punktdatei des Liegenschaftskatasters übernommen werden. 1.2 Inhalt der Punktnachweise, Datenaustausch (1) Im Interesse der Nutzer wird der fachliche Inhalt der Punktnachweise weitgehend normiert. Die Übergabe der Daten erfolgt im Format der von der "Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)" festgelegten "Einheitlichen Datenbankschnittstelle (EDBS)". Innerhalb der EDBS setzen sich die zu übergebenden Daten zu Datengruppen zusammen. Besonders gekennzeichnete Datengruppen können mehrfach auftreten (Anlage I, Beilage 1). Eine Datengruppe umfasst im allgemeinen mehrere Datenelemente, wovon mindestens eines als Hauptelement (auch: Repräsentant) der Datengruppe gilt. (2) Die in Anlage I erfolgte Beschreibung des fachlichen Inhalts und des formalen Aufbaus der Datengruppen und -elemente gilt gleichermaßen als Festlegung des fachlichen Inhalts der Punktnachweise wie auch als Schnittstellenbeschreibung (Nr. 4.2 Abs. 2 Liegenschaftskartenerlass). 1.3 Beschreibung der Datenelemente Die fachlichen Informationen zu jedem Punkt werden den einzelnen - mit einem besonderen Namen versehenen - Datenelementen zugeordnet. Der Inhalt jedes Datenelements wird in der "Beschreibung der Datenelemente" (Anlage I) in Abhängig- 1 Welche Daten zu Festpunkten in den Punktnachweisen der Katasterbehörden geführt werden können, ergibt sich aus der Fortführungsart "Fortführung für Lage- und Höhenfestpunkte - allgemein- " (Anlage II)

4 keit von seiner Zweckbestimmung durch allgemeine Erläuterungen, erforderliche Verschlüsselungen und fachliche Besonderheiten beschrieben. 1.4 Geltungsbereich (1) In der "Beschreibung der Datenelemente" ist umfassend aufgeführt, welche Informationen in den Punktnachweisen zu Nr. 1.1 zu führen sind. (2) Die Festlegungen zur Prüfung und Benutzung der Datenbestände (Anlagen II und III) sind auf die Punktnachweise der Katasterbehörden ausgerichtet. Gleichwohl sind sie auch den vom Landesvermessungsamt zu erstellenden ergänzenden Regelungen für die Fortführung und Benutzung des Punktnachweises der Festpunkte sinngemäß zugrunde zu legen. 2. Prüfung des Datenbestandes 2.1 Fortführungsarten (1) Für die Prüfung des Datenbestandes sind Fortführungsarten definiert worden, die anwendungsspezifisch den Datenbestand beschreiben, der nach Fortführungen (auch Ersteinrichtungen) entstehen soll (Anlage II). Jede Fortführungsart wird mit einem Namen eindeutig bezeichnet. Auf der Grundlage dieser Fortführungsarten sind Vollständigkeitsprüfungen durchzuführen. (2) Die Fortführungsarten sollen einheitlich angewendet werden. Es werden unterschieden: - Fortführungsarten, die landeseinheitlich anzuwenden sind (allgemeine Fortführungsarten) und - Fortführungsarten, die von der Katasterbehörde frei festgelegt werden können (freie Fortführungsarten). (3) Freie Fortführungsarten werden von der Katasterbehörde nur für die Punkte festgelegt, für deren Führung sie zuständig ist und auch nur, wenn dies aufgrund von regionalen Besonderheiten erforderlich ist und eine Erweiterung oder Änderung bestehender Fortführungsarten nicht zweckmäßig ist. (4) Freie Fortführungsarten sollen nur in Abstimmung mit dem Landesvermessungsamt und ggf. mit anderen Nutzern des Rechenzentrums (Katasterbehörden) festgelegt werden. Von jeder freien Fortführungsart, die zur Verwendung in einem Rechenzentrum freigegeben worden ist, ist dem Landesvermessungsamt eine Beschreibung auf dem Dienstweg zu übersenden. 2.2 Liste der Fortführungsarten (1) Für die Fortführung der Punktdaten dürfen nur fachlich geprüfte und freigegebene Fortführungsarten verwendet werden. Über die Prüfung und Freigabe ist von jeder Stelle, welche die Fortführungsart festgelegt hat, ein Nachweis zu führen. Das Landesvermessungsamt ist zuständige Stelle für die Prüfung und Freigabe der allgemeinen Fortführungsarten; die Prüfung und Freigabe einer freien Fortführungsart obliegt der jeweiligen Katasterbehörde.

5 (2) Die Namen der Fortführungsarten sind landeseinheitlich zu verwenden. Das Landesvermessungsamt führt ein Verzeichnis über alle festgelegten allgemeinen und freien Fortführungsarten. 3. Benutzung (1) Der Punktnachweis der digitalen Liegenschaftskarte darf nur von berechtigten Stellen und Personen benutzt werden (Nrn. 8 und 10 Liegenschaftskartenerlass). Die Auszüge müssen Angaben zur Qualität 2 (Verwendbarkeit) der Lagekoordinaten enthalten. (2) Bei den analogen Ausgaben wird unterschieden zwischen - den landeseinheitlich zu gestaltenden Auszügen "Gesamtauszug" und - Auswertungen, die zusätzlich von der Katasterbehörde festgelegt werden können. In den analogen Ausgaben ist die Punktnummer immer fünfstellig auszudrucken (nichtbesetzte Stellen sind mit Nullen aufzufüllen). (3) Digitale Auszüge sind die den analogen Auszügen zugrundeliegenden Ergebnisse der Datenbankverarbeitung. (4) Analoge und digitale Auszüge über nachrichtlich geführte Punkte dürfen nur mit Angabe der für die Führung der Punkte zuständigen Stelle abgegeben werden. Des weiteren ist der Vermerk anzubringen, dass für die Informationen zu diesen Punkten keine Gewähr übernommen wird. 4. Aktualisierung von Sekundärnachweisen (1) Für die Aktualisierung von Punktdatenbeständen der Stellen, die Punktdaten sekundär verwalten, gibt die für die Führung der Punktdaten zuständige Stelle Fortführungsinformationen zur Laufendhaltung des Sekundärdatenbestandes nach dem Verfahren "Bezieher Sekundärnachweis (BZSN)" an den Sekundärdatenbestand des Beziehers ab (Nr. 4.2 Abs. 3 Lieg- KartErl.). (2) Wegen der unterschiedlichen Anforderungen an den Umfang des bei ihnen geführten Sekundärnachweises der TP und NivP (Nr. 1.1 Abs. 2) findet zwischen Landesvermessungsamt und 2 Dies geschieht durch entsprechende Eintragung in den Datenelementen "Lagestatus" und "Lagegenauigkeit". Liegt eine Einstufung nach den für die Punktdatei festgelegten Genauigkeitskriterien (noch) nicht vor, ist dies durch die Verwendung des s "0" für die Lagegenauigkeitsstufe zu dokumentieren.

6 den Katasterbehörden ein modifiziertes BZSN-Verfahren statt.¹ 5. Kommunale Punkte Kommunale Punkte können im Punktnachweis der Katasterbehörde mitgeführt werden. Für diese Punkte ist einer der für "kommunale Belange" vorgesehenen Punktartenschlüssel (Anlage I, Blatt 03.01) zu verwenden. Dieser RdErl. wird in das Bestandsverzeichnis zur Gliederungsnummer der SMBl.NRW. übernommen. ¹ siehe Nr der Richtlinien für die Arbeiten im TP-Feld und für die Führung des TP-Nachweises in Nordrhein-Westfalen

7 Anlage I zum Runderlass "Die Führung des Punktnachweises der digitalen Liegenschaftskarte in Nordrhein-Westfalen" Beschreibung der Datenelemente

8 Blatt I N H A L T Blatt Anlage I BESCHREIBUNG DER DATENELEMENTE Vorbemerkungen Kürzel DATENGRUPPE (Hauptelement) Datenelement PUNKTKENNZEICHEN,VERWALTUNG PKZ (Punktkennzeichen) NBZ Nummerierungsbezirk PAT Punktart PNR Punktnummer PRZ Prüfzeichen PST Punktstatus ZST Zuständige Stelle AKU Aktualität des Punktes SAK Spezielle Aktualität VAT Vermarkungsart BEV Bemerkung zur Vermarkung ENT Entstehung des Punktes UNT Untergang des Punktes KEB Kennung für Bemerkungen HINWEIS AUF MESSEINHEIT HME Hinweis auf Messeinheit 15.01

9 Blatt LAGE LST Lagestatus LKO (Lagekoordinate) LKR Rechtswert LKH Hochwert LGK (Lagegenauigkeit) LGA Art der Lagegenauigkeit LGW Wert der Lagegenauigkeit LZK Lagezuverlässigkeit LBH (Berechnungshinweis Lage) LBJ Jahr der Berechnung LAH Aktenhinweis HÖHE HST Höhenstatus HGB Höhenangabe HJM Jahr, Monat der Höhenmessung HGK (Höhengenauigkeit) HGA Art der Höhengenauigkeit HGW Wert der Höhengenauigkeit HZK Höhenzuverlässigkeit HBH (Berechnungshinweis Höhe) HBJ Jahr der Berechnung HAH Aktenhinweis 36.01

10 Blatt SCHWERE SST Schwerestatus SWE Schwerewert SJM Jahr, Monat der Schweremessung SGK (Schweregenauigkeit) SGA Art der Schweregenauigkeit SGW Wert der Schweregenauigkeit SZK Schwerezuverlässigkeit SBH (Berechnungshinweis Schwere) SBJ Jahr der Berechnung SAH Aktenhinweis BEMERKUNG ZUM PUNKT ZNR Zeilennummer der Bemerkung TEX Text der Bemerkung FESTPUNKT-VERWALTUNG ORD Ordnung des FP STB (Stabilität) GST Güte der Stabilität GVT Güte des Vermarkungsträgers TOP Topographie und Umwelteinflüsse GBA Güte des Baugrundes GEO Geologische Stabilität GWA Grundwasserstand GWS Grundwasserschwankung 57.01

11 Blatt HWM Höhenstabilität aus Wiederholungsmessungen VAE Veränderung LUE Letzte Überwachung/ Überprüfung DHF Darstellungshinweis für Festpunkte SWM LWM Schwerestabilität aus Wiederholungsmessungen Lagestabilität aus Wiederholungsmessungen NAME, NÄHERE LAGEBEZEICHNUNG NAM Name, nähere Lagebezeichnung POSITION POS (Vorbemerkungen) PSS Positionsstatus PKO (Positionskoordinaten) PXW Positionskoordinaten X-WERT PYW Positionskoordinaten Y-WERT PZW Positionskoordinaten Z-WERT PJM Jahr, Monat der Positionsmessung PGK (Positionsgenauigkeit) PGA Art der Positionsgenauigkeit PGW Wert der Positionsgenauigkeit PZK Positionszuverlässigkeit PBH (Berechnungshinweis Position) PBJ Jahr der Berechnung PAH Aktenhinweis 78.01

12 Blatt Beilagen Beilage 1 Übersicht "Logische Datenstruktur des Punktnachweises in der ALK/ATKIS-Datenbank" Beilage 2 Integration zwischen Punkt- und Grundrissnachweis der digitalen Liegenschaftskarte, Verfahren

13 Blatt Vorbemerkungen 1 Zusammenstellung der Datengruppen (s. Blatt 00.08) Die Datengruppe "Punktkennzeichen, Verwaltung" muss für jeden Punkt vorkommen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass ein Punkt im Punktnachweis gespeichert werden kann. Von den Datenelementen "Punktart" und "Punktstatus" ist abhängig, welche Datengruppen vorkommen müssen (m), vorkommen können (k) oder nicht vorkommen (n). 2 Beschreibung der Datenelemente 2.1 Vorkommen der Datenelemente Für jedes Datenelement der Punktnachweise sind nachfolgend (ab Blatt 01.01) das Vorkommen sowie der Aufbau und Inhalt, bei den Hauptelementen die gemeinsamen Festlegungen für die zugehörigen Datenelemente beschrieben. - Vorkommen des Datenelementes Das Vorkommen jedes Datenelementes ist allgemein abhängig von den programmtechnischen Verarbeitungsregeln und von den fachlichen Festlegungen für den Nachweis. Das Vorkommen ist im besonderen abhängig von der Punktart und von dem Punktstatus. Das sich insgesamt hieraus ergebende Vorkommen ist bei jedem Datenelement in einer einleitenden Tabelle beschrieben. Hierin bedeuten: m: Das Datenelement muss belegt sein, wenn die Datengruppe vorkommt. k: Das Datenelement kann belegt sein: Die für die Führung des Nachweises zuständige Stelle entscheidet, ob das Datenelement belegt wird. b: Die Belegung des Datenelementes ist von Bedingungen abhängig, die bei dem Datenelement jeweils beschrieben sind. n: Das Datenelement ist nicht belegt: Das Datenelement ist aufgrund der technischen Vorgaben regelmäßig nicht belegt. -: Die Kombination ist ausgeschlossen: Bei der jeweils angegebenen Kombination von Punktart und Punktstatus kommt die Datengruppe nicht vor. Rasterfläche: Über die Belegung dieser Datenelemente wird keine Aussage getroffen.

14 Blatt Zulässige Zeichen! " $ % & ' ( ) * +, -. / : ; =? _ Ä Ö Ü ß A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Leerzeichen ( DIN , Code-Tabelle 2 ) Hinweis: DIN , Code-Tabelle 2 enthält auch die Kleinbuchstaben. Sie können für den ALK-Datenbankteil verwendet werden, wenn die technischen Voraussetzungen dafür zur Verfügung stehen. Grundsätzlich gilt: - Soweit der Punktnachweiserlass keine Formatierung vorgibt, sind die Datenelemente linksbündig in der Reihenfolge der Eingabe belegt. Frei bleibende Stellen werden mit Leerzeichen belegt. - Ist eine Formatierung vorgegeben, so werden frei bleibende Stellen (z.b. nicht genutzte Nachkommastellen oder nicht genutzte führende Stellen) ebenfalls mit Leerzeichen belegt.

15 Blatt Zu 1: Zusammenstellung der Datengruppen Datengruppe Länge (Zeichen) max. Vorkommen je Punkt TP 0 SFP 8 Punktart NivP AP GP Geb P Top P Punktstatus- (Blatt 06.01) 0,6 1,7 8 0,6 1,7 8 0,6 1, Punktkennzeichen, Verwaltung Hinweis auf Messeinheit * 65 1 m m m m m m m m m m m m m Lage m k k k k k m k k m m n n Höhe k k n m m n m m n k k n n Schwere k k n m m n k k n n n n n Bemerkung zum Punkt k k n k k n k k n k k n n Festpunktverwaltung 19 1 m m m m m m m m m n n n n Name, nähere Lagebezeichnung 36 1** m m n m m n m m n n n n n Position *** * Diese Datengruppe wird in NRW nicht belegt. ** Die bundesweite Verfahrenslösung sieht maximal ein 6-faches Vorkommen für diese Datengruppe vor. *** Diese Datengruppe wird in NRW nicht im Punktnachweis geführt, sondern auf Antrag aus den Angaben zu Lage und Höhe errechnet und über die EDBS (ULPUNN ) abgegeben.

16 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Hauptelement: Punktkennzeichen PKZ Blatt Das Punktkennzeichen ist Ordnungsmerkmal der Punkte. Es besteht aus 14 Stellen mit den Datenelementen Nummerierungsbezirk (NBZ), Punktart (PAT) und Punktnummer (PNR). D a t e n e l e m e n t e Beispiele PAT: 0 = TP (nicht besetzt) NBZ=Nr. der TK 25 PAT PNR TP-NR. Unternummer (Stationspunk t- nummer) PAT: 9 = NivP (nicht besetzt) NBZ=Nr. der TK 25 PAT PNR PAT: 8 = SFP (ident. TP 96.03) PAT: 8 = SFP (ident. NivP 58) (nicht besetzt) NBZ=Nr. der TK 25 PAT PNR PAT: 1 = AP PAT: 2 = GP PAT: 3 = GebP PAT: 4 = TopP NBZ PAT PNR 1km-Wert d. Hochwerts 10km-Wert d. Hochwerts 1km-Wert d. Rechtswerts 10km-Wert d. Rechtswerts 100km-Wert d. Hochwerts 1000km-Wert d. Hochwerts 100km-Wert d. Rechtswerts Nr.d.Meridianstreifens Wechselt ein Punkt der Punktarten 1 bis 4 infolge neuer Koordinatenbestimmung in einen benachbarten Nummerierungsbezirk, kann das alte PKZ beibehalten werden.

17 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Hauptelement: Punktkennzeichen PKZ Blatt Anmerkung: In der analogen Darstellung weicht die Reihenfolge der Ziffern für den Nummerierungsbezirk der Punktarten 1 bis 4 von der Struktur des digitalen Datenbestandes in der EDBS ab. Von links nach rechts gelesen wird zunächst der volle Kilometerwert des Rechtswerts der Südwestecke des Gauß-Krüger-Kilometerquadrats, dann der volle Kilometerwert des Hochwerts der Südwestecke des Gauß-Krüger-Kilometerquadrats angegeben (vgl. auch Anlage 1 zum VPErl.). So wird aus dem Nummerierungsbezirk für die PAT 1-4 auf Blatt folgende analoge Darstellung: Beispiel PAT: 1 = AP PAT: 2 = GP PAT: 3 = GebP PAT: 4 = TopP NBZ PAT PNR Rechts Hoch

18 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Nummerierungsbezirk NBZ Blatt Stellenzahl: 8 zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: diese Kombination ist ausgeschlossen Punktart- Punktstatus m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m m m - m m m 9 m m - m m m : Bei Punktart 0,8,9 : Stelle = nicht besetzt Stelle = Nummer der TK 25 Bei Punktart 1, 2, 3, 4 : Anmerkungen: 1. Zu den Punktarten 0, 8, 9: Katasterbehörden, welche nicht an dem für Festpunkte modifizierten BZSN-Verfahren (Punktnachweiserlass Nr. 4, Abs. 1) teilnehmen, können als Nummerierungsbezirk für die Festpunkte auch das Kilometerquadrat verwenden. 2. In der analogen Darstellung weicht die Reihenfolge der Ziffern für die Kennzeichnung des Kilometerquadrats als Nummerierungsbezirk von der Struktur des digitalen Datenbestandes in der EDBS ab. Von links nach rechts gelesen wird zunächst der volle Kilometerwert des Rechtswerts der Südwestecke des Gauß-Krüger- Kilometerquadrats, dann der volle Kilometerwert des Hochwerts der Südwestecke des Gauß-Krüger- Kilometerquadrats angegeben (vgl. auch Anlage 3 zum VPErl.). Beispiel: siehe Koordinaten der Südwestecke des Gauß-Krüger- Kilometerquadrats, in dem der Punkt liegt, und zwar: Stelle = Zahlenbenennung des 100 km- Bereichs 1. Stelle = Nummer des G.-K.-Meridianstreifensystems 2. Stelle = 100 km des G.-K.- Rechtswerts 3. Stelle = 1000 km des G.-K.-Hochwerts 4. Stelle = 100 km des G.-K.-Hochwerts Stelle = Zahlenbenennung des 1 km- Bereichs 5. Stelle = 10 km des G.-K.-Rechtswerts 6. Stelle = 1 km des G.-K.-Rechtswerts 7. Stelle = 10 km des G.-K.-Hochwerts 8. Stelle = 1 km des G.-K.-Hochwerts

19 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Punktart PAT Stellenzahl: 1 zulässige Zeichen: 0 bis 9 Blatt Stand: Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart- Punktstatus m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m m m - m m m 9 m m - m m m Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Trigonometrischer Punkt (TP) TRIG. PUNKT 1 Aufnahmepunkt (AP) AUFNAHMEPUNKT 2 Grenzpunkt (GP) GRENZPUNKT 3 Gebäudepunkt (GebP) GEBAEUDEPUNKT 4 Topographischer Punkt (TopP) TOP. PUNKT 5-7 Punkte für kommunale Belange 8 Schwerefestpunkt (SFP) SCHWEREFESTPUNKT 9 Nivellementpunkt (NivP) NIV-PUNKT Ist ein VP des Lagepunktfeldes zwei oder mehr Punktarten zuzuordnen, wird die PAT mit der niedrigsten ziffer nachgewiesen. Diese PAT und die übrigen fachlichen Funktionen werden in der Datengruppe "Bemerkungen zum Punkt" (Blatt 48.02) nachgewiesen.

20 Blatt DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Punktnummer PNR Stellenzahl: 5 zulässige Zeichen: 0 bis 9, Leerzeichen Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart- Punktstatus m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m m m - m m m 9 m m - m m m : Stelle enthält die Punktnummer des amtlichen Nachweises. Der Aufbau der Punktnummer ist abhängig von der Punktart. Beispiel: TP > TP 14/1 -> (14/1 = früher verwendete Darstellungsart) NivP 310 -> SFP ident. TP > SFP ident. NivP 310 -> AP > Besonderheiten: Schwerefestpunkte SFP erhalten i.d.r. die Nummer des TP oder NivP, dem sie zugeordnet sind. Um Eindeutigkeit zu erzielen, wird zu der NivP-Nummer addiert. Nivellementpunkte Die Punktnummern sind für kommunale NivP (Nummer 5 Punktnachweiserlass NRW) reserviert. Diese Höhenpunkte werden im Datenelement "Ordnung des Festpunktes" (Blatt 49.02) mit nummer 4 geführt. Die Punktnummern sind für NivP des Landesoberbergamtes (LOBA) reserviert. Sie werden nur in der Höhenzeitfolgedatei des Landesoberbergamtes geführt.

21 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Prüfzeichen PRZ Stellenzahl: 1 zulässige Zeichen: 0 bis 9 Blatt Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart- Punktstatus m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m m m - m m m 9 m m - m m m Das Prüfzeichen wird beim Eintragen eines Punktes in den Punktnachweis aus dem Punktkennzeichen automatisch gebildet. Es wird geführt, um möglichst zu verhindern, dass bei der Fortführung durch Eingabefehler Punktdaten unbeabsichtigt verändert werden.

22 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Punktstatus PST Stellenzahl: 1 zulässige Zeichen: 0 bis 9 Blatt Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart- Punktstatus m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m m m - m m m 9 m m - m m m Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 Punkt des amtlichen Nachweises PUNKT DES AMTL. NACHWEISES 1 Untergegangener Punkt des amtlichen Nachweises - mit historischem Nachweis - UNTERGEG. PUNKT MIT HIST. NACHWEIS 2 Untergegangener Punkt des amtlichen Nachweises - ohne historischen Nachweis - UNTERGEG. PUNKT OHNE HIST. NACHWEIS 3 In NRW nicht vergeben 4-5 Vorerst nicht belegt 6 Festpunkt, nur der Landesvermessung zugänglich FP,NUR DEM LVA ZUGAENGLICH 7 Untergegangener Festpunkt, der nur der Landesvermessung zugänglich war UNTERGEG. FP,NUR DEM LVA ZUGAENGLICH 8 Punkt, dessen Punktnummer reserviert ist PUNKT,DESSEN NUMMER RESERVIERT IST 9 Kein Punkt des amtlichen Nachweises der Landesvermessung KEIN PUNKT DER LANDESVERMESSUNG

23 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Punktstatus PST Blatt Erläuterung zu Punktstatus: 0 - Punkte des amtlichen Nachweises Diesen Punktstatus können alle Punkte der Punktarten 0-4, 8 und 9 haben. Die Punkte gehören zum aktuellen Nachweis der Festpunkte oder der Punkte des Liegenschaftskatasters. 1 - für PAT 0,8,9 Untergegangene Punkte des amtlichen Nachweises - mit historischem Nachweis - Die Punkte werden für innerdienstliche Zwecke geführt; sie bleiben mit allen Punktdaten im Punktnachweis, solange wegen der Eindeutigkeit die Punktnummer nicht wieder verwendet werden darf und aus wissenschaftlichen Gründen ein historischer Nachweis erforderlich ist. 1 - für PAT 1-4 Die Entscheidung, ob für diese bzw. eine dieser Punktarten alle Punktdaten als historischer Nachweis erhalten bleiben sollen oder als Alternative der Punktstatus 2 verwendet wird, trifft die Katasterbehörde. 2 - für PAT 1-4 Untergegangene Punkte des amtlichen Nachweises - ohne historischen Nachweis - Die Punkte werden für innerdienstliche Zwecke geführt; sie bleiben mit dem Punktkennzeichen und den allgemeinen Verwaltungsdaten im Punktnachweis, solange die Punktnummer wegen ihrer Eindeutigkeit nicht wieder verwendet werden darf. 6 - Festpunkte, die nur der Landesvermessung zugänglich sind. Die Punkte werden für innerdienstliche Zwecke geführt. 7 - Untergegangene Festpunkte, die nur der Landesvermessung zugänglich waren. Die Festlegungen zu "Untergegangene Punkte des amtlichen Nachweises - mit historischem Nachweis -" gelten entsprechend. 8 - Punkt, dessen Punktnummer reserviert ist. 9 - kein Punkt des amtlichen Nachweises der Landesvermessung Hinweis für PAT 1-4: Unter der ziffer 0 sind ausschließlich Punkte des aktuellen Nachweises zu erfassen. Punkte, die nach Einrichtung des Punktnachweises aufgrund von Fortführungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der vermessungstechnischen Grundlagen für den aktuellen Nachweis nicht mehr gebraucht werden, sind als "Untergegangene Punkte" mit der ziffer 1 oder 2 zu kennzeichnen (vgl. auch Abschnitt der ALK- Verfahrensdokumentation).

24 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Zuständige Stelle ZST Stellenzahl: 7 zulässige Zeichen: 0 bis 9 Blatt Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart- Punktstatus m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m m m - m m m 9 m m - m m m Für Aufnahme-, Grenz-, Gebäudepunkte und topographische Punkte ist die zuständige Katasterbehörde nachzuweisen. Für Trigonometrische Punkte, Schwerefestpunkte und Nivellementpunkte sind das zuständige Landesvermessungsamt und die Katasterbehörde, in deren Bereich der Festpunkt liegt, nachzuweisen. Verschlüsselung 1. und 2. Stelle = Länderschlüssel 03 = Niedersachsen 05 = Nordrhein-Westfalen 06 = Hessen 07 = Rheinland-Pfalz 21 = Belgien 22 = Niederlande 3. Stelle = zuständige Behörde 0 = Landesvermessungsamt 3 o.4 = für kommunale Belange 9 = Katasterbehörde 4. Stelle = Steuerschlüssel für Ausdruck bei PAT 0,8,9 : 9 (LVermA ist zuständig, die Katasterbehörde wird in Auszügen mit ausgegeben) bei PAT 1-4 : 0 (die Katasterbehörde ist zuständig und wird ausgegeben) Bei ziffer 0 oder 9 in der 3. Stelle: Stelle = der Katasterbehörde (der um die letzte Stelle gekürzte Behördenschlüssel nach dem Gemarkungsverzeichnis NRW)

25 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Zuständige Stelle ZST Blatt Regierungsbezirk Arnsberg 101 Bochum 102 Dortmund 103 Hagen 104 Hamm 105 Herne 106 Ennepe-Ruhr-Kreis 107 Hochsauerlandkreis 108 Märkischer Kreis 109 Olpe 110 Siegen-Wittgenstein 111 Soest 112 Unna Regierungsbezirk Detmold 213 Bielefeld 214 Gütersloh 215 Herford 216 Höxter 217 Lippe 218 Minden-Lübbecke 219 Paderborn Regierungsbezirk Düsseldorf 320 Düsseldorf 321 Duisburg 322 Essen 323 Krefeld 324 Mönchengladbach 325 Mülheim a.d.ruhr 326 Oberhausen 327 Remscheid 328 Solingen 329 Wuppertal 330 Kleve 331 Mettmann 332 Neuss 333 Viersen 334 Wesel

26 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Zuständige Stelle ZST Blatt Regierungsbezirk Köln 435 Stadt Aachen 436 Bonn 437 Köln 438 Leverkusen 439 Kreis Aachen 440 Düren 441 Erftkreis 442 Euskirchen 443 Heinsberg 444 Oberbergischer Kreis 445 Rhein.-Berg.-Kreis 446 Rhein-Sieg-Kreis Regierungsbezirk Münster 547 Bottrop 548 Gelsenkirchen 549 Münster 550 Borken 551 Coesfeld 552 Recklinghausen 553 Steinfurt 554 Warendorf

27 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Aktualität des Punktes AKU Stellenzahl: 2 zulässige Zeichen: 0 bis 9 Blatt Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart- Punktstatus m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m m m - m m m 9 m m - m m m Die Aktualität ermöglicht es festzustellen, ob ein früher erstellter Auszug aus dem Punktnachweis noch dem neuesten Stand entspricht. Die Aktualität wird bei der Ersterfassung automatisch auf "01" gesetzt und bei jeder Fortführung der Punktdaten automatisch um 1 erhöht. Bei Überschreiten der höchstmöglichen Aktualitätsnummer "99" wird erneut mit "01" begonnen.

28 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Spezielle Aktualität SAK Blatt Stellenzahl: 2 zulässige Zeichen: Bei den Arbeiten mit dem Punktnachweis kann es sich später als zweckmäßig erweisen, neben der Aktualität des Punktes eine weitere Aktualität zu führen, die nur spezielle Punktdaten betrifft. Vorerst ist das Datenelement nicht belegt.

29 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Vermarkungsart VAT Stellenzahl: 3 zulässige Zeichen: 0 bis 9 Blatt Punktstatus- Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart m m - m m n 1 m m m - - n 2 m m m - - n 3 m m m - - n 4 m m m - - n m m - m m n 9 m m - m m n Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM Vermerk: folgende, bisher zugelassene sollten künftig nicht mehr verwendet werden: 013, 014, 016, 018, 019, 024, 026, 027, 028, 029, 031, 033, 036, 037, 038, 039, 041, 050, 051, 052, 053, 054, 059, 061, 063, 066, 068, 071, 073, 091, 093, 099. Es wird empfohlen, bestehende Datenbestände bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu bereinigen. 000 Art der Vermarkung unbestimmt bzw. noch nicht erfasst ART DER VERMARKUNG UNBESTIMMT 010 Stein ohne Besonderheiten, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert STEIN,KEINE WEIT. ANG. BEK. 011 Stein ohne Besonderheiten, ohne unterirdische oder exzentrische Sicherung STEIN.OHNE UNT.0.EXZ. SICH. 012 Stein ohne Besonderheiten, unterirdisch gesichert. STEIN,UNT. GESICHERT 015 Stein mit Besonderheiten in Form oder Material, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. STEIN MIT BES.,KEINE WEIT. ANG. BEK. 017 Stein mit Besonderheiten in Form oder Material, unterirdisch gesichert. STEIN MIT BES.,UNT. GESICHERT 020 Rohr (Metall, Kunststoff), keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. ROHR,KEINE WEIT. ANG. BEK. 021 Rohr (Metall, Kunststoff), ohne unterirdische oder exzentrische Sicherung. ROHR,OHNE UNT.0.EXZ. SICH.

30 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Vermarkungsart VAT Blatt Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 022 Rohr (Metall, Kunststoff), unterirdisch gesichert. ROHR,UNT. GESICHERT 023 Rohr (Metall, Kunststoff), exzentrisch gesichert. ROHR,EXZ. GESICHERT 025 Kunststoffmarke, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. KUNSTST.-MARKE,KEINE WEIT. ANG. BEK. 030 Pfahl, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. PFAHL,KEINE WEIT. ANG. BEK. 035 Flasche, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. FLASCHE,KEINE WEIT. ANG. BEK. 040 Bolzen, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. BOLZEN,KEINE WEIT. ANG. BEK. 043 Bolzen, exzentrisch gesichert. BOLZEN,EXZ. GESICHERT 045 Klebemarke (Kunststoff oder Metall) KLEBEMARKE 048 Platte (AP) PLATTE (AP) 055 Dränrohr, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. DRAENROHR,KEINE WEIT. ANG. BEK. 056 Dränrohr, ohne unterirdische oder exzentrische Sicherung. DRAENROHR,OHNE UNT.0.EXZ. SICH. 057 Dränrohr, unterirdisch gesichert. DRAENROHR,UNT. GESICHERT 058 Dränrohr, exzentrisch gesichert. DRAENROHR,EXZ. GESICHERT 060 Meißelzeichen, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. MEISSELZEICHEN,KEINE WEIT. ANG. BEK. 065 Nagel, Schraube oder Stift aus Eisen, Messing o. ä., keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. NAGEL.KEINE WEIT. ANG. BEK.

31 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Vermarkungsart VAT Blatt Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 070 Punkt ist ohne Vermarkung dauerhaft und gut erkennbar festgelegt, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. ERKENNBAR,KEINE WEIT. ANG. BEK. 088 unvermarkt, indirekte Vermarkung ist vorhanden. UNVERMARKT,INDIR. VERM. VORH. 089 unvermarkt oder vorläufig vermarkt, dauerhafte Vermarkung ist zurückgestellt. VERMARKUNG ZURUECKGESTELLT 090 unvermarkt, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. UNVERMARKT,KEINE WEIT. ANG. BEK. 110 TP-Festlegung 1.Ordnung, Kopf 30x30cm FESTLEGUNG 1.ORDNUNG,KOPF TP-Festlegung 3.-4.Ordnung,Kopf 16x16cm,Platte 30x30cm FESTLEGUNG 3.-4.ORDN.,KOPF 16,PL TP-Festlegung 2. bis 4. Ordnung, Kopf 25x25cm FESTLEGUNG 2.-4.ORDNUNG, KOPF Plattformbolzen mit Aufschrift TP PLATTFORMBOLZEN,AUFSCHRIFT TP 115 Turmbolzen mit Aufschrift TP TURMBOLZEN,AUFSCHRIFT TP 116 Leuchtschraube oder -bolzen LEUCHTSCHRAUBE/-BOLZEN 117 Turmbolzen, keine weiteren Angaben bekannt oder gespeichert. TURMBOLZEN 118 TP-Festlegung 2.Ordnung,Kopf 16x16cm,Platte 60x60cm FESTLEGUNG 2.ORDN.,KOPF 16,PL Pfeiler mit Aufschrift AP PFEILER,AUFSCHRIFT AP 121 Plattformbolzen mit Aufschrift AP PLATTFORMBOLZEN,AUFSCHRIFT AP 122 Turmbolzen mit Aufschrift AP TURMBOLZEN,AUFSCHRIFT AP

32 Datengruppe: Punktkennzeichen, Verwaltung DATENELEMENT: Vermarkungsart VAT Blatt Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 123 Festlegung der Wasserstraßenverwaltung, Stein mit Rohr und Stehbolzen,Typ 1 FESTLEGUNG D. WASSERSTRVERW.,TYP Festlegung der Wasserstraßenverwaltung, Stein mit Rohr und Stehbolzen,Typ 2 FESTLEGUNG D. WASSERSTRVERW.,TYP Festlegung der Wasserstraßenverwaltung, Stein mit Rohr und Stehbolzen,Typ 3 FESTLEGUNG D. WASSERSTRVERW.,TYP Alte Festlegung der Kgl. Generalkommission und von Kurhessen, Rillenstein AF RILLENSTEIN 137 Alte Festlegung im Herzogtum Westfalen, exz. AF HZGT WESTFALEN, EXZ. 155 Rohr mit Schutzkasten (Grundständer) ROHR MIT SCHUTZKASTEN (GRUNDSTAENDER) 156 Rohr mit Verschlusskappe und aufgesetztem Lochstein ROHR MIT VERSCHLUSSKAPPE, LOCHSTEIN 170 Pfeiler mit Loch und Aufschrift MP MP-PFEILER 175 Steinpfeiler STEINPFEILER 176 Betonpfeiler BETONPFEILER 177 Kreuzschnitt KREUZSCHNITT 180 Knopf KNOPF 181 Mitte MITTE 182 Spitze SPITZE 183 Kreuz KREUZ

33 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Vermarkungsart VAT Blatt Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 184 Helmstange HELMSTANGE 185 Fahnenstange FAHNENSTANGE 186 Wetterfahne WETTERFAHNE 187 Blitzableiter BLITZABLEITER 188 Antenne ANTENNE 189 Rohrstange ROHRSTANGE 190 Platte, unterirdisch PLATTE,UNTERIRDISCH 191 Steinwürfel, unterirdisch STEINWUERFEL,UNTERIRDISCH 192 Steinplatte, Steingut- oder Tonplatte STEINPLATTE,UNTERIRDISCH 193 Platte, unterirdisch, 60 x 60 cm PLATTE 60, UNTERIRDISCH 194 Platte, unterirdisch, 30 x 30 cm PLATTE 30, UNTERIRDISCH 200 Unterirdische Festlegung UNTERIRDISCHE FESTLEGUNG 202 Unterirdischer Rammpfahl UNTERIRDISCHER RAMMPFAHL 203 Unterirdischer Pfeilerbolzen UNTERIRDISCHER PFEILERBOLZEN 204 Unterirdischer Bolzen UNTERIRDISCHER BOLZEN 214 Rohrfestpunkt Nordrhein-Westfalen ROHRFESTPUNKT NORDRHEIN-WESTFALEN

34 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Vermarkungsart VAT Blatt Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 221 Mauerbolzen, waagrecht eingebracht MAUERBOLZEN,WAAGERECHT EINGEBRACHT 222 Mauerbolzen, senkrecht eingebracht MAUERBOLZEN,SENKRECHT EINGEBRACHT 223 Höhenmarke HOEHENMARKE 228 Stehniete STEHNIETE 231 Pfeilerbolzen, Naturstein, Bolzen waagrecht PFEILERBOLZEN,NATUR,BOLZEN WAAGRECHT 232 Pfeilerbolzen, Naturstein, Bolzen senkrecht PFEILERBOLZEN.NATUR,BOLZEN SENKRECHT 233 Pfeilerbolzen, Beton, Bolzen waagrecht PFEILERBOLZEN,BETON,BOLZEN WAAGRECHT 234 Pfeilerbolzen, Beton, Bolzen senkrecht PFEILERBOLZEN,BETON,BOLZEN SENKRECHT 241 Rammpfahl, Bolzen waagrecht RAMMPFAHL,BOLZEN WAAGRECHT 242 Rammpfahl, Bolzen senkrecht RAMMPFAHL,BOLZEN SENKRECHT 280 Marke besonderer AusfÜhrung MARKE BESONDERER AUSFUEHRUNG 281 Schraubpfahl SCHRAUBPFAHL 282 Hektometerstein HEKTOMETERSTEIN 283 Markstein MARKSTEIN 284 Schraubbolzen SCHRAUBBOLZEN 285 Lochmarke/-bolzen (Höhentafel) LOCHMARKE/-BOLZEN

35 Blatt Stand: Datengruppe: Punktkennzeichen, Verwaltung DATENELEMENT: Vermarkungsart VAT Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 310 Gravimeterplatte 80 x 80 oder 60 x 60 cm GRAVIMETERPLATTE 80*80 O. 60*60 CM 311 Gravimeternagel GRAVIMETERNAGEL 312 Gravimeterpfeiler 20 x 20 x 100 cm GRAVIMETERPFEILER 20*20*100 CM 313 Gravimeterpfeiler 16 x 16 x 60 cm GRAVIMETERPFEILER 16*16*60 CM 314 Messingscheibe mit zentrischer Wölbung (Durchm. 8 cm) MESSINGSCHEIBE, ZENTRISCH GEWOELBT Hinweise: PAT 1-4 Werden für die Sicherungspunkte von AP Koordinaten ermittelt und unter einer eigenen Punktnummer in den Punktnachweis eingetragen (Nr. 2.8 Anl. 6 VPErl.), sind zur Kennzeichnung der Vermarkungsart die zahlen nach Blatt ff. zu verwenden. Ist dies nicht der Fall, sind für das Zentrum die zahlen für die Vermarkungsart mit exzentrischer Sicherung zu verwenden. Im übrigen ist die Einsichtnahme in die AP-Karte erforderlich. Bei unvermarkten Punkten mit indirekter (zurückgesetzter) Vermarkung (zahl 088) ist auch der vermarkte Punkt mit eigenem Punktkennzeichen, Lagekoordinaten, Vermarkungsart usw. im Punktnachweis nachzuweisen. Der vermarkte Punkt erhält im Datenelement BEV (Blatt 11.01) den Hinweis "INDV". Im allgemeinen sind Punkte der Punktarten 3 (GebP) und 4 (TopP) unvermarkt. Soweit dies der Fall ist, sind die zahlen 070 für GebP und 090 für TopP zu verwenden.

36 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Bemerkung zur Vermarkung BEV Blatt Stellenzahl: 4 zulässige Zeichen: sämtl. zul. Zeichen Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart- Punktstatus k k - k k n 1 m m m - - n 2 k k k - - n 3 k k k - - n 4 k k k - - n k k - k k n 9 k k - k k n Die Bemerkungen zur Vermarkung können aus freiem Text oder einer der folgenden formatierten Bemerkungen bestehen: alle Punktarten Höhenlage der Vermarkung 1. Stelle: + = Vermarkung über Gelände - = Vermarkung unter Gelände " Stelle: Höhenabstand in m in der Form "9.9" oder in mm in der Form "999" Punktart 1 und 2 unvermarktes Zentrum "INDV": indirekte Vermarkung (als Hinweis beim vermarkten Punkt, dessen unvermarktes Zentrum mit der zahl 088 geführt wird) Hinweise zum Punkt und zur Darstellung in der Liegenschaftskarte "0111": Grenzzeichen an Staats-, Landesgrenzen "0112": Grenzsäule an Staats-, Landesgrenzen "0122": Aufnahmepunkt (AP(1)) "0123": Aufnahmepunkt (AP(2)) "0124": Aufnahmepunkt (AP(2)) ohne Darstellung "0125": Sicherungsmarke eines AP (Die 0111, 0112, entstammen dem Objektschlüsselkatalog "OSKA-LiegKat NRW".)

37 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Entstehung des Punktes ENT Stellenzahl: 15 zulässige Zeichen: Blatt sämtl. zul. Zeichen Punktstatus- Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart m m - m m m 1 m m m - - m 2 m m m - - m 3 m m m - - m 4 m m m - - m m m - m m m 9 m m - m m m Punktart 0, 8, 9, Punktstatus 0, 1, 6, 7 Es wird die Bezeichnung im inneren Dienst nachgewiesen, unter der der Punkt erstmals in seiner jetzigen Form vermarkt worden ist (linksbündig). Alle Punktarten, Punktstatus 8 Es wird das Datum der Reservierung des Punktkennzeichens in der Form "JJ.MM.TT" *) nachgewiesen (linksbündig). Hierdurch wird die zeitliche Überwachung von Reservierungen ermöglicht. Zusätzlich kann ein Hinweis auf die Stelle, für die das Punktkennzeichen reserviert ist, eingetragen werden. Belegung: Stelle : JJ.MM.TT Stelle : Reservierungshinweis Der Reservierungshinweis kann wie folgt belegt werden: - durch verschlüsselte Angabe 9. Stelle : Stelle : Behördenart und Behördenschlüssel **) oder Stelle : mnemotechnische alphanumerische Bezeichnung. Anmerkungen: *) In der Analogausgabe wird das Datum wie folgt interpretiert: Wenn JJ < 50 (digital), dann 20JJ (analog), wenn JJ 50, dann 19JJ (analog). **) Es wird empfohlen, landesweit einheitlich die für die ALK-Verfahrenskomponente "Antragsbearbeitung" festgelegten zu verwenden.

38 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Entstehung des Punktes ENT Blatt Punktart 1, 2, 3, 4, Punktstatus 0, 1, 2 Sofern für die Einrichtung des Punktnachweises keine Angaben über die Entstehung erfasst worden sind, wird das Datum der Einrichtung (Umstellung) in der Form "JJ.MM.TT" nachgewiesen (linksbündig) *). Andernfalls ist die Unterlage (Akten- oder Rissnummer) einzutragen, in der die punktbestimmenden Messungselemente nachgewiesen sind. Hierfür ist das Datenelement bis auf die nachfolgenden Festlegungen frei belegbar. Sammlung der Vermessungsrisse (vgl. Nr FortfErl. I) Stelle: Gemarkungsnummer nach dem Gemarkungsverzeichnis NRW 5. Stelle: Stelle: Flurnummer 9. Stelle: Stelle: lfd. Nummer (Blattnummer) 14. Stelle: Stelle: Art des Nachweises z.b. F = Fortführungsriss G = Fortführungsriss einer Gebäudeeinmessung I = Neuvermessungsriss Sonstige Unterlagen Bei sonstigen Unterlagen, die nach Jahrgang oder Gemarkungsnummer geordnet sind, sollen diese Angaben in der Stelle nachgewiesen werden. Hinweis: Erforderlichenfalls können Berechnungsakten zusätzlich im Hauptelement "Berechnungshinweis Lage" (Blatt ff) erfasst werden. Anmerkung: *) Die Anmerkung zu gilt entsprechend. Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Reihenfolge der Ziffern des Datums sich für analoge Standardausgaben nach Anlage III zum Punktnachweiserlass richtet, vgl. Erläuterungen und Muster in Anlage III : statt (digital) -> analog

39 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Untergang des Punktes UNT Stellenzahl:15 zulässige Zeichen: Blatt sämtl. zul. Zeichen Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart- Punktstatus n m -- n m m 1 n m m m 2 n m m m 3 n m m m 4 n m m m n m -- n m m 9 n m -- n m m Punktstatus 1, 7, Punktart 0, 8, 9 Es wird die Bezeichnung im inneren Dienst eingetragen, bei der der Punkt untergegangen ist (linksbündig). Punktstatus 1, 2, Punktart 1, 2, 3, 4 Es wird die Akten- oder Rissnummer nachgewiesen, bei der der Punkt untergegangen ist (linksbündig). Die Festlegungen im Datenelement "ENT" gelten sinngemäß. Punktstatus 8, Punktart 0, 8, 9 In den Stellen 1-5 werden die Behördenart und der Behördenschlüssel der Dienststelle nachgewiesen, welche die Reservierung vorgenommen hat. In den restlichen Stellen wird der Name oder die Nummer des Netzentwurfs oder - falls schon vergeben - die Bezeichnung im inneren Dienst eingetragen, für den das Punktkennzeichen reserviert ist. Punktstatus 8, Punktart 1, 2, 3, 4 In den Stellen 1-5 werden die Behördenart und der Behördenschlüssel der Dienststelle nachgewiesen, welche die Reservierung vorgenommen hat. Darüber hinaus kann die Antragsnummer eingetragen werden.*) Die Belegung ist landeseinheitlich wie folgt: 1. Stelle: Behördenart **) Stelle: Behördenschlüssel **) Stelle: Jahr (ohne Jahrtausend) Stelle: Geschäftsbuch Stelle: lfd. Nummer (rechtsbündig) Anmerkung: *) Es wird empfohlen, die Ordnungskriterien der ALK-Verfahrenskomponente "Antragsbearbeitung" zu nutzen. **) siehe Anmerkung zu 12.01

40 DATENGRUPPE: Punktkennzeichen, Verwaltung Datenelement: Kennung für Bemerkungen KEB Stellenzahl: 1 zulässige Zeichen: A, B, I, M Blatt Punktstatus- Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart b b - b b n 1 b b n - - n 2 b b n - - n 3 b b n - - n 4 b b n - - n b b - b b n 9 b b - b b n Die Kennung wird aus dem Standardaggregat "Bemerkung zum Punkt" (Blatt ff) automatisch ermittelt, sobald es belegt ist. B M I A Bedeutung allgemeine Bemerkung(en) Mehrfachfunktion des Punktes Identitätshinweis zu anderem Punkt Identitätshinweis zu anderem Punkt und Mehrfachfunktion des Punktes Bei der Kennung M, I oder A können zum Punkt zusätzlich allgemeine Bemerkungen nachgewiesen sein.

41 DATENGRUPPE: Hinweis auf Messeinheit Datenelement: Hinweis auf Messeinheit HME Stellenzahl:16 zulässige Zeichen: Blatt Das Datenelement ist nicht belegt.

42 Blatt Datengruppe: Lage DATENELEMENT: Lagestatus LST Stellenzahl: 3 zulässige Zeichen: 0 bis 9, A bis Z Belegung, wenn die Datengruppe vorkommt: m: das Datenelement muss belegt sein k: das Datenelement kann belegt sein b: die Belegung des Datenelements ist von Bedingungen abhängig, die weiter unten beschrieben sind n: das Datenelement ist nicht belegt -: die Kombination ist ausgeschlossen Punktart- Punktstatus m m - m m m 1 m m m m m m m m m m - m m m 9 m m - m m m Der Lagestatus kennzeichnet die Art der Koordinaten und ihre Zugehörigkeit zu verschiedenen Lagenetzen oder Lagenetzteilen. Werden mehrere Lagekoordinatenpaare für denselben Vermessungspunkt geführt, sind sie durch verschiedene Lagestatusangaben zu unterscheiden. Art der Koordinaten (Verschlüsselung der 1. Stelle) Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM 0 vorläufige (noch nicht untersuchte oder noch nicht abschließend festgesetzte) Koordinaten VORL. KOORD. 1 festgesetzte (als endgültig in den amtlichen Nachweis ü- bernommene) Koordinaten im Gauß-Krüger-Meridianstreifensystem FESTG.GK-KOORD. 2 bisher festgesetzte Koordinaten im Gauß-Krüger- Meridianstreifensystem, deren Änderung alsbald bevorsteht FESTG.GK,AEND.VORG. Diese ziffer muss nicht zwingend vergeben werden, wenn die bevorstehende Koordinatenänderung aus anderen Unterlagen hervorgeht oder allgemein bekannt ist. 3 in NRW z.z. nicht freigegeben 4 festgesetzte (als endgültig in den amtlichen Nachweis ü- bernommene) UTM-Koordinaten FESTG.UTM-KOORD. 5-7 kommunale Systeme 8 in NRW z.z. nicht freigegeben

43 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Lagestatus LST Blatt historische Koordinaten HIST. KOORDINATEN A - Z historische oder ältere Koordinaten HIST. O. AELTERE KOORDINATEN Für historische oder ältere Lagekoordinaten wird die 1. Stelle im Lagestatus wie folgt belegt: Punktart: für 1. Bezeichnung: Stelle Lagestatus: 0 9 und A - J historische Lagekoordinaten HIST. KOORDINATEN 1-4 A - J Auf historische Festpunktkoordinaten bezogene VP-Koordinaten BEZUG AUF HIST. KOORD. 1-4 K - Z Ältere Lagekoordinaten AELTERE KOORDINATEN Zugehörigkeit zu verschiedenen Lagenetzen (Verschlüsselung der 2. und 3. Stelle) Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM Bezugssystem DHDN90.00 keine Unterscheidung (noch nicht untersucht) -OHNE UNTERSCH..01 Preußische Landesaufnahme -PR LA.19 Neutriangulation Ruhrgebiet 1919/20 -RUHRGEB 1919/20.31 Neutriangulation Ruhrgebiet RUHRGEB Neutriangulation Raum Köln KOELN Neutriangulation Ruhrgebiet 1950/58 -RUHRGEB 1950/58

44 DATENGRUPPE: Lage Datenelement: Lagestatus LST Blatt Langschriftliche Bezeichnung KURZFORM.63 vorläufige Netzerneuerung für Flurbereinigungen Delbrück-Ostenland 1963/74 -DELB-OST 1963/74.66 Neutriangulation Ruhrgebiet RUHRGEB vorläufige Netzerneuerung im Reg.-Bez. Detmold 1972/74 -DETMOLD 1972/74.74 vorläufige Netzerneuerung im Märkischen Kreis 1974/84 -MAERK KR 1974/84.75 vorläufige Netzerneuerung am linken Niederrhein 1972/76 -LI.NRH 1972/76.76 vorläufige Netzerneuerung in der Übergangszone zu Niedersachsen VORL.NETZ Netzerneuerung Nordrhein-Westfalen 1977 ff. -NETZ 1977 Bezugssystem ETRS89.89 System ETRS89 -ETRS89 Erläuterungen Mit den ziffern 1 und 2 in der ersten Stelle (Hunderterstelle) werden ausschließlich Koordinaten im Gauß-Krüger-Meridianstreifensystem (Bezugssystem DHDN) gekennzeichnet. Mit der ziffer 4 in der ersten Stelle (Hunderterstelle) werden ausschließlich Koordinaten im UTM-System gekennzeichnet. Die ziffer 0 in der ersten Stelle gibt noch keinen Hinweis auf das den Koordinaten zugrunde liegende Bezugssystem. Diese Aussage ergibt sich erst durch Interpretation der 2. und 3. Stelle (Bezugssystem DHDN90 oder ETRS89). Ebenso bedürfen historische und ältere Lagekoordinaten zur Beurteilung des zugrunde liegenden Bezugssystems einer Interpretation der 2. und 3. Stelle.

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