Pfötchentreff Canima Hundeschule und Hundepension

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1 Pfötchentreff Canima Hundeschule und Hundepension Vertrag für Pensionsunterbringung Hundebesitzer Name, Vorname: Straße: Wohnort: Telefon: Mobil: Ansprechpartner Im Notfall: Name, Vorname: Telefonnummern: Hund: Name des Hundes: Geschlecht: O Rüde O Hündin O unkastriert O kastriert Geburtsdatum: Rasse / Rassemix aus: Chip-Nr: Woher stammt der Hund: Tierarzt: Haftpflichtversicherung bei: (Versicherungsnr.): Steuer-Nr.: Vorerkrankungen: Sonstiges: Bemerkungen:Einzelhaltung erforderlich, unverträglich mit Hündinnen / Rüden / anderen Tieren, Erkrankungen, Allergien, Medikamentengabe erforderlich, buddelt sich unter Zäunen hindurch oder klettert über Zäune, beißt Leinen durch, spezielle Abneigungen, Ängste (Gewitter, bestimmte Menschen Hunde etc.) oder was wir noch wissen sollten.

2 Besondere Vereinbarungen: z.b. Zusatzleistungen, Beschäftigung, Erziehung Fütterung: z.b. Futtersorte, tägl. Menge - an Sonn- und Feiertagen ist kein Bringen und Holen möglich - ebenso nicht vor 7.00 Uhr und nach Uhr an den übrigen Tagen Hund wird gebracht am: um Uhr Hund wird abgeholt am: um Uhr Kostenvereinbarung: Rabatt ab 2 Hunden: 2 pro Hund 1-6 _Tage à 28,00 = 7-13 Tage à 26,00 = 14+ Tage à 24,00 = Tagesbetreuung 20. Halbe Tage oder regelmäßige Betreuung nach Vereinbarung. Zusatzleistungen: Gesamtsumme: Die anliegenden Pensionsbedingungen / Geschäftsbedingungen wurden gelesen und anerkannt. Es wurden keine weiteren Nebenabreden als die ausdrücklich schriftlich festgelegten getroffen. Ort, Datum Unterschrift Hundebesitzer UnterschriftPensionsinhaber Hundeschule und Hundepension Pfötchentreff Canima, Mandy Tillmanns, Altendorfer Str. 42, Ovelgönne, Mobil: 0172/ , kontakt@pfoetchentreff-canima.de, Internet: http//: Bankverbindung: Raiffeisenbank Wesermarsch Süd eg, IBAN: DE ; BIC: GENODEF1BRN

3 Allgemeine Informationen 1. Die Hunde werden im Haus und auf dem Hof mit Familienanschluss gehalten. Somit finden sich hier immer nur ca. 3-4 Pensionshunde ein. 2. Im Falle von Unverträglichkeiten/Läufigkeiten werden die Hunde getrennt. 3. Es können nur Hunde aufgenommen werden, die über einen vollen Impfschutz (bei Welpen; Altersangemessen) verfügen, welcher auch Zwingerhusten einschließt. Außerdem muss der 1 Woche vor Pensionsantritt entfloht worden sein (gängige Medikamente aus der Tierarztpraxis). 4. Für jeden aufzunehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. 5. Futter wird der Pension vom Besitzer zur Verfügung gestellt, sodass die Hunde ihr gewohntes Futter beibehalten können. 6. Preise: Pro Tag 28,00, ab 7 Tage 26,00, ab 14 Tage 24,00. Ab zwei Hunden gibt es einen Rabatt von 2,00 pro Tier. Tagesbetreuung 18, Stundenweise Betreuung: 3 pro Stunde, 7. Weitere Leistungen sind nach Absprache möglich und werden wie folgt vergütet: Dummy-Training, Agility, Gehorsamstraining, Suchspiele, Fahrradfahren oder sonstige Leistungen: 15 pro 30 min. 8. Medikamentengabe, Nahrungsergänzungen, einfache Fellpflege, Spaziergang 1x tgl., BARF etc. werden nicht extra berechnet. 9. Besuche und Besichtigungen können nur nach vorheriger Absprache durchgeführt werden, da das umfangreiche Betreuungssystem zeitlich klar strukturiert ist um die mir anvertrauten Hunde angemessen versorgen zu können. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Pensionsvertrag im Pfötchentreff Canima, Mandy Tillmanns, Ovelgönne 1Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Hundepension zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per FAX oder , mündlich, fernmündlich, per Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen. 2Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Tieres. 3Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung (1) Die Pension ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegt im ordnungsgemäßen Ermessen des Betreibers der Hundepension, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden. (2) Das Einchecken/Auschecken durch den Kunden am Anreisetag ist Montag-Samstag in der Zeit von Uhr nach vorheriger Absprache möglich. An Sonn- und Feiertagen nur in Ausnahmefällen und nach Vereinbarung. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die Gebühren für den gesamten vereinbarten Leistungsumfang (einschließlich der georderten Zusatzleistungen (Strandgänge, Alltagstraining, Beschäftigung, etc.)im Voraus, spätestens bei Abgabe des Hundes, in bar zu entrichten. (4) Der An- und Abreisetag wird als jeweils voller Tag abgerechnet.

4 (5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Pension den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen. (6) Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Tiere, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Tiere wünscht und die Pension dem zustimmt. (7) Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Zwischenabrechnung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden. (8) Sollte der vereinbarte Pensionsaufenthalt des Tieres aus nicht in der Person der Pension liegenden Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich der Pension eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen was anzunehmen der Pension freibleibt ist diese berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz (9) Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 4Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat. Der Hundehalter kann die Pensionsunterbringung bis zu einem Zeitpunkt von 4 Wochen vor dem vereinbarten Pensionsbeginn ohne Kosten absagen. Bei nicht rechtzeitigen Absagen werden 50% der Pensionskosten in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde den Aufenthalt seines Tieres vor der vereinbarten Zeit beenden, ist die Pension berechtigt 50 % der bestellten/reservierten Leistungen, welche nicht abgerufen wurden, in Rechnung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Die Stornierung hat schriftlich oder per zu erfolgen. 5Rücktritt der Pension (1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. (2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (3) Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Plätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden die Pension begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (4) Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. 6Haftung Soweit Dritte die Pension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die Pension von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass der Pension der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt die Pension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Pension, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der Pension auch für solche Schäden, welche dem Personal der Pension und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der Pension sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Die Pension ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen. Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht der Pension aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, dass Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist die Pension im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die

5 vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird. Die Pension ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, - der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in die Pension verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Pension, das insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die Pension hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier. Auch die Haltung in Kleinstgruppen bedingt ein gesteigertes Risiko bzgl. Schäden am Tier und an der Pension. Hier übernimmt die Pension keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Auf besonderen Wunsch werden auch läufige Hündinnen aufgenommen und je nach Gruppenbelegung separiert. Im Falle einer ungewollten Belegung übernimmt die Pension keine Haftung, wird sich aber daraufhin mit dem Besitzer in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise (Abspritzen o.ä.) zu besprechen. Ist der Besitzer nicht erreichbar, wird eigenmächtig die Trächtigkeit durch einen Tierarzt abgebrochen. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Pension nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. 7Tierärztliche Versorgung Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der Pension übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen des Hotels einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Das Hotel wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis nach Wahl der Pension mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde die Pension im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und / oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte. Wird vom Tierarzt aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an die Pension die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist die Pension berechtigt, die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die (telefonische) Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann. Im Fall des Versterbens eines Tieres ist die Pension zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt. Soweit die Pension für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die Pension von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen. 8Datenspeicherung Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Pension sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes in der Pension beauftragten Unternehmen. 9Film- und Tonaufnahmen Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. 10 Schlussbestimmungen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz des Pfötchentreff Canima, Mandy Tillmanns, in Ovelgönne. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

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