Anmeldung zur Hundesteuer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG)

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1 Stadt Wipperfürth Steueramt / Ordnungsamt Marktplatz Wipperfürth Anmeldung zur Hundesteuer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG) Angaben zur Persn des Hundehalters Bei Fragen helfen Ihnen gern weiter: Steueramt Ordnungsamt Frau Mazur Fr. Thmas Tel.: 02267/ Tel.: 02267/ Fax.: / Fax.: 02267/ mntags bis freitags mittwchs und dnnerstags Uhr Uhr Uhr bzw Uhr Name: Vrname: Anschrift: PLZ, Ort: Wipperfürth Telefnnr.: Geburtsdatum: Angaben zum Hund Bezeichnung der Rasse: Gewicht: Geburtsdatum: bei Mischlingen (2. Rasse): Größe: Fellfarbe: besndere Merkmale: Geschlecht: Chipnr.: Haltungsrt: Haltung seit; Zuzug am: Name: Hunde-Steuernr.: Haltungsart: Kastriert: Ja Nein Der Hund wurde übernmmen vn: Familienname, Vrname Straße Wipperfürth PLZ, Ort Hundesteuer Ich beantrage Steuerermäßigung nach 4 Abs. der Hundesteuersatzung (siehe Anlage). Bitte entsprechende Unterlagen beifügen Ich beantrage Steuerbefreiung nach 3 Abs. der Hundesteuersatzung (siehe Anlage). Bitte entsprechende Unterlagen beifügen Ich möchte am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen (weiter siehe letzte Seite). Ich möchte nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.

2 LHundG (siehe Merkblatt) Gefährliche Hunde / bestimmte Hunde (Gefährliche Hunde: Pittbull Terrier / American Staffrdshire Terrier / Staffrdshire Bullterrier / Bullterrier / Kreuzungen vrgenannter Rassen; Hunde bestimmter Rassen: Alan / American Bulldg / Bullmastiff / Mastiff / Mastin Espanl / Mastin Napletan / Fila Brasileri / Dg Argentin / Rttweiler / Tsa Inu / Kreuzungen vrgenannter Rassen) Hiermit zeige ich das Halten meines gefährlichen bzw. bestimmten Hundes an. Hiermit beantrage ich die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten / zur Zucht / zur Ausbildung / zum Abrichten vn gefährlichen Hunden bzw. Hunden bestimmter Rassen. Die Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zwischen 30,00 Eur und 115,00 Eur. Die aufgeführten ntwendigen Nachweise / Unterlagen reiche ich nach / sind beigefügt Ntwendige Nachweise / Unterlagen liegt bei wird nachgereicht (innerhalb vn 4 Wchen) Begründung des besnderen priv. / öffentl. Interesses (nur bei gefährlichen Hunden) Erklärung über die verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung Sachkundenachweis Zuverlässigkeitsnachweis (Führungszeugnis) Mikrchipnachweis Haftpflichtversicherungsnachweis (Mindestsumme: Persnenschäden/ snstige Schäden) Ich beantrage ferner die Befreiung vm Maulkrbzwang Leinenzwang außerhalb vn im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. (hierfür ist der Nachweis zu erbringen, dass vn diesem Hund keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, in der Regel durch einen Wesenstest beim Kreisveterinäramt.) Wipperfürth, den Unterschrift des Hundehalters Wird vn der Steuerabteilung ausgefüllt ABS FAD Nr. Einzugsermächtigung an 21/0 Hundesteuermarke Hundemarkendatei ABS ab: bis: Erfassungsdatei GB H: Kpie Ordnungsamt Datum, Hz Wird vm Ordnungsamt ausgefüllt Anmeldung Kpie Steueramt in Excel eingetragen in LHundDB eingetragen Liste Geb. und Bescheid Abmeldung Mitteilung an das Steueramt in Excel eingetragen aus LHundDB löschen aus Excel austragen

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6 - Halter grßer Hunde - Merkblatt LHundG Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) flgte in 2003 auf die Landeshundeverrdnung. Der Anlass für eine rechtliche Regelung waren die in der Vergangenheit aufgetretenen und immer wieder auftretenden, zum Teil schwerwiegenden Vrfälle, bei denen Persnen, insbesndere Kinder und ältere Menschen vn Hunden angegriffen, schwer verletzt der getötet wurden. Mit dem LHundG werden in Nrdrhein Westfalen für die Haltung gefährlicher, näher bestimmter und größerer Hunde besndere Pflichten und für den Umgang mit diesen Hunden Verhaltensanfrderungen festgelegt. Grße Hunde: Als grß im Sinne des Gesetzes gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerrist bzw. Schulterhöhe vn mindestens 40 cm der ein Gewicht vn mindestens 20 kg erreicht. Anzeigepflicht: Die Haltung eines grßen Hundes ist vm Halter der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Haltungsvraussetzungen: Grße Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn der Halter die erfrderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrchip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlssen hat und dies gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist. Sachkunde: Der Sachkundenachweis wird üblicherweise durch den Tierarzt der einen anerkannten Sachverständigen (manche Hundeschulen bieten dies ebenfalls an) erteilt. Darüber hinaus gibt es eine Übergangsregelung: Hundehalter, die vr in Kraft treten des LHundG, als - vr 2003, - mehr als drei Jahre, - grße Hunde gehalten haben, - hne dass es zu einem tierschutz der rdnungsbehördlich erfassten Vrkmmniss gekmmen ist, gelten als sachkundig, wenn Sie dies schriftlich versichern. Sllte dies auf Sie zutreffen, können Sie diese Erklärung selbst frmulieren der den Erklärungsvrdruck des Ordnungsamtes nutzen. Darüber hinaus gelten als sachkundig: - Tierärzte - Inhaber eines Jagdscheines der Persnen, die die Jagdprüfung mit Erflg abgelegt haben - Persnen, die eine Erlaubnis zur Zucht der zum Handel mit Hunden besitzen - Plizeihundeführer Mikrchip: Die Kennzeichnung nimmt der Tierarzt vr. Haftpflichtversicherung: Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht können Sie z.b. durch Kpie der Versicherungsplice der durch Bescheinigung Ihres Versicherers nachweisen. Wichtig ist, dass zweifelsfrei zu erkennen ist, dass der in Frage stehende Hund bzw. der gemeldete Halter versichert ist. Das Landeshundegesetz NRW im Vlltext können Sie z.b. über die Hmepage des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nrdrhein Westfalen, einsehen.

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