Frankfurt Rhein Main. Ihr Eintrag im Porträtteil der Print-Ausgabe, im e-magazin sowie im Online-Portal des Restaurant Guides

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1 Bestellunterlagen Print-Ausgabe, e-magazin, Online-Portal Ihr Eintrag im Porträtteil der Print-Ausgabe, im e-magazin sowie im Online-Portal des Restaurant Guides Erscheinungstermine Online-Portal und e-magazin Print-Ausgabe Sie sind Restaurant Guide Kunde? Bestellschein A: Bitte prüfen Sie Ihren Eintrag aus dem Vorjahr und schicken Sie uns Änderungen per Fax oder . Bestellschein C: Sie können Ihren Eintrag im Service-Index beibehalten oder über den Frage bogen Service-Index (siehe Fragebogen Seite 10) ändern. Sie sind Neukunde? Bestellschein B: Wählen Sie das gewünschte Package bestehend aus der gewünschten Anzahl an Text- und Bildboxen. Auch einzelne Text-/Bildboxen sind buchbar. Jeder Fragebogen entspricht einer Textbox, die Bilder/Logos mailen Sie uns bitte zu. (Größe Bildbox Print-Ausgabe: 520 px breit x 482 px hoch, 300 dpi) Bestellschein C: Ihr gebuchtes Package beinhaltet einen Eintrag im Service-Index. Als Neukunde wählen Sie auf dem Fragebogen Service-Index (Fragebogen Seite 10) Ihr gewünschtes Stichwort und ergänzen es durch oder eine oder mehrere Zeilen. Bestellschein D: Hier buchen Sie den Tipp der Woche oder andere interessante digitale Werbemittel. Ihr gebuchter Eintrag wird zusätzlich im e-magazin und Online-Portal veröffentlicht. Im Online-Portal werden die teilnehmenden Restaurants nach dem ersten Aufruf der Startseite in einem Restaurant-Index aufgeführt, wobei der betriebene Werbeaufwand Einfluss auf die Position hat. Ein Restaurantporträt, das um digitale Werbeformen verstärkt wird (siehe Bestellschein D), wird vor dem reinen Printeintrag gelistet. Der Klick auf ein Restaurant führt zum entsprechenden Detaileintrag. Cross Guide Aktion 2017 Ein Restaurant, das das Package Showplace bucht, erhält im Hotel Guide eine ¼ Anzeige kostenfrei (Bestellformular Cross Guide Aktion 2017 anfordern). Der Umfang ist begrenzt, die Veröffentlichung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Buchung. Ihre Ansprechpartnerin: Bettina Ivers Telefon Telefax bettina.ivers-tiffee@

2 Bestellschein B Restaurantporträt Print-Ausgabe, e-magazin, Online-Portal Restaurantname, Stadt Restaurantporträt Eintrag im Porträtteil (Print-Ausgabe und e-magazin) und im Online-Portal unter Sie entscheiden sich bei den unten aufgeführten Packages für eine fest definierte Anzahl an Text- und Bildboxen, die im Porträtteil jeweils eine Reihe ausfüllen. Einzelne Text-/Bildboxen können separat dazugebucht werden. Wir bestellen folgenden Eintrag in der Print-Ausgabe Restaurant Guide 2017, im e-magazin und im Online-Portal Bitte entsprechend ankreuzen: Basic = 1 x Contact Information + 1 x Cuisine & Location + 1 x Foto oder 1 x Logo Business = 1 x Basic + 3 weitere frei wählbare Text-/Bildboxen gemäß ausgefüllter Fragebogen 210 Showplace = 1 x Basic + 6 weitere frei wählbare Text-/Bildboxen 310 gemäß ausgefüllter Fragebogen 1 Bitte schicken Sie die Logooder Bilddaten per an die Adresse unter Angabe Ihres Restaurantnamens. Beachten Sie bitte die Mindest - auflösung von 300 dpi. Sie können die Daten auch auf einer CD-ROM an unsere Postadresse schicken. Extra = (Anzahl) zusätzliche Textboxen à 40 = (Anzahl) zusätzliche Bildboxen à 40 Special = Sondereintrag nach Absprache zum Preis von Ihre Rechnungsanschrift, falls abweichend von Restaurantname: Ort und Datum, Ansprechpartner in Druckschrift

3 Bestellschein C Service-Index Print-Ausgabe und e-magazin Restaurantname, Hotelname, Stadt Stadt Service-Index Print-Ausgabe und e-magazin (deutsch/englisch) Machen Sie durch ein besonderes Angebot auf Ihr Restaurant aufmerksam. Der Service-Index wird in der Print-Ausgabe und im e-magazin im Anschluss an den Porträtteil veröffentlicht. Neuer Eintrag: Bitte wählen Sie das gewünschte Stichwort (siehe Fragebogen Service-Index ), unter dem Ihr Restaurant gelistet werden soll. Mit Zusatzzeilen können Sie das Angebot kurz beschreiben. Die Veröffentlichung eines Stichworts und einer Zeile ist für Sie kostenfrei, wenn Sie ein Restaurantporträt gebucht haben. Weitere Stichwörter sind kostenpflichtig. Die Übersetzung ins Englische wird von der Restaurant Guide-Redaktion ohne Mehrkosten für Sie übernommen. Premium-Eintrag: Sie können in Absprache mit der Redaktion ein eigenes Stichwort veröffentlichen und die Positionierung dieses Stichworts bestimmen. Mit dem Premiumeintrag legen Sie die Veröffentlichung Ihres Angebots zum Beispiel an erster Stelle des Service-Indexes fest (das Buchungsdatum ist hier entscheidend!) und setzen es auch farblich von den weiteren Angeboten ab (siehe Fragebogen Service-Index ). Sie haben folgenden Eintrag im Vorjahr veröffentlicht und möchten diesen wiederholen? 1 Bestellung 1 In diesem Fall benötigen wir lediglich diesen Bestellschein C zurück. Wir wiederholen den oben stehenden Eintrag aus dem Vorjahr Alternativ: Wir veröffentlichen ein anderes neues Stichwort (gemäß Fragebogen Service-Index ), inkl. 1 Zeile kostenfrei kostenfrei Wir buchen ein zusätzliches kostenpflichtiges Stichwort (1 Stichwort), inkl. 1 Zeile 25 zzgl. (Anzahl) Zusatzzeile/n (gemäß Fragebogen Service-Index ) à 15 Wir buchen einen Premiumeintrag (Veröffentlichung des Angebots mit selbstgewähltem Stichwort an einer festgelegten Position innerhalb des Service-Indexes mit farblicher Kennzeichnung), inkl. 1 Zeile 40 zzgl. (Anzahl) Zusatzzeile/n à 15 Ort und Datum, Ansprechpartner

4 Bestellschein D Online-Portal und e-magazin Restaurantname, Stadt Digitale Werbeformen Online-Portal: Banner Der Content-Slide Banner steht an prominenter Stelle oberhalb des Restaurant-Indexes. Er verlinkt im Wechsel mit zwei anderen Bannern pro Minute direkt zu Ihrem Restaurantangebot bzw. die von Ihnen gewünschte Webseite. Für die deutsche und englische Version des Restaurant Guide Online-Portals werden die Banner in diesen zwei Sprachversionen benötigt. Content-Slide Banner, Monat/e pro Monat 150 Online-Portal: Tipp der Woche Das Restaurant wird für den gebuchten Zeitraum an 1. Stelle des Restaurant-Indexes gelistet und mit dem Hinweis Tipp der Woche versehen. für die Kalenderwoche/n pro Woche 100 Es zählt der Zeitpunkt der Buchung. Pro Restaurant kann der Tipp der Woche maximal 4 x pro Jahr gebucht werden. Online-Portal und e-magazin: Video oder Bildergalerie Die Online-Ausgabe veröffentlicht den Link zu Ihrem Restaurantvideo oder der Bildergalerie bereits auf der Startseite (Restaurant-Index), im e-magazin ist das Video/die Bildergalerie beim Restaurantporträt eingebunden. Video (max. 90 sec, Format 1280 x 720 px, HD MP4) Bildergalerie (max. 8 Bilder, 72 dpi, Dateiformat:.jpg) ggf. zzgl. Produktionskosten für jeweilige Sprachfassung 2 ggf. zzgl. Produktionskosten Die Einbindung des Hyperlinks, der Bildergalerie oder des Videos in die Magazin-App erfolgt beim Restaurant porträt. Online-Portal: Restaurant Information Der Anfang der Restaurant Information (siehe Fragebogen Restaurant Information) wird bereits im Restaurant-Index veröffentlicht. Unterjährig kann die Restaurant Information nachgebucht bzw. aktualisiert werden. Effekt: Für 4 Wochen rückt das Restaurant an den Anfang des Restaurant-Indexes! Die Reihenfolge ergibt sich aus dem Buchungsdatum! 1 x Veröffentlichung/Aktualisierung unter Aktualisierungen im Jahr 250 e-magazin: Weblink Im e-magazin ermöglichen Sie die direkte Kontaktaufnahme mit Ihrem Haus über den Weblink. Weblink zur Webseite oder Buchungsseite des Restaurants 85 Ort und Datum, Ansprechpartner

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eintragungs- und (Stand ) 6 Allgemein»Eintragungs- bzw. Anzeigenauftrag«im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Einträge oder Anzeigen, redaktioneller Profile, Fremdbeilagen, Hyperlinks, Videoeinbindungen oder Bildergalerien eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift und den korrespondierenden digitalen Medien der Druckschrift (z. B. Website, e-magazin, Blog, Newsletter, Social Media Kanäle) zum Zwecke der Verbreitung. Mit der Erteilung eines Eintragungs- bzw. Anzeigenauftrages für den Branchenkatalog oder den jeweiligen Onlineauftritt erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Medien und Service GmbH (MFS) an. Diese Bedingungen gelten aus schließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die MFS hätte diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1. Auftragsannahme (1) Der erteilte Auftrag gilt jeweils nur für den im Bestellformular genannten Branchenkatalog. (2) Bei Erteilung von Aufträgen getroffene mündliche Absprachen sind auf dem Bestellschein zu vermerken; sie werden aber erst durch ausdrückliche Bestätigung der MFS rechtsverbindlich. Eintragungsaufträge werden ansonsten von MFS nicht bestätigt. Bei telefonisch aufgegebenen Texten oder Textänderungen bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. (3) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller der MFS gegenüber gemachten Angaben und gelieferten Daten trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Die Benutzung von Daten Dritter bedarf deren Zustimmung und gilt bei Auftragserteilung an die MFS als vom Auftraggeber eingeholt. Sollten durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte verletzt werden, haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch im Hinblick auf Rechte an Internet-Domains sowie an Inhalten und Gestaltungen von Homepages, Websites und gelieferten Videos. Der Auftraggeber stellt die MFS in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. (4) Der Empfang von Bestellunterlagen und die Veröffentlichung der Daten und Messebeteiligungen im Branchenkatalog vermitteln keinen Anspruch auf eine Standzuteilung zu Veranstaltungen der. 2. Unterlagen (1) Die vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellenden Unterlagen (wie z.b. Texte, Logos, Abbildungen, Anzeigendaten, Videodateien sowie sonstige Daten) müssen bei der MFS spätestens bis zum im jeweiligen Bestellformular genannten eingehen. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung stellen, ist die MFS nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht mehr verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Nach Erfüllung des Auftrages erfolgt die Rückgabe der der MFS überlassenen Unterlagen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers. (2) Änderungen des ursprünglichen Auftrags sind der MFS vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, um eine technische Umsetzung noch zu ermöglichen. Der durch die Änderungen entstehende Mehraufwand bei der MFS ist vom Auftraggeber zu tragen. Vorlagen zur Freigabe werden nur für von der MFS gestaltete Anzeigen und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers übermittelt. Eine Vorlage erfolgt jedoch nicht, wenn der Auftraggeber druck fertige Daten ohne Änderungswünsche zur Verfügung stellt oder seinen Anzeigenwortlaut aus der vorhergehenden Auflage unverändert beibehält. Erteilt der Auftraggeber seine schriftliche Freigabe nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, so gilt die Genehmigung zum Druck bzw. zur Onlinestellung der Daten als erteilt. (3) Für die Aufnahme von Aufträgen an bestimmten Plätzen der Druckschrift/digitalen Medien wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart, dass der Auftrag an bestimmten Plätzen der Druckschrift/digitalen Medien erscheinen soll. Platzierungsaufträge können nur berücksichtigt werden, wenn dies aus herstellungstechnischen Gründen möglich ist. (4) Um ein einheitliches Satzbild zu gewährleisten, trifft die MFS über Fragen der Gestaltung (Textaufbau, Schriftart, Größe, Grafik) die letzte Entscheidung. Für sämtliche Eintragungen und Anzeigen sind die bestehenden Vorgaben der MFS maßgeblich Anfragen von Nutzern (1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, über die Online-Präsenz Anfragen von Nutzern per zu erhalten. Die MFS übernimmt keine Verantwortung für die von den Nutzern verwendeten Daten, Informationen sowie Inhalte und schließt in diesem Zusammenhang jegliche Haftung aus. (2) Es ist Auftraggebern untersagt, die durch die Nutzung der Online-Präsenz erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und -Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam). 4. Rücktritt, Höhere Gewalt (1) Sollte der Auftraggeber bereits erteilte Aufträge zurücknehmen oder einschränken, ist die MFS berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. (2) Die MFS behält sich ein Rücktrittsrecht vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach pflichtgemäßem Ermessen der MFS gegen Gesetze, behörd liche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, die Veröffentlichung für die MFS unzumutbar oder der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung für vorhergehende oder laufende Aufträge in Verzug ist. (3) Beilagenaufträge sind für die MFS erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Katalogs erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. (4) Aufträge für die Veröffentlichung von Videodateien sind für die MFS erst nach Vorlage der Datei und deren Billigung bindend. (5) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. (6) Die MFS kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die MFS berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. (7) Sollte die MFS an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die die MFS oder ihre Zulieferer betreffen, gehindert werden und die die MFS auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.b. Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Energie, behördliche Maßnahmen, so verlängert sich ihre Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Nach 6 Monaten ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5. Preise, Zahlungsbedingungen (1) Die jeweiligen Preise ergeben sich aus den von der MFS übermittelten Bestellunterlagen. Kosten für herzustellende Druckunterlagen/Daten sind im Anzeigenpreis nicht enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. (2) Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. (3) Die Rechnung ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Die MFS behält sich ein Recht auf Vorkasse ausdrücklich vor. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf eines der auf der Rechnung genannten Konten der MFS einzuzahlen. Nachlässe auf vorzeitige Zahlungen werden nicht gewährt. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach ihrem Empfang schriftlich geltend gemacht werden. (4) Für die Rechnungslegung erforderliche Angaben wie Leistungsempfänger, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-ID, Bestellnummer etc. sind vom Auftraggeber bei Auftragserteilung mitzuteilen. Sollten Änderungen wegen fehlender oder falscher Angaben erforderlich werden, wird die MFS dem Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr i.h.v. 50 EUR in Rechnung stellen. (5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber der MFS aufrechnen. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr. Das Zurückbehaltungsrecht nach 273 BGB steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die 273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung. 6. Gewährleistung (1) Offensichtliche Mängel sind der MFS innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Erscheinen schriftlich anzuzeigen. Später eingehende Mängelrügen werden von der MFS nicht berücksichtigt; die Eintragung gilt dann als genehmigt. (2) Für den Fall, dass die in Auftrag gegebene Veröffentlichung im Katalog ganz bzw. teilweise nicht oder in inhaltlich veränderter Form erschienen ist, steht dem Auftraggeber kein Recht auf Nacherfüllung, insbesondere nicht auf Neudruck, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen zu. Bei kostenpflichtigen Veröffentlichungen im Katalog hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages. (3) Bei Beanstandungen elektronischer Dokumente kann der Auftraggeber unter Ausschluss anderer Ansprüche Nacherfüllung von der MFS verlangen. In den Fällen verzögerter, unterlassener oder misslungener Nacherfüllung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung fordern. 7. Haftung (1) Die MFS haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. (Verletzung von Kardinalpflichten). (2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet die MFS nur für vertragstypische und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden. Sie haftet in diesem Fall nicht für mittelbare Folgeschäden. (3) Die Haftung der MFS ist auf einen voraussehbaren Schadensumfang beschränkt und der Höhe nach auf das für den betreffenden Auftrag zu zahlende Entgelt begrenzt. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung zwingend aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es sich um eine Garantieerklärung oder um einen Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels handelt sowie im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (5) Eine Verschiebung des Erscheinungstermins des jeweiligen Katalogs berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen. Auch für einen kurzfristigen Ausfall des Systems aufgrund technischer Notwendigkeit bei Veröffentlichungen im Onlineauftritt ist die Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen ausgeschlossen. 8. Verjährung Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen gem. Ziffer 6 Abs Werbungsmittler Nur auf klassische Anzeigenschaltungen und Werbebanner im Internet wird Werbungsmittlern eine Mittlervergütung gewährt. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Die Vertragsparteien vereinbaren, sofern es sich um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlichrechtliche Sondervermögen handelt, ausdrücklich Frankfurt am Main als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag. Gleiches gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. (2) Ersatzweise gilt der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes im Sinne des 29 Zivilprozessordnung als vereinbart, der sich aus der Natur des Schuld-verhältnisses ergibt. (3) Der Gerichtsstand Frankfurt am Main gilt auch für das streitige Mahnverfahren. Sobald das Mahnverfahren in das streitige Verfahren übergeht und von Amts wegen eine Abgabe an das sachlich zuständige Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Schuldners erfolgt, ist Antrag auf Weiterverweisung an das sachlich zuständige Gericht in Frankfurt am Main zu stellen. (4) Darüber hinaus ist jeder Vertragspartner berechtigt, den anderen an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen. (6) Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller übrigen Bedingungen sind der deutsche Text und das deutsche Recht maßgebend. 11. Datenschutz (1) Die MFS erhebt personenbezogene Daten sowie verarbeitet und nutzt die vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragserteilung angegebenen Informationen nur soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. (2) Der Auftraggeber erklärt sich mit einer möglichen Veröffentlichung seiner in dem Auftrag genannten Daten und Anzeigentexte in weiteren, von der MFS im Zusammenhang mit dieser Branche erstellten Verlagserzeugnissen in gedruckter oder elektronischer Form einverstanden. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Klausel nicht.,,, HRB

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