Merkblatt für das Arbeiten mit der Stützpunktdatei
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- Gitta Winkler
- vor 7 Jahren
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1 Merkblatt für das Arbeiten mit der Stützpunktdatei Einleitung Die Stützpunktdatei ist eine Datenbank, die zur Datenhaltung von Stütz- und Anschlusspunkten konzipiert wurde. Mit den in der Stützpunktdatei gespeicherten Stützpunkten wird die Überführung der Daten des Liegenschaftskatasters in das ETRS89/UTM vollzogen werden. In die Stützpunktdatei werden die Stütz- und Stütz-/Anschlusspunkte eingetragen, die entsprechend des Stützpunktplans bestimmt wurden. Die Datenübergabe an die Stützpunktdatei erfolgt in Dateien im EDBS- oder ASCII-Format. Der Zugriff auf die Stützpunktdatei ist nur für registrierte Berechtigte möglich; lesende Zugriffe auf freigegebene Gebiete werden ohne Beschränkungen gewährt; schreibende/ändernde Zugriffsberechtigungen werden gemeinde-/katasteramtsbezirksweise vergeben. Für Stützpunkte aus dem TP-Feld liegt die schreibende/ändernde Zugriffsberechtigung beim LVermA NRW. Die Freigabe der Stützpunktdatei für die allgemeine Benutzung (lesender Zugriff) erfolgt gebietsweise. Ein Gebiet kann eine beliebige, in sich abgeschlossene, Begrenzung, wie z.b. eine Gemarkung, Flur oder Baublock des betreffenden Katasteramtsgebiets umfassen. Die Freigabe erfolgt nur dann, wenn alle im Stützpunktplan nachgewiesenen Stütz- und Anschlusspunkte dieses Gebietes in der Stützpunktdatei eingetragen sind. Zum Zeitpunkt der Freigabe für den lesenden Zugriff wird der schreibende/ändernde Zugriff auf das entsprechende Gebiet gesperrt. Durch diese Maßnahme kann die Prämisse, jederzeit eindeutig reproduzierbare Transformationsparameter aus der Stützpunktdatei herzuleiten, entsprochen werden. Der Füllungsgrad der Stützpunktdatei und die freigegebenen Gebietsflächen werden über ein Overlay visualisiert. Registrierung der Zugriffsberechtigung Auf der Startseite der Bedienoberfläche wird durch den Link "Kontakt" das auf dem Rechner installierte -Programm geöffnet. Hier ist bereits die Adresse für die Registrierung eingetragen. Zu registrierende Benutzer für lesende Zugriffe (alle Vermessungsstellen außer KB, BezReg und LVermA) geben per ihren Benutzernamen und das gewünschte Passwort an. Diese Daten werden beim LVermA NRW in die Datenbank eingetragen. Der Antragsteller wird zeitnah über den Eintrag der Daten per benachrichtigt. Der Antrag zur Registrierung von Benutzern der KB für lesende/ändernde Zugriffe muss schriftlich vom zuständigen Amtsleiter gestellt werden. Für diese Benutzer ist neben dem Benutzernamen und dem gewünschten Passwort auch der Zuständigkeitsbereich (die Nummer des Katasteramtsbezirks) anzugeben. Daneben sind vom Amtsleiter auch die Nutzer der KB zu benennen, die nur lesenden Zugriff erhalten sollen. Nach Eintrag der Zugriffsberechtigungen für alle genannten Nutzer erhält die KB per E- Mail eine diesbezügliche Mitteilung. Zu registrierende Nutzer der BezReg geben per neben ihrem Benutzernamen und dem gewünschten Passwort den Namen ihres Zuständigkeitsbereichs (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, oder Münster) an. Dieser Nutzerkreis erhält einen lesenden
2 Zugriff auf alle Stützpunkte (auch auf nicht freigegebene) in seinem Bezirk sowie auf freigegebene Stützpunkte aller anderen KB. Auch hier erfolgt nach Eintrag der Zugriffsberechtigungen eine diesbezügliche Mitteilung per . Die Nutzer des LVermA NRW erhalten nach entsprechender Anmeldung Zugriff (lesend und ändernd) auf die Daten der TP. Der Benutzername sowie das Passwort werden bei der Benutzung der Stützpunktdatei abgefragt und müssen stets korrekt angegeben werden. Es wird zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden. Benutzername und Passwort müssen mindestens 6 Zeichen umfassen. Welche Stelle für welche Daten zuständig ist, wird aus der "Zuständigen Stelle", einem Datenelement in der Datenbank, abgeleitet. Erstbefüllung der Stützpunktdatei Die Erstbefüllung der Stützpunktdatei erfolgt mit den Punkten der Landesvermessung (TP Ordnung) durch das LVermA NRW. Dabei wird pro TP nur ein Punkt der Station für den Eintrag ausgewählt. Dieser Punkt muss Koordinaten im Lagestatus 489 (Zielsystem) mit einer Genauigkeitsstufe (Lage) "H" oder "1" und noch mindestens einen weiteren Lagestatus (Startsystem) haben. Treffen diese Kriterien auf mehr als einen Punkt auf einer TP-Station zu, so wird anhand einer Prioritätenliste der Vermarkungsschlüssel (siehe Anlage 1) entschieden welcher Punkt eingetragen wird. Das Landesvermessungsamt NRW erstellt katasteramtsbezirksweise Dateien (Punktlisten) über die Punkte, die auf den TP-Stationen für den Ersteintrag ermittelt und in die Stützpunktdatei eingetragen wurden. Diese Dateien werden den Katasterbehörden durch die Bezirksregierungen zugestellt. Die Katasterbehörden überprüfen, ob der eingetragene Stationspunkt als Stützpunkt zu übernehmen ist, ob anstelle des eingetragenen Punktes ein anderer Stationspunkt einzutragen ist, oder ob auf die gesamte Station als Stützpunkt verzichtet werden kann, sie also in der Stützpunktdatei ersatzlos zu löschen ist. Letzteres wäre der Fall, wenn keine Verbindung zwischen dem TP und dem Liegenschaftskataster besteht. Die überarbeiteten Dateien (Beispiel siehe Anlage 2) werden an das Landesvermessungsamt NRW gesendet. Hier erfolgt die Bereinigung der Erstbefüllung entsprechend den gemachten Vorgaben. Nach Abschluss dieser Bereinigung erhalten die Katasterbehörden die Mitteilung, dass die Erstbefüllung der Stützpunktdatei abgeschlossen ist und das LVermA NRW erklärt die Freigabe für diese Punkte. Damit erhalten alle Nutzer lesenden Zugriff auf die Daten der Erstbefüllung. Parallel zu den Arbeiten der Erstbefüllung seitens des Landesvermessungsamtes NRW können die Katasterbehörden bereits mit der Eintragung ihrer Stützpunkte in die Stützpunktdatei beginnen. Arbeiten mit der Stützpunktdatei Die Stützpunktdatei bietet drei Funktionen zur Bearbeitung der Daten. Datenauszug Daten hinzufügen Daten löschen
3 Datenauszug: Beim Datenauszug kann der Nutzer zwischen den Ausgabeformen TOP50- Overlay, Punktliste, EDBS, TRABBI-2D und TRABBI-3D wählen. Art und Umfang der Ausgabe wird über eine zuvor zu definierende Punktselektion (TOP50- Overlay, Zuständige Stelle, TK25, Punktkennzeichen) gesteuert. Von der gewählten Ausgabeform ist abhängig welche Punktdaten ausgegeben werden. In die Ausgabe werden die Punktdaten des eigenen Zuständigkeitsbereiches (hier auch die noch nicht freigegeben Punkte) und die durch andere Stellen freigegebenen Punkte aufgenommen. Daten hinzufügen: Hinzuzufügende Daten werden im Datenformat EDBS oder ASCII übergeben. Vor dem Eintrag der Punkte in die Datenbank werden einige Datenplausibilisierungen durchgeführt. Hierzu zählen das Prüfen der Zuständigen Stelle, ob mindestens zwei Lagestatus vorliegen (einer davon muss LST=489 sein), ob der Punkt bereits freigegeben ist und ob der Punkt bereits in der Datenbank geführt wird. Fehlen Angaben zu den Datenelementen "Vermarkungsschlüssel, Aktenhinweis oder Punktstatus" so werden hierfür Defaultwerte gesetzt (siehe Papier Konzept zu den Anforderungen an den Nachweis der Stützpunkte). Werden einzutragende Punkte von der Datenbank abwiesen, wird ein Protokoll mit punktbezogenen Hinweisen erstellt. Daten löschen: Das Löschen von in der Stützpunktdatei eingetragenen Punkten erfolgt entweder über einzeln einzugebende Punktkennzeichen (Einzelpunkt löschen) oder über eine Liste von Punktkennzeichen(mehrere Punkte gleichzeitig löschen). Nur die Zuständige Stelle kann Punkte löschen, und zwar nur solche Punkte, die noch nicht freigegeben sind. Nach dem Löschen ist ein Neueintrag mit geänderten Datenelementen für derartige Punkte möglich. Das Löschen/Ändern freigegebener Punkte ist in Abschnitt "Änderung freigegebener Daten" beschrieben) Gebietsweise Freigabe der Stützpunktdatei Die gebietsweise Freigabe von Stützpunkten für eine uneingeschränkte (lesende) Nutzung erfolgt durch entsprechende Einträge in der Stützpunktdatei durch das LVermA NRW. Hierzu übersendet die Katasterbehörde dem LVermA NRW ein TOP50-Overlay, in dem durch Flächenobjekte Gebiete definiert sind, deren Stützpunkte freigegeben werden sollen. Nach erfolgter Freigabe erhält die Katasterbehörde eine entsprechende Mitteilung. Die von den Katasterbehören zur Freigabe erstellten Overlays werden nach und nach vervollständigt (gebietsweise erweitert). Die erweiterten Overlays werden wiederum an das LVermA NRW zur nächsten Freigabe gesendet. In diesen Overlays können auch bereits freigegebene Stützpunkte enthalten sein. Der Füllungsgrad der Stützpunktdatei und die freigegebenen Gebietsflächen werden über ein Overlay visualisiert.
4 Änderung freigegebener Daten Müssen Änderungen an bereits freigegebenen Stützpunkten vorgenommen werden, so werden alle Stellen, die Zugriff auf diese Daten hatten, zentral vom LVermA NRW benachrichtigt. Danach wird die Freigabe der betroffenen Stützpunkte in der Stützpunktdatei vom LVermA NRW aufgehoben. Anschließend können die Punkte, deren Daten sich geändert haben, von der Zuständigen Stelle gelöscht und die neuen Punktdaten eintragen werden. Die neu in die Stützpunktdatei eingetragenen Stützpunkte müssen danach von der Zuständigen Stelle wieder dem LVermA NRW als freizugebende Stützpunkte gemeldet werden. Übernahme laufender TP-Verfahren über PfiFF in die Stützpunktdatei nach dem Die TP-Verfahren, die bereits dem Landesvermessungsamt NRW zur Übernahme vorliegen, werden kursiv in den Nachweis der Festpunkte (PfiFF) übernommen. Entsprechend der Erstbefüllung der Stützpunktdatei erstellt das Landesvermessungsamt NRW katasteramtsbezirksweise Punktlisten der in dem TP-Verfahren fortgeführten TP. Diese Punktlisten werden per an die betroffenen Bezirksregierungen und Katasterämter gesendet. Die Katasterämter überprüfen ob die aufgelisteten Stationspunkte in die Stützpunktdatei einzutragen sind, ob anstelle des eingetragenen Punktes ein anderer Stationspunkt einzutragen ist, oder ob auf die gesamte Station als Stützpunkt verzichtet werden kann. Die überarbeiteten Dateien werden an das Landesvermessungsamt NRW gesendet. Hier erfolgt die Fortführung der Stützpunktdatei. Die betroffenen Bezirksregierungen und Katasterämter werden nach Erledigung der Fortführung per informiert. Zeitgleich erfolgt die Freigabe der eingetragenen Stützpunkte. Bei TP-Verfahren die ab sofort zur Übernahme in PfiFF und in die Stützpunktdatei an das Landesvermessungsamt NRW gesendet werden, ist zusätzlich zu den Unterlagen zur Übernahme eine vom zuständigen Katasteramt erstellte Liste mitzuliefern, in der die Punktkennzeichen aufgeführt sind, die als Stützpunkte in die Stützpunktdatei einzutragen sind. Dadurch kann das zusätzliche Benachrichtigungsverfahren entfallen. Nach erfolgter kursiver Übernahme der Daten in PfiFF und anschließender Fortführung der Stützpunktdatei werden die betroffenen Bezirksregierungen und Katasterämter wiederum per informiert.
5 Anlage 1 Prioritätenliste der Vermarkungsschlüssel Die Stützpunktdatei wird zunächst mit den TP des amtlichen Nachweises PfiFF gefüllt. Für diesen Ersteintrag sind folgende Kriterien vorgegeben. je TP Station maximal ein Stationspunkt, Punkt muss Koordinaten in mindestens zwei LST haben, einer davon muss 489 sein, Lagegenauigkeitsstufe im LST 489 muss H oder 1 sein. Treffen diese Kriterien auf mehr als einen Punkt auf einer TP-Station zu, so wird anhand einer Prioritätenliste der Vermarkungsschlüssel entschieden welcher Punkt eingetragen wird. vermarkschl Prio vermarktext Häufigkeit Platte unterirdisch Platte mit Pfeiler Platte mit Pfeiler Platte mit Pfeiler AP-Pfeiler Platte mit Pfeiler Turmbolzen AP-Turmbolzen Turmbolzen AP-Plattformbolzen Steinpl. unterird Rohr Nagel,Schraube,Stift Leuchtschr./ -bolzen Kreuzschnitt/ -loch MB, waagerecht Stein Rohr mit Schutzk Betonpfeiler Steinpfeiler Eisenrohr Plattformbolzen Stein mit R und StB Höhenmarke Meißelzeichen Vermessungsmarke Kunststoffmarke Kunststoffmarke Hist.Herzogtum Westf PB waagerecht Beton Flasche, gesichert PB waagerecht Natur MP-Pfeiler mit Loch unvermarkt unvermarkt unvermarkt Punkt gut erkennbar Nagel exz. Gesichert 0
6 PB senkrecht Beton MB, senkrecht Rammpf.,B senkrecht Flasche Marke bes. Ausführ Schraubpfahl, -eisen Hektometerstein Markstein Stein mit Besonderh Stein,unterird. ges Schraubbolzen Rammpf.,B waagrecht Rillenstein Höhentafel Unterird. Bolzen Unterird. PB Unterird. Rammpf Unterird. Festlg Vermarkung unbekannt Steinwürfel unterird PB senkrecht Natur Stein mit R und StB Stein mit R und StB Rohrfestpunkt Dränrohr Bolzen, diverse unvermarkt Turmknopf Spitze, Turm- etc Antenne Kreuz, Turm- etc Mitte, Turm- etc Fahnenstange Helmstange Rohrstange Blitzableiter Wetterfahne, -hahn 2
7 Datenbeispiel der einzutragenden Punkte in die Stützpunktdatei PKZ VSchlüssel und Vermarkungstext Aktion Platte Helmstange Löschen Ls in Trägerplatte Platte mit Pfeiler Eisennagel Platte mit Bolzen Platte mit Pfeiler Löschen Platte mit Bolzen Messingmarke Platte mit Bolzen Platte mit Bolzen Platte Neueintrag Platte Neueintrag PKZ = Punktkennzeichen Vschlüssel = Vermarkungsschlüssel Die blau dargestellten Daten werden den Katasterbehören (KB) übermittelt. Die roten Eintragungen sind Änderungen und Ergänzungen der KB. Punkte, die zu löschen sind werden hinter dem Vermarkungstext mit "Löschen" gekennzeichnet. Punkte, die hinzugefügt werden sollen, werden als "Neueintrag" mit den Angaben des PKZ, des Vermarkungsschlüssels und des Vermarkungstextes in die Liste eingetragen.
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